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Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage AVA ausfüllen

Anlage AVA ausfüllen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage AVA ist ein zentrales Formular für Kapitalgesellschaften, die Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter vornehmen. Sie dient der Offenlegung der Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt und ermöglicht die korrekte Abführung der Kapitalertragsteuer. Für Geschäftsführer und Steuerverantwortliche ist das korrekte Ausfüllen unerlässlich, um Bußgelder und Nachfragen zu vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die Anlage AVA ist ein Formular zur Meldung von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an das Finanzamt. Kapitalgesellschaften wie GmbHs müssen die Anlage AVA ausfüllen, wenn sie Dividenden ausschütten und Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Übermittlung erfolgt elektronisch via ELSTER zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung, wobei die Fristen der Steuererklärung gelten.

Was ist die Anlage AVA und wann muss sie ausgefüllt werden?

Die Anlage AVA (Anlage zur Anmeldung von Versicherungsansprüchen) ist ein Formular der Finanzverwaltung, das im Rahmen der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an GmbH-Gesellschafter ausgefüllt werden muss. Sie dient der korrekten Abführung der Kapitalertragsteuer gemäß § 43 EStG und ist Teil des Anmeldeverfahrens nach § 45a EStG. Die Anlage wird benötigt, wenn die ausschüttende GmbH die Kapitalertragsteuer nicht selbst anmeldet und abführt, sondern ein Kreditinstitut oder eine andere auszahlende Stelle zwischengeschaltet ist.

Konkret wird die Anlage AVA bei folgenden Vorgängen relevant: Bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter einer GmbH, bei verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA), bei der Rückzahlung von Stammkapital oder bei Liquidationsausschüttungen. Die GmbH ist als auszahlende Stelle verpflichtet, 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der KapESt, also 1,375 % der Bemessungsgrundlage) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Wichtig

Die Anlage AVA ist nicht mit der Anlage AEV (Anmeldung zur Einkommensteuervergütung) zu verwechseln. Die AVA regelt die Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen, während die AEV bei der Vergütung von Kapitalerträgen zum Einsatz kommt.

Rechtliche Grundlagen zur Anlage AVA

  • § 43 EStG: Regelung zur Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen aus Beteiligungen
  • § 43a EStG: Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer
  • § 44 EStG: Entrichtung der Kapitalertragsteuer durch den Schuldner der Kapitalerträge
  • § 45a EStG: Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer
  • § 27 KStG: Körperschaftsteuerliche Behandlung von Gewinnausschüttungen

Wer muss die Anlage AVA ausfüllen?

Ausfüllungspflichtig für die Anlage AVA ist grundsätzlich die ausschüttende GmbH als Schuldnerin der Kapitalerträge. Die Verantwortung liegt beim Geschäftsführer der GmbH, der nach § 35 GmbHG für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Pflichten haftet. In der Praxis wird die Anlage AVA häufig durch den Steuerberater oder die Buchhaltung ausgefüllt und über ELSTER elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

„In der täglichen Praxis beobachten wir, dass viele Geschäftsführer die Anlage AVA erst bei der ersten Gewinnausschüttung kennenlernen. Wichtig ist: Die Anmeldung muss bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums beim Finanzamt vorliegen – bei Verzug drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verantwortlichkeiten im Einzelnen

Beteiligte Aufgabe Rechtsgrundlage
GmbH (Geschäftsführer) Einbehalt und Abführung der KapESt § 44 Abs. 1 EStG
Steuerberater/Buchhaltung Berechnung, Ausfüllung, ELSTER-Übermittlung Vollmacht/Dienstvertrag
Finanzamt Entgegennahme, Prüfung, Verbuchung § 45a EStG
Gesellschafter Angabe in Steuererklärung (Anlage KAP) § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Für GmbH-Geschäftsführer, die keine eigene Steuerabteilung führen, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater an. OnlineBilanz verbindet digitale Prozesse mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater – von der Jahresabschlusserstellung bis zur korrekten Abwicklung von Gewinnausschüttungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen.

Wann muss die Anlage AVA eingereicht werden?

Die Anlage AVA ist gemäß § 45a Abs. 1 EStG innerhalb bestimmter Fristen beim Finanzamt einzureichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Kapitalertragsteuer entstanden ist. Bei Gewinnausschüttungen einer GmbH entsteht die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zuflusses beim Gesellschafter gemäß § 11 EStG, also in der Regel bei Überweisung oder Barauszahlung.

Anmeldezeitraum und Abgabefristen

Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich monatlich bis zum 10. des Folgemonats abzugeben. Bei kleineren GmbHs mit geringer Ausschüttungsfrequenz kann das Finanzamt auf Antrag eine vierteljährliche Anmeldung gestatten (§ 46 Abs. 4 EStG analog). Erfolgt nur eine Ausschüttung im Jahr, ist die Anmeldung für den jeweiligen Monat fristgerecht einzureichen.

Fristversäumnis

Wird die Anlage AVA nicht fristgerecht eingereicht, kann das Finanzamt gemäß § 152 AO einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer erheben. Zusätzlich können Säumniszuschläge nach § 240 AO anfallen, wenn die Kapitalertragsteuer nicht rechtzeitig entrichtet wird (0,5 % pro Monat).

Übersicht: Fristen bei Gewinnausschüttung

  • Gesellschafterbeschluss zur Gewinnverwendung (in der Regel innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG)
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung
  • Auszahlung der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter
  • Einbehalt der Kapitalertragsteuer (25 %) und SolZ (1,375 %) im Zeitpunkt der Auszahlung
  • Einreichung der Anlage AVA beim Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats
  • Übermittlung der Steuerbescheinigung an die Gesellschafter gemäß § 45a Abs. 2 EStG

Für Geschäftsjahre, die mit dem 31.12.2025 enden, bedeutet dies: Die Feststellung des Jahresabschlusses muss bis zum 31.08.2026 erfolgen (mittelgroße und große GmbH) bzw. bis 30.11.2026 (kleine GmbH nach § 267 HGB). Die Gewinnausschüttung kann anschließend beschlossen und ausgezahlt werden – die Anlage AVA ist dann für den Monat der Auszahlung fällig.

Schritt für Schritt: Anlage AVA korrekt ausfüllen

Das Ausfüllen der Anlage AVA erfordert präzise Angaben zur ausschüttenden Gesellschaft, zu den Gesellschaftern und zur Höhe der Kapitalertragsteuer. Die Anlage besteht aus mehreren Abschnitten, die systematisch bearbeitet werden müssen. Seit 2026 erfolgt die Übermittlung ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.

Abschnitt 1: Angaben zur ausschüttenden Gesellschaft

  • Steuernummer der GmbH: Die vom Finanzamt vergebene Steuernummer (nicht zu verwechseln mit der USt-ID)
  • Name und Anschrift der GmbH: Vollständige Firma gemäß Handelsregistereintrag
  • Anmeldungszeitraum: Monat und Jahr, in dem die Kapitalertragsteuer entstanden ist
  • Bankverbindung: Konto, von dem die Kapitalertragsteuer abgebucht wird

Abschnitt 2: Angaben zu den Kapitalerträgen

Hier werden die Brutto-Kapitalerträge (Gewinnausschüttung vor Steuerabzug) eingetragen. Bei mehreren Gesellschaftern sind die Beträge je Gesellschafter einzeln aufzuführen. Wichtig: Die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist der Bruttobetrag der Ausschüttung, nicht der Auszahlungsbetrag.

Abschnitt 3: Berechnung der Kapitalertragsteuer

Position Prozentsatz Beispiel (10.000 € Ausschüttung)
Brutto-Kapitalertrag 100 % 10.000,00 €
Kapitalertragsteuer 25 % 2.500,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 % der KapESt 137,50 €
Gesamt abzuführen 26,375 % 2.637,50 €
Auszahlung an Gesellschafter 73,625 % 7.362,50 €

„Die korrekte Berechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags ist essenziell. Fehler führen zu Nachforderungen des Finanzamts – und die Haftung trägt die GmbH bzw. der Geschäftsführer. Wir empfehlen, die Berechnung durch einen Steuerberater prüfen zu lassen, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten wie Teileinkünfteverfahren oder DBA-Anwendung bei ausländischen Gesellschaftern.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Abschnitt 4: Besonderheiten und Freistellungsaufträge

Sofern Gesellschafter einen Freistellungsauftrag erteilt haben oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) nach § 44a Abs. 2 EStG vorlegen, ist dies in der Anlage AVA zu vermerken. In diesen Fällen entfällt der Steuerabzug ganz oder teilweise. Wichtig: Die NV-Bescheinigung muss der GmbH vor der Auszahlung vorgelegt werden, nachträgliche Korrekturen sind nur eingeschränkt möglich.

Praxis-Tipp

Nutzen Sie für die Erstellung der Anlage AVA die ELSTER-Software oder ein professionelles Buchhaltungsprogramm mit ELSTER-Schnittstelle. Die manuelle Berechnung birgt Fehlerquellen. Steuerberater haben Zugriff auf zertifizierte Software und können die Anmeldung direkt aus der Finanzbuchhaltung heraus generieren.

Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage AVA vermeiden

In der Praxis treten bei der Anlage AVA immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen des Finanzamts, Nachforderungen oder Verspätungszuschlägen führen können. Eine sorgfältige Prüfung vor der Übermittlung ist daher unerlässlich.

Die häufigsten Fehlerquellen im Überblick

Falsche Bemessungsgrundlage

  • Prüfen Sie: Ist die Bemessungsgrundlage der Beschlussbetrag aus der Gesellschafterversammlung?
  • Kontrollieren Sie die Berechnung: 25 % KapESt + 5,5 % SolZ auf KapESt = 26,375 % Gesamtabzug

Verspätete Einreichung

  • Planen Sie die Auszahlung so, dass genügend Zeit für die Anmeldung bleibt
  • Nutzen Sie Wiedervorlagen oder digitale Erinnerungen für die Frist

Weitere typische Stolpersteine

  • Fehlende Steuernummer: Es muss die Steuernummer der ausschüttenden GmbH angegeben werden, nicht die des Gesellschafters
  • Solidaritätszuschlag vergessen: Der SolZ ist zusätzlich zur KapESt zu berechnen und anzumelden
  • Kirchensteuer nicht berücksichtigt: Sofern die GmbH Kenntnis von der Konfession hat und Kirchensteuer einbehalten hat, muss diese separat angemeldet werden
  • Ausländische Gesellschafter: Bei ausländischen Anteilseignern sind DBA-Regelungen zu prüfen – oft gilt ein reduzierter Quellensteuersatz
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen: vGA unterliegen ebenfalls der Kapitalertragsteuer, werden aber oft übersehen

Haftungsrisiko

Der Geschäftsführer haftet persönlich für nicht oder zu spät abgeführte Kapitalertragsteuer gemäß § 69 AO. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig und kann auch nach Ausscheiden aus der Geschäftsführung noch geltend gemacht werden. Eine sorgfältige Dokumentation und fachkundige Beratung sind daher existenziell wichtig.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch einen Steuerberater erstellen und übermitteln. OnlineBilanz bietet hierfür digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen – von der Jahresabschlusserstellung über die Gewinnverwendung bis zur ordnungsgemäßen KapESt-Anmeldung.

Wie hängt die Anlage AVA mit dem Jahresabschluss zusammen?

Die Anlage AVA steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem festgestellten Jahresabschluss der GmbH. Erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG kann über die Gewinnverwendung beschlossen werden. Der Bilanzgewinn bildet die Grundlage für die Ausschüttungsentscheidung.

Zeitlicher Ablauf: Vom Jahresabschluss zur Ausschüttung

  1. Erstellung des Jahresabschlusses: Die GmbH erstellt Bilanz und GuV für das abgelaufene Geschäftsjahr (z. B. 01.01.2025–31.12.2025)
  2. Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Der Jahresabschluss wird durch Gesellschafterbeschluss festgestellt (Frist: 8 Monate bei mittelgroßen/großen GmbH, 11 Monate bei kleinen GmbH nach § 42a GmbHG)
  3. Beschluss über Gewinnverwendung: Die Gesellschafter beschließen, welcher Teil des Bilanzgewinns ausgeschüttet wird (§ 29 GmbHG)
  4. Auszahlung der Ausschüttung: Die GmbH überweist die Ausschüttung abzüglich Kapitalertragsteuer und SolZ an die Gesellschafter
  5. Anmeldung der Kapitalertragsteuer: Die Anlage AVA wird bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingereicht

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bilanzgewinn und ausschüttungsfähigem Gewinn. Der Bilanzgewinn ergibt sich aus dem Jahresüberschuss abzüglich Verlustvortrag, zuzüglich Gewinnvortrag und nach Berücksichtigung von Rücklagenbildungen. Nur der im Jahresabschluss ausgewiesene und durch die Gesellschafter beschlossene Betrag darf ausgeschüttet werden – eine darüber hinausgehende Zahlung würde eine verdeckte Gewinnausschüttung oder eine unzulässige Einlagenrückgewähr darstellen.

Kapitalertragsteuer bei verschiedenen Gewinnverwendungen

Gewinnverwendung Kapitalertragsteuer-Pflicht Anlage AVA erforderlich
Gewinnausschüttung an Gesellschafter Ja, 25 % + SolZ Ja
Einstellung in Gewinnrücklagen Nein Nein
Gewinnvortrag auf neue Rechnung Nein Nein
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) Ja, 25 % + SolZ Ja
Rückzahlung von Stammkapital Nein, aber ggf. andere Steuern Nein (aber andere Anmeldungen)

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Gewinnverwendung. Die korrekte Berechnung des ausschüttungsfähigen Betrags, die handelsrechtliche Dokumentation und die steuerliche Behandlung müssen Hand in Hand gehen. Fehler bei der Gewinnverwendung können zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen – von der Nichtanerkennung der Ausschüttung bis zu verdeckten Gewinnausschüttungen mit Doppelbesteuerung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Die Feststellung muss spätestens bis August 2026 (mittelgroße/große GmbH) bzw. November 2026 (kleine GmbH) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag vorzunehmen, also bis 31.12.2026. Erst nach der Feststellung kann die Gewinnausschüttung beschlossen und ausgezahlt werden – die Anlage AVA ist dann im jeweiligen Auszahlungsmonat fällig.

Elektronische Übermittlung der Anlage AVA via ELSTER

Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 ist die Übermittlung der Anlage AVA ausschließlich auf elektronischem Weg über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) möglich. Papierformulare werden von der Finanzverwaltung nicht mehr akzeptiert. Die elektronische Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal (www.elster.de) oder über zertifizierte Buchhaltungs- und Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle.

Voraussetzungen für die ELSTER-Übermittlung

  • ELSTER-Zertifikat der GmbH (einmalige Beantragung über www.elster.de)
  • Steuernummer der GmbH
  • Aktuelle ELSTER-Software oder Zugang zum ELSTER-Online-Portal
  • Vollmacht für Steuerberater, falls dieser die Übermittlung vornehmen soll
  • Korrekte Bankverbindung für den SEPA-Lastschrifteinzug der Kapitalertragsteuer

Die erstmalige Einrichtung des ELSTER-Zugangs dauert etwa 1-2 Wochen, da das Zertifikat per Post zugestellt wird. Geschäftsführer sollten diesen Prozess rechtzeitig anstoßen, um Verzögerungen bei der ersten Ausschüttung zu vermeiden. Steuerberater verfügen in der Regel bereits über ELSTER-Zugänge und können die Anmeldung nach Erteilung einer Vollmacht direkt übermitteln.

Schritt für Schritt: ELSTER-Übermittlung

  1. Anmeldung im ELSTER-Portal mit Zertifikat oder Zugang über Steuersoftware
  2. Auswahl des Formulars ‚Kapitalertragsteuer-Anmeldung‘ (inklusive Anlage AVA)
  3. Eingabe der Stammdaten der GmbH (Steuernummer, Anmeldungszeitraum)
  4. Erfassung der Kapitalerträge und Berechnung der KapESt und des SolZ
  5. Plausibilitätsprüfung durch die Software (automatische Fehlerhinweise)
  6. Elektronische Übermittlung an das zuständige Finanzamt
  7. Empfangsbestätigung und Speicherung der Sendeprotokoll-Datei
  8. Zahlungsabwicklung: SEPA-Lastschrift oder Überweisung bis zum Fälligkeitstermin

Digitale Effizienz

Moderne Buchhaltungssoftware und Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz integrieren die ELSTER-Übermittlung nahtlos in den digitalen Workflow. Die Kapitalertragsteuer wird automatisch aus der Finanzbuchhaltung berechnet, die Anlage AVA wird im System generiert und kann mit wenigen Klicks übermittelt werden – ohne Medienbruch und mit vollständiger Dokumentation.

Sicherheit und Datenschutz bei ELSTER

Die ELSTER-Übermittlung erfolgt verschlüsselt und ist durch das Zertifikatsverfahren abgesichert. Die übermittelten Daten werden direkt beim zuständigen Finanzamt verarbeitet und gespeichert. Die Sendeprotokolle sollten von der GmbH aufbewahrt werden, da sie als Nachweis für die fristgerechte Übermittlung dienen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird regelmäßig die ordnungsgemäße und fristgerechte Abführung der Kapitalertragsteuer kontrolliert.

Steuerberater, die mit der Finanzbuchhaltung und der Lohnabrechnung beauftragt sind, übernehmen in der Regel auch die Kapitalertragsteuer-Anmeldung. OnlineBilanz bietet diese Leistung als Teil des digitalen Jahresabschluss-Service an – inklusive Berechnung, ELSTER-Übermittlung und Erstellung der Steuerbescheinigungen für die Gesellschafter.

Steuerbescheinigung für Gesellschafter nach § 45a EStG

Nach § 45a Abs. 2 EStG ist die ausschüttende GmbH verpflichtet, den Gesellschaftern eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auszustellen. Diese Bescheinigung benötigen die Gesellschafter für ihre persönliche Einkommensteuererklärung (Anlage KAP), um die einbehaltene Kapitalertragsteuer mit ihrer Einkommensteuerschuld zu verrechnen oder erstatten zu lassen.

Pflichtangaben in der Steuerbescheinigung

  • Name, Anschrift und Steuernummer der ausschüttenden GmbH
  • Name, Anschrift und ggf. Steuer-ID des Gesellschafters
  • Höhe der Brutto-Kapitalerträge (vor Steuerabzug)
  • Höhe der einbehaltenen Kapitalertragsteuer (25 %)
  • Höhe des einbehaltenen Solidaritätszuschlags (5,5 % der KapESt)
  • Ggf. einbehaltene Kirchensteuer
  • Datum der Ausschüttung (Zuflusszeitpunkt)
  • Unterschrift oder elektronische Signatur

Die Steuerbescheinigung muss dem Gesellschafter bis zum 28. Februar des Folgejahres ausgehändigt werden (§ 45a Abs. 3 EStG). Bei einer Ausschüttung im Jahr 2026 ist die Bescheinigung also bis spätestens 28.02.2027 bereitzustellen. In der Praxis werden die Bescheinigungen meist direkt im Zusammenhang mit der Auszahlung oder kurz danach erstellt.

Elektronische Steuerbescheinigung

Seit 2024 können Steuerbescheinigungen auch elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Dies geschieht entweder per signierter E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur) oder über sichere Mandantenportale, wie sie von Steuerberatern und digitalen Plattformen wie OnlineBilanz bereitgestellt werden. Die elektronische Form spart Zeit und Papier und ermöglicht eine nahtlose Integration in die digitale Steuererklärung des Gesellschafters.

„Die Steuerbescheinigung ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein wichtiges Dokument für den Gesellschafter. Fehler oder Verzögerungen bei der Ausstellung führen dazu, dass die Gesellschafter die Kapitalertragsteuer nicht korrekt in ihrer Steuererklärung geltend machen können – was zu Rückfragen des Finanzamts und Verzögerungen bei der Veranlagung führt. Wir empfehlen daher, die Bescheinigungen zeitnah und sorgfältig zu erstellen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Aufbewahrungspflicht und Dokumentation

Die GmbH muss Kopien der ausgestellten Steuerbescheinigungen sowie die zugehörigen Unterlagen (Gesellschafterbeschluss, Zahlungsbelege, ELSTER-Sendeprotokoll) für die Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren archivieren (§ 147 Abs. 3 AO). Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen vorzulegen und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Abführung der Kapitalertragsteuer.

Gesellschafter (natürliche Person)

Der Gesellschafter trägt die Kapitalerträge in der Anlage KAP seiner Einkommensteuererklärung ein. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet. Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % erfolgt eine Erstattung (Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG).

Gesellschafter (Kapitalgesellschaft)

Ist der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, greift bei mindestens 10 % Beteiligung die Steuerbegünstigung nach § 8b KStG (95 % steuerfrei). Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet oder erstattet.

Für GmbH-Geschäftsführer, die den gesamten Prozess von der Jahresabschlusserstellung über die Gewinnverwendung bis zur Steuerbescheinigung professionell und digital abwickeln möchten, bietet OnlineBilanz eine durchgängige Lösung: Zugelassene Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, berechnen die Ausschüttung, übermitteln die Anlage AVA über ELSTER und stellen die Steuerbescheinigungen aus – mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Anlage AVA auch in Papierform eingereicht werden?

Nein, seit 2011 ist die elektronische Übermittlung der Anlage AVA via ELSTER verpflichtend gemäß § 31 Abs. 1a KStG. Eine Abgabe in Papierform ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Nur in Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag eine Ausnahme gewähren.

Was passiert, wenn die Anlage AVA vergessen oder verspätet eingereicht wird?

Bei verspäteter oder fehlender Einreichung der Anlage AVA kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Zudem können Zwangsgelder drohen. In schweren Fällen kann der Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung im Raum stehen, insbesondere wenn Kapitalertragsteuer nicht korrekt abgeführt wurde.

Müssen auch ausländische Gesellschafter in der Anlage AVA angegeben werden?

Ja, auch ausländische Gesellschafter sind in der Anlage AVA anzugeben, sofern sie Gewinnausschüttungen erhalten. Allerdings gelten besondere Regelungen zur Kapitalertragsteuer, insbesondere im Kontext von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Hier sollte geprüft werden, ob eine Freistellung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer möglich ist.

Gilt die Anlage AVA auch für verdeckte Gewinnausschüttungen?

Ja, auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sind grundsätzlich in der Anlage AVA anzugeben und unterliegen der Kapitalertragsteuer. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung vGA feststellen und nachträglich die Abführung der Kapitalertragsteuer sowie die Meldung in der Anlage AVA verlangen.

Welche Unterlagen sollten zur Anlage AVA aufbewahrt werden?

Zur Anlage AVA sollten der Gewinnverwendungsbeschluss, der festgestellte Jahresabschluss, Nachweise über die Kapitalertragsteuer-Anmeldung und -Abführung sowie die Steuerbescheinigungen nach § 45a EStG aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt gemäß § 147 AO zehn Jahre.

Kann ein Steuerberater die Anlage AVA für mich ausfüllen?

Ja, Steuerberater sind befugt und häufig beauftragt, die Anlage AVA im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Dies gewährleistet eine fachlich korrekte Handhabung und minimiert Fehlerquellen. Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Körperschaftsteuergesetz (KStG), Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater