Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Darmstadt

Steuerberater Darmstadt 2026: Jahresabschluss GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer als Geschäftsführer einer GmbH oder UG in Darmstadt einen Jahresabschluss erstellen lassen muss, steht vor der Wahl: klassischer Steuerberater vor Ort oder digitale Steuerberatung mit Festpreis? Ähnliche Anforderungen gelten für Unternehmen in anderen bayerischen und hessischen Städten – einen Überblick über digitale Lösungen bietet etwa unser Steuerberater Regensburg. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Pflichten nach § 264 HGB und § 325 HGB, erklärt Fristen für 2026, Kosten, digitale Lösungen mit DATEV und lexoffice sowie die Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei fehlerhaftem Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH und UG in Darmstadt muss nach § 264 HGB einen Jahresabschluss erstellen und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Feststellungsfrist bis 30.11.2026 (Kleinst-GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße GmbH), die Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026. Geschäftsführer können zwischen klassischen Steuerberatern in Darmstadt oder digitalen Steuerberatungs-Plattformen mit transparenten Festpreisen wählen.

Warum benötigen GmbH und UG in Darmstadt einen Steuerberater für den Jahresabschluss?

Jede GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Darmstadt ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser muss einen handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften einen Anhang umfassen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB eine Erleichterung, dennoch müssen sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten.

Die Komplexität des Handels- und Steuerrechts, die Anforderungen an Bilanzierung nach HGB, die korrekte Anwendung von Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB sowie die Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) machen die Mandatierung eines Steuerberaters für die meisten Geschäftsführer unerlässlich. Ein Fehler in der Bilanzierung kann nicht nur zu steuerlichen Nachforderungen führen, sondern auch die Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG auslösen.

Hinweis

Pflicht zur Feststellung: Der Jahresabschluss muss nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach Bilanzstichtag von den Gesellschaftern festgestellt werden. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist für kleine GmbH also am 30.11.2026.

  • Handelsrechtlicher Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB mit Bilanz und GuV
  • Steuerliche Gewinnermittlung und Körperschaftsteuererklärung nach § 31 KStG
  • Gewerbesteuererklärung nach § 14 GewStG
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach § 18 UStG
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten

Digitale Steuerberatung oder klassischer Steuerberater in Darmstadt – welche Lösung passt?

Geschäftsführer in Darmstadt stehen vor der Wahl: Den klassischen Steuerberater vor Ort beauftragen oder auf eine digitale Steuerberater-Plattform setzen. Beide Modelle haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich jedoch erheblich in Arbeitsweise, Preisgestaltung und Kommunikation.

Der klassische Steuerberater in Darmstadt

Ein lokaler Steuerberater in Darmstadt bietet den persönlichen Kontakt vor Ort. Termine finden in der Kanzlei statt, Unterlagen werden oft noch in Papierform oder per E-Mail übermittelt. Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen für einzelne Tätigkeiten vorsieht. Je nach Gegenstandswert und gewähltem Gebührensatz können die Kosten für einen Jahresabschluss stark variieren – von wenigen hundert bis mehrere tausend Euro.

Die digitale Steuerberater-Plattform

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Unterstützung. Der gesamte Prozess – von der Dokumentenübermittlung über die Buchhaltung bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses – läuft digital ab. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail, Video-Call oder über das Mandantenportal. Alle Belege und Auswertungen sind jederzeit online verfügbar.

Klassischer Steuerberater

  • Persönlicher Kontakt vor Ort in Darmstadt
  • Abrechnung nach StBVV (variabler Gebührenrahmen)
  • Oft Papier- oder E-Mail-basiert
  • Wartezeiten bei Terminvergabe möglich
  • Regionale Vernetzung und Branchenkenntnisse

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Zugelassene Steuerberater, digital koordiniert
  • Transparente Festpreise (z.B. €499,95 für GmbH-Jahresabschluss)
  • Vollständig digitaler Prozess, DATEV/lexoffice/sevDesk-Anbindung
  • Schnelle Kommunikation ohne Terminengpässe
  • Bundesweite Verfügbarkeit, ortsunabhängig

„Viele Mandanten aus Darmstadt und dem Rhein-Main-Gebiet schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz. Sie erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und jederzeit Zugriff auf alle Unterlagen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet ein Jahresabschluss für GmbH und UG in Darmstadt?

Die Kosten für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG variieren je nach Kanzlei, Umfang der Buchhaltung, Gegenstandswert und gewähltem Abrechnungsmodell. Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) richtet sich das Honorar nach Zeitaufwand oder Gegenstandswert. Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sieht § 35 StBVV eine Gebührenspanne vor, die je nach Schwierigkeitsgrad zwischen 10/10 und 40/10 des Gegenstandswerts liegt.

Abrechnungsmodelle im Vergleich

Abrechnungsmodell Grundlage Typische Kosten GmbH (klein) Planbarkeit
Nach StBVV (Gegenstandswert) § 35 StBVV, Mittelgebühr 800 – 2.500 € Mittel (abhängig vom Ergebnis)
Nach StBVV (Zeithonorar) § 13 StBVV, Stundensatz 60–150 € 1.200 – 3.000 € Gering (Aufwand variabel)
Festpreis digital Pauschalvereinbarung 499 – 799 € Hoch (fixer Preis)

Wer Planungssicherheit wünscht, findet in Festpreis-Modellen eine attraktive Alternative. Plattformen wie OnlineBilanz bieten den Jahresabschluss für kleine GmbH und UG zu einem transparenten Festpreis von €499,95 an – erstellt durch zugelassene Steuerberater für GmbH & UG, inklusive Offenlegung und digitaler Dokumentenverwaltung.

Achtung

Achtung bei Offenlegungsfristen: Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister einreicht, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag – bei Stichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026.

Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung in Darmstadt?

Für Geschäftsführer von GmbH und UG in Darmstadt sind drei zentrale Fristen zu beachten: die Aufstellung des Jahresabschlusses, dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung und die Offenlegung beim Unternehmensregister. Diese Fristen sind im GmbHG und HGB klar geregelt und bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen.

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31. März 2026.

2. Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss feststellen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große von 8 Monaten nach Bilanzstichtag. Bei Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies für kleine GmbH: Feststellung bis 30. November 2026.

3. Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag offengelegt werden. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Der Bundesanzeiger wird nicht mehr als Offenlegungsmedium genutzt.

  • Jahresabschluss aufstellen bis 31.03.2026 (bei Bilanzstichtag 31.12.2025)
  • Jahresabschluss feststellen durch Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026
  • Bei Versäumnis droht Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 – 25.000 €)

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten und die Offenlegung fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht wird. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz übernehmen die Offenlegung im Rahmen des Festpreis-Pakets.

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit DATEV, lexoffice und sevDesk?

Moderne Buchführung und Jahresabschlusserstellung basieren auf digitalen Buchhaltungssystemen. Die meisten Steuerberater in Darmstadt arbeiten mit DATEV, der Marktführer-Software im Steuerberatungsbereich. Viele Mandanten nutzen jedoch cloudbasierte Lösungen wie lexoffice oder sevDesk für ihre laufende Buchhaltung. Die Frage ist: Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen diesen Systemen und dem Steuerberater?

DATEV: Der Standard in der Steuerberatung

DATEV bietet ein umfassendes Ökosystem für Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Steuerberater erhalten über DATEV Unternehmen online direkten Zugriff auf die Buchhaltungsdaten ihrer Mandanten. Belege können über die DATEV-App oder das Portal hochgeladen werden, die Verbuchung erfolgt durch den Steuerberater oder dessen Team.

lexoffice und sevDesk: Cloud-Buchhaltung für Unternehmer

Viele Geschäftsführer schätzen die Benutzerfreundlichkeit von lexoffice (Lexware) oder sevDesk. Diese Cloud-Lösungen ermöglichen die eigenständige Erfassung von Belegen, Rechnungsstellung und Banking. Beide Systeme bieten Schnittstellen zu DATEV, sodass die Daten per Export an den Steuerberater übermittelt werden können.

Hinweis

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten nahtlose Anbindungen an DATEV, lexoffice und sevDesk. Mandanten können ihre gewohnte Software weiternutzen – die Daten werden automatisch synchronisiert, der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater in DATEV erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

DATEV

  • Vollständige Fibu, Lohn, Jahresabschluss
  • Direkter Zugriff für Steuerberater
  • DATEV Unternehmen online für Mandanten
  • GoBD-konforme Archivierung

lexoffice

  • Einfache Bedienung für Unternehmer
  • Belege, Rechnungen, Banking
  • DATEV-Export-Schnittstelle
  • Automatische Belegerfassung (OCR)

sevDesk

  • Rechnungsstellung und Buchhaltung
  • Banking-Integration
  • DATEV-Export für Steuerberater
  • Mobile App für unterwegs

Die Wahl der Software hängt von den individuellen Anforderungen ab. Wer die Buchhaltung weitgehend selbst führt, profitiert von lexoffice oder sevDesk. Wer den gesamten Prozess an den Steuerberater delegiert, nutzt DATEV Unternehmen online oder eine digitale Plattform, die alle Systeme integriert.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für GmbH in Hessen und Darmstadt?

Unternehmen in Darmstadt unterliegen den bundeseinheitlichen Regelungen für Körperschaftsteuer (15 % nach § 23 KStG) und Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KSt). Die Gewerbesteuer wird jedoch von der jeweiligen Gemeinde erhoben und ist von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes abhängig. Dieser variiert zwischen den Kommunen erheblich.

Gewerbesteuer-Hebesatz in Darmstadt (2026)

Die Stadt Darmstadt hat für 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 465 % festgelegt. Damit liegt Darmstadt im Vergleich zu anderen hessischen Städten im oberen Mittelfeld. Zum Vergleich: Frankfurt am Main hat einen Hebesatz von 460 %, Wiesbaden 440 %, Offenbach 460 %.

465 %

Gewerbesteuer-Hebesatz Darmstadt 2026

15 %

Körperschaftsteuer (bundeseinheitlich)

5,5 %

Solidaritätszuschlag auf KSt

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird nach folgendem Schema berechnet: Gewinn aus Gewerbebetrieb (ermittelt nach § 7 GewStG) wird um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht und um Kürzungen (§ 9 GewStG) vermindert. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag. Davon wird ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Auf den verbleibenden Betrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der resultierende Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde (465 % in Darmstadt) multipliziert.

Beispiel: Eine GmbH in Darmstadt erzielt einen Gewerbeertrag von 100.000 €. Nach Abzug des Freibetrags (24.500 €) verbleiben 75.500 €. Darauf entfallen 3,5 % Steuermesszahl = 2.642,50 € Messbetrag. Multipliziert mit dem Hebesatz 465 % ergibt sich eine Gewerbesteuer von 12.287,63 €.

„Die Gewerbesteuer ist für viele GmbH und UG die größte steuerliche Belastung. Eine sorgfältige Planung der Hinzurechnungen und Kürzungen – etwa bei Finanzierungskosten oder Beteiligungserträgen – kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Hier zahlt sich die Beratung durch einen Steuerberater aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für die korrekte Ermittlung der Gewerbesteuer und die Optimierung der steuerlichen Belastung ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater empfehlenswert. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz erstellen die Gewerbesteuererklärung im Rahmen des Jahresabschluss-Pakets und berücksichtigen alle relevanten Hinzurechnungen und Kürzungen.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer bei fehlerhaftem Jahresabschluss?

Geschäftsführer einer GmbH oder UG tragen nicht nur die operative Verantwortung für das Unternehmen, sondern haften persönlich für die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Pflichten. Die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gehört zu den zentralen Pflichten nach § 41 GmbHG. Verstöße können weitreichende Konsequenzen haben.

Persönliche Haftung nach § 43 GmbHG

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haften Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber für den Ersatz des Schadens, den sie durch Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Dazu gehört auch die Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht aufstellt, die Offenlegung unterlässt oder fehlerhafte Bilanzen erstellt, kann von der Gesellschaft oder deren Gläubigern in Anspruch genommen werden.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die gesetzlichen Vertreter – also die Geschäftsführer – persönlich. Die Zahlung kann nicht von der GmbH übernommen werden.

Insolvenzrechtliche Haftung

Besonders kritisch wird es, wenn ein Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO verletzt. Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Prüfung der Überschuldung setzt jedoch eine ordnungsgemäße Bilanz voraus. Fehlt diese, kann der Geschäftsführer die Überschuldung nicht rechtzeitig erkennen und haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden (§ 15b InsO).

Achtung

Haftungsfalle Überschuldung: Geschäftsführer müssen die Vermögenslage der GmbH kontinuierlich überwachen. Ohne aktuellen Jahresabschluss und Zwischenbilanzen ist eine verlässliche Überschuldungsprüfung nicht möglich. Wer die Insolvenzantragspflicht verletzt, haftet persönlich – unbeschränkt und mit dem Privatvermögen.

  • Persönliche Haftung nach § 43 GmbHG bei Pflichtverletzungen
  • Ordnungsgeld 500 – 25.000 € bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)
  • Persönliche Haftung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)
  • Steuerhaftung nach § 69 AO bei schuldhafter Nichtabgabe von Steuererklärungen
  • Strafbarkeit nach § 283 StGB (Bankrott) bei vorsätzlichem Vermögensverfall

Um diese Haftungsrisiken zu minimieren, ist die fristgerechte Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater unerlässlich. Wer den Jahresabschluss digital durch zugelassene Steuerberater erstellen lässt – etwa über OnlineBilanz – stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und erhält gleichzeitig eine verlässliche Grundlage für die Überwachung der Vermögenslage.

OnlineBilanz als digitale Alternative für Darmstädter Geschäftsführer

Geschäftsführer von GmbH und UG in Darmstadt, die ihren Jahresabschluss effizient, transparent und zu einem fairen Preis erstellen lassen möchten, finden in OnlineBilanz eine moderne Alternative zum klassischen Steuerberater vor Ort. Das Modell funktioniert dabei unabhängig vom Standort: So können beispielsweise auch Unternehmen, die einen Steuerberater für den GmbH-Abschluss in Gronau suchen, auf dieselbe Plattform zurückgreifen. OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit digitaler Koordination und Software-Unterstützung – für eine ortsunabhängige und strukturierte Abwicklung des Jahresabschlusses.

So funktioniert OnlineBilanz

Nach der Anmeldung auf der Plattform werden alle relevanten Unternehmensdaten und Belege digital hochgeladen. OnlineBilanz unterstützt die Anbindung von DATEV, lexoffice und sevDesk, sodass bestehende Buchhaltungsdaten nahtlos übernommen werden können. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner den gesamten Prozess zwischen Mandant und dem Steuerberater-Team. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten

OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für kleine GmbH und UG zu einem Festpreis von €499,95 an. Im Preis enthalten sind die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz, GuV), die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Es gibt keine variablen Gebühren nach StBVV, keine Überraschungen bei der Abrechnung.

  • Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater (rechtsverbindlich unterzeichnet)
  • Festpreis €499,95 für kleine GmbH/UG – keine versteckten Kosten
  • Digitale Koordination durch Servet Gündogan, Büroleiter Stuttgart
  • DATEV-, lexoffice- und sevDesk-Anbindung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister inklusive
  • Jederzeit Zugriff auf alle Unterlagen im Mandantenportal

„Wir erleben, dass viele Mandanten aus Darmstadt und dem Rhein-Main-Gebiet die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz schätzen. Sie müssen nicht auf persönliche Betreuung verzichten, profitieren aber von kürzeren Bearbeitungszeiten und voller Transparenz bei den Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz richtet sich an Geschäftsführer, die Wert auf moderne Arbeitsweise, transparente Preise und Steuerberater-Qualität legen. Die Plattform verbindet das Beste aus beiden Welten: die fachliche Kompetenz zugelassener Steuerberater und die Effizienz digitaler Prozesse. Wer seinen Jahresabschluss 2025/2026 für seine Darmstädter GmbH oder UG erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de alle Informationen und kann direkt online starten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer einer Kleinst-UG in Darmstadt den Jahresabschluss selbst erstellen?

Rechtlich ist das grundsätzlich möglich, sofern Sie über die notwendigen buchhalterischen und steuerlichen Kenntnisse verfügen. Allerdings haftet der Geschäftsführer persönlich für fehlerhafte Jahresabschlüsse nach § 43 GmbHG. In der Praxis empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, da dieser die fachliche Richtigkeit gewährleistet, haftungsrechtlich verantwortlich zeichnet und Sie vor persönlichen Risiken schützt. Zudem erkennt das Finanzamt steuerberaterlich erstellte Abschlüsse in der Regel ohne weitere Rückfragen an.

Muss ich als Darmstädter GmbH zwingend einen Steuerberater aus Darmstadt beauftragen?

Nein, es besteht keine regionale Bindung. Sie können bundesweit jeden zugelassenen Steuerberater oder eine digitale Steuerberatungsplattform beauftragen. Entscheidend ist, dass der Steuerberater über die notwendige Zulassung nach § 32 StBerG verfügt und mit den Anforderungen des HGB und der steuerlichen Vorschriften in Hessen vertraut ist. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz arbeiten mit bundesweit zugelassenen Steuerberatern und bieten transparente Festpreise ohne regionale Aufschläge.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größe der Gesellschaft, Dauer der Verspätung und Wiederholungsfällen. Zudem kann das Ordnungsgeld mehrfach festgesetzt werden, solange die Offenlegungspflicht nicht erfüllt ist. Geschäftsführer haften persönlich für die rechtzeitige Offenlegung und müssen nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für den Jahresabschluss übergeben?

Für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigt Ihr Steuerberater folgende Unterlagen: Buchhaltungsdaten (idealerweise DATEV, lexoffice oder sevDesk), Kontoauszüge aller Geschäftskonten, Kreditkartenbelege, Kassen- und Barbelege, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Inventurlisten zum Bilanzstichtag, Nachweise über Anlagevermögen und Abschreibungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise sowie alle steuerrelevanten Bescheide. Bei digitaler Zusammenarbeit erfolgt der Upload meist über eine gesicherte Plattform oder direkte Schnittstellen zur Buchhaltungssoftware.

Kann mein Steuerberater in Darmstadt auch die Gewerbesteuererklärung für mich übernehmen?

Ja, die Erstellung der Gewerbesteuererklärung gehört zum klassischen Leistungsspektrum eines Steuerberaters. Die Gewerbesteuer wird in Darmstadt mit einem Hebesatz von 460 % auf den Gewerbeertrag erhoben. Ihr Steuerberater ermittelt den Gewerbeertrag, berücksichtigt Freibeträge und Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und reicht die Erklärung fristgerecht beim Finanzamt Darmstadt ein. Bei digitalen Steuerberatungsplattformen wie OnlineBilanz ist die Gewerbesteuererklärung in der Regel im Festpreis für den Jahresabschluss enthalten.

Wie lange muss ich meinen Jahresabschluss und die Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare und Buchungsbelege zehn Jahre. Für Handels- und Geschäftsbriefe gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte bzw. der Beleg entstanden ist. Bei digitaler Buchhaltung müssen Sie sicherstellen, dass die Unterlagen während der gesamten Frist revisionssicher gespeichert und jederzeit maschinell auswertbar sind, etwa nach den GoBD-Richtlinien.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz