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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogFriseur Jahresabschluss

Friseur Jahresabschluss 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss eines Friseurbetriebs folgt klaren gesetzlichen Vorgaben – die Pflichten hängen maßgeblich von der Rechtsform ab. Während Einzelunternehmen und GbRs meist nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, müssen Friseur-GmbHs bilanzieren, ihren Jahresabschluss feststellen und offenlegen. Die grundlegenden Regelungen für Jahresabschlüsse von Selbstständigen gelten auch für Friseure, wobei es branchenspezifische Besonderheiten zu beachten gilt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alle Pflichten, Fristen, Kosten und spezielle Anforderungen für Jahresabschlüsse in der Friseurbranche 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Friseure sind je nach Rechtsform unterschiedlich bilanzierungspflichtig: Einzelunternehmen und GbRs erstellen meist eine EÜR, Friseur-GmbHs müssen einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufstellen, festellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Dabei gelten besondere Bewertungsregeln für Salon-Ausstattung, Produktbestände und branchentypische Rückstellungen wie Urlaubsrückstellungen für Angestellte.

Jahresabschlusspflicht für Friseure: Welche Rechtsform bedeutet welche Pflicht?

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses hängt in der Friseurbranche zentral von der gewählten Rechtsform ab. Während Einzelunternehmer und GbR-Betriebe mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG auskommen können, unterliegen Kapitalgesellschaften – insbesondere die GmbH – umfassenden handelsrechtlichen Pflichten nach §§ 242 ff. HGB. Für Friseur-GmbHs gilt: Der Jahresabschluss muss Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich einen Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB.

Die Größenklassifikation nach § 267 HGB bestimmt den Detaillierungsgrad: Kleine Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme bis 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 12 Mio. Euro, bis 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) profitieren von Erleichterungen bei Offenlegungs- und Anhangpflichten. Die meisten Friseur-GmbHs fallen praktisch in diese Kategorie. Dennoch bleibt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und einem prüfbaren Jahresabschluss bestehen – unabhängig von Größenmerkmalen.

Praxis-Tipp: Rechtsform-Wahl für Friseurunternehmen

Viele Friseurunternehmer entscheiden sich für die GmbH, um Haftungsrisiken zu begrenzen. Diese Entscheidung zieht jedoch die volle handelsrechtliche Bilanzierungspflicht nach sich. Wer den administrativen Aufwand scheut, kann alternativ die UG (haftungsbeschränkt) wählen – die Anforderungen an Jahresabschluss und Offenlegung bleiben jedoch identisch zur GmbH.

Rechtsform Jahresabschluss-Pflicht Offenlegung
Einzelunternehmen EÜR oder Bilanz (bei Buchführungspflicht § 141 AO) Nein
GbR EÜR (i.d.R.) Nein
GmbH / UG Bilanz + GuV + Anhang (je nach Größe) Ja, § 325 HGB
GmbH & Co. KG Bilanz + GuV, teilweise Anhang Ja (soweit KapG beteiligt)

Branchenspezifische Besonderheiten in der Friseur-Bilanzierung

Friseurbetriebe weisen typische bilanzielle Herausforderungen auf, die sich von anderen Dienstleistungsbranchen unterscheiden. Die Anlagenintensität ist vergleichsweise gering – Investitionen konzentrieren sich auf Salon-Ausstattung (Waschbecken, Spiegel, Behandlungsstühle), professionelle Geräte (Föhne, Scheren, Haartrockner) sowie zunehmend auf Software für Terminbuchung und Kassensysteme. Diese Wirtschaftsgüter sind nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Warenbestand und Inventur

Ein erheblicher Posten in der Bilanz vieler Friseur-GmbHs sind die Warenbestände: Shampoos, Pflegeprodukte, Colorationen, Tönnungen und Stylingprodukte. Diese sind zum Bilanzstichtag körperlich zu erfassen und gemäß § 240 Abs. 1 HGB zu inventarisieren. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegendem Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Besonders bei Friseurprodukten ist auf Verfallsdaten zu achten – abgelaufene oder nicht mehr verkäufliche Ware muss gegebenenfalls abgeschrieben werden.

Personalkosten als zentraler Aufwandsposten

Die Personalkosten dominieren die GuV von Friseurbetrieben. Neben Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen sind Trinkgelder steuerlich und bilanziell korrekt zu erfassen – insbesondere wenn sie über Kartenzahlung laufen. Urlaubsrückstellungen und Überstundenkonten sind nach § 249 Abs. 1 HGB zu passivieren, sofern sie zum Bilanzstichtag rechtlich oder faktisch bestehen.

Achtung: Kassensysteme und GoBD

Friseurbetriebe arbeiten überwiegend mit Bargeschäften. Seit 2020 gilt die Pflicht zur zertifizierten Kassensystem-Nutzung (TSE-Pflicht). Nicht GoBD-konforme Kassenbücher führen bei Betriebsprüfungen regelmäßig zu Hinzuschätzungen und gefährden die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – mit direkten Auswirkungen auf den Jahresabschluss.

Typische Aktiva

  • Salon-Ausstattung (Sachanlagen)
  • Warenbestand (Umlaufvermögen)
  • Forderungen aus Produktverkäufen
  • Kasse und Bank

Typische Passiva

  • Eigenkapital (Stammkapital GmbH)
  • Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen
  • Rückstellungen (Urlaub, Steuern)
  • Darlehen (z.B. Salon-Einrichtung)

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung bei Friseur-GmbHs

Für Friseur-GmbHs gelten klare gesetzliche Fristen, deren Einhaltung existenziell ist. Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Jahr aufzustellen. Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb der ersten acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen – bei kleinen GmbHs verlängert sich diese Frist auf elf Monate (§ 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Konkret für das Geschäftsjahr 2025: kleine Friseur-GmbHs haben Zeit bis 30.11.2026, mittelgroße und große bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG zum 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist bis 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt über ein zugelassenes Einreichungsportal oder durch einen Steuerberater mit elektronischer Übermittlungsberechtigung.

3 Monate

Aufstellungsfrist ab Bilanzstichtag

11 Monate

Feststellungsfrist (kleine GmbH)

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wer die Offenlegungsfrist verpasst, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – unabhängig davon, ob Verschulden vorliegt. Geschäftsführer haften persönlich für die fristgerechte Einreichung.

Was kostet der Jahresabschluss für eine Friseur-GmbH?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses variieren je nach Komplexität, Belegaufkommen und regionalem Steuerberater-Honorar. Kleine Friseur-GmbHs mit überschaubaren Geschäftsvorfällen und sauber vorbereiteter Buchhaltung können mit Steuerberater-Honoraren zwischen 1.200 und 3.500 Euro rechnen. Größere Betriebe mit mehreren Filialen, umfangreichen Warenlagern oder komplexen Finanzierungsstrukturen bewegen sich häufig im Bereich von 3.500 bis 7.000 Euro.

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVG) gibt Orientierungsrahmen – tatsächlich vereinbarte Honorare hängen jedoch stark vom Einzelfall ab. Entscheidende Faktoren sind: Anzahl der Buchungen, Qualität der Vorbuchung, Vollständigkeit der Belege, notwendige Abstimmungsarbeiten und der Umfang der erforderlichen steuerlichen Beratung. Wer unterjährig eine lückenlose digitale Buchhaltung führt und alle Belege strukturiert bereitstellt, reduziert den Aufwand erheblich.

„Viele Friseur-GmbHs unterschätzen den Zeitaufwand für Rückfragen und Nachreichungen. Wenn Belege fehlen oder das Kassenbuch nicht GoBD-konform geführt wurde, steigt der Abstimmungsaufwand erheblich – das schlägt sich direkt im Honorar nieder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Festpreis-Modelle als Alternative

Plattformen wie OnlineBilanz bieten Jahresabschluss-Leistungen durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen an. Der Vorteil: Mandanten wissen von Beginn an, welche Kosten anfallen – ohne Überraschungen durch Nachberechnungen. Gerade für kleinere Friseur-GmbHs mit standardisierten Geschäftsvorfällen ist dieses Modell wirtschaftlich attraktiv. Die gesamte Koordination läuft digital, der Jahresabschluss wird durch das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

  • Buchhaltung laufend und digital führen (spart Zeit und Kosten)
  • Belege vollständig und strukturiert bereitstellen
  • Kassensystem GoBD-konform betreiben (TSE-Pflicht)
  • Inventur zum Bilanzstichtag ordnungsgemäß durchführen
  • Steuerberater frühzeitig beauftragen (nicht erst im Dezember)
  • Bei Unsicherheiten: Festpreis-Angebote einholen und vergleichen

Bewertung und Abschreibung von Salon-Ausstattung und Arbeitsmitteln

Die korrekte Bewertung von Anlagevermögen ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Für Friseur-GmbHs betrifft dies insbesondere Salon-Einrichtungen, Behandlungsstühle, Waschbecken, Spiegel, professionelle Haartrockner, Steamer und ähnliche Betriebsausstattung. Diese Wirtschaftsgüter werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB).

Die steuerlichen AfA-Tabellen geben Orientierung: Salon-Möbel werden in der Regel über 13 Jahre, elektronische Geräte über 3 bis 7 Jahre abgeschrieben. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) bis 800 Euro (netto) kann nach § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro in einen Sammelposten einzustellen und über fünf Jahre abzuschreiben (§ 6 Abs. 2a EStG).

Sonderfall: Software und digitale Infrastruktur

Immer mehr Friseurbetriebe investieren in digitale Buchungssysteme, CRM-Software, digitale Kassensysteme und Cloud-Lösungen. Software kann als immaterielles Anlagevermögen aktiviert werden, sofern sie entgeltlich erworben wurde (§ 248 Abs. 2 HGB). Lizenzgebühren und Abonnements (z.B. SaaS-Modelle) sind hingegen als laufender Aufwand zu erfassen. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, üblich sind drei Jahre.

Anlagegut Nutzungsdauer (Jahre) Abschreibungsmethode
Salon-Möbel (Stühle, Tische) 13 Linear
Waschbecken / Sanitäranlagen 10–15 Linear
Föhne, Haartrockner (professionell) 5 Linear
Kassensystem / Hardware 3 Linear
Software (Lizenzkauf) 3 Linear
GWG bis 800 € netto Sofortabschreibung möglich

Tipp: Investitionsabzugsbetrag nutzen

Kleine und mittlere Friseur-GmbHs können nach § 7g EStG Investitionsabzugsbeträge (IAB) für geplante Anschaffungen bilden – bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Das reduziert die Steuerlast im Jahr vor der Investition und schafft Liquidität für Neuanschaffungen.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten im Friseur-Jahresabschluss richtig ausweisen

Die korrekte Passivierung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten ist für die Aussagekraft und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses entscheidend. Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, die wirtschaftlich das abgelaufene Geschäftsjahr betrifft. Typische Fälle in Friseurbetrieben sind Urlaubsrückstellungen, Überstunden, ausstehende Steuerberaterhonorare, Jahresabschlusskosten und Steuernachzahlungen.

Urlaubsrückstellungen und Überstundenverpflichtungen

Nicht genommener Urlaub ist zum Bilanzstichtag als Rückstellung zu passivieren. Die Bewertung erfolgt mit den individuellen Personalkosten des jeweiligen Mitarbeiters einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. Gleiches gilt für dokumentierte Überstundenkonten: Sofern ein Ausgleichsanspruch besteht, ist dieser wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzurechnen und als Verbindlichkeit oder Rückstellung auszuweisen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Friseurbetriebe beziehen regelmäßig Waren auf Ziel – Shampoos, Colorationen und Pflegeprodukte werden oft mit Zahlungszielen von 14 bis 30 Tagen eingekauft. Alle zum Bilanzstichtag offenen Lieferantenrechnungen sind als Verbindlichkeiten zu passivieren. Auch Rechnungen, die erst im neuen Jahr eingehen, aber wirtschaftlich das alte Jahr betreffen, müssen – soweit bekannt oder schätzbar – erfasst werden (Abgrenzungsgrundsatz § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

„Ein häufiger Fehler: Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten werden vergessen. Diese sind für das abgelaufene Jahr als Rückstellung zu bilden – auch wenn die Rechnung erst Monate später kommt. Sonst ist das Periodenergebnis verzerrt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Rückstellungen (§ 249 HGB)

  • Urlaubsansprüche Mitarbeiter
  • Überstunden
  • Jahresabschluss-/Steuerberatungskosten
  • Ausstehende Steuernachzahlungen

Verbindlichkeiten

  • Offene Lieferantenrechnungen
  • Darlehen (kurz- und langfristig)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
  • Verbindlichkeiten aus Steuern

Abgrenzungsposten (§ 250 HGB)

  • Vorauszahlungen für Miete
  • Versicherungsbeiträge (jährlich)
  • Software-Lizenzen (Jahrespauschalen)
  • Sonstige transitorische Posten

Vorsicht: Gesellschafter-Darlehen richtig ausweisen

Viele Friseur-GmbHs werden durch Gesellschafter-Darlehen finanziert. Diese sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern getrennt auszuweisen. Wird das Darlehen nachrangig besichert oder steht es wirtschaftlich Eigenkapital nahe, sind besondere Offenlegungspflichten zu beachten – insbesondere bei Überschuldungsprüfungen.

Digitale Prozesse: So arbeiten Sie effizient mit Ihrem Steuerberater zusammen

Die Digitalisierung hat die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Steuerberatern grundlegend verändert. Statt Ordnern voller Papierbelege arbeiten moderne Friseur-GmbHs mit Cloud-Buchhaltung, digitalen Belegarchiven und direkten Schnittstellen zum Steuerberater. Das spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Datenqualität und reduziert Fehlerquellen bei der Jahresabschlusserstellung.

Belegerfassung und vorbereitende Buchhaltung

Kassensysteme mit GoBD-konformer TSE-Anbindung liefern tagesaktuelle Umsatzdaten, die direkt in die Finanzbuchhaltung übernommen werden können. Eingangsrechnungen werden fotografiert oder gescannt und per App an den Steuerberater übermittelt. Moderne Plattformen wie DATEV Unternehmen online oder lexoffice ermöglichen eine laufende, digitale Vorbuchung – der Steuerberater übernimmt Kontierung, Prüfung und Monatsabschlüsse. Zum Jahresende liegen dann alle Daten strukturiert vor, der Aufwand für die Jahresabschlusserstellung sinkt drastisch.

OnlineBilanz: Festpreis-Jahresabschluss durch Steuerberater – digital koordiniert

Wer nicht an einen lokalen Steuerberater gebunden sein möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der Ablauf ist klar strukturiert: Mandanten laden Belege und Daten digital hoch, Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Abstimmung zwischen Mandant und Steuerberater-Team, das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss fachlich korrekt und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich. Die Offenlegung beim Unternehmensregister kann optional direkt übernommen werden – alles aus einer Hand, ohne Wartezeiten.

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  • Kassensystem mit TSE-Zertifizierung und digitaler Schnittstelle nutzen
  • Eingangsrechnungen sofort digitalisieren (Foto/Scan), nicht sammeln
  • Cloud-Buchhaltung mit Steuerberater-Zugang einrichten
  • Belege laufend hochladen – nicht erst zum Jahresende
  • Monatsabschlüsse regelmäßig abstimmen lassen (Liquiditätsplanung!)
  • Jahresabschluss frühzeitig beauftragen, idealerweise schon im Januar

Effizienz-Tipp: Laufende Buchhaltung statt Jahresendstress

Friseur-GmbHs, die unterjährig Buchhaltung und Belege pflegen, sparen beim Jahresabschluss nicht nur Kosten – sie erhalten auch kontinuierliche Transparenz über Liquidität, Rentabilität und steuerliche Belastungen. Das ermöglicht fundierte unternehmerische Entscheidungen statt böser Überraschungen.

Die 7 häufigsten Fehler im Friseur-Jahresabschluss – und wie Sie sie vermeiden

Trotz sorgfältiger Vorbereitung unterlaufen Friseur-GmbHs immer wieder typische Fehler, die zu Rückfragen, Korrekturaufwand oder gar zur Nichtanerkennung des Jahresabschlusses durch das Finanzamt führen. Die folgenden sieben Fehlerquellen lassen sich mit strukturierter Vorbereitung und fachlicher Begleitung zuverlässig vermeiden.

1. Unvollständige oder fehlerhafte Inventur

Die körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag wird häufig nachlässig durchgeführt. Warenbestände werden geschätzt statt gezählt, Verfallsdaten ignoriert, angebrochene Produkte nicht berücksichtigt. Folge: Die Bilanz weist falsche Vermögenswerte aus, das Ergebnis ist verzerrt. Lösung: Inventurliste führen, alle Produkte zählen, Bewertung zu Anschaffungskosten dokumentieren.

2. Nicht GoBD-konforme Kassenführung

Friseurbetriebe mit hohem Bargeldanteil sind regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen. Kassensysteme ohne TSE-Zertifizierung, fehlende Tagesabschlüsse oder nachträgliche Änderungen ohne Protokoll führen zur Verwerfung der Kassenführung. Das Finanzamt schätzt dann den Umsatz – meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Lösung: Zertifiziertes Kassensystem, tägliche Protokollierung, lückenlose Archivierung gemäß GoBD.

3. Fehlende Rückstellungen (Urlaub, Jahresabschlusskosten)

Die Nichtbildung von Rückstellungen verstößt gegen das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Urlaubsansprüche und Jahresabschlusskosten müssen zum Bilanzstichtag passiviert werden, auch wenn die Auszahlung oder Rechnung erst im Folgejahr erfolgt. Lösung: Rückstellungsspiegel führen, alle wahrscheinlichen Verpflichtungen erfassen.

4. Falsche Abgrenzung von Privatentnahmen und Betriebsausgaben

Geschäftsführer-Gesellschafter nutzen häufig Firmen-PKW, entnehmen Produkte für den Privatgebrauch oder vermengen private und betriebliche Ausgaben. Diese Privatanteile müssen sauber als Entnahmen erfasst werden, sonst drohen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) mit Nachversteuerung. Lösung: Fahrtenbuch führen, Privatentnahmen laufend dokumentieren.

5. Verspätete Aufstellung und Feststellung

Werden gesetzliche Fristen nicht eingehalten, drohen Ordnungsgelder und persönliche Haftung des Geschäftsführers. Häufig beginnt die Arbeit am Jahresabschluss erst im Herbst – zu spät für eine fristgerechte Offenlegung. Lösung: Jahresabschluss bereits im Januar/Februar beauftragen, Gesellschafterversammlung frühzeitig terminieren.

6. Fehlende oder unvollständige Dokumentation von Abschreibungen

Anlagegüter werden ohne Anlagenverzeichnis abgeschrieben, Nutzungsdauern willkürlich gewählt, GWG-Grenzen nicht beachtet. Das führt zu Unstimmigkeiten in der Bilanz und Problemen bei Betriebsprüfungen. Lösung: Anlagenbuchhaltung führen, jede Anschaffung dokumentieren, Abschreibungsmethode und -dauer festlegen.

7. Versäumnis der Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Wer diese Änderung verpasst oder die elektronische Einreichung nicht beherrscht, riskiert Ordnungsgelder ab 500 Euro. Lösung: Steuerberater mit Offenlegung beauftragen oder Plattform wie OnlineBilanz nutzen, die den gesamten Prozess übernimmt.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unkenntnis und Zeitmangel. Wer frühzeitig mit einem Steuerberater zusammenarbeitet und digitale Prozesse nutzt, vermeidet 90 % aller typischen Stolpersteine.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Friseur-Einzelunternehmer freiwillig bilanzieren?

Ja, auch ohne gesetzliche Pflicht können Sie freiwillig zur Bilanzierung wechseln. Dies kann bei Bankkrediten oder zur besseren Unternehmenssteuerung sinnvoll sein. Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung erfordert eine Eröffnungsbilanz und sollte mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden, da er für mindestens fünf Jahre bindend ist.

Wie werden Kundenbindungsprogramme und Gutscheine im Jahresabschluss behandelt?

Verkaufte Gutscheine und nicht eingelöste Bonuskarten stellen erhaltene Anzahlungen dar und werden passivisch als Verbindlichkeit ausgewiesen. Erst bei Einlösung erfolgt die Umsatzrealisierung. Statistisch nicht eingelöste Gutscheine dürfen erst nach Ablauf der Verjährungsfrist ertragswirksam aufgelöst werden.

Muss ich als Friseur-GmbH ein Kassenbuch führen?

Bei Bargeschäften müssen Sie seit 2018 die GoBD-Anforderungen erfüllen. Eine elektronische Registrierkasse muss mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Alternativ ist eine offene Ladenkasse mit ordnungsgemäßer Einzelaufzeichnung möglich. Die Kassendokumentation ist Grundlage für die Bilanzierung und wird bei Betriebsprüfungen intensiv geprüft.

Wie wirkt sich die Übernahme eines bestehenden Friseursalons auf den Jahresabschluss aus?

Bei Salonübernahme entsteht häufig ein Geschäfts- oder Firmenwert, der aktiviert und über die Nutzungsdauer (meist 5-15 Jahre) planmäßig abgeschrieben wird. Übernommene Kundenstämme, Markenrechte oder Standortvorteile können separate immaterielle Vermögensgegenstände darstellen. Die Kaufpreisallokation sollte steuerlich optimiert und mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Friseur-Jahresabschlüsse?

Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare und Eröffnungsbilanzen müssen nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege unterliegen ebenfalls der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Wie werden Mitarbeiter-Provisionssysteme im Jahresabschluss abgebildet?

Variable Vergütungen und Provisionen für Mitarbeiter, die das Geschäftsjahr betreffen, aber erst im Folgejahr ausgezahlt werden, müssen als Rückstellung oder Verbindlichkeit passiviert werden. Dies folgt dem Grundsatz der periodengerechten Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Dokumentieren Sie die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar für die Betriebsprüfung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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