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Steuerberater Fabian Klement
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20.10.25
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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
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Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Oberhausen

Bilanz erstellen lassen Oberhausen 2026: Festpreis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie möchten Ihre Bilanz erstellen lassen in Oberhausen? Ob GmbH, UG oder AG – der Jahresabschluss unterliegt strengen gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz und transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten, mit voller Rechtssicherheit.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Bilanzerstellung für GmbHs in Oberhausen ist gesetzlich vorgeschrieben und erfordert Fachkenntnisse in Handels- und Steuerrecht. Ein zugelassener Steuerberater gewährleistet Rechtskonformität, Betriebsprüfungssicherheit und fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. OnlineBilanz bietet Ihnen bundesweit digitale Steuerberater-Leistungen zum Festpreis – transparent, schnell und rechtssicher.

Warum Sie die Bilanz durch einen Steuerberater erstellen lassen sollten

Die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz nach § 242 HGB erfordert fundierte Fachkenntnisse in Rechnungslegung, Bewertung und Bilanzrecht. Für GmbH-Geschäftsführer in Oberhausen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Bilanz intern oder durch einen Steuerberater erstellt werden soll. Die Praxis zeigt: Eine professionell erstellte Bilanz sichert nicht nur die Rechtskonformität, sondern minimiert auch das persönliche Haftungsrisiko des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG.

Rechtliche Anforderungen und Komplexität

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufstellen. Die Bewertungsvorschriften der §§ 252–256 HGB, die Aktivierungsgebote und -verbote sowie die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit erfordern tiefgreifende Fachkenntnisse. Hinzu kommen steuerliche Besonderheiten wie latente Steuern nach § 274 HGB oder die korrekte Abgrenzung von Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB.

  • Präzise Anwendung der Bewertungsvorschriften (§§ 252–256 HGB)
  • Korrekte Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB
  • Ordnungsmäßige Gliederung nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV)
  • Vollständiger Anhang mit allen Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Einhaltung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 Monate bei Kleinkapitalgesellschaften, 8 Monate bei mittelgroßen und großen)

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Bilanzierung – insbesondere bei Sonderfragen wie Rückstellungsbewertung, Währungsumrechnung oder dem Ansatz von Forschungs- und Entwicklungskosten. Ein Steuerberater bringt nicht nur die fachliche Expertise, sondern auch die rechtliche Absicherung durch seine Berufshaftpflicht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

Praxis-Tipp: Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, profitiert von der digitalen Steuerberater-Plattform OnlineBilanz.de – mit transparenten Festpreisen, ohne langes Suchen und ohne Wartezeiten. Unternehmen, die beispielsweise ihre Bilanz in Braunschweig erstellen lassen möchten, finden dort ebenso zugelassene Steuerberater wie Betriebe aus anderen Städten. Diese erstellen, prüfen und unterzeichnen Ihren Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Gesetzliche Pflichten für GmbHs in Oberhausen: Feststellung und Offenlegung

Jede GmbH mit Sitz in Oberhausen unterliegt denselben bundeseinheitlichen Vorschriften zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung dieser Fristen ist zwingend – Verstöße ziehen Ordnungsgelder nach § 335 HGB (bis zu 25.000 Euro) und persönliche Haftungsrisiken nach sich.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 enden, gelten folgende Fristen: Kleinkapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten feststellen. Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung.

Größenklasse Feststellungsfrist Rechtsgrundlage
Kleinkapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 1 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 1 GmbHG

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss spätestens vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Einreichung erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language).

Achtung

Ordnungsgeld droht: Bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld von mindestens 500 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Verschuldensgrad und Unternehmensgröße. Das Verfahren läuft automatisiert – eine Mahnung erfolgt in der Regel nicht.

So läuft die Bilanzerstellung mit einem Steuerberater ab

Die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater folgt einem strukturierten Prozess. Für GmbH-Geschäftsführer in Oberhausen ist es wichtig zu verstehen, welche Schritte notwendig sind und welche Unterlagen bereitzustellen sind, um den Ablauf effizient und fristgerecht zu gestalten.

1. Mandatsklärung und Datenübermittlung

Zu Beginn erfolgt die Klärung des Mandatsumfangs: Soll nur die Bilanz erstellt oder auch die Steuererklärungen übernommen werden? Anschließend übermitteln Sie die Buchhaltungsdaten (DATEV-Export, BWA, Kontenpläne), Belege zu Anlagenzugängen und -abgängen, Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Miet- und Leasingverträge) sowie Bankauszüge und Jahreskontoauszüge. Bei digitalen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz erfolgt der Upload strukturiert über eine gesicherte Schnittstelle.

2. Buchhaltungsprüfung und Abstimmung

Der Steuerberater prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der laufenden Buchhaltung. Offene Posten werden abgestimmt, Kontenabstimmungen durchgeführt (insbesondere Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren) und Unstimmigkeiten geklärt. Dieser Schritt ist entscheidend, um eine ordnungsmäßige Bilanz nach § 243 Abs. 1 HGB zu gewährleisten.

3. Bilanzierung und Bewertung

Nun erfolgt die eigentliche Bilanzerstellung: Anlagevermögen wird nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig abgeschrieben, Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB bewertet (z. B. Urlaubsrückstellungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozessrisiken), Forderungen werden auf Werthaltigkeit geprüft und ggf. einzelwertberichtigt, latente Steuern nach § 274 HGB ermittelt und der Anhang nach § 284 HGB erstellt.

4. Erstellung Jahresabschluss und Prüfung

Der Steuerberater erstellt Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und den Anhang. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt der Lagebericht nach § 289 HGB hinzu. Nach interner Qualitätsprüfung wird der Entwurf dem Geschäftsführer zur Durchsicht vorgelegt.

5. Feststellung und Offenlegung

Nach Freigabe durch den Geschäftsführer wird der Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung nach § 42a GmbHG vorgelegt. Nach Feststellungsbeschluss erfolgt die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB – auf Wunsch übernimmt der Steuerberater auch diesen Schritt.

„Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater hängt entscheidend von der Qualität der Buchhaltung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Je strukturierter die Daten vorliegen, desto schneller und kostengünstiger kann der Jahresabschluss erstellt werden. Wir bei OnlineBilanz koordinieren diesen Prozess digital – das spart Zeit und vermeidet Rückfragen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater in Oberhausen?

Die Kosten für die Erstellung einer Bilanz durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von mehreren Faktoren ab: Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz), Schwierigkeitsgrad und Umfang der Tätigkeit sowie die vereinbarte Gebührenstufe (1/10 bis 10/10 der gesetzlichen Mittelgebühr). Wer diese Kosten und den Ablauf für Dortmund im Vergleich prüfen möchte, findet dort eine detaillierte Übersicht zu denselben Kriterien.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sieht die StBVV in § 35 eine Zeitgebühr oder eine Gebühr nach Tabelle C vor. Bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 500.000 Euro (typisch für eine kleine GmbH) liegt die Mittelgebühr (5/10) bei rund 1.200 Euro. Je nach Komplexität kann die Gebühr zwischen 240 Euro (1/10) und 2.400 Euro (10/10) liegen. Hinzu kommen Kosten für die Erstellung des Anhangs, steuerliche Anpassungen und ggf. die Offenlegung.

Leistung Rechtsgrundlage Typische Kosten (Mittelgebühr)
Jahresabschluss (Bilanz + GuV) § 35 StBVV, Tabelle C 800 – 2.500 €
Anhang nach § 284 HGB § 35 StBVV 300 – 800 €
Offenlegung beim Unternehmensregister § 35 StBVV 100 – 250 €
Erstellung Körperschaftsteuererklärung § 24 StBVV, Tabelle A 400 – 1.200 €
Erstellung Gewerbesteuererklärung § 24 StBVV, Tabelle A 200 – 600 €

Transparente Festpreise als Alternative

Viele Geschäftsführer schätzen Planungssicherheit. Deshalb bieten spezialisierte Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de transparente Festpreise an, die vorab kalkulierbar sind und alle Leistungen umfassen – von der Buchhaltungsprüfung über die Bilanzerstellung bis zur Offenlegung. So vermeiden Sie unerwartete Nachberechnungen und behalten Ihr Budget im Griff.

Hinweis

Kosten sparen durch gute Vorbereitung: Eine saubere, vollständige Buchhaltung reduziert den Aufwand des Steuerberaters erheblich. Digitale DATEV-Exporte, strukturierte Belegablage und rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen können die Gebührenstufe deutlich senken.

Größenklassen und Offenlegungspflichten nach § 267 HGB

Die Offenlegungspflichten einer GmbH hängen entscheidend von ihrer Größenklasse ab. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Maßgeblich sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine Größenklasse ist erreicht, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Kleinkapitalgesellschaften dürfen nach § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen (nur Posten mit Buchstaben und römischen Ziffern nach § 266 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden, sofern der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag unter dem Bilanzposten Eigenkapital ausgewiesen wird. Der Anhang kann verkürzt werden (§ 288 HGB). Mittelgroße Gesellschaften müssen Bilanz, vollständige GuV und Anhang offenlegen. Bei großen Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich der Lagebericht nach § 289 HGB hinzu.

  • Prüfen Sie jährlich die Schwellenwerte nach § 267 HGB
  • Beachten Sie das Zwei-Jahres-Prinzip beim Größenklassenwechsel
  • Kleinkapitalgesellschaften: Nutzen Sie Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung
  • Mittelgroße/große GmbHs: Vollständige Offenlegung inkl. GuV ist zwingend
  • Lagebericht ist ab Größenklasse ‚groß‘ oder bei Kapitalmarktorientierung erforderlich

„Viele Geschäftsführer übersehen, dass bei einem Größenklassenwechsel auch die Offenlegungspflichten angepasst werden müssen. Wer von ‚klein‘ auf ‚mittelgroß‘ wechselt, muss plötzlich die GuV vollständig offenlegen – das sollte rechtzeitig in der Jahresabschlussplanung berücksichtigt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Steuerberater-Plattform vs. lokale Kanzlei in Oberhausen

Geschäftsführer in Oberhausen stehen vor der Wahl: Soll die Bilanz durch eine klassische Steuerkanzlei vor Ort oder über eine digitale Steuerberater-Plattform erstellt werden? Beide Wege haben ihre Berechtigung – die Entscheidung hängt von Ihren Prioritäten ab: persönlicher Kontakt, Erreichbarkeit, Preis-Transparenz, Geschwindigkeit und Serviceumfang.

Lokale Steuerkanzlei in Oberhausen

<strong>Vorteile</strong>

  • Persönlicher Kontakt vor Ort möglich
  • Regionale Vernetzung (z. B. IHK, lokale Berater)
  • Langjährige persönliche Beziehung
  • Schnelle Abstimmungen bei kurzfristigen Fragen

<strong>Nachteile</strong>

  • Oft unklare Preisstruktur – Abrechnung nach StBVV mit variablen Gebührenstufen
  • Wartezeiten bei hoher Auslastung (insbesondere in der Hochphase März–Mai)
  • Begrenzte Kapazität bei Engpässen
  • Teils veraltete Digitalisierung (Papierbelege, E-Mail-Verkehr)

Digitale Steuerberater-Plattform (z. B. OnlineBilanz)

<strong>Vorteile</strong>

  • Transparente Festpreise – keine versteckten Kosten
  • Digitale Workflows – alle Dokumente zentral verfügbar
  • Keine Wartezeiten – Kapazität durch Steuerberater-Netzwerk skalierbar
  • Ortsunabhängig – keine Anfahrtswege, keine Terminabstimmung
  • Zugelassene Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen rechtsverbindlich

<strong>Nachteile</strong>

  • Kein persönliches Treffen vor Ort (Kommunikation digital oder telefonisch)
  • Erfordert Offenheit für digitale Prozesse
  • Weniger geeignet für sehr individuelle, komplexe Sondersituationen (z. B. Konzernabschlüsse)

Für standardisierte GmbHs mit klarer Struktur bieten digitale Plattformen erhebliche Vorteile: Festpreistransparenz, keine Wartezeiten und die volle fachliche Sicherheit durch zugelassene Steuerberater. OnlineBilanz verbindet beides: Die Expertise einer klassischen Steuerkanzlei mit der Effizienz moderner Software und transparenter Preisgestaltung.

Hinweis

Hybrid-Lösung: Viele Mandanten schätzen die digitale Effizienz und nutzen zusätzlich telefonische oder Video-Beratungen für komplexe Fragen. Bei OnlineBilanz ist Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart Ihr erster Ansprechpartner – mit direkter Anbindung an unser Steuerberater-Team.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung und wie Sie diese vermeiden

Auch wenn die Bilanz durch einen Steuerberater erstellt wird, können Fehler entstehen – oft verursacht durch unvollständige Daten, fehlende Abstimmung oder mangelnde Kommunikation. Geschäftsführer sollten typische Stolperfallen kennen, um den Prozess aktiv zu unterstützen und Haftungsrisiken zu minimieren.

1. Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung

Die Bilanz baut auf der laufenden Buchhaltung auf. Fehlen Belege, sind Konten nicht abgestimmt oder wurden Geschäftsvorfälle nicht erfasst, führt das zu Verzögerungen und Fehlern. Nach § 239 HGB müssen alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. Eine unvollständige Buchhaltung gefährdet die Ordnungsmäßigkeit des gesamten Jahresabschlusses.

2. Falsche Bewertung von Rückstellungen

Rückstellungen nach § 249 HGB gehören zu den häufigsten Fehlerquellen: Urlaubsrückstellungen werden nicht gebildet, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften übersehen oder Prozessrisiken nicht korrekt bewertet. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen – das erfordert Schätzung und Dokumentation.

3. Nichtbeachtung der Aktivierungsverbote

Nach § 248 Abs. 1 HGB dürfen Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital nicht aktiviert werden. Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten unterliegen einem Aktivierungsverbot nach § 248 Abs. 2 HGB. Werden diese Positionen dennoch bilanziert, ist der Jahresabschluss fehlerhaft.

4. Fehlende Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Nach § 250 HGB müssen Aufwendungen und Erträge periodengerecht abgegrenzt werden (aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten). Jahresabonnements, Versicherungsprämien, Mietzahlungen – alles, was wirtschaftlich in die Folgeperiode gehört, muss abgegrenzt werden. Fehlt die Abgrenzung, ist das Periodenergebnis verzerrt.

5. Versäumte Offenlegungsfrist

Selbst eine korrekt erstellte Bilanz nützt wenig, wenn die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt wird. Das Bundesamt für Justiz verhängt dann automatisch ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB – unabhängig davon, ob die Bilanz bereits fertiggestellt ist. Viele Geschäftsführer unterschätzen diese Frist.

Achtung

Haftungsrisiko: Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer für Pflichtverletzungen persönlich. Dazu gehört auch die verspätete oder fehlerhafte Aufstellung des Jahresabschlusses. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Steuerberater sind daher nicht nur Pflicht, sondern auch Eigenschutz.

  • Stellen Sie die Vollständigkeit der Buchhaltung sicher (alle Belege, alle Konten abgestimmt)
  • Prüfen Sie kritische Bilanzpositionen: Rückstellungen, Forderungen, Abgrenzungen
  • Klären Sie mit dem Steuerberater offene Bewertungsfragen frühzeitig
  • Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit bis zur Feststellungs- und Offenlegungsfrist
  • Dokumentieren Sie alle wesentlichen Schätzungen und Bewertungsentscheidungen

OnlineBilanz: Jahresabschluss zum Festpreis durch zugelassene Steuerberater

OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die GmbH-Geschäftsführern in Oberhausen und bundesweit die Erstellung ihres Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater ermöglicht – ohne langes Suchen, ohne Wartezeiten und mit transparenten Festpreisen. Wir verbinden die fachliche Expertise klassischer Steuerkanzleien mit der Effizienz moderner Software und klaren Prozessen.

Wie OnlineBilanz funktioniert

Nach einer kurzen Online-Anfrage erhalten Sie Ihren individuellen Festpreis – abhängig von Unternehmensgröße und Komplexität. Nach Mandatserteilung laden Sie Ihre Buchhaltungsdaten und Belege sicher über unsere Plattform hoch. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Team. Unsere zugelassenen Steuerberater prüfen Ihre Buchhaltung, erstellen Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 HGB, stimmen offene Punkte direkt mit Ihnen ab und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile für GmbHs in Oberhausen

  • Transparente Festpreise: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – keine versteckten Gebührenstufen, keine Überraschungen.
  • Keine Wartezeiten: Dank digitaler Prozesse und einem Netzwerk zugelassener Steuerberater können wir Mandate auch in der Hochphase kurzfristig annehmen.
  • Ortsunabhängig: Sie sparen sich Anfahrten – der gesamte Prozess läuft digital, Abstimmungen erfolgen per E-Mail, Telefon oder Video.
  • Volle Steuerberater-Verantwortung: Unsere Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen Ihren Jahresabschluss rechtsverbindlich – mit voller Berufshaftpflicht.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Servet Gündogan koordiniert Ihr Mandat, sorgt für reibungslose Abläufe und steht für Rückfragen zur Verfügung.

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„Viele Mandanten schätzen die Kombination aus fachlicher Sicherheit und digitaler Effizienz. Sie erhalten die gleiche Qualität wie bei einer klassischen Kanzlei – aber schneller, transparenter und zu planbaren Kosten. Für GmbHs in Oberhausen bedeutet das: Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns um den Jahresabschluss kümmern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Jetzt Festpreis anfragen: Auf OnlineBilanz.de können Sie in wenigen Minuten Ihre Anfrage stellen und erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihren individuellen Festpreis für den Jahresabschluss 2025. Keine Verpflichtung, keine versteckten Kosten – nur klare Zahlen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Rechtlich ja – § 264 HGB verpflichtet Sie zur Aufstellung, schreibt aber keinen Steuerberater vor. Praktisch ist jedoch höchste Fachkenntnis erforderlich: GoB, Ansatz- und Bewertungsvorschriften, Steuerrecht, Offenlegungspflichten. Fehler führen zu Ordnungsgeld (§ 335 HGB bis 25.000 Euro), Haftungsrisiken und Problemen bei Betriebsprüfungen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist daher dringend empfohlen.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Typischerweise: Buchführungsdaten (DATEV, lexoffice, o. ä.), Kontoauszüge, Kassenberichte, Belege zu Anlagevermögen, Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Versicherungsnachweise, Vorjahresabschluss sowie ggf. Gesellschafterbeschlüsse. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen den Upload per gesichertem Portal, Servet Gündogan koordiniert fehlende Unterlagen direkt mit Ihnen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist von 12 Monaten versäume?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt 500 bis 25.000 Euro und kann wiederholt festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Zudem drohen Reputationsschäden, Probleme bei Kreditvergaben und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Buchführungspflicht. Lassen Sie Fristen daher nicht verstreichen.

Ist die Bilanzerstellung durch OnlineBilanz auch für Oberhausener Unternehmen ohne lokalen Termin möglich?

Ja, vollständig digital. Servet Gündogan koordiniert alle Schritte von Stuttgart aus – Dokumentenupload, Rückfragen, Freigabe – über unser gesichertes Mandantenportal. Unsere zugelassenen Steuerberater prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtssicher. Ein persönlicher Termin vor Ort in Oberhausen ist nicht erforderlich, auf Wunsch aber jederzeit per Videocall oder Telefon möglich.

Welche Rolle spielt die E-Bilanz bei der Jahresabschlusserstellung?

Seit 2013 sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Bilanz sowie GuV elektronisch nach amtlichem Datenschema (XBRL-Taxonomie) an das Finanzamt zu übermitteln (§ 5b EStG). Der Steuerberater erstellt neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auch die E-Bilanz und übermittelt sie fristgerecht via ELSTER. OnlineBilanz übernimmt diese Schritte standardmäßig – Sie erhalten Handels- und Steuerbilanz aus einer Hand.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung der Bilanz?

Feststellung (§ 42a GmbHG) ist der interne Gesellschafterbeschluss, der den Jahresabschluss verbindlich macht – Frist: 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaft) bzw. 8 Monate (andere). Offenlegung (§ 325 HGB) ist die Einreichung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag. Beide Schritte sind zwingend; wer nur feststellt, aber nicht offenlegt, riskiert Ordnungsgeld.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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