AfA Tresor: Abschreibung & Nutzungsdauer 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Ein Tresor ist ein langfristiges Wirtschaftsgut, das bilanzierenden Unternehmen steuerlich über mehrere Jahre abzuschreiben ist. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, den Anschaffungskosten und der gewählten Abschreibungsmethode. Alle relevanten Aspekte zur AfA und Buchung eines Tresors werden im Folgenden detailliert erläutert – Stand 2026.
Kurzantwort
Ein Tresor wird nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die AfA-Tabelle nennt für Tresore üblicherweise 23 Jahre Nutzungsdauer, was einem linearen AfA-Satz von ca. 4,35 % entspricht. Leasing und Gebrauchtkauf erfordern besondere Beurteilung bezüglich Aktivierung und Restnutzungsdauer.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Tresor für AfA-Zwecke?
- AfA-Bemessungsgrundlage und Aktivierung eines Tresors
- Nutzungsdauer und AfA-Sätze für Tresore
- Lineare vs. leistungsabhängige Abschreibung bei Tresoren
- Buchung und Anlagenverwaltung eines Tresors
- Sonderfälle: Tresor-Leasing und Gebrauchtkauf
- Außerbilanzielle Aspekte: Versicherung und Inventur
- OnlineBilanz unterstützt bei Jahresabschluss und Anlagenverwaltung
Was ist ein Tresor für AfA-Zwecke?
Ein Tresor ist im handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne ein selbstständiges Wirtschaftsgut des Anlagevermögens gemäß § 247 Abs. 2 HGB. Er dient der Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen, wichtigen Dokumenten oder Datenträgern und unterliegt als abnutzbares Wirtschaftsgut der planmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB.
Tresore werden bilanziell als bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt, sofern sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Die Unterscheidung zwischen mobilem Tresor und fest eingebautem Wertschutzraum ist für die Zuordnung zum Sachanlagevermögen und die Bestimmung der Nutzungsdauer entscheidend.
Abgrenzung: Mobiler Tresor vs. fest verbauter Wertschutzraum
| Merkmal | Mobiler Tresor | Fest verbauter Wertschutzraum |
|---|---|---|
| Bilanzierung | Bewegliches Anlagevermögen (BGA) | Teil des Gebäudes / unselbstständiger Gebäudebestandteil |
| Nutzungsdauer | 10–13 Jahre (lt. AfA-Tabelle) | Wie Gebäude (33–50 Jahre) |
| Aktivierung | Eigenständiges Wirtschaftsgut | Ggf. unselbstständiges Gebäudeteil oder Herstellungskosten des Gebäudes |
| Entnahme/Veräußerung | Jederzeit möglich | Nur mit Gebäude |
Praxis-Hinweis: Wesentlicher Gebäudebestandteil
Ein Tresor gilt als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes nach § 94 BGB, wenn er fest eingemauert ist und nur mit erheblichem Aufwand oder Zerstörung entfernt werden kann. In diesem Fall erfolgt keine separate AfA, sondern die Anschaffungskosten erhöhen die Herstellungskosten des Gebäudes.
AfA-Bemessungsgrundlage und Aktivierung eines Tresors
Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung eines Tresors sind gemäß § 255 Abs. 1 HGB die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten gehören neben dem Kaufpreis alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Bestandteile der Anschaffungskosten
- Kaufpreis (netto) des Tresors gemäß Rechnung
- Lieferkosten, soweit separat ausgewiesen oder kalkulierbar
- Montage- und Installationskosten, insbesondere bei schweren Tresoren mit Bodenanker oder Wandbefestigung
- Planungsleistungen (z. B. Statikprüfung bei schweren Tresoren über 1.000 kg)
- Nicht aktivierungsfähig: Versicherungsprämien, laufende Wartungskosten, nachträgliche Umbauten ohne Wertsteigerung
Die Umsatzsteuer ist bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen nicht Teil der Anschaffungskosten. Ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (z. B. bei bestimmten gemischt genutzten Immobilien), ist die Bruttosumme zu aktivieren.
„In der Praxis sehen wir häufig, dass Montagekosten nicht korrekt den Anschaffungskosten zugeordnet werden. Gerade bei Tresoren der Sicherheitsklassen III–VI können Einbau- und Fundamentarbeiten mehrere tausend Euro ausmachen – diese müssen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, nicht sofort als Aufwand gebucht.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Poolabschreibung
Tresore mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden (GWG-Sofortabschreibung). Bei Anschaffungskosten zwischen 800,01 Euro und 1.000 Euro netto besteht die Möglichkeit der Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre. In der Handelsbilanz gelten die gleichen Grundsätze, wenn das Aktivierungswahlrecht ausgeübt wird (§ 248 Abs. 2 HGB).
Nutzungsdauer und AfA-Sätze für Tresore
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Tresors richtet sich nach der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen. Für Tresore und Wertschränke ist in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AV) eine Nutzungsdauer von 13 Jahren vorgesehen.
Bei linearer Abschreibung ergibt sich daraus ein jährlicher AfA-Satz von 7,69 % der Anschaffungskosten. Die degressive Abschreibung ist für Tresore – wie für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2010 angeschafft wurden – nicht mehr zulässig, es sei denn, es greifen zeitlich begrenzte Sonderregelungen (z. B. für 2020/2021 im Rahmen der Corona-Konjunkturmaßnahmen).
Abweichung bei besonderer Abnutzung
Die 13-jährige Nutzungsdauer ist ein Richtwert. Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist – etwa durch intensive gewerbliche Nutzung, aggressive Umgebungsbedingungen (z. B. Salzluft, hohe Feuchtigkeit) oder technische Obsoleszenz (z. B. veraltete Schließmechanik) –, ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG eine kürzere Nutzungsdauer zulässig.
Achtung bei vorzeitiger Außerbetriebnahme
Wird ein Tresor vor Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer ausgemustert (z. B. durch Diebstahl, technischen Defekt oder betriebliche Umstrukturierung), ist der Restbuchwert als außerplanmäßige Abschreibung oder Verlust zu erfassen. Eine pauschale Sofortabschreibung ohne Nachweis ist nicht zulässig.
| Anschaffungskosten (netto) | Nutzungsdauer | Jährliche AfA (linear) | Beispiel 2026 |
|---|---|---|---|
| 5.000 € | 13 Jahre | 384,62 € | Erstjahr 2026: anteilig ab Anschaffungsmonat |
| 12.000 € | 13 Jahre | 923,08 € | Bei Anschaffung 01.07.2025: 6/12 = 461,54 € |
| 750 € (GWG) | — | 750 € (Sofortabschreibung) | Vollständig in 2026 absetzbar |
Lineare vs. leistungsabhängige Abschreibung bei Tresoren
Handelsrechtlich können Unternehmen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB zwischen verschiedenen planmäßigen Abschreibungsmethoden wählen, sofern diese dem tatsächlichen Wertverzehr entsprechen. Steuerrechtlich ist die Methodenwahl eingeschränkter: § 7 Abs. 1 EStG lässt grundsätzlich nur die lineare und die Leistungsabschreibung zu.
Lineare Abschreibung (Regelfall)
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist konstant und wird wie folgt berechnet:
Jährliche AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
Im ersten und letzten Jahr der Nutzung erfolgt die Abschreibung monatsgenau nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG: Die Abschreibung beginnt mit dem Monat der Anschaffung oder Herstellung. Der Monat der Anschaffung wird voll mitgerechnet.
Leistungsabhängige Abschreibung
Die Leistungsabschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG bemisst den Wertverzehr nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Wirtschaftsguts. Sie ist für Tresore praktisch nicht relevant, da sich die Abnutzung eines Tresors nicht in messbaren Leistungseinheiten (z. B. Stückzahlen, Betriebsstunden, Kilometer) ausdrücken lässt.
Praxis-Tipp: Methodenwahl dokumentieren
Entscheidet sich das Unternehmen handelsrechtlich für eine von der steuerrechtlichen AfA abweichende Methode (z. B. kürzere betriebsindividuelle Nutzungsdauer), entsteht eine latente Steuerdifferenz nach § 274 HGB, die in mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften bilanziert werden muss. Die Methodenwahl sollte im Anhang nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB erläutert werden.
Buchung und Anlagenverwaltung eines Tresors
Die ordnungsgemäße Erfassung eines Tresors im Anlageverzeichnis nach § 266 Abs. 2 A. II. HGB ist Voraussetzung für eine korrekte Bilanzierung und Abschreibung. Das Anlageverzeichnis ist Teil der Buchführung gemäß § 238 HGB und muss für jedes Wirtschaftsgut die Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Restbuchwerte nachweisen.
Buchungssatz bei Anschaffung
Die Anschaffung wird wie folgt gebucht (Beispiel: Tresor für 5.000 € netto zzgl. 950 € USt, Lieferung und Montage 800 € netto zzgl. 152 € USt):
| Konto | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung (Anlagekonto) | 5.800,00 € | |
| Vorsteuer 19 % | 1.102,00 € | |
| Verbindlichkeiten aus L+L / Bank | 6.902,00 € |
Die Gesamtanschaffungskosten betragen somit 5.800 € (netto). Diese sind im Anlagenspiegel als Zugang zu erfassen.
Jährliche Abschreibungsbuchung
Die jährliche planmäßige Abschreibung (hier: 5.800 € ÷ 13 Jahre = 446,15 €) wird gebucht:
| Konto | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 446,15 € | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung (Anlagekonto) | 446,15 € |
Alternativ kann die Abschreibung über ein Korrektiv-Konto (Wertberichtigungskonto) gebucht werden, um die historischen Anschaffungskosten im Aktivkonto unverändert zu lassen. Diese Methode wird in größeren Unternehmen bevorzugt.
„Eine saubere Anlagenverwaltung ist nicht nur Pflicht, sondern erspart bei Betriebsprüfungen erheblichen Aufwand. Wir empfehlen, für jedes Wirtschaftsgut ab 800 Euro eine Inventarnummer, ein Foto und die Originalrechnung digital abzulegen – das erleichtert auch die Versicherungsabwicklung im Schadensfall.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Erfassung im Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB
Kleine Kapitalgesellschaften können den Anlagenspiegel im Anhang weglassen (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen für jede Anlageklasse die Entwicklung darstellen:
- Anfangsbestand (historische Anschaffungskosten)
- Zugänge im Geschäftsjahr
- Abgänge im Geschäftsjahr
- Umbuchungen
- Endbestand (historische Anschaffungskosten)
- Kumulierte Abschreibungen (Vorjahr + laufendes Jahr)
- Restbuchwert (Anschaffungskosten – kumulierte AfA)
Sonderfälle: Tresor-Leasing und Gebrauchtkauf
Nicht immer wird ein Tresor gekauft. In der Praxis kommen auch Leasing, Mietkauf oder der Erwerb gebrauchter Tresore vor. Diese Varianten haben jeweils eigene bilanzielle Anforderungen.
Tresor-Leasing: Operate vs. Finance Lease
Ob ein geleastes Wirtschaftsgut beim Leasingnehmer (wirtschaftliches Eigentum) oder beim Leasinggeber (zivilrechtliches Eigentum) zu bilanzieren ist, richtet sich nach den Leasingerlassen des BMF und – seit 2024 zunehmend – nach IFRS 16 bzw. den handelsrechtlichen Grundsätzen zur wirtschaftlichen Zurechnung gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB.
<strong>Operating Lease</strong> (Operate-Leasing)
Kurze Grundmietzeit (< 40 % der Nutzungsdauer), kein Kaufoption: Leasingrate = Betriebsausgabe, keine Aktivierung beim Leasingnehmer.
<strong>Finance Lease</strong> (Finanzierungs-Leasing)
Grundmietzeit ≥ 90 % der Nutzungsdauer oder Kaufoption: Aktivierung beim Leasingnehmer wie Kauf, Passivierung der Leasingverbindlichkeit, Abschreibung über Nutzungsdauer.
In der Praxis sind Tresore wegen ihres vergleichsweise geringen Wertes selten Gegenstand klassischer Leasingverträge. Eher anzutreffen sind Mietmodelle (z. B. bei Bankschließfächern oder temporären Sicherheitslösungen), die als sonstige betriebliche Aufwendungen zu buchen sind.
Gebrauchter Tresor: Nutzungsdauer und Bewertung
Wird ein gebrauchter Tresor erworben, sind die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Lieferung, Montage, ggf. Instandsetzung) zu aktivieren. Die Nutzungsdauer bemisst sich nach der Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt der Anschaffung – nicht nach der vollen AfA-Tabelle.
Ist die Restnutzungsdauer nicht eindeutig bestimmbar (z. B. bei älteren Modellen ohne Herstellungsjahr), kann hilfsweise die volle AfA-Tabelle angesetzt werden, sofern der Tresor technisch voll funktionsfähig ist und keine erkennbaren Abnutzungserscheinungen aufweist. Die Bewertung sollte im Zweifelsfall durch einen Sachverständigen oder Hersteller bestätigt werden.
Vorsicht bei nicht zertifizierten Gebrauchttresoren
Tresore, die nicht mehr den aktuellen VdS- oder EN-Normen entsprechen, können versicherungsrechtlich problematisch sein. Prüfen Sie vor Anschaffung, ob der Tresor die Anforderungen Ihrer Versicherungspolice erfüllt – andernfalls kann im Schadensfall der Versicherungsschutz entfallen.
Außerbilanzielle Aspekte: Versicherung und Inventur
Neben der bilanziellen Behandlung sind Tresore auch aus Sicht der Inventur, des Versicherungsschutzes und der internen Kontrolle relevant. Diese Aspekte wirken sich zwar nicht direkt auf die Abschreibung aus, sind aber für eine ordnungsgemäße Buchführung und Risikovorsorge von Bedeutung.
Erfassung in der körperlichen Inventur
Gemäß § 240 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Inventur durchführen. Tresore sind als Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens im Inventar mit Stückzahl, Typ, Standort und Buchwert zu erfassen.
Für Tresore ist eine jährliche körperliche Bestandsaufnahme in der Regel problemlos durchführbar. Bei fest eingebauten oder sehr schweren Tresoren genügt die Sichtkontrolle; eine Demontage ist nicht erforderlich. Die Inventarnummer sollte dauerhaft am Tresor angebracht sein (z. B. graviert oder per Inventaraufkleber).
Versicherungsrechtliche Anforderungen
Viele Versicherungsgesellschaften knüpfen die Deckung von Bargeld- und Wertsachenverlusten an bestimmte Sicherheitsvorkehrungen. Dazu zählt die Aufbewahrung in einem Tresor mit zertifiziertem Widerstandsgrad nach EN 1143-1 oder VdS-Klasse.
| Sicherheitsklasse | Versicherungssumme (Richtwert privat) | Versicherungssumme (Richtwert gewerblich) | Anschaffungskosten ca. |
|---|---|---|---|
| VdS Klasse 0 / N | Bis 10.000 € | Bis 5.000 € | 500–1.500 € |
| VdS Klasse I | Bis 65.000 € | Bis 20.000 € | 1.500–4.000 € |
| VdS Klasse II | Bis 100.000 € | Bis 50.000 € | 4.000–8.000 € |
| VdS Klasse III | Bis 200.000 € | Bis 100.000 € | 8.000–15.000 € |
| VdS Klasse IV | Bis 400.000 € | Bis 150.000 € | 15.000–30.000 € |
Die Anschaffung eines höherwertigen Tresors kann sich nicht nur für die Sicherheit, sondern auch steuerlich lohnen: Die AfA mindert den Gewinn, während gleichzeitig der Versicherungsschutz steigt.
Praxis-Tipp: Zertifikat und Seriennummer aufbewahren
Bewahren Sie das Zertifikat des Herstellers (VdS, ECB-S, EN 1143-1) und die Seriennummer dauerhaft in den Unterlagen auf. Bei einem Versicherungsfall müssen Sie nachweisen, dass der Tresor die vereinbarte Sicherheitsklasse erfüllt.
Dokumentationspflichten und interne Kontrolle
Für Unternehmen mit hoher Cash-Intensität (z. B. Einzelhandel, Gastronomie) gehört die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation des Tresorinhalts zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Ein Kassenbuch nach § 146 AO sollte tägliche Einlagen und Entnahmen dokumentieren. Der Tresorbestand ist regelmäßig – mindestens monatlich – zu inventarisieren und mit den Büchern abzugleichen.
OnlineBilanz unterstützt bei Jahresabschluss und Anlagenverwaltung
Die korrekte Erfassung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern wie Tresoren ist fester Bestandteil jedes ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Gerade für GmbH-Geschäftsführer ohne eigene Buchhaltungsabteilung kann die Anlagenverwaltung schnell komplex werden – insbesondere wenn es um monatsgenau Abschreibungen, Zugänge im laufenden Jahr oder die Dokumentation für Betriebsprüfungen geht.
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform: Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen Ihren Jahresabschluss nach HGB, führen die Anlagenbuchhaltung und dokumentieren alle Wirtschaftsgüter im Anlagenspiegel – transparent, mit Festpreisen und ohne Wartezeiten. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
Was OnlineBilanz für Sie übernimmt
-
Erfassung aller Anlagegüter (Tresore, Fahrzeuge, IT, Maschinen) im Anlagenspiegel
-
Berechnung der planmäßigen Abschreibung (linear, monatsgenau)
-
Prüfung der Aktivierungspflicht und Abgrenzung zu Betriebsausgaben
-
Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) durch zugelassene Steuerberater
-
Digitale Bereitstellung aller Unterlagen für Betriebsprüfungen
-
Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch Steuerberater – keine reine Software-Lösung
„Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie unsicher sind, ob sie Anschaffungen wie Tresore, EDV oder Einrichtung korrekt erfasst haben. Unser Steuerberater-Team prüft das im Rahmen des Jahresabschlusses und korrigiert, falls nötig. So vermeiden Sie Rückfragen des Finanzamts und stellen sicher, dass Ihre Bilanz einer Betriebsprüfung standhält.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – rechtssicher, fachlich geprüft und pünktlich vor Ablauf der gesetzlichen Fristen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Tresor als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abschreiben?
Ja, sofern die Anschaffungskosten netto maximal 800 Euro betragen (bzw. 1.000 Euro bei Nutzung der Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG in der ab 2024 geltenden Fassung). Tresore mit höheren Anschaffungskosten sind zwingend über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Darf ich einen Tresor degressiv abschreiben?
Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens derzeit nicht mehr zulässig. Tresore werden in der Regel linear nach § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben. Eine Ausnahme bildet die leistungsabhängige AfA, die aber bei Tresoren selten sachgerecht ist.
Muss ich einen im Gebäude eingemauerten Tresor als Gebäudebestandteil abschreiben?
Wenn der Tresor fest mit dem Gebäude verbunden und nicht ohne erhebliche Beschädigung entfernbar ist, kann er als wesentlicher Gebäudebestandteil gelten und ist dann über die Gebäudenutzungsdauer (z. B. 33 oder 50 Jahre) abzuschreiben. Im Regelfall bleiben handelsübliche Tresore jedoch selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter mit eigener Nutzungsdauer.
Welche Versicherungsnachweise benötige ich für einen betrieblichen Tresor?
Für die Bilanz selbst sind keine Versicherungsnachweise erforderlich. Allerdings sollten Sie für Prüfungen (z. B. Betriebsprüfung, Inventur) die Police über die Einbruchdiebstahlversicherung sowie die Widerstandsklasse des Tresors dokumentieren. Bei hohen Barbeständen oder Wertpapieren verlangen Versicherer oft Tresore ab Grad I oder höher.
Kann ich nachträgliche Reparaturen am Tresor aktivieren oder sofort abziehen?
Laufende Reparaturen und Wartungen sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Wesentliche Umbauten oder Modernisierungen (z. B. Austausch der Schließanlage, Upgrade der Sicherheitsstufe) können aktivierungspflichtig sein, wenn sie die Nutzungsdauer verlängern oder den Wert wesentlich erhöhen. Dann sind sie über die Restnutzungsdauer abzuschreiben.
Was passiert mit der AfA, wenn ich den Tresor vorzeitig verkaufe?
Bei Verkauf oder Entnahme des Tresors ist im Abgangsjahr eine Teilwertabschreibung auf den Restbuchwert vorzunehmen. Der Veräußerungserlös abzüglich Restbuchwert ergibt einen Veräußerungsgewinn oder -verlust, der erfolgswirksam zu erfassen ist. Die laufende AfA entfällt ab dem Abgangsmonat.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, AfA-Tabellen – Bundesfinanzministerium, § 240 HGB – Inventar. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


