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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Unna

Bilanz erstellen Unna 2026: Fristen, Kosten & Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Unna, die nach § 242 HGB bilanzierungspflichtig sind, müssen ihren Jahresabschluss fristgerecht erstellen, feststellen und offenlegen. Größenklasse, Rechtsform und Bilanzstichtag bestimmen, welche Bestandteile erforderlich sind und welche Fristen gelten. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) in Unna sind nach § 242 HGB bilanzierungspflichtig. Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften und kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) nach Bilanzstichtag festgestellt und binnen 12 Monaten im Unternehmensregister offengelegt werden. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer muss in Unna eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung knüpft nicht an den Ort der Geschäftstätigkeit, sondern an die Rechtsform und Größe des Unternehmens. Für Unternehmen mit Sitz in Unna gelten dieselben handelsrechtlichen Vorschriften wie bundesweit: Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, zu Beginn ihres Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen.

Besonders relevant für GmbH-Geschäftsführer in Unna: Jede GmbH ist unabhängig von ihrer Größe nach § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – je nach Größenklasse – einem Anhang. Kapitalgesellschaften unterliegen zudem der Prüfungs- und Offenlegungspflicht nach §§ 316 ff. und 325 ff. HGB.

Bilanzierungspflichtige Unternehmensformen

  • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG – unabhängig von der Größe nach § 264 HGB
  • Personenhandelsgesellschaften: OHG, KG – bei Überschreiten der Schwellenwerte nach § 267a HGB
  • Einzelkaufleute: Bei Überschreiten der Schwellenwerte (Umsatzerlöse > 800.000 €, Jahresüberschuss > 80.000 €) nach § 267a HGB
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende: Keine Bilanzierungspflicht, aber freiwillige Bilanzierung möglich

Hinweis

In Unna ansässige GmbHs können seit 2022 ihren Jahresabschluss ausschließlich beim Unternehmensregister offenlegen – der Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) nicht mehr die zuständige Stelle.

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Auswirkungen für Unnaer Unternehmen

Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Berichterstattung, die Prüfungspflicht und den Offenlegungsumfang. Für Unternehmen in Unna mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten die aktuellen Schwellenwerte, die auch für das Geschäftsjahr 2026 maßgeblich sind.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Diese Schwellenwerte haben unmittelbare Konsequenzen für die Pflichten der Geschäftsführung.

Praktische Konsequenzen der Größenklassen

Kleine Kapitalgesellschaften

Keine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB, verkürzte Offenlegung möglich (nur Bilanz nach § 326 HGB), vereinfachte Gliederung von Bilanz und GuV, Anhang entfällt bei Mikro-Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 S. 5 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB, vollständige Offenlegung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht (bei großen), erweiterte Berichtspflichten, kürzere Feststellungsfristen (8 Monate nach § 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG)

„Viele Geschäftsführer in Unna unterschätzen die Bedeutung der Größenklassifizierung. Wer etwa durch Wachstum von klein auf mittelgroß wechselt, muss plötzlich eine Abschlussprüfung organisieren – das erfordert Vorlaufzeit und kann nicht in den letzten Wochen vor Fristablauf erledigt werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Erstellung und Offenlegung: Was Geschäftsführer in Unna beachten müssen

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist für GmbH-Geschäftsführer existenziell – Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen. Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag – Jahresabschluss muss bis spätestens 30.11.2026 festgestellt sein
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag – Jahresabschluss muss bis spätestens 31.08.2026 festgestellt sein (inklusive Prüfung)
  • Konzernabschlüsse: 5 Monate nach Geschäftsjahresende nach § 290 HGB

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die offenlegungspflichtigen Unterlagen spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Unternehmensregister.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – gegen die Gesellschaft und ggf. persönlich gegen die Geschäftsführer. Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

11

Monate Feststellungsfrist (klein)

8

Monate Feststellungsfrist (mittel/groß)

12

Monate Offenlegungsfrist

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, sollte frühzeitig Kontakt aufnehmen – insbesondere bei prüfungspflichtigen Gesellschaften. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unternehmen seinen Sitz in Unna, im Ruhrgebiet oder etwa am Niederrhein hat: Auch für Betriebe, die einen Steuerberater im Raum Kleve suchen, bietet OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und klaren Prozessen, sodass Fristen sicher eingehalten werden.

Bestandteile des Jahresabschlusses für GmbHs in Unna

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Je nach Größenklasse kommen weitere Bestandteile hinzu. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den §§ 266 ff. HGB und den Rechnungslegungsstandards.

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) gegenüber. Sie ist nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB eine verkürzte Bilanz mit zusammengefassten Posten erstellen.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen – nach § 247 Abs. 2 HGB Gegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen

Umlaufvermögen

Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, liquide Mittel – nach § 247 Abs. 2 HGB nicht dauerhaft gebundene Vermögenswerte

Eigenkapital und Schulden

Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresergebnis sowie Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Sie zeigt die Ertragsquellen und Aufwendungen des Geschäftsjahres und mündet im Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte GuV erstellen.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten, Angaben zu Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und weiteren Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind von der Anhangerstellung befreit, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB).

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen. Große Kapitalgesellschaften sind stets zur Lageberichterstattung verpflichtet. Der Lagebericht geht über die reine Zahlenberichterstattung hinaus und stellt den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie voraussichtliche Entwicklungen dar.

„Ein vollständiger und formal korrekter Jahresabschluss ist Voraussetzung für die Offenlegung. Fehlen Pflichtangaben im Anhang oder entspricht die Gliederung nicht § 266 HGB, wird die Offenlegung vom Unternehmensregister zurückgewiesen – das kostet wertvolle Zeit und gefährdet die Fristwahrung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bilanzierung nach HGB vs. Steuerrecht: Was Unternehmen in Unna wissen sollten

In der Praxis müssen GmbHs in Unna zwei Bilanzen im Blick haben: die Handelsbilanz nach HGB und die Steuerbilanz nach EStG und KStG. Beide folgen unterschiedlichen Zwecken und Regeln, stehen aber in enger Verbindung durch das Maßgeblichkeitsprinzip.

Die Handelsbilanz nach HGB

Die Handelsbilanz dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Sie folgt dem Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip. Zentrale Bewertungsvorschriften finden sich in §§ 252–256 HGB. Die Handelsbilanz ist Grundlage für die Gewinnverwendung und die Offenlegung.

Die Steuerbilanz nach EStG/KStG

Die Steuerbilanz dient der Ermittlung des steuerlichen Gewinns und damit der Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Nach § 5 Abs. 1 EStG gilt das Maßgeblichkeitsprinzip: Die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich – soweit nicht spezielle steuerrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Wesentliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

  • Abschreibungen: Steuerlich nur lineare oder degressive AfA nach § 7 EStG zulässig; handelsrechtlich auch außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB)
  • Rückstellungen: Steuerlich strengere Anforderungen an Rückstellungen, z. B. Abzinsungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG; handelsrechtlich weiterer Ansatzbereich
  • Bewertungswahlrechte: Handelsrechtliche Wahlrechte (z. B. § 254 HGB Bewertungseinheiten) existieren steuerlich oft nicht
  • Steuerfreie Rücklagen: Steuerliche Sonderposten wie Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG haben keine handelsrechtliche Entsprechung

Hinweis

Die meisten Unternehmen führen eine Einheitsbilanz und nehmen steuerliche Korrekturen außerbilanziell in der Steuererklärung vor. Alternativ können zwei getrennte Bilanzen erstellt werden. Welche Methode sinnvoll ist, hängt von der Komplexität der Unterschiede ab – hier berät ein Steuerberater individuell.

Für Unternehmen in Unna, die beide Bilanzen effizient und rechtssicher erstellen möchten, bietet OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen: Die Handelsbilanz wird nach HGB erstellt und offengelegt, die steuerlichen Anpassungen erfolgen durch unsere zugelassenen Steuerberater – alles aus einer Hand.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Korrekturen, Prüfungsanmerkungen oder sogar Ordnungsgeldern führen können. Geschäftsführer in Unna sollten diese Stolpersteine kennen und durch sorgfältige Vorbereitung und fachliche Begleitung vermeiden.

Formelle Fehler

  • Fehlende oder falsche Gliederung nach § 266 bzw. § 275 HGB
  • Unvollständiger Anhang: fehlende Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Falsche Angaben zur Größenklasse oder Rechtsform
  • Fehlende Unterschriften der Geschäftsführer auf Bilanz und GuV
  • Nichtbeachtung der Offenlegungsfristen und -formate beim Unternehmensregister

Materielle Fehler

  • Fehlerhafte Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB)
  • Bewertungsfehler: z. B. Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips (§ 253 HGB)
  • Unzureichende oder überhöhte Rückstellungen (§ 249 HGB)
  • Fehlende Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Nichtberücksichtigung von Bewertungsvorschriften bei Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB)

Organisatorische Versäumnisse

  • Zu späte Beauftragung: Wer erst im November für ein Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12. des Vorjahres einen Steuerberater beauftragt, riskiert Fristversäumnisse
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Kontoauszüge, Belege oder Verträge verzögern die Erstellung erheblich
  • Fehlende Abstimmung mit dem Prüfer: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften muss die Prüfung rechtzeitig beauftragt und koordiniert werden
  • Keine Vorbereitung der Gesellschafterversammlung: Die Feststellung des Jahresabschlusses muss protokolliert werden – ohne wirksame Beschlussfassung ist die Frist nicht gewahrt

„Die häufigsten Probleme entstehen nicht durch komplexe Bilanzierungsfragen, sondern durch fehlende Planung und Kommunikation. Wer frühzeitig alle Unterlagen strukturiert bereitstellt und klare Verantwortlichkeiten definiert, vermeidet 90 Prozent der typischen Stolpersteine.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können auch strafrechtliche Folgen haben: Nach § 331 HGB macht sich strafbar, wer als Geschäftsführer die Vermögenslage unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Eine sorgfältige Erstellung und Prüfung ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch Eigenschutz.

Digitalisierung der Bilanzerstellung: Moderne Prozesse für Unnaer Unternehmen

Die Digitalisierung verändert auch die Bilanzerstellung grundlegend. Was früher wochenlange Ordnerarbeit und persönliche Termine erforderte, läuft heute in vielen Kanzleien und Unternehmen vollständig digital ab. Für GmbHs in Unna bedeutet das: kürzere Durchlaufzeiten, transparentere Prozesse und niedrigere Kosten – bei gleichbleibender oder sogar höherer Qualität.

Digitale Buchhaltung als Grundlage

Eine moderne, digitale Finanzbuchhaltung ist die Basis für eine effiziente Bilanzerstellung. Belege werden nicht mehr manuell gesammelt und abgeheftet, sondern gescannt oder digital empfangen, automatisch erkannt (OCR) und in der Buchhaltungssoftware verbucht. Das spart Zeit, reduziert Fehler und ermöglicht eine laufende Übersicht über die finanzielle Lage.

Vorteile digitaler Buchhaltung

  • Automatische Belegerfassung und -kategorisierung
  • Echtzeit-Zugriff auf Finanzdaten für Geschäftsführung und Steuerberater
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD
  • Schnellerer Monats- und Jahresabschluss

Anforderungen nach GoBD

  • Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit der Buchungen
  • Unveränderbarkeit digitaler Belege (Protokollierung)
  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Ordnungsmäßigkeit der digitalen Archivierung

Digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Die klassische Arbeitsweise – Ordner zum Steuerberater bringen, Wochen warten, persönlich abholen – gehört zunehmend der Vergangenheit an. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten vollständig digital: Unterlagen werden über sichere Cloud-Lösungen bereitgestellt, die Kommunikation läuft über digitale Kanäle, und der fertige Jahresabschluss steht elektronisch zur Verfügung.

  • Upload statt Postversand: Belege und Unterlagen werden digital übermittelt – keine Wartezeiten, kein Verlustrisiko
  • Transparente Statusverfolgung: Mandanten sehen jederzeit, in welchem Bearbeitungsschritt sich ihr Jahresabschluss befindet
  • Asynchrone Kommunikation: Rückfragen werden digital gestellt und beantwortet – ohne Terminzwang
  • Rechtssichere Signatur: Digitale Unterschriften ermöglichen eine vollständig papierlose Abwicklung

Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die Unterlagen müssen in einem strukturierten Format (XBRL für Bilanz und GuV bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) oder als PDF eingereicht werden. Diese elektronische Einreichung ist der letzte Schritt eines vollständig digitalisierbaren Prozesses.

100%

elektronische Offenlegung seit 2022

24/7

Zugriff auf digitale Unterlagen

50%

durchschnittliche Zeitersparnis digital

„Digitale Prozesse bedeuten nicht weniger Steuerberater-Qualität, sondern mehr Effizienz. Unsere zugelassenen Steuerberater prüfen jeden Jahresabschluss fachlich und unterzeichnen ihn rechtsverbindlich – der Unterschied liegt im Prozess, nicht im Ergebnis. Mandanten in Unna profitieren von kurzen Wegen und planbaren Abläufen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz.de verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Software-Unterstützung: Transparente Festpreise, klare Fristen, digitale Zusammenarbeit – ohne Wartezeiten und ohne lokale Abhängigkeit. Auch für Unternehmen in Unna ist der Steuerberater damit nur einen Klick entfernt.

Kosten für die Bilanzerstellung: Transparenz statt Überraschungen

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses variieren erheblich – abhängig von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Preisgestaltung des Steuerberaters. Traditionell werden Steuerberater-Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet, die allerdings nur Rahmengebühren vorgibt und einen erheblichen Spielraum lässt.

Gebühren nach der StBVV

Die StBVV sieht für die Erstellung eines Jahresabschlusses eine Gebühr zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 35 StBVV) vor. Die Bemessungsgrundlage ist der Gegenstandswert – in der Regel die Summe aus Jahresumsatz und Betriebsvermögen. Ein Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro beträgt die volle Gebühr 1.868 Euro. Je nach Schwierigkeit und Umfang kann der Steuerberater zwischen 1.868 Euro (10/10) und 7.472 Euro (40/10) abrechnen.

Hinweis

Die StBVV-Gebühren sind Rahmengebühren – der Steuerberater entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Das führt häufig zu Intransparenz: Mandanten wissen erst nach Abschluss der Arbeit, welche Gebührenstufe angesetzt wurde und wie hoch die Rechnung ausfällt.

Festpreismodelle als Alternative

Immer mehr Steuerberater und Plattformen bieten Festpreise für standardisierte Leistungen an. Dabei wird ein fixer Preis für die Erstellung des Jahresabschlusses vereinbart – unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit. Für Mandanten bedeutet das volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.

StBVV-Abrechnung

Rahmengebühr zwischen 10/10 und 40/10, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, oft nachträgliche Rechnungsstellung, Überraschungen möglich, individuelle Verhandlung nötig

Festpreismodell

Fixer Preis vor Beauftragung bekannt, keine versteckten Kosten, planbare Budgets, transparente Leistungsbeschreibung, digitale Abwicklung möglich

Zusätzliche Kostenfaktoren

  • Abschlussprüfung: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften kommen zusätzliche Kosten für den Wirtschaftsprüfer hinzu – je nach Größe und Komplexität zwischen 3.000 und 20.000 Euro oder mehr
  • Erstellung der Steuererklärungen: Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sind separate Leistungen nach StBVV
  • Lagebericht: Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften erhöht sich der Aufwand und damit die Gebühr
  • Nacharbeiten und Korrekturen: Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung verursacht Mehraufwand und entsprechend höhere Kosten

„Transparenz bei den Kosten schafft Vertrauen. OnlineBilanz.de arbeitet mit transparenten Festpreisen – Mandanten wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet. Das ermöglicht eine saubere Budgetplanung und vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Rechnung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbHs in Unna, die Wert auf Kostentransparenz und planbare Prozesse legen, ist das Festpreismodell eine attraktive Alternative. OnlineBilanz.de verbindet zugelassene Steuerberater mit digitalen Prozessen und transparenten Preisen – ohne Kompromisse bei der fachlichen Qualität.

Steuerberater beauftragen oder selbst erstellen?

Grundsätzlich dürfen GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen – eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die eigenständige Erstellung hohe Anforderungen an Fachwissen, Zeit und Sorgfalt stellt und erhebliche Risiken birgt.

Voraussetzungen für die Eigenerstellung

  • Fundierte HGB-Kenntnisse: Sicherer Umgang mit den §§ 238–342e HGB, insbesondere den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
  • Steuerrechtliches Wissen: Verständnis der Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz, Kenntnis der relevanten EStG- und KStG-Vorschriften
  • Aktualität: Laufende Beobachtung von Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und BFH-Rechtsprechung
  • Zeit und Ressourcen: Die Erstellung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses erfordert je nach Komplexität zwischen 20 und 100 Stunden Arbeitszeit
  • Buchhaltungssoftware: Professionelle Tools für Bilanzierung, Offenlegung (XBRL) und revisionssichere Archivierung

Risiken der Eigenerstellung

Achtung

Fehler im Jahresabschluss können zu Ordnungsgeldern (§ 335 HGB), Haftungsansprüchen von Gesellschaftern oder Gläubigern und steuerlichen Nachteilen führen. Geschäftsführer haften persönlich für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nach § 43 Abs. 1 GmbHG.

  • Formelle Fehler: Falsche Gliederung, fehlende Pflichtangaben, nicht gesetzeskonforme Formate führen zur Zurückweisung beim Unternehmensregister
  • Materielle Fehler: Bewertungsfehler können das Jahresergebnis verfälschen und zu falschen Gewinnausschüttungen oder Steuernachzahlungen führen
  • Steuerliche Nachteile: Nicht genutzte Gestaltungsspielräume oder Wahlrechte führen zu vermeidbaren Steuerbelastungen
  • Zeitverlust: Unerfahrene Ersteller unterschätzen regelmäßig den Zeitaufwand – Fristversäumnisse sind die Folge

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

  • Fachliche Sicherheit durch zugelassene Experten mit Berufshaftpflicht
  • Aktuelle Kenntnis aller gesetzlichen Änderungen und Rechtsprechung
  • Optimierung der steuerlichen Gestaltung und Nutzung aller Wahlrechte
  • Zeitersparnis für die Geschäftsführung – Fokus auf das Kerngeschäft
  • Rechtssichere Offenlegung und fristgerechte Abwicklung
  • Ansprechpartner bei Rückfragen von Gesellschaftern, Banken oder Finanzbehörden

„Die Frage ist nicht, ob ein Geschäftsführer theoretisch in der Lage wäre, einen Jahresabschluss zu erstellen – sondern ob es wirtschaftlich sinnvoll ist. Die eingesparte Steuerberater-Gebühr steht einem erheblichen Zeitaufwand, Haftungsrisiken und oft suboptimalen steuerlichen Ergebnissen gegenüber. In den meisten Fällen rechnet sich die professionelle Beauftragung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbHs in Unna, die professionelle Unterstützung ohne lange Suche und intransparente Kosten suchen, bietet OnlineBilanz.de eine zeitgemäße Lösung: Zugelassene Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fachlich fundiert, digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroleiter-Team – mit transparenten Festpreisen und klaren Prozessen. Dasselbe Modell steht übrigens auch Unternehmen in anderen Regionen offen, etwa für den Jahresabschluss für GmbHs in Fulda, wo identische Standards und Festpreise gelten.

OnlineBilanz für Unternehmen in Unna: Steuerberater-Qualität digital

OnlineBilanz.de ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die GmbHs und anderen bilanzierungspflichtigen Unternehmen den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater ermöglicht – ohne langwierige Suche, ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen. Für Unternehmen in Unna bedeutet das: Lokale Nähe ist nicht mehr erforderlich, die fachliche Qualität bleibt auf höchstem Niveau.

So funktioniert OnlineBilanz

  1. Anfrage und Festpreis-Angebot: Das Unternehmen beschreibt seine Situation (Größenklasse, Branche, Komplexität). Es erhält ein verbindliches Festpreis-Angebot – keine versteckten Kosten.
  2. Digitaler Upload der Unterlagen: Buchhaltungsdaten, Belege und weitere Dokumente werden über eine sichere Plattform hochgeladen – kein Postversand, keine Ordnerübergabe.
  3. Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart koordiniert Servet Gündogan die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team, klärt Rückfragen und stellt sicher, dass alle Informationen vollständig vorliegen.
  4. Erstellung durch zugelassene Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss fachlich fundiert nach HGB, prüft ihn auf Vollständigkeit und Richtigkeit und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich.
  5. Digitale Bereitstellung und Offenlegung: Der fertige Jahresabschluss wird digital zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile für Unternehmen in Unna

Transparenz

Festpreise statt Rahmengebühren, klare Leistungsbeschreibung, keine nachträglichen Überraschungen

Geschwindigkeit

Digitale Prozesse, keine Wartezeiten auf Termine, schnelle Rückfragen-Klärung, fristgerechte Fertigstellung

Qualität

Zugelassene Steuerberater mit Berufshaftpflicht, fachliche Expertise in Bilanzierung und Steuerrecht, rechtssichere Offenlegung

OnlineBilanz verbindet die Vorteile der Digitalisierung mit der fachlichen Qualität und rechtlichen Sicherheit traditioneller Steuerberater-Arbeit. Für Geschäftsführer in Unna bedeutet das: Kein Kompromiss zwischen Qualität und Effizienz – beides ist möglich.

„Viele Mandanten aus Unna und Umgebung schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Effizienz. Sie haben einen festen Ansprechpartner, müssen aber nicht auf Termine warten oder Unterlagen persönlich vorbeibringen. Das spart Zeit und ermöglicht eine flexible Zusammenarbeit – auch außerhalb klassischer Bürozeiten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Häufig gestellte Fragen

Können Einzelunternehmen in Unna freiwillig eine Bilanz erstellen?

Ja. Einzelkaufleute und Freiberufler, die nicht nach § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit sind oder die Schwellenwerte überschreiten, können freiwillig bilanzieren. Eine freiwillige Bilanzierung kann sinnvoll sein, um Kreditwürdigkeit zu dokumentieren oder bei Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die HGB-Vorschriften sind dann ebenfalls anzuwenden.

Was passiert, wenn die Bilanz in Unna zu spät eingereicht wird?

Bei verspäteter Offenlegung im Unternehmensregister leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem wird der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. Wiederholte Verstöße können zu höheren Ordnungsgeldern führen. Die Pflicht zur Offenlegung bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Der Steuerberater benötigt vollständige Buchhaltungsdaten (DATEV, lexoffice o. ä.), Kontoauszüge, Kassenbücher, Belege zu Anlagevermögen, Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Lohn- und Gehaltsnachweise sowie Nachweise zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Bei digitaler Zusammenarbeit können diese Dokumente per gesichertem Upload bereitgestellt werden.

Ist eine E-Bilanz für Unternehmen in Unna Pflicht?

Ja. Alle bilanzierenden Unternehmen müssen ihre Steuerbilanz nach § 5b EStG elektronisch an das Finanzamt übermitteln (E-Bilanz). Die Übermittlung erfolgt im XBRL-Format über die ELSTER-Schnittstelle. Die handelsrechtliche Bilanz für das Unternehmensregister kann weiterhin als PDF eingereicht werden, die steuerliche E-Bilanz ist davon getrennt zu betrachten.

Können Unternehmen in Unna von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren?

Ja. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von umfangreichen Offenlegungs­erleichterungen Gebrauch machen: Sie müssen nur eine verkürzte Bilanz offenlegen, keine GuV und keinen Anhang (außer bei Inanspruchnahme bestimmter Bewertungserleichterungen). Kleine Kapitalgesellschaften dürfen ebenfalls eine verkürzte Bilanz und eine verkürzte GuV einreichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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SG
Servet Gündogan
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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