Bilanz Sicherheitsdienst 2026: Pflichten & Tipps
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Bilanz eines Sicherheitsdienstes erfordert besondere Sorgfalt bei Personalkosten, Forderungen und Rückstellungen. Durch die personalintensive Struktur der Branche gelten spezifische Bewertungs- und Offenlegungspflichten nach HGB. Eine ordnungsgemäße Buchführung im Sicherheitsdienst bildet dabei die unverzichtbare Grundlage für eine korrekte Bilanzerstellung. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Pflichten, Fristen und praktischen Lösungen für 2026.
Kurzantwort
Sicherheitsdienste müssen als GmbH einen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen. Die Bilanzierung erfordert besondere Aufmerksamkeit bei Personalkosten, Lohnverbindlichkeiten, Forderungsbewertung und Rückstellungen. Je nach Größenklasse nach § 267 HGB gelten unterschiedliche Offenlegungs- und Feststellungsfristen.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Besonderheiten gelten für die Bilanz eines Sicherheitsdienstes?
- Welche Größenklasse hat ein Sicherheitsdienst und was muss offengelegt werden?
- Wie werden Personalkosten und Lohnverbindlichkeiten korrekt bilanziert?
- Wie werden Forderungen bewertet und wann sind Abschreibungen notwendig?
- Wie wird Anlagevermögen (Fahrzeuge, Technik) abgeschrieben?
- Welche Rückstellungen sind bei Sicherheitsdiensten typisch?
- Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?
- Wie kann ein Sicherheitsdienst den Jahresabschluss effizient erstellen lassen?
Welche Besonderheiten gelten für die Bilanz eines Sicherheitsdienstes?
Sicherheitsdienstleistungen sind eine personalintensive Branche mit spezifischen bilanziellen Herausforderungen. Die meisten Sicherheitsdienste sind als GmbH organisiert und unterliegen daher der Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB sowie den Erweiterungen für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 HGB. Die Branche zeichnet sich durch hohe Personalkosten, strikte gesetzliche Anforderungen (Bewachungsverordnung, § 34a GewO) und oft niedrige Margen aus.
In der Bilanz eines Sicherheitsdienstes dominieren auf der Aktivseite typischerweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – oft mit längeren Zahlungszielen bei öffentlichen Auftraggebern oder Großkunden. Auf der Passivseite stehen regelmäßig kurzfristige Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern sowie Sozialversicherungsbeiträgen. Die Bewertung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des § 252 HGB (Vorsichtsprinzip, Einzelbewertung, Fortführung).
Typische Bilanzpositionen bei Sicherheitsdiensten
- Anlagevermögen: Einsatzfahrzeuge, Überwachungstechnik, EDV-Systeme zur Dienstplanung und Zeiterfassung
- Umlaufvermögen: Hohe Forderungen aus Dienstleistungen, Anzahlungen für Uniformen oder Ausrüstung
- Rechnungsabgrenzungsposten: Vorausgezahlte Versicherungen (Haftpflicht, Betriebshaftpflicht nach § 34a GewO)
- Verbindlichkeiten: Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten, Sozialversicherungsbeiträge, oft auch Darlehen für Fahrzeugflotte
Praxis-Hinweis: Forderungsmanagement
Viele Sicherheitsdienste haben Forderungsquoten von über 60 Tagen. Bei der Bewertung von Forderungen ist eine sorgfältige Einzelbewertung gemäß § 253 Abs. 4 HGB erforderlich. Ausfallrisiken bei insolventen Auftraggebern sollten durch Einzelwertberichtigungen abgebildet werden, um das Vorsichtsprinzip zu wahren.
Welche Größenklasse hat ein Sicherheitsdienst und was muss offengelegt werden?
Die Größenklasse einer GmbH richtet sich nach § 267 HGB und wird anhand von drei Merkmalen bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Für Sicherheitsdienste ist die Mitarbeiterzahl oft das entscheidende Kriterium, da die Branche sehr personalintensiv ist. Bereits mittelgroße Sicherheitsdienste beschäftigen häufig über 50 Mitarbeiter und fallen damit in die Kategorie mittelgroße Kapitalgesellschaft.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) | ≤ 6,0 Mio. € | ≤ 12,0 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) | ≤ 20,0 Mio. € | ≤ 40,0 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) | > 20,0 Mio. € | > 40,0 Mio. € | > 250 |
Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Für die Offenlegung gilt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich das Unternehmensregister als zentrale Stelle (§ 325 HGB). Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr.
Offenlegungsumfang nach Größenklasse
- Kleine GmbH: Bilanz und Anhang (verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB), Gesellschafterliste. GuV kann entfallen (§ 326 Abs. 1 HGB)
- Mittelgroße GmbH: Bilanz, GuV (verkürzt nach § 276 HGB), Anhang, Lagebericht, Gesellschafterliste
- Große GmbH: Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, ggf. Prüfungsbericht
Achtung: Mitarbeiterzahl entscheidend
Viele Sicherheitsdienste unterschätzen die Größenklassifizierung. Bereits bei 51 Mitarbeitern und moderaten Umsätzen kann die GmbH als mittelgroß gelten – mit der Folge, dass ein Lagebericht erstellt und ein umfangreicherer Anhang offengelegt werden muss. Eine falsche Einstufung kann zu Ordnungsgeldern führen.
Wie werden Personalkosten und Lohnverbindlichkeiten korrekt bilanziert?
Personalkosten machen bei Sicherheitsdiensten regelmäßig 70–85 % der Gesamtkosten aus. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden sie nach § 275 Abs. 2 HGB unter den Positionen Löhne und Gehälter (Nr. 6a) sowie Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (Nr. 6b) ausgewiesen. In der Bilanz sind zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) alle noch nicht gezahlten Lohn- und Gehaltsansprüche als Verbindlichkeiten zu passivieren.
Typische Abgrenzungsfragen zum Bilanzstichtag
- Dezember-Löhne: Löhne für Dezember 2025, gezahlt im Januar 2026, sind als Verbindlichkeit per 31.12.2025 zu bilanzieren (§ 246 Abs. 1 HGB)
- Sozialversicherung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für Dezember, fällig im Januar, sind ebenfalls als Verbindlichkeit auszuweisen
- Urlaubsrückstellungen: Ansprüche auf bezahlten Urlaub, die zum Bilanzstichtag noch nicht genommen wurden, sind nach § 249 Abs. 1 HGB als Rückstellung zu bilanzieren
- Überstundenguthaben: Positive Arbeitszeitkonten sind zu bewerten und als Verbindlichkeit oder Rückstellung zu erfassen
„In der Praxis sehen wir bei Sicherheitsdiensten häufig komplexe Arbeitszeitmodelle mit Schichtarbeit, Nacht- und Feiertagszuschlägen. Die korrekte zeitliche Abgrenzung von Lohnkosten und Zuschlägen zum Bilanzstichtag ist essenziell, um die Passivseite nicht zu unterschätzen und das Ergebnis nicht zu verzerren.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Bei der Bewertung von Urlaubsrückstellungen ist der volle Erfüllungsbetrag anzusetzen, inklusive Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil Sozialversicherung). Eine Abzinsung entfällt nach § 253 Abs. 2 HGB bei Restlaufzeiten unter einem Jahr.
Wie werden Forderungen bewertet und wann sind Abschreibungen notwendig?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Bilanz eines Sicherheitsdienstes oft die größte Position im Umlaufvermögen. Sie sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten – also dem Rechnungsbetrag – anzusetzen. Zum Bilanzstichtag ist nach § 253 Abs. 4 HGB zu prüfen, ob der beizulegende Wert (voraussichtlicher Zahlungseingang) niedriger ist. In diesem Fall ist eine Einzelwertberichtigung zu bilden.
Wann ist eine Wertberichtigung erforderlich?
- Der Kunde befindet sich in Insolvenz oder hat Zahlungsunfähigkeit angezeigt
- Wiederholt erfolglose Mahnungen und Vollstreckungsversuche
- Forderungen sind älter als 12 Monate und keine Ratenzahlungsvereinbarung besteht
- Kunde bestreitet die Forderung ernsthaft (z. B. wegen Leistungsmängeln oder Vertragsverletzung)
Neben Einzelwertberichtigungen kann eine Pauschalwertberichtigung auf das verbleibende Forderungsportfolio gebildet werden, wenn Erfahrungswerte zeigen, dass ein bestimmter Prozentsatz der Forderungen ausfällt. Diese Praxis ist handelsrechtlich zulässig und spiegelt das Vorsichtsprinzip wider (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Einzelwertberichtigung
Konkrete Forderung an Kunde X, bekanntes Ausfallrisiko (z. B. Insolvenzverfahren). Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Ausfalls (oft 50–100 %).
Pauschalwertberichtigung
Allgemeines Ausfallrisiko auf das gesamte Forderungsportfolio. Typisch 1–3 % je nach Branchenerfahrung und Bonität der Kundenbasis.
Hinweis: Forderungsverkauf (Factoring)
Viele Sicherheitsdienste nutzen Factoring, um Liquidität zu sichern. Beim echten Factoring (mit Delkredereübernahme) gehen Forderungen mit allen Risiken auf den Factor über und sind nicht mehr in der Bilanz auszuweisen. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Sicherheitsdienst – die Forderung bleibt bilanziert, die Verbindlichkeit gegenüber dem Factor wird passiviert.
Wie wird Anlagevermögen (Fahrzeuge, Technik) abgeschrieben?
Sicherheitsdienste investieren typischerweise in Einsatzfahrzeuge, Überwachungstechnik (Kameras, Alarmsysteme), EDV-Ausstattung und Büroeinrichtung. Diese Wirtschaftsgüter sind als Anlagevermögen zu aktivieren, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Die Abschreibung erfolgt nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Typische Nutzungsdauern und AfA-Sätze
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (Jahre) | AfA-Satz (linear) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| PKW / Einsatzfahrzeuge | 6 | 16,67 % | AfA-Tabelle allgemein |
| EDV-Hard- und Software | 3 | 33,33 % | AfA-Tabelle IT |
| Überwachungskameras, Alarmanlagen | 8–10 | 10–12,5 % | Branchenüblich |
| Büromöbel, Einrichtung | 13 | 7,69 % | AfA-Tabelle Büro |
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro (netto) kann nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben werden. Alternativ kann ein Sammelposten für Güter zwischen 250 und 1.000 Euro gebildet werden (§ 6 Abs. 2a EStG), der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Diese steuerlichen Wahlrechte wirken sich auch auf die Handelsbilanz aus, wenn das Maßgeblichkeitsprinzip greift.
„Wir empfehlen, Fahrzeuge und technische Anlagen im Anlageverzeichnis detailliert zu führen und die Nutzungsdauer realistisch zu schätzen. Bei intensivem Einsatz – etwa im 24/7-Objektschutz – kann eine kürzere Nutzungsdauer wirtschaftlich geboten sein. Dies ist im Anhang zu erläutern.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Vorsicht: Außerplanmäßige Abschreibung
Bei dauernder Wertminderung (z. B. Unfallschaden, technologische Überholung) ist nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Diese muss im Anhang erläutert werden und kann das Jahresergebnis erheblich belasten.
Welche Rückstellungen sind bei Sicherheitsdiensten typisch?
Rückstellungen sind nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Bei Sicherheitsdiensten kommen mehrere typische Rückstellungsarten in Betracht, die oft mit der Personalstruktur und den Haftungsrisiken der Branche zusammenhängen. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), bei Laufzeiten über einem Jahr ist eine Abzinsung mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz vorzunehmen (§ 253 Abs. 2 HGB).
Häufige Rückstellungen in der Bilanz eines Sicherheitsdienstes
- Urlaubsrückstellungen: Nicht genommener Urlaub inkl. Lohnnebenkosten (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB)
- Rückstellungen für Überstunden / Arbeitszeitkonten: Positive Zeitguthaben der Mitarbeiter
- Jahresabschluss- und Prüfungskosten: Honorar Steuerberater, ggf. Wirtschaftsprüfer (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB)
- Gewährleistungen / Haftungsrisiken: Bekannte Schadensfälle, laufende Rechtsstreitigkeiten (z. B. aus fehlerhafter Objektüberwachung)
- Tantieme / Boni für Geschäftsführer: Gewinnabhängige Vergütungen, die wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2025 zuzuordnen sind
Die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB ebenfalls verpflichtend. Wenn etwa ein langfristiger Objektschutzvertrag zu niedrigen Konditionen abgeschlossen wurde und die Personalkosten die Erlöse übersteigen, muss der erwartete Verlust bereits zum Bilanzstichtag anteipartig zurückgestellt werden (Imparitätsprinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
-
Urlaubsansprüche und Überstunden zum 31.12. ermittelt und bewertet
-
Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil SV) in Rückstellungsbewertung einbezogen
-
Jahresabschlusskosten und Steuerberaterhonorar geschätzt und zurückgestellt
-
Laufende Rechtsstreitigkeiten oder bekannte Schadensfälle geprüft
-
Drohverlustrückstellungen für unrentable Verträge gebildet
Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?
Die GmbH ist verpflichtet, den Jahresabschluss in gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufzustellen, festzustellen und offenzulegen. Die zentralen Fristen ergeben sich aus dem GmbHG und dem HGB. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Stichtage im Jahr 2026:
11 Monate
Feststellung kleine GmbH (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
8 Monate
Feststellung mittelgroße/große GmbH (§ 42a Abs. 1 GmbHG)
12 Monate
Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Konkrete Fristen für das Geschäftsjahr 2025
| Größenklasse | Feststellung bis | Offenlegung bis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Kleine GmbH | 30.11.2026 | 31.12.2026 | § 42a Abs. 2 GmbHG, § 325 HGB |
| Mittelgroße GmbH | 31.08.2026 | 31.12.2026 | § 42a Abs. 1 GmbHG, § 325 HGB |
| Große GmbH | 31.08.2026 | 31.12.2026 | § 42a Abs. 1 GmbHG, § 325 HGB |
Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
„Viele Geschäftsführer von Sicherheitsdiensten unterschätzen die Fristen. Wer den Jahresabschluss erst im Herbst beim Steuerberater einreicht, riskiert, dass die Feststellungs- und Offenlegungsfrist verstreicht. Wir empfehlen, spätestens im Mai mit der Erstellung zu beginnen, um alle Fristen sicher einzuhalten.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Ordnungsgeld: Persönliche Haftung
Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB kann nicht nur gegen die GmbH, sondern auch persönlich gegen den oder die Geschäftsführer festgesetzt werden. Eine verspätete Offenlegung ist kein Kavaliersdelikt – die Bußgelder sind durchsetzbar und werden konsequent verhängt.
Wie kann ein Sicherheitsdienst den Jahresabschluss effizient erstellen lassen?
Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses erfordert Fachkenntnis in Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung. Viele Geschäftsführer von Sicherheitsdiensten sind zeitlich durch das operative Geschäft – Dienstplanung, Kundenbetreuung, Personalrekrutierung – stark belastet. Die Auslagerung der Jahresabschlusserstellung an einen Steuerberater ist deshalb üblich und rechtlich abgesichert: Nur Steuerberater dürfen nach § 33 StBerG geschäftsmäßig Jahresabschlüsse erstellen und unterzeichnen.
Vorteile der digitalen Steuerberater-Zusammenarbeit
- Festpreis-Transparenz: Keine unerwarteten Honorarabrechnungen, klare Kalkulation der Kosten
- Keine Wartezeiten: Digitale Plattformen vermitteln verfügbare Steuerberater ohne monatelange Suche
- Rechtssicherheit: Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet
- Digitaler Workflow: Belege und Buchhaltung werden online bereitgestellt, Rückfragen erfolgen digital, Ergebnis kommt elektronisch
Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden Mandanten mit einem Netzwerk von Steuerberatern, die auf Jahresabschlüsse spezialisiert sind. Der gesamte Prozess – von der Bereitstellung der Buchhaltungsdaten über die Erstellung bis zur digitalen Offenlegung beim Unternehmensregister – wird digital koordiniert. Das spart Zeit, vermeidet Vor-Ort-Termine und gibt Geschäftsführern Planungssicherheit bei Kosten und Fristen.
Praxis: Ablauf bei OnlineBilanz
Der Mandant lädt Buchhaltung und Belege hoch. Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart) koordiniert den Prozess und ist erster Ansprechpartner. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, prüft ihn fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Der fertige Jahresabschluss wird digital bereitgestellt und kann direkt beim Unternehmensregister offengelegt werden.
Für Sicherheitsdienste mit komplexen Personalstrukturen, hohen Forderungsbeständen und engen Fristen ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Steuerberater oft die wirtschaftlichste und sicherste Lösung. Die Investition in professionelle Bilanzierung schützt vor Ordnungsgeldern, steuerlichen Nachteilen und haftungsrechtlichen Risiken.
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Einzelunternehmen im Sicherheitsdienst eine Bilanz erstellen?
Nein, Einzelunternehmen im Sicherheitsdienst sind nur dann zur Bilanzierung verpflichtet, wenn sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten (mehr als 800.000 Euro Umsatz und mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Unterhalb dieser Grenzen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Wie werden Subunternehmer-Kosten in der Bilanz behandelt?
Subunternehmer-Kosten werden als Aufwendungen für bezogene Leistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, nicht als Personalkosten. In der Bilanz können offene Verbindlichkeiten gegenüber Subunternehmern unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Eine präzise Abgrenzung zu eigenen Mitarbeitern ist wichtig für die korrekte steuerliche Behandlung.
Welche Rolle spielt die Gewährleistungspflicht bei Sicherheitsdiensten?
Gewährleistungspflichten sind bei Sicherheitsdiensten in der Regel gering, da primär Dienstleistungen erbracht werden. Sollten jedoch vertragliche Nacherfüllungspflichten oder Schadensersatzrisiken aus fehlerhafter Leistung bestehen, sind nach § 249 HGB entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die konkrete Bewertung hängt vom Einzelfall und der Vertragsgestaltung ab.
Kann ein Sicherheitsdienst die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist zwar möglich, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt. In der Praxis verzichten die meisten Sicherheitsdienste jedoch darauf, da gewerbliche Auftraggeber regelmäßig Vorsteuerabzug erwarten und die Regelung bei personalintensiven Betrieben schnell an Grenzen stößt.
Wie wirken sich Förderungen oder Kurzarbeitergeld auf die Bilanz aus?
Erhaltene Förderungen wie Kurzarbeitergeld werden erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge in der GuV erfasst. Sie mindern indirekt die Personalaufwendungen oder werden separat ausgewiesen. In der Bilanz erscheinen noch nicht ausgezahlte Ansprüche als Forderungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit unter den sonstigen Vermögensgegenständen.
Was passiert, wenn ein Sicherheitsdienst die Offenlegungsfrist versäumt?
Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zudem wird der Geschäftsführer persönlich in die Pflicht genommen. Eine nachträgliche Offenlegung beendet zwar das Verfahren, schützt aber nicht vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


