Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage Vorsorgeaufwand Anleitung

Anlage Vorsorgeaufwand Anleitung 2026: Ausfüllen & Abgeben

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist Bestandteil Ihrer Einkommensteuererklärung und dient der Geltendmachung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und weiteren Vorsorgeversicherungen. Viele GmbH-Geschäftsführer und Selbstständige verschenken steuerliche Potenziale, weil sie unsicher sind, welche Positionen einzutragen und wie diese korrekt zu belegen sind. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Anlage Vorsorgeaufwand 2026 fehlerfrei ausfüllen, welche Besonderheiten für Geschäftsführer gelten und wie das Zusammenspiel mit Ihrer GmbH-Buchhaltung funktioniert. Für die Steuererklärung 2025, die Sie 2026 einreichen, finden Sie in unserer Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand 2025 konkrete Hinweise und praxisnahe Tipps.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein Formular zur Einkommensteuererklärung, in dem Sie Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und sonstigen Vorsorgeversicherungen eintragen. Als GmbH-Geschäftsführer oder Selbstständiger sollten Sie auf korrekte Zuordnung der Beiträge (Basisversorgung, sonstige Vorsorge) achten und Belege systematisch sammeln. Fehler führen häufig zu Rückfragen des Finanzamts oder verschenkten Steuervorteilen.

Was ist die Anlage Vorsorgeaufwand?

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein obligatorischer Bestandteil der Einkommensteuererklärung nach § 10 EStG. In ihr werden sämtliche Aufwendungen für die Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Versicherungen zur Risikoabsicherung erfasst. Für GmbH-Geschäftsführer hat diese Anlage besondere Relevanz, da sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Gesellschafter-Geschäftsführer unterschiedliche Vorsorgeaufwendungen geltend machen können.

Die korrekte Erfassung der Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand ist entscheidend für die steuerliche Optimierung. Seit der Einführung der erweiterten Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung können insbesondere Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden.

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer einer GmbH müssen Sie zwischen betrieblich veranlassten Versicherungen (z.B. D&O-Versicherung) und privaten Vorsorgeaufwendungen unterscheiden. Nur letztere gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand der persönlichen Einkommensteuererklärung.

Abgrenzung zu betrieblichen Versicherungen

Während die Anlage Vorsorgeaufwand ausschließlich private Vorsorgeaufwendungen erfasst, werden betrieblich veranlasste Versicherungen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung der GmbH als Betriebsausgaben berücksichtigt. Diese klare Trennung ist für die korrekte steuerliche Behandlung essentiell und wird vom Finanzamt bei Betriebsprüfungen besonders geprüft.

Welche Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand?

Die Anlage Vorsorgeaufwand gliedert sich in mehrere Kategorien, die jeweils unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegen. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG werden Beiträge zu Versicherungen in Basisvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterschieden.

Basisvorsorge (Zeilen 4-46)

  • Krankenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Basiskrankenversicherung sind in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig
  • Pflegeversicherung: Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung
  • Rentenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und Rürup-Rente (Basisrente)
  • Arbeitslosenversicherung: Pflichtbeiträge für abhängig Beschäftigte (für GmbH-Geschäftsführer in der Regel nicht relevant)

Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 47-52)

  • Zusätzliche Krankenversicherung: Wahlleistungen, Krankenzusatzversicherungen, Auslandskrankenversicherung
  • Haftpflichtversicherungen: Private Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht (Anteil), Tierhalterhaftpflicht
  • Risikolebensversicherungen: Beiträge zu reinen Risikolebensversicherungen ohne Kapitalbildung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge zur Absicherung des Erwerbseinkommens
  • Unfallversicherung: Private Unfallversicherungen

Höchstbeträge beachten

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind nur begrenzt abzugsfähig: 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte, 2.800 Euro für Selbstständige (Stand 2026). Die Basisvorsorge wird vorrangig berücksichtigt und reduziert diese Höchstbeträge entsprechend.

Kategorie Höchstbetrag 2026 Besonderheit
Altersvorsorge (gesetzl. RV) 27.566 € (Ledige) / 55.132 € (Verheiratete) 88% absetzbar in 2026
Kranken-/Pflegeversicherung (Basis) Unbegrenzt Voller Abzug als Sonderausgaben
Sonstige Vorsorge (Arbeitnehmer) 1.900 € Nach Abzug Basisvorsorge
Sonstige Vorsorge (Selbstständige) 2.800 € Nach Abzug Basisvorsorge

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand

Das korrekte Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand erfordert systematisches Vorgehen und die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen. Für GmbH-Geschäftsführer empfiehlt sich eine jährliche Dokumentation aller Versicherungsbeiträge bereits während des laufenden Geschäftsjahres.

1. Unterlagen zusammenstellen

  • Bescheinigungen der Krankenversicherung über gezahlte Beiträge (werden meist automatisch zugesandt)
  • Jahresbescheinigungen der Pflegeversicherung
  • Rentenbescheide bzw. Beitragsnachweise der gesetzlichen Rentenversicherung oder des Versorgungswerks
  • Versicherungspolicen und Beitragsnachweise aller sonstigen Versicherungen
  • Gehaltsabrechnungen (bei angestellten Geschäftsführern) mit Ausweis der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
  • Nachweise über Beiträge zur Rürup-Rente oder anderen Basisrentenverträgen

2. Zeilen 4-10: Krankenversicherung

Tragen Sie in den Zeilen 4-10 sämtliche Beiträge zur Basiskrankenversicherung ein. Bei gesetzlich versicherten GmbH-Geschäftsführern werden sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge berücksichtigt. Bei privat versicherten Geschäftsführern ist nur der Basistarif vollständig abzugsfähig; Komfortleistungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

3. Zeilen 11-12: Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden analog zur Krankenversicherung vollständig als Sonderausgaben anerkannt. Achten Sie darauf, dass auch der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,6% ab dem 23. Lebensjahr bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. 0,6% ab dem 23. Lebensjahr ohne Kinder) korrekt ausgewiesen wird.

4. Zeilen 13-46: Altersvorsorge

Hier werden alle Beiträge zur Basisaltersversorgung erfasst. Für das Veranlagungsjahr 2026 (Steuererklärung 2026 für das Kalenderjahr 2025) sind 88% der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar, maximal jedoch 88% von 27.566 Euro (Ledige) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete). Der absetzbare Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte bis 2025 (100%).

„In der Praxis zeigt sich, dass GmbH-Geschäftsführer häufig die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung vergessen, wenn sie als angestellte Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Diese Beiträge müssen Sie ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben, da sie zur Ermittlung des steuerlich absetzbaren Höchstbetrags herangezogen werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

5. Zeilen 47-52: Sonstige Vorsorgeaufwendungen

In diesem Abschnitt werden alle weiteren Versicherungsbeiträge erfasst, die nicht zur Basisvorsorge zählen. Beachten Sie, dass diese Aufwendungen nur dann steuerlich wirksam werden, wenn der Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) nicht bereits durch die Basisvorsorge ausgeschöpft wurde. In der Praxis ist dies bei GmbH-Geschäftsführern mit vollständiger Kranken- und Pflegeversicherung häufig der Fall.

Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer

GmbH-Geschäftsführer nehmen eine steuerrechtlich besondere Stellung ein, die sich auch auf die Anlage Vorsorgeaufwand auswirkt. Die korrekte Behandlung hängt maßgeblich davon ab, ob der Geschäftsführer als Gesellschafter-Geschäftsführer oder als Fremdgeschäftsführer tätig ist und ob eine Sozialversicherungspflicht besteht.

Gesellschafter-Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung

Beherrscht ein Geschäftsführer die GmbH durch eine Beteiligung von mehr als 50%, gilt er sozialversicherungsrechtlich als selbstständig. Dies hat folgende Konsequenzen für die Anlage Vorsorgeaufwand:

  • Keine gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherungspflicht
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung ist üblich (vollständig in Anlage Vorsorgeaufwand)
  • Höherer Höchstbetrag bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen (2.800 Euro statt 1.900 Euro)
  • Möglichkeit der Rürup-Rente als steueroptimierte Altersvorsorge mit hohen Abzugsbeträgen
  • Keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (GmbH zahlt Bruttovergütung)

Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter

Geschäftsführer ohne Mehrheitsbeteiligung oder ohne Beteiligung unterliegen in der Regel der Sozialversicherungspflicht. Für die Anlage Vorsorgeaufwand bedeutet dies:

  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)
  • Gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung mit Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitslosenversicherungspflicht (außer bei Geschäftsführern mit mehr als 25% Beteiligung)
  • Niedrigerer Höchstbetrag bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro)
  • Arbeitgeberbeiträge werden steuerlich als Einnahmen behandelt und erhöhen die absetzbaren Beiträge

Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Sozialversicherungsrechtlich selbstständig
  • Private Kranken-/Pflegeversicherung
  • Höchstbetrag sonstige Vorsorge: 2.800 €
  • Rürup-Rente als Altersvorsorge empfehlenswert
  • Keine Arbeitgeberbeiträge

Fremdgeschäftsführer / Minderheitsgesellschafter

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Gesetzliche oder private KV/PV
  • Höchstbetrag sonstige Vorsorge: 1.900 €
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Arbeitgeberbeiträge erhöhen Abzugspotenzial

Praxistipp zur Vertragsgestaltung

Die Ausgestaltung des Anstellungsvertrags und die Höhe der Gesellschafterbeteiligung haben direkten Einfluss auf die steuerliche Optimierung der Vorsorgeaufwendungen. Eine vorausschauende Vertragsgestaltung kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Beratung sollten diese Aspekte berücksichtigt werden.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Bei der Bearbeitung der Anlage Vorsorgeaufwand unterlaufen GmbH-Geschäftsführern und Buchhaltern regelmäßig Fehler, die zu Nachfragen des Finanzamts oder zu ungenutzten Steuervorteilen führen. Die folgenden Fehlerquellen sollten Sie kennen und vermeiden.

Fehler 1: Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt

Viele angestellte Geschäftsführer erfassen nur ihre eigenen Beiträge (Arbeitnehmeranteil), vergessen aber die Arbeitgeberbeiträge. Diese müssen jedoch ebenfalls angegeben werden, da sie das steuerliche Abzugspotenzial erhöhen. Die Arbeitgeberbeiträge finden Sie auf der Lohnsteuerbescheinigung in den Feldern für die Sozialversicherungsbeiträge.

Fehler 2: Private und betriebliche Versicherungen verwechselt

Betriebliche Versicherungen wie die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers), Betriebshaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung gehören nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern sind Betriebsausgaben der GmbH. Nur private Versicherungen zur persönlichen Risikoabsicherung sind hier anzugeben.

Fehler 3: Wahlleistungen falsch zugeordnet

Bei privaten Krankenversicherungen wird häufig der gesamte Beitrag als Basisvorsorge angegeben. Tatsächlich sind aber nur die Beiträge für den Basistarif vollständig abzugsfähig. Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und unterliegen den dortigen Höchstbeträgen.

Achtung bei privaten Krankenversicherungen

Versicherungen sind verpflichtet, auf der Beitragsbescheinigung den Anteil für Basiskrankenversicherung separat auszuweisen. Prüfen Sie diese Bescheinigung genau und nutzen Sie die korrekten Werte für Ihre Steuererklärung.

Fehler 4: Kapitallebensversicherungen falsch eingetragen

Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind steuerlich nicht mehr als Vorsorgeaufwand absetzbar. Nur Altverträge (Abschluss vor 2005) können unter bestimmten Voraussetzungen noch berücksichtigt werden. Reine Risikolebensversicherungen ohne Kapitalbildung sind hingegen weiterhin absetzbar.

Fehler 5: Höchstbeträge nicht beachtet

Ein klassischer Fehler ist die Annahme, dass alle eingetragenen Versicherungsbeiträge vollständig steuerlich wirksam werden. Tatsächlich werden zunächst die Basisversorgungsbeiträge angerechnet, die dann den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen reduzieren. Bei den meisten GmbH-Geschäftsführern mit vollständiger Kranken- und Pflegeversicherung ist der Höchstbetrag bereits durch die Basisvorsorge vollständig ausgeschöpft.

„Wir erleben regelmäßig, dass Mandanten aufwendige Listen mit allen möglichen Versicherungen einreichen, obwohl der Höchstbetrag bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Eine vorherige Berechnung spart Zeit und vermeidet Enttäuschungen. Bei der steuerlichen Beratung im Rahmen des Jahresabschlusses berücksichtigen wir diese Zusammenhänge systematisch.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fehlerquelle Konsequenz Lösung
Arbeitgeberbeiträge fehlen Steuerliche Nachteile, ungenutztes Abzugspotenzial Lohnsteuerbescheinigung vollständig auswerten
Betriebsversicherungen eingetragen Nachfragen des Finanzamts, ggf. Korrektur Klare Trennung privat/betrieblich
Wahlleistungen als Basis Überhöhter Abzug, mögliche Korrektur Versicherungsbescheinigung genau prüfen
Kapital-LV nach 2004 Nicht absetzbar, Fehleintrag Nur Risikolebensversicherungen angeben
Höchstbeträge ignoriert Unrealistische Erwartungen Vorberechnung durchführen

Zusammenspiel mit Jahresabschluss und Buchhaltung der GmbH

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist zwar Teil der persönlichen Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers, steht aber in engem Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Buchführung und dem Jahresabschluss der GmbH nach § 242 ff. HGB. Eine koordinierte Betrachtung beider Bereiche ist für die vollständige steuerliche Optimierung unerlässlich.

Buchhalterische Erfassung von Versicherungsbeiträgen

In der GmbH-Buchhaltung werden Versicherungsbeiträge je nach Art unterschiedlich erfasst:

  • Betriebliche Versicherungen (D&O, Betriebshaftpflicht, Sachversicherungen) werden als Betriebsausgaben auf entsprechenden Aufwandskonten gebucht und mindern den Gewinn der GmbH
  • Sozialversicherungsbeiträge des angestellten Geschäftsführers (Arbeitgeberanteil) werden als Personalnebenkosten erfasst und sind Betriebsausgaben der GmbH
  • Private Versicherungen des Gesellschafter-Geschäftsführers dürfen nicht als Betriebsausgaben der GmbH gebucht werden, sondern sind Privatentnahmen bzw. werden aus dem Nettogehalt gezahlt

Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Ein kritischer Punkt ist die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten und privaten Versicherungen. Übernimmt die GmbH private Versicherungsbeiträge des Gesellschafter-Geschäftsführers, ohne dass dafür eine angemessene Gegenleistung (z.B. im Rahmen eines marktüblichen Gehalts) besteht, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG annehmen.

Risiko verdeckte Gewinnausschüttung

Eine vGA führt zu erheblichen steuerlichen Nachteilen: Der Betrag ist bei der GmbH nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, unterliegt aber trotzdem der Körperschaftsteuer. Beim Gesellschafter wird er als Kapitaleinkommen mit 25% Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag belastet. Achten Sie daher auf klare vertragliche Regelungen.

Geschäftsführergehalt und Vorsorgeaufwendungen optimieren

Die Höhe des Geschäftsführergehalts beeinflusst direkt die Vorsorgeaufwendungen. Bei sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.050 Euro monatlich in den alten Bundesländern) zu entrichten. Eine Gehaltsgestaltung oberhalb dieser Grenze führt zu keiner weiteren Rentenversicherungspflicht, erhöht aber die individuelle Steuerlast.

Dokumentation für Betriebsprüfung

Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt wird regelmäßig kontrolliert, ob private und betriebliche Versicherungen korrekt abgegrenzt wurden. Folgende Dokumentation sollte daher vorliegen:

  • Anstellungsvertrag des Geschäftsführers mit klarer Regelung zu Versicherungsleistungen
  • Gesellschafterbeschlüsse über Gehaltsfestsetzung und Zusatzleistungen
  • Versicherungspolicen mit eindeutiger Zuordnung (Versicherungsnehmer, Begünstigter)
  • Buchungsbelege für alle Versicherungszahlungen
  • Fremdvergleichsdokumentation bei Gesellschafter-Geschäftsführern (Angemessenheit der Gesamtvergütung)

Die professionelle Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB durch einen Steuerberater umfasst in der Regel auch die Prüfung dieser Zusammenhänge. Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen aus einer Hand bearbeiten lässt, profitiert von einer konsistenten und steuerlich optimierten Gesamtbetrachtung. Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen, die sowohl den GmbH-Jahresabschluss als auch die persönliche Steuererklärung des Geschäftsführers koordiniert bearbeiten.

Digitale Tools und ELSTER-Übermittlung

Die Anlage Vorsorgeaufwand wird heute nahezu ausschließlich elektronisch über das ELSTER-System (Elektronische Steuererklärung) an das Finanzamt übermittelt. Seit 2019 besteht für die meisten Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Pflicht zur elektronischen Abgabe nach § 25 Abs. 4 EStG.

ELSTER: Die offizielle Lösung der Finanzverwaltung

ELSTER (www.elster.de) ist das kostenlose Portal der deutschen Finanzverwaltung für die elektronische Abgabe von Steuererklärungen. Die Anlage Vorsorgeaufwand kann über verschiedene ELSTER-Zugänge eingereicht werden:

  • Mein ELSTER: Das Webportal ermöglicht die Erfassung direkt im Browser ohne Installation von Software
  • ELSTER-Zertifikatsdatei: Ermöglicht die Nutzung von Drittanbieter-Software mit ELSTER-Schnittstelle
  • Steuerberater-Übermittlung: Der Steuerberater übermittelt die Erklärung mit seiner qualifizierten Signatur

Kommerzielle Steuersoftware

Neben ELSTER existieren zahlreiche kommerzielle Lösungen wie WISO Steuer, SteuerSparErklärung oder Taxfix, die eine benutzerfreundlichere Oberfläche bieten und durch Plausibilitätsprüfungen Fehler vermeiden helfen. Diese Programme übermitteln die Daten nach Fertigstellung ebenfalls über die ELSTER-Schnittstelle.

Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen

Seit 2014 bietet ELSTER die vorausgefüllte Steuererklärung an. Darin sind bereits viele Daten enthalten, die dem Finanzamt von dritter Seite gemeldet wurden – insbesondere Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Nutzen Sie diese Funktion, um Tippfehler zu vermeiden und die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Belegabruf und elektronische Bescheinigungen

Im Rahmen des Belegabrufs werden Versicherungsbescheinigungen zunehmend elektronisch bereitgestellt. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und viele private Versicherer übermitteln die Beitragsdaten direkt an ELSTER. Diese können Sie dann in Ihrer Steuererklärung abrufen und automatisch übernehmen. Eine manuelle Erfassung entfällt dadurch weitgehend.

Steuerberater-Plattformen für GmbH-Geschäftsführer

Für GmbH-Geschäftsführer, die sowohl den Jahresabschluss der GmbH als auch ihre persönliche Einkommensteuererklärung professionell bearbeiten lassen möchten, bieten digitale Steuerberater-Plattformen eine effiziente Lösung. Diese kombinieren die Vorteile der digitalen Erfassung mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater.

Bei OnlineBilanz beispielsweise erfolgt die Koordination digital: Sie laden Ihre Unterlagen in ein geschütztes Mandantenportal hoch, die Bearbeitung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, und die Übermittlung an das Finanzamt wird elektronisch durchgeführt. Die Anlage Vorsorgeaufwand wird dabei im Gesamtkontext der steuerlichen Situation betrachtet und optimal ausgefüllt.

ELSTER (kostenlos)

  • Offizielle Lösung der Finanzverwaltung
  • Webbasiert, keine Installation nötig
  • Vorausgefüllte Steuererklärung
  • Belegabruf verfügbar
  • Erfordert Steuerkenntnisse

Kommerzielle Software

  • Benutzerfreundliche Oberfläche
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Interview-Modus für Laien
  • Kosten: ca. 15-40 € pro Jahr
  • ELSTER-Anbindung integriert

Steuerberater-Plattform

  • Fachliche Expertise garantiert
  • Optimierung der Gesamtsituation
  • Haftung durch Steuerberater
  • Digitale Koordination
  • Festpreise ohne Überraschungen

„Die technische Übermittlung der Anlage Vorsorgeaufwand ist heute kein Problem mehr – die Herausforderung liegt in der steuerlich optimalen Erfassung und der korrekten Zuordnung. Gerade bei GmbH-Geschäftsführern mit komplexen Vergütungsstrukturen zahlt sich die professionelle Beratung durch einen Steuerberater deutlich aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen und Konsequenzen bei Versäumnis

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist integraler Bestandteil der Einkommensteuererklärung und unterliegt denselben Abgabefristen. Für das Veranlagungsjahr 2025 (Steuererklärung 2026) gelten folgende Fristen nach § 149 AO (Abgabenordnung):

Situation Abgabefrist Rechtsgrundlage
Eigenständige Erklärung (ohne Steuerberater) 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Steuerberater beauftragt 28. Februar 2027 § 149 Abs. 3 AO
Fristverlängerung (auf Antrag möglich) Individuell, max. bis 31.12.2027 § 109 AO

Beachten Sie, dass die Frist für steuerlich beratene Mandanten deutlich länger ist. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Bei begründeten Einzelfällen kann der Steuerberater weitere Fristverlängerungen beantragen.

Konsequenzen bei verspäteter Abgabe

Seit 2019 wird bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung automatisch ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt. Dieser beträgt 0,25% der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer festgesetzten Steuerschuld von 10.000 Euro und drei Monaten Verspätung würde der Verspätungszuschlag also 75 Euro betragen (3 × 25 Euro Mindestbetrag).

Automatischer Verspätungszuschlag

Der Verspätungszuschlag wird seit 2019 nicht mehr nach Ermessen, sondern automatisch festgesetzt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag davon abgesehen werden. Vermeiden Sie Verspätungen daher konsequent durch rechtzeitige Bearbeitung oder Steuerberater-Beauftragung.

Nachträgliche Korrektur und Ergänzung

Haben Sie Vorsorgeaufwendungen in der ursprünglichen Steuererklärung vergessen oder fehlerhaft angegeben, können Sie eine Korrektur vornehmen. Solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist (vier Wochen nach Bekanntgabe), ist eine einfache Änderung möglich. Nach Bestandskraft können Sie:

  • Einspruch einlegen (innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids)
  • Änderungsantrag nach § 173 AO stellen (bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen)
  • Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO (bei offenbaren Unrichtigkeiten)

Zusammenhang mit GmbH-Fristen

Für GmbH-Geschäftsführer ist zu beachten, dass neben der persönlichen Einkommensteuererklärung auch die GmbH eigenen Fristen unterliegt. Der Jahresabschluss muss nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufgestellt werden (bei Kalenderjahr also bis 31. März). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB binnen zwölf Monaten erfolgen.

Eine koordinierte Bearbeitung beider Bereiche – GmbH-Jahresabschluss und persönliche Steuererklärung – ist daher sinnvoll. Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten genau diese integrierte Betrachtung: Der Jahresabschluss der GmbH wird professionell erstellt, die damit zusammenhängenden Informationen (Geschäftsführergehalt, Sozialversicherungsbeiträge etc.) fließen direkt in die persönliche Einkommensteuererklärung ein, und beide Fristen werden zuverlässig eingehalten.

Praxistipp: Frühe Beauftragung

Beauftragen Sie Ihren Steuerberater bereits im Januar oder Februar des Folgejahres. Dann bleibt ausreichend Zeit für die Datensammlung, und Sie vermeiden den Stress der Fristannäherung. Bei digitalen Plattformen können Sie Belege bereits während des Jahres hochladen und haben so kontinuierlich Übersicht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch freiwillige Krankenversicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen?

Ja, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind als Basisversorgung in Zeile 11 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben und bis zur Höchstgrenze nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG absetzbar.

Was passiert, wenn ich die Anlage Vorsorgeaufwand vergesse?

Vergessen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand bei Ihrer Einkommensteuererklärung, verzichten Sie auf potenziell erhebliche Steuerermäßigungen. Das Finanzamt berücksichtigt nur die automatisch übermittelten Daten (z. B. von der Krankenkasse). Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen wie Risikolebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gehen verloren. Sie können die Anlage jedoch nachträglich innerhalb der Festsetzungsfrist von vier Jahren (§ 169 AO) nachreichen oder eine Änderung nach § 173 AO beantragen.

Sind Beiträge zu einer Direktversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben?

Beiträge zur Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen, da sie bereits pauschal oder individuell versteuert werden (§ 3 Nr. 63 EStG, § 40b EStG a. F.). Sie mindern jedoch das zu versteuernde Bruttoeinkommen direkt im Lohnsteuerabzug. Nur Beiträge zu privaten Renten- oder Rürup-Verträgen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Müssen Ehepartner jeweils eine eigene Anlage Vorsorgeaufwand abgeben?

Bei Zusammenveranlagung reichen Sie in der Regel eine gemeinsame Anlage Vorsorgeaufwand ein, in der Sie die Beiträge beider Ehepartner getrennt nach Zeilen erfassen. Das Finanzamt prüft die Höchstbeträge für jeden Ehepartner einzeln. Bei Einzelveranlagung (§ 26a EStG) gibt jeder Ehepartner eine eigene Anlage Vorsorgeaufwand ab.

Wie wirkt sich die Anlage Vorsorgeaufwand auf die Gewerbesteuer aus?

Die Anlage Vorsorgeaufwand betrifft ausschließlich die Einkommensteuer natürlicher Personen (§ 10 EStG) und hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gewerbesteuer der GmbH. Allerdings können Vorsorgeaufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers die persönliche Steuerlast senken und damit indirekt die Liquidität erhöhen, die für Investitionen oder Gewinnausschüttungen zur Verfügung steht.

Welche Nachweise muss ich für die Anlage Vorsorgeaufwand aufbewahren?

Bewahren Sie alle Beitragsbescheinigungen der Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung) sowie Zahlungsbelege mindestens bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung (§ 169 AO, regelmäßig vier Jahre ab Bekanntgabe des Steuerbescheids) auf. Bei elektronischer ELSTER-Übermittlung werden viele Daten bereits automatisch übertragen, trotzdem empfiehlt sich eine vollständige Belegsammlung für Rückfragen des Finanzamts.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Steuerformulare Bundesfinanzministerium. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz