Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz AG Frist

Bilanz AG Frist 2026: Aufstellung, Feststellung & Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz einer Aktiengesellschaft unterliegt strengen gesetzlichen Fristen: Aufstellung binnen drei Monaten, Feststellung innerhalb acht Monaten und Offenlegung nach spätestens zwölf Monaten. Wer diese Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dieser Artikel erläutert alle relevanten Termine, Pflichten und Unterschiede zur GmbH – Stand 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Für die Bilanz einer AG gelten strenge Fristen: Aufstellung binnen drei Monaten nach Bilanzstichtag (§ 264 Abs. 1 HGB), Feststellung durch Aufsichtsrat binnen acht Monaten (§ 42a Abs. 2 AktG), Offenlegung beim Unternehmensregister binnen zwölf Monaten (§ 325 HGB). Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Fristen gelten für die AG-Bilanz?

Die Aktiengesellschaft unterliegt als Kapitalgesellschaft strengen Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Fristen sind in § 264 HGB, § 325 HGB sowie im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Im Gegensatz zur GmbH, bei der die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, erfolgt bei der AG die Feststellung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat – mit anschließender Billigung durch die Hauptversammlung.

Die drei zentralen Fristenketten

  1. Aufstellungsfrist: Der Vorstand muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.03.2026.
  2. Feststellungsfrist: Der Aufsichtsrat muss den Jahresabschluss prüfen und billigen. Die Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat soll innerhalb der ersten vier Monate erfolgen, bei börsennotierten AGs binnen fünf Monaten nach § 170 Abs. 1 AktG.
  3. Offenlegungsfrist: Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei Stichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026.

Hinweis

Praxishinweis: Die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten ist eine absolute Höchstfrist. Verspätungen führen automatisch zur Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens durch das Bundesamt für Justiz (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen die gesetzlichen Vertreter.

Anders als bei der GmbH, bei der § 42a GmbHG die Feststellung innerhalb von acht Monaten (mittelgroße und große Gesellschaften) bzw. elf Monaten (kleine GmbH) vorschreibt, existiert für die AG keine zivilrechtliche Sanktion bei verspäteter Feststellung. Dennoch sollte die Frist aus § 170 AktG eingehalten werden, da andernfalls die Hauptversammlung nicht ordnungsgemäß über die Bilanzvorlage entscheiden kann.

Aufstellungsfrist der AG: Drei Monate nach Stichtag

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Vorstand einer AG den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres aufzustellen. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens am 31.03.2026 muss der Jahresabschluss durch den Vorstand vorliegen. Diese Frist gilt für alle AG-Größenklassen nach § 267 HGB gleichermaßen.

Was bedeutet »Aufstellung«?

Die Aufstellung umfasst die buchhalterische Erfassung aller Geschäftsvorfälle, die Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs. Bei mittelgroßen und großen AGs ist zusätzlich ein Lagebericht zu erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Vorstand muss das Zahlenwerk vollständig, geprüft und unterschriftsreif dem Aufsichtsrat vorlegen.

Achtung

Achtung: Die Drei-Monats-Frist ist keine bloße Ordnungsvorschrift. Wird sie überschritten, kann der Aufsichtsrat die Aufstellung selbst übernehmen oder einen Sonderprüfer bestellen (§ 111 Abs. 2 AktG). Zudem kann dies haftungsrechtliche Folgen für den Vorstand nach § 93 AktG nach sich ziehen.

Bilanzstichtag Aufstellungsfrist (§ 264 HGB) Frist endet am
31.12.2025 3 Monate 31.03.2026
30.06.2025 3 Monate 30.09.2025
31.03.2025 3 Monate 30.06.2025

Feststellung des Jahresabschlusses bei der AG

Bei der AG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses nicht durch die Hauptversammlung, sondern gemeinsam durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 172 AktG). Erst danach wird der festgestellte Jahresabschluss der Hauptversammlung zur Kenntnisnahme und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorgelegt (§ 174 AktG).

Die Rolle des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat nach § 171 AktG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen. Liegt ein Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vor, ist auch dieser einzubeziehen. Die Prüfung muss unverzüglich nach Vorlage erfolgen. Der Aufsichtsrat hat über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten (§ 171 Abs. 2 AktG).

  • Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, ist dieser festgestellt (§ 172 Satz 1 AktG).
  • Verweigert der Aufsichtsrat die Billigung, bleibt die Feststellung der Hauptversammlung überlassen (§ 173 AktG).
  • Die Feststellung soll innerhalb von vier Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen, bei börsennotierten AG binnen fünf Monaten (§ 170 Abs. 1 AktG).

„In der Praxis zeigt sich: Die Abstimmung zwischen Vorstand, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat erfordert klare Zeitplanung. Verspätungen in der Aufstellung verzögern die gesamte Kette bis zur Offenlegung – mit entsprechenden Ordnungsgeldrisiken.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Offenlegungsfrist: Zwölf Monate beim Unternehmensregister

Nach § 325 Abs. 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter einer AG verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Frist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist somit am 31.12.2026.

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse der AG gemäß § 267 HGB sowie nach den Erleichterungen der §§ 326, 327 HGB:

Größenklasse Offenzulegen sind Rechtsgrundlage
Kleine AG Bilanz, Anhang (verkürzt möglich) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße AG Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Große AG Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

Hinweis

Wichtig seit DiRUG (01.08.2022): Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) nicht mehr Offenlegungsstelle.

Die Übermittlung erfolgt über die elektronische Einreichungsplattform des Betreibers des Unternehmensregisters. Der Jahresabschluss muss im XHTML- oder XBRL-Format eingereicht werden (§ 325 Abs. 2a HGB). Viele Steuerberater übernehmen diese Einreichung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung mit. Wer auf digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreis setzt, findet auf OnlineBilanz.de Unterstützung durch zugelassene Steuerberater – inklusive fristgerechter Offenlegung.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist ist kein Kavaliersdelikt. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die fristgerechte Offenlegung und leitet bei Verstößen automatisiert Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und zusätzlich persönlich gegen die gesetzlichen Vertreter – bei einer AG also gegen die Vorstandsmitglieder.

Höhe und Bemessung des Ordnungsgeldes

Nach § 335 Abs. 3 HGB beträgt das Ordnungsgeld mindestens 500 Euro und höchstens 25.000 Euro. Die konkrete Höhe wird nach folgenden Kriterien bemessen:

  • Dauer der Fristüberschreitung (je länger, desto höher)
  • Größe der Gesellschaft (große AG: höheres Ordnungsgeld)
  • Wiederholungsfälle (mehrfache Verstöße führen zu drastischen Erhöhungen)
  • Verschulden der gesetzlichen Vertreter

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist

Achtung

Achtung bei Wiederholungsfällen: Legt eine AG mehrere Jahre hintereinander verspätet offen, verhängt das BfJ regelmäßig deutlich erhöhte Ordnungsgelder. In Extremfällen können für jedes Vorstandsmitglied mehrere tausend Euro Ordnungsgeld anfallen – zusätzlich zum Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft selbst.

Das Ordnungsgeld entfällt auch dann nicht nachträglich, wenn der Jahresabschluss später doch eingereicht wird. Die Zahlung ist unabhängig von der nachträglichen Erfüllung der Offenlegungspflicht zu leisten. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung sind zwar möglich, führen aber nur selten zum Erfolg, wenn die Fristüberschreitung objektiv vorliegt.

Prüfungspflicht und Prüferfrist bei der AG

Jede Aktiengesellschaft – unabhängig von ihrer Größe – ist nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss und der Lagebericht müssen durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer) geprüft werden. Diese gesetzliche Pflichtprüfung unterscheidet die AG von der GmbH, bei der nur mittelgroße und große Gesellschaften prüfungspflichtig sind.

Bestellung des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer wird von der Hauptversammlung gewählt (§ 318 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Aufsichtsrat erteilt dem gewählten Prüfer den Prüfungsauftrag (§ 111 Abs. 2 Satz 3 AktG). Wird kein Prüfer bestellt, kann das Registergericht auf Antrag einen Prüfer bestellen (§ 318 Abs. 5 AktG). Die Prüfung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Aufsichtsrat den Jahresabschluss innerhalb der Frist nach § 170 AktG billigen kann.

  • Abschlussprüfer wird von der Hauptversammlung gewählt
  • Aufsichtsrat erteilt den konkreten Prüfungsauftrag
  • Prüfung muss vor Billigung durch den Aufsichtsrat abgeschlossen sein
  • Prüfungsbericht gemäß § 321 HGB wird dem Aufsichtsrat vorgelegt
  • Bestätigungsvermerk oder Versagungsvermerk wird erteilt (§ 322 HGB)

„Die enge Verzahnung zwischen Vorstand, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat erfordert klare Projektsteuerung. Verzögerungen beim Prüfer gefährden die gesamte Fristenkette – bis hin zur verspäteten Offenlegung mit Ordnungsgeld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Prüfungsfrist selbst ist nicht gesetzlich fixiert. In der Praxis sollte die Prüfung jedoch innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Vorlage des Entwurfs abgeschlossen sein, damit die Feststellungsfrist nach § 170 AktG eingehalten werden kann.

Hauptversammlung und Gewinnverwendung

Nachdem der Jahresabschluss durch Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt wurde, ist er der ordentlichen Hauptversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen (§ 175 Abs. 1 AktG). Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss nicht mehr fest – diese Befugnis liegt bei Vorstand und Aufsichtsrat (§ 172 AktG). Lediglich wenn der Aufsichtsrat die Billigung verweigert, entscheidet die Hauptversammlung über die Feststellung (§ 173 AktG).

Gewinnverwendung und Entlastung

Die Hauptversammlung beschließt nach § 174 Abs. 1 AktG über die Verwendung des Bilanzgewinns. Dabei kann sie den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat abändern. Zusätzlich beschließt die Hauptversammlung über die Entlastung von Vorstand (§ 120 Abs. 1 AktG) und Aufsichtsrat (§ 120 Abs. 2 AktG). Die Entlastung hat deklaratorischen Charakter und bestätigt die ordnungsgemäße Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Feststellung des Jahresabschlusses

Erfolgt durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam (§ 172 AktG). Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss nicht fest, nimmt ihn aber zur Kenntnis.

Gewinnverwendung

Wird von der Hauptversammlung beschlossen (§ 174 AktG). Sie kann den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat ändern oder ablehnen.

Die ordentliche Hauptversammlung muss innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres stattfinden (§ 175 Abs. 1 Satz 1 AktG). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens am 31.08.2026. Diese Frist ist für die Offenlegung relevant, denn der festgestellte Jahresabschluss muss erst nach der Hauptversammlung offengelegt werden – spätestens aber zwölf Monate nach Bilanzstichtag.

Unterschiede zwischen AG und GmbH: Fristen im Vergleich

Obwohl AG und GmbH beide Kapitalgesellschaften sind und den gleichen Rechnungslegungsvorschriften nach HGB unterliegen, gibt es erhebliche Unterschiede im Fristensystem. Diese betreffen insbesondere Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Aspekt AG GmbH
Aufstellungsfrist 3 Monate (§ 264 Abs. 1 HGB) 3 Monate (§ 264 Abs. 1 HGB)
Feststellung durch Vorstand + Aufsichtsrat (§ 172 AktG) Gesellschafterversammlung (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
Feststellungsfrist 4 Monate (nicht-börsennotiert), 5 Monate (börsennotiert) 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß)
Prüfungspflicht Immer (§ 316 Abs. 1 HGB) Nur mittelgroße/große GmbH (§ 316 Abs. 1 HGB)
Offenlegungsfrist 12 Monate (§ 325 HGB) 12 Monate (§ 325 HGB)

Praktische Konsequenzen

Die AG unterliegt deutlich strengeren Fristen bei der Feststellung und ist stets prüfungspflichtig. Die Einbindung von Aufsichtsrat und Hauptversammlung verlängert die Prozesskette erheblich. Zudem sind die Anforderungen an die Dokumentation, die Prüfung und die interne Organisation wesentlich höher. Für die GmbH gilt zwar ebenfalls die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten, jedoch ist die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung meist flexibler und schneller umsetzbar.

Hinweis

Praxis-Tipp: Geschäftsführer mittelgroßer und großer GmbHs sollten ebenfalls die AG-Fristen als Orientierung nutzen, da die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG knapper sind (8 Monate) und Versäumnisse zu einer Nichtigkeit der Feststellung führen können.

Häufige Fehler und wie sie vermieden werden

In der Praxis führen meist organisatorische Versäumnisse, mangelnde Abstimmung zwischen den Organen oder fehlende Kenntnis der Fristen zu Problemen. Die folgenden Fehler treten besonders häufig auf und sind mit entsprechender Vorausplanung vermeidbar.

Typische Fehlerquellen

  • Verspätete Aufstellung durch den Vorstand: Wenn der Jahresabschluss erst im April oder Mai vorgelegt wird, bleibt dem Aufsichtsrat kaum Zeit für die Prüfung.
  • Fehlende Beauftragung des Abschlussprüfers: Wird der Prüfer zu spät beauftragt, verzögert sich die gesamte Kette. Der Prüfungsauftrag sollte bereits im Dezember oder Januar erteilt werden.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Belege, ungeklärte Buchungen oder fehlende Nachweise verzögern die Prüfung und gefährden Fristen.
  • Keine Offenlegung oder falsche Einreichung: Häufig wird die Offenlegung vergessen oder die Unterlagen werden in falschen Formaten eingereicht. Seit DiRUG ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig, nicht mehr der Bundesanzeiger.
  • Fehlende Fristenüberwachung: In vielen Unternehmen fehlt ein zentrales Fristencontrolling, das alle relevanten Termine überwacht.

„Wir erleben regelmäßig, dass Gesellschaften erst kurz vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist aktiv werden. Dann wird es hektisch – und teuer. Wer frühzeitig plant und die Steuerberater-Leistung mit klaren Fristen beauftragt, vermeidet Ordnungsgelder und Stress.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

So vermeiden Sie Fehler

  • Jahresabschlusserstellung und Prüfung frühzeitig beauftragen (idealerweise im Januar)
  • Fristenkalender mit allen Stichtagen anlegen und überwachen
  • Vollständige Buchhaltung sicherstellen: alle Belege rechtzeitig erfassen
  • Abstimmung zwischen Vorstand, Steuerberater, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat koordinieren
  • Offenlegung rechtzeitig vorbereiten: XHTML/XBRL-Format prüfen, Einreichung über Unternehmensregister planen
  • Unterstützung durch digitale Steuerberater-Plattformen nutzen, um Prozesse zu standardisieren

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt und dabei auf digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen setzt, erhält nicht nur die fachliche Sicherheit, sondern auch die Sicherheit, dass alle Fristen im Blick behalten werden. OnlineBilanz.de bietet hier digitale Koordination durch zugelassene Steuerberater – vom Jahresabschluss bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Aufstellungsfrist der AG verlängert werden?

Nein. Die Dreimonatsfrist des § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist gesetzlich zwingend und kann weder durch Satzung noch Beschluss verlängert werden. Vorstand und Aufsichtsrat haften bei schuldhafter Fristversäumnis persönlich nach § 93 Abs. 2 AktG.

Was passiert, wenn der Abschlussprüfer zu spät fertig wird?

Der Prüfer muss den Bestätigungsvermerk unverzüglich nach Prüfungsabschluss erteilen (§ 322 HGB). Verzögerungen des Prüfers entbinden Vorstand und Aufsichtsrat nicht von der Feststellungsfrist nach § 42a Abs. 2 AktG. Die AG sollte rechtzeitig Druck ausüben oder einen neuen Prüfer bestellen.

Muss jede AG eine Hauptversammlung zum Jahresabschluss einberufen?

Ja, bei einer AG ist die ordentliche Hauptversammlung nach § 175 Abs. 1 AktG zwingend vorgeschrieben. Sie beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns und entlastet Vorstand und Aufsichtsrat. Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vorher erfolgen (§ 123 Abs. 1 AktG).

Gibt es Erleichterungen für kleine AGs?

Nein. Jede AG unterliegt der vollen Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB, unabhängig von der Größenklasse. Auch die Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungsfristen gelten ohne Ausnahme. Die AG-Rechtsform ist bewusst für kapitalmarktorientierte Unternehmen konzipiert.

Welche Rolle spielt die Satzung bei den Fristen?

Die Satzung kann die gesetzlichen Fristen nicht verlängern, wohl aber interne Vorlagefristen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat regeln. Häufig wird festgelegt, bis zu welchem Datum der Vorstand den Entwurf vorlegen muss, damit der Aufsichtsrat rechtzeitig feststellen kann.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 42a AktG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz