Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

20–29 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung

Buchführung 2026: Grundlagen, Pflichten & GoBD

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchführung bildet das Fundament der Rechnungslegung und ist für die meisten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Sie dokumentiert alle Geschäftsvorfälle lückenlos, chronologisch und nachprüfbar – und schafft damit die Grundlage für Jahresabschluss, Steuererklärung und betriebswirtschaftliche Steuerung. Wer Buchführungspflichten, GoB und GoBD kennt, vermeidet Ordnungsgelder und nutzt die Buchhaltung als Controlling-Instrument. Gerade für spezialisierte Dienstleister wie Agenturen gelten besondere Anforderungen in der Praxis.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Buchführung bezeichnet die systematische, chronologische und lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie ist für Kaufleute nach § 238 HGB sowie für Kapitalgesellschaften wie die GmbH zwingend vorgeschrieben. Dies gilt branchenübergreifend – so gelten etwa für die Buchführung in der Logistik dieselben Anforderungen an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und, bei digitaler Führung, an die GoBD. Sie dient als Basis für Jahresabschluss, Steuererklärung und betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Was ist Buchführung und welche Bedeutung hat sie für Unternehmen?

Die Buchführung ist das systematische Erfassen, Aufzeichnen und Überwachen aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in zeitlicher und sachlicher Ordnung. Sie bildet das Fundament des betrieblichen Rechnungswesens und dient sowohl der Dokumentation als auch der Informationsgewinnung für Unternehmensleitung, Gesellschafter, Finanzbehörden und externe Stakeholder. Jede Buchung folgt dem Grundsatz der doppelten Buchführung nach § 238 HGB: Jeder Geschäftsvorfall wird mindestens zweimal erfasst – im Soll eines Kontos und im Haben eines anderen Kontos.

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ist die Buchführungspflicht in § 238 Abs. 1 HGB verankert. Die ordnungsgemäße Buchführung ermöglicht es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens jederzeit transparent darzustellen. Sie ist zugleich Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB sowie für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG.

Zentrale Funktionen der Buchführung

  • Dokumentationsfunktion: Lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle zur Nachweisführung gegenüber Finanzbehörden und Dritten.
  • Informationsfunktion: Bereitstellung entscheidungsrelevanter Daten für die Unternehmenssteuerung, Controlling und Liquiditätsplanung.
  • Rechenschaftsfunktion: Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit.
  • Dispositionsfunktion: Grundlage für betriebswirtschaftliche Planung, Budgetierung und strategische Entscheidungen.
  • Kontrollfunktion: Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit aller finanziellen Transaktionen.

Praxis-Hinweis

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument. Wer die Buchführung systematisch führt und zeitnah auswertet, gewinnt wertvolle Einblicke in Rentabilität, Liquidität und Entwicklungstrends des eigenen Unternehmens. Die digitale Erfassung von Belegen und die Nutzung moderner Buchhaltungssoftware erleichtern diese Aufgabe erheblich.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Buchführungspflicht?

Die Buchführungspflicht in Deutschland ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen. Für Kaufleute und Kapitalgesellschaften bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) die zentrale Grundlage. § 238 Abs. 1 HGB verpflichtet jeden Kaufmann, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. Für die GmbH gilt dies kraft Rechtsform gemäß § 6 Abs. 1 HGB als Formkaufmann unabhängig vom Geschäftsumfang.

Ergänzend regeln die Abgabenordnung (AO) und das Einkommensteuergesetz (EStG) die steuerliche Buchführungspflicht. § 140 AO verpflichtet Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende zur Buchführung, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. § 141 AO erstreckt die Pflicht auf alle, die nach anderen Gesetzen (z. B. HGB) buchführungspflichtig sind.

Handelsrechtliche Buchführungspflicht nach HGB

Rechtsgrundlage Anwendungsbereich Wesentlicher Inhalt
§ 238 HGB Alle Kaufleute Pflicht zur Buchführung nach GoB, Darstellung von Geschäftsvorfällen und Vermögenslage
§ 239 HGB Alle Kaufleute Führung der Handelsbücher in lebender Sprache, Eintragungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet
§ 240 HGB Alle Kaufleute Inventar bei Eröffnung und zum Bilanzstichtag
§ 242 HGB Alle Kaufleute Aufstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss (Bilanz, GuV)
§ 243 HGB Alle Kaufleute Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Bilanzklarheit und -wahrheit

Steuerrechtliche Buchführungspflicht nach AO

Neben dem Handelsrecht begründet auch das Steuerrecht eine eigenständige Buchführungspflicht. § 140 AO legt Schwellenwerte fest: Gewerbliche Unternehmen sind buchführungspflichtig, wenn der Umsatz im Kalenderjahr mehr als 800.000 Euro oder der Gewinn mehr als 80.000 Euro beträgt (Stand 2026). Für Land- und Forstwirte gelten abweichende Grenzen. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind jedoch unabhängig von diesen Schwellenwerten kraft Rechtsform buchführungspflichtig.

„In der Praxis stellen wir fest, dass viele Geschäftsführer die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht nicht klar trennen. Für die GmbH gilt: Die Buchführungspflicht besteht kraft Rechtsform ab Eintragung ins Handelsregister – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die steuerrechtlichen Schwellenwerte sind für Kapitalgesellschaften irrelevant.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)?

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils kodifizierte, teils ungeschriebene Regeln, die sicherstellen, dass die Buchführung ihre Dokumentations- und Informationsfunktion erfüllt. Sie sind in § 238 Abs. 1 HGB, § 239 HGB und § 243 HGB verankert und werden durch Rechtsprechung, Fachliteratur und Verlautbarungen von Berufsverbänden konkretisiert. Die GoB bilden den Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und damit auch die Grundlage für die Anerkennung des Jahresabschlusses.

Formelle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

  • Klarheit und Übersichtlichkeit: Buchungen müssen für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein (§ 243 Abs. 2 HGB).
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos zu erfassen (§ 239 Abs. 2 HGB).
  • Richtigkeit: Buchungen müssen den tatsächlichen Geschäftsvorfällen entsprechen und sachlich zutreffend sein.
  • Zeitgerechtheit: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen, damit die Buchführung stets aktuell ist (§ 239 Abs. 2 HGB).
  • Ordnung: Systematische, chronologische und sachliche Ordnung der Buchungen und Belege.
  • Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg – jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.
  • Unveränderbarkeit: Ursprüngliche Eintragungen müssen erkennbar bleiben, nachträgliche Änderungen sind zu dokumentieren (§ 239 Abs. 3 HGB).

Materielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Neben den formellen Anforderungen existieren materielle GoB, die insbesondere für die Bilanzierung und Bewertung relevant sind. Hierzu zählen das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), das Realisationsprinzip, das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Diese Grundsätze gewährleisten, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB

Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sind 10 Jahre aufzubewahren. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege sind ebenfalls 10 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Aufbewahrungsform

Nach § 257 Abs. 3 HGB können Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, sofern die Wiedergabe bildlich mit den Originalunterlagen übereinstimmt und jederzeit lesbar gemacht werden kann. Elektronische Archivierung ist zulässig und empfehlenswert.

Verstoß gegen GoB

Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung können schwerwiegende Folgen haben: Die Finanzverwaltung kann die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen (§ 162 AO). Zudem drohen Ordnungsgelder bei fehlerhafter Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 335 HGB: 500–25.000 Euro). In schweren Fällen kann ein Verstoß gegen die GoB auch strafrechtliche Relevanz haben (z. B. § 283b StGB – Verletzung der Buchführungspflicht).

Welche Buchführungssysteme gibt es und wann kommt welches zum Einsatz?

In Deutschland werden im Wesentlichen zwei Buchführungssysteme unterschieden: die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG) und die doppelte Buchführung (Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG). Während die einfache Buchführung lediglich Einnahmen und Ausgaben chronologisch erfasst, dokumentiert die doppelte Buchführung jeden Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten und ermöglicht damit eine vollständige Darstellung der Vermögens- und Ertragslage.

Einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sie steht Freiberuflern sowie Gewerbetreibenden offen, die nicht nach § 238 HGB oder § 140 AO zur Buchführung verpflichtet sind. Der Gewinn wird als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt: Einnahmen werden im Zeitpunkt des Zuflusses, Ausgaben im Zeitpunkt des Abflusses erfasst.

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ist die EÜR grundsätzlich nicht zulässig, da sie kraft Rechtsform buchführungspflichtig sind. Personengesellschaften und Einzelunternehmen können die EÜR nutzen, solange sie die Schwellenwerte des § 140 AO nicht überschreiten und nicht im Handelsregister eingetragen sind.

Doppelte Buchführung (Doppik)

Die doppelte Buchführung ist das für Kaufleute und Kapitalgesellschaften vorgeschriebene System. Jeder Geschäftsvorfall wird mindestens zweimal erfasst: als Soll-Buchung auf einem Konto und als Haben-Buchung auf einem anderen Konto. Dies ermöglicht die Erstellung einer Bilanz (§ 242 HGB), die Vermögen und Schulden gegenüberstellt, sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 2 HGB), die Erträge und Aufwendungen systematisch darstellt.

Merkmal Einfache Buchführung (EÜR) Doppelte Buchführung
Rechtsgrundlage § 4 Abs. 3 EStG § 238 HGB, § 4 Abs. 1 / § 5 EStG
Anwendungsbereich Freiberufler, Kleingewerbetreibende Kaufleute, Kapitalgesellschaften
Gewinnermittlung Überschuss der Einnahmen über Ausgaben Betriebsvermögensvergleich (Bilanz)
Erfassungsprinzip Zufluss-Abfluss-Prinzip Entstehungsprinzip, Periodenabgrenzung
Abschluss Anlage EÜR Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht
Aufwand Gering Erheblich, erfordert Fachwissen
Informationsgehalt Eingeschränkt Umfassend (Vermögen, Schulden, Forderungen, Verbindlichkeiten)

Für GmbH: Nur doppelte Buchführung

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft ausnahmslos zur doppelten Buchführung verpflichtet – unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für Kapitalgesellschaften nicht zulässig. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – je nach Größenklasse – Anhang und Lagebericht (§ 264 HGB).

Wie funktioniert die Kontierung mit Kontenrahmen und Kontenplan?

Der Kontenrahmen ist ein systematisches Verzeichnis aller Konten, die in einer Branche üblicherweise verwendet werden. Er dient als Organisationsgerüst und standardisiert die Buchführung, sodass Jahresabschlüsse verschiedener Unternehmen vergleichbar werden. Der bekannteste Kontenrahmen in Deutschland ist der Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 der DATEV, die sich in der Sortierung unterscheiden: SKR 03 orientiert sich am Prozessgliederungsprinzip, SKR 04 am Abschlussgliederungsprinzip.

Der Kontenplan ist die unternehmensspezifische Auswahl und Anpassung des Kontenrahmens. Jedes Unternehmen erstellt aus dem Kontenrahmen einen individuellen Kontenplan, der nur die tatsächlich benötigten Konten enthält und ggf. um spezifische Konten ergänzt wird. Der Kontenplan ist damit das konkrete Buchungsinstrument für die laufende Geschäftsvorfallerfassung.

Aufbau eines Kontenrahmens

Kontenrahmen sind nach dem Dezimalsystem gegliedert. Die erste Ziffer bezeichnet die Kontenklasse (0–9), die weiteren Ziffern untergliedern nach Kontengruppen, Kontenarten und Einzelkonten. Die Kontenklassen sind typischerweise wie folgt aufgebaut:

Kontenklasse Bezeichnung Inhalt
0 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
1 Umlaufvermögen Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse, Bank
2 Eigenkapital / Privatkonten Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss
3 Fremdkapital Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung
4 Betriebliche Erträge Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, sonstige betriebliche Erträge
5–7 Betriebliche Aufwendungen Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen
8 Weitere Ergebniskonten Finanz- und Beteiligungserträge, Zinsen, außerordentliche Erträge/Aufwendungen
9 Kosten- und Leistungsrechnung Nur für interne Rechnung, nicht Bestandteil des Jahresabschlusses

SKR 03 vs. SKR 04: Welcher Kontenrahmen ist der richtige?

SKR 03 (Prozessgliederung)

Bilanzkonten sind nach dem Prozessgliederungsprinzip sortiert: Zunächst Passiva (Eigenkapital, Fremdkapital), dann Aktiva (Anlagevermögen, Umlaufvermögen). SKR 03 wird häufig in der Industrie und im produzierenden Gewerbe eingesetzt. Kontenklassen: 0–1 Passiva, 2–3 Aktiva, 4–8 GuV.

SKR 04 (Abschlussgliederung)

Bilanzkonten sind nach dem Abschlussgliederungsprinzip sortiert, entsprechend der Bilanzgliederung nach § 266 HGB: Aktiva (Anlagevermögen, Umlaufvermögen), dann Passiva (Eigenkapital, Fremdkapital). SKR 04 ist weit verbreitet in Handel, Handwerk und Dienstleistung. Kontenklassen: 0–1 Aktiva, 2–3 Passiva, 4–8 GuV.

Beide Kontenrahmen führen zum gleichen Jahresabschluss. Die Wahl hängt von Branche, persönlicher Präferenz und ggf. Vorgaben des Steuerberaters ab. Ein Wechsel des Kontenrahmens ist grundsätzlich möglich, sollte aber nur zu Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen und gut dokumentiert werden.

„In unserer täglichen Arbeit mit Mandanten stellen wir fest, dass die Wahl zwischen SKR 03 und SKR 04 oft weniger entscheidend ist als die konsequente und korrekte Anwendung. Wichtiger ist, dass der Kontenplan zum Unternehmen passt, alle relevanten Geschäftsvorfälle abbildbar sind und die Schnittstellen zur Finanzbuchhaltungssoftware funktionieren. Bei OnlineBilanz nutzen unsere Steuerberater beide Kontenrahmen je nach Mandantenpräferenz.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Anforderungen stellt die GoBD an die digitale Buchführung?

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Buchführung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erlassen. Die GoBD konkretisieren die Anforderungen der §§ 238 ff. HGB und §§ 140 ff. AO für die digitale Buchführung und gelten in der aktuellen Fassung vom 28.11.2019.

Die GoBD regeln, wie elektronische Buchführungssysteme beschaffen sein müssen, damit die digitale Buchführung als ordnungsgemäß gilt. Zentrale Anforderungen sind Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit der digitalen Aufzeichnungen.

Zentrale Anforderungen der GoBD

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss von der Entstehung bis zur Verbuchung lückenlos dokumentiert sein. Eine Verfahrensdokumentation ist erforderlich.
  • Vollständigkeit: Alle steuerlich relevanten Daten müssen vollständig erfasst und aufbewahrt werden. Lücken in der Aufzeichnung sind unzulässig.
  • Richtigkeit: Daten müssen inhaltlich korrekt erfasst werden. Plausibilitätsprüfungen und Kontrollmechanismen sind zu implementieren.
  • Zeitgerechte Buchung: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu erfassen. Die GoBD fordern, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgt und Belege zeitnah verarbeitet werden.
  • Unveränderbarkeit: Ursprüngliche Aufzeichnungen müssen erkennbar bleiben. Änderungen sind zu protokollieren und nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Ordnung: Daten müssen systematisch geordnet und auffindbar sein. Indexierung und Archivierung müssen den Datenzugriff sicherstellen.
  • Datensicherheit: Maßnahmen gegen Datenverlust, unbefugte Zugriffe und Manipulation sind zu treffen (Backup, Zugriffsrechte, Protokollierung).

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Eine der zentralen Neuerungen der GoBD ist die Pflicht zur Verfahrensdokumentation. Jedes Unternehmen muss schriftlich dokumentieren, wie die Buchführung organisiert ist, welche Hard- und Software eingesetzt wird, wie Daten erfasst, verarbeitet, gespeichert und archiviert werden und welche internen Kontrollen existieren. Die Verfahrensdokumentation muss aktuell gehalten und der Finanzverwaltung auf Anforderung vorgelegt werden können.

  • Beschreibung der eingesetzten Buchführungssoftware (Name, Version, Hersteller)
  • Darstellung des Prozesses von der Belegerfassung bis zur Verbuchung
  • Regelungen zu Zugriffsrechten und Benutzerrollen
  • Beschreibung der Archivierungsstrategie und -fristen
  • Dokumentation der Datensicherung (Backup-Konzept, Frequenz, Speicherorte)
  • Beschreibung interner Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen
  • Regelungen zum Umgang mit Fehlern und Korrekturbuchungen
  • Aufbewahrung und Verwaltung digitaler Belege (E-Mails, Scanns, PDFs)

Digitale Belege und E-Mail-Archivierung

Elektronisch empfangene Rechnungen (z. B. per E-Mail als PDF) sind in ihrer ursprünglichen Form aufzubewahren. Ein Ausdruck genügt nicht, da Metadaten und Authentizität verloren gehen. Steuerrelevante E-Mails, die Geschäftsvorfälle dokumentieren, unterliegen ebenfalls der Aufbewahrungspflicht. Viele Unternehmen nutzen revisionssichere Archivsysteme, um GoBD-konform zu archivieren.

GoBD-Verstöße und Folgen

Verstöße gegen die GoBD können dazu führen, dass die Finanzverwaltung die Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwirft und den Gewinn schätzt (§ 162 AO). In der Betriebsprüfung wird regelmäßig die Verfahrensdokumentation angefordert. Fehlt diese oder ist die Buchführung nicht GoBD-konform, drohen Hinzuschätzungen und im Extremfall auch Ordnungswidrigkeiten oder Steuerstrafverfahren. Die Investition in GoBD-konforme Systeme und Prozesse zahlt sich daher aus.

Praxis-Tipp: GoBD-konforme Software nutzen

Moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk) ist in der Regel GoBD-konform zertifiziert. Wichtig ist jedoch, dass nicht nur die Software, sondern auch die Prozesse im Unternehmen GoBD-konform organisiert sind. Wer die Buchführung einem Steuerberater überträgt, sollte darauf achten, dass dieser ebenfalls GoBD-konforme Systeme einsetzt und die Verfahrensdokumentation bereitstellt. Bei OnlineBilanz arbeiten unsere Steuerberater mit zertifizierten Systemen und erstellen die Verfahrensdokumentation als Teil der Leistung.

Welche spezifischen Buchführungspflichten gelten für die GmbH?

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft umfassenden Buchführungs- und Publizitätspflichten. Sie ist kraft Rechtsform Formkaufmann nach § 6 Abs. 1 HGB und damit uneingeschränkt buchführungspflichtig nach § 238 HGB. Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an Kaufleute gelten für die GmbH besondere Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 264 ff. HGB), zur Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG) und zur Offenlegung (§ 325 HGB).

Umfang des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs befreit, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Jahresabschluss
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Bilanz, GuV (Anhang entfällt bei Nutzung der Erleichterung)
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Groß (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfungspflicht

Die Größenklasse bestimmt sich nach § 267 HGB. Zwei der drei Merkmale (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmerzahl) müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Wechsel der Größenklasse eintritt.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss einer GmbH ist innerhalb einer gesetzlichen Frist durch die Gesellschafter festzustellen. § 42a Abs. 2 GmbHG unterscheidet nach Größenklassen: Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit ab Bilanzstichtag, mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate (bei Nutzung des Konzernprivilegs 5 Monate). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Der festgestellte Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung und ist Ausgangspunkt für die Offenlegungspflicht.

Offenlegung nach § 325 HGB

Jede GmbH ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die Einreichung beim Bundesanzeiger ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Bei wiederholter Pflichtverletzung können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden. Die Pflicht zur Offenlegung bleibt trotz Zahlung des Ordnungsgelds bestehen.

„Viele GmbH-Geschäftsführer unterschätzen die Offenlegungspflicht. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist noch nicht die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht – dieser muss anschließend fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Wir empfehlen, beide Fristen (Feststellung und Offenlegung) fest im Blick zu haben und den Jahresabschluss frühzeitig erstellen zu lassen. Bei OnlineBilanz unterstützen unsere Steuerberater nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der elektronischen Einreichung an das Unternehmensregister.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Buchführung intern führen oder an Steuerberater auslagern?

GmbH-Geschäftsführer stehen vor der Entscheidung, ob sie die Buchführung intern durch eigene Mitarbeiter oder einen externen Buchhalter führen lassen oder ob sie diese Aufgabe an einen Steuerberater übertragen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die von Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbaren Ressourcen und Risikoneigung abhängen.

Interne Buchführung: Voraussetzungen und Herausforderungen

Eine interne Buchführung erfordert qualifiziertes Personal mit fundierten Kenntnissen in Rechnungswesen, Handels- und Steuerrecht. Die Mitarbeiter müssen mit der Buchführungssoftware vertraut sein, die GoBD-Anforderungen kennen und regelmäßig geschult werden, um auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu bleiben. Die interne Buchführung ermöglicht jederzeitigen Zugriff auf alle Finanzdaten und kurze Wege bei Rückfragen.

Allerdings bindet die interne Buchführung personelle Ressourcen. Bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel können Engpässe entstehen. Zudem trägt das Unternehmen das volle Haftungsrisiko für Fehler in der Buchführung. Die Anschaffung und Pflege der Buchführungssoftware, regelmäßige Updates und die Sicherstellung der GoBD-Konformität verursachen laufende Kosten.

Auslagerung an den Steuerberater: Vorteile und Mehrwert

Die Übertragung der Buchführung an einen Steuerberater bietet mehrere Vorteile. Steuerberater verfügen über umfassende Fachkenntnisse, sind stets auf dem aktuellen Rechtsstand und übernehmen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung. Sie nutzen professionelle, GoBD-konforme Softwarelösungen und erstellen nicht nur die laufende Buchführung, sondern auch den Jahresabschluss und die Steuererklärungen aus einer Hand.

Der Geschäftsführer wird entlastet und kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren. Die Steuerberatervergütung ist nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt und damit transparent kalkulierbar. Zudem haftet der Steuerberater im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung für Fehler, was ein wesentliches Sicherheitselement darstellt.

Interne Buchführung

  • Volle Kontrolle und jederzeitiger Datenzugriff
  • Kurze Wege bei Rückfragen
  • Unabhängigkeit von externen Dienstleistern
  • Personalkosten, Schulungsaufwand, Softwarekosten
  • Risiko bei Urlaub, Krankheit, Personalwechsel
  • Volle Haftung für Fehler beim Unternehmen

Auslagerung an Steuerberater

  • Fachliche Expertise und aktuelles Rechtswissen
  • GoBD-konforme Systeme und Verfahrensdokumentation
  • Entlastung des Geschäftsführers
  • Haftungsübernahme durch Steuerberater
  • Jahresabschluss, Steuererklärungen und Beratung aus einer Hand
  • Transparente Kosten nach StBVV

Hybridmodelle: Vorbereitende Buchführung durch das Unternehmen

Viele Unternehmen nutzen ein Hybridmodell: Die vorbereitende Buchführung (Erfassung von Belegen, Kontoauszügen) erfolgt intern, die Prüfung, Vervollständigung, Erstellung des Jahresabschlusses und die steuerliche Beratung übernimmt der Steuerberater. Dieses Modell vereint Kostenkontrolle mit fachlicher Sicherheit. Der Steuerberater rechnet in diesem Fall nur die Überwachung und den Jahresabschluss ab, was die Kosten reduziert.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreis

Wer die Buchführung und den Jahresabschluss vollständig an einen Steuerberater auslagern möchte, ohne lange Wartezeiten und intransparente Kosten, findet mit OnlineBilanz eine moderne Lösung. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss digital koordiniert durch Büroleiter Servet Gündogan mit transparenten Festpreisen. Die Buchführung wird GoBD-konform geführt, die Verfahrensdokumentation wird bereitgestellt, und die Offenlegung beim Unternehmensregister wird unterstützt. Mandanten erhalten qualitativ hochwertige Steuerberater-Leistung mit der Effizienz moderner Software.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Buchführung vermieden werden?

Fehler in der Buchführung können weitreichende Konsequenzen haben: von der Verwerfung der Buchführung durch die Finanzverwaltung über Hinzuschätzungen bis hin zu Ordnungsgeldern und im Extremfall strafrechtlichen Konsequenzen. Die Kenntnis typischer Fehlerquellen und deren systematische Vermeidung ist daher essenziell für jede ordnungsgemäße Buchführung.

Typische Fehler in der laufenden Buchführung

  • Fehlende oder unvollständige Belege: Keine Buchung ohne Beleg – dieser Grundsatz wird häufig verletzt. Fehlende Belege führen zur Nichtanerkennung von Betriebsausgaben.
  • Verspätete Buchung: Geschäftsvorfälle werden erst Monate später erfasst, was gegen das Gebot der zeitgerechten Buchung (§ 239 Abs. 2 HGB) verstößt.
  • Privatentnahmen und -einlagen nicht dokumentiert: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden Privatentnahmen oft nicht konsequent gebucht.
  • Falsche Kontierung: Geschäftsvorfälle werden auf falsche Konten gebucht, was die Aussagekraft von Bilanz und GuV beeinträchtigt.
  • Umsatzsteuer falsch behandelt: Verwechslung von Brutto und Netto, falsche Steuersätze, nicht abziehbare Vorsteuer bei privater Nutzung.
  • Periodenabgrenzung vernachlässigt: Vorauszahlungen, Rückstellungen und Abgrenzungsposten werden nicht korrekt gebildet.
  • Keine oder unzureichende Verfahrensdokumentation: Die GoBD-Anforderung wird ignoriert, was bei Betriebsprüfung zu Problemen führt.

Fehler beim Jahresabschluss

Auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses passieren häufig Fehler, die die Aussagekraft beeinträchtigen oder gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Typische Probleme sind:

  • Inventur unterlassen oder fehlerhaft: § 240 HGB schreibt eine Inventur zum Bilanzstichtag vor. Fehlt diese oder ist sie lückenhaft, ist die Bilanz anfechtbar.
  • Bewertungsfehler: Falsche Anwendung von Bewertungsvorschriften (z. B. Herstellungskosten, Abschreibungsmethoden, Rückstellungsbewertung).
  • Bilanzierungsfehler: Vermögensgegenstände oder Schulden werden aktiviert bzw. passiviert, obwohl keine Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht besteht.
  • Anhang unvollständig: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen umfangreiche Angaben im Anhang machen. Fehlen diese, ist der Jahresabschluss mangelhaft.
  • Lagebericht fehlt: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet (§ 264 Abs. 1 HGB).

Organisatorische und formelle Fehler

Fehler Rechtsfolge Vermeidung
Feststellungsfrist überschritten Mögliche Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses, zivilrechtliche Haftung Frühzeitige Planung, Überwachung der Fristen gemäß § 42a GmbHG
Offenlegungsfrist versäumt Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB Rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister, digitale Übermittlung
Aufbewahrungsfristen nicht eingehalten Verwerfung der Buchführung, Schätzung durch Finanzamt Systematische Archivierung, Dokumentation der Aufbewahrung
Keine GoBD-Verfahrensdokumentation Verwerfung der Buchführung bei Betriebsprüfung Erstellung und Aktualisierung der Verfahrensdokumentation
Buchführungssoftware nicht GoBD-konform Risiko der Nichtanerkennung digitaler Aufzeichnungen Zertifizierte Software einsetzen, regelmäßige Updates

Konsequenzen von Buchführungsfehlern

Schwerwiegende oder systematische Fehler in der Buchführung können zur vollständigen Verwerfung der Buchführung durch die Finanzverwaltung führen (§ 158 AO). In diesem Fall wird der Gewinn geschätzt – in der Regel zuungunsten des Steuerpflichtigen. Darüber hinaus drohen Ordnungsgelder, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB). Eine sorgfältige, fachlich fundierte Buchführung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wirtschaftliches Gebot.

„In unserer Praxis sehen wir immer wieder, dass Fehler in der Buchführung nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Zeitdruck entstehen. Besonders kritisch wird es, wenn Fehler über Jahre hinweg fortgeschrieben werden – etwa bei komplexen Branchen wie dem Baugewerbe mit seinen besonderen Anforderungen. Wir empfehlen allen Mandanten, die Buchführung regelmäßig durch einen Steuerberater prüfen zu lassen – am besten quartalsweise. So werden Fehler frühzeitig erkannt und korrigiert, bevor sie bei einer Betriebsprüfung zu teuren Konsequenzen führen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Wie lange müssen Buchführungsunterlagen aufbewahrt werden?

Buchführungsunterlagen wie Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege müssen nach § 257 HGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Für empfangene und versendete Handels- oder Geschäftsbriefe gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte bzw. der Beleg entstanden ist. Bei digitaler Archivierung müssen die GoBD-Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit durchgängig erfüllt sein.

Was kostet eine professionelle Buchführung durch den Steuerberater?

Die Kosten für die laufende Buchführung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert sowie der Anzahl der Buchungen ab. Typischerweise bewegen sich die monatlichen Kosten für kleine GmbHs zwischen 150 und 400 Euro, bei mittleren Unternehmen auch deutlich höher. OnlineBilanz bietet transparente Festpreise für Jahresabschluss und Buchführung – koordiniert durch Servet Gündogan und erstellt von zugelassenen Steuerberatern.

Kann ich als Kleinunternehmer auf die Buchführungspflicht verzichten?

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind nicht automatisch von der Buchführungspflicht befreit. Entscheidend ist, ob Sie Kaufmann nach HGB sind oder bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen (§ 241a HGB) überschreiten. Freiberufler und Kleingewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaft müssen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG führen. Sobald Sie jedoch ins Handelsregister eingetragen sind oder die Schwellenwerte überschreiten, besteht volle Buchführungspflicht nach § 238 HGB.

Welche Software eignet sich für die Buchführung in kleinen GmbHs?

Für kleine und mittelgroße GmbHs eignen sich cloud-basierte Buchhaltungsprogramme wie DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk oder Billomat. Entscheidend ist, dass die Software GoBD-konform ist, also unveränderbare Belege archiviert, Protokolle führt und eine Verfahrensdokumentation ermöglicht. Achten Sie auf Schnittstellen zu Ihrer Bank (Konto-Import), zur Lohnbuchhaltung und zum Steuerberater. OnlineBilanz arbeitet nahtlos mit allen gängigen Systemen zusammen und übernimmt auf Wunsch die gesamte digitale Buchhaltung.

Was passiert bei Verstößen gegen die Buchführungspflicht?

Verstöße gegen die Buchführungspflicht können steuerrechtliche, handelsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Das Finanzamt kann Hinzuschätzungen vornehmen, wenn Buchführung fehlt oder unvollständig ist. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen nach § 370 AO. Handelsrechtlich können Ordnungsgelder nach § 334 HGB verhängt werden. Zudem gefährden unvollständige Bücher die Haftungsbeschränkung der GmbH und können im Insolvenzfall persönliche Haftung der Geschäftsführung auslösen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen, GoBD – BMF-Schreiben (2019), § 241a HGB – Befreiung von der Buchführungspflicht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz