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Datum

Lesedauer

14–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBasisrente absetzen

Basisrente von der Steuer absetzen 2026 – Ratgeber

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Basisrente (Rürup-Rente) ermöglicht Selbstständigen und Angestellten, Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen. Ab 2025 sind 100 % der Einzahlungen bis zum Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG absetzbar. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie die Basisrente optimal von der Steuer absetzen, welche Kosten die Rendite mindern und für wen sich das Modell 2026 wirklich lohnt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Basisrente (Rürup-Rente) lässt sich nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgabe absetzen. Ab 2025 sind 100 % der Beiträge bis 27.566 Euro (Ledige) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) steuerlich absetzbar. Besonders profitieren Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz. Die spätere Rente unterliegt der vollen nachgelagerten Besteuerung.

Was ist die Basisrente (Rürup-Rente)?

Die Basisrente – umgangssprachlich Rürup-Rente genannt – ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie wurde 2005 eingeführt und richtet sich besonders an Selbständige, Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte und Geschäftsführer. Der zentrale Vorteil liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge: Im Jahr 2025 können Sie 100 % der Einzahlungen – bis zur gesetzlichen Höchstgrenze – als Sonderausgaben geltend machen.

Die Basisrente funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: In der Ansparphase profitieren Sie von hohen Steuerersparnissen, während die spätere Rente im Alter der vollen Besteuerung unterliegt. Rechtlich ist die Basisrente in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG verankert. Sie orientiert sich an den Strukturen der gesetzlichen Rentenversicherung – ohne jedoch deren Beitragsflexibilität einzuschränken.

Wichtigste Merkmale der Basisrente

  • Steuerliche Förderung: Beiträge als Sonderausgaben absetzbar (2025: 100 % bis zur Höchstgrenze)
  • Keine Kapitalauszahlung: Auszahlung ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ab 62 Jahren
  • Nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht übertragbar: Insolvenzschutz nach § 851c ZPO
  • Nachgelagerte Besteuerung: Rente im Alter voll steuerpflichtig (Übergangsregelung bis 2058)
  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II: Schutz in der Ansparphase

Hinweis

Für GmbH-Geschäftsführer besonders interessant: Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht rentenversicherungspflichtig sind, bietet die Basisrente eine steuerlich hochattraktive Möglichkeit, hohe Beträge steuerwirksam in die Altersvorsorge zu investieren – ohne die Beschränkungen einer betrieblichen Altersversorgung.

Wie hoch ist der steuerliche Abzug 2025 und 2026?

Seit dem Veranlagungsjahr 2023 sind Beiträge zur Basisrente zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – nach § 10 Abs. 3 EStG. Die gesetzliche Höchstgrenze richtet sich nach dem Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung West. Für das Jahr 2025 beträgt die steuerlich anerkannte Höchstgrenze 28.134 Euro (Ledige) bzw. 56.268 Euro (Verheiratete). Für 2026 wird die Grenze voraussichtlich leicht angehoben auf ca. 28.600 Euro / 57.200 Euro.

100 %

Steuerabzug seit 2023

28.134 €

Höchstbetrag 2025 (Ledige)

56.268 €

Höchstbetrag 2025 (Verheiratete)

Von dieser Höchstgrenze sind allerdings Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterskasse abzuziehen. Nur der verbleibende Betrag steht für Beiträge zur Basisrente zur Verfügung. Diese Kürzung erfolgt nach § 10 Abs. 3 Satz 4 EStG automatisch durch das Finanzamt.

Rechenbeispiel für einen GmbH-Geschäftsführer (ledig, 2025)

Position Betrag
Höchstbetrag Basisrente 2025 28.134 €
./. Eigene RV-Beiträge (z. B. freiwillig) 8.000 €
Verbleibender Rahmen für Rürup-Beiträge 20.134 €
Tatsächlich eingezahlte Basisrente 20.000 €
Steuerlich abzugsfähig (100 %) 20.000 €

„Viele Gesellschafter-Geschäftsführer zahlen keine oder nur geringe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch steht ihnen fast der volle Höchstbetrag für die Basisrente zur Verfügung – ein enormer Steuerhebel bei hohem zu versteuerndem Einkommen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer profitiert besonders von der Basisrente?

Die Basisrente ist nicht für jeden Steuerpflichtigen gleichermaßen vorteilhaft. Entscheidend ist die persönliche Einkommens- und Versorgungssituation. Besonders attraktiv ist sie für Personen mit hohem zu versteuerndem Einkommen und gleichzeitig geringen Ansprüchen an die gesetzliche Rentenversicherung.

Zielgruppen mit besonders hohem Nutzen

Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH)

  • Kein RV-Pflichtbeitrag → voller Rahmen
  • Grenzsteuersatz oft 42 % oder 45 %
  • Flexibilität bei Einzahlungen

Selbständige und Freiberufler

  • Hohe Steuerersparnis in Spitzenjahren
  • Insolvenzschutz nach § 851c ZPO
  • Unabhängig von betrieblichen Strukturen

Für gut verdienende Angestellte ist die Basisrente ebenfalls interessant, allerdings verringern deren Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den verfügbaren Rahmen deutlich. Auch Beamte profitieren nur eingeschränkt, da sie bereits eine starke Altersversorgung haben und die Steuerersparnis geringer ausfällt.

Achtung

Achtung bei niedrigem Einkommen im Alter: Wenn Ihr Einkommen im Rentenalter sehr niedrig ist und Sie voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleiben, verpufft der Steuervorteil der nachgelagerten Besteuerung. Prüfen Sie die individuelle Rendite genau.

Wann ist die Basisrente weniger geeignet?

  • Wenn Sie Flexibilität bei der Auszahlung wünschen (Kapitalauszahlung, Entnahmen)
  • Wenn Sie die Vorsorge vererben oder übertragen möchten
  • Wenn Ihr Grenzsteuersatz niedrig ist (unter 30 %)
  • Wenn Sie bereits hohe gesetzliche Rentenansprüche haben und den Rahmen kaum nutzen können

Wie wird die Basisrente in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge zur Basisrente werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung erfasst. Konkret tragen Sie die Beiträge in den Zeilen 6 bis 9 (Abschnitt „Altersvorsorgebeiträge“) ein. Das Finanzamt prüft automatisch, welcher Anteil als Sonderausgaben absetzbar ist – unter Berücksichtigung der Höchstbeträge und der Kürzung um gesetzliche RV-Beiträge.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Anlage Vorsorgeaufwand öffnen (gehört zur ESt-Erklärung)
  2. Zeile 6–9: Beiträge zur Basisrente eintragen (Bruttobeitrag, ohne Abzug von Zulagen oder Steuererstattungen)
  3. Weitere Zeilen (10 ff.): Beiträge zur gesetzlichen RV, Versorgungswerken etc. separat angeben
  4. Das Finanzamt berechnet automatisch den abzugsfähigen Betrag nach § 10 Abs. 3 EStG
  5. Prüfung des Steuerbescheids: Kontrollieren Sie die Position „Sonderausgaben – Vorsorgeaufwendungen“

Wichtig: Die Beiträge müssen tatsächlich gezahlt worden sein (Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG). Einzahlungen bis zum 31.12. des Veranlagungsjahres werden berücksichtigt. Bei monatlicher Zahlung ist die Summe des Jahres anzugeben.

Hinweis

Praktischer Tipp: Wenn Sie zum Jahresende noch Gestaltungsspielraum haben, können Sie durch eine Sonderzahlung in die Basisrente die Steuerlast des laufenden Jahres gezielt senken – besonders sinnvoll bei außerordentlichen Einkünften (z. B. Bonuszahlungen, Gesellschafterausschüttungen).

„In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Mandanten die Anlage Vorsorgeaufwand unvollständig ausfüllen oder die RV-Beiträge nicht korrekt angeben. Das führt zu unnötigen Rückfragen des Finanzamts. Eine saubere Dokumentation spart Zeit und Nerven.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Kosten und Gebühren mindern die Rendite?

Die steuerliche Förderung der Basisrente ist attraktiv – doch die tatsächliche Rendite hängt maßgeblich von den Vertragskosten ab. Anders als bei Direktinvestments (z. B. ETF-Sparpläne) fallen bei Versicherungsprodukten erhebliche Abschluss- und Verwaltungskosten an, die die Wertentwicklung schmälern können.

Typische Kostenpositionen bei Basisrenten-Verträgen

Kostenart Höhe (typisch) Erläuterung
Abschlusskosten 2–5 % der Beitragssumme Werden oft in den ersten Jahren verrechnet (sog. Zillmerung)
Verwaltungskosten 0,3–1,5 % p. a. Laufende Kosten für Vertragsverwaltung
Fondskosten (bei fondsgebundenen Verträgen) 0,5–2,0 % p. a. TER der zugrunde liegenden Fonds
Garantiekosten 0,2–0,8 % p. a. Kosten für Beitragsgarantie oder Rentengarantiezeit
Vertriebsprovisionen einmalig, teils versteckt Oft in Abschlusskosten enthalten

Bei klassischen Rentenversicherungen kommt hinzu, dass der Garantiezins (aktuell 0,25 % für Neuverträge ab 2022) sehr niedrig ist. Fondsgebundene Basisrenten bieten mehr Renditechancen, bringen aber zusätzliche Fondskosten und höhere Schwankungen mit sich.

Achtung

Kostenfalle Zillmerung: Bei vielen Verträgen werden die Abschlusskosten sofort von den ersten Beiträgen abgezogen. Das bedeutet: In den ersten Jahren fließt ein erheblicher Teil Ihrer Einzahlungen nicht in die Altersvorsorge, sondern in Provisionen. Achten Sie auf Nettotarife oder Honorarberatung.

Checkliste: Kosten vor Vertragsabschluss prüfen

  • Effektivkosten (alle Kosten zusammengerechnet) erfragen
  • Abschlusskosten: Zillmerung oder Nettotarif?
  • Fondsauswahl: TER, Flexibilität, passive vs. aktive Fonds
  • Garantiekosten: Ist eine Beitragsgarantie sinnvoll oder zu teuer?
  • Vergleich mehrerer Anbieter (Versicherungsvergleichsportale, Honorarberater)
  • Kostenausweis im Produktinformationsblatt (PRIIP-KID) lesen

Wie wird die Rente im Alter besteuert?

Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der Ansparphase profitieren Sie von hohen Steuerabzügen; im Gegenzug müssen Sie die Rentenzahlungen im Alter als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG versteuern. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich an und beträgt ab 2040 für Neurentner 100 %.

Steuerpflichtiger Rentenanteil (Kohortenbesteuerung)

Rentenbeginn Steuerpflichtiger Anteil
2025 83,5 %
2026 84,0 %
2030 88,0 %
2035 93,0 %
2040 und später 100 %

Der steuerfreie Anteil wird im Jahr des Rentenbeginns festgeschrieben und bleibt lebenslang konstant (sog. Rentenfreibetrag). Beispiel: Wer 2025 in Rente geht, versteuert 83,5 % seiner Jahresbruttorente; 16,5 % bleiben dauerhaft steuerfrei.

Zusätzlich können Sie den Werbungskostenpauschbetrag für sonstige Einkünfte (102 Euro p. a.) geltend machen. Weitere Abzüge (z. B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) mindern die Steuerlast im Alter ebenfalls.

Steuerbelastung im Alter: Faustregel

Die Basisrente lohnt sich steuerlich insbesondere dann, wenn Ihr Grenzsteuersatz in der Ansparphase deutlich höher ist als Ihr durchschnittlicher Steuersatz im Rentenalter. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % während der Erwerbsphase und einem durchschnittlichen Steuersatz von 20–25 % im Alter ergibt sich ein klarer Steuervorteil – selbst unter Berücksichtigung der steigenden Besteuerung der Rente.

„Viele Mandanten unterschätzen die Steuerbelastung im Alter, insbesondere wenn mehrere Einkommensquellen zusammenkommen: gesetzliche Rente, Basisrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Eine integrierte Steuerplanung über den Lebenszyklus ist daher essenziell.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

Tipp für die Ruhestandsplanung: Simulieren Sie Ihre voraussichtliche Steuerbelastung im Rentenalter. Nutzen Sie dafür Rentenrechner oder lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. So können Sie abschätzen, ob die nachgelagerte Besteuerung für Sie vorteilhaft ist.

Basisrente vs. betriebliche Altersversorgung: Was ist besser?

Für GmbH-Geschäftsführer und gut verdienende Angestellte stellt sich häufig die Frage: Soll ich privat in eine Basisrente einzahlen oder eine betriebliche Altersversorgung (bAV) aufbauen? Beide Wege bieten steuerliche Vorteile, unterscheiden sich aber erheblich in Struktur, Flexibilität und sozialversicherungsrechtlicher Behandlung.

Vergleich Basisrente vs. betriebliche Altersversorgung (bAV)

Kriterium Basisrente (Rürup) Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Rechtsgrundlage § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG § 3 Nr. 63 EStG, § 40b EStG a. F.
Steuerlicher Abzug Sonderausgaben, bis 28.134 € (2025) Steuerfreie Dotierung, bis 7.248 € (2025, § 3 Nr. 63)
Sozialversicherung (Ansparphase) Keine SV-Pflicht SV-frei bis 3.624 € (2025)
Sozialversicherung (Rentenphase) Keine SV-Beiträge KV/PV-pflichtig (voller Beitrag)
Auszahlung Nur Rente, lebenslang Rente oder 30 % Kapital
Insolvenzschutz Ja, nach § 851c ZPO Ja, nach BetrAVG
Vererbbarkeit Nein (außer Hinterbliebenenrente) Ja, wenn vereinbart
Geeignet für Gesellschafter-GF, Selbständige Angestellte GF, abhängig Beschäftigte

Die betriebliche Altersversorgung ist für angestellte Geschäftsführer mit sozialversicherungspflichtigem Gehalt attraktiv, da sie Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase spart. Allerdings fallen in der Rentenphase volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – ein erheblicher Nachteil.

Die Basisrente hingegen ist rein steuerlich motiviert und sozialversicherungsfrei – sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase. Sie eignet sich besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und hohe Beträge steuerwirksam investieren möchten.

Kombination beider Modelle

In der Praxis nutzen viele Geschäftsführer beide Instrumente parallel: Die bAV bis zur Höchstgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG) und zusätzlich die Basisrente, um den verbleibenden steuerlichen Spielraum auszuschöpfen. Diese Kombination erfordert eine sorgfältige Planung, lohnt sich aber bei hohen Einkommen und langfristigem Anlagehorizont.

„Für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne SV-Pflicht ist die Basisrente oft das flexiblere und steuerlich attraktivere Instrument. Die bAV macht vor allem Sinn, wenn Sie angestellt und sozialversicherungspflichtig sind – dann spart die bAV in der Ansparphase zusätzlich SV-Beiträge.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler und Stolperfallen bei der Basisrente

Trotz der hohen steuerlichen Förderung machen viele Steuerpflichtige bei der Basisrente vermeidbare Fehler – sei es bei der Vertragsgestaltung, der Einzahlungsstrategie oder der steuerlichen Geltendmachung. Im Folgenden die häufigsten Stolperfallen aus der Beratungspraxis.

1. Vertragskosten unterschätzen

Viele Verträge haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten (siehe Abschnitt Kosten). Wer hier nicht vergleicht, verschenkt Rendite. Insbesondere bei langer Laufzeit summieren sich selbst kleine Kostenunterschiede auf fünfstellige Beträge.

2. Fehlende Flexibilität bei Einzahlungen

Einige Verträge verlangen fixe monatliche Beiträge und erlauben keine Sonderzahlungen oder Aussetzungen. Für Selbständige und Geschäftsführer mit schwankendem Einkommen ist das unpraktisch. Achten Sie auf flexible Verträge mit Zuzahlungsoption.

3. Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt

Nur Beiträge, die bis zum 31.12. des Jahres tatsächlich geflossen sind, können in der Steuererklärung angesetzt werden (§ 11 EStG, Zufluss-Abfluss-Prinzip). Wer im Dezember eine Überweisung tätigt, sollte sicherstellen, dass diese noch im alten Jahr beim Versicherer ankommt.

4. Keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart

Die Basisrente ist grundsätzlich nicht vererbbar. Ohne Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) verfällt das angesparte Kapital im Todesfall vor Rentenbeginn an die Versichertengemeinschaft. Prüfen Sie, ob eine Hinterbliebenenabsicherung sinnvoll und kostengünstig integrierbar ist.

5. Steuerliche Auswirkung im Alter nicht berücksichtigt

Die Rente wird im Alter voll besteuert. Wer mehrere Einkommensquellen hat (gesetzliche Rente, Basisrente, Mieteinnahmen), kann schnell in höhere Steuersätze rutschen. Eine integrierte Ruhestandsplanung ist daher unverzichtbar.

Achtung

Vorsicht bei vorzeitiger Kündigung: Die Basisrente kann nicht gekündigt werden – nur beitragsfrei gestellt. Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Wer seine finanzielle Lage nicht realistisch einschätzt, bindet sich langfristig und unflexibel.

Checkliste: Das sollten Sie vor Vertragsabschluss prüfen

  • Gesamtkostenquote (TER, Abschluss- und Verwaltungskosten) vergleichen
  • Flexibilität bei Beitragsanpassungen und Sonderzahlungen klären
  • Hinterbliebenenabsicherung (Witwen-/Waisenrente) prüfen
  • Fondsauswahl (bei fondsgebundenen Verträgen): ETFs vs. aktive Fonds
  • Garantiekosten: Verzicht auf Beitragsgarantie erwägen (spart Kosten)
  • Steuerliche Gesamtrendite unter Berücksichtigung der Besteuerung im Alter kalkulieren
  • Anbieterrating und Finanzkraft des Versicherers (z. B. über Ratingagenturen)

Fazit: Für wen lohnt sich die Basisrente wirklich?

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist ein steuerlich hochattraktives Instrument – aber nicht für jeden gleichermaßen geeignet. Sie lohnt sich vor allem für Steuerpflichtige mit hohem Einkommen, die flexibel und langfristig in ihre Altersvorsorge investieren möchten und gleichzeitig von maximalen Steuerabzügen profitieren wollen.

Für diese Personengruppen ist die Basisrente besonders vorteilhaft:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH): Nicht rentenversicherungspflichtig, hohe Einkommen, fast voller Höchstbetrag nutzbar, kein SV-Nachteil
  • Selbständige und Freiberufler: Keine gesetzliche RV-Pflicht, Bedarf nach Insolvenzschutz, flexible Einzahlungen möglich
  • Gut verdienende Angestellte: Wenn der Rahmen nach Abzug der RV-Beiträge noch ausreichend groß ist und der Grenzsteuersatz über 35 % liegt
  • Personen kurz vor dem Ruhestand: Kurzfristige hohe Einzahlungen (z. B. aus Abfindungen, Bonuszahlungen) können steuerwirksam in die Altersvorsorge fließen

Weniger geeignet ist die Basisrente für Personen mit niedrigem Grenzsteuersatz, hohem Flexibilitätsbedarf (Kapitalauszahlung, Vererbung) oder bereits umfangreicher gesetzlicher Rentenanwartschaft.

„Die Basisrente ist kein Selbstläufer. Entscheidend ist die Qualität des Vertrags, die Kostenstruktur und die individuelle Steuerplanung. Wer diese Faktoren berücksichtigt, kann mit der Rürup-Rente eine hocheffiziente, steueroptimierte Altersvorsorge aufbauen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer oder Buchhalter den gesamten steuerlichen Gestaltungsspielraum ausschöpfen möchten – von der Basisrente über die betriebliche Altersversorgung bis hin zur optimalen Gewinnverwendung –, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater. Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – vom Jahresabschluss bis zur individuellen Steueroptimierung.

Hinweis

Nächster Schritt: Lassen Sie Ihre persönliche Situation prüfen. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen konkret berechnen, wie viel Steuern Sie durch die Basisrente sparen – und ob es für Sie die beste Lösung ist. OnlineBilanz vermittelt Sie direkt an zugelassene Steuerberater, die auf GmbH-Jahresabschlüsse und Geschäftsführer-Beratung spezialisiert sind.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Basisrente auch als Angestellter absetzen, wenn ich gesetzlich rentenversichert bin?

Ja. Die Basisrente können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung abschließen. Allerdings wird der gemeinsame Höchstbetrag für alle Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) durch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits teilweise oder vollständig ausgeschöpft. Für Angestellte bleibt daher oft nur ein geringer Restbetrag, weshalb sich die Basisrente vor allem für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht lohnt.

Was passiert mit meiner Basisrente, wenn ich ins Ausland ziehe?

Die Basisrente ist nicht vererbbar und nicht kapitalisierbar. Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, läuft der Vertrag in der Regel weiter. Die Rentenzahlung erfolgt lebenslang, unabhängig vom Wohnsitz. Allerdings kann das Besteuerungsrecht dann gemäß Doppelbesteuerungsabkommen dem anderen Staat zufallen. Prüfen Sie vor Vertragsschluss die Bedingungen für Auslandsfälle.

Gibt es eine Mindestsparrate bei der Basisrente?

Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Viele Versicherer verlangen eine Mindestbeitragsrate (z. B. 50 Euro pro Monat). Flexible Tarife ermöglichen auch Einmalzahlungen oder Zuzahlungen. Achten Sie darauf, dass der Vertrag zu Ihrer Liquiditätssituation passt, da eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist.

Kann ich mehrere Basisrenten-Verträge gleichzeitig abschließen?

Ja, das ist möglich. Die Beiträge aller Verträge werden zusammengerechnet und gemeinsam im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigt. Mehrere Verträge können sinnvoll sein, um verschiedene Anlagestrategien (z. B. klassisch und fondsgebunden) zu kombinieren oder Anbieter zu diversifizieren.

Werden Basisrenten-Beiträge bei der Berechnung von Sozialleistungen angerechnet?

In der Ansparphase mindern die Beiträge Ihr zu versteuerndes Einkommen, aber nicht Ihr Bruttoeinkommen für Sozialversicherungsbeiträge. Im Rentenalter wird die Basisrente als Einkommen gewertet und kann bei der Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Bei Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) sind Altersvorsorgevermögen in der Ansparphase geschützt (Hartz-IV-Sicherheit).

Wie wirkt sich eine Basisrente auf meine Krankenversicherungsbeiträge im Alter aus?

Für gesetzlich krankenversicherte Rentner werden auf Versorgungsbezüge – zu denen auch die Basisrente zählt – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig (derzeit rund 10,5 % zzgl. Zusatzbeitrag). Bei privat Krankenversicherten hat die Basisrente keinen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe, da diese einkommensunabhängig ist. Kalkulieren Sie diese Abzüge bei der Renditebetrachtung ein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 10 EStG – Sonderausgaben (gesetze-im-internet.de), § 22 EStG – Sonstige Einkünfte (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Finanzen (BMF). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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