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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Optiker

Buchführung Optiker: Praxisleitfaden 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Optiker-Betriebe unterliegen besonderen buchhalterischen Anforderungen – von der Kassensicherungsverordnung über die Kontierung von Rezeptumsätzen bis zur GKV-Abrechnung. Dieser Praxisleitfaden 2026 zeigt, welche Pflichten für Optiker-GmbHs gelten, wie branchenspezifische Besonderheiten korrekt abgebildet werden und wie die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater den Jahresabschluss sichert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Optiker unterliegen ab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn der Buchführungspflicht nach § 141 AO. GmbHs sind stets buchführungspflichtig nach § 238 HGB. Branchenspezifische Besonderheiten umfassen Kassenführung nach TSE-Verordnung, GKV-Abrechnungen, Warenbestand mit medizinischen Produkten und Rezeptumsätze. Ein Steuerberater stellt die korrekte Kontierung, Bilanzierung und Offenlegung sicher.

Buchführungspflicht für Optiker: Wann greift die gesetzliche Verpflichtung?

Optiker-Unternehmen unterliegen grundsätzlich der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, sobald sie als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten. Dies ist regelmäßig bei Gewerbetreibenden der Fall, die ein Handelsgewerbe betreiben – unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft (OHG, KG) oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) handelt. Für GmbH-Geschäftsführer ist die Buchführungspflicht kraft Rechtsform gemäß § 6 HGB unmittelbar gegeben.

Die Buchführungspflicht umfasst die laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB). Bei Optiker-GmbHs kommen zusätzlich die Pflichten zur Erstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 HGB) sowie – bei mittelgroßen und großen Gesellschaften – eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB) hinzu. Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und nachvollziehbar, zeitgerecht, geordnet und vollständig sein.

Hinweis zur Rechtsform

Auch Einzelkaufleute im Optiker-Bereich sind buchführungspflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). GmbHs sind unabhängig von Umsatz und Gewinn stets buchführungspflichtig.

Besonderheiten für Optiker-GmbHs

  • Verpflichtung zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB
  • Einhaltung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG: 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittel/große GmbH) nach Bilanzstichtag
  • Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB: Einreichung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag
  • Ordnungsgeld bei Nichtoffenlegung: 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB

Branchenspezifische Besonderheiten in der Buchführung für Optiker

Die Buchführung für Optiker weist mehrere branchentypische Besonderheiten auf, die sich aus dem hybriden Geschäftsmodell zwischen Handwerk, Handel und Dienstleistung ergeben. Optiker verkaufen Brillen und Kontaktlinsen (Warenhandel), fertigen individuelle Sehhilfen an (handwerkliche Leistung) und erbringen refraktive Dienstleistungen (Sehtest, Anpassung). Diese Vielfalt schlägt sich in der Buchführung nieder.

Warenwirtschaft und Lagerbuchführung

Optiker führen typischerweise ein umfangreiches Sortiment an Brillenfassungen, Gläsern, Kontaktlinsen und Pflegemitteln. Die Lagerbuchführung muss eine präzise Bestandsführung ermöglichen, da Brillenfassungen und -gläser oft hochpreisig sind und erhebliche Kapitalbeträge binden. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt nach § 256 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei Abschreibungen auf den niedrigeren Zeitwert bei Unverkäuflichkeit oder Veralterung vorzunehmen sind.

Wareneinkauf

  • Einkaufspreise oft gestaffelt nach Abnahmemengen
  • Lieferantenrabatte und Boni buchhalterisch erfassen
  • Inventurdifferenzen bei hochwertigen Fassungen kritisch

Eigenfertigungsleistung

  • Herstellungskosten kalkulieren (Material, Lohn, anteilige Gemeinkosten)
  • Aktivierungspflicht gemäß § 255 HGB bei unfertigen Erzeugnissen
  • Werkstattkosten und Maschinenabschreibungen zuordnen

Erlöserfassung und Umsatzsteuer

Ein erheblicher Anteil der Umsätze im Optikergeschäft entfällt auf Krankenkassenabrechnungen. Hier ist zu beachten, dass Kassenleistungen nach § 4 Nr. 14 UStG teilweise umsatzsteuerfrei sind, während der Verkauf von Brillenfassungen, Sonnenbrillen oder Pflegemitteln der Regelbesteuerung (19 %) unterliegt. Die saubere Trennung zwischen steuerfreien Heilmittelleistungen und steuerpflichtigen Handelsgeschäften ist buchhalterisch essentiell und wird bei Betriebsprüfungen regelmäßig kontrolliert.

Umsatzsteuer-Risiko

Eine fehlerhafte Zuordnung zwischen steuerfreien Kassenleistungen (§ 4 Nr. 14 UStG) und steuerpflichtigen Verkäufen kann zu erheblichen Nachforderungen führen. Die Abgrenzung muss bereits in der laufenden Buchführung sauber dokumentiert werden – insbesondere bei Mischkäufen (z. B. Kassenbrille plus Zusatzausstattung).

Abgrenzung Privatverkauf vs. Kassenabrechnung

Geschäftsvorfall Umsatzsteuer Buchhalterische Behandlung
Kassenbrille (Vertragsleistung) 0 % (steuerfrei § 4 Nr. 14 UStG) Erlöskonto ‚Kassenleistungen‘, separate Debitorenbuchhaltung
Privatverkauf Brille/Fassung 19 % Regelsteuersatz Erlöskonto ‚Privatverkauf Brillen‘, Umsatzsteuer gesondert ausweisen
Kontaktlinsen (privat) 19 % Regelsteuersatz Erlöskonto ‚Kontaktlinsen‘, volle Umsatzsteuer
Sehtest ohne Verkauf 19 % (Dienstleistung) Erlöskonto ‚Dienstleistungen‘, Umsatzsteuer ausweisen

Kontenrahmen und Kontierung: Welche Konten sind für Optiker relevant?

Für die Buchführung im Optiker-Bereich wird in der Regel der SKR 03 oder SKR 04 (Standard-Kontenrahmen nach DATEV) verwendet. Beide Kontenrahmen ermöglichen eine systematische und nachvollziehbare Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Während SKR 03 nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut ist, folgt SKR 04 dem Abschlussgliederungsprinzip nach HGB. Viele Steuerberater bevorzugen SKR 03, da sich damit Prozessabläufe besser abbilden lassen.

Wichtige Kontengruppen für Optiker

  • Warenkonten (SKR 03: 3000–3999): Wareneinkauf Brillenfassungen, Brillengläser, Kontaktlinsen, Pflegemittel – getrennt nach Lieferanten und Artikelgruppen
  • Erlöskonten (SKR 03: 8000–8999): Erlöse Kassenleistungen (steuerfrei), Erlöse Privatverkauf Brillen (19 %), Erlöse Kontaktlinsen, Erlöse Dienstleistungen (Sehtests, Anpassungen)
  • Vorräte/Bestandskonten (SKR 03: 1400–1499): Bestand Brillenfassungen, Bestand Brillengläser, Bestand Kontaktlinsen – Inventuranpassungen
  • Kostenkonten (SKR 03: 4000–7999): Personalkosten (Optiker-Gehälter, Meisterlohn), Ladenmiete, Werkstattkosten, Abschreibungen auf technische Geräte (Schleifmaschinen, Messgeräte)
  • Debitorenkonten: Forderungen aus Kassenleistungen (gesondert), Forderungen aus Privatverkäufen, ggf. Ratenzahlungsvereinbarungen

„In der Praxis sehen wir bei Optikern häufig eine unzureichende Differenzierung zwischen Kassenerlösen und Privatverkäufen. Eine saubere Kontenstruktur mit getrennten Erlöskonten ist nicht nur umsatzsteuerlich geboten, sondern erleichtert auch die betriebswirtschaftliche Auswertung und Planung erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Beispiel-Kontierungen für typische Geschäftsvorfälle

Geschäftsvorfall Soll Haben Betrag (Beispiel)
Einkauf Brillenfassungen (brutto 19 %) 3000 Wareneinkauf Fassungen 1576 Vorsteuer 19 % 1600 Verbindlichkeiten Lieferanten 1.190,00 € 190,00 € 1.190,00 €
Verkauf Kassenbrille (steuerfrei) 1400 Forderungen Kassen 8100 Erlöse Kassenleistungen (steuerfrei) 250,00 €
Verkauf Privatbrille (brutto 19 %) 1200 Forderungen Privatkunden 8400 Erlöse Privatverkauf Brillen 1776 Umsatzsteuer 19 % 595,00 € 500,00 € 95,00 €
Gehalt Augenoptiker-Meister 6100 Löhne und Gehälter 6110 Gesetzl. soz. Aufw. 1740 Verbindl. Lohn/Gehalt 1750 Verbindl. Sozialvers. 4.500,00 € 900,00 €

Tipp zur Kontierung

Richten Sie in Ihrer Buchhaltungssoftware individuelle Konten für häufige Geschäftsvorfälle ein (z. B. ‚Erlöse Gleitsichtgläser‘, ‚Erlöse Kontaktlinsen-Abo‘). Das verbessert die Auswertbarkeit und ermöglicht eine präzise Kalkulation der Deckungsbeiträge je Produktgruppe.

Kassenführung und Bargeschäfte: Was müssen Optiker beachten?

Optikergeschäfte wickeln einen erheblichen Teil ihres Geschäfts über Barzahlungen ab. Nach § 146 AO und den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten strenge Anforderungen an die Kassenführung. Seit dem 1. Januar 2020 besteht für elektronische Kassensysteme die Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß § 146a AO.

Anforderungen an die Kassenführung

  • Einzelaufzeichnungspflicht: Jeder Geschäftsvorfall ist einzeln, vollständig und zeitgerecht aufzuzeichnen
  • Täglicher Kassenbericht mit Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben, Entnahmen, Einlagen und Endbestand
  • Zähl-Protokoll bei Kassensturz: Der gezählte Ist-Bestand muss mit dem Soll-Bestand übereinstimmen
  • Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen: Nachträgliche Änderungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein
  • TSE-Pflicht bei elektronischen Kassen: Zertifizierte Sicherheitseinrichtung seit 01.01.2020 verpflichtend
  • Aufbewahrungspflicht: Kassenbelege und Kassenbücher 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO)

Risiko bei Kassenführung

Formelle Mängel in der Kassenführung (z. B. fehlende Tagesberichte, nachträgliche Korrekturen ohne Dokumentation, fehlende TSE) führen bei Betriebsprüfungen regelmäßig zu Hinzuschätzungen. Das Finanzamt kann dann den gesamten Gewinn schätzen – oft mit erheblichen Nachforderungen.

Besonderheiten bei Mischkassen

Viele Optiker führen sogenannte Mischkassen, in denen sowohl Barverkäufe als auch EC-Kartenzahlungen erfasst werden. Hier ist eine klare Trennung erforderlich: Barzahlungen sind kassenwirksam und müssen im Kassenbuch erfasst werden, während EC-Zahlungen als bargeldlose Zahlungen direkt auf das Bankkonto gebucht werden. Die Tageslosung muss daher nach Zahlungsarten differenziert werden.

Barzahlung

  • Buchung: Kasse an Erlöse (zzgl. USt)
  • Täglicher Kassenbericht erforderlich
  • Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Kassen (TSE)

EC-Kartenzahlung

  • Buchung: Bank an Erlöse (zzgl. USt)
  • Abgleich mit Kontoauszug erforderlich
  • Terminalgebühren als Aufwand buchen

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Vermischung von Privatentnahmen mit Geschäftsausgaben aus der Kasse. Privatentnahmen des Geschäftsführers (bei GmbH eigentlich unüblich, eher bei Einzelunternehmen) müssen stets gesondert dokumentiert und auf das Verrechnungskonto gebucht werden. Bei GmbHs sind Barentnahmen durch den Geschäftsführer gesellschaftsrechtlich als Darlehen oder Gehaltsentnahme zu qualifizieren.

Jahresabschluss für Optiker-GmbHs: Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss einer Optiker-GmbH besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Bei mittelgroßen und großen GmbHs tritt der Lagebericht hinzu (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB). Die Bilanzierung erfolgt nach den Vorschriften des HGB, wobei die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen (§§ 252 ff. HGB) folgen muss.

Ansatz und Bewertung des Vorratsvermögens

Das Vorratsvermögen ist bei Optikern oft der größte Aktivposten. Brillenfassungen, Gläser und Kontaktlinsen sind zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) anzusetzen. Bei Eigenfertigungsleistungen (z. B. individuell geschliffene Gläser) sind die Herstellungskosten maßgeblich (§ 255 Abs. 2 HGB). Ist der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger (z. B. durch Veraltung von Fassungsmodellen), ist auf diesen niedrigeren Wert abzuschreiben (strenges Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 4 HGB).

Position Bewertungsansatz Besonderheiten Optiker
Brillenfassungen Anschaffungskosten (Einkaufspreis + Nebenkosten) Abschreibung auf Modeartikel bei Unverkäuflichkeit
Brillengläser (Rohware) Anschaffungskosten Lifo/Fifo-Verfahren oder Durchschnittsmethode
Unfertige Erzeugnisse Herstellungskosten (Material + Fertigungslöhne + angemessene Gemeinkosten) Nur bei Stichtagsüberhang aktivierungspflichtig
Kontaktlinsen Anschaffungskosten Abschreibung bei abgelaufenem MHD
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sofortabschreibung bis 800 € (§ 6 Abs. 2 EStG) Messgeräte, kleinere Werkzeuge

Forderungen und zweifelhafte Forderungen

Forderungen aus Kassenleistungen haben regelmäßig längere Zahlungsziele (oft 30–60 Tage). Forderungen aus Privatverkäufen werden meist sofort beglichen, können aber bei Ratenzahlungsvereinbarungen ebenfalls längerfristig sein. Zweifelhafte Forderungen sind gemäß § 253 Abs. 4 HGB durch Einzelwertberichtigungen zu berücksichtigen. Für das allgemeine Ausfallrisiko können pauschalierte Wertberichtigungen gebildet werden (ca. 1–2 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).

„Bei Optiker-Mandanten empfehlen wir eine monatliche Durchsicht der offenen Posten. Forderungen gegenüber Krankenkassen sind normalerweise unproblematisch, während bei privaten Ratenkäufen ein höheres Ausfallrisiko besteht. Eine zeitnahe Mahnbuchhaltung und klare Wertberichtigungen im Jahresabschluss sind essentiell.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Anlagevermögen und Abschreibungen

Zum Anlagevermögen einer Optiker-GmbH zählen insbesondere Ladeneinrichtung, technische Anlagen (Schleifmaschinen, Zentriergeräte, Refraktometer, Autorefraktometer), EDV-Systeme und ggf. Firmen-PKW. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Für steuerliche Zwecke sind die AfA-Tabellen des BMF maßgeblich. Typische Nutzungsdauern: Ladeneinrichtung 10–13 Jahre, technische Geräte 5–8 Jahre, EDV 3 Jahre.

  • Schleif- und Zentriermaschinen: Nutzungsdauer 7–8 Jahre, Anschaffungskosten häufig 15.000–30.000 Euro
  • Messgeräte (Refraktometer, Autorefraktometer): Nutzungsdauer 5–8 Jahre, Anschaffungskosten 5.000–15.000 Euro
  • Ladeneinrichtung (Regale, Theken, Beleuchtung): Nutzungsdauer 10–13 Jahre
  • EDV und Kassensysteme: Nutzungsdauer 3 Jahre (TSE-zertifizierte Kassen ggf. kürzer wegen technischer Veralterung)

Steuern und Sozialversicherung: Was Optiker-GmbHs beachten müssen

Optiker-GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 KStG) auf ihren zu versteuernden Gewinn. Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG), hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, was eine effektive Gesamtbelastung von 15,825 % ergibt. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, deren Hebesatz von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird (durchschnittlich 400–490 %).

Umsatzsteuer: Trennung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze

Wie bereits erwähnt, unterliegen Kassenleistungen nach § 4 Nr. 14 UStG der Steuerbefreiung, während private Verkäufe dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Diese Differenzierung muss sich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder quartalsweise) widerspiegeln. Die Vorsteuer aus Wareneinkäufen kann grundsätzlich geltend gemacht werden, muss aber bei gemischter Verwendung (steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze) ggf. aufgeteilt werden (§ 15 Abs. 4 UStG).

15,825 %

Körperschaftsteuer + SolZ

Ø 14–17 %

Gewerbesteuer (je Gemeinde)

19 % / 0 %

Umsatzsteuer (gesplittet)

Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung

Optiker-GmbHs beschäftigen typischerweise Augenoptiker-Meister, Gesellen, Auszubildende und kaufmännisches Personal. Die Lohnbuchhaltung umfasst die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Der GmbH-Geschäftsführer ist in der Regel sozialversicherungsfrei, sofern er maßgeblich am Gesellschaftskapital beteiligt ist (Gesellschafter-Geschäftsführer). Fremdgeschäftsführer hingegen unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht.

Hinweis zur Geschäftsführer-Vergütung

Die Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer müssen angemessen sein und dem Fremdvergleichsgrundsatz standhalten (§ 8 Abs. 3 KStG). Unangemessen hohe Gehälter können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert werden, was zu Nachversteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene führt.

Steuertermine und Vorauszahlungen (Stand 2026, Bilanzstichtag 31.12.2025)

Steuerart Voranmeldung/Zahlung Jahreserklärung Frist
Umsatzsteuer-Voranmeldung Monatlich (10.) oder quartalsweise (10.) 31.07.2026 (mit StB-Fristverlängerung: 28.02.2027)
Lohnsteuer-Anmeldung Monatlich (10.)
Körperschaftsteuer Vierteljährliche Vorauszahlungen (10.03./10.06./10.09./10.12.) 31.07.2026 (mit StB: 28.02.2027)
Gewerbesteuer Vierteljährliche Vorauszahlungen (15.02./15.05./15.08./15.11.) 31.07.2026 (mit StB: 28.02.2027)

Wer die Erstellung des Jahresabschlusses und die Steuererklärungen durch einen Steuerberater durchführen lässt, profitiert von automatischen Fristverlängerungen. Plattformen wie OnlineBilanz bieten Optiker-GmbHs die Möglichkeit, den gesamten Jahresabschluss digital und zu transparenten Festpreisen durch zugelassene Steuerberater erstellen zu lassen – ohne Wartezeiten und mit klarer Koordination durch das Büroteam in Stuttgart.

Digitalisierung der Buchführung: Welche Software eignet sich für Optiker?

Die Digitalisierung der Buchführung ist für Optiker-GmbHs nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Rechtssicherheit. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verlangen die revisionssichere Archivierung aller buchungsrelevanten Belege. Moderne Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen und ermöglicht zudem eine nahtlose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Anforderungen an Buchhaltungssoftware für Optiker

  • GoBD-Konformität: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, revisionssichere Archivierung
  • TSE-Integration: Anbindung an zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme
  • Warenwirtschafts-Schnittstelle: Automatischer Abgleich zwischen Lagerbuchführung und Finanzbuchhaltung
  • Offene-Posten-Verwaltung: Forderungsmanagement gegenüber Kassen und Privatkunden
  • Online-Banking-Anbindung: Automatischer Import von Kontoauszügen (HBCI/FinTS)
  • DATEV-Schnittstelle: Export im DATEV-Format für nahtlose Übergabe an den Steuerberater
  • Belegerfassung per App: Mobile Fotografie von Eingangsrechnungen und Quittungen

Marktübliche Lösungen

DATEV Mittelstand

  • Vollumfängliche Finanzbuchhaltung
  • Direkte Mandantenzusammenarbeit mit Steuerberater
  • Hohe Anschaffungs- und Lizenzkosten

lexoffice / sevDesk

  • Intuitive Bedienung, auch für Nicht-Buchhalter
  • Mobile Belegerfassung per App
  • DATEV-Export für Steuerberater-Übergabe

Branchensoftware

  • Integrierte Warenwirtschaft + Fibu
  • Kassenabrechnung inkl. TSE
  • Oft modularer Aufbau mit Zusatzkosten

„Für Optiker empfiehlt sich eine integrierte Lösung, die Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung verbindet. Der automatische Datenabgleich zwischen Kasse, Lager und Buchhaltung reduziert Fehlerquellen erheblich. Wichtig ist die DATEV-Schnittstelle, damit wir als Steuerberater die Daten nahtlos übernehmen und den Jahresabschluss effizient erstellen können.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Belegablage und Archivierung

Nach § 147 AO besteht eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege, Rechnungen, Jahresabschlüsse und Inventare. Die elektronische Archivierung ist zulässig, sofern sie den GoBD entspricht. Das bedeutet: Belege müssen in unveränderter Form, jederzeit lesbar und maschinell auswertbar archiviert werden. Viele Buchhaltungsprogramme bieten integrierte Dokumenten-Management-Systeme (DMS), die diese Anforderungen erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater wird durch digitale Buchhaltung erheblich erleichtert. Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen den vollständig digitalen Austausch zwischen Mandant und Steuerberater: Belege werden per App fotografiert und hochgeladen, die Buchhaltung wird laufend synchronisiert, und der Jahresabschluss kann ohne Medienbrüche erstellt werden. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und erhöht die Qualität der Abschlüsse.

Häufige Fehler in der Buchführung und Prüfungsrisiken für Optiker

Betriebsprüfungen durch das Finanzamt decken regelmäßig typische Schwachstellen in der Buchführung von Optikergeschäften auf. Die häufigsten Beanstandungen betreffen die Kassenführung, die Umsatzsteuerabgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen sowie die Bewertung des Vorratsvermögens. Eine saubere, GoBD-konforme Buchführung minimiert Prüfungsrisiken und verhindert Hinzuschätzungen.

Typische Fehlerquellen

Fehlerquelle Risiko Vermeidung
Fehlende oder lückenhafte Kassenberichte Hinzuschätzung nach § 162 AO, Verwerfung der Buchführung Tägliche Kassenberichte mit Zählprotokoll, TSE-konforme Kasse
Vermischung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze Umsatzsteuer-Nachforderung, Zinsen, ggf. Bußgeld Getrennte Erlöskonten, eindeutige Belege (Kassenbon mit USt-Ausweis)
Keine oder fehlerhafte Inventur Abweichungen zwischen Buch- und Ist-Bestand, Gewinnkorrektur Jährliche Stichtagsinventur mit Zählprotokoll, zeitnahe Buchung
Privatentnahmen nicht dokumentiert Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), Nachversteuerung Klare Trennung Geschäfts-/Privatvermögen, Buchung auf Verrechnungskonto
Fehlende Abschreibungen auf veraltete Ware Überbewertung des Vorratsvermögens, zu hoher Gewinnausweis Regelmäßige Prüfung der Lagergängigkeit, Abschreibung auf Zeitwert
Unvollständige Belegablage GoBD-Verstoß, formelle Mängel, Verwerfung der Buchführung Digitale Belegarchivierung, lückenlose Zuordnung aller Buchungen

Prüfungsrisiko Kassenführung

Bei formellen oder inhaltlichen Mängeln in der Kassenführung (z. B. Minus-Bestände, fehlende Tagesberichte, nachträgliche Korrekturen ohne Dokumentation) kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen und den Gewinn im Schätzungswege ermitteln. Erfahrungsgemäß fällt die Schätzung zulasten des Steuerpflichtigen aus.

Betriebsprüfung: Was wird kontrolliert?

  • Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung: Tägliche Berichte, TSE-Protokolle, Nachvollziehbarkeit aller Bargeldbewegungen
  • Umsatzsteuer: Korrekte Trennung steuerfreier Kassenleistungen und steuerpflichtiger Privatverkäufe, Vorsteuerabzug
  • Warenbestand und Inventur: Plausibilität der Bestände, Abschreibungen auf unverkäufliche Ware, Inventurdifferenzen
  • Forderungen: Wertberichtigungen, Forderungsausfälle, Verbuchung von Zahlungseingängen
  • Betriebsausgaben: Abgrenzung Geschäfts-/Privataufwand, angemessene Geschäftsführer-Vergütung, Fahrtkosten
  • Lohnbuchhaltung: Korrekte Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung, Minijobs, Aushilfskräfte

Präventive Maßnahmen

Eine proaktive, qualitätsorientierte Buchführung ist der beste Schutz vor Beanstandungen. Dazu gehört die regelmäßige Abstimmung der Konten, die zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle, die saubere Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen sowie die lückenlose Belegablage. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – idealerweise durch digitale Plattformen wie OnlineBilanz – gewährleistet, dass formale und materielle Anforderungen stets erfüllt werden.

„In der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen unterstützen wir unsere Mandanten durch eine systematische Prüfung der Kassenführung, der Umsatzsteuerabgrenzung und der Inventurunterlagen. Eine frühzeitige Fehlerkorrektur und Dokumentation kann spätere Nachforderungen vermeiden oder zumindest erheblich reduzieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Wie Optiker-GmbHs profitieren

Die laufende Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses können grundsätzlich intern durch qualifiziertes Personal oder extern durch einen Steuerberater erfolgen. Für Optiker-GmbHs empfiehlt sich in den meisten Fällen die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, da dieser nicht nur die formale Richtigkeit der Buchführung gewährleistet, sondern auch steuerliche Gestaltungsspielräume nutzt und bei Betriebsprüfungen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Leistungsspektrum des Steuerberaters

Laufende Betreuung

  • Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle
  • Erstellung Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohnbuchhaltung und SV-Meldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Finanzplanung und Liquiditätssteuerung

Jahresabschluss & Steuern

  • Erstellung Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Feststellung und Offenlegung nach § 325 HGB
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

Digitale Steuerberatung: Effizienz und Transparenz

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen digitaler Prozesse. Mandanten profitieren von transparenten Festpreisen, klaren Fristen und einer vollständig digitalen Kommunikation. Der gesamte Prozess – von der Belegerfassung über die laufende Buchhaltung bis zur Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses – wird digital koordiniert, ohne dass Qualität oder rechtliche Sicherheit leiden.

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Digital koordiniert

Festpreis

Transparente Kosten

0 Tage

Wartezeit auf Ansprechpartner

Servet Gündogan und das Team im OnlineBilanz-Büro Stuttgart fungieren als zentrale Ansprechpartner und koordinieren die Zusammenarbeit zwischen Mandant und den Steuerberatern, die den Jahresabschluss fachlich erstellen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Diese klare Rollenverteilung ermöglicht eine hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit bei gleichzeitig hoher fachlicher Qualität.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

  • Rechtssicherheit: Jahresabschluss wird durch zugelassenen Steuerberater geprüft und unterzeichnet
  • Fristverlängerungen: Automatische Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen bis 28.02. des Folgejahres
  • Steueroptimierung: Nutzung aller legalen Gestaltungsspielräume zur Minimierung der Steuerlast
  • Haftungsschutz: Bei Fehlern haftet der Steuerberater (Berufshaftpflicht)
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren
  • Betriebsprüfung: Professionelle Begleitung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt

„Unsere Optiker-Mandanten schätzen die klare Struktur: Sie kümmern sich um ihr Geschäft, wir kümmern uns um Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern. Die digitale Plattform macht die Zusammenarbeit transparent und effizient – ohne lange E-Mail-Pingpongs oder unklare Kostenfragen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer als Optiker-GmbH den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten oder überraschende Honorare, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne, digitale Lösung mit zugelassenen Steuerberatern, transparenten Festpreisen und direkter Ansprechbarkeit. Die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz schafft Rechtssicherheit und spart wertvolle Zeit.

Häufig gestellte Fragen

Können Optiker die EÜR statt Bilanzierung nutzen?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen, solange sie unter den Grenzen von 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn bleiben. GmbHs sind stets nach § 238 HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Optiker-Unterlagen?

Buchführungsunterlagen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB, § 147 AO). Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege unterliegen ebenfalls der 10-Jahres-Frist. Für GKV-Abrechnungen gelten zusätzlich sozialrechtliche Aufbewahrungsfristen von mindestens 10 Jahren.

Wie werden Rezeptumsätze umsatzsteuerlich behandelt?

Rezeptumsätze nach § 33 SGB V (Sehhilfen auf Kassenrezept) sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Private Brillenverkäufe unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Die Trennung muss bereits in der Kassenführung erfolgen, um korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu ermöglichen.

Welche Rolle spielt die GoBD für Optiker?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten auch für Optiker. Kassensysteme müssen seit 2020 mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ausgestattet sein. Belege sind revisionssicher, vollständig und nachvollziehbar zu archivieren – digital oder in Papierform.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

GmbHs müssen den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein, wenn keine Offenlegung erfolgt.

Sind Optiker von der Inventurpflicht befreit?

Nein. Alle buchführungspflichtigen Optiker müssen nach § 240 HGB ein Inventar erstellen – mindestens zum Bilanzstichtag. Brillenfassungen, Gläser, Kontaktlinsen und medizinische Produkte sind mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen. Vereinfachungsverfahren wie Stichprobeninventur oder permanente Inventur sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
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Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Entstehungsgeschichte

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der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Dr. Martin Pilz
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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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