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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Freiberufler

Bilanz aufstellen Freiberufler: Pflichten 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die meisten Freiberufler sind nicht bilanzierungspflichtig und führen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Doch wer als Freiberufler eine Kapitalgesellschaft gründet oder freiwillig Bücher führt, muss eine Bilanz nach § 242 HGB aufstellen. Ähnlich wie bei der Bilanzierung im Einzelunternehmen gelten dabei spezifische Pflichten und Fristen. Dieser Leitfaden erklärt, wann Freiberufler zur Bilanzierung verpflichtet sind, wie sich EÜR und Bilanz unterscheiden und welche Fristen, Kosten und Anforderungen 2026 gelten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig und nutzen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine Bilanzpflicht entsteht erst, wenn der Freiberufler eine Kapitalgesellschaft (z. B. Freiberufler-GmbH) gründet oder freiwillig ins Handelsregister eingetragen wird. Dann gelten die handelsrechtlichen Pflichten nach § 242 HGB samt Offenlegung beim Unternehmensregister. In diesem Fall wird auch die Bilanzanalyse für Freiberufler relevant, um die wirtschaftliche Lage und Kennzahlen systematisch auszuwerten.

Wann muss ein Freiberufler eine Bilanz aufstellen?

Die klare Grundregel: Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind nicht buchführungspflichtig nach § 238 HGB und müssen daher keine Bilanz aufstellen. Sie ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Die freiberufliche Tätigkeit ist handelsrechtlich kein Gewerbe, und Freiberufler sind weder Kaufleute noch im Handelsregister eingetragen.

Eine Bilanzierungspflicht entsteht jedoch in folgenden Ausnahmefällen:

  • Der Freiberufler betreibt zusätzlich ein Gewerbe, das die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreitet (Umsatz > 800.000 Euro oder Gewinn > 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).
  • Der Freiberufler gründet oder beteiligt sich an einer bilanzierungspflichtigen Rechtsform (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG) — hier besteht Bilanzpflicht aus der Rechtsform nach § 13 GmbHG bzw. § 264 HGB.
  • Freiwillige Option zur Bilanzierung: Ein Freiberufler kann auf Antrag zur Bilanzierung wechseln, z. B. zur besseren Darstellung des Betriebsvermögens oder aus Finanzierungsgründen.

Praxis-Hinweis: Rechtsformwahl beachten

Viele Freiberufler gründen eine GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB), um Haftungsrisiken zu begrenzen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die handelsrechtliche Bilanzierungspflicht — unabhängig von der freiberuflichen Tätigkeit. Die reine freiberufliche Einzelpraxis bleibt hingegen von der Bilanzpflicht befreit.

Wer als Freiberufler unsicher ist, ob eine Bilanzpflicht besteht, sollte frühzeitig fachliche Beratung einholen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft die individuelle Situation und klärt, ob Bilanzierung erforderlich ist oder die EÜR ausreicht.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Sie erfasst nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses — das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip. Es gibt keine Aktivierung von Vermögen, keine Passivierung von Schulden und keine periodengerechte Abgrenzung.

Die Bilanz nach § 242 HGB hingegen ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) zu einem Stichtag. Sie bildet das gesamte Betriebsvermögen ab und folgt dem Realisationsprinzip sowie dem Imparitätsprinzip (§ 252 HGB). Gewinn entsteht durch Eigenkapitalvergleich, nicht durch Zu-/Abfluss.

Merkmal EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) Bilanz (§ 242 HGB)
Gewinnermittlung Zufluss minus Abfluss Eigenkapitalvergleich (Aktiva – Passiva)
Zeitpunkt Zahlung Wirtschaftliche Verursachung
Umfang Einnahmen, Ausgaben Vollständiges Betriebsvermögen
Rückstellungen Nein Ja, nach § 249 HGB
Abschreibungen Linear oder degressiv Planmäßig, außerplanmäßig
Formvorschrift Anlage EÜR § 266 HGB (Gliederung), § 275 HGB (GuV)

Freiberufler, die zur Bilanzierung wechseln, müssen eine Eröffnungsbilanz erstellen. Dabei werden alle Wirtschaftsgüter mit ihrem Teilwert angesetzt, Forderungen und Verbindlichkeiten aktiviert bzw. passiviert. Der Übergang erfordert sorgfältige Dokumentation und sollte durch einen Steuerberater begleitet werden.

Bilanzpflicht bei Freiberufler-GmbH oder Partnerschaft

Sobald ein Freiberufler seine Tätigkeit in eine GmbH, UG oder Partnerschaftsgesellschaft einbringt, entsteht eine handelsrechtliche Bilanzierungspflicht unabhängig von der Tätigkeit. Rechtsgrundlage ist § 13 GmbHG in Verbindung mit § 242 HGB sowie § 264 HGB für Kapitalgesellschaften.

Rechtsformen mit Bilanzpflicht

  • Freiberufler-GmbH: Vollständige Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflicht nach §§ 264 ff. HGB. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG / PartG mbB): Bilanzpflicht nach § 264 HGB, wenn sie als Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264a HGB gilt — etwa bei der PartG mbB mit Haftungsbeschränkung.
  • GmbH & Co. KG: Sowohl die Komplementär-GmbH als auch die KG selbst unterliegen der Bilanzierungspflicht nach § 264a HGB.

„Viele Freiberufler wählen die GmbH, um Haftung zu begrenzen — sind dann aber überrascht von der vollen Jahresabschlusspflicht. Bilanz, GuV, Anhang, Feststellung, Offenlegung: Das ist ein anderer Aufwand als die EÜR. Wir begleiten diese Mandanten von Anfang an digital und transparent.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Pflichten

Für eine Freiberufler-GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten 2026 folgende Fristen:

  • Aufstellung des Jahresabschlusses: 3 Monate nach Bilanzstichtag (kleine Kapitalgesellschaften, § 264 Abs. 1 HGB)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung: 11 Monate nach Bilanzstichtag (kleine GmbH, § 42a GmbHG) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH)
  • Offenlegung im Unternehmensregister: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Bei Versäumnis: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500–25.000 Euro)

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — speziell für Freiberufler-Kapitalgesellschaften.

Wie erstellt man eine Bilanz als Freiberufler?

Auch wenn Freiberufler in der Regel nicht bilanzierungspflichtig sind, kann freiwillig oder aufgrund besonderer Umstände (z. B. Beteiligung an bilanzierungspflichtiger Gesellschaft) eine Bilanz erforderlich sein. Die Erstellung erfolgt in mehreren Schritten:

1. Vollständige Buchführung einrichten

Grundlage jeder Bilanz ist die doppelte Buchführung nach § 238 HGB. Alle Geschäftsvorfälle werden in Konten gebucht, die den Bilanzpositionen entsprechen. Erforderlich ist eine Software, die den Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 unterstützt.

2. Inventur durchführen

Nach § 240 HGB muss ein Inventar erstellt werden. Das bedeutet: Alle Vermögensgegenstände (Anlagevermögen, Forderungen, Kasse, Bank) und Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) werden erfasst und bewertet.

3. Jahresabschlussarbeiten

  • Abschreibungen: Anlagevermögen wird planmäßig abgeschrieben nach § 253 Abs. 3 HGB.
  • Rückstellungen bilden: Für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Steuerrückstellungen, Prozesskosten) nach § 249 HGB.
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Für Ausgaben/Einnahmen, die wirtschaftlich in verschiedene Perioden fallen (§ 250 HGB).
  • Forderungsbewertung: Uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen werden abgeschrieben oder wertberichtigt.

4. Bilanz und GuV aufstellen

Die Bilanz zeigt Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden) nach § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist Erträge und Aufwendungen nach § 275 HGB aus. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Formen nutzen.

Achtung: Eröffnungsbilanz notwendig

Wer erstmals von der EÜR zur Bilanzierung wechselt, muss eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Dabei werden alle Wirtschaftsgüter mit ihrem Teilwert angesetzt. Dieser Übergang erfordert steuerrechtliche und handelsrechtliche Sorgfalt — Fehler führen zu Gewinnverzerrungen.

Die Erstellung einer Bilanz erfordert fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team übernimmt diese Aufgabe fachlich, digital und zu transparenten Festpreisen.

Müssen Freiberufler einen Anhang oder Lagebericht erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung von Anhang und Lagebericht richtet sich nach der Rechtsform und der Größenklasse nach § 267 HGB. Freiberufler ohne Kapitalgesellschaft sind davon in der Regel nicht betroffen.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB). Er erläutert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, enthält Angaben zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen und weiteren bilanzpolitischen Sachverhalten. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen einen verkürzten Anhang erstellen (§ 288 HGB).

Lagebericht nach § 289 HGB

Ein Lagebericht ist nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Er beschreibt Geschäftsverlauf, Lage, Risiken, Chancen und voraussichtliche Entwicklung. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB vom Lagebericht befreit.

Kleine Freiberufler-GmbH

Bilanz, GuV, Anhang (verkürzt) — kein Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB.

Mittelgroße/große Freiberufler-GmbH

Bilanz, GuV, Anhang (vollständig), Lagebericht nach § 289 HGB — volle Offenlegungspflicht.

„Der Anhang wird oft unterschätzt. Er ist kein ‚Beiblatt‘, sondern integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Fehler oder Lücken im Anhang führen zu Beanstandungen durch das Unternehmensregister und können ein Ordnungsgeld nach sich ziehen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Freiberufler, die eine GmbH führen und sich unsicher sind, welche Anforderungen gelten, erhalten beim OnlineBilanz Steuerberater-Team eine vollständige Prüfung und Erstellung aller erforderlichen Bestandteile — rechtskonform und fristgerecht.

Offenlegung der Bilanz: Was gilt für Freiberufler-Kapitalgesellschaften?

Kapitalgesellschaften — auch Freiberufler-GmbHs — unterliegen der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Der festgestellte Jahresabschluss muss beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Frist und Umfang

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist bis zum 31.12.2026. Einzureichen sind:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang
  • Lagebericht (nur mittelgroße/große Gesellschaften)
  • Bestätigungsvermerk (nur bei Prüfungspflicht)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 326 HGB verkürzte Bilanzen und GuV offenlegen. Sie müssen keine Einzelpositionen der GuV veröffentlichen, sondern nur die Summen.

Größenklasse Offenlegung Bilanz Offenlegung GuV Anhang Lagebericht
Klein (§ 267 Abs. 1) Verkürzt (§ 266 Abs. 1) Verkürzt oder verzichtbar Verkürzt (§ 288) Nein
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Groß (§ 267 Abs. 3) Vollständig Vollständig Vollständig Ja

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro — auch bei erstmaliger Versäumnis. Die Offenlegungspflicht bleibt bestehen.

Das OnlineBilanz Steuerberater-Team übernimmt nicht nur die Erstellung des Jahresabschlusses, sondern auch die fristgerechte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister — rechtssicher und transparent.

Was kostet die Bilanzerstellung für Freiberufler?

Die Kosten für die Bilanzerstellung hängen von mehreren Faktoren ab: Rechtsform, Größenklasse, Umfang der Buchführung, Komplexität der Geschäftsvorfälle und ob eine Prüfung erforderlich ist. Freiberufler, die eine GmbH führen, benötigen einen vollständigen Jahresabschluss nach § 264 HGB — das bedeutet mehr Aufwand als eine EÜR.

Kostenfaktoren im Überblick

  • Laufende Buchhaltung: Je sauberer die Vorbereitung, desto geringer der Aufwand bei der Bilanzerstellung.
  • Anzahl der Geschäftsvorfälle: Mehr Buchungen = höherer Zeitaufwand für Abstimmung und Jahresabschlussarbeiten.
  • Komplexität: Anlagevermögen, Rückstellungen, Abgrenzungen, Fremdwährungen, Beteiligungen erhöhen den Aufwand.
  • Größenklasse: Mittelgroße/große Gesellschaften benötigen vollständigen Anhang und Lagebericht.
  • Prüfungspflicht: Große oder mittelgroße Gesellschaften über bestimmten Schwellenwerten (§ 267 HGB) unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB — das verursacht zusätzliche Kosten.

1.200 – 3.500 €

Kleine Freiberufler-GmbH (Feststellung + Offenlegung)

3.500 – 8.000 €

Mittelgroße GmbH (mit Lagebericht)

8.000 – 25.000 €

Prüfungspflichtige Gesellschaften (inkl. Prüfung)

Diese Werte sind Orientierungswerte. Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Mandat ab. OnlineBilanz bietet transparente Festpreise für Jahresabschlüsse von Freiberufler-Kapitalgesellschaften — ohne versteckte Gebühren, ohne Überraschungen. Die Leistung wird von zugelassenen Steuerberatern erbracht und digital koordiniert.

„Transparenz bei den Kosten ist uns wichtig. Mandanten erhalten vorab ein klares Angebot. Keine Abrechnung nach Stunden oder diffusen Positionen, sondern ein Festpreis für Bilanz, GuV, Anhang, Feststellung und Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer als Freiberufler eine GmbH führt und Klarheit über Kosten und Ablauf sucht, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — von der Buchhaltung bis zur Offenlegung.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung durch Freiberufler

Auch wenn die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater erfolgt, lohnt es sich, häufige Fehlerquellen zu kennen. Viele Freiberufler, die erstmals eine GmbH führen oder von der EÜR zur Bilanzierung wechseln, unterschätzen die Komplexität.

1. Fehlende oder unvollständige Inventur

Nach § 240 HGB ist eine vollständige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden erforderlich. Fehlen Belege oder sind Forderungen nicht dokumentiert, führt das zu Bilanzierungsfehlern.

2. Falsche Bewertung von Wirtschaftsgütern

Das Anlagevermögen muss planmäßig abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 3 HGB). Wer zu hohe oder zu niedrige Abschreibungen ansetzt, verzerrt den Gewinn. Auch das Umlaufvermögen ist zum Stichtag mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert anzusetzen (§ 253 Abs. 4 HGB).

3. Vergessene Rückstellungen

Ungewisse Verbindlichkeiten — z. B. für ausstehende Steuerberatungskosten, Rechtsstreitigkeiten, Urlaubsansprüche — müssen als Rückstellung passiviert werden (§ 249 HGB). Fehlen diese, ist die Bilanz unvollständig.

4. Fehlerhafte Rechnungsabgrenzung

Ausgaben oder Einnahmen, die wirtschaftlich mehrere Perioden betreffen, sind nach § 250 HGB abzugrenzen. Typisches Beispiel: Versicherungsprämien, die im Dezember für das Folgejahr gezahlt werden.

  • Inventur vollständig durchführen (Vermögen, Schulden, Forderungen)
  • Anlagevermögen korrekt bewerten und abschreiben
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden
  • Rechnungsabgrenzungsposten prüfen (§ 250 HGB)
  • Anhang vollständig erstellen — keine Pflichtangaben vergessen
  • Fristen einhalten: Feststellung (11/8 Monate), Offenlegung (12 Monate)

Wer Fehler vermeiden möchte, lässt den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft alle Positionen fachlich, erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 HGB und begleitet die Feststellung und Offenlegung — digital, transparent, rechtssicher.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Freiberufler freiwillig eine Bilanz erstellen, auch wenn keine Pflicht besteht?

Ja, das ist möglich. Freiberufler können freiwillig zur doppelten Buchführung und Bilanzierung übergehen, etwa um bessere Übersicht über das Vermögen zu erhalten oder Banken detailliertere Unterlagen vorlegen zu können. Eine freiwillige Bilanzierung bindet jedoch für mehrere Jahre.

Wie lange muss ein Freiberufler die Bilanz aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für Bilanzen, Inventare und Jahresabschlüsse beträgt nach § 257 HGB zehn Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bilanz aufgestellt wurde.

Welche Rechtsform eignet sich für Freiberufler, die bilanzieren müssen?

Freiberufler, die eine Kapitalgesellschaft gründen möchten, wählen häufig die Freiberufler-GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB). Alle unterliegen der Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB, bieten aber Haftungsbeschränkung.

Was passiert, wenn ein Freiberufler die Bilanzierungspflicht ignoriert?

Wer trotz bestehender Bilanzierungspflicht keine Bilanz aufstellt, riskiert steuerliche Schätzungen durch das Finanzamt, Bußgelder wegen Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB und bei Kapitalgesellschaften Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB bei fehlender Offenlegung.

Muss ein Freiberufler ein Inventar führen, wenn er bilanziert?

Ja. Wer nach § 242 HGB bilanzierungspflichtig ist, muss zum Bilanzstichtag ein Inventar aufstellen. Dieses umfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden mit genauer Bezeichnung und Bewertung. Das Inventar bildet die Grundlage der Bilanz.

Können Freiberufler in einer GbR bilanzierungspflichtig werden?

Eine Freiberufler-GbR bleibt grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit, solange sie ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG ausübt und nicht freiwillig ins Handelsregister eingetragen wird. Bei gewerblichen Nebentätigkeiten oder Eintragung als OHG kann Bilanzpflicht entstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 18 EStG – Freiberufliche Einkünfte. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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