Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Agentur

Buchführung Agentur 2026: Pflichten & Lösungen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Agenturen unterliegen spezifischen Buchführungspflichten, die sich nach Rechtsform und Größe richten. Besonderheiten wie Projektabrechnung, Anzahlungen und durchlaufende Posten erfordern eine präzise Erfassung. Der Jahresabschluss muss fristgerecht erstellt und bei größenabhängiger Pflicht offengelegt werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Agenturen sind je nach Rechtsform buchführungspflichtig: Kapitalgesellschaften immer nach § 238 HGB, Personengesellschaften und Einzelunternehmen ab definierten Schwellenwerten nach § 241a HGB. Die Buchführung muss Besonderheiten wie projektbezogene Abrechnung, Anzahlungen, Fremdleistungen und durchlaufende Posten korrekt abbilden. Der Jahresabschluss ist nach § 264 bzw. § 242 HGB zu erstellen, bei Kapitalgesellschaften binnen 11 bzw. 8 Monaten nach § 42a GmbHG festzustellen und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB offenzulegen.

Welche Buchführungspflicht gilt für Agenturen?

Agenturen – ob Werbeagentur, Marketingagentur, Kreativagentur oder PR-Agentur – unterliegen als gewerbliche Unternehmen grundsätzlich der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, sofern sie als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG) organisiert sind oder die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten. Eine GmbH ist unabhängig von Umsatz oder Gewinn immer buchführungspflichtig, da sie kraft Rechtsform Kaufmann im Sinne des HGB ist (§ 13 Abs. 3 GmbHG i.V.m. § 6 HGB).

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG) greift die Buchführungspflicht erst, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens einer der folgenden Schwellenwerte nach § 241a HGB überschritten wird:

  • Umsatzerlöse von mehr als 800.000 Euro pro Jahr
  • Jahresüberschuss von mehr als 80.000 Euro

Praxis-Tipp

Viele Agenturen starten als Freelancer-Kollektiv (GbR) und wachsen schnell über die Schwellenwerte hinaus. Spätestens mit Überschreitung der Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist der Wechsel zur doppelten Buchführung ab dem folgenden Geschäftsjahr verpflichtend – eine rechtzeitige Umstellung spart Hektik und Ordnungsgelder.

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (z.B. beratende Ingenieure, Architekten) sind von der Buchführungspflicht nach HGB grundsätzlich befreit und führen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Sobald die Agentur jedoch als GmbH firmiert, entfällt der Freiberufler-Status, und die volle handelsrechtliche Buchführungspflicht greift.

Welche Besonderheiten hat die Buchführung in Agenturen?

Agenturen weisen im Vergleich zu produzierenden Unternehmen oder Händlern einige buchhalterische Eigenheiten auf, die bei der laufenden Buchhaltung und im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind:

Durchlaufende Posten und Fremdleistungen

Agenturen beauftragen regelmäßig externe Dienstleister (Fotografen, Texter, Programmierer, Mediaeinkauf) und stellen deren Kosten dem Auftraggeber weiter. Diese durchlaufenden Posten sind buchhalterisch korrekt zu erfassen: Nur die eigene Marge ist Umsatz der Agentur, die durchgeleiteten Fremdkosten werden entweder als durchlaufender Posten (kein Ertrag/Aufwand) oder – je nach Vereinbarung – als Fremdleistung mit entsprechender Weiterberechnung behandelt.

Eine falsche Behandlung führt zu verzerrten Umsatzzahlen und kann die Größenklasse nach § 267 HGB beeinflussen, was wiederum Offenlegungs- und Prüfungspflichten nach sich zieht.

Projektbezogene Abgrenzung und unfertigen Leistungen

Agenturprojekte erstrecken sich häufig über mehrere Monate oder Geschäftsjahre. Zum Bilanzstichtag (z.B. 31.12.2025) müssen unfertige Leistungen nach § 266 Abs. 2 B. I. 2. HGB aktiviert werden, wenn Aufwand angefallen ist, aber die Leistung noch nicht abgerechnet wurde. Gleichzeitig sind erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit zu passivieren (§ 266 Abs. 3 C. 4. HGB).

Die periodengerechte Abgrenzung erfordert eine saubere Projektkostenrechnung und -dokumentation – eine Herausforderung, die viele Agenturen unterschätzen.

Honorarumsätze und Umsatzsteuer

Agenturleistungen unterliegen grundsätzlich der Regelbesteuerung (19 % Umsatzsteuer). Bei internationalen Auftraggebern im EU-Ausland oder Drittland gelten die Sonderregelungen für sonstige Leistungen (Reverse-Charge, § 13b UStG). Fehler bei der umsatzsteuerlichen Behandlung – insbesondere bei grenzüberschreitenden Projekten – führen zu Nachforderungen und Zinsen.

„Gerade bei Agenturen sehen wir immer wieder, dass durchlaufende Posten und Fremdkosten nicht sauber getrennt werden. Das verzerrt nicht nur die GuV, sondern kann auch steuerliche Konsequenzen haben – etwa bei der Vorsteuerabzugsberechtigung oder der korrekten Umsatzrealisation.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer darf die Buchführung einer Agentur erstellen?

Die laufende Buchhaltung darf grundsätzlich jeder führen – sei es der Geschäftsführer selbst, ein interner Buchhalter oder ein externer Dienstleister. Entscheidend ist die Qualifikation und Zuverlässigkeit, denn fehlerhafte Buchführung führt zu Steuernachzahlungen, Ordnungsgeldern und im schlimmsten Fall zur Nichtanerkennung als ordnungsgemäße Buchführung (§ 238 Abs. 1 HGB).

Folgende Modelle kommen in der Praxis vor:

Modell Voraussetzung Typisch für
Interne Buchhaltung Angestellter Buchhalter oder kaufmännischer Mitarbeiter Agenturen ab ca. 10 Mitarbeitern
Externe Buchhaltung (Buchführungshelfer) Gewerbeanmeldung, keine StB-Zulassung nötig Kleine Agenturen, einfache Strukturen
Steuerberater Berufsrechtliche Zulassung nach § 3 StBerG Alle Größenklassen, insbesondere GmbH
Digitale Steuerberater-Plattform Zugelassene Steuerberater im Hintergrund, digitale Koordination Agenturen mit Wunsch nach Transparenz, Festpreis, digitaler Abwicklung

Berufsrechtliche Grenze

Die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung ist gemäß § 33 StBerG und § 6 StBerG ausschließlich Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Rechtsanwälten vorbehalten. Buchführungshelfer dürfen zwar die laufende Buchhaltung führen, nicht aber die Bilanz und GuV aufstellen oder Steuererklärungen einreichen.

Wer als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten und intransparente Honorare, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und zentraler Koordination durch Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart.

Welche Pflichten hat eine Agentur bei Jahresabschluss und Offenlegung?

Für Agenturen in der Rechtsform der GmbH oder UG gelten klare gesetzliche Fristen für die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt Umfang und Detailtiefe:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsumfang
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 Nur Bilanz (verkürzt möglich)
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz + Anhang
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständiger Jahresabschluss + Prüfungspflicht

Die Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten bzw. unterschritten werden, um einen Größenklassenwechsel auszulösen (§ 267 Abs. 4 HGB).

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Die Frist beträgt:

  • 11 Monate nach Bilanzstichtag für kleine Kapitalgesellschaften (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  • 8 Monate nach Bilanzstichtag für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 42a Abs. 1 GmbHG)

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH).

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (nicht beim Bundesanzeiger – dieser Irrtum hält sich hartnäckig, ist aber seit dem DiRUG vom 01.08.2022 überholt). Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB), für den Stichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026.

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Ein Versäumnis ist keine Bagatelle.

„Wir erleben regelmäßig, dass Agenturen operativ erfolgreich sind, aber die Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung unterschätzen. Gerade in der Kreativbranche wird die kaufmännische Compliance oft nachrangig behandelt – bis das Ordnungsgeld kommt. Dabei lässt sich mit klarer Planung und digitaler Zusammenarbeit jede Frist einhalten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet die Buchführung für eine Agentur?

Die Kosten für Buchführung und Jahresabschluss hängen von mehreren Faktoren ab: Größe der Agentur, Anzahl der Belege, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Rechtsform und gewähltem Dienstleister. In der Praxis lassen sich drei Preismodelle unterscheiden:

Steuerberater nach StBVV (Gebührenverordnung)

Steuerberater rechnen traditionell nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert (z.B. Bilanzsumme, Jahresumsatz) und können innerhalb eines Rahmens (1/10 bis 6/10 der Tabelle) frei vereinbart werden. Für eine kleine Agentur-GmbH mit 500.000 Euro Umsatz und 200 Belegen monatlich liegen die Jahreskosten typischerweise zwischen:

  • Laufende Buchhaltung: 3.000–6.000 Euro p.a.
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang): 2.500–5.000 Euro
  • Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer): 1.500–3.000 Euro

Summe: 7.000–14.000 Euro pro Jahr. Bei komplexeren Strukturen, internationalen Projekten oder Betriebsprüfungen können die Kosten deutlich steigen.

Festpreismodelle und digitale Steuerberater-Plattformen

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise ohne versteckte Stundensätze. Die Leistung wird von zugelassenen Steuerberatern erbracht, die Koordination erfolgt zentral und digital. Typische Festpreise für eine kleine Agentur-GmbH:

ab 1.990 €

Jahresabschluss Festpreis

ab 199 €/Monat

Laufende Buchhaltung

0 €

Versteckte Kosten

Der Vorteil: Planbare Kosten, keine Überraschungen, digitaler Belegaustausch und kurze Abstimmungswege. Die Steuerberater im Hintergrund bringen die volle fachliche Verantwortung und Berufshaftung mit.

Interne Buchhaltung

Eine festangestellte Buchhaltungskraft kostet je nach Qualifikation und Region zwischen 35.000 und 50.000 Euro Bruttojahresgehalt, zzgl. Lohnnebenkosten (ca. 20 %), Arbeitsplatzkosten, Software und Fortbildung. Realistisch sind Gesamtkosten von 50.000–70.000 Euro p.a. – ein Modell, das sich erst ab einer gewissen Unternehmensgröße (Umsatz > 2 Mio. Euro, > 20 Mitarbeiter) rechnet. Zudem bleibt die Verantwortung für die steuerliche Beratung und den Jahresabschluss beim Steuerberater.

Kosten-Nutzen-Rechnung

Für die meisten Agenturen unter 2 Mio. Euro Umsatz ist die Auslagerung an einen Steuerberater oder eine digitale Steuerberater-Plattform wirtschaftlich sinnvoller als eine interne Vollzeitstelle. Die Ersparnis liegt nicht nur beim Gehalt, sondern auch bei Software, Vertretung und Haftungsrisiko.

Welche Software eignet sich für die Buchführung in Agenturen?

Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert die laufende Erfassung, Belegverwaltung und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich. Für Agenturen sind folgende Anforderungen typisch:

  • Projektkostenrechnung und -zuordnung
  • Integration mit Zeiterfassungs- und Projektmanagement-Tools (z.B. Harvest, Asana, Trello)
  • Automatisierte Belegerfassung (OCR, E-Mail-Import)
  • Schnittstelle zum Steuerberater (DATEV, digitale Belege)
  • Umsatzsteuervoranmeldung (ELSTER-Anbindung)
  • Banking-Integration (automatischer Kontoabgleich)

DATEV Unternehmen Online

DATEV ist der Quasi-Standard in Deutschland und bietet nahtlose Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Die Software ist mächtig, aber für viele Agentur-Geschäftsführer nicht intuitiv. Typische Nutzung: Der Mandant erfasst Belege, der Steuerberater kontiert und bucht. Kosten: ca. 20–40 Euro/Monat zzgl. Steuerberater-Honorar.

lexoffice, sevDesk, Billomat

Cloud-Buchhaltungslösungen mit einfacher Bedienung, Rechnungsstellung, Belegmanagement und Banking. Gut geeignet für kleine Agenturen ohne komplexe Anforderungen. Die Datenübergabe an den Steuerberater erfolgt per DATEV-Export oder digitaler Schnittstelle. Kosten: 10–30 Euro/Monat.

OnlineBilanz-Plattform

Bei der Zusammenarbeit mit OnlineBilanz.de erfolgt die Belegübermittlung digital über eine zentrale Plattform. Der Mandant lädt Belege hoch, Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert die Bearbeitung, und das zugelassene Steuerberater-Team übernimmt Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Die Software ist in der Festpreis-Leistung enthalten – kein separates Abo nötig.

Eigene Software + StB

  • Zeitaufwand beim Mandanten
  • Doppelerfassung möglich
  • Günstig bei hoher Eigenleistung

Digitale StB-Plattform

  • Kein Buchführungs-Know-how nötig
  • Transparente Festpreise
  • Volle StB-Haftung

Welche Lösung passt, hängt von der internen Ressourcensituation ab. Agenturen mit kaufmännischem Personal fahren gut mit eigener Software; kreativlastige Teams ohne Buchhaltungs-Affinität profitieren von vollständiger Auslagerung.

Welche Fehler sollten Agenturen in der Buchführung vermeiden?

Aus der täglichen Beratungspraxis lassen sich typische Stolperfallen identifizieren, die bei Agenturen immer wieder auftreten:

1. Vermischung privater und geschäftlicher Konten

Gerade in der Gründungsphase nutzen Agentur-Gründer häufig ihr privates Bankkonto für geschäftliche Zwecke. Das führt zu intransparenter Buchführung, Problemen bei der Vorsteuerabzugsberechtigung und erschwert die Betriebsprüfung erheblich. Abhilfe: Sofort ein separates Geschäftskonto eröffnen, idealerweise mit DATEV-Integration.

2. Fehlende Belegarchivierung

Belege müssen nach § 147 AO und § 257 HGB für 10 Jahre (Buchungsbelege, Rechnungen, Jahresabschlüsse) bzw. 6 Jahre (Geschäftsbriefe) aufbewahrt werden. Bei digitaler Archivierung gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Fehlt ein Beleg bei der Betriebsprüfung, kann das Finanzamt Hinzuschätzungen vornehmen.

3. Falsche Umsatzabgrenzung bei Projekten

Projekte, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen sind, erfordern eine Abgrenzung. Bereits erbrachte Leistungen sind als unfertige Leistungen (Aktiva) zu aktivieren, erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit zu passivieren. Wird dies nicht korrekt umgesetzt, ist der Jahresabschluss fehlerhaft und die Steuererklärung falsch.

4. Unklare Regelungen bei Durchlaufposten

Fremdleistungen (Fotograf, Medien, Druck) werden oft pauschal als Umsatz gebucht, obwohl sie nur durchlaufende Posten sind. Das verzerrt den Umsatz, die Bilanzsumme und kann zu einer höheren Größenklasse führen – mit entsprechend erweiterten Offenlegungs- und ggf. Prüfungspflichten.

  • Separates Geschäftskonto ab Tag 1
  • Digitale Belegerfassung mit GoBD-konformer Archivierung
  • Klare Projekt- und Kostenrechnung mit Abgrenzungslogik
  • Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater (mind. quartalsweise)
  • Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung im Kalender vermerken
  • Durchlaufposten von eigenem Umsatz trennen

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus fehlendem kaufmännischem Know-how. Kreative Köpfe sind selten Buchhalter – und das ist auch gut so. Wichtig ist, sich die richtigen Partner zu holen und Prozesse von Anfang an sauber aufzusetzen. Das spart Ärger, Geld und Nerven.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Checkliste: Was braucht der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Damit der Steuerberater den Jahresabschluss fristgerecht erstellen kann, sind vollständige und geordnete Unterlagen unerlässlich. Die folgende Checkliste umfasst die wichtigsten Dokumente und Informationen:

Laufende Buchhaltung

  • Alle Eingangsrechnungen (Kreditorenbelege) mit Zahlungsnachweis
  • Alle Ausgangsrechnungen (Debitorenbelege) inkl. Zahlungseingänge
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten (Bank, PayPal, Stripe etc.)
  • Kassenberichte bei Bargeschäften
  • Kreditkartenabrechnungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (falls selbst erstellt)

Jahresabschlussspezifische Unterlagen

  • Inventurliste zum Bilanzstichtag (Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Übersicht über unfertige Leistungen / Projekte zum 31.12.
  • Übersicht über erhaltene Anzahlungen
  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Miet- und Leasingverträge
  • Versicherungspolicen und -beiträge
  • Nachweise über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (z.B. Investitionen, Gesellschafterwechsel)
  • Steuerbescheide des Vorjahres

Gesellschaftsrechtliche Unterlagen (GmbH)

  • Gesellschafterliste (aktuell)
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses (kann nachgereicht werden)
  • Geschäftsführer-Anstellungsverträge
  • Gewinnverwendungsbeschluss

Digitale Übergabe spart Zeit

Wer Belege laufend digitalisiert (Scanner, App, E-Mail-Weiterleitung) und in einer strukturierten Ablage bereitstellt, beschleunigt den Jahresabschluss erheblich. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Upload-Portale, über die alle Unterlagen zentral gesammelt und direkt an das Steuerberater-Team weitergeleitet werden – ohne Papier, ohne Postversand.

Je früher die Unterlagen vollständig vorliegen, desto früher kann der Jahresabschluss erstellt, festgestellt und offengelegt werden – und desto geringer ist das Risiko eines Ordnungsgeldverfahrens.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Agentur die Buchführung komplett selbst machen?

Ja, grundsätzlich darf jede Agentur ihre Buchführung selbst erstellen, sofern die gesetzlichen Anforderungen nach § 238 ff. HGB und § 146 AO erfüllt werden. In der Praxis empfiehlt sich jedoch zumindest eine fachliche Begleitung durch einen Steuerberater, um Fehler bei komplexen Sachverhalten wie Projektabrechnung, Rückstellungen oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu vermeiden. Der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften muss in jedem Fall von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt werden, wenn er zur Offenlegung bestimmt ist.

Wie werden Freelancer-Rechnungen in der Agentur-Buchführung erfasst?

Freelancer-Rechnungen werden als Fremdleistungen gebucht und erhöhen die Betriebsausgaben. Wichtig ist die korrekte Zuordnung zum Projekt, damit die Nachkalkulation stimmt. Bei ausländischen Freelancern aus der EU greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG – die Agentur schuldet dann die Umsatzsteuer. Zudem muss geprüft werden, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, was sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen hätte.

Was passiert, wenn die Buchführung einer Agentur nicht ordnungsgemäß ist?

Nicht ordnungsgemäße Buchführung kann zu Schätzungen des Finanzamts nach § 162 AO führen, die meist nachteilig ausfallen. Bei Kapitalgesellschaften droht zudem ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro), wenn der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt wird. Schwere Verstöße können als Steuerhinterziehung nach § 370 AO strafbar sein. Eine korrekte, vollständige und zeitnahe Buchführung ist daher zwingend erforderlich.

Müssen Agenturen eine E-Bilanz einreichen?

Ja, alle bilanzierungspflichtigen Agenturen müssen ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach § 5b EStG an das Finanzamt übermitteln. Die sogenannte E-Bilanz ist seit 2012 verpflichtend und folgt dem amtlichen Taxonomie-Schema. Auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die nach § 241a HGB bilanzieren, sind zur E-Bilanz verpflichtet. Die Übermittlung erfolgt im XBRL-Format über ELSTER.

Wie lange müssen Buchführungsunterlagen in Agenturen aufbewahrt werden?

Nach § 147 AO gelten für Buchführungsunterlagen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren (Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare, Buchungsbelege) bzw. 6 Jahren (empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Kopien abgesandter Briefe). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Eine vorzeitige Vernichtung kann zu Bußgeldern und Schätzungen führen. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn die GoBD-Anforderungen erfüllt sind.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz