Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Architekturbüro

Buchführung Architekturbüro 2026: Praxisleitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchführung im Architekturbüro stellt besondere Anforderungen: HOAI-Honorare, Reverse-Charge bei Bauleistungen, projektbezogene Kostenrechnung und Offenlegungspflichten bei GmbH-Strukturen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Rechtsform welche Buchführungspflichten auslöst, wie Sie Honorare nach HOAI korrekt erfassen und welche steuerlichen Besonderheiten Sie beachten müssen – praxisnah und rechtssicher für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Architekturbüros unterliegen je nach Rechtsform unterschiedlichen Buchführungspflichten: Einzelunternehmen und GbR können meist die Einnahmenüberschussrechnung nutzen, während GmbHs zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind. Besonderheiten ergeben sich durch HOAI-Honorare, Reverse-Charge bei Bauleistungen und projektbezogene Kostenrechnung. Eine ordnungsgemäße Buchführung sichert nicht nur die steuerliche Compliance, sondern ermöglicht professionelles Forderungsmanagement und Liquiditätsplanung.

Buchführungspflicht für Architekturbüros: Welche Rechtsform bestimmt die Anforderungen?

Die Buchführungspflicht eines Architekturbüros hängt maßgeblich von der Rechtsform ab. Während freiberufliche Architekten als Einzelunternehmer oder GbR-Partner nach § 18 EStG grundsätzlich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen müssen, unterliegen Architektur-GmbHs der unbedingten Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Die Rechtsform determiniert nicht nur die Art der Gewinnermittlung, sondern auch die Komplexität der laufenden Finanzbuchhaltung und die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.

Für GmbH-Geschäftsführer in Architekturbüros bedeutet dies: Ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister gilt die Verpflichtung zur doppelten Buchführung. Dabei sind sämtliche Geschäftsvorfälle laufend, vollständig und systematisch zu erfassen – von Honorarforderungen über Projektkosten bis hin zu Fremdleistungen durch externe Fachingenieure oder Modellbauer.

Rechtsform-Check

Freiberufliche Architekten (Einzelunternehmen, GbR, PartG) können die EÜR nutzen, sofern sie nicht freiwillig zur Buchführung optieren. Architekturbüros in der Rechtsform GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH & Co. KG sind hingegen originär buchführungspflichtig nach § 238 HGB – unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Rechtsform Gewinnermittlung Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
Einzelunternehmen (freiberuflich) EÜR Nein (außer Option) § 18 EStG
GbR / PartG EÜR Nein (außer Option) § 18 EStG
GmbH / UG Bilanz Ja § 238, § 264 HGB
GmbH & Co. KG Bilanz Ja § 238 HGB

Besonderheiten der Honorarbuchhaltung nach HOAI

Die Honorarabrechnung in Architekturbüros folgt häufig der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Seit der Novelle 2021 sind die Honorarsätze zwar nicht mehr verbindlich, dennoch orientieren sich viele Verträge an den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9. Für die Buchführung bedeutet dies: Erlöse müssen nach Leistungsstand und nicht zwingend nach Zahlungseingang realisiert werden.

Umsatzrealisierung und Teilleistungen

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Realisationsprinzip) sind Umsatzerlöse zu erfassen, sobald die Leistung erbracht ist – auch wenn die Rechnung noch nicht gestellt oder beglichen wurde. In Architekturbüros bedeutet das: Abgeschlossene Leistungsphasen sind als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) zu aktivieren, auch wenn der Bauherr die Rechnung erst Wochen später begleicht. Umgekehrt müssen erhaltene Abschlagszahlungen als erhaltene Anzahlungen passiviert werden, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht ist.

  • Leistungsphasen 1–2 (Grundlagenermittlung, Vorplanung): Häufig Pauschalhonorar, Erlösrealisation mit Abschluss der Phase
  • Leistungsphasen 3–5 (Entwurf, Genehmigung, Ausführung): Abschlagsfähig nach HOAI, Teilleistungen sind zu fakturieren und buchhalterisch zu erfassen
  • Leistungsphasen 6–8 (Vorbereitung, Mitwirkung Vergabe, Objektüberwachung): Langfristige Projekte mit monatlichen oder quartalsweisen Abschlägen
  • Leistungsphase 9 (Objektbetreuung): Nachgelagerte Leistungen, häufig Kleinbeträge

„In der Praxis erleben wir oft, dass Architekturbüros die Umsatzrealisierung erst mit Zahlungseingang vornehmen – das ist handelsrechtlich nicht zulässig. Gerade bei größeren Projekten führt das zu massiven Abweichungen zwischen tatsächlichem Gewinn und ausgewiesener Ertragslage. Wir empfehlen eine projektbezogene Buchführung mit laufender Kontrolle der Teilleistungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welcher Kontenrahmen eignet sich für Architekturbüros?

Für Architekturbüros in der Rechtsform GmbH empfiehlt sich in der Regel der SKR 03 oder SKR 04, die beiden gängigsten DATEV-Kontenrahmen in Deutschland. SKR 03 ist prozessorientiert (Abschlussgliederungsprinzip), SKR 04 bilanzorientiert. Beide bieten ausreichend Konten für die typischen Geschäftsvorfälle eines Architekturbüros: Honorarerlöse, Fremdleistungen, Reisekosten, Software-Lizenzen und Büroausstattung.

Typische Buchungskonten im Architekturbüro

Erlöskonten

  • Honorarerlöse HOAI Leistungsphasen 1–9
  • Nebenkosten und Auslagen (erstattungsfähig)
  • Zusatzleistungen (Visualisierungen, Gutachten)
  • Erlöse aus Wettbewerben

Kostenkonten

  • Fremdleistungen (Statik, Bauphysik, Vermessung)
  • Software-Lizenzen (CAD, BIM, AVA)
  • Modellbau und Visualisierung
  • Reisekosten (Baustellenbesuche, Baubesprechungen)

Projektbezogene Kostenrechnung

Neben der gesetzlichen Finanzbuchhaltung ist für Architekturbüros eine projektbezogene Kostenrechnung unverzichtbar. Sie ermöglicht die Überwachung der Wirtschaftlichkeit einzelner Bauvorhaben und die Nachkalkulation der tatsächlich angefallenen Kosten je Leistungsphase. In DATEV oder anderen Buchhaltungssystemen lässt sich dies über Kostenstellen (z. B. Projekt-Nummern) oder Kostenträger abbilden. So können Geschäftsführer jederzeit ablesen, welche Projekte profitabel sind und wo Nachsteuerungsbedarf besteht.

Achtung bei Mischkalkulationen

Viele Architekturbüros kalkulieren pauschal über alle Projekte hinweg. Das verschleiert jedoch unrentable Aufträge. Ohne projektbezogene Zuordnung von Personal-, Fremdleistungs- und Nebenkosten ist eine fundierte Steuerung nicht möglich – und das kann die Liquidität gefährden.

Jahresabschluss und Offenlegungspflichten für Architektur-GmbHs

Architektur-GmbHs sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) aufzustellen. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt dabei den Umfang der Offenlegungspflichten. Die meisten Architekturbüros fallen unter Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) oder kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegung
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10 Bilanz (verkürzt)
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Bilanz, Anhang (verkürzt)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht

Feststellung und Offenlegung: Diese Fristen gelten 2026

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

  1. Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG): Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große 8 Monate (bis 31.08.2026).
  2. Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB): 12 Monate nach Bilanzstichtag, d. h. bis 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.
  3. Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB): 500 bis 25.000 Euro, festgesetzt vom Bundesamt für Justiz.

Digitale Offenlegung über das Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über www.unternehmensregister.de. Der Jahresabschluss wird im XBRL- oder PDF-Format hochgeladen. Viele Steuerberater übernehmen die Offenlegung im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung – so auch das OnlineBilanz Steuerberater-Team, das den gesamten Prozess digital koordiniert.

Umsatzsteuer, Kleinunternehmer und Reverse-Charge bei Bauleistungen

Architekturleistungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 UStG mit dem Regelsteuersatz von 19 %. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuerpflicht, sofern der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung ist für Architektur-GmbHs in der Praxis jedoch selten relevant, da die Umsätze meist deutlich höher liegen.

Reverse-Charge bei Bauleistungen (§ 13b UStG)

Eine Besonderheit gilt für Architekten, die Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG erbringen oder beziehen. Nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren), wenn beide Parteien Unternehmer sind und die Leistung eine Bauleistung darstellt. Die Finanzverwaltung hat in Abschnitt 13b.3 UStAE klargestellt, dass reine Planungsleistungen (z. B. Entwurf, Genehmigungsplanung) nicht als Bauleistungen gelten. Allerdings können Überwachungsleistungen auf der Baustelle (Leistungsphase 8 HOAI) unter Umständen unter § 13b fallen.

Vorsicht bei gemischten Leistungen

Wenn ein Architekturbüro neben Planung auch Bauleitung und Bauüberwachung abrechnet, kann § 13b UStG anwendbar sein. Die umsatzsteuerliche Einordnung für Architekturbüros ist in solchen Fällen komplex und stets im Einzelfall zu prüfen. Eine fehlerhafte Anwendung kann zu Umsatzsteuer-Nachforderungen und Säumniszuschlägen führen.

Vorsteuerabzug und Rechnungsanforderungen

Architekturbüros können die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 UStG abziehen – etwa für Software-Lizenzen, Büromaterial oder Fremdleistungen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG mit allen Pflichtangaben (Leistungsbeschreibung, Netto-Betrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden). Gerade bei internationalen Projekten oder grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung essenziell.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder quartalsweise fristgerecht einreichen (ELSTER)
  • Eingangsrechnungen auf Vollständigkeit und Vorsteuerabzugsberechtigung prüfen
  • Reverse-Charge bei Bauleistungen dokumentieren (§ 13b UStG)
  • Innergemeinschaftliche Leistungen (EU-Ausland) nach § 3a UStG korrekt behandeln
  • Jahresumsatzsteuererklärung bis 31.07. des Folgejahres (mit Fristverlängerung durch Steuerberater)

Digitale Buchführung: Software-Lösungen für Architekturbüros

Moderne Architekturbüros setzen zunehmend auf digitale Buchhaltungssoftware, die sich nahtlos in bestehende Workflows integriert. Neben klassischen DATEV-Lösungen kommen Cloud-basierte Systeme wie DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk oder spezialisierte Branchenlösungen (z. B. mit CAD- und AVA-Anbindung) zum Einsatz. Entscheidend ist die Schnittstelle zwischen Projektverwaltung, Honorarabrechnung und Finanzbuchhaltung.

Anforderungen nach GoBD

Alle buchführungspflichtigen Unternehmen – also auch Architektur-GmbHs – müssen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) einhalten. Das bedeutet: Belege sind revisionssicher zu archivieren, Buchungen müssen nachvollziehbar und unveränderbar sein, und die Verfahrensdokumentation muss vorhanden sein. Cloud-Lösungen erfüllen diese Anforderungen in der Regel automatisch, sofern sie GoBD-zertifiziert sind.

  • Unveränderbarkeit: Gebuchte Belege dürfen nachträglich nicht gelöscht oder manipuliert werden.
  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss vom Originalbeleg bis zur Bilanz nachvollziehbar sein (Belegprinzip).
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos zu erfassen.
  • Zeitgerechte Buchung: Belege sind zeitnah (in der Regel innerhalb von 10 Tagen) zu verbuchen.
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare (§ 257 HGB, § 147 AO).

„Wir sehen immer häufiger Architekturbüros, die ihre Buchhaltung selbst in Cloud-Tools führen wollen. Das ist grundsätzlich möglich – aber die GoBD-Konformität, die korrekte Kontenführung und die Umsatzrealisierung nach Leistungsstand überfordern viele Mandanten. Unser Team übernimmt dann die Prüfung, Korrektur und den Jahresabschluss – das spart Zeit und verhindert teure Fehler.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schnittstellen zu CAD und Projektsoftware

Für eine durchgängige Digitalisierung empfiehlt sich die Anbindung der Buchhaltung an Projektverwaltungs-Tools wie Plancraft, mySHAPE, Archikart oder HOAI-Rechner. So lassen sich Honorare direkt aus der Projektdatenbank generieren, Fremdleistungen automatisch zuordnen und Rechnungen per Knopfdruck erstellen. Die Schnittstelle zur DATEV oder zum Steuerberater erfolgt via CSV- oder DATEV-Export.

Liquiditätsplanung und Forderungsmanagement in Architekturbüros

Architekturprojekte laufen oft über viele Monate oder Jahre – entsprechend lange ist das Kapital gebunden. Für GmbH-Geschäftsführer ist deshalb eine vorausschauende Liquiditätsplanung entscheidend. Typische Herausforderungen: Bauherren zahlen Abschläge verzögert, Fremdleistungen (Statik, Gutachten) sind sofort fällig, und Personalkosten laufen kontinuierlich weiter.

Forderungsmanagement: So reduzieren Sie Zahlungsausfälle

Offene Forderungen gehören zu den größten Risiken für Architekturbüros. Nach Abschluss einer Leistungsphase sollte die Rechnung unverzüglich gestellt werden – idealerweise innerhalb von 7 Tagen. Viele Verträge sehen eine Zahlungsfrist von 14 oder 30 Tagen vor; darüber hinaus sind Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Geschäfte unter Unternehmern).

  • Rechnungen zeitnah nach Leistungserbringung stellen (innerhalb von 7 Tagen)
  • Fälligkeitstermine im Buchhaltungssystem hinterlegen und überwachen
  • Zahlungserinnerungen automatisiert versenden (7 Tage nach Fälligkeit)
  • Erste Mahnung mit Fristsetzung und Hinweis auf Verzugszinsen (14 Tage nach Fälligkeit)
  • Zweite Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte (30 Tage nach Fälligkeit)
  • Gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso einleiten (ab 60 Tage überfällig)

Abschlagszahlungen und Sicherheiten

Nach § 632a BGB können Architekten für erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen verlangen. Gerade bei größeren Projekten sollte dies vertraglich vereinbart werden – z. B. nach Abschluss jeder HOAI-Leistungsphase. Zusätzlich können Sicherheiten (Bürgschaft, Bankgarantie) vereinbart werden, um das Ausfallrisiko zu minimieren. In der Buchführung sind erhaltene Abschläge als Verbindlichkeiten zu passivieren, bis die Leistung vollständig erbracht ist.

45 Tage

Durchschnittliche Zahlungsziele im Baugewerbe (2026)

12 %

Anteil unbezahlter Rechnungen bei Architekten ohne Mahnwesen

9 % p.a.

Verzugszinsen für B2B-Geschäfte über Basiszinssatz (§ 288 BGB)

Wer den Jahresabschluss und die laufende Buchführung durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von regelmäßigen Liquiditätsberichten und einer professionellen Debitorenbuchhaltung. Plattformen wie OnlineBilanz bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – so behalten Geschäftsführer jederzeit den Überblick über offene Posten und können rechtzeitig gegensteuern.

Haftung des Geschäftsführers und Compliance-Anforderungen

GmbH-Geschäftsführer tragen eine umfassende persönliche Haftung für Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Nach § 43 Abs. 1 GmbHG müssen sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden – dazu gehört auch die ordnungsgemäße Buchführung, fristgerechte Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie die rechtzeitige Einreichung von Steuererklärungen.

Persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen

Folgende Pflichtverletzungen können zu einer persönlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers führen:

  • § 266a StGB (Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen): Wer Sozialversicherungsbeiträge nicht oder verspätet abführt, macht sich strafbar – Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • § 69 AO (Steuerhinterziehung durch Unterlassen): Wer Steuererklärungen nicht einreicht oder falsche Angaben macht, haftet persönlich für die Steuerschuld.
  • § 335 HGB (Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung): Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro – dieses kann auch den Geschäftsführer persönlich treffen.
  • § 15a InsO (Insolvenzverschleppung): Wird ein Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, haftet der Geschäftsführer für alle danach entstandenen Verbindlichkeiten.

Insolvenzverschleppung droht bei fehlender Liquiditätsübersicht

Wer keine laufende Buchführung hat, erkennt eine drohende Zahlungsunfähigkeit oft zu spät. Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO greift spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie diese Frist verstreichen lassen – oft mit existenzbedrohenden Folgen.

Compliance und interne Kontrollen

Neben den gesetzlichen Pflichten sollten Geschäftsführer in Architekturbüros interne Kontrollsysteme etablieren, um Fehler und Risiken frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören:

  1. Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungsfreigaben: Größere Zahlungen sollten stets von zwei Personen geprüft werden.
  2. Monatliche Soll-Ist-Vergleiche: Abweichungen zwischen Plan und tatsächlichen Zahlen sollten zeitnah analysiert werden.
  3. Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen: Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung und Entlastung müssen protokolliert und im Gesellschafterbuch dokumentiert werden.
  4. Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater: Quartalsweise Besprechung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und offener Punkte.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass die persönliche Haftung bereits bei kleineren Versäumnissen greift – etwa bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder fehlender Offenlegung. Unsere Steuerberater übernehmen nicht nur den Jahresabschluss, sondern begleiten Mandanten das ganze Jahr über, damit Fristen eingehalten und Risiken minimiert werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Architekturbüro ein separates Geschäftskonto führen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Führung eines separaten Geschäftskontos besteht für Einzelunternehmen und GbR nicht. Bei der GmbH ist gemäß § 43a GmbHG vor Anmeldung ein Geschäftskonto erforderlich. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die klare Trennung von privaten und betrieblichen Finanzen jedoch für alle Rechtsformen, da sie die Buchführung erheblich vereinfacht und im Betriebsprüfungsfall die Nachweisführung erleichtert.

Wie lange müssen Buchführungsunterlagen in Architekturbüros aufbewahrt werden?

Nach § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare zehn Jahre. Für sonstige Unterlagen wie Handels- oder Geschäftsbriefe gilt eine Frist von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Zusätzlich sind bei Bauprojekten zivilrechtliche Gewährleistungsfristen zu beachten, die eine längere Aufbewahrung von Projektunterlagen nahelegen.

Können Architekturbüros die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer anwenden?

Ja, Architekturbüros können nach § 20 UStG die Ist-Versteuerung beantragen, sofern der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld erst mit Zahlungseingang, was insbesondere bei langen Zahlungszielen oder Forderungsausfällen die Liquidität schont. Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen und gilt bis auf Widerruf.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für Architektenbüros mit internationalen Projekten?

Bei grenzüberschreitenden Architekturleistungen ist das Ort-der-Leistung-Prinzip nach § 3a UStG zu beachten. Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren, der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Bei Leistungen in Drittstaaten liegt regelmäßig keine deutsche Umsatzsteuerpflicht vor. Zusätzlich können Betriebsstättenfragen, Doppelbesteuerungsabkommen und lokale Registrierungspflichten relevant werden, weshalb frühzeitige steuerliche Beratung empfehlenswert ist.

Wie werden Teilleistungen nach HOAI in der Buchführung erfasst?

Teilleistungen nach § 8 HOAI sind eigenständige Leistungen, die bei Abnahme vollständig abgerechnet werden können. In der Buchführung werden sie zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung als Umsatz erfasst. Bei noch nicht abgerechneten, aber bereits erbrachten Leistungen sind am Bilanzstichtag unfertige Leistungen oder Forderungen aus Werkverträgen zu aktivieren. Die periodengerechte Gewinnrealisierung erfolgt nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB grundsätzlich nach dem Realisationsprinzip, sodass erst bei Abnahme oder Teilabnahme Umsätze zu buchen sind.

Welche Rolle spielt die Berufshaftpflichtversicherung in der Buchführung?

Die Berufshaftpflichtprämie ist als Betriebsausgabe vollständig abzugsfähig und wird auf einem entsprechenden Aufwandskonto (z.B. SKR 04: Konto 6480) gebucht. Bei der GmbH ist in der Bilanz nach § 268 Abs. 7 HGB die Haftpflichtversicherung für die Inanspruchnahme aus Berufshaftung nicht gesondert ausweispflichtig, kann aber im Anhang angegeben werden. Rückstellungen für bekannte Haftungsfälle sind nach § 249 HGB zu bilden, sofern eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die Versicherungsdeckung nicht ausreicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG), Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz