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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBGA buchen

Betriebs- und Geschäftsausstattung buchen 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) gehört zu den wichtigsten Anlagevermögensposten im Handelsrecht und ist nach § 266 Abs. 2 HGB gesondert auszuweisen. Die korrekte Buchung, Abschreibung und Dokumentation entscheidet über Bilanzqualität, Betriebsprüfungssicherheit und steuerliche Anerkennung. Wer BGA systematisch erfasst, vermeidet Fehler bei Anschaffungskosten, GWG-Grenzen und Abgangsbuchungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Betriebs- und Geschäftsausstattung wird als Anlagevermögen aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Buchung erfolgt je nach Kontenrahmen auf SKR 03 Konto 0670 oder SKR 04 Konto 4930. Anschaffungskosten umfassen Kaufpreis, Nebenkosten und Montage, abzüglich Nachlässe. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) unter 800 Euro (netto) oder 1.000 Euro (netto) gelten Sonderregelungen mit Sofortabschreibung oder Poolabschreibung.

Was ist Betriebs- und Geschäftsausstattung im Sinne der Bilanzierung?

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) gehört nach § 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB zum Anlagevermögen und umfasst alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die nicht der Produktion oder dem Vertrieb unmittelbar dienen, aber für den Betriebsablauf notwendig sind. Dazu zählen etwa Büromöbel, EDV-Hardware, Telefonanlagen, Werkzeuge, Ladeneinrichtungen und Firmenwagen.

Entscheidend ist die Abgrenzung zu anderen Anlagegütern: Technische Anlagen und Maschinen sind dem Produktionsprozess direkt zugeordnet, während die BGA die allgemeine betriebliche Infrastruktur bildet. Die korrekte Zuordnung ist für die Abschreibungsdauer und die Gliederung in der Bilanz maßgeblich.

Typische Positionen der Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • Büromöbel (Schreibtische, Stühle, Regale, Schränke)
  • EDV-Hardware (PCs, Notebooks, Drucker, Server, Bildschirme)
  • Telekommunikation (Telefonanlagen, Smartphones, Konferenzsysteme)
  • Ladeneinrichtungen und Theken
  • Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte
  • Firmen-Pkw (soweit nicht zur Produktion gehörig)
  • Klimaanlagen, Sicherheitssysteme, Beleuchtung

Hinweis

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 EStG, Stand 2026) dürfen sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ab 800,01 Euro besteht Aktivierungspflicht und das Wirtschaftsgut ist über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Wie wird Betriebs- und Geschäftsausstattung nach SKR 03 und SKR 04 gebucht?

Die Buchung der BGA erfolgt im Rahmen der doppelten Buchführung nach § 238 HGB. In Deutschland verwenden GmbHs überwiegend den SKR 03 (Prozessgliederung) oder SKR 04 (Abschlussgliederung nach Bilanzschema). Für die BGA sind folgende Konten maßgeblich:

Kontenrahmen Konto BGA (Anschaffung) Konto Abschreibungen
SKR 03 0670 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4855 Abschreibungen auf BGA
SKR 04 0670 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6220 Abschreibungen auf BGA

Standardbuchungssatz bei Anschaffung

Bei Anschaffung wird die BGA im Soll des Anlagekontos gebucht, im Haben wird das Gegenkonto erfasst (Bank, Verbindlichkeiten, Vorsteuer):

  • Soll: 0670 Betriebs- und Geschäftsausstattung (Nettobetrag)
  • Soll: 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % (SKR 03) / 1406 (SKR 04)
  • Haben: 1200 Bank oder 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen

Beispiel: Anschaffung eines Schreibtisches für 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € Vorsteuer).

„Viele Mandanten übersehen, dass die Vorsteuer nicht auf dem Anlagekonto zu buchen ist, sondern separat auf dem Vorsteuerkonto. Nur der Nettobetrag wird aktiviert — das ist die Grundlage für die spätere Abschreibung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Kosten zählen zu den Anschaffungskosten der BGA?

Die Anschaffungskosten bestimmen sich nach § 255 Abs. 1 HGB. Zu aktivieren sind alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Das umfasst neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten, Montage- und Installationskosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten.

Bestandteile der Anschaffungskosten

  • Kaufpreis (netto)
  • Transportkosten, Versandkosten
  • Zölle, Einfuhrabgaben (sofern zutreffend)
  • Montage- und Installationskosten (z. B. Aufbau Büromöbel, Installation Telefonanlage)
  • Anschaffungsnebenkosten (Maklergebühren, Notarkosten nur bei Immobilien, bei BGA selten relevant)
  • Nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. Garantieverlängerungen, die die Nutzungsdauer erhöhen)

Nicht zu den Anschaffungskosten zählen: Finanzierungskosten (z. B. Zinsen), laufende Betriebskosten, Reparaturen und Instandhaltungen, die nach Inbetriebnahme anfallen.

Achtung

Werden Anschaffungsnebenkosten vergessen, führt das zu einer zu niedrigen Aktivierung und damit zu einer fehlerhaften Bilanz. Prüfen Sie Lieferantenrechnungen systematisch auf Transport-, Montage- und Installationspositionen.

Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Telefonanlage für 5.000 € netto, Lieferung 120 € netto, Installation durch Fachfirma 380 € netto. Die Anschaffungskosten betragen 5.500 € netto und bilden die Basis für die Abschreibung.

Wie wird die Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschrieben?

Die Abschreibung der BGA erfolgt nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Maßgeblich ist die AfA-Tabelle der Finanzverwaltung (Absetzung für Abnutzung). Die lineare Abschreibung ist handels- und steuerrechtlich die Regel; degressiv ist nur noch in Ausnahmefällen (z. B. zeitlich begrenzte Sonderregelungen) erlaubt.

Übliche Nutzungsdauern nach AfA-Tabelle

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer (Jahre)
Büromöbel (Schreibtische, Stühle) 13
EDV-Hardware (PCs, Notebooks) 3
Drucker, Kopierer 3–5
Telefonanlagen 8
Werkzeuge 5–10
Firmen-Pkw 6
Ladeneinrichtung 10–15

Die jährliche Abschreibung wird zeitanteilig berechnet, wenn die Anschaffung unterjährig erfolgt. Bei Anschaffung im Juni (6 Monate Nutzung im Jahr) wird nur die Hälfte der Jahres-AfA angesetzt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG analog).

Buchungssatz für die jährliche Abschreibung

Die Abschreibung mindert den Buchwert des Wirtschaftsguts und wird als Aufwand erfasst:

  • Soll: 4855 Abschreibungen auf BGA (SKR 03) / 6220 (SKR 04)
  • Haben: 0670 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Alternativ kann mit einem kumulierten Abschreibungskonto gebucht werden (z. B. 0675 Kumulierte Abschreibungen BGA), sodass die Anschaffungskosten historisch sichtbar bleiben. In der Praxis buchen viele Unternehmen jedoch direkt gegen das Aktivkonto.

Hinweis

Die Abschreibung ist handels- und steuerrechtlich verpflichtend. Eine unterlassene Abschreibung führt zu einer Überbewertung des Anlagevermögens und verstößt gegen § 253 HGB.

Was ist bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zu beachten?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Sie dürfen steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG sofort oder in einem Sammelposten abgeschrieben werden. Die handelsrechtliche Behandlung richtet sich nach dem Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG).

GWG-Grenzen und Wahlrechte (Stand 2026)

Grenze (netto) Behandlung Rechtsgrundlage
Bis 250 € Sofortabzug als Betriebsausgabe (Wahlrecht) § 6 Abs. 2 EStG
250,01 € bis 800 € Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung (GWG) § 6 Abs. 2 EStG
800,01 € bis 1.000 € Aufnahme in Sammelposten, Abschreibung über 5 Jahre § 6 Abs. 2a EStG
Über 1.000 € Aktivierung und planmäßige Abschreibung über Nutzungsdauer § 253 Abs. 3 HGB

Bei Anwendung der Sammelposten-Regelung (§ 6 Abs. 2a EStG) werden alle Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto in einen Jahres-Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Entscheidung für Sofortabschreibung oder Sammelposten muss einheitlich für alle GWG eines Jahres getroffen werden.

Buchungsbeispiel: Sofortabschreibung GWG

Ein Unternehmen kauft einen Bürostuhl für 600 € netto (714 € brutto inkl. 19 % USt). Die Anschaffungskosten liegen zwischen 250 € und 800 €, daher ist Sofortabschreibung möglich:

  • Soll: 4855 Abschreibungen auf BGA (oder GWG-Konto 4858 bei separater Führung) — 600 €
  • Soll: 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % — 114 €
  • Haben: 1200 Bank — 714 €

„Die GWG-Regelung spart Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand, da keine jahrelange Nachverfolgung erforderlich ist. Mandanten sollten die Grenzen bei jeder Anschaffung prüfen und konsequent anwenden — eine nachträgliche Korrektur ist steuerlich problematisch.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wird die BGA im Anlageverzeichnis dokumentiert?

Nach § 241 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, ein Anlageverzeichnis zu führen. Das Anlageverzeichnis dokumentiert alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — einschließlich der Betriebs- und Geschäftsausstattung — lückenlos und ermöglicht die Nachvollziehbarkeit von Anschaffungen, Abgängen und Abschreibungen.

Pflichtangaben im Anlageverzeichnis

  • Bezeichnung des Wirtschaftsguts
  • Anschaffungsdatum
  • Anschaffungskosten (netto)
  • Nutzungsdauer (in Jahren)
  • Jährliche Abschreibung (AfA-Betrag)
  • Kumulierte Abschreibungen
  • Buchwert (Restbuchwert)
  • Abgangsdatum (bei Verkauf, Verschrottung, Entnahme)

Das Anlageverzeichnis ist Teil der Buchführung und muss bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden. Bei GmbHs ist es zudem Grundlage für die Bilanzierung nach § 266 HGB und für den Anlagenspiegel im Anhang nach § 284 Abs. 3 HGB (sofern Anhangpflicht besteht).

Beispiel: Anlageverzeichnis BGA (Auszug)

Bezeichnung Datum AK (netto) ND AfA p.a. Kum. AfA Buchwert
Schreibtisch Büro 1 15.03.2025 1.200 € 13 J. 92,31 € 92,31 € 1.107,69 €
Notebook Geschäftsführer 10.01.2025 1.500 € 3 J. 500 € 500 € 1.000 €
Drucker MFP Büro 22.06.2024 800 € 5 J. 160 € 320 € 480 €

Achtung

Fehlende oder unvollständige Anlageverzeichnisse sind bei Betriebsprüfungen ein häufiger Beanstandungspunkt. Sie können zu Schätzungen und Nachversteuerungen führen. Eine saubere Dokumentation ist Pflicht.

Moderne Buchhaltungssoftware generiert das Anlageverzeichnis automatisch aus den Buchungen. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält das Anlageverzeichnis als Teil der Abschlussunterlagen — etwa über digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de, die Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen koordinieren.

Wie wird die BGA bei Abgang (Verkauf, Verschrottung) gebucht?

Scheidet ein Wirtschaftsgut der BGA aus dem Betriebsvermögen aus — etwa durch Verkauf, Verschrottung, Diebstahl oder Entnahme —, muss es im Anlageverzeichnis und in der Buchhaltung ausgebucht werden. Die Art der Ausbuchung hängt davon ab, ob ein Erlös erzielt wird oder das Wirtschaftsgut wertlos ausscheidet.

Ausbuchung bei Verschrottung (ohne Erlös)

Wird ein Wirtschaftsgut verschrottet, weil es technisch überholt oder defekt ist, erfolgt die Ausbuchung des Restbuchwerts als außerordentlicher Aufwand:

  • Soll: 4862 Abgang von Anlagevermögen (SKR 03) oder entsprechendes Konto SKR 04
  • Haben: 0670 Betriebs- und Geschäftsausstattung (Restbuchwert)

Beispiel: Ein Drucker mit Anschaffungskosten von 800 € (ND 5 Jahre, AfA 160 € p.a.) wird nach 3 Jahren verschrottet. Restbuchwert: 800 € – 480 € = 320 €. Buchung: Soll 4862 / Haben 0670 jeweils 320 €.

Ausbuchung bei Verkauf (mit Erlös)

Wird ein Wirtschaftsgut verkauft, ist der Restbuchwert auszubuchen und der Erlös zu erfassen. Die Differenz zwischen Erlös und Restbuchwert führt zu einem Gewinn oder Verlust aus Anlagenabgang:

  • Ausbuchung Restbuchwert: Soll 4862 / Haben 0670
  • Erlös: Soll 1200 Bank / Haben 2750 Erlöse aus Anlagenabgängen (SKR 03)
  • Umsatzsteuer: Soll 2750 / Haben 1776 Umsatzsteuer 19 %

Beispiel: Ein Firmenwagen (Restbuchwert 8.000 €) wird für 9.520 € brutto (8.000 € netto + 1.520 € USt) verkauft. Buchungen: (1) Ausbuchung Restbuchwert 8.000 €, (2) Erlös 8.000 € netto + 1.520 € USt. Ergebnis: neutraler Erlös, da Restbuchwert = Verkaufspreis netto.

Hinweis

Bei Veräußerung von Anlagevermögen ist die Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erheben, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Der Erlös ist im Jahr des Abgangs als Ertrag zu erfassen.

Abgang durch Entnahme

Entnimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Wirtschaftsgut (z. B. Notebook) in sein Privatvermögen, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vor, die steuerrechtlich wie ein Verkauf zum Teilwert behandelt wird (§ 3 Abs. 1b UStG). Der Teilwert entspricht regelmäßig dem Restbuchwert. Die Buchung erfolgt über das Verrechnungskonto Gesellschafter.

„Anlagenabgänge gehören zu den fehleranfälligen Buchungsvorgängen. Besonders bei Entnahmen und Schenkungen ist die umsatzsteuerliche Behandlung oft unklar. Hier empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater, um spätere Korrekturen zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Besonderheiten gelten für Firmen-Pkw als BGA?

Firmen-Pkw gehören zur Betriebs- und Geschäftsausstattung, sofern sie nicht ausschließlich Produktionszwecken dienen (z. B. Lieferfahrzeuge). Die Besonderheit: Wird der Pkw auch privat genutzt, ist der private Nutzungsanteil zu versteuern. Hierfür gelten nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zwei Methoden: die 1-%-Regelung und das Fahrtenbuch.

1-%-Regelung

Bei der 1-%-Regelung wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (bei Erstzulassung) als privater Nutzungswert angesetzt und dem Geschäftsführer als geldwerter Vorteil zugerechnet. Der Wert ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

  • Beispiel: Bruttolistenpreis 40.000 €, private Nutzung = 1 % × 40.000 € = 400 € monatlich
  • Buchung: Soll 4130 Lohnaufwand Geschäftsführer / Haben 1700 Sonstige Verbindlichkeiten (geldwerter Vorteil)

Fahrtenbuch

Wird ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG), kann der private Nutzungsanteil anhand der tatsächlichen Kosten und gefahrenen Kilometer ermittelt werden. Das Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und manipulationssicher sein (z. B. gebundenes Buch, zertifizierte App).

Die Gesamtkosten des Pkw (Abschreibung, Treibstoff, Versicherung, Reparaturen) werden auf berufliche und private Kilometer aufgeteilt. Der private Anteil ist als Entnahme zu buchen.

Achtung

Fehlerhafte oder unvollständige Fahrtenbücher werden vom Finanzamt regelmäßig verworfen. In diesem Fall wird zwingend die 1-%-Regelung angewendet — oft mit nachteiligen steuerlichen Folgen.

Abschreibung und Nutzungsdauer Firmen-Pkw

Firmen-Pkw werden nach AfA-Tabelle über 6 Jahre linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten umfassen Kaufpreis, Überführungskosten, Zulassung und Sonderausstattung. Finanzierungszinsen sind keine Anschaffungskosten und werden als Betriebsausgaben erfasst.

Bei Elektrofahrzeugen gelten steuerliche Sonderregelungen: Der geldwerte Vorteil bei 1-%-Regelung wird auf 0,25 % oder 0,5 % des Listenpreises reduziert (abhängig von Anschaffungsjahr und CO₂-Ausstoß, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Diese Regelungen sind zeitlich befristet und ändern sich regelmäßig — eine aktuelle Prüfung ist ratsam.

Welche Buchungsfehler bei BGA sind häufig und wie werden sie vermieden?

In der Praxis führen wiederkehrende Fehler bei der Buchung von Betriebs- und Geschäftsausstattung zu Bilanzkorrekturen, Steuernachzahlungen und Mehraufwand bei Betriebsprüfungen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch systematische Prüfung und klare Prozesse vermeiden.

Die 7 häufigsten Buchungsfehler

Fehler Folge Vermeidung
Vorsteuer wird auf Anlagekonto gebucht Überhöhte Aktivierung, fehlerhafte AfA Vorsteuer separat auf 1576/1406 buchen
Bruttobetrag statt Nettobetrag aktiviert Zu hohe Abschreibung, falsche Bilanz Nur Nettobetrag aktivieren
GWG-Grenzen nicht beachtet Unnötige Verwaltung oder fehlende Sofortabzüge Vor Buchung Grenze prüfen (250/800/1.000 €)
Nebenkosten vergessen (Transport, Montage) Zu niedrige Aktivierung Lieferantenrechnungen vollständig prüfen
Abschreibung bei unterjähriger Anschaffung nicht zeitanteilig Zu hohe Aufwendungen im ersten Jahr Zeitanteilige AfA berechnen (Monate/12)
Anlageverzeichnis nicht gepflegt Nachvollziehbarkeit fehlt, Prüfungsrisiko Anlageverzeichnis bei jeder Buchung aktualisieren
Abgang nicht gebucht (Verschrottung, Verkauf) Überhöhtes Anlagevermögen, fehlerhafte Bilanz Abgänge zeitnah erfassen und ausbuchen

Systematische Fehlerprävention

  • Vier-Augen-Prinzip: Anlagenbuchungen sollten von einer zweiten Person oder dem Steuerberater geprüft werden.
  • Checkliste bei Anschaffung: Nettobetrag, Vorsteuer, Nebenkosten, GWG-Grenze, Nutzungsdauer.
  • Regelmäßige Inventur: Jährlicher Abgleich des Anlageverzeichnisses mit dem tatsächlichen Bestand.
  • Schulung der Buchhaltung: Mitarbeiter sollten die Unterschiede zwischen BGA, Maschinen, GWG und Betriebsausgaben kennen.
  • Nutzung professioneller Software: Moderne FIBU-Systeme prüfen GWG-Grenzen und berechnen AfA automatisch.

„Viele Fehler entstehen aus Zeitmangel oder Unsicherheit. Mandanten, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, profitieren von systematischer Prüfung der Anlagenbuchungen — das spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet teure Korrekturen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer Sicherheit und Effizienz bei der Buchführung sucht, kann auf digitale Steuerberater-Leistungen setzen: Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen — ohne lange Wartezeiten und mit umfassender Prüfung aller Anlagenbuchungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Betriebs- und Geschäftsausstattung auch leasen statt kaufen?

Ja, Leasing ist möglich. Bei Operate-Leasing (kurze Laufzeit, kein Eigentumsübergang) buchen Sie laufende Leasingraten als Aufwand. Bei Finance-Leasing (wirtschaftliches Eigentum geht über) aktivieren Sie das Leasingobjekt als Anlagevermögen und schreiben es planmäßig ab, während die Leasingverbindlichkeit passiviert wird. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den Leasingerlassen der Finanzverwaltung.

Muss ich auch gebrauchte BGA ins Anlageverzeichnis aufnehmen?

Ja, auch gebrauchte Betriebs- und Geschäftsausstattung wird vollständig im Anlageverzeichnis dokumentiert. Die Anschaffungskosten entsprechen dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis (inkl. Nebenkosten). Die Restnutzungsdauer schätzen Sie realistisch; sie kann kürzer sein als die AfA-Tabellen-Nutzungsdauer für Neuware. Eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von z. B. 3–5 Jahren ist bei gebrauchten Büromöbeln häufig angemessen.

Was passiert mit der BGA bei Übernahme durch einen Gesellschafter (Entnahme)?

Bei Entnahme wird die BGA zum Teilwert aus dem Betriebsvermögen entnommen. Sie buchen: Privatentnahme (SKR 03: 1800, SKR 04: 2100) an Anlagenabgang BGA. Gleichzeitig buchen Sie den Restbuchwert gegen das Anlagekonto aus. Die Differenz zwischen Teilwert und Restbuchwert ist ein Entnahmegewinn bzw. -verlust. Der Gesellschafter versteuert ggf. den Sachbezug privat. Dokumentieren Sie Entnahme und Teilwertbewertung im Anlageverzeichnis.

Wie wird BGA bei Umzug oder Standortwechsel gebucht?

Ein Umzug ändert nichts an der bilanziellen Behandlung der BGA. Die Umzugskosten selbst (Transport, Abbau, Wiederaufbau) sind in der Regel als sofort abzugsfähiger Betriebsauswand zu behandeln und dürfen nicht nachträglich auf die Anschaffungskosten aktiviert werden. Nur wenn im Rahmen des Umzugs eine wesentliche Erweiterung oder Verbesserung stattfindet (z. B. Umbau, Modernisierung), können diese Kosten als nachträgliche Anschaffungskosten aktiviert werden.

Gibt es Unterschiede bei der BGA-Buchung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?

Die Buchungslogik und Konten sind identisch. Unterschiede bestehen vor allem bei Sonderbetriebsvermögen: Bei Personengesellschaften (OHG, KG) kann BGA, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Nutzung überlässt, Sonderbetriebsvermögen sein – sie wird dann in dessen Sonderbilanz aktiviert, nicht in der Gesellschaftsbilanz. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) muss BGA immer im Gesellschaftsvermögen aktiviert werden; Privatvermögen des Gesellschafters bleibt außen vor.

Kann ich nachträglich die Nutzungsdauer meiner BGA ändern?

Ja, wenn sich die tatsächliche Nutzungsdauer nachweislich von der ursprünglich geschätzten unterscheidet (z. B. bei technischem Fortschritt oder Verschleiß), dürfen Sie die Nutzungsdauer prospektiv anpassen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Die verbleibende Abschreibung wird dann auf die neue Restnutzungsdauer verteilt. Eine rückwirkende Änderung ist nicht zulässig; dokumentieren Sie die Änderung und Begründung sorgfältig im Anlageverzeichnis.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, § 6 EStG – Bewertung (GWG-Regelung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz