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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Neubrandenburg

Bilanz erstellen Neubrandenburg 2026 – Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs, UGs und Kaufleute in Neubrandenburg müssen ihren Jahresabschluss rechtskonform erstellen und fristgerecht offenlegen. Dieser Artikel erklärt, welche Pflichten für welche Rechtsform gelten, welche Fristen 2026 zu beachten sind und wie Sie den Prozess effizient gestalten – ob mit Steuerberater oder eigenständig.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Neubrandenburg sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Kaufleute nach § 242 HGB zur Bilanzierung verpflichtet. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt die Feststellungsfrist bis November bzw. August 2026 (je nach Größenklasse) und die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer muss in Neubrandenburg eine Bilanz erstellen?

Die Bilanzierungspflicht richtet sich nicht nach dem Standort, sondern nach der Rechtsform und Größe des Unternehmens. In Neubrandenburg ansässige Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs – unterliegen gemäß § 242 HGB der Verpflichtung, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Der Bilanzstichtag ist bei den meisten GmbHs der 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025.

Betroffene Unternehmensformen

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Volle Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB, unabhängig von der Größe
  • GmbH & Co. KG: Bilanzierungspflicht, wenn die GmbH Komplementärin ist
  • Einzelkaufleute und OHG/KG: Nur bilanzierungspflichtig bei Überschreiten der Schwellenwerte nach § 241a HGB (Umsatz > 800.000 Euro oder Gewinn > 80.000 Euro)
  • AG: Immer bilanzierungspflichtig, auch bei Kleinunternehmen

Praxis-Hinweis für Neubrandenburg

Die lokale Wirtschaftsstruktur in Neubrandenburg ist geprägt von mittelständischen GmbHs, Handwerksbetrieben und Dienstleistungsunternehmen. Selbst kleine GmbHs mit geringem Jahresumsatz unterliegen der vollen Bilanzierungspflicht – die Rechtsform, nicht die Größe, ist entscheidend.

Wer als Geschäftsführer einer GmbH in Neubrandenburg unsicher ist, ob und in welchem Umfang eine Bilanz erstellt werden muss, sollte frühzeitig steuerliche Beratung einholen. Die digitale Plattform OnlineBilanz.de bietet bundesweit Jahresabschluss-Erstellung durch zugelassene Steuerberater – mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Welche Fristen gelten 2026 für die Bilanz-Erstellung?

Die Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind gesetzlich streng geregelt und hängen von der Größenklasse der GmbH ab. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 laufen die Fristen im Jahr 2026.

Aufstellungsfrist

Der Jahresabschluss muss vom Geschäftsführer innerhalb der nach den Verhältnissen des Unternehmens angemessenen Zeit aufgestellt werden. In der Praxis: 3 Monate nach Bilanzstichtag gelten als angemessen, spätestens jedoch vor der Gesellschafterversammlung.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Größenklasse Frist ab Bilanzstichtag Deadline für 31.12.2025
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister (nicht beim Bundesanzeiger – dieser ist seit DiRUG vom 01.08.2022 nicht mehr zuständig) eingereicht werden. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von mindestens 500 Euro bis maximal 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschulden. Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt.

„Viele Geschäftsführer in Neubrandenburg übersehen, dass die Feststellungsfrist und die Offenlegungsfrist nicht identisch sind. Eine rechtzeitige Feststellung in der Gesellschafterversammlung schützt nicht vor Ordnungsgeld, wenn die Einreichung beim Unternehmensregister vergessen wird.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Größenklasse hat Ihre GmbH und was bedeutet das?

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt nicht nur die Feststellungsfrist, sondern auch den Umfang der Offenlegungspflichten und die Prüfungspflicht. Eine GmbH ist einer Größenklasse zuzuordnen, wenn am Bilanzstichtag und am vorhergehenden Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Merkmale zutreffen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

  • Kleine GmbH: Bilanz, Anhang (verkürzt), keine GuV-Offenlegung erforderlich (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Mittelgroße GmbH: Bilanz, GuV (verkürzt), Anhang (§ 327 HGB)
  • Große GmbH: Vollständiger Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), Lagebericht, Bestätigungsvermerk (§ 325 Abs. 1 HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

GmbHs, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Merkmale nicht überschreiten (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer), können Erleichterungen bei Bilanzierung und Offenlegung in Anspruch nehmen. Die Offenlegungspflicht bleibt bestehen, allerdings in stark reduziertem Umfang.

Die korrekte Einordnung in die Größenklasse ist entscheidend für die Compliance. Wer unsicher ist, sollte die Beurteilung einem Steuerberater überlassen – beispielsweise über OnlineBilanz.de, wo zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss erstellen und die gesetzlichen Anforderungen sicherstellen.

Wie läuft die Bilanz-Erstellung in der Praxis ab?

Die Erstellung eines Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der bei GmbHs vom Geschäftsführer gesteuert und häufig durch einen Steuerberater fachlich begleitet wird. Für Neubrandenburger Unternehmen ergeben sich dabei keine regionalen Besonderheiten – die gesetzlichen Anforderungen sind bundesweit einheitlich.

1. Vorbereitung und Datenbasis

  • Abschluss der laufenden Buchhaltung (alle Geschäftsvorfälle müssen kontiert sein)
  • Kontenabstimmung (Kassen, Banken, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Erfassung und Bewertung von Beständen (Inventur zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB)
  • Abstimmung offener Posten mit Lieferanten und Kunden

2. Bewertung und Bilanzierung

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 252–256 HGB. Dabei sind unter anderem zu beachten: Anschaffungskostenprinzip, planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB, Niederstwertprinzip bei Umlaufvermögen, Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB.

3. Aufstellung Bilanz, GuV und Anhang

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Der Anhang erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, enthält den Anlagenspiegel und weitere Pflichtangaben. Die Gliederung richtet sich nach §§ 266, 275 HGB.

4. Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss fest – innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach dem Bilanzstichtag. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, der zu protokollieren ist.

5. Offenlegung beim Unternehmensregister

Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht (§ 325 HGB). Die Einreichung erfolgt im XBRL- oder PDF-Format über das Portal www.unternehmensregister.de. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.

„Die häufigsten Verzögerungen entstehen nicht bei der Bilanzerstellung selbst, sondern bei der Datenbereitstellung. Wer frühzeitig die Buchhaltung schließt und die Belege sortiert, spart Wochen bei der Abschlusserstellung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Geschäftsführer einer GmbH stehen regelmäßig vor der Frage, ob sie den Jahresabschluss intern erstellen oder einem Steuerberater übertragen. Die Entscheidung hängt von fachlicher Kompetenz, Haftungsrisiken, Zeitbudget und Komplexität ab.

Eigenleistung: Voraussetzungen und Risiken

Theoretisch kann jeder Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen – gesetzlich ist keine Steuerberater-Pflicht vorgeschrieben. In der Praxis erfordert dies jedoch fundierte Kenntnisse des Handels- und Steuerrechts, der Bewertungsvorschriften und der digitalen Offenlegung. Fehler in der Bilanzierung können zu steuerlichen Nachforderungen, Ordnungsgeldern oder im Extremfall zur Haftung des Geschäftsführers führen.

Haftungsrisiko des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet für die Richtigkeit des Jahresabschlusses nach § 43 GmbHG. Fehlerhafte Bilanzen können zur persönlichen Inanspruchnahme führen – insbesondere bei Insolvenz oder steuerlichen Nachforderungen. Eine fachkundige Erstellung durch einen Steuerberater reduziert dieses Risiko erheblich.

Steuerberater: Vorteile und Kosten

  • Rechtssicherheit: Der Steuerberater trägt die Berufshaftung für die Richtigkeit des Jahresabschlusses
  • Fachliche Tiefe: Komplexe Sachverhalte (Rückstellungen, latente Steuern, Bewertungsfragen) werden korrekt abgebildet
  • Zeitersparnis: Der Geschäftsführer kann sich auf operative Aufgaben konzentrieren
  • Steueroptimierung: Der Steuerberater identifiziert Gestaltungsspielräume und minimiert die Steuerlast
  • Prüfungssicherheit: Der Jahresabschluss ist für Banken, Investoren und Behörden glaubwürdig

Die Kosten für die Jahresabschluss-Erstellung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von Gegenstandswert und Aufwand ab. Transparente Festpreise bietet unter anderem die Plattform OnlineBilanz.de, auf der zugelassene Steuerberater bundesweit Jahresabschlüsse digital und ohne lange Wartezeiten erstellen.

<strong>Eigenleistung</strong>

  • Keine laufenden StB-Kosten
  • Volle Kontrolle über Zeitplan
  • Hohes Haftungsrisiko
  • Zeitaufwändig
  • Fehleranfällig ohne Fachkenntnis

<strong>Steuerberater</strong>

  • Rechtssicherheit durch Berufshaftung
  • Steueroptimierung
  • Zeitersparnis für Geschäftsführer
  • Kosten je nach Umfang
  • Abhängigkeit vom Dienstleister

„In Neubrandenburg betreuen wir viele mittelständische GmbHs, die anfangs versucht haben, den Jahresabschluss intern zu erstellen. Die häufigsten Probleme: fehlende Rückstellungen, falsche Abschreibungen und Unsicherheit bei der Offenlegung. Ein Steuerberater ist meist die wirtschaftlichere Lösung – auch wegen der Haftungsfrage.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – für den Stichtag 31.12.2025 also bis zum 31.12.2026.

Technische Anforderungen

  • XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language): Strukturierte, maschinenlesbare Daten, verpflichtend für Bilanzen von Kapitalgesellschaften seit 2022
  • PDF-Format: Alternativ oder ergänzend möglich, etwa für den Anhang oder Lagebericht
  • Elektronische Signatur: Nicht zwingend erforderlich, aber empfohlen für Rechtsverbindlichkeit
  • Bearbeitungsgebühr: Ca. 50–70 Euro je nach Umfang der Dokumente

Ablauf der Einreichung

  1. Registrierung im Unternehmensregister-Portal (einmalig)
  2. Upload der Jahresabschlussdokumente im XBRL- und/oder PDF-Format
  3. Angabe der gesetzlichen Vertreter und des Offenlegungsumfangs (nach Größenklasse)
  4. Zahlung der Bearbeitungsgebühr per Lastschrift oder Rechnung
  5. Bestätigung der Veröffentlichung (in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen)

Praktischer Tipp

Die XBRL-Konvertierung ist technisch anspruchsvoll. Die meisten Steuerberater und Buchhaltungssoftware-Anbieter bieten die Erstellung und Einreichung als Dienstleistung an. OnlineBilanz.de übernimmt die gesamte Offenlegung inklusive XBRL-Aufbereitung im Rahmen des Jahresabschluss-Pakets.

Die Veröffentlichung im Unternehmensregister ist öffentlich einsehbar. Wettbewerber, Banken, Lieferanten und andere Stakeholder können den Jahresabschluss kostenpflichtig abrufen. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen: Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB).

  • Jahresabschluss von Gesellschafterversammlung festgestellt
  • Größenklasse korrekt ermittelt und Offenlegungsumfang bestimmt
  • Dokumente im XBRL-Format konvertiert (oder PDF vorbereitet)
  • Registrierung im Unternehmensregister abgeschlossen
  • Bearbeitungsgebühr bezahlt
  • Veröffentlichungsbestätigung archiviert

Was kostet die Bilanz-Erstellung in Neubrandenburg?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (in der Regel: Summe der Aktiva) sowie vom Aufwand ab. Für Neubrandenburg gelten keine regionalen Besonderheiten – die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt.

Gebührenrahmen nach StBVV

Die Jahresabschluss-Erstellung ist in Tabelle C der StBVV geregelt. Der Steuerberater darf zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr abrechnen, abhängig von Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung. Bei einem Gegenstandswert von 250.000 Euro liegt die volle Gebühr bei ca. 670 Euro – die abrechenbare Spanne damit zwischen ca. 670 Euro und 2.680 Euro (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer).

Bilanzsumme (Aktiva) Volle Gebühr (ca.) Typische Spanne (10/10–30/10)
100.000 € 370 € 370 – 1.110 €
250.000 € 670 € 670 – 2.010 €
500.000 € 1.060 € 1.060 – 3.180 €
1.000.000 € 1.640 € 1.640 – 4.920 €
2.000.000 € 2.510 € 2.510 – 7.530 €

Hinzu kommen Kosten für die Offenlegung (ca. 50–70 Euro), eventuell für die Erstellung eines Lageberichts (bei großen GmbHs) und für Zusatzleistungen wie Steuerberatung oder Gesellschafterversammlungs-Protokolle.

Festpreise als Alternative

Viele Steuerberater bieten inzwischen Pauschalpreise an, die Transparenz und Planungssicherheit schaffen. OnlineBilanz.de arbeitet ausschließlich mit Festpreisen: Der Mandant weiß vorab, was der Jahresabschluss kostet – ohne versteckte Gebühren oder Überraschungen. Die Erstellung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert und ohne lange Wartezeiten.

670–2.010 €

Typische Kosten für kleine GmbH (250.000 € Bilanzsumme)

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

„Die Kostenfrage sollte nie isoliert betrachtet werden. Ein korrekter Jahresabschluss schützt vor Ordnungsgeldern, Steuernachzahlungen und Haftungsrisiken. Die Investition in einen Steuerberater rechnet sich fast immer – allein schon durch die Steueroptimierung und die gewonnene Sicherheit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gibt es regionale Besonderheiten für Neubrandenburger Unternehmen?

Die gesetzlichen Anforderungen an Bilanzierung, Feststellung und Offenlegung sind bundesweit einheitlich – unabhängig vom Firmensitz. Dennoch gibt es in Neubrandenburg einige strukturelle und praktische Faktoren, die Geschäftsführer bei der Jahresabschluss-Planung berücksichtigen sollten.

Wirtschaftsstruktur und typische Branchen

Neubrandenburg ist geprägt von mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Maschinenbau, Gesundheitswirtschaft, Logistik und Dienstleistungen. Viele GmbHs sind inhabergeführt, mit überschaubaren Gesellschafterkreisen. Die Bilanzkomplexität ist häufig moderat – dennoch gelten dieselben gesetzlichen Pflichten wie für Großstädte.

Verfügbarkeit lokaler Steuerberater

In Neubrandenburg und Umgebung gibt es mehrere Steuerberatungskanzleien. Allerdings können Wartezeiten – insbesondere in der Hochphase von März bis Mai – mehrere Wochen betragen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten hier eine flexible Alternative: Der Jahresabschluss wird bundesweit durch zugelassene Steuerberater erstellt, digital koordiniert und ohne lokale Engpässe.

IHK und Wirtschaftsförderung

Die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern bietet Informationsveranstaltungen und Erstberatungen zu Bilanzierungspflichten an. Auch die Wirtschaftsförderung unterstützt bei Gründungs- und Wachstumsfragen – ersetzt aber keine steuerliche Fachberatung.

Praxis-Tipp

Neubrandenburger GmbHs sollten die Jahresabschluss-Erstellung frühzeitig planen – idealerweise bereits im Januar/Februar, um Engpässe in der Hochsaison zu vermeiden. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz.de sind auch kurzfristig verfügbar und bieten Festpreise ohne Wartezeiten.

Zusammengefasst: Die Rechts- und Steuerlage ist in Neubrandenburg identisch mit der in Hamburg, München oder Stuttgart. Entscheidend sind Rechtsform, Größenklasse und Komplexität – nicht der Standort. Geschäftsführer können lokal oder digital arbeiten, sollten aber in jedem Fall die gesetzlichen Fristen einhalten und im Zweifelsfall fachliche Unterstützung einholen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer in Neubrandenburg freiwillig bilanzieren?

Ja, grundsätzlich können auch Einzelunternehmer freiwillig zur Bilanzierung übergehen, selbst wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB unterschreiten. Dies kann steuerlich oder betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, etwa bei Kreditverhandlungen oder zur besseren Kapitaldarstellung. Die freiwillige Bilanzierung sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden, da sie auch Auswirkungen auf die laufende Buchführung hat.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird auch dann fällig, wenn die Offenlegung nachgeholt wird. Zudem kann bei wiederholter Säumnis ein erneutes, höheres Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Muss ich auch eine E-Bilanz für die Steuererklärung erstellen?

Ja, seit 2012 sind bilanzierungspflichtige Unternehmen verpflichtet, ihre Steuerbilanz elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (XBRL-Format) an das Finanzamt zu übermitteln. Diese E-Bilanz ist zusätzlich zur handelsrechtlichen Bilanz erforderlich und wird zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung eingereicht. Moderne Buchhaltungssoftware und Steuerberater übernehmen diese Übermittlung in der Regel automatisch.

Kann ich für die Bilanz-Erstellung eine Fristverlängerung beantragen?

Für die gesellschaftsrechtliche Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) gibt es keine formelle Verlängerungsmöglichkeit. Bei der steuerlichen Abgabefrist kann Ihr Steuerberater jedoch beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, die in der Regel bis Februar des Folgejahres gewährt wird. Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (12 Monate nach Bilanzstichtag) ist gesetzlich fix und kann nicht verlängert werden.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanz-Erstellung?

Für die Bilanz-Erstellung benötigt der Steuerberater die vollständige Finanzbuchhaltung des Geschäftsjahres, Kontoauszüge, Belege zu Anlagegütern, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Informationen zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Je besser die Vorbereitung, desto schneller und günstiger kann die Bilanz erstellt werden.

Gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Steuerregelung für Bilanzen?

Nein, die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach HGB gelten bundesweit einheitlich. Auch die steuerlichen Vorschriften (E-Bilanz, Abgabefristen) sind in ganz Deutschland identisch. Regionale Unterschiede gibt es lediglich bei den örtlichen Gewerbemeldepflichten, IHK-Zugehörigkeit oder bei kommunalen Gewerbesteuersätzen, nicht jedoch bei der Bilanzierung selbst.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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