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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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B. Umlaufvermögen
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
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übermittelt
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Koblenz

Steuerberater Koblenz: GmbH-Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Koblenz für den Jahresabschluss 2025/2026 Ihrer GmbH oder UG? Dieser Artikel erklärt Pflichten nach HGB, Größenklassen, Offenlegungsfristen und zeigt, wie Sie zwischen lokalen Kanzleien und digitalen Steuerberater-Leistungen die richtige Wahl treffen. Inklusive Checkliste, Kostenvergleich und Rheinland-Pfalz-spezifischen Anlaufstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH und UG in Koblenz muss einen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen, prüfen lassen (falls prüfungspflichtig) und beim Unternehmensregister offenlegen. Die Fristen betragen 11 Monate (Klein-GmbH) bzw. 8 Monate (mittel/groß) für die Feststellung und 12 Monate für die Offenlegung. Sie können zwischen einem Steuerberater vor Ort in Koblenz oder digitalen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz wählen – beide Wege bieten Steuerberater-Qualität, unterscheiden sich aber in Flexibilität und Preismodell.

Steuerberater für GmbH und UG in Koblenz finden: Worauf kommt es an?

Wer als Geschäftsführer einer GmbH oder UG in Koblenz einen Steuerberater sucht, steht vor einer Reihe praktischer Fragen: Welche Kanzlei hat freie Kapazitäten? Wer bietet transparente Preise? Und welcher Steuerberater passt fachlich zu meinem Unternehmen? Die klassische Suche über Empfehlungen oder Branchenverzeichnisse ist oft zeitaufwendig und führt nicht immer zur passenden Lösung. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Pflichten klar: Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften einen Jahresabschluss aufstellen, nach § 316 HGB sind mittelgroße und große Gesellschaften prüfungspflichtig, und nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag offengelegt werden.

In Koblenz gibt es eine Vielzahl etablierter Steuerberater-Kanzleien mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Preismodellen. Die Herausforderung: Wartezeiten bis zum Erstgespräch können mehrere Wochen betragen, Honorarvereinbarungen sind oft intransparent, und die Kommunikation läuft häufig noch per Fax oder Post. Wer eine digitale, schnelle und preislich kalkulierbare Lösung sucht, findet in OnlineBilanz eine moderne Alternative: digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter DATEV-, lexoffice- oder sevDesk-Anbindung – ohne Wartezeiten, ohne Papierchaos.

Digitale Steuerberater-Plattform vs. klassische Kanzlei

OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit moderner Software. Ihr Jahresabschluss wird von unseren Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart. Festpreis für GmbH-Jahresabschluss: 499,95 Euro (Stand 2026).

  • Verfügbarkeit: freie Kapazitäten und zeitnahe Bearbeitung?
  • Preistransparenz: Festpreis oder Stundensatz?
  • Digitale Prozesse: DATEV-Schnittstelle, Online-Kommunikation?
  • Fachliche Spezialisierung: GmbH/UG-Jahresabschlüsse, Bilanzierung nach HGB?
  • Erreichbarkeit: persönlicher Ansprechpartner oder anonyme Großkanzlei?

Jahresabschluss-Pflichten für GmbH und UG nach HGB: Das müssen Sie wissen

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in Koblenz – wie bundesweit – unterliegt den handelsrechtlichen Pflichten zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im GmbH-Gesetz (GmbHG). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende Fristen und Anforderungen:

Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 HGB)

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang. Für kleine Kapitalgesellschaften kann der Anhang nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Der Geschäftsführer ist nach § 41 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. In der Praxis bedeutet ‚unverzüglich‘ eine angemessene Frist von drei bis sechs Monaten.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (mittelgroße und große GmbH). Für kleine GmbH und UG gilt eine verlängerte Frist von elf Monaten. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger. Frist für 31.12.2025: spätestens 31.12.2026.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wer die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro – auch ohne vorherige Mahnung. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 droht ab 01.01.2027 das Ordnungsgeld.

Pflicht Rechtsgrundlage Frist (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Aufstellung Jahresabschluss § 264 HGB, § 41 GmbHG Unverzüglich (ca. 3–6 Monate)
Feststellung (klein) § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate)
Feststellung (mittel/groß) § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung § 325 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate)
Ordnungsgeld bei Versäumnis § 335 HGB Ab 01.01.2027

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Regeln gelten für Ihre GmbH?

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet in § 267 HGB zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegung, die Prüfungspflicht sowie die Feststellungsfristen. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme (€) Umsatzerlöse (€) Mitarbeiter (Ø)
Klein ≤ 7,5 Mio. ≤ 15 Mio. ≤ 50
Mittelgroß 7,5–25 Mio. 15–50 Mio. 51–250
Groß > 25 Mio. > 50 Mio. > 250

Für kleine Kapitalgesellschaften gelten Erleichterungen: verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), verkürzte GuV (§ 276 HGB), verkürzter Anhang (§ 288 HGB) und keine Prüfungspflicht (§ 316 Abs. 1 HGB). Die Offenlegung kann in verkürzter Form erfolgen (§ 326 HGB). Mittelgroße und große GmbH müssen den vollständigen Jahresabschluss offenlegen und sind – bei Überschreiten von zwei der drei Schwellenwerte nach § 267 Abs. 2 oder 3 HGB – nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.

„Viele Geschäftsführer in Koblenz unterschätzen die Komplexität der Größenklassen-Zuordnung. Entscheidend ist nicht nur das aktuelle Geschäftsjahr, sondern die Entwicklung über zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage. Wer die Schwellenwerte überschreitet, muss rechtzeitig die Prüfungspflicht berücksichtigen und den Abschlussprüfer bestellen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Auswirkungen auf Offenlegungsumfang und Prüfungspflicht

  • Kleine GmbH/UG: Offenlegung nur Bilanz, ggf. verkürzt (§ 326 HGB). Keine Prüfungspflicht.
  • Mittelgroße GmbH: Offenlegung Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (§ 325 HGB). Prüfungspflicht ab Überschreiten von 2/3 Schwellenwerten.
  • Große GmbH: Vollständige Offenlegung inkl. Lagebericht, verpflichtende Abschlussprüfung (§ 316 HGB), ggf. Konzernabschlusspflicht (§ 290 HGB).

Digitale Steuerberater-Leistungen für Koblenz: Wie funktioniert OnlineBilanz?

OnlineBilanz ist keine Beratungsplattform oder Software-as-a-Service, sondern eine vollwertige Steuerberater-Plattform. Ihr Jahresabschluss wird von unseren zugelassenen Steuerberatern erstellt, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die Koordination zwischen Mandant und Steuerberater-Team übernimmt Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart. Sie erhalten die volle StB-Verantwortung – digital koordiniert, ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen.

So läuft der Jahresabschluss für Ihre Koblenzer GmbH ab

  1. Registrierung und Datenübermittlung: Sie registrieren sich auf OnlineBilanz.de, laden Ihre Buchhaltungsdaten hoch (DATEV, lexoffice, sevDesk oder CSV) und ergänzen notwendige Unterlagen (Kontoauszüge, Verträge, etc.).
  2. Prüfung und Rückfragen: Unser Steuerberater-Team prüft die Vollständigkeit und meldet sich bei Rückfragen direkt – ohne Telefonschleifen, ohne Wartezeiten.
  3. Erstellung des Jahresabschlusses: Die Steuerberater erstellen Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, unter Berücksichtigung Ihrer Größenklasse und branchenspezifischer Besonderheiten.
  4. Unterzeichnung und Bereitstellung: Der fertige Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet und Ihnen digital zur Verfügung gestellt – bereit zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.
  5. Offenlegung (optional): Auf Wunsch übernehmen wir auch die Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Festpreis-Garantie

Jahresabschluss für GmbH: 499,95 Euro. Keine versteckten Kosten, keine Stundensatz-Abrechnung.

DATEV & Co.

Direkte Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk – Ihre Buchhaltungsdaten werden automatisch übernommen.

Für Geschäftsführer in Koblenz bedeutet das: Sie arbeiten mit einem deutschlandweit tätigen Steuerberater-Team, das spezialisiert ist auf GmbH- und UG-Jahresabschlüsse – ohne regionale Einschränkungen, ohne Kapazitätsengpässe. Die fachliche Qualität bleibt dieselbe wie bei einer klassischen Kanzlei vor Ort, die Abwicklung ist jedoch schneller, transparenter und oft kostengünstiger.

Festpreis vs. Stundensatz: Was kostet ein Jahresabschluss wirklich?

Die Honorargestaltung für Steuerberater-Leistungen ist in Deutschland grundsätzlich frei verhandelbar – die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) definiert lediglich Orientierungsrahmen. In der Praxis arbeiten die meisten klassischen Kanzleien mit Stundensätzen zwischen 120 und 250 Euro oder orientieren sich an den Tabellenwerten der StBVV. Das Problem: Der Gegenstandswert für einen Jahresabschluss hängt von der Bilanzsumme oder dem Umsatz ab, und der finale Rechnungsbetrag ist für den Mandanten oft erst nach Abschluss der Arbeit transparent.

Klassisches Honorarmodell: Stundensatz und StBVV

Ein Beispiel: Eine kleine GmbH in Koblenz mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro und einem Jahresumsatz von 800.000 Euro benötigt einen Jahresabschluss. Nach StBVV (§ 35, Tabelle B) liegt die 10/10-Gebühr bei einem Gegenstandswert von 800.000 Euro bei ca. 1.290 Euro. Je nach Schwierigkeit kann die Kanzlei einen Faktor zwischen 5/10 und 40/10 ansetzen – die Bandbreite liegt also zwischen 645 und 5.160 Euro. Hinzu kommen ggf. Auslagen, Umsatzsteuer und Nebenkosten.

Bei Stundensatz-Abrechnung fallen für einen typischen GmbH-Jahresabschluss (klein) zwischen 5 und 15 Stunden an – bei 150 Euro/Stunde also 750 bis 2.250 Euro. Die tatsächliche Summe hängt ab von: Qualität der Vorbuchhaltung, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Komplexität (z. B. Rückstellungen, Abgrenzungen, latente Steuern), Rückfragen und Korrekturen.

Festpreis-Modell: Transparenz und Planbarkeit

OnlineBilanz bietet für den GmbH-Jahresabschluss einen transparenten Festpreis von 499,95 Euro (Stand 2026). Dieser Preis gilt für kleine bis mittelgroße GmbH und UG mit Standardgeschäftsmodellen (Handel, Dienstleistung, E-Commerce, SaaS). Enthalten sind: Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang, fachliche Prüfung durch zugelassene Steuerberater, rechtsverbindliche Unterzeichnung und digitale Bereitstellung. Nicht enthalten: Abschlussprüfung (§ 316 HGB), Lagebericht, Steuererklärungen, laufende Buchhaltung.

499,95 €

Festpreis GmbH-Jahresabschluss

120–250 €

Stundensatz klassische Kanzlei

1.290 €

StBVV 10/10-Gebühr (Beispiel)

„Für Geschäftsführer ist der Festpreis oft die bessere Wahl: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet, und können budgetieren. Bei klassischen Kanzleien erleben wir immer wieder, dass Mandanten von der Schlussrechnung überrascht werden – nicht weil die Kanzlei unseriös ist, sondern weil der Aufwand schwer kalkulierbar war.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich welches Modell?

Festpreis: Ideal für standardisierte GmbH/UG mit übersichtlicher Buchhaltung, transparente Kalkulation, keine Überraschungen. Stundensatz/StBVV: Sinnvoll bei sehr komplexen Sachverhalten, Sonderfragen (z. B. Konzernabschluss, Umwandlungen), individueller Beratungsbedarf über den Jahresabschluss hinaus.

Häufige Fehler bei Jahresabschluss und Offenlegung – und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis begegnen unsere Steuerberater immer wieder denselben Fehlern, die Geschäftsführer von GmbH und UG in Koblenz und bundesweit machen. Viele dieser Fehler sind vermeidbar, führen aber zu Ordnungsgeldern, Haftungsrisiken oder unnötigen Kosten. Hier die wichtigsten Stolperfallen – und wie Sie sie umgehen.

Fehler 1: Versäumte Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss innerhalb von acht Monaten (mittelgroß/groß) bzw. elf Monaten (klein) nach Bilanzstichtag erfolgen. Wer diese Frist versäumt, riskiert persönliche Haftung des Geschäftsführers (§ 43 GmbHG) und kann die Offenlegungsfrist nicht mehr einhalten. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung spätestens bis 31.08.2026 (mittel/groß) bzw. 30.11.2026 (klein).

Fehler 2: Offenlegung beim falschen Portal

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Wer noch immer beim Bundesanzeiger einreicht, erfüllt die gesetzliche Offenlegungspflicht nicht und muss mit Ordnungsgeld rechnen.

Achtung: Unternehmensregister, nicht Bundesanzeiger

Die Offenlegung erfolgt seit 01.08.2022 ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist als Offenlegungsportal nicht mehr zulässig. Falsche Einreichungen werden nicht anerkannt.

Fehler 3: Unvollständige oder fehlerhafte Bilanzierung

Typische Bilanzierungsfehler: Fehlende Rückstellungen (§ 249 HGB), falsche Bewertung von Vorräten (§ 256 HGB), unzutreffende Abschreibungen (§ 253 HGB), nicht gebuchte Abgrenzungen (§ 250 HGB). Solche Fehler führen nicht nur zu einem falschen Jahresergebnis, sondern können bei einer späteren Betriebsprüfung oder Abschlussprüfung (§ 316 HGB) aufgedeckt werden – mit Korrekturaufwand und ggf. steuerlichen Nachforderungen.

Fehler 4: Keine rechtzeitige Beauftragung des Steuerberaters

Viele Geschäftsführer wenden sich erst im Oktober oder November an einen Steuerberater – zu spät, um die Feststellungsfrist einzuhalten. Klassische Kanzleien in Koblenz haben zu diesem Zeitpunkt oft keine freien Kapazitäten mehr. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, sollte spätestens im zweiten Quartal nach Bilanzstichtag aktiv werden. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier einen Vorteil: keine Wartezeiten, sofortige Bearbeitung.

  • Feststellungsfrist (8 bzw. 11 Monate) im Blick behalten und Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen
  • Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht beim Bundesanzeiger
  • Vollständige Buchhaltung: Rückstellungen, Abschreibungen, Abgrenzungen prüfen
  • Steuerberater frühzeitig beauftragen (spätestens 6 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Größenklasse nach § 267 HGB prüfen: ggf. Prüfungspflicht berücksichtigen

„Die häufigste Ursache für Ordnungsgelder ist nicht böse Absicht, sondern schlicht Unkenntnis oder Zeitmangel. Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität und die Fristen. Wer sich rechtzeitig Unterstützung holt – ob klassisch vor Ort oder digital über OnlineBilanz – vermeidet diese Fehler zuverlässig.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Rheinland-Pfalz: Besonderheiten und Anlaufstellen für Koblenzer GmbH

Koblenz ist Sitz der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz, zuständig für die Regionen Mittelrhein und nördliches Rheinland-Pfalz. Die IHK führt das Handelsregister für Koblenz und Umgebung – hier werden Gesellschaften eingetragen, Änderungen (Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen) publiziert und Jahresabschlüsse offengelegt (seit DiRUG über das Unternehmensregister, das die Daten an die IHK weiterleitet).

IHK Koblenz: Handelsregister und Beratung

Die IHK Koblenz bietet Existenzgründern und etablierten Unternehmen Beratung zu Rechtsformen, Gründungsformalitäten und Handelsregisteranmeldungen. Für Jahresabschluss und Bilanzierung ist die IHK jedoch nicht zuständig – diese Aufgaben obliegen dem Geschäftsführer bzw. dem von ihm beauftragten Steuerberater. Kontakt: IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz, www.ihk-koblenz.de.

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz führt die Berufsregister aller zugelassenen Steuerberater im Bundesland. Wer einen Steuerberater in Koblenz sucht, kann über die Suchfunktion der Kammer (www.stbk-rlp.de) nach Kanzleien in der Region filtern. Wichtig: Die Kammer prüft die fachliche Qualifikation, gibt aber keine Empfehlungen oder Qualitätsbewertungen ab.

Finanzamt Koblenz

Das Finanzamt Koblenz ist zuständig für die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer (zusammen mit der Stadt Koblenz) und Umsatzsteuer der hier ansässigen Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss selbst muss dem Finanzamt nicht eingereicht werden – wohl aber die Körperschaftsteuererklärung (§ 31 KStG) und ggf. die Gewerbesteuererklärung (§ 14a GewStG). Fristen und Anforderungen richten sich nach der Abgabenordnung (AO) und können von den handelsrechtlichen Offenlegungsfristen abweichen.

IHK Koblenz

Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Gründungsberatung. www.ihk-koblenz.de

Steuerberaterkammer RLP

Suche nach zugelassenen Steuerberatern in Rheinland-Pfalz. www.stbk-rlp.de

Bundesweit tätig: OnlineBilanz kennt keine regionalen Grenzen

OnlineBilanz arbeitet mit zugelassenen Steuerberatern, die bundesweit tätig sind. Ob Koblenz, Stuttgart oder Hamburg: Die fachliche Qualität, die Fristen nach HGB und GmbHG sowie die Offenlegungspflichten sind deutschlandweit identisch. Sie profitieren von digitaler Effizienz, ohne auf regionale Ansprechpartner angewiesen zu sein.

Checkliste: Jahresabschluss 2025/2026 für Ihre GmbH oder UG in Koblenz

Für Geschäftsführer, die den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 im Jahr 2026 erstellen müssen, haben wir eine kompakte Checkliste zusammengestellt. Sie deckt alle wesentlichen Schritte ab – von der Vorbereitung über die Feststellung bis zur Offenlegung.

1. Vorbereitung: Buchhaltung abschließen (Januar–März 2026)

  • Alle Geschäftsvorfälle 2025 gebucht (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Bankauszüge)
  • Kassenberichte, Kreditkartenabrechnungen, PayPal-/Stripe-Konten abgestimmt
  • Offene Posten (Debitoren/Kreditoren) geprüft und abgeglichen
  • Abschreibungen nach § 253 HGB berechnet (Anlagevermögen)
  • Rückstellungen gebildet (§ 249 HGB): Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen, Steuerrückstellungen
  • Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen gebucht (§ 250 HGB)

2. Erstellung Jahresabschluss (April–Juni 2026)

  • Steuerberater beauftragen (klassisch vor Ort oder digital über OnlineBilanz)
  • Unterlagen bereitstellen: Buchführungsdaten (DATEV, lexoffice, sevDesk), Verträge, Inventurlisten, Darlehensverträge
  • Bilanz, GuV und Anhang erstellen lassen (§ 264 HGB)
  • Jahresabschluss durch Steuerberater prüfen und unterzeichnen lassen
  • Größenklasse nach § 267 HGB prüfen: klein, mittelgroß oder groß?

3. Feststellung durch Gesellschafterversammlung (spätestens August/November 2026)

  • Gesellschafterversammlung einberufen (Ladungsfrist nach Satzung beachten)
  • Jahresabschluss vorlegen und von Gesellschaftern feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellen und von allen Gesellschaftern unterzeichnen
  • Frist: mittelgroß/groß bis 31.08.2026, klein bis 30.11.2026

4. Offenlegung beim Unternehmensregister (spätestens Dezember 2026)

  • Jahresabschluss in offenlegungsfähiger Form aufbereiten (ggf. verkürzte Form nach § 326 HGB)
  • Einreichung beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) über Bundesanzeiger Verlag
  • Frist: spätestens 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Bestätigung der Offenlegung archivieren (Nachweis für Finanzamt, IHK, Betriebsprüfung)

„Wer diese Checkliste Schritt für Schritt abarbeitet, vermeidet Ordnungsgelder, Haftungsrisiken und Stress. Besonders wichtig: Steuerberater frühzeitig beauftragen und die Feststellungsfrist im Auge behalten. Wer im November 2026 erst anfängt, hat ein Problem.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz übernimmt Schritte 2–4 für Sie

Unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, bereitet ihn zur Feststellung vor und übernimmt auf Wunsch auch die Einreichung beim Unternehmensregister. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft – wir sorgen für Compliance und Rechtssicherheit.

Fazit: Steuerberater in Koblenz vor Ort oder digitale Lösung – was passt zu Ihnen?

Die Wahl zwischen einem klassischen Steuerberater in Koblenz und einer digitalen Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab. Beide Wege führen zum Ziel – einem rechtskonformen, fachlich korrekten Jahresabschluss nach HGB. Entscheidend sind Ihre Prioritäten: persönlicher Kontakt vor Ort, regionale Verwurzelung und individuelle Beratung auf der einen Seite – oder Geschwindigkeit, Transparenz, Festpreise und digitale Effizienz auf der anderen Seite.

Klassischer Steuerberater in Koblenz: Stärken und Schwächen

Stärken

  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort, Büro in Koblenz oder Umgebung
  • Individuelle Beratung zu komplexen Fragestellungen (Umstrukturierung, Unternehmenskauf, etc.)
  • Langjährige Mandantenbeziehung, persönliches Vertrauen
  • Regionale Netzwerke (IHK, Banken, Rechtsanwälte)

Schwächen

  • Wartezeiten: freie Kapazitäten oft erst nach Wochen oder Monaten
  • Intransparente Honorargestaltung (Stundensatz, StBVV-Gebühren)
  • Papierbasierte Prozesse, Fax, postalischer Versand
  • Höhere Kosten durch lokale Overhead-Kosten (Miete, Personal)

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Plattform für Koblenz

Stärken

  • Festpreis-Garantie: 499,95 Euro für GmbH-Jahresabschluss (Stand 2026)
  • Sofortige Bearbeitung, keine Wartezeiten oder Kapazitätsengpässe
  • Digitale Prozesse: DATEV-, lexoffice-, sevDesk-Anbindung, Online-Kommunikation
  • Zugelassene Steuerberater, rechtsverbindliche Unterzeichnung, volle StB-Verantwortung
  • Bundesweit tätig: keine regionalen Grenzen, gleiche Qualität überall

Schwächen

  • Kein persönliches Büro in Koblenz, keine Face-to-Face-Termine
  • Standardisierte Prozesse: für sehr individuelle Sonderfälle ggf. weniger geeignet
  • Vertrauen in digitale Plattform erforderlich (statt langjährige persönliche Beziehung)

Für die meisten Geschäftsführer von kleinen und mittelgroßen GmbH und UG in Koblenz mit Standardgeschäftsmodellen (Handel, Dienstleistung, E-Commerce, SaaS) bietet OnlineBilanz die effizientere, kostengünstigere und transparentere Lösung. Sie erhalten die gleiche fachliche Qualität – erstellt von zugelassenen Steuerberatern – zu einem Bruchteil der klassischen Kosten und ohne Wartezeiten. Wer hingegen sehr komplexe Sachverhalte (Konzernabschlüsse, Umwandlungen, internationale Verflechtungen) oder intensiven Beratungsbedarf über den Jahresabschluss hinaus hat, ist bei einer spezialisierten Kanzlei vor Ort oft besser aufgehoben.

„Viele Mandanten aus Koblenz und Umgebung, die zu OnlineBilanz wechseln, berichten von einem Aha-Erlebnis: ‚Warum habe ich das nicht früher gemacht?‘ Die Kombination aus Festpreis, Geschwindigkeit und digitaler Transparenz überzeugt. Und wenn doch einmal Rückfragen auftauchen, ist unser Team sofort erreichbar – nicht erst nach der nächsten Terminlücke in drei Wochen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ob klassisch oder digital: Entscheidend ist, dass Sie die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung) einhalten, einen fachlich korrekten Jahresabschluss erhalten und keine bösen Überraschungen bei den Kosten erleben. OnlineBilanz bietet Ihnen genau das – mit der vollen fachlichen Verantwortung zugelassener Steuerberater, transparent, schnell und rechtssicher.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Rechtlich dürfen Sie als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen – die Pflicht zur Erstellung liegt bei Ihnen nach § 264 HGB. Ein Steuerberater ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (außer bei prüfungspflichtigen Gesellschaften, wo ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden muss). In der Praxis empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater jedoch dringend, um steuerrechtliche Gestaltungsspielräume zu nutzen, Bilanzierungsfehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Wie finde ich die für mich zuständige Steuerberaterkammer in Rheinland-Pfalz?

Für Koblenz und ganz Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz zuständig. Über deren Online-Verzeichnis können Sie zugelassene Steuerberater in Koblenz suchen und prüfen. Die Kammer bietet auch Informationen zu Gebührenordnung (StBVV) und Berufsrecht.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Zusätzlich können Geschäftsführer persönlich haften, wenn die Gesellschaft Schaden erleidet (z. B. Reputationsverlust, Kreditverweigerung).

Muss ich als Klein-UG auch eine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB dürfen nach § 326 Abs. 1 HGB ausschließlich die Bilanz offenlegen – die GuV muss nicht veröffentlicht werden. Das gilt auch für UGs, die die Schwellenwerte unterschreiten (≤ 350.000 € Bilanzsumme, ≤ 700.000 € Umsatz, ≤ 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt). Anhang und Lagebericht entfallen bei Kleinstgesellschaften ebenfalls.

Kann ich den Jahresabschluss nachträglich ändern, wenn ich einen Fehler entdecke?

Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss grundsätzlich bindend. Korrekturen sind nur in engen Grenzen möglich: bei offenbaren Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler) oder wesentlichen Fehlern, die eine erneute Feststellung rechtfertigen. In solchen Fällen muss die Gesellschafterversammlung den Abschluss erneut beschließen und die korrigierte Fassung offenlegen. Eine nachträgliche Änderung ist oft aufwendig und sollte vermieden werden – lassen Sie den Abschluss vor Feststellung sorgfältig durch Ihren Steuerberater prüfen.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für den Jahresabschluss vorlegen?

Typischerweise benötigt der Steuerberater: vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV- oder Software-Export), Bankkontoauszüge, Kassen- und Rechnungsbelege, Anlageverzeichnis, Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Miete, Leasing), Bescheide (Finanzamt, Sozialversicherung), Gesellschafterbeschlüsse und ggf. Lohnabrechnungen. Je vollständiger und digitaler Sie die Unterlagen bereitstellen, desto schneller und günstiger wird der Jahresabschluss.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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