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Datum

Lesedauer

17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogFriseur Buchhaltung Software

Friseur Buchhaltung Software 2026: Vergleich & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Friseurbetriebe stehen vor besonderen Herausforderungen: Bargeschäft, Trinkgelder, Produktverkauf und Kassensicherungsverordnung erfordern eine spezialisierte Buchhaltungslösung. Professionelle Friseur Buchhaltung Software vereinfacht die Finanzverwaltung, sichert die GoBD-Konformität und ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater über DATEV-Schnittstellen. Ähnliche Anforderungen gelten übrigens auch für Fitnessstudios mit Mitgliederverwaltung und Bargeschäft, die ebenfalls auf branchenspezifische Lösungen angewiesen sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Friseur Buchhaltung Software muss Kassensystem, Bargeschäfte, Trinkgeldverwaltung und Produktverkauf abbilden können. Entscheidend sind GoBD-Konformität nach § 146 AO, eine DATEV-Schnittstelle für die Steuerberater-Zusammenarbeit und Compliance mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Cloud-Lösungen bieten dabei meist bessere Datensicherheit und automatische Updates als lokale Installationen – ähnliche Anforderungen gelten auch für spezialisierte Bereiche wie die Amazon FBA Buchhaltung Software, die ebenfalls hohe Compliance-Standards erfüllen muss.

Warum benötigen Friseurbetriebe spezialisierte Buchhaltungssoftware?

Friseurbetriebe in der Rechtsform einer GmbH unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Pflichten wie andere gewerbliche Unternehmen. Die Buchführungspflicht nach § 238 HGB, die Pflicht zur Inventarisierung nach § 240 HGB sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB gelten unabhängig von der Branche. Dennoch bringt das Friseurhandwerk spezifische Anforderungen mit sich, die eine branchengerechte Buchhaltungssoftware sinnvoll machen.

Typische Besonderheiten im Friseurgeschäft sind: hoher Anteil an Bareinnahmen und Kartenzahlungen, Terminverwaltung mit direkter Kassenbindung, Produktverkauf neben Dienstleistungen, Trinkgeldhandhabung, häufige Mitarbeiterrotation und Provisionsmodelle. Eine Software, die diese Aspekte abbildet und gleichzeitig die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfüllt, ist für Geschäftsführer einer Friseur-GmbH essenziell.

Praxis-Hinweis: Kassensystem und Buchhaltung

Seit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Buchhaltungssoftware muss die Kassendaten GoBD-konform übernehmen und revisionssicher archivieren. Eine nahtlose Schnittstelle zwischen Kassensystem und Buchhaltung spart Zeit und vermeidet Erfassungsfehler.

Rechtliche Anforderungen im Überblick

  • § 238 HGB: Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung für jeden Kaufmann
  • § 242 HGB: Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Abschlussstichtag
  • § 257 HGB: Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen (10 Jahre) und Handelsbüchern (10 Jahre)
  • § 147 AO: Steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten parallel zum HGB
  • GoBD: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit digitaler Buchführung
  • KassenSichV: TSE-Pflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme seit 2020/2022

Welche Funktionen muss eine Friseur-Buchhaltungssoftware bieten?

Eine professionelle Buchhaltungssoftware für Friseurbetriebe muss weit über die reine Belegerfassung hinausgehen. Sie bildet die Schnittstelle zwischen operativem Geschäft und der Erfüllung handelsrechtlicher Dokumentationspflichten. Für GmbH-Geschäftsführer ist entscheidend, dass die Software eine lückenlose, prüfungssichere Dokumentation aller Geschäftsvorfälle gewährleistet und gleichzeitig die Arbeitsabläufe im Salon unterstützt.

Kernfunktionen für die Buchhaltung

Kassenbuchführung

  • Automatischer Import aus TSE-zertifizierten Kassensystemen
  • Tageskassenabrechnung mit Sollbestand-Vergleich
  • Trennung Barzahlungen, EC-Kartenzahlungen, Gutscheine
  • Verwaltung von Trinkgeldern (steuerrechtlich korrekt)

Finanzbuchhaltung

  • Automatische Kontierung nach SKR 03 oder SKR 04
  • DATEV-Schnittstelle für Steuerberater-Zusammenarbeit
  • Offene-Posten-Verwaltung bei Kundenkarten/Abos
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 UStG)

Branchenspezifische Zusatzfunktionen

  • Warenwirtschaft: Verwaltung von Haarpflegeprodukten, Farben, Styling-Artikeln mit automatischer Bestandsführung und Nachbestellfunktion
  • Provisionsabrechnung: Automatische Berechnung von Mitarbeiterprovisionen auf Basis individueller Vereinbarungen, relevant für Lohnbuchhaltung nach § 108 GewO
  • Terminintegration: Verknüpfung von Terminbuchung mit Kassenvorgang für lückenlose Umsatzerfassung
  • Gutscheinverwaltung: Erfassung und Einlösung von Gutscheinen unter Beachtung der umsatzsteuerlichen Besonderheiten nach § 3 Abs. 13 UStG
  • Kundendatenbank: Datenschutzkonforme Verwaltung von Kundenpräferenzen, Behandlungshistorie und Abrechnungsdaten (DSGVO-konform)

„In der Praxis zeigt sich: Friseurbetriebe, die ihre Kassensysteme nahtlos mit der Buchhaltungssoftware verbinden, sparen wöchentlich mehrere Stunden manuelle Erfassungsarbeit. Die Fehlerquote sinkt drastisch, und bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt ist die vollständige Dokumentation sofort verfügbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Warum ist eine DATEV-Schnittstelle für Friseur-GmbHs unverzichtbar?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist für GmbHs nicht nur sinnvoll, sondern faktisch Standard: Der Jahresabschluss nach § 242 HGB und die Steuererklärungen erfordern Fachkenntnis, die über die Möglichkeiten reiner Buchhaltungssoftware hinausgeht. Die DATEV eG ist die IT-Genossenschaft der steuerberatenden Berufe in Deutschland – ihre Softwareprodukte werden von über 90 % aller Steuerkanzleien genutzt.

Eine DATEV-Schnittstelle ermöglicht den standardisierten, elektronischen Datenaustausch zwischen der Buchhaltungssoftware des Mandanten und der DATEV-Umgebung des Steuerberaters. Die Buchungsdaten werden in einem definierten Format (typischerweise als ASCII-Datei nach DATEV-Format oder per DATEV-Connector) übergeben. Der Steuerberater importiert diese Daten direkt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, prüft sie, nimmt ggf. Korrekturbuchungen vor und erstellt darauf basierend Umsatzsteuer-Voranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und den Jahresabschluss.

Vorteile des digitalen Datenaustauschs

Aspekt Ohne DATEV-Schnittstelle Mit DATEV-Schnittstelle
Übermittlung Papierbelege, PDF-Sammlungen, manuelle Listen Automatischer Export per Knopfdruck
Fehleranfälligkeit Hoch durch Medienbrüche und Doppelerfassung Minimal, da Daten 1:1 übernommen werden
Bearbeitungszeit Steuerberater muss alle Belege neu erfassen Sofortiger Import, Prüfung statt Neuerfassung
Aktualität Quartalsweise oder jährlich, verzögert Monatlich oder on-demand, zeitnah
Kosten Höherer Zeitaufwand = höhere Honorare Effiziente Prozesse = niedrigere Gebühren

Achtung: Datenqualität entscheidet

Eine DATEV-Schnittstelle überträgt die Daten – sie ersetzt aber nicht die korrekte Buchung. Falsch kontierte Geschäftsvorfälle, fehlende Belege oder unsaubere Kassenbuchführung führen auch nach dem Export zu Rückfragen und Mehraufwand. Die Software sollte deshalb intelligente Kontierungsvorschläge bieten und auf Plausibilitätsfehler hinweisen.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen, die nahtlos mit gängigen Buchhaltungssystemen zusammenarbeiten. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die Daten, prüfen sie fachlich und erstellen den rechtsverbindlichen Jahresabschluss.

Wie stellt die Software GoBD- und Kassensicherungsverordnung-Konformität sicher?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind ein BMF-Schreiben, das die Anforderungen des § 146 AO und § 147 AO konkretisiert. Für Friseurbetriebe, die hohe Barumsätze verzeichnen und elektronische Kassen einsetzen, ist die Einhaltung dieser Grundsätze existenziell – Verstöße können zu Schätzungen durch das Finanzamt führen, die regelmäßig zu Mehrsteuern führen.

Zentrale GoBD-Anforderungen an Buchhaltungssoftware

  • Unveränderbarkeit: Jede Buchung muss nach Speicherung unveränderbar sein (oder Änderungen protokolliert, sodass Ursprung und alle Änderungen nachvollziehbar bleiben)
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden, keine Daten dürfen verloren gehen
  • Zeitgerechte Buchung: Erfassung unverzüglich nach Geschäftsvorfall (Kassenbuch: täglich; Grundbuch: zeitnah, spätestens bei Monatsabschluss)
  • Ordnungsmäßige Belegablage: Digitale Belege müssen revisionssicher archiviert, Papierbelege können nach Scannen vernichtet werden (§ 147 Abs. 6 AO)
  • Nachvollziehbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss die Buchungen in angemessener Zeit prüfen können
  • Datensicherheit: Schutz vor Verlust durch regelmäßige Backups, Zugriffskontrolle durch Berechtigungskonzepte

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ab 2020/2022

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme und Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein (§ 146a AO). Die Übergangsfrist für Bestandskassen endete am 31. März 2022 (pandemiebedingte Verlängerung). Die TSE protokolliert jeden Kassenvorgang manipulationssicher mit Signatur und Transaktionsnummer. Diese Daten müssen in der Buchhaltungssoftware vollständig übernommen und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Anforderungen an die Kasse

  • Zertifizierte TSE (Hardware, Cloud oder Hybrid)
  • Unveränderbare Transaktionsprotokolle
  • Täglicher Kassenbericht (Z-Bon) mit TSE-Signatur
  • DSFinV-K-Export (Digitale Schnittstelle Finanzamtverwaltung für Kassensysteme) bei Betriebsprüfung

Anforderungen an die Buchhaltungssoftware

  • Import der signierten Kassendaten (inkl. TSE-Metadaten)
  • Revisionssichere Archivierung aller Kassenbelege
  • Nachvollziehbare Verbuchung auf Fibu-Konten
  • Exportfunktion für Betriebsprüfung (GDPdU/GoBD-Format)

„Bei Kassenprüfungen durch die Finanzverwaltung werden gezielt die Schnittstellen zwischen Kassensystem, TSE und Buchhaltung untersucht. Eine Software, die alle drei Ebenen nahtlos verbindet und jederzeit einen DSFinV-K-Export ermöglicht, schützt vor Beanstandungen und Hinzuschätzungen. Praxis zeigt: Wer hier sauber arbeitet, hat bei Prüfungen keine Probleme.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Cloud-Buchhaltung oder lokale Installation – was ist sicherer für Friseurbetriebe?

Die Wahl zwischen Cloud-basierter und lokal installierter Buchhaltungssoftware ist eine strategische Entscheidung, die Geschäftsführer mit Blick auf Datenschutz, Verfügbarkeit, Kosten und gesetzliche Anforderungen treffen müssen. Beide Varianten können GoBD-konform sein – entscheidend sind die konkrete Umsetzung und die vertraglichen Rahmenbedingungen mit dem Softwareanbieter.

Cloud-Lösungen: Vorteile und rechtliche Aspekte

Cloud-Buchhaltungssoftware (Software-as-a-Service, SaaS) läuft auf Servern des Anbieters. Der Zugriff erfolgt per Browser oder App, von jedem Ort mit Internetverbindung. Für Friseurbetriebe mit mehreren Filialen oder mobilem Zugriffsbedarf ist dies oft die praktikabelste Lösung. Datenschutzrechtlich gilt: Der Softwareanbieter ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, es muss ein schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden. Server sollten in der EU stehen (DSGVO-Konformität).

  • Ortsunabhängiger Zugriff: Geschäftsführer, Buchhalter und Steuerberater greifen gleichzeitig auf aktuelle Daten zu
  • Automatische Updates: Software-Updates und Gesetzesänderungen werden vom Anbieter eingespielt, kein manueller Aufwand
  • Skalierbarkeit: Speicherplatz und Nutzerlizenzen flexibel erweiterbar
  • Integriertes Backup: Professionelle Cloud-Anbieter sichern Daten redundant, Ausfallsicherheit höher als bei lokaler Hardware
  • Geringere IT-Kosten: Keine eigene Server-Infrastruktur, keine lokale Wartung nötig

Lokale Installation: Kontrolle und Unabhängigkeit

Lokal installierte Software läuft auf dem eigenen Server oder PC. Alle Daten bleiben physisch im Unternehmen. Dies gibt maximale Kontrolle, erfordert aber eigenes IT-Know-how oder externen IT-Support. Backup, Updates und Datensicherheit liegen in der Verantwortung des Unternehmens. Für Friseurbetriebe mit hohen Datenschutzanforderungen (z. B. umfangreiche Kundendatenbanken mit Gesundheitsdaten) kann dies relevant sein.

  • Vollständige Datenkontrolle: Keine Datenübertragung an Dritte, alle Daten auf eigener Hardware
  • Unabhängigkeit von Internetverbindung: Buchhaltung auch bei Netzausfall möglich (eingeschränkt, da DATEV-Übertragung und Updates Internet erfordern)
  • Einmalige Lizenzkosten: Statt monatlicher Abo-Gebühren oft einmalige Anschaffung plus jährliche Wartung
  • Individuelle Anpassungen: Eigene IT kann Software ggf. stärker an Prozesse anpassen
Kriterium Cloud-Lösung Lokale Installation
GoBD-Konformität Ja, wenn Anbieter zertifiziert Ja, wenn korrekt konfiguriert
Zugriff Steuerberater Einfach per Online-Zugang Datenexport oder VPN-Zugang nötig
Backup-Verantwortung Anbieter (vertraglich geregelt) Unternehmen selbst
Initialkosten Niedrig (monatliches Abo) Höher (Lizenz + Hardware)
Laufende Kosten Monatlich/jährlich Wartungsvertrag, Updates
Skalierbarkeit Sehr flexibel Hardware-begrenzt

Praxis-Empfehlung für Friseur-GmbHs

Die meisten Friseurbetriebe profitieren von Cloud-Lösungen: geringer Verwaltungsaufwand, automatische Backups, einfacher Steuerberater-Zugang. Entscheidend ist die Wahl eines etablierten Anbieters mit DSGVO-konformen Rechenzentren in Deutschland/EU, GoBD-Zertifizierung und transparentem AVV. Lokale Lösungen lohnen sich vor allem bei sehr großen Salonketten mit eigener IT-Abteilung.

Welche Buchhaltungssoftware eignet sich am besten für Friseurbetriebe?

Der deutsche Markt bietet ein breites Spektrum an Buchhaltungssoftware – von branchenübergreifenden Standardlösungen bis zu spezialisierten Branchenlösungen. Für Friseur-GmbHs ist die Wahl entscheidend, weil die Software über Jahre hinweg die Grundlage der gesamten Finanzverwaltung bildet. Ein späterer Wechsel ist mit erheblichem Migrationsaufwand verbunden. Geschäftsführer sollten deshalb systematisch prüfen, welche Lösung die betrieblichen und rechtlichen Anforderungen am besten erfüllt.

Entscheidungskriterien im Überblick

Fachliche Eignung

  • GoBD-Zertifizierung nachgewiesen
  • DATEV-Schnittstelle vorhanden
  • TSE-Kassenintegration möglich
  • Branchenspezifische Konten voreingestellt

Praktische Handhabung

  • Intuitive Benutzeroberfläche
  • Mobile App für unterwegs
  • Belegerfassung per Foto/Scan
  • Schneller, kompetenter Support

Wirtschaftlichkeit

  • Transparente Preisstruktur
  • Skalierbar bei Wachstum
  • Einarbeitungsaufwand gering
  • Integration in bestehende Systeme

Typische Softwarekategorien

Am Markt lassen sich drei Hauptkategorien unterscheiden: Allgemeine Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Mittelstand, Lexware, WISO) richtet sich an alle Branchen, bietet umfassende Funktionen, erfordert aber oft mehr Einarbeitung. Branchenlösungen für Dienstleister (z. B. Sage, sevDesk) kombinieren Buchhaltung mit CRM und Projektverwaltung, sind aber nicht Friseur-spezifisch. Friseur-Komplettsysteme (z. B. Salonmeister, Treatwell Pro, Phorest) integrieren Terminbuchung, Kasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung in einer Oberfläche – ideal für operative Abläufe, aber oft mit eingeschränkter Buchhaltungstiefe.

Vorsicht bei reinen Kassensystemen

Viele Friseur-Kassensysteme bieten grundlegende Buchhaltungsfunktionen (Tagesabschluss, einfache Auswertungen), ersetzen aber keine vollwertige Finanzbuchhaltung. Für GmbHs mit Jahresabschlusspflicht nach § 242 HGB reicht ein Kassensystem allein nicht aus – die Daten müssen in eine ordnungsgemäße Buchhaltung überführt werden, die alle Geschäftsvorfälle (nicht nur Kasse) erfasst.

Praxis-Tipp: Testen und Steuerberater einbeziehen

Nutzen Sie kostenlose Testphasen (meist 14–30 Tage) und prüfen Sie: Wie einfach ist der Datenimport aus Ihrer Kasse? Wie funktioniert die Belegerfassung? Welche Auswertungen stehen zur Verfügung? Entscheidend ist auch die Abstimmung mit dem Steuerberater: Welche Software-Formate kann die Kanzlei verarbeiten? Gibt es bereits Erfahrungen mit bestimmten Systemen? Eine reibungslose Zusammenarbeit spart in der laufenden Betreuung Zeit und Kosten. Wer einen digitalen Steuerberater mit Festpreismodell sucht, findet bei OnlineBilanz.de transparente Lösungen – unsere Steuerberater arbeiten mit allen gängigen Buchhaltungssystemen und begleiten auch bei der Softwareauswahl.

Was kostet professionelle Buchhaltungssoftware für Friseurbetriebe – und lohnt sich die Investition?

Die Kosten für Buchhaltungssoftware variieren stark nach Funktionsumfang, Nutzerzahl und Abrechnungsmodell. Für GmbH-Geschäftsführer ist die Frage nicht, ob sich die Investition lohnt – ordnungsgemäße Buchführung ist gesetzlich verpflichtend –, sondern welche Lösung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und gleichzeitig Zeit und Steuerberaterkosten spart.

Typische Preismodelle im Markt (Stand 2026)

Softwarekategorie Monatliche Kosten Einmalige Kosten Zielgruppe
Basis-Buchhaltung (Cloud) 15–35 € Keine Kleinstbetriebe, Einzelunternehmer
Professionelle Cloud-Lösung 40–80 € Einrichtung 0–500 € GmbHs, mehrere Nutzer, DATEV-Schnittstelle
Branchenlösung Friseur (Cloud) 60–120 € Einrichtung/Schulung 200–1.000 € Salons mit integrierter Kassen-/Terminlösung
Lokale Kaufsoftware 500–2.500 € + 150–400 € jährliche Wartung Größere Betriebe, eigene IT
ERP-/Komplettlösungen 100–300 € pro Nutzer Implementierung 2.000–10.000 € Salonketten, komplexe Strukturen

Zusätzlich können Kosten entstehen für: TSE-Hardware oder Cloud-TSE (einmalig ca. 100–400 € bzw. monatlich 5–15 €), Schnittstellen-Module (z. B. zu speziellen Kassensystemen), zusätzliche Nutzerlizenzen, erweiterten Support oder Schulungen. Für einen durchschnittlichen Friseursalon mit 1–2 Buchungsverantwortlichen liegt das realistische Gesamtbudget bei 50–100 € monatlich für eine professionelle Cloud-Lösung inkl. aller notwendigen Module.

Einsparungen und Nutzen

5–10 h

Zeiteinsparung pro Monat durch automatisierte Kassenbuchführung

20–30 %

Reduzierung der Steuerberater-Honorare durch saubere Vorbuchhaltung

0 €

Ordnungsgelder bei GoBD-konformer Buchführung und pünktlicher Offenlegung

Ein Rechenbeispiel: Ein Friseur-GmbH-Geschäftsführer, der monatlich 8 Stunden für manuelle Kassenabrechnung, Belegsammlung und unstrukturierte Übergabe an den Steuerberater aufwendet, bindet bei einem kalkulatorischen Stundensatz von 40 € rund 320 € eigene Arbeitszeit. Gleichzeitig berechnet der Steuerberater für aufwendige Nachbearbeitung, fehlende Belege und Rückfragen zusätzliche Stunden (Zehntelgebühren nach StBVV). Eine professionelle Software, die automatisiert, strukturiert und prüft, amortisiert sich bereits innerhalb weniger Monate – und schützt vor Risiken bei Betriebsprüfungen.

„Mandanten, die mit durchdachter Software arbeiten, liefern uns monatlich saubere, vollständige Daten. Das verkürzt die Bearbeitungszeit für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschluss erheblich. Diese Effizienz geben wir in Form niedrigerer Festpreise weiter – eine Win-win-Situation für beide Seiten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für Buchhaltungssoftware sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei Cloud-Lösungen (laufende Gebühren) sofort, bei Kaufsoftware über die Nutzungsdauer abzuschreiben (in der Regel 3 Jahre, bei Anschaffungskosten unter 800 € netto als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzbar nach § 6 Abs. 2 EStG).

Wie gelingt die Einführung neuer Buchhaltungssoftware im Friseurbetrieb?

Die technische Implementierung von Buchhaltungssoftware ist nur ein Teil des Projekts – entscheidend ist die organisatorische Einführung im laufenden Betrieb. Für Friseurbetriebe, die oft mit knapper Personaldecke arbeiten, ist es wichtig, den Umstellungsprozess so zu planen, dass das operative Geschäft nicht beeinträchtigt wird. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Buchführung nahtlos fortgeführt wird und keine Lücken entstehen – dies wäre ein Verstoß gegen § 238 HGB und kann bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen führen.

Phasen der Software-Einführung

  1. Vorbereitung (2–4 Wochen): Bestandsaufnahme der aktuellen Buchhaltungsprozesse, Auswahl der Software nach Anforderungskatalog, Klärung technischer Schnittstellen (Kasse, Bank, Warenwirtschaft), Abstimmung mit Steuerberater
  2. Systemeinrichtung (1–2 Wochen): Anlage der Stammdaten (Firmendaten, Bankkonten, Kostenstellen), Kontenrahmen anpassen (SKR 03 oder SKR 04), Kassenbuch-Vorlage einrichten, DATEV-Schnittstelle konfigurieren, Nutzer anlegen und Berechtigungen vergeben
  3. Datenmigration: Übernahme offener Posten aus dem Altsystem, Import historischer Daten (optional, für Vergleichswerte), Saldenvortrag zum Stichtag, Abstimmung aller Anfangsbestände mit bestehenden Unterlagen
  4. Parallelbetrieb (1 Monat): Neue Software parallel zum alten System führen, Abgleich der Ergebnisse (Kassenbuch, Kontenstände), Fehlerquellen identifizieren und beheben, erst nach erfolgreicher Testphase vollständig umstellen
  5. Schulung der Mitarbeiter: Einweisung in tägliche Routinen (Kassenbuch, Belegerfassung), Klärung von Verantwortlichkeiten, Zugriff auf Support-Ressourcen (Handbuch, Hotline, Video-Tutorials)
  6. Laufende Optimierung: Regelmäßige Prüfung der Buchungsqualität, Anpassung von Automatisierungen und Kontierungsregeln, Feedback-Runden mit Buchhalter und Steuerberater

Risiko: Bruch der Buchführung

Bei Software-Umstellungen dürfen keine buchhalterischen Lücken entstehen. Das bedeutet: Der Übergang muss zu einem definierten Stichtag erfolgen, alle Geschäftsvorfälle vor dem Stichtag im Altsystem, alle danach im neuen System. Eine unsaubere Umstellung kann die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung infrage stellen – mit Konsequenzen für Steuerfestsetzungen und Jahresabschluss.

Erfolgsfaktoren für die Einführung

  • Geschäftsführung als Treiber: Software-Einführung ist Chefsache, klare Kommunikation an das Team über Nutzen und Erwartungen
  • Externe Begleitung: Softwareanbieter bieten oft Onboarding-Pakete an (kostenpflichtig oder im Abo enthalten), erfahrene Dienstleister sparen Zeit und vermeiden Fehler
  • Steuerberater frühzeitig einbinden: Kontenrahmen abstimmen, Buchungslogik klären, DATEV-Export testen, bevor der erste Monatsabschluss ansteht
  • Realistische Zeitplanung: Umstellung nicht in der Hochsaison (Vorweihnachtsgeschäft), nicht kurz vor Abgabefristen (Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss)
  • Dokumentation: Interne Anleitung für wiederkehrende Prozesse (Wer bucht was? Wie werden Bareinnahmen verbucht? Wo werden Belege abgelegt?), erleichtert Einarbeitung neuer Mitarbeiter

Wer Unterstützung bei der Softwareauswahl und Einführung sucht, kann dies auch im Rahmen der Steuerberater-Zusammenarbeit klären. Bei OnlineBilanz.de begleiten unsere Steuerberater Mandanten nicht nur beim Jahresabschluss, sondern beraten auch zu digitalen Prozessen – von der passenden Software bis zur optimalen Strukturierung der Vorbuchhaltung.

Wie unterstützt die Software bei Jahresabschluss und Offenlegung der Friseur-GmbH?

Der Jahresabschluss nach § 242 HGB ist die zentrale Rechenschaftspflicht jeder GmbH. Er umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei mittelgroßen und großen GmbHs einen Anhang (§ 264 HGB). Kleine GmbHs können Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB nutzen. Zusätzlich ist der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB) – seit der DiRUG-Reform vom 1. August 2022 ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Eine gute Buchhaltungssoftware liefert die Grundlage für den Jahresabschluss: eine vollständige, geprüfte Finanzbuchhaltung mit Hauptbuch, Nebenbüchern, Anlagenbuchhaltung und Auswertungen. Sie ersetzt jedoch nicht die fachliche Arbeit des Steuerberaters, der den Abschluss rechtssicher erstellt, Bilanzierungsfragen klärt (z. B. Rückstellungen nach § 249 HGB, Abschreibungen nach § 253 HGB) und die steuerlichen Überleitungsrechnungen vornimmt.

Funktionen für die Jahresabschluss-Vorbereitung

Automatisierte Prozesse

  • Jahresabschlussbuchungen (Abgrenzungen, Rückstellungen) nach Vorgabe erfassen
  • Summen- und Saldenliste (SuSa) per Knopfdruck generieren
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) als Kontrollbasis
  • Export aller Daten für DATEV-Import beim Steuerberater

Prüffunktionen

  • Kontrollsummen und Plausibilitätsprüfungen (stimmen Debitorensumme und Forderungskonten?)
  • Offene-Posten-Listen für Debitoren und Kreditoren
  • Anlagenspiegel aus der Anlagenbuchhaltung
  • Kassenbuch-Prüfung auf Vollständigkeit und Negativbestände

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen GmbHs den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters einreichen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, gilt der Bilanzstichtag 31. Dezember 2025, d. h. Offenlegungsfrist bis 31. Dezember 2026. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss zuvor erfolgt sein – für kleine GmbHs maximal 11 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG), für mittelgroße und große GmbHs 8 Monate (§ 42a Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 264 Abs. 1 HGB).

Die Offenlegung erfolgt im strukturierten Format (XBRL für Bilanz und GuV) oder als PDF-Einreichung über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Viele Buchhaltungsprogramme bieten XBRL-Export-Funktionen, die den Upload erleichtern. Bei Nichtoffenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB – Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro sind möglich und werden regelmäßig durchgesetzt.

  • Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen (auf Basis der Software-Daten)
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (Protokoll!)
  • Festgestellten Jahresabschluss als XBRL oder PDF vorbereiten
  • Offenlegung über Unternehmensregister durchführen (nicht Bundesanzeiger!)
  • Bestätigung der Offenlegung archivieren (Nachweis für Fristwahrung)

„Unsere Mandanten erhalten von uns den fertigen, rechtsverbindlichen Jahresabschluss in digitaler Form – XBRL-Export inklusive. Wir koordinieren die Gesellschafterversammlung terminlich, damit die Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB eingehalten werden. Die Offenlegung kann der Mandant selbst durchführen oder wir übernehmen dies im Rahmen unseres Service-Pakets. So bleibt alles fristgerecht und rechtssicher.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Tipp: Offenlegung als Teil des Gesamtpakets

Wer seinen Jahresabschluss über OnlineBilanz.de erstellen lässt, erhält nicht nur die fachliche Erstellung durch zugelassene Steuerberater, sondern auf Wunsch auch Unterstützung bei der Offenlegung. Transparente Festpreise, keine versteckten Gebühren – von der Buchhaltung bis zur Einreichung beim Unternehmensregister alles aus einer Hand.

Häufig gestellte Fragen

Können mehrere Filialen eines Friseurbetriebs mit einer Buchhaltungssoftware verwaltet werden?

Ja, die meisten professionellen Buchhaltungslösungen bieten Mandantenfähigkeit oder Filialverwaltung. Sie können mehrere Standorte separat erfassen und trotzdem konsolidiert auswerten. Achten Sie bei der Software-Auswahl darauf, dass Multi-Standort-Funktionen entweder im Basispaket enthalten sind oder als Modul hinzugebucht werden können. Die DATEV-Schnittstelle sollte dabei alle Filialdaten gebündelt übertragen können.

Muss ich als Friseur mit Bargeschäft eine zertifizierte Kasse nutzen?

Seit 2020 gilt für elektronische Kassensysteme die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Registrierkassen und PC-Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Offene Ladenkassen (Schubladenkassen) ohne elektronische Aufzeichnung sind weiterhin erlaubt, erfordern aber eine lückenlose manuelle Kassenbuchführung nach § 146 AO. Für Friseurbetriebe mit mehreren Mitarbeitern empfiehlt sich aus Kontrollgründen ein TSE-zertifiziertes Kassensystem.

Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen im Friseurbetrieb aufbewahrt werden?

Nach § 147 AO gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare und Lageberichte müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, sofern sie GoBD-konform erfolgt und die Daten jederzeit maschinell auswertbar sind.

Kann ich als Einzelunternehmer-Friseur die gleiche Software nutzen wie eine Friseur-GmbH?

Grundsätzlich ja, aber der Funktionsumfang unterscheidet sich. Einzelunternehmer können oft mit einfacherer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) arbeiten, während GmbHs zur doppelten Buchführung und Bilanzierung nach § 242 HGB verpflichtet sind. Viele Softwareanbieter bieten gestaffelte Pakete an. Wichtig: Auch als Einzelunternehmer sollten Sie auf DATEV-Kompatibilität und GoBD-Konformität achten, falls Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten oder später zur Kapitalgesellschaft wechseln möchten.

Was passiert bei einem Softwarewechsel mit meinen historischen Buchhaltungsdaten?

Professionelle Buchhaltungssoftware bietet Exportfunktionen im DATEV-Format oder als strukturierte CSV/XML-Dateien. Beim Wechsel sollten Sie alle Daten des laufenden Wirtschaftsjahres sowie der aufbewahrungspflichtigen Vorjahre (10 Jahre nach § 147 AO) exportieren und GoBD-konform archivieren. Viele neue Anbieter bieten Migrationshilfe an. Wichtig: Der Export muss maschinell auswertbar bleiben. Reine PDF-Exporte genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht. Ihr Steuerberater kann Sie bei der Datenmigration unterstützen.

Sind Trinkgelder im Friseursalon umsatzsteuerpflichtig?

Nein, echte Trinkgelder sind nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, sofern sie freiwillig und ohne Rechtsanspruch vom Kunden direkt an den Mitarbeiter gegeben werden. Sie gehören nicht zum steuerpflichtigen Umsatz des Unternehmens. Allerdings müssen Sie dokumentiert werden, wenn sie über die Kasse laufen (zum Beispiel bei Kartenzahlung). Wichtig: Serviceaufschläge oder verpflichtende Bedienungszuschläge gelten nicht als Trinkgeld und sind umsatzsteuerpflichtig. Ihre Buchhaltungssoftware sollte Trinkgelder separat erfassen können.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG), Bundesministerium der Finanzen (BMF). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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W
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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