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Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Kiel

Bilanz erstellen Kiel 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Kiel müssen ihren Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Welche Rechtsformen bilanzierungspflichtig sind, welche Fristen gelten und wie Steuerberater den Prozess erleichtern, erfahren Sie hier. Stand 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Kiel sind Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter zur Bilanzerstellung nach § 242 HGB verpflichtet. Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit zur Feststellung, mittlere und große 8 Monate. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro.

Wer muss in Kiel eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich in Kiel wie überall in Deutschland nach den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben des HGB und der AO. Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH verschärft § 264 Abs. 1 HGB diese Pflicht zusätzlich: Sie müssen den Jahresabschluss nicht nur aufstellen, sondern auch prüfen lassen (ab Mittelgröße) und offenlegen.

Betroffene Rechtsformen in Kiel

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Vollständige Bilanzierungspflicht nach § 264 HGB, unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl
  • Personengesellschaften mit Komplementär-GmbH (GmbH & Co. KG): Ebenfalls kapitalmarktorientierte Publizitätspflichten nach § 264a HGB
  • Einzelkaufleute: Bilanzschwelle ab 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Jahresüberschuss (§ 241a HGB) – darunter EÜR möglich
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende: In der Regel keine Bilanzpflicht, sondern Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Praxis-Hinweis

Viele Kieler Unternehmen werden erst bei Überschreitung der Schwellenwerte des § 241a HGB bilanzierungspflichtig. Wer unsicher ist, ob die Pflicht bereits besteht, sollte die Umsatz- und Gewinnschwellen für das Wirtschaftsjahr 2025 prüfen. OnlineBilanz.de bietet für GmbH und UG bundesweit digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – auch für Kieler Mandanten.

Für das Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten die aktualisierten Schwellenwerte nach § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen höchstens zwei der drei Kriterien überschreiten: 7.500.000 € Bilanzsumme, 15.000.000 € Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Rechtliche Grundlagen der Bilanzerstellung in Kiel

Die Bilanzerstellung folgt bundeseinheitlichen Vorschriften, die auch für Kieler Unternehmen uneingeschränkt gelten. Zentrale Rechtsquellen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie steuerrechtliche Normen der Abgabenordnung (AO) und des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Handelsrechtliche Pflichten nach HGB

  • § 242 HGB: Aufstellungspflicht für alle Kaufleute – Bilanz und Inventar zum Abschlussstichtag
  • § 264 HGB: Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und bei Mittelgröße einen Lagebericht hinzufügen
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht im elektronischen Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag
  • § 267 HGB: Definition der Größenklassen (klein, mittel, groß) – entscheidend für Umfang und Prüfungspflicht

Gesellschaftsrechtliche Fristen nach GmbHG

Für GmbH gelten zusätzliche Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss binnen 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen, mittelgroße und große binnen 8 Monaten. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das für kleine GmbH eine Frist bis 30.11.2026, für mittelgroße bis 31.08.2026.

Achtung: Ordnungsgeldverfahren

Versäumt eine GmbH die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen (§ 335 HGB). Wiederholungstäter zahlen oft deutlich mehr.

„In Kiel beobachten wir häufig, dass GmbH-Geschäftsführer die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG mit der Offenlegungsfrist verwechseln. Beide Fristen laufen parallel – die Feststellung ist der interne Beschluss, die Offenlegung die externe Publizität. Nur wer beide einhält, vermeidet Sanktionen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Größenklassen und Umfang des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt unmittelbar von der Größenklasse ab, in die ein Unternehmen nach § 267 HGB fällt. Die Schwellenwerte wurden zuletzt durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angepasst und gelten auch für das Wirtschaftsjahr 2025 unverändert.

Größenklasse Bilanzsumme (max.) Umsatzerlöse (max.) Arbeitnehmer (max.)
Klein 7.500.000 € 15.000.000 € 50
Mittelgroß 20.000.000 € 40.000.000 € 250
Groß über 20 Mio. € über 40 Mio. € über 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschreitet. Gleiches gilt für den Aufstieg in eine höhere Größenklasse – erst bei zweimaliger Überschreitung greift die neue Klassifizierung.

Bestandteile nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. verkürzt nach § 275 Abs. 5 HGB)
  • Anhang (Erleichterungen nach § 288 HGB)
  • Keine Prüfungspflicht, keine Lageberichtspflicht

Mittelgroße / Große Kapitalgesellschaft

  • Bilanz in vollständiger Gliederung nach § 266 HGB
  • GuV in Staffel- oder Kontenform nach § 275 HGB
  • Anhang mit umfangreichen Pflichtangaben
  • Lagebericht nach § 289 HGB (mittel/groß)
  • Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer nach § 316 HGB

Tipp für Kieler GmbH

Viele mittelständische Kieler Unternehmen liegen knapp oberhalb der Kleingrenze. Wer die Schwellenwerte nur knapp überschreitet, sollte prüfen, ob durch Umstrukturierung (z. B. Ausgliederung von Betriebsteilen) eine Rückstufung möglich ist. Das spart Prüfungskosten und reduziert den Offenlegungsumfang erheblich.

Ablauf der Jahresabschlusserstellung in Kiel

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der idealerweise bereits während des laufenden Geschäftsjahres vorbereitet wird. Für GmbH-Geschäftsführer in Kiel bedeutet das: frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater, vollständige Buchführung und rechtzeitige Inventur.

1. Vorbereitung und Datenbasis

  • Abschluss der laufenden Finanzbuchhaltung (DATEV, Lexware, DATEV Unternehmen online etc.)
  • Durchführung der Inventur zum Bilanzstichtag (§ 240 HGB) – körperliche Bestandsaufnahme oder permanente Inventur
  • Sammlung aller Belege, Verträge, Kontoauszüge, Abschreibungslisten
  • Klärung offener Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen)

2. Buchhalterische Abschlussbuchungen

Der Steuerberater erstellt die Abschlussbuchungen: Abschreibungen nach § 253 HGB, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB), Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB), Bewertung von Vorräten und Forderungen. Hier entscheidet sich, ob stille Reserven gebildet oder aufgelöst werden – ein zentraler Gestaltungsspielraum.

3. Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang

Die Bilanz wird nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt, die GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren). Der Anhang erläutert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, enthält Angaben zu Haftungsverhältnissen, Organvergütungen und Beteiligungen. Bei mittelgroßen und großen GmbH kommt der Lagebericht hinzu.

4. Feststellung durch die Gesellschafter

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung fest. Erst mit diesem Beschluss wird der Abschluss rechtsverbindlich. Die Frist beträgt 11 Monate (klein) bzw. 8 Monate (mittel/groß) nach dem Bilanzstichtag.

„Viele Kieler Mandanten unterschätzen die Vorlaufzeit: Von der finalen Buchhaltung bis zur Gesellschafterversammlung vergehen oft mehrere Wochen. Wir empfehlen, spätestens im Februar nach dem Bilanzstichtag 31.12. mit der Abstimmung zu beginnen, damit die Feststellungsfrist sicher eingehalten wird.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Buchhaltung abgeschlossen und kontrolliert
  • Inventur durchgeführt und dokumentiert
  • Abschlussbuchungen durch Steuerberater erstellt
  • Bilanz, GuV, Anhang fertiggestellt
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Feststellungsbeschluss gefasst
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers eingeholt
  • Offenlegung im Unternehmensregister fristgerecht eingereicht

Steuerberater oder Eigenleistung – was ist sinnvoll?

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ist die Frage, ob der Jahresabschluss intern oder durch einen Steuerberater erstellt wird, weniger eine Frage der rechtlichen Zulässigkeit als vielmehr der Haftung, Qualität und Effizienz. Während die laufende Buchhaltung auch durch qualifiziertes internes Personal oder externe Buchhalter erledigt werden kann, erfordert die Bilanzerstellung nach HGB fundierte Rechtskenntnisse und jahrelange Erfahrung.

Vorteile der Steuerberater-Erstellung

  • Rechtssicherheit: Steuerberater kennen aktuelle Rechtsprechung, BMF-Schreiben und IDW-Standards – Fehler werden vermieden
  • Haftungsübernahme: Der Steuerberater haftet berufsrechtlich für Fehler im Jahresabschluss (Berufshaftpflicht obligatorisch)
  • Steueroptimierung: Gestaltungsspielräume bei Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertung – keine Verschenkung von Liquidität
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer können sich auf operative Aufgaben konzentrieren, statt sich mit §§ 240–256 HGB zu beschäftigen
  • Prüfungssicherheit: Ein sauber erstellter Jahresabschluss minimiert das Risiko von Betriebsprüfungen und Beanstandungen

Wann ist Eigenleistung denkbar?

Theoretisch dürfen GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst aufstellen, sofern sie über die nötige Fachkenntnis verfügen. In der Praxis ist das nur bei sehr kleinen, einfach strukturierten GmbH ohne Beteiligungen, Rückstellungen oder komplexe Bewertungsfragen realistisch. Sobald Rückstellungen nach § 249 HGB, latente Steuern oder Währungsumrechnungen ins Spiel kommen, übersteigt die Komplexität schnell das betriebswirtschaftliche Grundwissen.

Risiko: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Wer als Geschäftsführer einen fehlerhaften Jahresabschluss aufstellt oder die Offenlegungsfrist versäumt, haftet persönlich gegenüber der Gesellschaft und ggf. auch gegenüber Gläubigern. Ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB richtet sich zwar gegen die GmbH, die Pflichtverletzung kann aber arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer haben.

Für Kieler GmbH, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, ohne lange Wartezeiten und mit transparenter Kostenstruktur, bietet OnlineBilanz.de bundesweit digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen. Die fachliche Erstellung und rechtssichere Unterzeichnung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, die Koordination läuft digital – modern, schnell und verlässlich.

Fristen und Offenlegung für Kieler Unternehmen

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für alle Kapitalgesellschaften nach § 325 HGB verpflichtend. Seit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und der Einführung des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das elektronische Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger. Das Unternehmensregister wird vom Bundesamt für Justiz betrieben und ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung muss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für das Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Die Einreichung erfolgt elektronisch über die Plattform des Unternehmensregisters, entweder direkt oder über einen Steuerberater bzw. Dienstleister.

12 Mon.

Offenlegungsfrist § 325 HGB

11 Mon.

Feststellung (klein) § 42a GmbHG

8 Mon.

Feststellung (mittel/groß)

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (GuV freiwillig)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, ggf. Corporate-Governance-Erklärung

Praxis-Tipp: Elektronische Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das EHUG-Portal des Unternehmensregisters. Viele Steuerberater nutzen dafür eine DATEV-Schnittstelle oder spezialisierte Software. Kieler Unternehmen, die auf OnlineBilanz.de setzen, erhalten die Offenlegung als optionalen Service – die Steuerberater übernehmen die fristgerechte Einreichung und Dokumentation.

„Die häufigste Ursache für Ordnungsgeldverfahren ist nicht mangelnde Kenntnis, sondern schlicht organisatorisches Verschleppen. Viele Geschäftsführer glauben, die Feststellung sei ausreichend – dabei läuft die Offenlegungsfrist parallel und endet erst einen Monat später. Wir empfehlen, Offenlegung und Feststellung als einen Gesamtprozess zu behandeln.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Versäumt eine GmbH die Offenlegungsfrist, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber je nach Größe, Wiederholung und Verschulden bis zu 25.000 Euro betragen (§ 335 HGB). Zusätzlich wird die GmbH öffentlich im Unternehmensregister als säumig gekennzeichnet – ein Reputationsschaden, der Banken, Lieferanten und Geschäftspartner alarmiert.

Besonderheiten und lokale Ansprechpartner in Kiel

Während die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zur Bilanzerstellung bundesweit einheitlich sind, gibt es für Kieler Unternehmen einige lokale Ansprechpartner und Besonderheiten, die bei der praktischen Umsetzung relevant werden können. Kiel als Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Kammern.

Lokale Institutionen und Kammern

  • IHK zu Kiel: Ansprechpartner für Fragen zur Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung und allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein: Vermittlung qualifizierter Steuerberater, Fortbildungen und Fachinformationen – Sitz in Kiel
  • Amtsgericht Kiel (Registergericht): Zuständig für Handelsregistereinträge Kieler Unternehmen, Gesellschafterlisten, Geschäftsführerbestellungen
  • Finanzamt Kiel: Zuständige Finanzbehörde für Kieler GmbH – Abgabe der Steuererklärungen, Betriebsprüfungen

Wirtschaftsstandort Kiel: Branchen und Besonderheiten

Kiel ist geprägt durch maritime Wirtschaft, Werften, Logistik und eine starke Gesundheitsbranche (UKSH, Kliniken). Hinzu kommen IT-Dienstleister, Ingenieur- und Beratungsunternehmen. Viele mittelständische Kieler GmbH haben komplexe Bewertungsfragen (z. B. unfertige Erzeugnisse bei Werften, Anzahlungen, langfristige Fertigungsaufträge nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Hier ist spezialisierte Steuerberatung unerlässlich.

Digitale Alternative für Kieler GmbH

Wer in Kiel keinen festen Steuerberater hat oder mit langen Wartezeiten konfrontiert ist, findet auf OnlineBilanz.de eine bundesweit verfügbare Lösung: digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen, koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam, fachlich erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater. Die Abwicklung erfolgt digital – ideal für moderne, effizient arbeitende Unternehmen.

Förderung und Beratungsangebote

Das Land Schleswig-Holstein bietet über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) verschiedene Förderprogramme für Gründer und Mittelständler. Für Beratungsleistungen rund um Jahresabschluss, Controlling und Finanzierung gibt es Zuschüsse – auch Kieler GmbH können diese in Anspruch nehmen. Informationen dazu finden sich auf www.ib-sh.de.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

Auch erfahrene Geschäftsführer und Buchhalter begehen immer wieder typische Fehler bei der Jahresabschlusserstellung. Viele dieser Fehler sind vermeidbar, führen aber zu Beanstandungen bei Betriebsprüfungen, Ordnungsgeldverfahren oder sogar zur Versagung des Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer. Im Folgenden die häufigsten Stolpersteine und wie Sie sie umgehen.

1. Unvollständige oder fehlerhafte Inventur

Die Inventur nach § 240 HGB ist Grundlage jeder Bilanz. Fehlen Inventurlisten, sind diese nicht nachvollziehbar oder wurden Bestände geschätzt (ohne gesetzliche Zulässigkeit nach § 241 HGB), ist die gesamte Bilanz fehlerhaft. Besonders kritisch: Unversteuerte Entnahmen oder fehlende Erfassung von Anlagevermögen.

2. Falsche Abschreibungsmethoden

Nach § 253 Abs. 3 HGB ist die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer zwingend. Viele Unternehmen verwenden steuerliche AfA-Tabellen, vergessen aber, dass handelsrechtlich auch kürzere Nutzungsdauern zulässig sind, wenn betriebswirtschaftlich begründbar. Umgekehrt dürfen außerplanmäßige Abschreibungen nur bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB).

3. Rückstellungen falsch bewertet oder unterlassen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB) sind Pflicht, sobald eine Verpflichtung wahrscheinlich ist. Häufige Fehler: Urlaubsrückstellungen fehlen, Jubiläumsrückstellungen werden nicht gebildet, Prozessrisiken werden ignoriert. Auch die Bewertung nach § 253 Abs. 2 HGB (Erfüllungsbetrag, ggf. abgezinst) wird oft falsch angewendet.

Vorsicht bei Geschäftsführer-Pensionszusagen

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer erfordern eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen ist. Fehlt die Rückstellung oder ist sie zu niedrig angesetzt, liegt ein Bilanzierungsfehler vor – mit weitreichenden steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen.

4. Anhang unvollständig oder fehlend

Der Anhang nach § 284 HGB ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Fehlen Pflichtangaben (z. B. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen, Organvergütungen), ist der Jahresabschluss unvollständig. Bei mittelgroßen und großen GmbH kommt der Lagebericht hinzu – dessen Fehlen führt zur Verweigerung des Bestätigungsvermerks.

5. Versäumte Fristen für Feststellung und Offenlegung

Der klassische Fehler: Die Bilanz wird erstellt, aber nicht fristgerecht festgestellt oder offengelegt. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) laufen parallel. Wer nur eine einhält, riskiert Ordnungsgelder oder die persönliche Haftung als Geschäftsführer.

„Die meisten Fehler entstehen durch Zeitdruck und fehlende Abstimmung zwischen Buchhaltung, Geschäftsführung und Steuerberater. Wir empfehlen, bereits im Januar eine Checkliste zu erstellen: Was fehlt noch? Welche Verträge sind zu prüfen? Welche Rückstellungen müssen gebildet werden? So vermeiden Sie Last-Minute-Stress und kostspielige Fehler.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Inventur vollständig und nachvollziehbar dokumentiert
  • Abschreibungen planmäßig und begründet
  • Rückstellungen vollständig gebildet und korrekt bewertet
  • Anhang mit allen Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Feststellungsbeschluss rechtzeitig gefasst
  • Offenlegung fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht
  • Steuererklärungen abgestimmt und eingereicht

Kosten und Honorar für den Jahresabschluss in Kiel

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses hängen von mehreren Faktoren ab: Größenklasse, Komplexität der Buchführung, Umfang der notwendigen Abschlussbuchungen, eventueller Prüfungspflicht und dem gewählten Steuerberater. Steuerberater in Deutschland rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVG) ab – aber viele bieten mittlerweile auch Festpreise an, die für Mandanten mehr Planungssicherheit bieten.

Honorarrahmen nach StBVVG

Nach § 35 StBVVG richtet sich das Honorar für den Jahresabschluss nach dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Umsatz) und einer Gebührenspanne von 10/10 bis 40/10. Bei einer kleinen GmbH mit 500.000 € Bilanzsumme liegt die volle Gebühr (20/10) bei ca. 1.200–1.800 Euro. Hinzu kommen Kosten für Anhang, Steuererklärungen und ggf. Offenlegung.

1.200–2.500 €

Kleine GmbH (typisch)

2.500–6.000 €

Mittelgroße GmbH

ab 6.000 €

Große GmbH + Prüfung

Festpreis vs. Stundensatz

Viele Kieler Steuerberater bieten mittlerweile Festpreise für standardisierte Jahresabschlüsse an. Das hat für Mandanten den Vorteil, dass keine nachträglichen Überraschungen entstehen. OnlineBilanz.de arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen: GmbH-Geschäftsführer wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – unabhängig vom Aufwand. Die fachliche Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung erfolgt durch zugelassene Steuerberater.

Tipp: Gesamtpaket buchen

Wer Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen aus einer Hand beauftragt, spart oft Kosten und vermeidet Abstimmungsprobleme. OnlineBilanz.de bietet solche Gesamtpakete digital, bundesweit und mit Festpreisgarantie – ideal für Kieler GmbH, die Wert auf Effizienz und Planbarkeit legen.

Zusätzliche Kostenfaktoren

  • Nachbuchungen: Fehlende oder fehlerhafte Buchungen erhöhen den Aufwand erheblich – saubere Vorarbeit spart Geld
  • Inventurdokumentation: Muss der Steuerberater die Inventur nachträglich aufbereiten, entstehen Zusatzkosten
  • Offenlegung: Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister kostet beim Steuerberater meist 150–300 € netto zusätzlich
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sind separate Positionen nach StBVVG
  • Prüfung (ab mittelgroß): Wirtschaftsprüfer rechnen nach IDW-Sätzen ab – Kosten meist ab 5.000 € aufwärts

„Viele Mandanten fragen nach dem günstigsten Angebot – dabei ist das teuerste oft das vermeintlich billigste. Ein Jahresabschluss, der fachlich fehlerhaft ist, kostet im Nachgang durch Korrekturen, Betriebsprüfungen und Ordnungsgelder ein Vielfaches. Wir empfehlen, auf Qualität und Erfahrung zu setzen – und auf transparente Preisgestaltung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Lösungen: Jahresabschluss über OnlineBilanz.de

Die Digitalisierung hat auch die Steuerberatung erreicht. Immer mehr Kieler GmbH-Geschäftsführer setzen auf digitale Plattformen, die Steuerberater-Qualität mit moderner Software, transparenten Festpreisen und kurzen Bearbeitungszeiten verbinden. OnlineBilanz.de ist eine solche Plattform: Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, rechtssicher, ohne lange Wartezeiten.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

  1. Anfrage und Angebot: Sie beschreiben Ihr Unternehmen (Größenklasse, Umsatz, Buchhaltungssoftware) und erhalten binnen 24 Stunden ein transparentes Festpreis-Angebot.
  2. Unterlagen digital einreichen: Buchhaltungsdaten, Belege, Kontoauszüge werden über eine sichere Plattform hochgeladen – keine Aktenordner, kein Postversand.
  3. Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter koordiniert er die Abstimmung zwischen Ihnen und den Steuerberatern – schnell, unkompliziert, verbindlich.
  4. Erstellung durch Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Steuererklärungen – fachlich fundiert, rechtssicher.
  5. Feststellung und Offenlegung: Sie erhalten die finalen Unterlagen, die Gesellschafterversammlung beschließt, die Offenlegung wird optional durch OnlineBilanz erledigt.

Vorteile für Kieler Unternehmen

Transparenz und Festpreise

  • Keine Überraschungen durch Stundensätze
  • Festpreis inkl. aller Standardleistungen
  • Zusatzkosten nur bei Sonderwünschen (z. B. Sonderauswertungen)

Geschwindigkeit und Verfügbarkeit

  • Keine monatelangen Wartezeiten wie bei ausgelasteten Kanzleien
  • Digitale Abstimmung – Antworten binnen Stunden, nicht Tagen
  • Bundesweites Steuerberater-Team, keine Kapazitätsengpässe

Für wen ist OnlineBilanz geeignet?

OnlineBilanz.de eignet sich besonders für kleine und mittelgroße GmbH mit standardisierter Buchführung, die Wert auf Effizienz, Transparenz und digitale Abwicklung legen. Unternehmen mit hochkomplexen Sonderfragen (z. B. internationale Beteiligungen, Konzernabschlüsse) benötigen oft individuelle Betreuung – hier vermitteln wir gerne spezialisierte Partner.

„Viele Kieler Mandanten schätzen, dass sie bei uns keine Termine vor Ort vereinbaren müssen, sondern alles digital läuft – ohne Qualitätsverlust. Die fachliche Verantwortung liegt bei zugelassenen Steuerberatern, die Koordination übernehmen wir. Das spart Zeit und Nerven.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Weitere Informationen, Festpreis-Anfrage und Kontakt finden Kieler GmbH auf OnlineBilanz.de – die moderne Art, den Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH in Kiel auf die E-Bilanz verzichten?

Nein. Die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt ist seit 2012 für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Sie erfolgt über das ELSTER-Portal nach § 5b EStG. Ausnahmen gelten nur in besonderen Härtefällen, die Sie beim zuständigen Finanzamt Kiel beantragen können.

Was passiert, wenn ich als Kieler GmbH keine Bilanz einreiche?

Bei fehlender Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich können steuerliche Schätzungen durch das Finanzamt und gesellschaftsrechtliche Folgen (z. B. persönliche Haftung der Geschäftsführung) drohen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bilanzerstellung in Kiel?

Sie benötigen alle Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen), Kontoauszüge, Kassen- und Warenbestandsaufnahmen, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Anlageverzeichnisse sowie die Vorjahresbilanz. Ein vollständiges und geordnetes Belegwesen spart Zeit und Kosten.

Gibt es in Kiel Fördermittel für die Bilanzerstellung?

Direktförderungen für die Jahresabschlusserstellung existieren in der Regel nicht. Gründer und kleine Unternehmen können jedoch allgemeine Beratungsförderungen wie das BAFA-Beratungsprogramm (bis 80 % Zuschuss) nutzen. Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung Kiel oder der IHK zu Kiel.

Muss ich als UG in Kiel dieselben Bilanzregeln wie eine GmbH beachten?

Ja. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unterliegt denselben Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten wie eine GmbH gemäß §§ 264 ff. HGB. Einziger Unterschied: Die UG muss 25 % ihres Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht.

Kann ich meinen Jahresabschluss nachträglich korrigieren lassen?

Ja. Fehlerhafte Jahresabschlüsse können durch Bilanzberichtigung (bei formalen Fehlern) oder Bilanzänderung (bei materiellen Fehlern vor Feststellung) korrigiert werden. Nach der Feststellung ist eine Berichtigung nur noch bei schwerwiegenden Fehlern nach § 256 AktG möglich. Sprechen Sie zeitnah mit Ihrem Steuerberater.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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