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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz-Beratung

Bilanz-Beratung 2026: Leistungen & Kosten im Überblick

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz-Beratung unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Besonders GmbH und andere Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss professionell aufzustellen und zu veröffentlichen. Eine qualifizierte Beratung durch Steuerberater sichert die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten und vermeidet kostspielige Fehler.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Bilanz-Beratung umfasst die fachliche Unterstützung bei Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Steuerberater erstellen die Bilanz nach HGB, prüfen steuerliche Optimierungen und übernehmen die rechtssichere Einreichung beim Unternehmensregister. Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße und Komplexität, digitale Lösungen bieten transparente Festpreise ohne Wartezeiten.

Was ist Bilanz-Beratung und wer benötigt sie?

Unter Bilanz-Beratung versteht man die professionelle Unterstützung bei der Erstellung, Prüfung und Optimierung des Jahresabschlusses. Sie umfasst die rechtskonforme Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den Vorschriften des § 242 HGB sowie die steuerliche Optimierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ist die Bilanz-Beratung durch einen Steuerberater häufig unverzichtbar, da § 264 HGB erhebliche Anforderungen an die Aufstellung und Gliederung stellt.

Besonders GmbH-Geschäftsführer stehen vor der Herausforderung, den Jahresabschluss fristgerecht innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) nach § 42a GmbHG feststellen zu lassen und anschließend innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenzulegen. Eine qualifizierte Bilanz-Beratung stellt sicher, dass diese Fristen eingehalten werden und der Jahresabschluss handelsrechtlich und steuerrechtlich korrekt ist.

Für welche Unternehmen ist Bilanz-Beratung relevant?

  • Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 264 HGB
  • Personengesellschaften mit persönlich haftenden Kapitalgesellschaftern (GmbH & Co. KG) nach § 264a HGB
  • Offenlegungspflichtige Unternehmen nach § 325 HGB
  • Unternehmen mit komplexen Sachverhalten: Rückstellungen, latente Steuern, Währungsumrechnung, Firmenwerte
  • Start-ups und Wachstumsunternehmen mit erhöhtem Beratungsbedarf bei Bewertungsfragen

Hinweis

Praxis-Tipp: Auch kleine GmbHs profitieren von professioneller Bilanz-Beratung. Fehler bei der Bewertung oder Gliederung können zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen, wenn die Offenlegung beanstandet wird oder verspätet erfolgt.

Welche Leistungen umfasst professionelle Bilanz-Beratung?

Professionelle Bilanz-Beratung durch einen Steuerberater geht weit über die bloße Erstellung der Bilanz hinaus. Sie umfasst die gesamte steuerliche und handelsrechtliche Begleitung des Jahresabschlusses — von der Vorbereitung über die Erstellung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Leistungsbestandteile im Überblick.

Erstellung & Aufstellung

  • Kontierung und Abstimmung aller Geschäftsvorfälle
  • Bewertung nach § 252 ff. HGB (Anschaffungskosten, Abschreibungen, Rückstellungen)
  • Anlagenspiegel und Forderungsspiegel
  • Latente Steuern nach § 274 HGB

Anhang & Lagebericht

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu Bilanzposten
  • Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
  • Lagebericht für mittelgroße und große GmbHs (§ 289 HGB)

Offenlegung & Fristen

  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung binnen 12 Monaten (§ 325 HGB)
  • Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Vermeidung von Ordnungsgeldern (§ 335 HGB)

„In der Praxis erleben wir häufig, dass Mandanten den Umfang der Bilanz-Beratung unterschätzen. Es geht nicht nur um die Zahlen selbst, sondern um die gesamte rechtliche und steuerliche Einordnung — einschließlich der Offenlegung, die seit dem DiRUG ausschließlich über das Unternehmensregister erfolgt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen, die den gesamten Prozess von der Buchhaltung bis zur Offenlegung abdecken.

Welche Pflichten hat eine GmbH bei der Jahresabschluss-Erstellung?

Die GmbH als Kapitalgesellschaft unterliegt strengen handelsrechtlichen Vorschriften. § 264 HGB verpflichtet jede GmbH zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang besteht. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Einhaltung dieser Pflichten ist keine Option, sondern gesetzliche Grundlage — Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Anhang-Umfang
Kleine GmbH 11 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag Verkürzt (§ 288 HGB)
Mittelgroße GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag Vollständig (§ 284 ff. HGB)
Große GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag Vollständig + Lagebericht

Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen und bis 31.12.2026 offenlegen. Mittelgroße und große GmbHs haben für die Feststellung nur bis 31.08.2026 Zeit, die Offenlegung muss ebenfalls bis 31.12.2026 erfolgen.

Achtung

Achtung Ordnungsgeld: Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB festsetzen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es müssen zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, um einen Größenklassenwechsel auszulösen (§ 267 Abs. 4 HGB).

Warum sollte die Bilanz-Beratung durch einen Steuerberater erfolgen?

Die Erstellung eines handels- und steuerrechtlich korrekten Jahresabschlusses erfordert fundiertes Fachwissen in den Bereichen Rechnungslegung, Bewertung und Steuerrecht. Steuerberater verfügen über eine mehrjährige Ausbildung, Berufserfahrung und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht sowie Berufshaftung. Sie sind berechtigt, Jahresabschlüsse rechtsverbindlich zu erstellen und zu unterzeichnen — eine Kompetenz, die Buchhalter oder Software allein nicht ersetzen können.

Vorteile der Steuerberater-Beratung im Überblick

Rechtssicherheit

  • Rechtsverbindliche Erstellung nach § 264 HGB
  • Korrekte Bewertung nach §§ 252 ff. HGB (Anschaffungskosten, Abschreibungen, Rückstellungen)
  • Vermeidung von Ordnungsgeldern und Haftungsrisiken
  • Berufshaftpflicht des Steuerberaters schützt den Mandanten

Steuerliche Optimierung

  • Gestaltung von Bewertungswahlrechten (z. B. Abschreibungsmethoden)
  • Bildung steuerlicher Rückstellungen und Rücklagen
  • Verlustvorträge, Sonderabschreibungen, steuerliche Erleichterungen
  • Koordination mit Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

„Die Bilanz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein strategisches Instrument. Durch gezielte Bewertungsentscheidungen und die Nutzung steuerlicher Wahlrechte lassen sich Liquidität und Eigenkapital optimieren — ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Diese Gestaltung erfordert steuerrechtliche Expertise.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Moderne Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Qualität und Haftung einer klassischen Steuerberatung mit digitaler Effizienz: Mandanten reichen ihre Unterlagen digital ein, erhalten den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater — ohne Wartezeiten, zu transparenten Festpreisen.

Wie läuft eine professionelle Bilanz-Beratung ab?

Eine strukturierte Bilanz-Beratung folgt einem klaren Prozess, der sicherstellt, dass alle handels- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und der Jahresabschluss fristgerecht vorliegt. Im Folgenden wird der typische Ablauf einer Bilanz-Beratung durch einen Steuerberater dargestellt — von der Vorbereitung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Phase 1: Vorbereitung und Datenerfassung

Der Mandant stellt alle relevanten Unterlagen zur Verfügung: Buchhaltung (BWAs, OPOS-Listen, Kassenbuch), Bankauszüge, Verträge, Investitionsunterlagen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Inventurlisten. Der Steuerberater prüft die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten und klärt offene Fragen im Rahmen eines Erstgesprächs.

Phase 2: Erstellung von Bilanz und GuV

Auf Basis der geprüften Buchhaltung erstellt der Steuerberater die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Dabei werden alle Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB angewendet: Anschaffungskosten, planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, Rückstellungen nach § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten und — falls erforderlich — latente Steuern nach § 274 HGB.

Phase 3: Anhang und Lagebericht

Der Anhang erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gibt Auskunft über Haftungsverhältnisse und enthält alle Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB. Kleine GmbHs können einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB vorlegen, der die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens beschreibt.

Phase 4: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Der fertiggestellte Jahresabschluss wird den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt. Nach § 42a GmbHG muss die Feststellung innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Feststellung protokolliert.

Phase 5: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig — eine Offenlegung beim Bundesanzeiger erfolgt nicht mehr. Der Steuerberater übernimmt die technische Einreichung und stellt die Fristwahrung sicher.

  • Vollständige Buchhaltung und Belege bereitstellen
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen
  • Offene Fragen und Bewertungsentscheidungen mit dem Steuerberater abstimmen
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung protokollieren
  • Offenlegung fristgerecht beim Unternehmensregister einreichen
  • Ordnungsgeldverfahren vermeiden durch frühzeitige Planung

Was kostet eine professionelle Bilanz-Beratung?

Die Kosten für eine Bilanz-Beratung durch einen Steuerberater richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit und der Größe des Unternehmens. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen vorgibt. In der Praxis haben sich jedoch auch Pauschalhonorare etabliert, die für Mandanten mehr Transparenz und Planbarkeit bieten.

Gebühren nach StBVV

Die Gebühr für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 35 StBVV bemisst sich nach dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder das Eigenkapital). Der Steuerberater kann innerhalb eines Rahmens von 10/10 bis 40/10 abrechnen. Hinzu kommen Gebühren für den Anhang, den Lagebericht und die Offenlegung. Die Spannbreite ist erheblich — für eine kleine GmbH können die Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro liegen, für mittelgroße GmbHs entsprechend höher.

Festpreismodelle als Alternative

Immer mehr Steuerberater und digitale Plattformen bieten Festpreise für die Jahresabschluss-Erstellung an. Diese orientieren sich an der Unternehmensgröße, der Anzahl der Buchungen und dem Komplexitätsgrad. Festpreise bieten Planungssicherheit und vermeiden nachträgliche Überraschungen. Plattformen wie OnlineBilanz setzen konsequent auf transparente Festpreise: Mandanten wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet — ohne versteckte Nebenkosten oder Zeithonorar.

1.500–4.000 €

Typische Kosten kleine GmbH (StBVV)

ab 990 €

Festpreis-Jahresabschluss bei OnlineBilanz

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

Hinweis

Spartipp: Die Kosten für Bilanz-Beratung sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig. Investitionen in eine professionelle Jahresabschluss-Erstellung amortisieren sich häufig durch Steueroptimierung und die Vermeidung von Ordnungsgeldern.

Wer Wert auf Transparenz und digitale Effizienz legt, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen mit klaren Festpreisen — vom Jahresabschluss über die Offenlegung bis zur steuerlichen Beratung.

Welche Fehler sollten bei der Bilanz-Erstellung vermieden werden?

Die Erstellung einer Bilanz ist komplex und fehleranfällig. Selbst erfahrene Buchhalter stoßen bei Bewertungsfragen, Rückstellungen oder latenten Steuern an ihre Grenzen. Fehler können nicht nur zu handelsrechtlichen Mängeln führen, sondern auch steuerliche Nachteile oder Ordnungsgelder nach sich ziehen. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fehlerquellen — und wie Sie diese vermeiden.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

Fehler Folge Vermeidung
Falsche Bewertung von Anlagevermögen Zu hohe/niedrige Buchwerte, steuerliche Nachforderungen Korrekte Abschreibungsmethoden nach § 253 HGB anwenden
Rückstellungen unterlassen oder falsch bewertet Bilanz unvollständig, Verstoß gegen § 249 HGB Alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen sachgerecht bewerten
Aktive Rechnungsabgrenzung vergessen Periodengerechte Zuordnung fehlt, Gewinnverzerrung Vorauszahlungen (z. B. Versicherungen) korrekt abgrenzen
Inventur fehlerhaft oder nicht durchgeführt Bestandsdifferenzen, fehlerhafte Bilanzierung Stichtagsinventur oder permanente Inventur nach § 240 HGB
Fristversäumnis bei Offenlegung Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB Fristen im Blick behalten, frühzeitig Steuerberater einbinden

„Viele Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis der komplexen Vorschriften. Besonders bei Rückstellungen und latenten Steuern ist steuerrechtliche Expertise unverzichtbar. Eine professionelle Bilanz-Beratung schützt vor kostspieligen Fehlern und schafft Rechtssicherheit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Checkliste: So vermeiden Sie Bilanzierungsfehler

  • Vollständige und lückenlose Buchhaltung als Grundlage sicherstellen
  • Inventur zum Bilanzstichtag ordnungsgemäß durchführen (§ 240 HGB)
  • Alle Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB beachten
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden (§ 249 HGB)
  • Abgrenzungsposten aktiv und passiv korrekt ansetzen
  • Jahresabschluss durch Steuerberater prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen lassen
  • Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) einhalten

Achtung

Achtung: Fehlerhafte Bilanzen können nicht nur vom Finanzamt beanstandet werden, sondern auch zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer führen (§ 43 GmbHG). Eine sorgfältige Bilanz-Erstellung ist deshalb auch eine Frage der persönlichen Haftungsvermeidung.

Wie funktioniert digitale Bilanz-Beratung in der Praxis?

Die Digitalisierung hat auch die Steuerberatung grundlegend verändert. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen es GmbH-Geschäftsführern, ihren Jahresabschluss komplett digital durch zugelassene Steuerberater erstellen zu lassen — ohne persönliche Termine, ohne Papierberge, ohne lange Wartezeiten. Die fachliche Qualität und rechtliche Verbindlichkeit bleiben dabei vollumfänglich erhalten.

Vorteile digitaler Bilanz-Beratung

Effizienz & Transparenz

  • Unterlagen digital hochladen (DATEV-Export, PDFs, Scans)
  • Transparente Festpreise statt unklarer Stundenhonorare
  • Schnellere Bearbeitung durch standardisierte Prozesse
  • Jederzeit Einsicht in den Bearbeitungsstand über Online-Portal

Steuerberater-Qualität

  • Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung und Berufshaftung
  • Fachliche Prüfung nach HGB und Steuerrecht
  • Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen (z. B. Servet Gündogan als Büroleiter)

Die digitale Bilanz-Beratung verbindet das Beste aus zwei Welten: die rechtliche Sicherheit und Kompetenz eines Steuerberaters mit der Geschwindigkeit und Transparenz moderner Software. Mandanten sparen Zeit, Kosten und Nerven — ohne auf fachliche Qualität zu verzichten.

„Unsere Mandanten schätzen vor allem die Planbarkeit: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet, wann er fertig ist und dass er von zugelassenen Steuerberatern geprüft und unterzeichnet wird. Die Digitalisierung macht Steuerberatung nicht überflüssig — sie macht sie besser.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

So läuft die digitale Bilanz-Beratung bei OnlineBilanz ab

  1. Angebot einholen: Auf OnlineBilanz.de Unternehmensdaten eingeben und sofort transparenten Festpreis erhalten.
  2. Unterlagen hochladen: DATEV-Export, Bankauszüge, Verträge, Inventurlisten digital über sicheres Portal hochladen.
  3. Steuerberater erstellt Jahresabschluss: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft, bewertet und erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB.
  4. Rückfragen klären: Büroleiter Servet Gündogan koordiniert bei Bedarf Rückfragen mit dem Mandanten.
  5. Feststellung und Offenlegung: Nach Gesellschafterbeschluss übernimmt OnlineBilanz die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister.

Hinweis

Zeitersparnis: Während eine klassische Steuerberatung oft Wochen Vorlaufzeit und mehrere persönliche Termine erfordert, ist der digitale Jahresabschluss bei OnlineBilanz innerhalb weniger Tage abgeschlossen — bei gleicher Rechtsverbindlichkeit und fachlicher Qualität.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Bilanz auch ohne Steuerberater erstellen?

Grundsätzlich ja, sofern Sie über die erforderliche Fachkenntnis verfügen. Bei GmbH und anderen Kapitalgesellschaften müssen Sie jedoch die strengen Vorgaben des HGB einhalten. Ein Fehler kann zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen. Zudem haftet die Geschäftsführung persönlich für fehlerhafte Jahresabschlüsse. Die Beratung durch einen Steuerberater minimiert diese Risiken erheblich.

Wann muss der Jahresabschluss spätestens fertig sein?

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss bei kleinen GmbH innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten verpflichtend. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist also am 31.12.2026.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verzögerungsdauer. Zudem droht eine Eintragung ins Veröffentlichungsverzeichnis säumiger Unternehmen, was die Bonität und Geschäftsbeziehungen beeinträchtigen kann.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanz-Beratung?

Sie benötigen alle Buchführungsunterlagen des Geschäftsjahres, Kontoauszüge, Belegsammlungen, Verträge über wesentliche Geschäftsvorfälle, Inventurlisten, Anlageverzeichnisse und Informationen zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Bei digitaler Zusammenarbeit können diese Dokumente elektronisch über sichere Plattformen bereitgestellt werden. Je vollständiger die Unterlagen, desto effizienter und kostengünstiger verläuft die Beratung.

Kann ich zwischen verschiedenen Bilanzierungswahlrechten wählen?

Ja, das HGB bietet zahlreiche Ansatz- und Bewertungswahlrechte, etwa bei Abschreibungsmethoden, Rückstellungen oder der Bewertung von Vorräten. Ein Steuerberater berät Sie zu den steuerlich und betriebswirtschaftlich optimalen Wahlrechten. Die einmal gewählte Methode muss jedoch nach dem Stetigkeitsgebot (§ 246 Abs. 3 HGB) beibehalten werden, sofern keine sachlichen Gründe für einen Wechsel vorliegen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatergesetz (StBerG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Welche Daten muss ich bereitstellen?

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Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

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Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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