Bilanz OHG Kosten 2026: Preise & Honorare im Überblick
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Der Jahresabschluss einer OHG verursacht jährlich wiederkehrende Kosten – von der Erstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung. Die Höhe hängt von Größenklasse, Beauftragung (intern oder Steuerberater) und Komplexität ab. Dieser Ratgeber erklärt transparent, mit welchen Kosten Sie 2026 rechnen müssen und wie Sie das Steuerberater-Honorar nach StBVV, Offenlegungsgebühren und mögliche Zusatzkosten kalkulieren.
Kurzantwort
Die Kosten für den Jahresabschluss einer OHG liegen je nach Größenklasse und Beauftragung zwischen 800 und 5.000 Euro oder mehr. Steuerberater rechnen nach StBVV ab, die Offenlegung beim Unternehmensregister kostet ca. 45–75 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für Feststellung, Prüfung oder Sonderfälle wie Auslandsaktivitäten.
Inhaltsverzeichnis
Bilanz OHG Kosten: Was kostet ein OHG-Jahresabschluss 2026?
Die Kosten für eine OHG-Bilanz hängen von mehreren Faktoren ab: Größenklasse nach § 267 HGB, Komplexität der Buchführung, Anzahl der Geschäftsvorfälle und ob Sie die Erstellung intern oder durch einen Steuerberater vornehmen lassen. Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig und muss nach §§ 242, 264a HGB einen Jahresabschluss erstellen – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Für kleine OHG gelten nach § 264a i.V.m. § 267 HGB Erleichterungen bei Ansatz, Ausweis und Offenlegung.
Preisfaktoren für die Bilanzerstellung bei OHG
- Größenklasse: Klein-, Mittel- oder Großunternehmen nach § 267 HGB – je größer, desto umfangreicher die Bilanzierungs- und Prüfungspflichten
- Buchführungsqualität: Saubere, laufende Buchhaltung senkt den Aufwand erheblich; Nachbuchungen und Korrekturen erhöhen die Kosten
- Steuerberater-Honorar: Nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder Pauschalvereinbarung – Abschluss nach § 35 StBVV je nach Gegenstandswert
- Offenlegungspflicht: § 325 HGB verlangt Einreichung beim Unternehmensregister – auch hierfür fallen Gebühren an (ca. 50–80 Euro)
Praxis-Hinweis
Viele OHG-Gesellschafter unterschätzen den zeitlichen und fachlichen Aufwand der Bilanzerstellung. Eine gute Vorbereitung – vollständige Belege, abgestimmte Konten, korrekte Inventur – spart beim Steuerberater bares Geld. OnlineBilanz bietet digitale Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen, sodass Sie bereits im Vorfeld kalkulieren können.
Die Gesamtkosten für einen OHG-Jahresabschluss liegen je nach Größe und Komplexität typischerweise zwischen 1.500 und 5.000 Euro bei externer Erstellung durch einen Steuerberater. Kleine OHG mit einfachem Geschäftsmodell zahlen häufig am unteren Ende dieser Spanne, mittelgroße oder international tätige OHG deutlich mehr.
Welche Größenklasse gilt für meine OHG und welche Kosten ergeben sich daraus?
Die Größenklasse Ihrer OHG bestimmt sich nach § 267 HGB (Stand 2026) und hat direkten Einfluss auf Umfang und Kosten des Jahresabschlusses. Eine kleine OHG muss nach § 264a HGB nur Bilanz und GuV erstellen und einreichen; ein Anhang entfällt. Mittlere und große OHG müssen umfangreichere Angaben machen und unterliegen ggf. der Prüfungspflicht nach § 316 HGB – was zusätzliche Kosten für den Abschlussprüfer bedeutet.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer | Anhang | Prüfungspflicht |
|---|---|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 | Nein (§ 264a) | Nein |
| Mittel (§ 267 Abs. 2) | 6–20 Mio. € | 12–40 Mio. € | 50–250 | Ja | Nein |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 | Ja + Lagebericht | Ja (§ 316) |
Es genügt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Für neu gegründete OHG gilt die Schwelle bereits im ersten und zweiten Jahr. Die Einordnung ist entscheidend: Eine kleine OHG zahlt für den Jahresabschluss oft nur halb so viel wie eine mittelgroße, weil kein Anhang erstellt werden muss und keine Abschlussprüfung anfällt.
„In der Praxis erleben wir häufig, dass OHG-Gesellschafter ihre Größenklasse falsch einschätzen. Wer knapp unter den Schwellenwerten bleibt, spart nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der Offenlegung und vermeidet die Prüfungspflicht. Eine vorausschauende Planung – etwa durch Ausgliederung von Geschäftsbereichen – kann hier bares Geld sparen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Bilanz intern erstellen oder extern beauftragen: Kostenvergleich
Grundsätzlich können OHG-Gesellschafter den Jahresabschluss selbst erstellen, wenn sie über die erforderliche Fachkenntnis verfügen. In der Praxis beauftragen jedoch die meisten OHG einen Steuerberater, da die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen komplex sind und Fehler zu Haftungsrisiken führen können. Die Frage lautet also: Wann lohnt sich die Eigenerstellung, wann der Steuerberater?
Interne Erstellung: Versteckte Kosten
- Personalkosten: Mindestens 40–80 Stunden Arbeitszeit für Buchhalter oder Geschäftsführer – bei einem internen Stundensatz von 50–80 Euro bereits 2.000–6.400 Euro
- Software-Lizenzen: Professionelle Bilanzierungssoftware (DATEV, Lexware Pro, etc.) kostet 500–2.000 Euro/Jahr
- Fortbildung: Handels- und Steuerrecht ändern sich jährlich – Seminare und Fachliteratur kosten 500–1.500 Euro p.a.
- Haftungsrisiko: Fehler in der Bilanz können zu steuerlichen Nachforderungen, Ordnungsgeld (§ 335 HGB) und persönlicher Haftung der Gesellschafter führen
Externe Erstellung durch Steuerberater
- Steuerberater-Honorar: 1.500–5.000 Euro je nach Größe und Komplexität – transparent kalkulierbar
- Rechtssicherheit: Steuerberater haftet für die Richtigkeit des Abschlusses (Berufshaftpflicht), keine persönliche Haftung der Gesellschafter für formale Fehler
- Zeitersparnis: Geschäftsführer konzentrieren sich auf operatives Geschäft statt auf Bilanzierung
- Optimierung: Steuerberater kennen alle legalen Gestaltungsspielräume (Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertungswahlrechte) und nutzen diese zur Steueroptimierung
Intern erstellen
- Keine direkten Beraterkosten
- Hoher Zeitaufwand
- Hohes Fehlerrisiko
- Software & Fortbildung nötig
Extern beauftragen
- Transparente Festkosten
- Haftungsschutz durch StB
- Steueroptimierung inklusive
- Zeitersparnis & Sicherheit
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Warten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das spart nicht nur Zeit, sondern gibt von Anfang an Kostensicherheit.
Wie berechnet sich das Steuerberater-Honorar für OHG-Bilanzen?
Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die Erstellung eines Jahresabschlusses ist § 35 StBVV maßgeblich. Die Gebühr hängt ab vom Gegenstandswert – dieser entspricht in der Regel der Bilanzsumme bzw. bei GuV-Erstellung der Summe der Betriebseinnahmen. Die Gebühr ist eine Rahmengebühr: Der Steuerberater darf zwischen 10/10 (Mindestgebühr) und 40/10 (Höchstgebühr) abrechnen, üblich sind 20/10 bis 30/10.
Beispielrechnung nach § 35 StBVV (Tabelle C)
| Gegenstandswert (Bilanzsumme) | Volle Gebühr (10/10) | Übliche Gebühr (25/10) | Übliche Gebühr (30/10) |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 219 € | 548 € | 657 € |
| 300.000 € | 499 € | 1.248 € | 1.497 € |
| 600.000 € | 853 € | 2.133 € | 2.559 € |
| 1.000.000 € | 1.207 € | 3.018 € | 3.621 € |
| 2.000.000 € | 1.915 € | 4.788 € | 5.745 € |
Hinzu kommen Gebühren für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 35 Abs. 2 StBVV, Gegenstandswert = Summe Betriebseinnahmen) sowie ggf. für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 24 StBVV) und die Offenlegung beim Unternehmensregister (Fremdkosten ca. 50–80 Euro plus Bearbeitungsgebühr).
Achtung bei Pauschalvereinbarungen
Viele Steuerberater bieten statt StBVV-Abrechnung Pauschalvereinbarungen an. Diese sind zulässig (§ 4 StBVG), müssen aber schriftlich vereinbart werden. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen (Bilanz, GuV, Offenlegung, steuerliche Anpassungen) im Festpreis enthalten sind. OnlineBilanz arbeitet grundsätzlich mit transparenten Festpreisen, sodass Sie keine bösen Überraschungen erleben.
In der Praxis zahlen kleine OHG mit Bilanzsumme unter 500.000 Euro für den kompletten Jahresabschluss (Bilanz, GuV, steuerliche Anpassungen, Offenlegung) zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Mittelgroße OHG (Bilanzsumme 1–5 Mio. Euro) zahlen typischerweise 3.000 bis 5.000 Euro, bei Anhang und komplexer Geschäftstätigkeit auch mehr.
Offenlegungspflicht und Kosten: Was muss die OHG einreichen?
Nach § 325 HGB müssen alle OHG – unabhängig von der Größe – ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.
Umfang der Offenlegung nach Größenklasse
| Größenklasse | Einzureichende Unterlagen | Offenlegungsgebühr (Unternehmensregister) |
|---|---|---|
| Klein | Bilanz, GuV (§ 326 HGB), kein Anhang | ca. 53,50 € (Stand 2026) |
| Mittel | Bilanz, GuV, Anhang (§ 325 HGB) | ca. 63,50 € |
| Groß | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk | ca. 73,50 € |
Die Gebühren sind gesetzlich geregelt (Unternehmensregistergebührenverordnung) und betragen für kleine OHG rund 53,50 Euro (ohne Anhang), für mittlere OHG rund 63,50 Euro. Hinzu kommt meist eine Bearbeitungsgebühr des Steuerberaters (50–150 Euro), wenn dieser die Offenlegung übernimmt. Die technische Einreichung erfolgt über XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder strukturiertes PDF – was in der Praxis meist der Steuerberater erledigt.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Wer die 12-Monats-Frist des § 325 HGB versäumt, muss mit einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz setzt automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein – die Spanne reicht von 500 bis 25.000 Euro. Bereits wenige Tage Verspätung lösen das Verfahren aus. Vermeiden Sie dies durch rechtzeitige Beauftragung Ihres Steuerberaters oder durch Nutzung digitaler Plattformen wie OnlineBilanz, die Fristen aktiv überwachen.
„Wir erleben jedes Jahr OHG-Gesellschafter, die die Offenlegungsfrist unterschätzen. Oft wird der Jahresabschluss zu spät fertiggestellt, dann fehlt die Zeit für die Gesellschafterversammlung und Feststellung – und plötzlich ist die 12-Monats-Frist verstrichen. Unsere Empfehlung: Spätestens 10 Monate nach Abschlussstichtag sollte der Abschluss fertig sein, damit noch Puffer für Rückfragen und Offenlegung bleibt.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Feststellung des Jahresabschlusses: Fristen und Kosten
Bei einer OHG ist der Jahresabschluss durch Gesellschafterbeschluss festzustellen, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist. Anders als bei der GmbH (§ 42a GmbHG) gibt es für die OHG keine gesetzliche Feststellungsfrist im HGB – die Frist richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag oder, falls dieser schweigt, nach § 716 BGB i.V.m. § 105 HGB. In der Praxis sollte der Jahresabschluss jedoch spätestens 6–8 Monate nach Abschlussstichtag festgestellt werden, um die Offenlegungsfrist von 12 Monaten einzuhalten.
Ablauf und Dokumentation
- Erstellung des Jahresabschlusses: Durch Steuerberater oder intern, typischerweise 3–6 Monate nach Bilanzstichtag
- Vorlage an die Gesellschafter: Entwurf mit erläuterndem Bericht und steuerlichen Hinweisen
- Gesellschafterversammlung: Beschlussfassung über Feststellung und Ergebnisverwendung (Entnahmen, Rücklagen)
- Protokoll: Schriftliche Dokumentation des Beschlusses, Unterschriften aller Gesellschafter (wichtig für Offenlegung und Finanzamt)
- Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Abschlussstichtag (§ 325 HGB)
Die Kosten für die Feststellung selbst sind gering – meist nur die Zeit für die Gesellschafterversammlung. Allerdings sollten Sie die steuerliche Beratung zur Ergebnisverwendung nicht unterschätzen: Die Aufteilung des Gewinns auf die Gesellschafter, Sonderentnahmen und Rücklagen haben direkte steuerliche Folgen für die Einkommensteuer der Gesellschafter. Ein guter Steuerberater plant hier vorausschauend und spart Ihnen oft mehr Steuern, als sein Honorar kostet.
Tipp: Digitale Prozesse nutzen
Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten vollständig digitale Abläufe: Sie erhalten den Jahresabschluss per DATEV Unternehmen online oder als PDF, können Rückfragen per Chat klären und den Gesellschafterbeschluss digital vorbereiten lassen. Das spart Zeit und Kosten – und Sie behalten die Fristen im Blick.
Wie lassen sich die Kosten für die OHG-Bilanz senken?
Die Kosten für den Jahresabschluss lassen sich durch gute Vorbereitung, saubere laufende Buchführung und strategische Entscheidungen deutlich reduzieren – ohne Abstriche bei Qualität und Rechtssicherheit. Hier die wichtigsten Hebel aus Sicht der Steuerberater-Praxis:
1. Laufende Buchhaltung sauber führen
Je besser Ihre laufende Buchhaltung, desto weniger Nacharbeit für den Steuerberater. Das bedeutet konkret: monatliche Abstimmung der Konten, vollständige Belegablage (digital per DATEV Unternehmen online oder vergleichbar), korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen, abgestimmte Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung. Ein Steuerberater, der nur noch die Jahresabschlussbuchungen vornehmen muss, braucht statt 30 Stunden nur noch 10–15 Stunden – das spart Ihnen 1.000–2.000 Euro Honorar.
2. Rechtzeitig beauftragen
Wer den Jahresabschluss erst im November beaufragt (Bilanzstichtag 31.12. des Vorjahres), zahlt oft Aufschläge, weil der Steuerberater unter Zeitdruck arbeitet und andere Mandate verschieben muss. Optimaler Zeitpunkt: Beauftragung im Februar/März nach Abschlussstichtag, Fertigstellung bis Juni – dann bleibt genug Zeit für Gesellschafterbeschluss und Offenlegung, und Sie bekommen oft bessere Konditionen.
3. Digitale Plattformen mit Festpreisen nutzen
Klassische Steuerberater-Kanzleien rechnen oft nach StBVV ab – mit Aufschlägen für Rückfragen, Korrekturen und Zusatzleistungen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise für den kompletten Jahresabschluss – inklusive Offenlegung, steuerlicher Beratung und unbegrenzter Rückfragen. Das gibt Kostensicherheit von Anfang an und vermeidet Überraschungen.
-
Laufende Buchhaltung monatlich abschließen und abstimmen
-
Belege vollständig und digital bereitstellen (DATEV, DATEX, etc.)
-
Inventur rechtzeitig und sorgfältig durchführen
-
Jahresabschluss frühzeitig beauftragen (Februar–April)
-
Festpreis-Angebote einholen statt offener StBVV-Abrechnung
-
Gesellschafterbeschluss rechtzeitig vorbereiten (spätestens 8 Monate nach Stichtag)
-
Offenlegungsfrist im Blick behalten (12 Monate nach § 325 HGB)
„Die größten Kostentreiber sind erfahrungsgemäß unvollständige Unterlagen, fehlende Belege und kurzfristige Beauftragung. Wer seinen Steuerberater frühzeitig einbindet, saubere Buchhaltung liefert und digitale Tools nutzt, spart oft 30–50 % der Kosten – und erhält trotzdem einen rechtssicheren, optimierten Jahresabschluss.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Zusatzkosten: Prüfung, Sonderfälle und besondere Anforderungen
Neben den Standard-Kosten für Bilanzerstellung und Offenlegung können bei OHG weitere Kosten entstehen – insbesondere bei gesetzlicher Prüfungspflicht, komplexen Geschäftsmodellen oder besonderen Ereignissen im Geschäftsjahr. Diese Zusatzkosten sollten Sie bei der Budgetplanung berücksichtigen.
Gesetzliche Abschlussprüfung (§ 316 HGB)
Große OHG im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Die Prüfung muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Die Kosten hängen ab von der Größe der OHG, Komplexität der Geschäftsvorfälle und Prüfungsumfang. Typische Prüfungshonorare für große OHG liegen zwischen 8.000 und 25.000 Euro, bei sehr großen oder international tätigen OHG auch deutlich höher. Hinzu kommen Kosten für eventuelle Teilprüfungen (z. B. Inventurbegleitung).
Sonderfälle mit erhöhtem Aufwand
- Branchenwechsel oder Umstrukturierung: Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Umgliederung der Bilanzposten – Mehraufwand 500–2.000 Euro
- Erstmalige Erstellung nach HGB: Übergang von EÜR zu Bilanz, Erstellung Eröffnungsbilanz – Mehraufwand 1.000–3.000 Euro
- Gesellschafterwechsel während des Geschäftsjahres: Sonder- und Ergänzungsbilanzen, steuerliche Gewinnaufteilung – Mehraufwand 1.500–4.000 Euro
- Internationale Geschäftstätigkeit: Währungsumrechnung, ausländische Betriebsstätten, Verrechnungspreise – Mehraufwand 2.000–6.000 Euro
- Korrektur von Vorjahresfehlern: Fehleranalyse, Anpassungsbuchungen, ggf. Offenlegungsberichtigung – Mehraufwand 800–2.500 Euro
Freiwillige Erweiterungen
Manche OHG lassen freiwillig zusätzliche Leistungen erbringen, um Transparenz gegenüber Banken oder Geschäftspartnern zu erhöhen oder interne Steuerungsinstrumente zu verbessern:
- Freiwilliger Anhang: Auch kleine OHG können einen Anhang erstellen (z. B. für Bankengespräche) – Mehrkosten 500–1.500 Euro
- Lagebericht: Freiwillig für mittlere OHG – Mehrkosten 1.000–2.500 Euro
- Freiwillige Prüfung: Erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Kreditgebern – Kosten wie bei gesetzlicher Prüfung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA Plus): Kennzahlen, Benchmarking, Liquiditätsplanung – Mehrkosten 300–1.000 Euro/Jahr
Praxis-Hinweis Banken und Finanzierung
Banken verlangen bei größeren Kreditlinien häufig erweiterte Unterlagen – etwa einen freiwilligen Anhang oder betriebswirtschaftliche Auswertungen. Klären Sie solche Anforderungen frühzeitig mit Ihrer Bank und Ihrem Steuerberater, damit keine Verzögerungen entstehen. OnlineBilanz kann solche Zusatzleistungen bei Bedarf transparent zutarieren.
8.000–25.000 €
Typische Prüfungskosten große OHG
1.500–4.000 €
Mehraufwand bei Gesellschafterwechsel
500–1.500 €
Freiwilliger Anhang (kleine OHG)
Häufig gestellte Fragen
Kann eine kleine OHG den Jahresabschluss selbst erstellen und Kosten sparen?
Ja, grundsätzlich darf die OHG den Jahresabschluss intern erstellen, sofern die erforderliche Fachkenntnis vorhanden ist. Allerdings entstehen interne Personalkosten und das Haftungsrisiko bei Fehlern liegt bei den Gesellschaftern. Viele kleine OHG beauftragen daher einen Steuerberater, um Rechtssicherheit und Zeitersparnis zu gewährleisten.
Welche Kosten entstehen bei verspäteter Offenlegung der OHG-Bilanz?
Bei Nichteinhaltung der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größe der OHG, Dauer der Verspätung und Verschulden. Zusätzlich können Mahngebühren des Bundesamts für Justiz anfallen.
Gibt es Pauschalangebote für OHG-Jahresabschlüsse oder rechnet jeder Steuerberater individuell ab?
Die meisten Steuerberater rechnen nach StBVV ab, die eine Gebührenspanne von 10/10 bis 40/10 vorsieht. Zunehmend bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de auch Festpreise an, die Transparenz und Planbarkeit erhöhen. Ein Vergleich lohnt sich, besonders für standardisierte Fälle.
Muss eine OHG auch dann Offenlegungskosten zahlen, wenn sie unter die Schwellenwerte fällt?
Nein. Nur OHG, die nach § 267 HGB als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großkapitalgesellschaft einzuordnen sind oder die Größenmerkmale überschreiten, unterliegen der Offenlegungspflicht. Personengesellschaften ohne Komplementär-GmbH und unter den Schwellenwerten sind nicht offenlegungspflichtig.
Welche Rolle spielt die Bilanzsumme bei der Berechnung der Steuerberater-Kosten?
Die Bilanzsumme (oder alternativ der Jahresumsatz) bestimmt den Gegenstandswert nach § 33 StBVV. Je höher die Bilanzsumme, desto höher der Gegenstandswert und damit die Gebühr. Für eine OHG mit 500.000 Euro Bilanzsumme liegt die Mittelgebühr (20/10) bei ca. 1.400–1.800 Euro, bei 2 Mio. Euro bereits deutlich höher.
Können OHG-Gesellschafter Bilanzierungskosten steuerlich absetzen?
Ja, Kosten für Jahresabschluss, Steuerberater und Offenlegung gehören zu den Betriebsausgaben und mindern den Gewinn der OHG. Sie sind in vollem Umfang abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, StBVV – Steuerberater-Vergütungsverordnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


