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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Dortmund

Buchhaltung Dortmund 2026: GmbH-Pflichten & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer in Dortmund ein buchführungspflichtiges Unternehmen führt, muss die Anforderungen an laufende Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung kennen. Besonders GmbHs stehen vor Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG, deren Versäumnis Ordnungsgelder nach sich zieht. Dieser Artikel zeigt, welche Pflichten 2026 gelten, was digitale Buchhaltung nach GoBD erfordert und wann die Auslagerung an einen Steuerberater sinnvoll ist. Ähnliche Rahmenbedingungen gelten auch für Unternehmen in anderen bayerischen Regionen – mehr dazu in unserem Ratgeber zur Buchhaltung Aschaffenburg.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Dortmund gelten für GmbHs dieselben gesetzlichen Buchhaltungs- und Offenlegungspflichten wie bundesweit: laufende Finanzbuchhaltung nach § 238 HGB, Jahresabschluss innerhalb von 8 oder 11 Monaten (§ 42a GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten (§ 325 HGB). Die Kosten hängen von Unternehmensgröße und Belegaufkommen ab; Steuerberater bieten rechtssichere Abwicklung und Haftungsübernahme.

Was umfasst die laufende Finanzbuchhaltung in Dortmund?

Die laufende Finanzbuchhaltung bildet das Fundament jeder ordnungsgemäßen Unternehmensführung. In Dortmund, als bedeutendem Wirtschaftsstandort mit über 6.000 GmbHs und zahlreichen weiteren Kapitalgesellschaften, gelten dieselben gesetzlichen Anforderungen wie bundesweit: § 238 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Buchführung, die alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst. Für GmbHs kommen die Bestimmungen des § 41 GmbHG hinzu, wonach der Geschäftsführer persönlich für die Einhaltung der Buchführungspflichten verantwortlich ist.

Kernaufgaben der Finanzbuchhaltung

  • Erfassung aller Geschäftsvorfälle (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Zahlungsverkehr, Bankauszüge)
  • Kontierung nach dem gültigen Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise nach § 18 UStG)
  • Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit Sozialversicherungsmeldungen
  • Abstimmung der Konten und Erstellung von Auswertungen (BWA, SuSa)
  • Dokumentation und revisionssichere Archivierung gemäß GoBD

Besonders für mittelständische Unternehmen in Dortmund, die in der Logistik, im Maschinenbau oder im Dienstleistungssektor tätig sind, ist die zeitnahe und korrekte Buchhaltung entscheidend für Liquiditätsplanung und Steueroptimierung. Wer die Buchhaltung nicht inhouse bewältigen kann oder möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — ohne langes Suchen nach einem lokalen Büro.

Praxishinweis: Digitale Buchhaltung spart Zeit

Durch cloudbasierte Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice) können Belege direkt digital erfasst und dem Steuerberater bereitgestellt werden. Das reduziert Medienbrüche, beschleunigt die Abschlussprozesse und erleichtert die GoBD-konforme Archivierung.

Welche Unternehmen in Dortmund sind buchführungspflichtig?

Die Buchführungspflicht trifft in Deutschland grundsätzlich alle Kaufleute im Sinne des § 238 Abs. 1 HGB. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Auch Einzelkaufleute sind buchführungspflichtig, sofern sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.

Rechtsform Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG Ja, zwingend § 238 HGB, § 41 GmbHG
OHG, KG, GmbH & Co. KG Ja, zwingend § 238 HGB
Einzelkaufmann (über Schwellenwerte) Ja § 238, § 241a HGB
Kleingewerbetreibende, Freiberufler Nein (Einnahmenüberschussrechnung ausreichend) § 4 Abs. 3 EStG

In Dortmund sind vor allem die rund 6.200 im Handelsregister eingetragenen GmbHs sowie zahlreiche Personengesellschaften betroffen. Für sie bedeutet die Buchführungspflicht nicht nur die laufende Erfassung, sondern auch die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) gemäß § 242 HGB sowie bei Kapitalgesellschaften zusätzlich eines Anhangs nach § 264 HGB.

Achtung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 43 GmbHG persönlich für Pflichtverletzungen — dazu zählt auch die Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Bei verspäteter oder fehlerhafter Buchführung drohen Ordnungsgelder und im Insolvenzfall zivilrechtliche Regressansprüche.

Jahresabschluss und Offenlegung: Pflichten für Dortmunder GmbHs

Für GmbHs in Dortmund gelten neben der laufenden Buchhaltung auch strikte Fristen für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) sowie den Lagebericht (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres aufstellen. Für Geschäftsjahre, die dem Kalenderjahr entsprechen, bedeutet das: Aufstellung bis spätestens 31. März des Folgejahres.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Anschließend muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden — gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres für mittelgroße und große GmbHs, bzw. elf Monaten für kleine GmbHs. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis spätestens 31. August 2026 (mittel/groß) bzw. 30. November 2026 (klein).

Offenlegung im Unternehmensregister

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss unverzüglich, spätestens jedoch zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag, beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 Abs. 1 HGB). Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister — der Bundesanzeiger ist seitdem nur noch nachgelagerte Publikationsplattform. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen.

31.03.2026

Aufstellung Jahresabschluss (GJ 2025)

31.08./30.11.2026

Feststellung (mittel/groß bzw. klein)

31.12.2026

Offenlegung Unternehmensregister

„Viele Mandanten unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung: Das Bundesamt für Justiz verhängt gemäß § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro — unabhängig davon, ob der Jahresabschluss bereits erstellt ist. Entscheidend ist allein die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen und offenlegen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter Koordination — ohne Vor-Ort-Termine.

Steuerberater vs. Buchhaltungsservice: Was ist der Unterschied?

In Dortmund bieten sowohl Steuerberater als auch reine Buchhaltungsdienstleister ihre Dienste an. Doch nicht jede Dienstleistung darf von jedem Anbieter rechtlich erbracht werden. Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt in § 2 und § 3, dass geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Erstellung von Jahresabschlüssen im Rahmen steuerlicher Beratung ausschließlich Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten ist.

Steuerberater (zugelassen)

  • Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Steuerliche Beratung und Optimierung
  • Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer)
  • Vertretung vor Finanzämtern und Gerichten
  • Rechtsverbindliche Unterschrift unter Jahresabschluss

Buchhaltungsservice (ohne StB-Zulassung)

  • Vorkontierung und Belegerfassung
  • Unterstützung bei vorbereitenden Arbeiten
  • Keine steuerliche Beratung erlaubt
  • Keine Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Keine Steuererklärungen
  • Keine rechtsverbindliche Vertretung

Wer also einen rechtssicheren Jahresabschluss benötigt, der von einem zugelassenen Steuerberater geprüft und unterzeichnet wird, kommt um die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater nicht herum. OnlineBilanz verbindet die Flexibilität digitaler Prozesse mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater — ohne dass Sie sich vor Ort an ein Büro binden müssen.

Achtung: Unlautere Hilfe in Steuersachen

Wer ohne Zulassung geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet (z. B. Jahresabschlüsse erstellt), begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 160 StBerG. Als Mandant riskieren Sie, dass solche Abschlüsse vom Finanzamt nicht anerkannt werden.

Digitale Buchhaltung: GoBD-konforme Prozesse im Jahr 2026

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) bilden seit 2015 (aktualisiert 2020) den verbindlichen Rahmen für digitale Buchführung in Deutschland. Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen des § 238 HGB und § 146 AO für elektronische Systeme und legen fest, wie digitale Belege zu erfassen, zu speichern und zu archivieren sind.

Kernprinzipien der GoBD

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss lückenlos dokumentiert sein, sodass ein sachverständiger Dritter die Buchungen innerhalb angemessener Zeit prüfen kann.
  • Vollständigkeit: Alle buchungsrelevanten Belege müssen erfasst werden — keine Lücken, keine nachträglichen Löschungen ohne Protokoll.
  • Richtigkeit: Belege müssen inhaltlich korrekt und fehlerfrei erfasst werden; Korrekturen müssen als solche erkennbar bleiben.
  • Zeitgerechte Buchung: Belege sind zeitnah, d. h. innerhalb von zehn Tagen nach Zugang, zu erfassen.
  • Unveränderbarkeit: Nach Erfassung darf kein Beleg mehr spurlos verändert oder gelöscht werden; jede Änderung erfordert ein Änderungsprotokoll.
  • Ordnung: Belege müssen systematisch abgelegt und jederzeit auffindbar sein (z. B. über eindeutige Belegnummern).

Im Jahr 2026 ist die digitale Belegverarbeitung für viele Unternehmen in Dortmund bereits Standard: Eingangsrechnungen werden per E-Mail empfangen, Ausgangsrechnungen digital erstellt, Kassensysteme arbeiten mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß § 146a AO. Entscheidend ist, dass alle Systeme GoBD-konform konfiguriert sind — das betrifft sowohl die Buchhaltungssoftware als auch das Dokumentenmanagement.

Praxistipp: Cloud-Buchhaltung und TSE-Kassen

Cloud-basierte DATEV-Lösungen, lexoffice oder sevDesk erfüllen die GoBD-Anforderungen bereits systemseitig. Achten Sie darauf, dass auch Ihre Kassensysteme seit 2020 über eine zertifizierte TSE verfügen und die Daten regelmäßig gesichert werden. Bei Betriebsprüfungen wird dies als erstes geprüft.

„Die GoBD-Konformität ist kein Add-on, sondern Pflicht. Bei Verstößen kann das Finanzamt Hinzuschätzungen vornehmen oder im Extremfall die Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen. Wir empfehlen allen Mandanten, ihre digitalen Prozesse regelmäßig zu dokumentieren und durch den Steuerberater prüfen zu lassen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Buchhaltungskosten in Dortmund: Womit müssen GmbHs rechnen?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss hängen vom Umfang der Geschäftsvorfälle, der Größenklasse nach § 267 HGB und dem gewählten Dienstleister ab. Steuerberater orientieren sich in der Regel an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenspannen für einzelne Tätigkeiten vorsieht — allerdings sind seit der Liberalisierung 2021 auch individuelle Honorarvereinbarungen zulässig.

Typische Kostenbausteine

Leistung Typischer Aufwand (StBVV-orientiert) Hinweis
Laufende Finanzbuchhaltung (pro Monat) 150–500 Euro Abhängig von Belegzahl und Komplexität
Umsatzsteuer-Voranmeldung (pro Monat/Quartal) 50–150 Euro Pflicht nach § 18 UStG
Lohn- und Gehaltsabrechnung (pro Mitarbeiter/Monat) 20–40 Euro Inklusive SV-Meldungen
Jahresabschluss kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 1.500–3.500 Euro Bilanz, GuV, Anhang, Offenlegung
Jahresabschluss mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 3.000–8.000 Euro Inkl. erweitertem Anhang, ggf. Lagebericht
Körperschaftsteuererklärung 500–1.500 Euro Abhängig von Komplexität
Gewerbesteuererklärung 300–800 Euro Je nach Anzahl der Hebesätze

In Dortmund bewegen sich die Honorare im bundesdeutschen Durchschnitt. Größere Kanzleien verlangen tendenziell höhere Stundensätze (120–180 Euro/h), bieten aber auch umfangreichere Beratungsleistungen. Kleinere Büros sind oft günstiger, haben jedoch mitunter längere Bearbeitungszeiten. OnlineBilanz bietet als digitale Steuerberater-Plattform transparente Festpreise ohne versteckte Zuschläge — der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, koordiniert durch Büroleiter Servet Gündogan und sein Team.

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Buchhaltungskosten vom Jahresumsatz (Richtwert)

StBVV

Gesetzliche Gebührenordnung (optional)

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Alternative: transparente Pauschalpreise

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Bei OnlineBilanz.de erhalten Sie vor Beauftragung einen verbindlichen Festpreis für Ihren Jahresabschluss — ohne Überraschungen. So können Sie Ihre Budgetplanung sicher kalkulieren und behalten die Kosten im Griff.

Wann lohnt sich die Auslagerung der Buchhaltung an einen Steuerberater?

Die Entscheidung, ob die Buchhaltung inhouse geführt oder an einen Steuerberater ausgelagert wird, hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbare Personalressourcen und nicht zuletzt die strategische Ausrichtung der Geschäftsführung. Für viele GmbHs in Dortmund ist die Auslagerung nicht nur eine Frage der Kosteneffizienz, sondern auch der Rechtssicherheit und Konzentration aufs Kerngeschäft.

Argumente für die Auslagerung

  • Rechtssicherheit: Der Steuerberater kennt alle aktuellen Gesetze, Fristen und Rechtsprechung — Fehler und Versäumnisse werden vermieden.
  • Fristenmanagement: Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen — der Steuerberater übernimmt die Einhaltung aller Fristen und haftet für Fehler.
  • Kosteneffizienz: Ein eigener Buchhalter in Vollzeit kostet inkl. Lohnnebenkosten ca. 45.000–60.000 Euro/Jahr — oft teurer als die externe Vergabe.
  • Fokus aufs Kerngeschäft: Geschäftsführer können sich auf Vertrieb, Produktion und Strategie konzentrieren statt auf Kontierung und Belegverwaltung.
  • Digitale Effizienz: Moderne Steuerberater bieten cloudbasierte Prozesse, die Medienbrüche vermeiden und Echtzeit-Reporting ermöglichen.
  • Haftungsschutz: Der Steuerberater haftet im Rahmen seiner Berufshaftpflicht für steuerliche Fehler — Geschäftsführer sind entlastet.

Wann kann inhouse sinnvoll sein?

Unternehmen mit sehr hoher Belegfrequenz (z. B. Handel mit tausenden Transaktionen/Monat), eigener ERP-Integration und spezialisiertem Controlling profitieren mitunter von einer internen Buchhaltungsabteilung. Doch selbst dann empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für Jahresabschluss, Steuererklärungen und strategische Beratung.

„Viele Geschäftsführer in Dortmund kommen zu uns, nachdem sie jahrelang versucht haben, die Buchhaltung selbst zu managen. Meist stellen sie fest, dass sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld verlieren — durch verpasste Abschreibungen, nicht genutzte Gestaltungsspielräume oder teure Fehler bei der Umsatzsteuer. Die Auslagerung an einen Steuerberater ist in den meisten Fällen die wirtschaftlich klügere Entscheidung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz verbindet die Vorteile eines lokalen Steuerberaters mit der Flexibilität einer digitalen Plattform: Sie erhalten Ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater, koordiniert von Servet Gündogan und seinem Team — ohne Vor-Ort-Termine, mit transparenten Festpreisen und direkter Ansprechbarkeit.

Häufige Fehler in der Buchhaltung und wie Sie sie vermeiden

Auch in Dortmund begegnen uns als Steuerberater immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Nachfragen des Finanzamts, Ordnungsgeldern oder im schlimmsten Fall zur Verwerfung der Buchführung führen können. Die gute Nachricht: Die meisten dieser Fehler lassen sich durch klare Prozesse und fachkundige Unterstützung vermeiden.

Die fünf häufigsten Fehler

1. Verspätete Erfassung

Belege werden nicht zeitnah gebucht, sondern monatelang gesammelt. Das verstößt gegen die GoBD und erschwert Liquiditätsplanung und Controlling.

2. Fehlende Belege

Ausgaben ohne ordnungsgemäßen Beleg (§ 14 UStG) werden nicht anerkannt. Fehlende Pflichtangaben (Steuernummer, Leistungsbeschreibung) führen zum Vorsteuerabzugs-Verlust.

3. Falsche Kontierung

Private Ausgaben auf Geschäftskonten, Verwechslung von Betriebs- und Privatvermögen oder falsche Umsatzsteuersätze führen zu Nachversteuerungen und Strafzinsen.

Durch strukturierte Prozesse, regelmäßige Abstimmungen und die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater lassen sich diese Fehler wirksam vermeiden. OnlineBilanz setzt auf digitale Workflows und zeitnahe Kommunikation, um Mandanten bereits während des Jahres auf Kurs zu halten — nicht erst bei der Jahresabschlusserstellung.

Prüfungsrisiko: Kassennachschau nach § 146b AO

Das Finanzamt darf seit 2018 unangekündigt in Ihr Unternehmen kommen und die Kasse sowie die digitalen Aufzeichnungen prüfen. Wer nicht GoBD-konform arbeitet, riskiert Hinzuschätzungen in fünfstelliger Höhe. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kassensysteme TSE-zertifiziert sind und alle Belege lückenlos archiviert werden.

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissenheit oder Zeitmangel. Wer frühzeitig einen Steuerberater einbindet, spart nicht nur Steuern, sondern vermeidet auch teure Nachversteuerungen und Ordnungsgelder. Prävention ist immer günstiger als Korrektur.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer in Dortmund eine Bilanz erstellen?

Nein. Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer (§ 19 UStG) sind in der Regel Einzelunternehmer oder Freiberufler, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Sie erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Eine Bilanz ist erst erforderlich, wenn Sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten oder eine Kapitalgesellschaft gründen.

Kann ich meine Buchhaltung in Dortmund selbst erledigen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Rechtlich dürfen Sie Ihre Buchhaltung selbst führen, sofern Sie die Anforderungen nach § 238 HGB und die GoBD-Richtlinien erfüllen. Ein Steuerberater ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert: Er haftet für Fehler, sichert Rechtskonformität und entlastet Sie organisatorisch. Besonders bei GmbHs mit komplexen Geschäftsvorfällen lohnt sich die Auslagerung.

Welche Software ist für die GoBD-konforme Buchhaltung in Dortmund zu empfehlen?

Wichtig ist, dass die Software eine GoBD-Zertifizierung besitzt, unveränderbare Protokollierung bietet und eine Verfahrensdokumentation ermöglicht. Gängige Lösungen sind DATEV, Lexoffice, sevDesk oder DATEV Unternehmen online. OnlineBilanz arbeitet mit DATEV, sodass Mandanten und Steuerberater auf dieselben Daten zugreifen und rechtskonform zusammenarbeiten.

Was passiert, wenn ich als GmbH in Dortmund die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem wird der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch; bereits festgesetzte Gelder bleiben bestehen.

Gibt es in Dortmund lokale Besonderheiten bei der Buchhaltung oder Gewerbesteuer?

Die Buchhaltungspflichten sind bundeseinheitlich geregelt. Lokale Unterschiede betreffen vor allem die Gewerbesteuer: Dortmund hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz, der jährlich angepasst werden kann. Dieser beeinflusst die Steuerlast, nicht aber die Buchhaltungspflichten. Für aktuelle Hebesätze konsultieren Sie die Stadt Dortmund oder Ihren Steuerberater.

Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen in Dortmund aufbewahren?

Nach § 147 AO gelten 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz und Buchungsbelege. Handelsbriefe und sonstige Unterlagen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Elektronische Belege müssen in unveränderter Form archiviert werden (GoBD).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 325 HGB – Offenlegung Jahresabschluss, § 42a GmbHG – Feststellung Jahresabschluss, GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
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Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
FK
F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater