Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Speyer

Bilanz erstellen Speyer 2026: Ablauf & Fristen GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer einer GmbH in Speyer müssen den Jahresabschluss fristgerecht erstellen, feststellen und offenlegen. Dieser Leitfaden erklärt rechtliche Pflichten nach HGB und GmbHG, den praktischen Ablauf der Bilanzerstellung, Bewertungsfragen, Fristen für 2025/2026 sowie die Offenlegung beim Unternehmensregister. OnlineBilanz unterstützt mit digitaler Steuerberater-Leistung zu transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Speyer muss gemäß § 242 HGB, § 264 HGB und § 42a GmbHG einen Jahresabschluss erstellen, feststellen und offenlegen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gelten für kleine GmbHs 11 Monate Feststellungsfrist und 12 Monate Offenlegungsfrist. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Ähnliche Pflichten und Fristen gelten auch für Unternehmen in anderen Städten – wer etwa eine GmbH-Bilanz in Düsseldorf erstellen muss, findet dort vergleichbare gesetzliche Vorgaben. OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit digitalen Prozessen für eine rechtssichere, effiziente Bilanzerstellung.

Welche Jahresabschluss-Pflichten gelten für GmbHs in Speyer?

Für GmbHs mit Sitz in Speyer gelten die bundeseinheitlichen handelsrechtlichen Vorschriften des HGB und des GmbHG. Jede Kapitalgesellschaft ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB müssen zusätzlich einen Anhang aufstellen, während mittelgroße und große Gesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zusätzlich einen Lagebericht erstellen müssen.

Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB ist entscheidend für den Umfang der Erstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine GmbH als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale zutreffen: Bilanzsumme bis 7,5 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 15 Mio. Euro, durchschnittlich bis 50 Arbeitnehmer. Mittelgroße Gesellschaften liegen vor, wenn mindestens zwei Merkmale überschritten sind: Bilanzsumme 7,5–25 Mio. Euro, Umsatzerlöse 15–50 Mio. Euro, 50–250 Arbeitnehmer.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Kleine Kapitalgesellschaften haben nach § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit, den Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festzustellen. Mittelgroße und große GmbHs müssen dies innerhalb von 8 Monaten tun. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Nach der Feststellung beginnt die Offenlegungsfrist gemäß § 325 HGB. Der festgestellte Jahresabschluss ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzureichen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Wie läuft die Bilanzerstellung in Speyer praktisch ab?

Die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz beginnt mit der vollständigen und ordnungsgemäßen Buchführung während des Geschäftsjahres. Alle Geschäftsvorfälle müssen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfasst, kontiert und dokumentiert sein. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 wird die laufende Buchhaltung abgeschlossen, und es beginnt die eigentliche Jahresabschlussarbeit.

Die wichtigsten Schritte der Jahresabschlusserstellung

  1. Inventur: Körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden nach § 240 HGB, entweder als Stichtagsinventur am 31.12. oder zeitverschobene bzw. permanente Inventur.
  2. Buchhalterischer Jahresabschluss: Abschluss aller Konten, Übertragung der Salden in die vorläufige Bilanz (Rohbilanz), Erstellung einer vorläufigen GuV.
  3. Bilanzierungsentscheidungen: Ansatz- und Bewertungsfragen klären (§ 246 ff. HGB), Abschreibungen festlegen (§ 253 HGB), Rückstellungen bilden (§ 249 HGB), Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten.
  4. Erstellung Anhang und ggf. Lagebericht: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben nach § 284 ff. HGB, bei mittelgroßen/großen GmbHs zusätzlich Lagebericht nach § 289 HGB.
  5. Feststellung: Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG, Protokollierung des Feststellungsbeschlusses.
  6. Offenlegung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB).

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand zwischen Buchführungsabschluss und fertiger Bilanz. Die Bewertungsfragen, insbesondere bei Rückstellungen und Abschreibungen, erfordern fundierte steuerrechtliche und handelsrechtliche Kenntnisse – das gilt für Unternehmen in Speyer ebenso wie für Betriebe, die ihre Bilanz in Dresden erstellen lassen. Unsere Steuerberater koordinieren den gesamten Prozess digital und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das spart die zeitaufwändige Suche nach einem lokalen Steuerberater in Speyer und ermöglicht bundesweit einheitliche Qualität durch zugelassene Steuerberater.

Welche Bewertungsfragen stellen sich bei Aktiva und Passiva?

Die handelsrechtliche Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden folgt den strengen Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB. Grundlage ist das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB): Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) verlangt, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigt werden.

Bewertung der Aktivseite

  • Anlagevermögen: Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer nach § 253 Abs. 3 HGB, außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB (Wahlrecht für Finanzanlagen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB).
  • Umlaufvermögen: Strenges Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB — Ansatz zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsen- bzw. Marktpreis am Bilanzstichtag.
  • Forderungen: Einzelwertberichtigung für konkret gefährdete Forderungen, Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko nach § 253 Abs. 4 HGB.
  • Vorräte: Bewertung nach § 256 HGB (FIFO, LIFO, gewogener Durchschnitt), Berücksichtigung von Abschreibungen bei gesunkenen Wiederbeschaffungskosten.

Bewertung der Passivseite

  • Rückstellungen: Ansatz nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltung. Bewertung mit dem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, bei Restlaufzeit über einem Jahr Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB.
  • Verbindlichkeiten: Ansatz zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, keine Abzinsung bei üblichen Zahlungsfristen.
  • Passive Rechnungsabgrenzungsposten: Erfassung von Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 2 HGB).

Fehlbewertungen führen zu Haftungsrisiken

Geschäftsführer haften für die Richtigkeit des Jahresabschlusses. Fehlerhafte Bewertungen — etwa überhöhte Forderungen ohne Wertberichtigung oder fehlende Rückstellungen — können zivilrechtliche Haftungsansprüche der Gesellschafter oder Gläubiger auslösen und steuerliche Korrekturen nach sich ziehen. Eine sorgfältige Dokumentation aller Bewertungsentscheidungen ist daher zwingend erforderlich.

Wann ist ein Anhang und wann ein Lagebericht erforderlich?

Der Anhang ist für alle Kapitalgesellschaften ab der Größenklasse „klein“ verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erstellung eines Anhangs befreit sein (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB), wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen. Für die allermeisten GmbHs in Speyer gilt jedoch die Pflicht zur Anhangserstellung.

Inhalt des Anhangs nach § 284 HGB

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV, soweit nicht bereits in der Bilanz ausgewiesen
  • Angaben zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über fünf Jahren und zu gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1, 2 HGB)
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen, die nicht in der Bilanz erscheinen (§ 251 HGB)
  • Bei kleinen GmbHs Erleichterungen nach § 288 HGB

Der Lagebericht ist gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB ausdrücklich von der Lageberichtspflicht befreit. Der Lagebericht muss nach § 289 HGB den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Kleine GmbH

  • Bilanz + GuV + Anhang
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Erleichterungen bei Anhangangaben nach § 288 HGB
  • Offenlegung in verkürzter Form möglich (§ 326 HGB)

Mittelgroße/große GmbH

  • Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht
  • Umfassendere Anhangangaben nach § 285 HGB
  • Lagebericht mit Prognose, Risikobericht, F&E-Bericht
  • Vollständige Offenlegung nach § 325 HGB

„Die Anforderungen an Anhang und Lagebericht werden häufig unterschätzt. Gerade bei mittelgroßen Gesellschaften erfordert der Lagebericht eine sorgfältige Analyse der Geschäftsentwicklung, der Risiken und der voraussichtlichen Entwicklung. Unsere Steuerberater übernehmen die vollständige Erstellung inklusive aller erforderlichen Erläuterungen und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025/2026?

Für Geschäftsjahre, die mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 enden, gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen, die von GmbH-Geschäftsführern zwingend eingehalten werden müssen. Versäumnisse können Ordnungsgelder nach § 335 HGB auslösen.

Frist Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) Mittelgroße/große GmbH (§ 267 Abs. 2, 3)
Aufstellung des Jahresabschlusses Keine gesetzliche Frist (handelsrechtlich), faktisch vor Feststellung Keine gesetzliche Frist (handelsrechtlich), faktisch vor Feststellung
Feststellung durch Gesellschafter § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate nach Bilanzstichtag) Bis 31.08.2026 (8 Monate nach Bilanzstichtag)
Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag) Bis 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag)
Steuererklärung Körperschaftsteuer mit StB-Beratung Bis 31.07.2027 (mit StB-Verlängerung) Bis 31.07.2027 (mit StB-Verlängerung)

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es wird gegen die Gesellschaft und gegen die persönlich verantwortlichen Geschäftsführer verhängt.

Ein häufiger Irrtum: Die Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) und die Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) laufen unabhängig voneinander. Selbst wenn die Feststellung verspätet erfolgt, endet die Offenlegungsfrist 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Eine verspätete Feststellung führt daher fast zwangsläufig zu einer verspäteten Offenlegung und damit zum Ordnungsgeld.

  • Inventur zum 31.12.2025 durchgeführt und dokumentiert
  • Buchführung vollständig abgeschlossen und kontrolliert
  • Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen getroffen und dokumentiert
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erstellt
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Feststellungsbeschluss gefasst (bis 30.11.2026 bzw. 31.08.2026)
  • Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht (bis 31.12.2026)
  • Körperschaftsteuererklärung vorbereitet und fristgerecht eingereicht

Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle — Einreichungen erfolgen nur noch mittelbar über das Unternehmensregister, das die Daten dann an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung weiterleitet.

Technische Übermittlung: Strukturierte Daten

Die Einreichung muss seit dem DiRUG grundsätzlich in einem strukturierten Datenformat (XBRL — eXtensible Business Reporting Language) erfolgen. Dies gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Für den Jahresabschluss 2025 ist daher zwingend eine XBRL-Datei zu erstellen, es sei denn, es greift eine der Übergangs- oder Erleichterungsregelungen. Alternativ ist für bestimmte Gesellschaften noch die Einreichung als PDF möglich, wenn die Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 Satz 3 HGB erfüllt sind.

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen nach § 325, 326, 327 HGB
Kleine GmbH Bilanz (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) Anhang (mit Angaben zur GuV, wenn GuV nicht offengelegt wird) Optional: GuV (keine Pflicht nach § 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße GmbH Bilanz GuV Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls prüfungspflichtig)
Große GmbH Bilanz GuV Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Erleichterungen für kleine GmbHs

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB die Gewinn- und Verlustrechnung von der Offenlegung ausnehmen. In diesem Fall müssen im Anhang die Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB) und das Jahresergebnis angegeben werden. Die Bilanz darf in verkürzter Form offengelegt werden (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Die Einreichung erfolgt über das Online-Portal des Unternehmensregisters nach vorheriger Registrierung und Authentifizierung. Steuerberater können die Einreichung im Auftrag des Mandanten vornehmen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. OnlineBilanz übernimmt für Mandanten die vollständige Offenlegung einschließlich XBRL-Konvertierung und fristgerechter Einreichung.

Jahresabschluss selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Rechtlich ist die Erstellung des Jahresabschlusses keine vorbehaltene Tätigkeit nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Geschäftsführer oder interne Buchhalter dürfen den Jahresabschluss der eigenen GmbH grundsätzlich selbst erstellen. Die Frage ist jedoch, ob dies angesichts der Komplexität der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften sowie der Haftungsrisiken sinnvoll ist.

Eigenständige Erstellung: Chancen und Risiken

Vorteile

  • Kostenersparnis bei einfachen Sachverhalten
  • Vollständige Kontrolle über Bewertungsentscheidungen
  • Tiefes Verständnis der eigenen Zahlen
  • Flexibilität bei Zeitplanung

Risiken

  • Fehlerhafte Bilanzierung führt zu Haftung nach § 43 GmbHG
  • Fehlende Kenntnis aktueller Rechtsprechung (BFH, BGH)
  • Steuerliche Optimierungspotenziale bleiben ungenutzt
  • Zeitaufwand wird meist unterschätzt
  • Keine berufliche Haftpflichtversicherung bei Fehlern

Steuerberater: Fachliche Sicherheit und Haftungsschutz

Steuerberater sind nach § 3 Nr. 1 StBerG befugt, in Steuersachen zu beraten und zu vertreten. Die Erstellung des Jahresabschlusses gehört gemäß § 33 StBerG zu den klassischen Tätigkeiten. Steuerberater bringen nicht nur die fachliche Expertise in Bilanzierungs- und Bewertungsfragen mit, sondern sind auch über eine Berufshaftpflichtversicherung gegen Fehler abgesichert (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro nach § 67 StBerG).

§ 3

StBerG: Befugnis zur Bilanzerstellung

250.000 €

Mindesthaftpflicht je Schadensfall

11 bzw. 8

Monate Feststellungsfrist (klein/mittel-groß)

„Die Frage ist nicht, ob man den Jahresabschluss rechtlich selbst erstellen darf, sondern ob man es fachlich sicher kann. Bewertungsfragen bei Rückstellungen, Teilwertabschreibungen oder Forderungsabgrenzungen erfordern fundierte Kenntnisse in HGB, EStG und aktueller Rechtsprechung. Ein Fehler kann teuer werden — nicht nur durch Steuernachzahlungen, sondern auch durch Haftungsansprüche der Gesellschafter.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer einen Steuerberater für die Bilanzerstellung sucht, muss nicht zwingend einen lokalen Anbieter in Speyer beauftragen. OnlineBilanz verbindet die Qualität zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen und transparenten Festpreisen — ohne Wartezeiten, ohne langwierige Akquise. Der gesamte Jahresabschluss wird digital koordiniert, durch unsere Steuerberater fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Was kostet die Bilanzerstellung für eine GmbH?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der Gegenstandswert, der sich nach § 24 StBVV bei der Bilanzerstellung in der Regel am Jahresumsatz oder an der Bilanzsumme orientiert. Die StBVV sieht Gebührenrahmen vor (10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr), innerhalb derer der Steuerberater je nach Schwierigkeit und Umfang abrechnet.

Gebührenrahmen nach StBVV (Beispielrechnung)

Gegenstandswert (Umsatz) Volle Gebühr (Tabelle A) 10/10 40/10
100.000 € 254 € 254 € 1.016 €
250.000 € 536 € 536 € 2.144 €
500.000 € 975 € 975 € 3.900 €
1.000.000 € 1.785 € 1.785 € 7.140 €
2.500.000 € 3.990 € 3.990 € 15.960 €

Hinzu kommen ggf. Zuschläge für besondere Schwierigkeiten (z. B. komplexe Konzernstrukturen, erstmalige Bilanzierung, Branchenspezialisierung) sowie gesonderte Gebühren für die Erstellung des Anhangs (nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 StBVV) und des Lageberichts. Die tatsächlichen Kosten können daher erheblich variieren.

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

OnlineBilanz arbeitet nicht mit Gebührenrahmen, sondern mit transparenten Festpreisen, die bereits vor Beauftragung feststehen. Der Preis richtet sich nach Größenklasse und Komplexität des Jahresabschlusses — ohne versteckte Zuschläge, ohne Überraschungen. So wissen Geschäftsführer von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

  • Größenklasse: Kleine GmbHs haben geringere Anforderungen (kein Lagebericht) und damit niedrigere Kosten als mittelgroße/große GmbHs.
  • Qualität der Buchhaltung: Eine saubere, vollständige Finanzbuchhaltung reduziert den Aufwand erheblich. Nacharbeiten bei unvollständiger Buchführung erhöhen die Kosten.
  • Komplexität der Geschäftstätigkeit: Standardgeschäft (Handel, Dienstleistungen) ist einfacher als komplexe Sachverhalte (Bauwirtschaft, Langfristfertigung, internationale Transaktionen).
  • Anzahl der Buchungen: Hohe Belegzahlen erhöhen den Prüf- und Abstimmungsaufwand.
  • Zusatzleistungen: Offenlegung, XBRL-Konvertierung, Gesellschafterbeschlüsse, Steuerdeklaration — je mehr Leistungen enthalten sind, desto höher der Gesamtpreis.

Wer Wert auf kalkulierbare Kosten legt, sollte vor Beauftragung ein verbindliches Angebot einholen. OnlineBilanz bietet eine kostenlose Erstberatung und ein Festpreisangebot, das alle Leistungen — von der Bilanzerstellung über den Anhang bis zur Offenlegung — umfasst.

Welche Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?

Fehler bei der Jahresabschlusserstellung können schwerwiegende Folgen haben: von steuerlichen Nachforderungen über Ordnungsgelder bis hin zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung, fundierte Fachkenntnis und systematische Qualitätssicherung vermeiden.

Typische Fehler in der Praxis

Fehlerbereich Häufiger Fehler Rechtsfolge
Inventur Keine oder unvollständige Inventur zum Bilanzstichtag Verstoß gegen § 240 HGB, Ordnungsgeld, Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses
Forderungsbewertung Fehlende Einzel- oder Pauschalwertberichtigung bei zweifelhaften Forderungen Überbewertung der Aktiva, zu hoher Gewinnausweis, Steuernachzahlung
Rückstellungen Unterlassung von Rückstellungen für bekannte Risiken (z. B. Prozesse, Garantien) Verstoß gegen § 249 HGB, verzerrtes Jahresergebnis, Haftung des Geschäftsführers
Abschreibungen Fehlende außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung Überbewertung des Anlagevermögens, Verstoß gegen § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
Abgrenzung Fehlende aktive/passive Rechnungsabgrenzung Verstoß gegen § 250 HGB, periodenfalsche Gewinnermittlung
Fristen Versäumnis der Feststellungs- oder Offenlegungsfrist Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 €)
Offenlegung Einreichung beim falschen Organ (z. B. Bundesanzeiger statt Unternehmensregister) Frist gilt als nicht gewahrt, Ordnungsgeld
Anhangangaben Unvollständige oder fehlende Pflichtangaben nach § 284, 285 HGB Formell fehlerhafter Jahresabschluss, Offenlegung unwirksam

Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Jahresabschluss

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft für den Schaden aus der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten. Dazu gehört auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann Schadensersatzansprüche der Gesellschafter oder Gläubiger auslösen — insbesondere wenn durch fehlerhafte Bewertungen Gewinne ausgeschüttet wurden, die bilanziell nicht vorhanden waren.

Qualitätssicherung: So vermeiden Sie Fehler

  • Vollständige, saubere Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres
  • Ordnungsgemäße Inventur zum Bilanzstichtag mit lückenloser Dokumentation
  • Systematische Prüfung aller Forderungen auf Werthaltigkeit, Bildung von Wertberichtigungen
  • Identifikation und Bewertung aller Risiken, Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Prüfung aller Vermögensgegenstände auf Wertminderungen, ggf. außerplanmäßige Abschreibungen
  • Korrekte Rechnungsabgrenzung (aktiv/passiv) nach § 250 HGB
  • Vollständigkeit aller Anhangangaben nach § 284, 285 HGB prüfen
  • Rechtzeitige Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung (11 bzw. 8 Monate)
  • Fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister in strukturierter Form (XBRL)
  • Vier-Augen-Prinzip: interne oder externe Qualitätskontrolle vor Feststellung

„Viele Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis oder Zeitdruck. Gerade bei komplexen Bewertungsfragen — etwa bei der Bildung von Drohverlustrückstellungen oder der Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand — lohnt sich die Einbindung eines Steuerberaters. Die Kosten dafür sind meist deutlich geringer als die Risiken fehlerhafter Bilanzierung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie unterstützt OnlineBilanz bei der Bilanzerstellung?

OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die GmbH-Geschäftsführern und Buchhaltern den gesamten Jahresabschluss abnimmt — von der Prüfung der Buchhaltung über die Bilanzerstellung bis zur fristgerechten Offenlegung. Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Der OnlineBilanz-Prozess im Überblick

  1. Anfrage und Angebot: Mandant übermittelt Eckdaten (Größenklasse, Umsatz, Besonderheiten). OnlineBilanz erstellt ein verbindliches Festpreisangebot — ohne versteckte Kosten.
  2. Datenübermittlung: Mandant stellt die Buchhaltungsdaten digital zur Verfügung (DATEV-Export, CSV, direkte Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware).
  3. Prüfung und Rückfragen: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert den Prozess, prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und klärt offene Fragen direkt mit dem Mandanten.
  4. Jahresabschlusserstellung: Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang (und ggf. Lagebericht), trifft alle notwendigen Bewertungsentscheidungen nach HGB und berücksichtigt steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
  5. Qualitätssicherung: Interner Review-Prozess durch erfahrene Steuerberater, Vier-Augen-Prinzip bei allen Bewertungsfragen.
  6. Übermittlung an Mandanten: Fertiger Jahresabschluss wird digital übermittelt, inkl. Erläuterungen zu allen wesentlichen Positionen.
  7. Feststellung: OnlineBilanz unterstützt bei der Vorbereitung der Gesellschafterversammlung, stellt Beschlussvorlagen bereit.
  8. Offenlegung: Nach Feststellung übernimmt OnlineBilanz die XBRL-Konvertierung und die fristgerechte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.

Steuerberater-Qualität

Alle Jahresabschlüsse werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet — mit voller Berufshaftpflicht.

Digitale Effizienz

Keine Papierakten, keine Postlaufzeiten. Alle Dokumente und Abstimmungen erfolgen digital über eine sichere Plattform — schnell, transparent, jederzeit nachvollziehbar.

Transparente Festpreise

Kein Gebührenrahmen nach StBVV, sondern ein fester Preis, der vor Beauftragung feststeht. Keine Überraschungen, keine Nachkalkulationen.

„Unsere Mandanten schätzen vor allem die Kombination aus fachlicher Sicherheit und digitaler Geschwindigkeit. Sie müssen nicht in Speyer einen Steuerberater vor Ort suchen, Termine vereinbaren und Unterlagen postalisch versenden. Alles läuft digital, die Kommunikation ist direkt, die Qualität bundesweit einheitlich — und die Fristen werden sicher eingehalten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz richtet sich an GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter, die Wert auf professionelle Steuerberatung legen, aber keine Lust auf umständliche Prozesse, intransparente Preise oder lange Wartezeiten haben. Die Plattform verbindet die rechtliche Sicherheit zugelassener Steuerberater mit der Effizienz moderner Software — ideal für mittelständische GmbHs, die ihren Jahresabschluss schnell, sicher und zu kalkulierbaren Kosten benötigen.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH in Speyer von der Prüfungspflicht befreit werden?

Ja. Kleine GmbHs im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind grundsätzlich von der Abschlussprüfungspflicht befreit, sofern sie nicht freiwillig den Jahresabschluss prüfen lassen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss gemäß § 316 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

Was passiert, wenn die GmbH den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlegt?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) kann gegen die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB festsetzen. Bei wiederholter Säumnis drohen weitere Ordnungsgelder in erhöhter Höhe. Zusätzlich haften Geschäftsführer persönlich für Schäden, die der Gesellschaft durch Pflichtverletzung entstehen.

Gilt für eine UG (haftungsbeschränkt) die gleiche Offenlegungspflicht wie für eine GmbH?

Ja. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Sie muss den Jahresabschluss erstellen, feststellen und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Auch für die UG gelten die Größenklassen nach § 267 HGB.

Welche Software eignet sich für die Bilanzerstellung einer kleinen GmbH in Speyer?

Für kleine GmbHs eignen sich Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware, sevDesk oder DATEV Unternehmen online. Diese Software ermöglicht eine strukturierte Finanzbuchhaltung, erzeugt automatisch Saldenlisten und unterstützt bei der Erstellung von Bilanz und GuV. Viele Steuerberater arbeiten mit DATEV-Schnittstellen, was den Datenaustausch erheblich erleichtert.

Kann ein Jahresabschluss nachträglich geändert werden, wenn Fehler entdeckt werden?

Grundsätzlich ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Wurde der Jahresabschluss bereits festgestellt, kann er durch Gesellschafterbeschluss nachträglich geändert werden, sofern die Änderung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Bereits offengelegte Abschlüsse müssen korrigiert und erneut offengelegt werden. In schwerwiegenden Fällen ist rechtlicher Rat einzuholen.

Müssen auch Gesellschaften, die im Wirtschaftsjahr keinen Umsatz hatten, einen Jahresabschluss erstellen?

Ja. Auch sogenannte ruhende oder inaktive GmbHs ohne Geschäftsbetrieb müssen gemäß § 242 HGB, § 264 HGB und § 325 HGB einen Jahresabschluss aufstellen, feststellen und offenlegen. Die Bilanz zeigt dann lediglich das unveränderte Vermögen und Kapital, die GuV bleibt in der Regel ohne Bewegungen. Die Offenlegungspflicht entfällt nicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Bundesamt für Justiz (BfJ). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz