Bilanz erstellen Landshut 2026: Fristen & Kosten
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Wer in Landshut eine Bilanz erstellen muss, sollte Fristen, Größenklassen und Offenlegungspflichten genau kennen. Dieser Ratgeber erklärt alle gesetzlichen Anforderungen für den Jahresabschluss 2025, zeigt den Ablauf in der Praxis und informiert über Kosten und digitale Lösungen mit Steuerberatern.
Kurzantwort
In Landshut müssen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie bestimmte Personengesellschaften nach § 264a HGB eine Bilanz erstellen. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten Feststellungsfristen von 8–11 Monaten und eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag. Die Kosten richten sich nach Größenklasse, Komplexität und Steuerberater-Honorar – transparente Festpreise bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz.
Inhaltsverzeichnis
- Wer muss in Landshut eine Bilanz erstellen?
- Gesetzliche Fristen für den Jahresabschluss 2025
- Größenklassen nach § 267 HGB – welche Erleichterungen gibt es?
- Ablauf: Wie entsteht der Jahresabschluss in der Praxis?
- Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung – und wie Sie sie vermeiden
- Was kostet ein Jahresabschluss in Landshut?
- Digitaler Jahresabschluss mit OnlineBilanz – so funktioniert’s
- Regionale Besonderheiten: Bilanzierung in Landshut und Niederbayern
Wer muss in Landshut eine Bilanz erstellen?
Die Bilanzierungspflicht richtet sich nicht nach dem Firmensitz, sondern nach der Rechtsform und Größe des Unternehmens. In Landshut ansässige Unternehmen unterliegen denselben handelsrechtlichen Vorschriften wie bundesweit alle Kaufleute. Maßgeblich sind § 238 ff. HGB sowie für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) die speziellen Regelungen der §§ 264 ff. HGB.
Bilanzierungspflichtige Rechtsformen
- GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Unabhängig von Größe oder Umsatz immer bilanzierungspflichtig nach § 264 Abs. 1 HGB
- AG, KGaA, SE: Ebenfalls kraft Rechtsform verpflichtet
- OHG, KG: Bilanzierungspflichtig als Formkaufleute nach § 6 HGB
- Einzelkaufleute: Nach § 242 HGB, sofern an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Jahresüberschuss
Praxis-Hinweis
Für GmbH-Geschäftsführer in Landshut gilt: Die Bilanzierungspflicht entsteht mit Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Landshut. Der erste Jahresabschluss ist für das sogenannte Rumpfgeschäftsjahr zu erstellen, das maximal zwölf Monate umfassen darf.
Freiberufler und Kleingewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig und erstellen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Dies gilt unabhängig davon, ob sie in Landshut oder anderswo tätig sind.
Gesetzliche Fristen für den Jahresabschluss 2025
Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klar definierte Fristen. Diese unterscheiden sich je nach Größenklasse der Gesellschaft nach § 267 HGB und gliedern sich in Feststellungs- und Offenlegungsfristen.
Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG
| Größenklasse | Frist zur Feststellung | Spätester Termin (Bilanzstichtag 31.12.2025) |
|---|---|---|
| Kleine GmbH | 11 Monate | 30.11.2026 |
| Mittelgroße GmbH | 8 Monate | 31.08.2026 |
| Große GmbH | 8 Monate | 31.08.2026 |
Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Erst danach kann der Jahresabschluss offengelegt werden.
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für den Abschluss zum 31.12.2025 bedeutet das: spätestens 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Ordnungsgeld droht
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse, Verschulden und Dauer der Verzögerung. Das Verfahren läuft automatisiert ab – eine Mahnung erfolgt nicht.
Größenklassen nach § 267 HGB – welche Erleichterungen gibt es?
Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Ein Unternehmen erfüllt eine Größenklasse, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale zutreffen.
| Größenklasse | Bilanzsumme (€) | Umsatzerlöse (€) | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 6.000.000 | ≤ 12.000.000 | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 20.000.000 | ≤ 40.000.000 | ≤ 250 |
| Groß | > 20.000.000 | > 40.000.000 | > 250 |
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
- § 266 Abs. 1 S. 3 HGB: Verkürzte Bilanzgliederung (z. B. Zusammenfassung von Posten)
- § 276 HGB: Verkürzter Anhang, zahlreiche Angaben entfallen
- § 288 HGB: Keine Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts
- § 316 Abs. 1 S. 1 HGB: Keine Abschlussprüfungspflicht
- § 326 Abs. 1 HGB: Hinterlegung statt Offenlegung möglich (Bilanz und Anhang ohne GuV)
Landshuter GmbHs, die diese Schwellenwerte nicht überschreiten, profitieren damit von erheblichen Vereinfachungen. Viele mittelständische Unternehmen in der Region fallen unter die Kleinst- oder Kleinkapitalgesellschaft und benötigen keine externe Prüfung.
„Die meisten unserer Mandanten aus Landshut und Umgebung sind kleine Kapitalgesellschaften. Sie schätzen den reduzierten Offenlegungsumfang – und die Tatsache, dass keine Abschlussprüfung erforderlich ist, spart erheblich Zeit und Kosten.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Ablauf: Wie entsteht der Jahresabschluss in der Praxis?
Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess – unabhängig davon, ob Sie mit einem klassischen Steuerberater vor Ort in Landshut oder einer digitalen Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz zusammenarbeiten. Die folgenden Schritte sind für alle GmbHs verbindlich.
1. Vorbereitung und Buchführung
Grundlage ist die laufende, ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB. Alle Geschäftsvorfälle müssen chronologisch erfasst, belegt und kontiert sein. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 bedeutet das: Alle Belege von Januar bis Dezember 2025 müssen digital oder physisch verfügbar und vollständig gebucht sein.
2. Inventur und Bestandsaufnahme
Nach § 240 HGB ist zu jedem Abschlussstichtag ein Inventar zu erstellen. Das umfasst die körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Die Inventur kann stichtagsgenau, vor- oder nachverlagert oder als permanente Inventur erfolgen.
3. Jahresabschlusserstellung durch den Steuerberater
Der Steuerberater führt die notwendigen Abschlussbuchungen durch (Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen, Bewertungen nach § 252 ff. HGB) und erstellt Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht hinzu. Rechtlich verantwortlich für den Jahresabschluss bleibt der Geschäftsführer nach § 41 GmbHG.
4. Feststellung durch die Gesellschafter
Der vom Geschäftsführer vorgelegte Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Erst danach ist er rechtsverbindlich.
5. Offenlegung beim Unternehmensregister
Nach § 325 HGB ist der festgestellte Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Die Übermittlung erfolgt im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig – nicht mehr der Bundesanzeiger.
OnlineBilanz-Lösung
Wer den gesamten Prozess digital und mit transparentem Festpreis abwickeln möchte, findet auf OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater, die den Jahresabschluss erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen – koordiniert durch Servet Gündogan und sein Team in Stuttgart.
Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung – und wie Sie sie vermeiden
Selbst erfahrene Geschäftsführer und Buchhalter unterlaufen bei der Jahresabschlusserstellung regelmäßig Fehler, die steuerliche Nachteile, Haftungsrisiken oder Ordnungsgelder nach sich ziehen können. Die folgenden Punkte sollten Sie sorgfältig beachten.
Fehlende oder fehlerhafte Inventur
Nach § 240 HGB ist eine vollständige Bestandsaufnahme zwingend. Fehlt diese oder weicht sie erheblich von den Buchwerten ab, ist die Bilanz nicht ordnungsgemäß. Das kann im Extremfall zur Versagung der Anerkennung durch das Finanzamt führen.
Falsche Bewertung von Rückstellungen
Rückstellungen nach § 249 HGB (z. B. für Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen, Prozessrisiken) müssen dem Grunde und der Höhe nach zutreffend gebildet werden. Überbewertungen (z. B. überhöhte Drohverlustrückstellungen) sind steuerlich nicht anerkennungsfähig.
Versäumte Abschreibungen oder falsche AfA-Sätze
Die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB muss die tatsächliche Nutzungsdauer widerspiegeln. Werden Wirtschaftsgüter nicht oder falsch abgeschrieben, stimmen Bilanzansätze nicht mehr – mit steuerlichen Folgen.
Fehlende oder unvollständige Anhangangaben
Der Anhang nach § 284 ff. HGB ist nicht optional. Selbst kleine Kapitalgesellschaften müssen Mindestangaben machen (§ 288 HGB). Fehlen diese, ist der Jahresabschluss nicht offenlegungsfähig.
Zu späte Offenlegung oder falsches Portal
Die Offenlegung muss seit DiRUG beim Unternehmensregister erfolgen – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Wer die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB verpasst, riskiert ein automatisiertes Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.
„Viele Mandanten kontaktieren uns erst, wenn das Ordnungsgeld bereits angekündigt wurde. Dabei lässt sich das mit rechtzeitiger Planung und klarer Abstimmung zwischen Buchhaltung, Geschäftsführung und Steuerberater problemlos vermeiden.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
-
Inventur vollständig dokumentiert (§ 240 HGB)
-
Alle Abschlussbuchungen (Abgrenzungen, Rückstellungen) gebucht
-
Bewertungen nach § 252 ff. HGB nachvollziehbar
-
Anhang vollständig und größenklassengerecht
-
Feststellungsbeschluss der Gesellschafter vorhanden
-
Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monate
Was kostet ein Jahresabschluss in Landshut?
Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses variieren je nach Steuerberater, Komplexität der Buchführung, Größenklasse und Umfang der Beratungsleistungen. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Rahmengebühren vorgibt – jedoch großen Spielraum lässt.
Klassische Honorargestaltung nach StBVV
Die StBVV sieht für die Erstellung des Jahresabschlusses eine Gebühr nach § 35 StBVV vor. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert (meist die Bilanzsumme oder ein Bruchteil davon) und kann zwischen 10/10 und 40/10 der Tabelle variieren. Hinzu kommen weitere Posten wie Buchführung, Lohnbuchhaltung, Beratungsleistungen.
Kleine GmbH (z. B. Bilanzsumme 500.000 Euro)
Jahresabschluss inkl. Anhang: ca. 1.500–3.500 Euro (je nach Aufwand und Satz)
Mittelgroße GmbH (z. B. Bilanzsumme 3.000.000 Euro)
Jahresabschluss inkl. Anhang und Lagebericht: ca. 4.000–8.000 Euro
Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächliche Rechnung hängt von der Qualität der Vorbuchhaltung, der Anzahl an Geschäftsvorfällen, Sonderfällen (z. B. Rückstellungsbildung, Bewertungsfragen) und dem gewählten Gebührensatz ab.
Transparente Festpreise als Alternative
Einige Steuerberater und digitale Plattformen bieten Festpreise an, die unabhängig vom Gegenstandswert kalkuliert sind. Das schafft Planungssicherheit – insbesondere für kleinere GmbHs, die keine umfangreichen Sonderleistungen benötigen. OnlineBilanz.de arbeitet mit diesem Modell: Der Mandant weiß vorab, was der Jahresabschluss durch den zugelassenen Steuerberater kostet.
Kosten-Tipp
Eine saubere, laufend gepflegte Buchführung reduziert den Aufwand beim Jahresabschluss erheblich. Wer Belege digital vorlegt, Konten selbst vorabstimmt und klare Inventurlisten bereitstellt, spart Steuerberater-Stunden – und damit Honorar.
Zusätzlich zu den Steuerberaterkosten können Gebühren für die Offenlegung beim Unternehmensregister anfallen (meist unter 50 Euro) sowie ggf. Notarkosten für die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen, falls diese erforderlich ist.
Digitaler Jahresabschluss mit OnlineBilanz – so funktioniert’s
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die Landshuter GmbHs den gesamten Jahresabschluss-Prozess transparent, rechtssicher und zu Festpreisen ermöglicht. Im Unterschied zu klassischen Kanzleien erfolgt die Koordination digital – die fachliche Verantwortung liegt bei zugelassenen Steuerberatern.
1. Anfrage und Festpreis-Angebot
Sie beschreiben auf OnlineBilanz.de Ihr Unternehmen (Rechtsform, Größenklasse, Geschäftsjahr) und erhalten innerhalb kurzer Zeit ein verbindliches Festpreis-Angebot. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen nach Gegenstandswert.
2. Digitale Übergabe der Unterlagen
Alle Belege, Kontenauszüge, Inventurlisten und sonstigen Unterlagen laden Sie sicher verschlüsselt hoch. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert den Prozess und ist erster Ansprechpartner für Rückfragen.
3. Erstellung durch zugelassene Steuerberater
Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft Ihre Buchführung, führt die notwendigen Abschlussbuchungen durch und erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach den jeweils geltenden HGB-Vorschriften. Bei Fragen oder Unklarheiten erfolgt die Abstimmung direkt mit Ihnen.
4. Rechtsverbindliche Unterzeichnung
Der fertige Jahresabschluss wird durch den verantwortlichen Steuerberater rechtsverbindlich unterzeichnet – Sie erhalten alle Dokumente digital und können diese der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorlegen.
5. Optional: Offenlegung beim Unternehmensregister
Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die elektronische Offenlegung nach § 325 HGB – fristgerecht, rechtskonform und im korrekten Format.
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„Viele Landshuter Unternehmen schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Effizienz. Sie bekommen die volle Steuerberater-Leistung – ohne Wartezeiten, ohne unklare Abrechnungen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Regionale Besonderheiten: Bilanzierung in Landshut und Niederbayern
Obwohl Bilanzierungsvorschriften bundesweit einheitlich gelten, gibt es in Landshut und der Region Niederbayern einige praktische Besonderheiten, die Geschäftsführer und Buchhalter kennen sollten.
Zuständiges Registergericht
Für in Landshut ansässige GmbHs ist das Amtsgericht Landshut als Registergericht zuständig. Hier werden Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerbestellungen und auch Jahresabschlüsse im Handelsregister hinterlegt. Die Offenlegung selbst erfolgt jedoch seit DiRUG beim bundesweiten Unternehmensregister – nicht mehr beim örtlichen Gericht.
Finanzamt Landshut
Das Finanzamt Landshut ist zuständig für die steuerliche Erfassung und Veranlagung von Unternehmen mit Sitz in Landshut und Umgebung. Die elektronische Übermittlung der steuerlichen Jahresabschlussdaten erfolgt über ELSTER. Viele Steuerberater übermitteln Bilanz und GuV im E-Bilanz-Format nach § 5b EStG.
IHK Niederbayern
Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau ist für alle IHK-pflichtigen Unternehmen in Landshut zuständig. Sie bietet Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen zum Thema Rechnungswesen und Jahresabschluss an – eine sinnvolle Ergänzung zur steuerlichen Beratung.
Wirtschaftsstruktur und typische Branchen
Landshut ist geprägt von mittelständischen Unternehmen in Branchen wie Maschinenbau, Automotive-Zulieferung, Handel und Dienstleistungen. Viele dieser Unternehmen sind kleine bis mittelgroße Kapitalgesellschaften, die von den Erleichterungen nach § 267 HGB profitieren. Branchenspezifische Bewertungsfragen (z. B. Langfristfertigung, Vorratsbewertung) erfordern fundierte steuerliche Beratung.
Lokale Vernetzung
Viele Landshuter Steuerberater sind in Verbänden wie dem Steuerberaterverband Niederbayern/Oberpfalz organisiert und gut mit regionalen Institutionen vernetzt. Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz spielt der Standort keine Rolle – die Leistung ist bundesweit verfügbar, die Qualität identisch.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH in Landshut die Bilanz selbst erstellen?
Rechtlich ist die Bilanzerstellung durch den Geschäftsführer möglich, wenn Sie über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da dieser Haftungsrisiken mindert, alle gesetzlichen Anforderungen sicherstellt und den Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnet. Bei komplexen Sachverhalten oder größeren Gesellschaften ist die Steuerberater-Unterstützung faktisch unverzichtbar.
Welche Unterlagen benötige ich für den Jahresabschluss?
Für die Bilanzerstellung benötigen Sie alle Belege des Geschäftsjahres, Bankauszüge, Kassen- und Kassenbücher, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Lohn- und Gehaltsnachweise, Steuerbescheide sowie Vorjahresabschlüsse. Eine vollständige, lückenlose Buchhaltung ist Voraussetzung. Digital organisierte Belege beschleunigen den Prozess erheblich.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?
Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB fordert das Bundesamt für Justiz Sie schriftlich zur Nachholung auf. Erfolgt keine Offenlegung, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Bei wiederholter Pflichtverletzung können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Gibt es in Landshut Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung der Buchhaltung?
Kleine und mittlere Unternehmen in Bayern können verschiedene Förderprogramme nutzen, etwa das Bayern Digital-Programm oder KfW-Digitalkredit. Auch regionale IHK- und HWK-Angebote unterstützen die Digitalisierung. Konkret für Buchhaltungssoftware sind Zuschüsse möglich, wenn die Maßnahme Teil eines Digitalisierungskonzepts ist. Ihr Steuerberater oder die IHK Niederbayern beraten Sie gerne zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
Muss ich als Kleinunternehmer in Landshut auch eine Bilanz erstellen?
Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer-Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) sind nicht automatisch bilanzierungspflichtig. Entscheidend ist die Rechtsform und ob Sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen). Kapitalgesellschaften sind unabhängig von der Größe stets bilanzierungspflichtig.
Wie lange muss ich Bilanzen und Jahresabschlüsse aufbewahren?
Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare und Buchungsbelege zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Handels- und Geschäftsbriefe sind sechs Jahre aufzubewahren. Bei digitaler Archivierung müssen Sie die GoBD-Anforderungen (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) einhalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


