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17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage EÜR Anleitung

Anlage EÜR Anleitung 2026: So füllen Sie sie korrekt aus

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage EÜR ist für Kleinunternehmer und Freiberufler das zentrale Formular zur Gewinnermittlung. Sie dokumentiert Betriebseinnahmen und -ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und wird elektronisch über ELSTER eingereicht. Wer die Anlage EÜR korrekt ausfüllt, vermeidet Rückfragen, Verzögerungen und Fehler bei der Steuererklärung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie erfasst alle Betriebseinnahmen und -ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und muss elektronisch über ELSTER mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Pflicht besteht für Gewerbetreibende mit Gewinn über 22.000 Euro oder Umsatz über 600.000 Euro sowie für alle Freiberufler, die ihren Gewinn durch EÜR ermitteln.

Was ist die Anlage EÜR und wer muss sie erstellen?

Die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ist ein amtliches Formular des Finanzamts, das der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG dient. Sie wird elektronisch zusammen mit der Einkommensteuererklärung über ELSTER übermittelt und dokumentiert die Betriebseinnahmen sowie Betriebsausgaben eines Wirtschaftsjahres. Seit 2005 ist die Nutzung des standardisierten Formulars für alle Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG verpflichtend.

Zur Erstellung der Anlage EÜR sind grundsätzlich alle Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften verpflichtet, die ihren Gewinn nicht durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) ermitteln. Die Einnahmenüberschussrechnung ist dabei kein Wahlrecht, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Form der Gewinnermittlung für nicht buchführungspflichtige Unternehmen.

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

Die Anlage EÜR ist für GmbHs grundsätzlich nicht relevant. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind nach § 264 Abs. 1 HGB und § 6 Abs. 1 PublG stets zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Gewinnermittlung erfolgt ausschließlich durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG. Geschäftsführer sollten jedoch die Anlage EÜR kennen, wenn sie selbst nebenberuflich freiberuflich tätig sind oder Beteiligungen an Personengesellschaften halten.

Wer muss die Anlage EÜR nutzen?

  • Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten etc.)
  • Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht nach § 141 AO (unter den Schwellenwerten von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr)
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG, sofern sie nicht freiwillig bilanzieren
  • Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), die nach § 4 Abs. 3 EStG gewinnermitteln
  • Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln (§ 13a EStG)

Aufbau und Struktur der Anlage EÜR 2025

Die Anlage EÜR für das Wirtschaftsjahr 2025 (Stand 2026) gliedert sich in mehrere Hauptbereiche, die systematisch alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfassen. Das Formular umfasst aktuell sechs Seiten und folgt einem standardisierten Schema, das eine einheitliche Gewinnermittlung sicherstellen soll. Die elektronische Übermittlung über ELSTER erfordert eine strukturierte Dateneingabe nach den vorgegebenen Kennziffern.

Hauptbestandteile der Anlage EÜR

Abschnitt Zeilen Inhalt
Allgemeine Angaben 1-9 Betriebsbezeichnung, Steuernummer, Gewinnermittlungszeitraum, Anschrift
Betriebseinnahmen 10-22 Umsätze, Entnahmen, Auflösung Rücklagen, sonstige Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben 23-77 Wareneinkauf, Personal, Miete, Fahrzeugkosten, AfA, Versicherungen etc.
Investitionsabzugsbetrag 78-83 Bildung und Auflösung nach § 7g EStG
Rücklagen 84-89 Ansparrücklage, Übertragungsrücklage
Gewinnermittlung 90-96 Summe Einnahmen, Summe Ausgaben, Gewinn/Verlust

Die Anlage EÜR folgt dem strengen Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. Einnahmen werden in dem Jahr erfasst, in dem sie tatsächlich auf dem Bankkonto oder in der Kasse eingehen. Betriebsausgaben werden in dem Jahr angesetzt, in dem sie bezahlt werden. Dieser Grundsatz unterscheidet sich fundamental von der periodengerechten Erfolgsermittlung bei bilanzierenden Unternehmen.

Elektronische Übermittlung seit 2005 Pflicht

Die Anlage EÜR muss seit dem Veranlagungszeitraum 2005 zwingend elektronisch über ELSTER übermittelt werden (§ 60 Abs. 4 EStDV). Eine papiergebundene Einreichung ist nicht mehr zulässig. Die strukturierte Dateneingabe ermöglicht dem Finanzamt eine automatisierte Plausibilitätsprüfung und beschleunigt die Veranlagung.

Betriebseinnahmen richtig erfassen: Welche Einnahmen gehören in die Anlage EÜR?

Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 8 EStG). Entscheidend ist das Zuflussprinzip: Die Einnahme wird in dem Kalenderjahr erfasst, in dem sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich zufließt – unabhängig davon, wann die Leistung erbracht oder die Rechnung gestellt wurde. Bei Überweisungen gilt als Zuflusszeitpunkt der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto.

Übersicht der erfassbaren Betriebseinnahmen

  • Umsatzerlöse: Alle Einnahmen aus der betrieblichen Haupttätigkeit (Waren, Dienstleistungen), einschließlich Umsatzsteuer bei Ist-Versteuerung
  • Entnahmen und Nutzungen: Private Kfz-Nutzung (1%-Regelung oder Fahrtenbuch), Warenentnahmen für private Zwecke
  • Investitionszulagen und Zuschüsse: Öffentliche Förderungen, Corona-Hilfen, Investitionszuschüsse, wenn sie im Jahr 2025 zugeflossen sind
  • Auflösung von Rücklagen: Ansparrücklage nach § 7g EStG, wenn die Investitionsfrist abläuft oder freiwillig aufgelöst wird
  • Versicherungsentschädigungen: Zahlungen der Betriebshaftpflicht, Sachversicherungen für betriebliche Schäden
  • Umsatzsteuererstattungen: Vorauszahlungs-Erstattungen vom Finanzamt bei Vorsteuerüberhang
  • Skontoerträge: Erhaltene Skonti bei fristgerechter Zahlung von Lieferanten

„Häufiger Fehler bei der EÜR-Erstellung: Unternehmer erfassen Rechnungsbeträge zum Rechnungsdatum statt zum Zahlungseingang. Das führt zu falschen Gewinnangaben und Nachfragen des Finanzamts. Das Zuflussprinzip ist strikt anzuwenden – nur was 2025 tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist, gehört in die EÜR 2025.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sonderfälle und Abgrenzungen

Nicht als Betriebseinnahmen gelten Privateinlagen, Darlehensaufnahmen oder Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen (diese werden gesondert besteuert). Ebenfalls nicht in die laufende EÜR gehören steuerfreie Einnahmen wie erhaltene Umsatzsteuer bei Soll-Versteuerung (diese wird separat abgeführt und nicht als Einnahme behandelt, wenn sie durchlaufender Posten ist).

Betriebsausgaben korrekt absetzen: Was kann in der Anlage EÜR geltend gemacht werden?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern den steuerlichen Gewinn und sind nach dem Abflussprinzip zu erfassen: entscheidend ist das tatsächliche Zahlungsdatum, nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder Leistungserbringung. Die Anlage EÜR sieht für die wichtigsten Betriebsausgaben eigene Zeilen vor, um eine systematische Erfassung zu gewährleisten.

Kategorien der Betriebsausgaben in der Anlage EÜR

Wareneinkauf und Material

  • Wareneingang (Zeile 23)
  • Fremdleistungen (Zeile 24)
  • Abzüglich erhaltene Skonti

Personalkosten

  • Löhne und Gehälter (Zeile 25)
  • Sozialabgaben (Zeile 26)
  • Geringfügig Beschäftigte

Häufig abgesetzte Betriebsausgaben im Überblick

Ausgabenart Zeile EÜR Besonderheiten
Raumkosten (Miete, Pacht) 27 Nur betrieblich genutzte Räume, bei häuslichem Arbeitszimmer Sonderregelung § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
AfA (Abschreibungen) 28-31 Lineare oder degressive AfA auf Anlagegüter, GWG-Regelung bis 800 Euro Sofortabzug
Kfz-Kosten 32-38 Unterscheidung Pkw/Lkw, Fahrtenbuch oder 1%-Regelung, Leasingraten
Werbe- und Reisekosten 39-42 Fachmessen, Marketing, Geschäftsreisen mit Belegen
Versicherungen 47 Nur betriebliche Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Sachversicherungen)
Telefon, Internet, Porto 48-49 Anteilige Privatnutzung herausrechnen
Rechts-/Steuerberatung 52 Honorare für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer

Besondere Aufmerksamkeit erfordern nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG: Geschenke über 35 Euro pro Empfänger und Jahr, Bewirtungskosten (nur 70% abzugsfähig bei geschäftlichem Anlass), Geldbußen und Ordnungsgelder sowie die Gewerbesteuer selbst. Diese Positionen dürfen nicht in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe erfasst werden.

Vorsicht bei gemischten Aufwendungen

Bei Aufwendungen, die sowohl betrieblich als auch privat veranlasst sind (Kfz, Telefon, Arbeitszimmer), ist eine Aufteilung zwingend erforderlich. Reine Schätzungen werden vom Finanzamt häufig nicht anerkannt. Führen Sie für Kfz entweder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder wenden Sie die 1%-Regelung an. Bei häuslichen Arbeitszimmern gelten strenge Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG.

Abschreibungen (AfA) in der Anlage EÜR: Anlagegüter richtig behandeln

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es, die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern nicht sofort, sondern verteilt über die Nutzungsdauer als Betriebsausgabe geltend zu machen. In der Anlage EÜR werden AfA-Beträge in den Zeilen 28-31 erfasst. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), Sammelposten und regulär abzuschreibenden Anlagegütern.

GWG-Regelung und Sofortabzug (Stand 2025)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter gelten seit 2018 folgende Schwellenwerte: Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG).

Wahlrecht bei GWG

Unternehmer können jährlich neu wählen zwischen Sofortabzug (bis 800 Euro), Sammelposten (250-1.000 Euro über 5 Jahre) oder regulärer AfA. Die Wahl muss für alle im Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter einheitlich getroffen werden. Das Wahlrecht erlischt mit Abgabe der EÜR und kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

AfA-Methoden und Nutzungsdauer

  • Lineare AfA: Gleichmäßige Verteilung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß amtlicher AfA-Tabelle (z.B. Büromöbel 13 Jahre, EDV-Hardware 3 Jahre, Pkw 6 Jahre)
  • Degressive AfA: Seit 2024 wieder abgeschafft; für 2020-2021 angeschaffte Güter ggf. noch relevant
  • Gebäude-AfA: 2% linear (50 Jahre) bei nach 1924 errichteten Gebäuden, 2,5% bei vor 1924 errichteten (40 Jahre), Sonderabschreibungen für energetische Sanierung nach § 7h EStG
  • Halbjahresregelung: Im Jahr der Anschaffung wird nur die Hälfte der Jahres-AfA angesetzt, wenn das Wirtschaftsgut im zweiten Halbjahr angeschafft wurde (Monatsgenauigkeit bei Gebäuden)
Anlagegut Anschaffungskosten netto Nutzungsdauer Jährliche AfA
Notebook 1.500 € 3 Jahre 500 €
Bürostuhl 650 € Sofortabzug GWG 650 € (2025)
Maschine 25.000 € 8 Jahre 3.125 €
Pkw (Firmenwagen) 45.000 € 6 Jahre 7.500 €
Betriebsgebäude 400.000 € 50 Jahre 8.000 €

„Die korrekte AfA-Berechnung ist eine häufige Fehlerquelle in selbst erstellten EÜR. Besonders bei unterjährigen Anschaffungen, Verkäufen oder der Wahl zwischen GWG-Optionen entstehen Unstimmigkeiten. Unsere Steuerberater prüfen alle AfA-Listen systematisch und stellen sicher, dass die Anlagenbuchhaltung mit der EÜR übereinstimmt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bei Verkauf eines Anlageguts wird der Restbuchwert ermittelt (Anschaffungskosten minus bisherige AfA). Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Restbuchwert ist als Betriebseinnahme (bei Gewinn) oder Betriebsausgabe (bei Verlust) in der EÜR zu erfassen.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in der Anlage EÜR nutzen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht es kleineren und mittleren Betrieben, bereits vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abzuziehen. Diese Regelung dient der Liquiditätsschonung und Investitionsförderung. Die Anlage EÜR enthält hierfür die Zeilen 78-83, in denen Bildung, Auflösung und Hinzurechnung dokumentiert werden.

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag

  • Betriebsvermögen darf zum Jahresende 235.000 Euro nicht übersteigen (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG)
  • Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Bildung oder in den folgenden drei Jahren angeschafft oder hergestellt werden (Investitionsfrist)
  • Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden
  • Es muss sich um ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln (keine Gebäude, keine PKW im Einzelunternehmen bei weniger als 90% betrieblicher Nutzung)
  • Das Wirtschaftsgut muss im Inland oder EU-/EWR-Raum verbleiben

Die Bildung des IAB erfolgt durch einfache Angabe in der EÜR, ohne dass eine tatsächliche Bestellung oder Anzahlung erfolgt sein muss. Der Betrag wird vom Gewinn abgezogen und mindert damit die Steuerlast im Bildungsjahr. Wichtig: Der IAB ist in den Folgejahren durch eine Ansparrücklage fortzuschreiben, bis die Investition tatsächlich erfolgt.

Praktisches Beispiel: IAB-Bildung und Auflösung

Ein Freiberufler plant 2025 die Anschaffung einer Maschine für voraussichtlich 40.000 Euro. Er bildet einen IAB von 20.000 Euro (50% von 40.000 Euro) und mindert damit seinen Gewinn 2025. Im Jahr 2026 schafft er die Maschine tatsächlich für 38.000 Euro an. Der IAB wird aufgelöst (gewinnerhöhend +20.000 Euro), die Anschaffungskosten werden um den IAB gemindert auf 18.000 Euro (38.000 – 20.000), und diese 18.000 Euro werden dann über die Nutzungsdauer von z.B. 8 Jahren abgeschrieben (2.250 Euro pro Jahr).

Rückgängigmachung bei Nichtinvestition

Wird innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist keine Investition getätigt, muss der IAB im vierten Jahr rückgängig gemacht werden. Der Betrag erhöht dann den Gewinn, zusätzlich ist eine Verzinsung von 6% pro Jahr nachzuzahlen (§ 7g Abs. 3 EStG). Dies kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Planen Sie Investitionen daher realistisch.

In der Anlage EÜR werden IAB-Bildungen in Zeile 78 eingetragen (gewinnmindernd), die Auflösung bei Anschaffung in Zeile 79 (gewinnerhöhend), und die Hinzurechnung bei Nichtinvestition in Zeile 80. Die Verminderung der Anschaffungskosten erfolgt automatisch durch die Eintragung in Zeile 81. Eine sorgfältige Dokumentation ist erforderlich, da das Finanzamt bei Prüfungen Nachweise zur geplanten Investition verlangt.

Häufige Fehler bei der Anlage EÜR vermeiden: Stolpersteine und Prüfungsschwerpunkte

Bei der Erstellung der Anlage EÜR treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf, die zu Rückfragen des Finanzamts, Gewinnkorrekturen oder sogar Schätzungen führen können. Die häufigsten Probleme betreffen das Zu- und Abflussprinzip, die Abgrenzung zwischen betrieblich und privat sowie die korrekte Behandlung von Anlagegütern. Eine systematische Prüfung vor Abgabe kann diese Fehler vermeiden.

Die zehn häufigsten Fehler in der Anlage EÜR

  1. Verletzung des Zu- und Abflussprinzips: Einnahmen werden zum Rechnungsdatum statt zum Zahlungseingang erfasst, Ausgaben zum Bestelldatum statt zum tatsächlichen Zahlungstermin
  2. Umsatzsteuer-Behandlung: Bei Ist-Versteuerung wird die USt als Einnahme gebucht und die Zahlung ans Finanzamt als Ausgabe – korrekt wäre die Erfassung als durchlaufender Posten ohne Gewinnauswirkung
  3. Private Kfz-Nutzung: Keine oder fehlerhafte Erfassung der Privatnutzung bei gemischt genutzten Fahrzeugen (1%-Methode oder Fahrtenbuch zwingend erforderlich)
  4. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben: Lebenshaltungskosten, nicht angemessene Bewirtungen, Geschenke über 35 Euro, Geldbußen werden fälschlicherweise als Betriebsausgabe angesetzt
  5. Fehlerhafte AfA-Berechnung: Falsche Nutzungsdauer, fehlende Halbjahresregelung, doppelte Erfassung als Sofortausgabe und AfA
  6. GWG-Regelung missachtet: Wirtschaftsgüter über 800 Euro werden sofort abgesetzt statt abgeschrieben, oder GWG werden fälschlicherweise ins Anlagevermögen übernommen
  7. Investitionsabzugsbetrag: Unrealistische IAB-Bildungen ohne spätere Investition führen zu Nachversteuerung plus 6% Verzinsung
  8. Vorsteuern bei Kleinunternehmern: Kleinunternehmer nach § 19 UStG ziehen Vorsteuer ab, obwohl sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind – Beträge müssen brutto erfasst werden
  9. Privatentnahmen und -einlagen: Werden mit Betriebseinnahmen/-ausgaben verwechselt und verfälschen den Gewinn
  10. Fehlende oder unvollständige Belege: Ausgaben ohne ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 UStG werden bei Prüfung nicht anerkannt

„Aus unserer täglichen Arbeit mit EÜR-Mandanten sehen wir: Die meisten Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis der steuerlichen Feinheiten. Gerade die Abgrenzung zwischen Zu- und Abflussprinzip einerseits und kaufmännischer Periodenabgrenzung andererseits verwirrt viele Unternehmer. Eine professionelle Durchsicht durch einen Steuerberater vor Abgabe lohnt sich fast immer.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter 2025/2026

Die Finanzverwaltung setzt bei EÜR-Prüfungen digitale Prüfmethoden ein und vergleicht Daten automatisiert. Besondere Aufmerksamkeit erhalten folgende Bereiche: auffällige Gewinnsprünge im Jahresvergleich, hohe Bargeldbewegungen ohne nachvollziehbare Belege, Fahrzeugkosten bei fehlendem Fahrtenbuch, häusliche Arbeitszimmer ohne vollständige Dokumentation, Abweichungen zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und EÜR-Umsätzen sowie Reisekosten bei Einzelunternehmern ohne klaren betrieblichen Anlass.

18%

der EÜR-Fälle werden durch das Finanzamt genauer geprüft (Bundesdurchschnitt 2024)

4.200 €

durchschnittliche Gewinnerhöhung bei Betriebsprüfungen von EÜR-Fällen

35%

der Prüfungen betreffen Kfz-Kosten und private Nutzung

Wer seine EÜR durch einen Steuerberater erstellen lässt, minimiert diese Risiken erheblich. Steuerberater kennen die aktuellen Prüfschwerpunkte, können kritische Positionen vorab bewerten und die EÜR rechtssicher gestalten. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden dabei die Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz und transparenten Festpreisen – ohne die für Steuerberater typischen langen Wartezeiten.

ELSTER-Übermittlung und Fristen: So reichen Sie die Anlage EÜR korrekt ein

Die Anlage EÜR muss seit 2005 zwingend elektronisch über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) an das Finanzamt übermittelt werden (§ 60 Abs. 4 EStDV). Eine Papiereinreichung ist nicht mehr zulässig. Die EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht und bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit.

Fristen für die Abgabe der Anlage EÜR 2025

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Veranlagungszeitraum 2025) gelten folgende Abgabefristen: Ohne steuerliche Beratung ist die Einkommensteuererklärung einschließlich Anlage EÜR bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einzureichen. Bei Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist automatisch auf den 30. April 2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Diese Fristverlängerung ist ein erheblicher praktischer Vorteil der steuerlichen Beratung.

Abgabeart Frist für EÜR 2025 Rechtsgrundlage
Selbstersteller ohne Berater 31.07.2026 § 149 Abs. 2 AO
Mit Steuerberater 30.04.2027 § 149 Abs. 3 AO
Mit Lohnsteuerhilfeverein 30.04.2027 § 149 Abs. 3 AO
Verspätungszuschlag ab Nach Fristablauf § 152 AO (bis zu 25.000 Euro)

ELSTER-Zugang einrichten und Übermittlung durchführen

Für die ELSTER-Nutzung benötigen Sie ein Benutzerkonto auf www.elster.de. Nach Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungscode per Post (sogenannte Authentifizierung). Seit 2021 ist alternativ die Registrierung über ELSTER-Zertifikat möglich, die sofort nutzbar ist. Die Anlage EÜR wird im Bereich ‚Formulare und Leistungen‘ unter ‚Einkommensteuererklärung‘ ausgefüllt. Sie können Vorjahreswerte übernehmen und Zwischenspeichern ist jederzeit möglich.

  • ELSTER-Konto einrichten und Zertifikat oder Authentifizierung einrichten
  • Alle Belege und Kontoauszüge für 2025 chronologisch sortieren und digitalisieren
  • Betriebseinnahmen und -ausgaben nach Zu- und Abflussprinzip für 2025 zusammenstellen
  • AfA-Liste für Anlagegüter aktualisieren, GWG prüfen
  • Anlage EÜR im ELSTER-Formular ausfüllen, Plausibilitätsprüfung durchführen
  • EÜR zusammen mit ESt-Erklärung elektronisch absenden
  • Eingangsbescheinigung des Finanzamts (elektronischer Beleg) speichern
  • Belege und Unterlagen 10 Jahre aufbewahren (§ 147 Abs. 1 AO)

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, festsetzen (§ 152 AO). Maximal können bis zu 25.000 Euro Verspätungszuschlag anfallen. Zusätzlich kann ein Zwangsgeld angedroht werden. Bei bewusster Nichtabgabe droht eine Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Steuerberater verfügen über professionelle ELSTER-Zugänge und können die EÜR direkt aus ihrer Buchhaltungssoftware exportieren und übermitteln. Dies reduziert Fehlerquellen erheblich und garantiert die fristgerechte Einreichung. OnlineBilanz koordiniert die gesamte Abwicklung digital: Mandanten laden Belege über ein geschütztes Portal hoch, das Steuerberater-Team erstellt die EÜR fachlich korrekt und übermittelt sie fristgerecht über ELSTER – zu transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.

Anlage EÜR vs. Bilanzierung: Wann gilt welche Gewinnermittlung?

Die Wahl zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Bilanzierung ist für Unternehmer nicht frei, sondern richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Während die EÜR eine vereinfachte Gewinnermittlung darstellt, ist die Bilanzierung für bestimmte Unternehmensformen und ab definierten Größenordnungen verpflichtend. Die Unterschiede haben erhebliche Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Buchführungspflicht: Wer muss bilanzieren?

Nach § 238 HGB sind alle Kaufleute zur Buchführung verpflichtet. Diese handelsrechtliche Buchführungspflicht gilt automatisch auch für steuerliche Zwecke (§ 140 AO). Zusätzlich normiert § 141 AO eine originär steuerliche Buchführungspflicht: Gewerbetreibende, die in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn erzielen, müssen ab dem folgenden Jahr bilanzieren. Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, können aber freiwillig bilanzieren.

Immer buchführungspflichtig

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 264 HGB
  • Eingetragene Kaufleute (e.K., e.Kfm.)
  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Gewerbetreibende über den Schwellenwerten § 141 AO

Wahlrecht EÜR oder Bilanz

  • Freiberufler (§ 18 EStG) jeder Größe
  • Kleingewerbetreibende unter den Schwellenwerten
  • Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen
  • GbR ohne Eintragung im Handelsregister

Keine Buchführungspflicht

  • Private Vermögensverwaltung
  • Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften
  • Ausschließlich nichtselbständig Tätige
  • Privatpersonen ohne Gewerbebetrieb

Zentrale Unterschiede zwischen EÜR und Bilanzierung

Kriterium Anlage EÜR Bilanzierung
Rechtliche Grundlage § 4 Abs. 3 EStG § 4 Abs. 1, § 5 EStG, §§ 238 ff. HGB
Gewinnermittlung Einnahmen minus Ausgaben (Zufluss-/Abflussprinzip) Betriebsvermögensvergleich (Bilanz + GuV, Periodenabgrenzung)
Erfassung Nur Zahlungsströme Alle Geschäftsvorfälle inkl. Forderungen, Verbindlichkeiten
Aufwand Gering (einfache Aufzeichnung) Hoch (doppelte Buchführung, Inventur)
Abgabepflicht Anlage EÜR elektronisch Bilanz + GuV + Anhang, bei Mittelstand auch E-Bilanz
Offenlegung Keine Kapitalgesellschaften im Unternehmensregister nach § 325 HGB
Gestaltungsspielraum Begrenzt (AfA, IAB, Rücklagen) Größer (Bewertungswahlrechte, Rückstellungen, Abgrenzungen)
Kosten Niedrig (bei Steuerberater ca. 800-2.000 €/Jahr) Höher (bei Steuerberater ab 2.500 €/Jahr aufwärts)

„Viele Unternehmer denken, die EÜR sei ’nur‘ eine vereinfachte Buchführung. Tatsächlich ist es ein völlig anderes System der Gewinnermittlung. Bei der EÜR spielen nur Zahlungen eine Rolle, bei der Bilanzierung entsteht Gewinn bereits durch die Entstehung von Forderungen. Dieser Unterschied hat massive Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung und Steuerlast. Wer zur Bilanzierung verpflichtet ist, sollte dies rechtzeitig umsetzen – ein nachträglicher Wechsel ist aufwändig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Freiwilliger Wechsel und gesetzlicher Zwang

Ein freiwilliger Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung ist jederzeit möglich, bindet dann aber für mindestens drei Jahre (Grundsatz der Methodenstetigkeit). Der umgekehrte Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR ist nur möglich, wenn die Buchführungspflicht entfällt – etwa durch Unterschreiten der Schwellenwerte über zwei Jahre oder Umwandlung in eine Rechtsform ohne Buchführungspflicht. Ein erzwungener Wechsel zur Bilanzierung erfolgt automatisch bei Überschreiten der Grenzen des § 141 AO oder Eintragung ins Handelsregister.

GmbH-Geschäftsführer und andere Kapitalgesellschaften haben keine Wahlmöglichkeit: Sie müssen bilanzieren, einen Jahresabschluss gemäß §§ 242 ff. HGB erstellen und diesen im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Anlage EÜR ist für sie irrelevant. Für die fachlich korrekte Erstellung des Jahresabschlusses steht das OnlineBilanz-Steuerberater-Team mit transparenten Festpreisen zur Verfügung – vollständig digital koordiniert über Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Anlage EÜR auch in Papierform einreichen?

Nein. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 besteht für die Anlage EÜR eine elektronische Übermittlungspflicht gemäß § 60 Abs. 4 EStDV. Die Abgabe muss zwingend über ELSTER erfolgen. Eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig und wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Was passiert, wenn ich die Anlage EÜR nicht oder verspätet einreiche?

Bei fehlender oder verspäteter Einreichung kann das Finanzamt Verspätungszuschläge gemäß § 152 AO festsetzen – bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenem Monat. Zudem kann das Finanzamt den Gewinn schätzen, was häufig zu ungünstigeren Ergebnissen führt. Bei Beratung durch einen Steuerberater gilt die verlängerte Abgabefrist.

Muss ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auch eine Anlage EÜR abgeben?

Ja, sofern Sie die oben genannten Grenzen überschreiten (Gewinn über 22.000 Euro oder Umsatz über 600.000 Euro). Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewinnermittlung. Liegt Ihr Gewinn darunter, genügt eine formlose EÜR. In der Praxis empfiehlt sich aber auch bei niedrigeren Beträgen die Nutzung der Anlage EÜR für eine saubere Dokumentation.

Kann ich von der Anlage EÜR freiwillig zur Bilanzierung wechseln?

Ja, der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung ist freiwillig jederzeit möglich und kann steuerlich vorteilhaft sein, etwa bei hohen Lagerbeständen oder umfangreichen Investitionen. Der Wechsel muss beim Finanzamt angezeigt werden. Ein späterer Rückwechsel zur EÜR ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen und meist erst nach mehreren Jahren wieder möglich – deshalb sollte die Entscheidung gut überlegt und mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für die Anlage EÜR?

Gängige Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexoffice, sevDesk oder WISO EÜR+Kasse erzeugen die Anlage EÜR automatisch aus den gebuchten Geschäftsvorfällen und bieten direkte ELSTER-Schnittstellen. Wichtig ist, dass die Software die aktuelle Version der Anlage EÜR unterstützt und alle relevanten Zeilen korrekt befüllt. Für einfache Fälle reicht auch die kostenlose Mein ELSTER-Lösung des Finanzamts.

Kann ich Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in der Anlage EÜR absetzen?

Ja, sofern die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG erfüllt sind. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit, können die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind bis zu 1.250 Euro jährlich absetzbar. Ab 2023 gilt zusätzlich die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro/Jahr). Die Kosten tragen Sie in Zeile 61 der Anlage EÜR ein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), Abgabenordnung (AO), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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