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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Software Energieberater

Energieberater Buchhaltung Software 2026: Vergleich & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Energieberater stehen vor besonderen Herausforderungen in der Buchhaltung: Fördermittel wie BAFA und KfW müssen korrekt erfasst, GoBD-Anforderungen eingehalten und projektbasierte Abrechnungen sauber dokumentiert werden. Eine spezialisierte Buchhaltungssoftware erleichtert nicht nur die laufende Finanzbuchhaltung, sondern auch die Vorbereitung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater. Dieser Artikel zeigt, welche Funktionen die Software bieten muss, welche Lösungen sich am Markt bewährt haben und worauf Energieberater bei der Auswahl achten sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Energieberater benötigen eine Buchhaltungssoftware, die projektbasierte Abrechnungen, Fördermittel (BAFA, KfW) und GoBD-konforme Belegarchivierung unterstützt. Am Markt eignen sich Lösungen wie lexoffice, sevDesk oder DATEV für verschiedene Unternehmensgrößen. Die Software sollte sich nahtlos an den Steuerberater anbinden lassen, um den Jahresabschluss effizient vorzubereiten. Eine fundierte Auswahl spart langfristig Zeit und Kosten.

Warum Energieberater eine spezialisierte Buchhaltungssoftware brauchen

Energieberater unterliegen besonderen buchhalterischen Anforderungen, die sich aus der Projektstruktur ihrer Tätigkeit, öffentlichen Förderprogrammen (BAFA, KfW) und komplexen Abrechnungsmodellen ergeben. Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware entscheidet darüber, ob der kaufmännische Teil des Unternehmens effizient läuft oder zum administrativen Engpass wird.

Besonderheiten in der Energieberatungs-Buchhaltung

  • Projektbezogene Erfassung: Jeder Auftrag ist ein eigenes Projekt mit spezifischen Erlösen, Aufwänden und oft mehrphasiger Abrechnung (Vor-Ort-Termin, Berichterstellung, Nachbetreuung)
  • Fördermittel-Handling: Zuschüsse der BAFA oder KfW müssen korrekt gebucht, nachgewiesen und zeitlich abgegrenzt werden – relevante Vorgänge nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip)
  • Umsatzsteuer bei Durchlaufposten: Reisekosten, Gutachterkosten oder Messgeräte werden oft durchgereicht – hier gelten besondere umsatzsteuerliche Regelungen nach § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG
  • Rechnungslegungspflicht nach GoBD: Alle digitalen Belege müssen revisionssicher archiviert werden, die Software muss GoBD-konform sein (BMF-Schreiben vom 28.11.2019)

Praxis-Hinweis

Energieberater, die als GmbH organisiert sind, unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und müssen zum Bilanzstichtag (meist 31.12.2025) einen Jahresabschluss erstellen lassen. Die gewählte Software sollte daher DATEV-Export oder eine direkte Schnittstelle zum Steuerberater bieten.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – die Buchhaltungsdaten werden strukturiert übergeben, das Steuerberater-Team erstellt Bilanz und GuV rechtsverbindlich.

Welche Funktionen muss eine Buchhaltungssoftware für Energieberater bieten?

Eine praxistaugliche Buchhaltungssoftware für Energieberater muss weit mehr leisten als Standard-Finanzbuchhaltung. Sie muss die projektspezifischen Abläufe abbilden, Fördermittel korrekt erfassen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen des HGB und der GoBD erfüllen.

Pflicht-Funktionen nach HGB und GoBD

Funktion Rechtliche Grundlage Bedeutung für Energieberater
Belegarchivierung (revisionssicher) GoBD, § 257 HGB Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Förderbescheide, Nachweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
Zeitnahe Buchung § 239 Abs. 2 HGB Buchungen müssen zeitnah und in der richtigen Periode erfasst werden – wichtig bei Jahreswechsel
Unveränderbarkeit gebuchter Belege GoBD Nachträgliche Änderungen nur über Storno oder Korrektur, keine Manipulation
DATEV-Export oder Schnittstelle Faktisch Standard Ermöglicht reibungslose Übergabe an Steuerberater für Jahresabschluss nach § 242 HGB

Branchen-spezifische Funktionen

Projektverwaltung

  • Auftragsbezogene Erfassung von Erlösen und Kosten
  • Projekt-Fortschrittsanzeige (wichtig für Teilrechnungen)
  • Automatische Rechnungsstellung nach Meilenstein
  • Verknüpfung mit Kalender/Terminen

Fördermittel-Management

  • Separate Erfassung von Förderzuschüssen (BAFA, KfW)
  • Abgrenzung nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 HGB (passive Rechnungsabgrenzung)
  • Automatische Zuordnung zu Projekten
  • Nachweis-Export für Fördergeber

„Energieberater vergessen oft, dass Fördermittel nicht sofort als Ertrag verbucht werden dürfen, wenn die Leistung noch nicht erbracht ist. Hier ist eine saubere Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) entscheidend – sonst drohen Korrekturen im Jahresabschluss.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Marktüberblick: Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für Energieberater?

Der Markt bietet zahlreiche Buchhaltungslösungen – von reinen Rechnungstools bis hin zu vollwertiger Finanzbuchhaltung. Für Energieberater, die als GmbH firmieren und zur Buchführung nach § 238 HGB verpflichtet sind, kommen nur GoBD-konforme Systeme mit vollständiger Finanzbuchhaltung in Frage.

Software-Kategorien im Vergleich

Kategorie Beispiele Geeignet für Einschränkungen
Reine Rechnungstools lexoffice Rechnung, sevDesk Rechnung Kleinunternehmer, Freiberufler Keine vollständige Fibu, kein DATEV-Export, nicht GmbH-tauglich
Cloud-Finanzbuchhaltung lexoffice Buchhaltung, sevDesk, WISO MeinBüro Kleine GmbH, Energieberater mit 1-5 MA Projektfunktion oft nur Basis, Fördermittel manuell
Branchenlösungen Handwerk hero, plancraft (mit Fibu-Add-on) Handwerker, Energieberater mit Montageteam Fokus auf Handwerk, nicht auf reine Beratung
DATEV-Lösungen DATEV Unternehmen online, DATEV Mittelstand Mittlere GmbH, enge StB-Zusammenarbeit Komplex, oft nur über Steuerberater nutzbar
ERP-Systeme SAP Business One, Microsoft Dynamics Große Energieberatungsunternehmen (>20 MA) Hohe Kosten, Implementierungsaufwand

Empfehlung nach Unternehmensgröße

  • Energieberater-GmbH mit 1-3 Mitarbeitern: lexoffice Buchhaltung oder sevDesk – beide bieten GoBD-konformen DATEV-Export und lassen sich mit Projekttools (z. B. Trello, Asana) kombinieren
  • Energieberater-GmbH mit 4-10 Mitarbeitern: WISO MeinBüro oder DATEV Unternehmen online – bessere Projektverwaltung, Mehrplatzfähigkeit, direkter Steuerberater-Zugang
  • Energieberatungs-GmbH mit >10 Mitarbeitern: DATEV Mittelstand oder Branchenlösung mit ERP-Anbindung – volle Integration von Projektverwaltung, Finanzbuchhaltung und Controlling

Vorsicht bei Fördermittel-Buchung

Nicht alle Cloud-Tools bieten eine automatische Abgrenzung von Fördermitteln nach § 250 HGB. Prüfen Sie vor der Einführung, ob die Software passive Rechnungsabgrenzungsposten unterstützt – sonst müssen Sie manuell nacharbeiten oder der Steuerberater korrigiert im Jahresabschluss.

Wie werden Fördermittel (BAFA, KfW) korrekt in der Buchhaltung erfasst?

Fördermittel stellen eine der größten buchhalterischen Herausforderungen für Energieberater dar. Die Zuschüsse der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder der KfW werden oft vor Leistungserbringung beantragt, aber erst nach Projektabschluss ausgezahlt. Hier ist eine saubere zeitliche Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Realisationsprinzip) und § 250 HGB (Rechnungsabgrenzung) zwingend erforderlich.

Rechtliche Einordnung von Fördermitteln

Fördermittel sind nach handelsrechtlicher Auffassung erfolgswirksame Zuschüsse, die als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen werden. Sie dürfen jedoch erst dann als Ertrag verbucht werden, wenn die zugrunde liegende Leistung erbracht wurde (Realisationsprinzip). Wird der Zuschuss bereits vorher vereinnahmt, muss er als passive Rechnungsabgrenzung nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 HGB bilanziert werden.

Buchungsbeispiel: BAFA-Zuschuss für Energieberatung

  1. Antragstellung beim BAFA: Keine Buchung – nur Notiz im Projektkonto oder Controlling
  2. Bewilligungsbescheid erhalten: Forderung wird erfasst: Soll: Forderung BAFA / Haben: Passive Rechnungsabgrenzung (§ 250 HGB)
  3. Leistung erbracht (Bericht übergeben): Forderung wird aufgelöst: Soll: Passive Rechnungsabgrenzung / Haben: Sonstige betriebliche Erträge
  4. Zuschuss wird ausgezahlt:Soll: Bank / Haben: Forderung BAFA

Praxis-Tipp

Nutzen Sie in Ihrer Buchhaltungssoftware separate Kostenträger oder Projektnummern für jeden Förderfall. So behalten Sie den Überblick über offene Bewilligungen, erbrachte Leistungen und noch zu erwartende Zahlungen. Beim Jahresabschluss prüft der Steuerberater, ob alle Abgrenzungen korrekt gebildet wurden.

„In der Praxis sehen wir oft, dass Energieberater den BAFA-Zuschuss sofort als Ertrag verbuchen, wenn der Bescheid kommt. Das ist falsch. Der Ertrag entsteht erst, wenn die Beratung abgeschlossen ist. Wer das nicht beachtet, riskiert eine Korrektur im Jahresabschluss – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Steuerlast.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie bindet man die Buchhaltungssoftware an den Steuerberater für den Jahresabschluss an?

Für GmbHs ist der Jahresabschluss nach § 242 HGB und § 264 HGB Pflicht. Er muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt und geprüft werden. Die gewählte Buchhaltungssoftware sollte daher eine reibungslose Übergabe der Daten an den Steuerberater ermöglichen – idealerweise über DATEV-Schnittstelle oder Cloud-Zugang.

Standard-Übergabeformate an den Steuerberater

Format Beschreibung Vorteile Nachteile
DATEV-Export (ASCII) Standardisierter Export aller Buchungen im DATEV-Format Universell, von jedem StB lesbar, vollständig Nur Export, keine Live-Zusammenarbeit
DATEV Unternehmen online Cloud-Plattform, StB erhält direkten Zugriff Echtzeit-Einsicht, keine Datenübergabe nötig Beide Seiten müssen DATEV nutzen
Cloud-Zugang (lexoffice, sevDesk) Steuerberater erhält Lesezugriff auf Mandantenkonto Einfach, kostengünstig, keine Software beim StB nötig StB muss sich in fremdes Tool einarbeiten
PDF-Export + Excel Händischer Export von Kontoblättern, Summen- und Saldenliste Einfach, funktioniert immer Fehleranfällig, nicht GoBD-konform, ineffizient

Ablauf der Jahresabschluss-Erstellung mit OnlineBilanz

  1. Buchhaltung wird in eigener Software geführt (z. B. lexoffice, sevDesk) – laufende Erfassung von Belegen, Bankbuchungen, Rechnungen
  2. Zum Jahresende: DATEV-Export oder Cloud-Zugang an OnlineBilanz übermitteln – keine Softwareinstallation nötig
  3. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, prüft die Datenübergabe, koordiniert offene Fragen (z. B. fehlende Belege, Abgrenzungen)
  4. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 HGB, prüft steuerliche Optimierungen
  5. Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten nach § 42a GmbHG (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH)
  6. Offenlegung im Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB – OnlineBilanz übernimmt die elektronische Einreichung

Wer den gesamten Prozess aus einer Hand möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine digitale Steuerberater-Plattform mit transparenten Festpreisen: Datenübergabe, Jahresabschluss, Offenlegung – alles koordiniert durch Servet Gündogan und rechtsverbindlich erstellt durch zugelassene Steuerberater.

Fristen einhalten

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine GmbHs 11 Monate, für mittelgroße und große GmbHs 8 Monate nach Bilanzstichtag. Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) versäumt, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche GoBD-Anforderungen müssen Energieberater in der Buchhaltung beachten?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen – also auch für Energieberater-GmbHs nach § 238 HGB. Die GoBD wurden zuletzt durch BMF-Schreiben vom 28.11.2019 konkretisiert und sind bei Betriebsprüfungen ein zentraler Prüfpunkt.

Zentrale GoBD-Anforderungen für Energieberater

  • Unveränderbarkeit: Alle gebuchten Belege müssen unveränderbar archiviert werden – nachträgliche Änderungen nur über Stornobuchung
  • Vollständigkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss lückenlos erfasst werden – auch Bareinnahmen, private Kfz-Nutzung, Entnahmen
  • Zeitnahe Buchung: Belege müssen zeitnah, mindestens aber zum Monatsende gebucht werden (§ 239 Abs. 2 HGB)
  • Ordnung und Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein – Belegnummern, Buchungstexte, Konten
  • Revisionssichere Archivierung: Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 1 HGB) – digital in unveränderlichem Format (z. B. PDF/A)
  • Datenzugriff: Die Finanzverwaltung kann bei Betriebsprüfung Zugriff auf alle digitalen Belege verlangen (Z1-Zugriff: Lesezugriff, Z2: Datenträger, Z3: Maschinelle Auswertung)

Typische GoBD-Fehler in der Energieberater-Praxis

Fehler bei Belegen

  • Belege werden nur als Foto auf dem Handy gespeichert – nicht revisionssicher
  • Fehlende Belege werden nachträglich ‚geschätzt‘ – nicht zulässig
  • Digitale Belege (PDFs) werden nach dem Buchen gelöscht – Verstoß gegen § 257 HGB
  • Kassenbuch wird nachträglich in Excel ‚aufgehübscht‘ – Manipulation erkennbar

Fehler bei Software-Nutzung

  • Software ohne GoBD-Zertifikat oder Verfahrensdokumentation
  • Buchungen werden nachträglich überschrieben (statt Storno)
  • Keine Sicherungskopien der Datenbank – Datenverlust riskiert Ordnungswidrigkeit
  • Zugriffsrechte nicht dokumentiert – bei Betriebsprüfung problematisch

„Bei Betriebsprüfungen sehen wir regelmäßig, dass Energieberater ihre Belege zwar digital erfassen, aber nicht revisionssicher archivieren. Wer Belege nur in Dropbox speichert, erfüllt die GoBD nicht – es braucht ein System mit Unveränderbarkeitsnachweis. Die meisten modernen Buchhaltungstools (lexoffice, sevDesk, DATEV) bieten das integriert.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Verfahrensdokumentation erstellen

Die GoBD verlangen eine schriftliche Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege erfasst, verarbeitet, gebucht und archiviert werden. Viele Software-Anbieter stellen Vorlagen bereit. Als GmbH sollten Sie diese Dokumentation erstellen und im Jahresabschluss-Ordner ablegen – sie wird bei Betriebsprüfungen angefordert.

Lohnt sich die Investition in spezialisierte Buchhaltungssoftware für Energieberater?

Die Kosten für Buchhaltungssoftware liegen je nach Umfang zwischen 10 und 150 Euro monatlich. Hinzu kommen einmalige Einrichtungskosten, Schulungen und gegebenenfalls Schnittstellen zu Projektmanagement-Tools. Ob sich diese Investition lohnt, hängt von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Projekte und der bisherigen Arbeitsweise ab.

Kostenübersicht nach Software-Kategorie

Software-Kategorie Monatliche Kosten Einmalige Kosten Zeitersparnis p.a. Break-even
lexoffice Buchhaltung 19,90 € (S) bis 35,90 € (XL) 0 € (Cloud) ca. 40 Stunden Nach 6 Monaten
sevDesk 15,90 € bis 47,90 € 0 € (Cloud) ca. 50 Stunden Nach 4-6 Monaten
DATEV Unternehmen online ca. 30-60 € (über StB) Einrichtung StB: 300-800 € ca. 60 Stunden Nach 12 Monaten
WISO MeinBüro Einmalkauf ca. 150-400 € ggf. Schulung 500 € ca. 35 Stunden Nach 12-18 Monaten
ERP-System (SAP, Dynamics) 500-2.000 € + Lizenzen 5.000-50.000 € Implementierung ca. 200 Stunden Nach 24-36 Monaten (nur ab 20 MA sinnvoll)

Qualitative Vorteile über reine Zeitersparnis hinaus

  • Rechtssicherheit: GoBD-konforme Software minimiert Risiko von Bußgeldern bei Betriebsprüfung (bis zu 25.000 € nach § 335 HGB bei Offenlegungsverletzungen)
  • Liquiditätsplanung: Automatische Auswertungen (BWA, Cashflow) zeigen frühzeitig, ob Projekte profitabel sind
  • Professionelles Auftreten: Saubere, automatisierte Rechnungen mit Zahlungslinks erhöhen die Zahlungsmoral um 20-30 %
  • Skalierbarkeit: Ohne Software wird jeder neue Mitarbeiter zum Engpass – mit Software wächst die Kapazität linear
  • Steuerberater-Zusammenarbeit: DATEV-Export oder Cloud-Zugang spart beim Jahresabschluss Honorar – oft 500-1.000 € p.a.

40-60 h

Zeitersparnis pro Jahr durch Automatisierung

500-1.000 €

Ersparnis beim Steuerberater-Honorar durch DATEV-Export

< 12 Monate

Break-even bei den meisten Cloud-Lösungen

„Wir erleben regelmäßig, dass Energieberater-GmbHs mit Excel-Listen zum Jahresabschluss kommen. Die Aufbereitung kostet dann 3-5 zusätzliche Stunden Steuerberater-Zeit – das sind 500-800 € Mehrkosten. Mit einer sauberen Buchhaltungssoftware und DATEV-Export entfällt das komplett.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für kleine bis mittlere Energieberater-GmbHs (1-10 Mitarbeiter) empfiehlt sich eine Cloud-Lösung wie lexoffice oder sevDesk. Wer den Jahresabschluss dann durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – die Buchhaltungsdaten werden direkt übernommen, ohne manuelle Nacharbeit.

Checkliste: So wählen Sie die richtige Buchhaltungssoftware für Ihre Energieberatungs-GmbH

Die Auswahl der passenden Buchhaltungssoftware sollte strukturiert erfolgen. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Kriterien systematisch zu prüfen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Rechtliche und steuerliche Anforderungen

  • Software ist GoBD-zertifiziert oder bietet Verfahrensdokumentation (BMF-Schreiben 28.11.2019)
  • DATEV-Export oder direkte Schnittstelle zu DATEV Unternehmen online vorhanden
  • Revisionssichere Archivierung aller Belege (§ 257 Abs. 1 HGB: 10 Jahre Aufbewahrung)
  • Unveränderbarkeit gebuchter Belege – Änderungen nur über Stornobuchung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung kann direkt aus der Software an ELSTER übermittelt werden
  • Software unterstützt Rechnungsabgrenzung nach § 250 HGB (wichtig für Fördermittel)

Branchenspezifische Funktionen für Energieberater

  • Projektverwaltung: Jeder Auftrag kann als eigenes Projekt mit Erlösen und Kosten erfasst werden
  • Fördermittel-Handling: BAFA- und KfW-Zuschüsse können separat erfasst und abgegrenzt werden
  • Durchlaufende Posten: Reisekosten, Messgeräte, Gutachterkosten können als Durchlaufposten nach § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG behandelt werden
  • Mehrphasige Abrechnung: Teilrechnungen nach Projektmeilenstein automatisch erstellt
  • Kalender-Integration: Termine und Projekte sind verknüpft, Zeiterfassung möglich

Praktische Usability und Integration

  • Cloud-basiert: Zugriff von überall, keine Installation, automatische Updates
  • Mobile App: Belege per Foto erfassen, unterwegs Rechnungen schreiben
  • Banking-Integration: Automatischer Kontoauszugsimport (HBCI, FinTS, PSD2)
  • E-Mail-Integration: Rechnungen per E-Mail versenden, Zahlungslinks integriert
  • Schnittstellen zu Projekttools: z. B. Trello, Asana, Microsoft Project
  • Mehrplatzfähigkeit: Mehrere Benutzer können gleichzeitig arbeiten (wichtig ab 2-3 Mitarbeitern)

Kosten und Support

  • Transparente Preisstruktur: Keine versteckten Kosten für Updates, Support oder Datenmigration
  • Deutscher Support: Telefon- oder Chat-Support auf Deutsch, idealerweise mit Branchenkenntnissen
  • Kostenlose Testphase: Mindestens 14 Tage, ohne Zahlungsdaten
  • Datenmigration: Import aus bestehender Software möglich (z. B. CSV, DATEV)
  • Skalierbarkeit: Tarife passen sich der Unternehmensgröße an, Wechsel jederzeit möglich

Praxis-Tipp

Testen Sie mindestens 2-3 Systeme parallel mit echten Daten aus Ihrem Alltag. Legen Sie ein typisches Projekt an (inkl. BAFA-Zuschuss, Reisekosten, Teilrechnungen) und prüfen Sie, wie gut die Software Ihren Workflow abbildet. Binden Sie auch Ihren Steuerberater ein – er sollte mit der Datenübergabe zufrieden sein.

Wer nach der Softwareauswahl einen Steuerberater sucht, der die digitalen Daten verarbeiten und den Jahresabschluss erstellen kann, findet auf OnlineBilanz.de eine Steuerberater-Plattform mit transparenten Festpreisen: DATEV-Export hochladen, Servet Gündogan koordiniert die Abstimmung, das Steuerberater-Team erstellt Bilanz und GuV rechtsverbindlich nach § 264 HGB.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Energieberater meine Buchhaltung komplett selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?

Die laufende Finanzbuchhaltung dürfen Sie grundsätzlich selbst führen. Den Jahresabschluss (Bilanz, GuV) darf jedoch nur ein zugelassener Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellen und unterzeichnen, sofern Sie bilanzierungspflichtig sind (§ 6 StBerG). Auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) empfiehlt sich die steuerliche Beratung durch einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Energieberater bei digitalen Belegen?

Nach § 147 AO gelten für Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschlüsse eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für sonstige Unterlagen (z. B. Geschäftsbriefe) beträgt die Frist 6 Jahre. Die Fristen beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Digitale Belege müssen GoBD-konform und revisionssicher archiviert werden.

Muss ich als Energieberater Umsatzsteuer auf Fördermittel-Zuschüsse zahlen?

Echte Zuschüsse (z. B. BAFA-Förderung für Beratungsleistungen), die ohne Gegenleistung gewährt werden, sind grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Entscheidend ist, ob es sich um eine Subvention oder um ein Entgelt für eine Leistung handelt (§ 10 UStG). Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren, da die umsatzsteuerliche Behandlung von der konkreten Ausgestaltung der Förderung abhängt.

Wie oft sollte ich als Energieberater meine Buchhaltung aktualisieren?

Für eine lückenlose Übersicht und zur Einhaltung der GoBD-Anforderungen sollten Sie Ihre Buchhaltung mindestens monatlich führen. Bei höherem Transaktionsvolumen oder vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ist eine wöchentliche oder sogar tägliche Erfassung sinnvoll, damit Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht und korrekt abgegeben werden können (§ 18 UStG).

Was passiert, wenn ich als Energieberater-GmbH meinen Jahresabschluss nicht fristgerecht offenlege?

Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung und leitet bei Fristversäumnis automatisch Verfahren ein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG), GoBD (BMF-Schreiben). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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