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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

17–25 Minuten

OnlineBilanzBlogCloud-Buchhaltung GmbH

Cloud-Buchhaltung für GmbH 2026: Rechtssicher & digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Cloud-Buchhaltung ermöglicht GmbHs die digitale Finanzverwaltung in Echtzeit – ortsunabhängig, revisionssicher und direkt mit dem Steuerberater vernetzt. Doch welche rechtlichen Anforderungen gelten nach HGB und GoBD? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei Auswahl, Implementierung und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Cloud-Buchhaltung bedeutet die digitale Erfassung und Verwaltung aller Geschäftsvorfälle über webbasierte Software. GmbHs müssen dabei die GoBD-Anforderungen (Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Datensicherheit) sowie die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB erfüllen. Cloud-Lösungen bieten Echtzeitdaten, Automatisierung und direkte Steuerberater-Integration, erfordern aber sorgfältige Anbieterauswahl und technische Sicherheitsmaßnahmen.

Was ist Cloud-Buchhaltung und wie funktioniert sie?

Cloud-Buchhaltung bezeichnet die digitale Erfassung, Verwaltung und Auswertung sämtlicher Geschäftsvorfälle über webbasierte Software, die auf externen Servern gehostet wird. Im Gegensatz zu klassischen Installationslösungen erfolgt der Datenzugriff über das Internet – ortsunabhängig, geräteübergreifend und in Echtzeit. Sämtliche Belege, Buchungsdaten und Auswertungen werden in zertifizierten Rechenzentren gespeichert, die den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen müssen.

Technisch basiert Cloud-Buchhaltung auf dem Software-as-a-Service-Modell (SaaS): Die Buchhaltungssoftware wird nicht lokal installiert, sondern zentral vom Anbieter bereitgestellt. Nutzer greifen per Browser oder App zu, zahlen in der Regel monatliche Lizenzgebühren und profitieren von automatischen Updates ohne eigenen IT-Aufwand. Für GmbHs bedeutet das: Der Geschäftsführer, der Buchhalter und der Steuerberater können simultan auf denselben Datenbestand zugreifen – ohne Medienbrüche, doppelte Erfassung oder Versionskonflikte.

Praxishinweis: GoBD-Konformität prüfen

Seit 2015 gelten die GoBD als verbindlicher Maßstab für digitale Buchhaltung. Cloud-Systeme müssen Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und jederzeitige Verfügbarkeit der Daten gewährleisten. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter eine GoBD-Zertifizierung oder Testat vorlegt und Revisionssicherheit durch technische Protokollierung sicherstellt.

Zentrale Merkmale moderner Cloud-Buchhaltung

  • Echtzeitdaten: Buchungen und Auswertungen stehen sofort zur Verfügung, ohne Synchronisierungsverzögerungen.
  • Automatisierung: Bankanbindungen (HBCI/FinTS, PSD2), Belegerfassung per OCR und Kontierungsvorschläge reduzieren manuelle Eingaben erheblich.
  • Mehrbenutzerzugriff: Rollen- und Rechtekonzepte ermöglichen die parallele Arbeit von Buchhalter, Geschäftsführer und Steuerberater.
  • Skalierbarkeit: Speicherplatz, Buchungsvolumen und Funktionsumfang lassen sich flexibel an die Unternehmensgröße anpassen.
  • Mobiler Zugriff: Belege können per Smartphone fotografiert und direkt in die Buchhaltung übertragen werden.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für GmbHs bei der Cloud-Buchhaltung?

Die Buchführungspflicht für GmbHs ergibt sich aus § 238 HGB (Handelsgesetzbuch) in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GmbHG (GmbH-Gesetz). Unabhängig davon, ob die Buchhaltung in der Cloud oder on-premise erfolgt, müssen sämtliche handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die digitale Speicherung und Verarbeitung ändert nichts an den Pflichten zur Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.

Besondere Bedeutung kommt den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu. Diese legen fest, dass elektronische Buchführungssysteme unveränderbare, nachvollziehbare und jederzeit verfügbare Aufzeichnungen ermöglichen müssen. Cloud-Buchhaltungslösungen müssen daher über ein Verfahrensdokumentation verfügen, die beschreibt, wie Daten erfasst, verarbeitet, gespeichert und vor Manipulation geschützt werden.

Aufbewahrungsfristen und Datenzugriff

Gemäß § 257 HGB und § 147 AO (Abgabenordnung) gelten für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Cloud-Anbieter müssen garantieren, dass diese Fristen technisch und organisatorisch sichergestellt sind – auch bei Kündigung des Vertrags. Das Recht auf jederzeitigen Datenzugriff (§ 147 Abs. 6 AO) muss durch Exportfunktionen (z. B. DATEV-Format, CSV, PDF) gewährleistet sein, damit die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen lesbare und auswertbare Daten erhält.

Rechtsgrundlage Inhalt Relevanz für Cloud-Buchhaltung
§ 238 HGB Buchführungspflicht für Kaufleute GmbH muss ordnungsgemäße Bücher führen – unabhängig vom Medium
§ 257 HGB, § 147 AO Aufbewahrungsfristen (6/10 Jahre) Cloud-Anbieter muss langfristige Datenverfügbarkeit sicherstellen
GoBD (BMF-Schreiben) Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher Verfahrensdokumentation, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit
§ 147 Abs. 6 AO Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung Exportfunktionen und maschinelle Auswertbarkeit erforderlich

Vorsicht bei Serverstandorten außerhalb der EU

Nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und den GoBD ist die Speicherung von Buchführungsdaten auf Servern außerhalb der EU oder des EWR kritisch. Wählen Sie Cloud-Anbieter, die Rechenzentren in Deutschland oder der EU betreiben und Standardvertragsklauseln bzw. Angemessenheitsbeschlüsse nachweisen können. Bei Verstößen drohen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO sowie die Nichtanerkennung der Buchführung durch die Finanzverwaltung.

„In der Praxis sehen wir immer wieder, dass GmbHs Cloud-Systeme einführen, ohne die Verfahrensdokumentation zu erstellen oder zu aktualisieren. Bei Betriebsprüfungen führt das zu unnötigen Diskussionen. Wer von Anfang an auf GoBD-konforme Systeme setzt und die Prozesse dokumentiert, ist rechtlich auf der sicheren Seite.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Vorteile bietet Cloud-Buchhaltung für GmbH-Geschäftsführer?

Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet Cloud-Buchhaltung in erster Linie Transparenz in Echtzeit: Statt auf monatliche Auswertungen zu warten, können Sie jederzeit auf aktuelle Zahlen zugreifen – egal ob vom Büro, zu Hause oder unterwegs. Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Liquiditätsübersichten und offene Posten stehen per Mausklick bereit. Das ermöglicht schnellere, fundiertere Entscheidungen und erhöht die Steuerungskompetenz erheblich.

Zeitersparnis durch Automatisierung

Bankbuchungen werden automatisch importiert und über Regeln vorgeschlagen. Belegerfassung erfolgt per OCR-Scan. Das reduziert manuelle Arbeit um bis zu 70 % und minimiert Tippfehler.

Nahtlose Zusammenarbeit mit Steuerberater

Buchhalter und Steuerberater arbeiten im selben System. Keine Excel-Listen per E-Mail, keine Ordner-Übergaben. Rückfragen werden direkt in der Software geklärt, Abstimmungsprozesse beschleunigt.

Kosteneffizienz und Skalierbarkeit

Cloud-Buchhaltung arbeitet mit transparenten, monatlichen Lizenzgebühren. Im Vergleich zu klassischen ERP-Systemen entfallen hohe Anschaffungskosten, Wartungsverträge und IT-Infrastruktur. Updates, Backups und Sicherheitspatches übernimmt der Anbieter. Gerade für kleine und mittelständische GmbHs ist das Modell kosteneffizient: Sie zahlen nur für die tatsächlich benötigten Module und Nutzerlizenzen und können bei Wachstum flexibel skalieren.

70 %

weniger manuelle Erfassungsarbeit durch Automatisierung

24/7

Zugriff auf Buchhaltungsdaten von jedem Ort

< 1 h

Zeitverzögerung bis zur Verfügbarkeit aktueller BWA

Compliance und Revisionssicherheit

Professionelle Cloud-Lösungen protokollieren jede Änderung automatisch, sodass nachvollziehbar ist, wer wann welchen Beleg erfasst oder korrigiert hat. Diese Audit-Trails sind für die GoBD-Konformität unverzichtbar und erleichtern interne Revisionen sowie externe Wirtschaftsprüfungen. Zudem minimieren automatische Plausibilitätsprüfungen, Kontierungsvorschläge und Pflichtfeldvalidierungen das Risiko formeller Fehler, die bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen führen könnten.

Praxistipp: Digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert besonders von Cloud-Buchhaltung: Belege und Buchungen stehen dem Steuerberater sofort zur Verfügung. Rückfragen entfallen oder werden direkt im System geklärt. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden digitale Buchhaltung mit Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten und Medienbrüche.

Welche Nachteile und Risiken müssen GmbHs beachten?

Trotz zahlreicher Vorteile birgt Cloud-Buchhaltung auch Risiken, die GmbH-Geschäftsführer kennen und bewerten müssen. An erster Stelle steht die Abhängigkeit vom Anbieter: Fällt der Cloud-Service aus – sei es durch technische Störungen, Cyberangriffe oder Insolvenz des Anbieters –, ist der Zugriff auf geschäftskritische Daten unterbrochen. Auch wenn professionelle Anbieter Service Level Agreements (SLAs) mit hohen Verfügbarkeitsgarantien (z. B. 99,9 %) bieten, bleibt ein Restrisiko.

Datenschutz und Datensicherheit

Buchführungsdaten enthalten hochsensible Informationen: Umsätze, Bankverbindungen, Gehaltsdaten, Lieferantenbeziehungen. Die Auslagerung in die Cloud bedeutet, dass Dritte (der Cloud-Anbieter) Zugriff auf diese Daten haben. Nach DSGVO ist der GmbH-Geschäftsführer verantwortlich für die Auswahl eines datenschutzkonformen Dienstleisters und muss einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließen. Fehlende Verschlüsselung, unzureichende Zugriffskontrollen oder Serverstandorte in Drittstaaten können zu Datenschutzverstößen und empfindlichen Bußgeldern führen.

Risiko: Datenverlust bei Anbieterwechsel

Beim Wechsel des Cloud-Anbieters oder bei Vertragsende müssen sämtliche Daten exportierbar und in einem gängigen Format verfügbar sein. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob der Anbieter standardisierte Exportformate (z. B. DATEV, CSV, XML) unterstützt und wie lange Daten nach Kündigung noch abrufbar sind. Ohne saubere Datenübernahme droht ein Bruch der Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB.

Internetabhängigkeit und Performance

Cloud-Buchhaltung setzt eine stabile Internetverbindung voraus. Bei schwacher Bandbreite oder Netzausfällen ist die Arbeit eingeschränkt oder unmöglich. Zwar bieten einige Anbieter Offline-Modi an, doch die Synchronisation erfolgt verzögert. Für GmbHs mit hohem Buchungsaufkommen oder verteilten Standorten ist eine leistungsfähige IT-Infrastruktur daher Voraussetzung.

Risiko Beschreibung Maßnahme zur Minimierung
Anbieterabhängigkeit Ausfall oder Insolvenz des Cloud-Anbieters SLA prüfen, regelmäßige Backups, Exportfunktionen nutzen
Datenschutz Unbefugter Zugriff, Serverstandort außerhalb EU AVV nach Art. 28 DSGVO, EU-Rechenzentren, Verschlüsselung
Internetausfall Keine Arbeitsfähigkeit bei Netzproblemen Redundante Internetanbindung, Offline-Modus prüfen
Vendor Lock-in Proprietäre Formate erschweren Wechsel Standardformate (DATEV, CSV) sicherstellen, Testmigration

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung des Auftragsverarbeitungsvertrags. Ohne AVV ist die Cloud-Buchhaltung datenschutzrechtlich nicht zulässig. Wir empfehlen, den Vertrag vor Produktivstart zu prüfen und sicherzustellen, dass der Anbieter klare Angaben zu Serverstandorten, Subunternehmern und Datenlöschfristen macht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach welchen Kriterien sollten GmbHs Cloud-Buchhaltungssoftware auswählen?

Die Auswahl der richtigen Cloud-Buchhaltungslösung ist eine strategische Entscheidung, die nicht nur technische, sondern auch rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte umfasst. Im Zentrum steht die Frage: Deckt die Software alle Anforderungen ab, die sich aus Größe, Branche und Geschäftsmodell der GmbH ergeben? Ein systematischer Auswahlprozess verhindert teure Fehlentscheidungen und spätere Systemwechsel.

Funktionsumfang und Branchenspezifika

Nicht jede Cloud-Buchhaltung ist für jede GmbH geeignet. Während kleine Dienstleistungs-GmbHs oft mit einfachen Lösungen auskommen, benötigen Handelsunternehmen Warenwirtschaft, Lagerverwaltung und komplexe Kostenrechnung. Prüfen Sie, ob die Software folgende Module und Funktionen bietet:

  • Finanzbuchhaltung (FiBu): Kontierung, Buchungsvorlagen, Sammelposten, automatische Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
  • Anlagenbuchhaltung: AfA-Berechnung nach § 253 HGB, Anlagenspiegel, Abschreibungsverläufe
  • Offene-Posten-Verwaltung: Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen, Zahlungserinnerungen
  • Kostenrechnung: Kostenstellen, Kostenträger, Deckungsbeitragsrechnung (bei mittelgroßen/großen GmbHs)
  • Reportings: BWA nach DATEV-Standard, Liquiditätsplanung, individuelle Auswertungen

GoBD-Konformität und Zertifizierungen

Die Software muss die Anforderungen der GoBD erfüllen. Achten Sie auf offizielle Zertifikate oder Testatsberichte unabhängiger Prüfer (z. B. IDW PS 880, IHK-Zertifikat). Zentrale Prüfpunkte sind: Unveränderbarkeit gebuchter Belege, vollständige Protokollierung aller Änderungen (Audit-Trail), maschinelle Auswertbarkeit und Exportfunktionen für Betriebsprüfungen. Fehlt eine nachweisbare GoBD-Konformität, riskieren Sie Steuernachzahlungen und Ordnungsgelder.

  • GoBD-Zertifikat oder Testat des Anbieters vorhanden?
  • Serverstandort in Deutschland oder EU (DSGVO-Konformität)?
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO verfügbar?
  • Schnittstellen zu bestehenden Systemen (ERP, CRM, Onlineshop)?
  • DATEV-Schnittstelle für nahtlose Steuerberater-Zusammenarbeit?
  • Exportfunktionen (CSV, XML, DATEV) für Datenmigration und Prüfungen?
  • Mehrbenutzerfähigkeit mit Rollen- und Rechteverwaltung?
  • Service Level Agreement (SLA) mit Verfügbarkeitsgarantie?
  • Regelmäßige Updates und Anpassung an Gesetzesänderungen?
  • Transparente Preisstruktur ohne versteckte Kosten?

Integration mit Steuerberater-Plattformen

Wer seinen Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen lässt, sollte auf DATEV-Schnittstellen oder native Anbindungen achten. Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten nahtlos mit gängigen Cloud-Buchhaltungslösungen zusammen, sodass Belege und Buchungen direkt an das Steuerberater-Team übergeben werden – ohne Medienbrüche, ohne doppelte Erfassung.

Wie gelingt die Einführung von Cloud-Buchhaltung in der GmbH?

Die Einführung von Cloud-Buchhaltung ist kein rein technisches Projekt, sondern erfordert sorgfältige Planung, Change-Management und enge Abstimmung mit allen Beteiligten – Geschäftsführung, Buchhaltung, IT und Steuerberater. Ein strukturiertes Vorgehen minimiert Risiken, verkürzt die Einführungszeit und sichert die Akzeptanz im Team.

Phase 1: Bedarfsanalyse und Anbieterauswahl

Dokumentieren Sie zunächst die aktuellen Prozesse: Wie viele Belege fallen monatlich an? Welche Auswertungen werden benötigt? Welche Schnittstellen zu Banken, Warenwirtschaft oder CRM sind erforderlich? Erstellen Sie ein Lastenheft mit funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen (z. B. GoBD, DSGVO, Mehrbenutzerfähigkeit). Holen Sie Angebote ein, führen Sie Teststellungen durch und binden Sie den Steuerberater frühzeitig ein – er kennt die fachlichen Anforderungen und kann die DATEV-Kompatibilität prüfen.

Phase 2: Datenmigration und Systemkonfiguration

Die Migration der Altdaten (Kontenpläne, Stammdaten, offene Posten) ist der kritische Schritt. Prüfen Sie, ob der neue Anbieter Migrationstools oder -services anbietet. Legen Sie einen Stichtag für die Umstellung fest – idealerweise zu Beginn eines Geschäftsjahres oder Quartals, um Bilanzierungskontinuität zu wahren. Konfigurieren Sie Kontenrahmen (z. B. SKR 03, SKR 04), Kostenstellen, Buchungsvorlagen und Benutzerrechte. Testen Sie die Schnittstellen zu Bank, Steuerberater und externen Systemen in einer Testumgebung, bevor Sie live gehen.

Schulung und Onboarding

Schulen Sie alle Anwender intensiv – nicht nur in der Bedienung, sondern auch in GoBD-Grundsätzen und Datenschutz. Viele Anbieter bieten Webinare, Video-Tutorials oder Vor-Ort-Schulungen an.

Parallelbetrieb und Testphase

Führen Sie für 1–2 Monate einen Parallelbetrieb: Die alte und neue Buchhaltung laufen nebeneinander, sodass Abweichungen erkannt und korrigiert werden können, bevor das alte System abgeschaltet wird.

Verfahrensdokumentation

Erstellen Sie gemäß GoBD eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege erfasst, geprüft, gebucht und archiviert werden. Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen vorzulegen.

„Aus unserer Erfahrung scheitern Digitalisierungsprojekte selten an der Technik, sondern an mangelnder Kommunikation. Binden Sie den Steuerberater von Anfang an ein, definieren Sie klare Verantwortlichkeiten und planen Sie ausreichend Zeit für Schulung und Testbetrieb. Dann gelingt die Umstellung reibungslos.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Phase 3: Go-Live und kontinuierliche Optimierung

Nach dem Go-Live sollten Sie die ersten Wochen engmaschig begleiten: Treten Fehler auf? Sind die Automatisierungen korrekt konfiguriert? Werden alle gesetzlichen Meldungen (UStVA, Zusammenfassende Meldung) fristgerecht erstellt? Richten Sie einen Feedback-Kanal für Anwender ein und optimieren Sie Prozesse kontinuierlich. Regelmäßige Reviews mit dem Steuerberater stellen sicher, dass die Buchhaltung stets GoBD-konform und aktuell ist.

Wie arbeiten Cloud-Buchhaltung und Steuerberater optimal zusammen?

Die nahtlose Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater ist einer der größten Vorteile moderner Cloud-Buchhaltung. Statt monatlicher Ordnerübergaben, Excel-Listen per E-Mail oder USB-Sticks arbeiten beide Seiten im selben System – in Echtzeit, mit voller Transparenz und ohne Medienbrüche. Das beschleunigt nicht nur die laufende Buchhaltung, sondern auch die Erstellung von Jahresabschluss, Steuererklärungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen.

DATEV-Schnittstelle als Standard

In Deutschland arbeitet die Mehrheit der Steuerberater mit DATEV-Systemen. Cloud-Buchhaltungslösungen sollten daher über eine zertifizierte DATEV-Schnittstelle verfügen, die den Export von Buchungsdaten, Stammdaten und Belegen im DATEV-Format ermöglicht. Alternativ bieten einige Steuerberater-Plattformen – wie OnlineBilanz.de – eine direkte Integration: Der Mandant erfasst Belege in der Cloud-Buchhaltung, das Steuerberater-Team greift lesend zu, prüft, kontiert nach und erstellt den Jahresabschluss. Dieser Workflow spart Zeit, reduziert Rückfragen und minimiert Fehlerquellen.

Mandant: Belegerfassung und Vorkontierung

Die GmbH fotografiert Belege per App, ordnet sie zeitnah zu und nutzt Kontierungsvorschläge. Der Steuerberater sieht alle Buchungen in Echtzeit und kann bei Bedarf korrigieren oder nachfragen – direkt im System.

Steuerberater: Prüfung und Abschluss

Der Steuerberater prüft die Vorkontierung, nimmt ggf. Anpassungen vor, erstellt die UStVA und bereitet den Jahresabschluss vor. Durch den gemeinsamen Datenbestand entfallen Abstimmungsschleifen und Verzögerungen.

Rollen- und Rechteverwaltung für klare Verantwortlichkeiten

Moderne Cloud-Buchhaltung bietet granulare Benutzerrollen: Der Geschäftsführer kann Auswertungen einsehen, aber nicht buchen; der Buchhalter erfasst Belege und kontiert vor; der Steuerberater hat Vollzugriff und zeichnet Steuererklärungen ab. Diese Trennung entspricht dem Vier-Augen-Prinzip, erhöht die interne Kontrolle und erfüllt die Anforderungen von § 91 Abs. 2 AktG analog für GmbHs (Einrichtung eines Überwachungssystems). Zudem werden alle Zugriffe protokolliert, sodass bei Unstimmigkeiten nachvollziehbar ist, wer wann welche Änderung vorgenommen hat.

Praxistipp: Festpreis-Jahresabschluss mit digitaler Zusammenarbeit

Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren Cloud-Buchhaltung mit Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen. Der Mandant erfasst Belege digital, das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss – ohne Wartezeiten, ohne Preisüberraschungen. Die digitale Zusammenarbeit verkürzt Durchlaufzeiten erheblich und erfüllt alle GoBD- und HGB-Anforderungen.

„Die Digitalisierung der Mandanten-Steuerberater-Beziehung ist kein Zukunftsthema mehr, sondern gelebte Praxis. Wer heute noch mit Papierordnern arbeitet, verschenkt Zeit und Geld. Cloud-Buchhaltung ermöglicht es uns, Mandate effizienter zu betreuen und gleichzeitig die fachliche Qualität zu steigern – eine Win-Win-Situation.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Kosten entstehen bei Cloud-Buchhaltung für GmbHs?

Die Kosten für Cloud-Buchhaltung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Anbieter, Funktionsumfang und Unternehmensgröße. Im Gegensatz zu klassischen ERP-Systemen mit hohen Einmalinvestitionen arbeiten Cloud-Lösungen in der Regel mit transparenten, monatlichen Lizenzgebühren nach dem SaaS-Modell (Software as a Service). Das reduziert die Einstiegshürden erheblich und macht die Kosten planbar.

Typische Preismodelle im Überblick

Preismodell Beschreibung Für wen geeignet?
Flat-Rate pro Nutzer Monatliche Lizenzgebühr pro Benutzer, oft gestaffelt nach Rolle (z. B. 15–50 €/Monat) Kleine GmbHs mit wenigen Anwendern
Volumenbasiert Preis richtet sich nach Anzahl Belege, Buchungen oder Transaktionen pro Monat GmbHs mit schwankendem Buchungsaufkommen
Modulbasiert Basislizenz + optionale Module (z. B. Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung, Lohn) Mittelständische GmbHs mit spezifischen Anforderungen
Pauschalpreis All-inclusive-Paket mit unbegrenzten Nutzern und Funktionen Größere GmbHs, die Planungssicherheit wünschen

Zusätzlich zu den Lizenzgebühren können weitere Kosten anfallen: Einrichtungsgebühren (Setup, Datenmigration, Schulung), Kosten für Zusatzmodule (z. B. Warenwirtschaft, E-Commerce-Schnittstellen), Support-Pakete (Premium-Support, telefonische Hotline) sowie Gebühren für Transaktionen über Zahlungsdienstleister (z. B. automatische Bankanbindung via PSD2). Achten Sie auf versteckte Kosten und fordern Sie eine transparente Gesamtkostenrechnung (Total Cost of Ownership, TCO) an.

Kosten-Nutzen-Vergleich: Cloud vs. On-Premise

Auf den ersten Blick erscheinen monatliche Cloud-Gebühren höher als einmalige Softwarelizenzen. Doch die Gesamtrechnung sieht anders aus: Bei On-Premise-Lösungen kommen Kosten für Server, IT-Personal, Wartung, Updates, Backups und Sicherheitspatches hinzu. Cloud-Buchhaltung lagert diese Aufgaben aus – der Anbieter trägt die Infrastrukturkosten, garantiert Verfügbarkeit und aktualisiert die Software automatisch. Für die meisten GmbHs ist Cloud-Buchhaltung langfristig kostengünstiger, insbesondere wenn man die eingesparte Arbeitszeit durch Automatisierung einrechnet.

15–50 €

Monatliche Lizenz pro Nutzer (typisch)

0 €

Infrastrukturkosten (Server, Wartung) beim Mandanten

~ 30 %

Kostenersparnis gegenüber On-Premise über 3 Jahre (Schätzung)

Tipp: Gesamtkosten Buchhaltung + Steuerberater betrachten

Berücksichtigen Sie nicht nur die Software-Lizenz, sondern auch die Honorare für Buchführung und Jahresabschluss. Wer Buchhaltung und Steuerberater-Leistung aus einer Hand bezieht – z. B. über OnlineBilanz.de –, profitiert von transparenten Festpreisen und vermeidet Schnittstellen-Chaos. Die Gesamtkosten sinken, die Qualität steigt.

Die Digitalisierung des Rechnungswesens steht erst am Anfang. Technologische Innovationen – von künstlicher Intelligenz über Blockchain bis hin zu Echtzeit-Steuermeldungen – werden Cloud-Buchhaltung in den kommenden Jahren grundlegend verändern. GmbH-Geschäftsführer sollten diese Trends kennen, um rechtzeitig strategische Entscheidungen zu treffen und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Künstliche Intelligenz und Machine Learning

Moderne Cloud-Buchhaltungssysteme setzen zunehmend auf KI-gestützte Funktionen: Automatische Belegerfassung per OCR (Optical Character Recognition) erkennt nicht nur Texte, sondern lernt, Rechnungen nach Lieferant, Betrag und Kostenstelle vorzukontieren. Machine-Learning-Algorithmen analysieren historische Buchungsdaten und schlagen Kontierungen mit hoher Trefferquote vor. Das reduziert manuelle Arbeit weiter und minimiert Fehler. Langfristig werden KI-Systeme auch Plausibilitätsprüfungen, Fraud Detection und prädiktive Liquiditätsplanung übernehmen.

E-Rechnung und volldigitale Prozessketten

Ab 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland schrittweise verpflichtend (gemäß Wachstumschancengesetz). Cloud-Buchhaltungssysteme werden nahtlose Schnittstellen zu zentralen E-Rechnungs-Plattformen (z. B. Peppol, XRechnung) bieten, sodass Rechnungen vollautomatisch empfangen, geprüft, kontiert und bezahlt werden – ohne menschliches Zutun. Das spart nicht nur Zeit, sondern erfüllt auch kommende gesetzliche Anforderungen.

Echtzeit-Steuermeldungen

Finanzverwaltungen weltweit arbeiten an kontinuierlichen Transaktionskontrollen (z. B. SAF-T, Echtzeit-UStVA). Cloud-Systeme werden diese Meldungen automatisiert bereitstellen.

Blockchain und Smart Contracts

Blockchain-basierte Buchhaltung könnte manipulationssichere Audit-Trails und automatisierte Vertragsabwicklungen ermöglichen – noch Zukunftsmusik, aber mit Potenzial.

Integrierte ESG-Reportings

Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) wird Pflicht. Cloud-Buchhaltung wird Module für CO₂-Bilanzierung, Lieferketten-Transparenz und Non-Financial Reporting integrieren.

„Die Zukunft gehört der vollautomatisierten, KI-gestützten Buchhaltung. Wer heute auf Cloud setzt, legt den Grundstein für morgen. Unsere Aufgabe als Steuerberater wird sich wandeln: weg von der reinen Datenerfassung, hin zur strategischen Beratung und Interpretation der Zahlen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das: Die Investition in eine moderne, zukunftssichere Cloud-Buchhaltung zahlt sich langfristig aus. Achten Sie bei der Anbieterauswahl auf Innovationskraft, regelmäßige Updates und die Bereitschaft, neue gesetzliche Anforderungen zeitnah umzusetzen. Wer heute die Weichen richtig stellt, ist für die digitale Zukunft des Rechnungswesens bestens gerüstet.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Steuerberater auf meine Cloud-Buchhaltung zugreifen?

Ja, die meisten Cloud-Buchhaltungslösungen bieten Mehrbenutzerzugriff mit gestuften Berechtigungen. Sie können Ihrem Steuerberater gezielt Lese- oder Schreibrechte einräumen. Der Zugriff erfolgt über sichere Authentifizierung und wird protokolliert. Klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater, welche Zugriffsrechte er benötigt und wie die Datenübermittlung erfolgen soll.

Kann ich auch nachträglich von Desktop-Software auf Cloud-Buchhaltung umsteigen?

Ja, ein Umstieg ist grundsätzlich möglich. Die meisten Cloud-Anbieter bieten Importfunktionen für gängige Buchhaltungsformate (DATEV, CSV, etc.). Wichtig ist die vollständige Migration aller historischen Daten und die Sicherstellung der lückenlosen Revisionssicherheit. Planen Sie die Migration idealerweise zum Jahreswechsel und lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.

Was passiert mit meinen Daten, wenn der Cloud-Anbieter insolvent wird?

Seriöse Cloud-Anbieter sichern Ihre Daten regelmäßig und bieten Exportfunktionen in standardisierten Formaten. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Insolvenzklauseln und Datenherausgaberegelungen. Führen Sie zusätzlich regelmäßige eigene Backups durch (monatlich oder quartalsweise Export). Ein verantwortungsvoller Anbieter stellt auch im Insolvenzfall eine Übergangsfrist für Datenzugriff und -export bereit.

Muss ich bei Cloud-Buchhaltung eine Verfahrensdokumentation erstellen?

Ja, nach den GoBD ist eine Verfahrensdokumentation verpflichtend, sobald Sie IT-gestützte Buchführungssysteme einsetzen – auch in der Cloud. Die Dokumentation muss beschreiben, wie Belege erfasst, verarbeitet, gespeichert und vor Veränderung geschützt werden. Viele Cloud-Anbieter stellen Mustervorlagen bereit, die Sie auf Ihre individuellen Prozesse anpassen können. Ihr Steuerberater oder eine Betriebsprüfung kann die Verfahrensdokumentation jederzeit anfordern.

Gilt die 10-jährige Aufbewahrungspflicht auch für Cloud-Daten?

Ja, die Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB (10 Jahre für Bücher, Inventare, Bilanzen, Belege; 6 Jahre für Geschäftsbriefe) gelten unabhängig vom Speichermedium. Cloud-Buchhaltung muss daher sicherstellen, dass alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen während der gesamten Frist jederzeit lesbar, auswertbar und unveränderbar bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter langfristige Datenverfügbarkeit vertraglich zusichert.

Kann ich Belege per Smartphone-App in die Cloud-Buchhaltung einscannen?

Ja, die meisten Cloud-Buchhaltungslösungen bieten mobile Apps mit integrierter Belegerfassung. Sie fotografieren den Beleg, die Software erkennt per OCR die relevanten Daten (Datum, Betrag, Lieferant) und ordnet den Beleg automatisch zu. Wichtig: Nach den GoBD muss der digitale Beleg das Original ersetzen können (ersetzendes Scannen). Prüfen Sie, ob die App die technischen Anforderungen erfüllt und erstellen Sie eine entsprechende Verfahrensdokumentation.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen, § 238 HGB – Buchführungspflicht, GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (BMF), § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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