Steuerberater Neu-Ulm 2026 – GmbH-Jahresabschluss
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Geschäftsführer in Neu-Ulm stehen vor der Wahl: lokale Steuerberaterkanzlei oder digitale Plattform für den Jahresabschluss 2026? Dieser Artikel erklärt alle Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG, vergleicht Honorarstrukturen und zeigt, wie Sie mit OnlineBilanz transparent und ohne Wartezeiten arbeiten – mit zugelassenen Steuerberatern im Hintergrund.
Kurzantwort
Für den GmbH-Jahresabschluss 2026 gelten die Feststellungsfrist von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG sowie die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Steuerberater in Neu-Ulm rechnen nach StBVV ab – ähnlich wie Steuerberater für den GmbH-Abschluss in anderen Regionen, etwa in Apolda. OnlineBilanz bietet deutschlandweit digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und moderner Schnittstelle zu DATEV, lexoffice und sevDesk.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerberater in Neu-Ulm für GmbH-Jahresabschlüsse
- Fristen und Pflichten für den GmbH-Jahresabschluss 2026
- Lokale Steuerberater oder digitale Plattform?
- Was kostet ein Steuerberater in Neu-Ulm?
- Digitale Zusammenarbeit mit DATEV, lexoffice und sevDesk
- Offenlegung beim Unternehmensregister
- Steuerberater wechseln – Von Neu-Ulm zu OnlineBilanz
- Warum Geschäftsführer OnlineBilanz wählen
Steuerberater in Neu-Ulm für GmbH-Jahresabschlüsse – Was Geschäftsführer wissen müssen
Geschäftsführer von GmbHs und UGs in Neu-Ulm tragen die Verantwortung für die fristgerechte Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß § 264 HGB. Die Suche nach einem qualifizierten Steuerberater vor Ort gestaltet sich häufig zeitaufwändig: Wartezeiten von mehreren Wochen für Erstgespräche, intransparente Honorargestaltung und begrenzte Kapazitäten in der Region sind typische Herausforderungen. Dabei tickt die Uhr – die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt bei kleinen GmbHs 11 Monate, bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nur 8 Monate nach Bilanzstichtag.
Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies konkret: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss spätestens am 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große bereits am 31.08.2026. Die anschließende Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB endet am 31.12.2026. Versäumnisse werden vom Bundesamt für Justiz mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro sanktioniert – eine Belastung, die jeder Geschäftsführer vermeiden möchte.
Festpreise statt unklarer Honorare
OnlineBilanz bietet GmbH-Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater zum Festpreis von 499,95 Euro – digital koordiniert, ohne Wartezeiten und mit direkter Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk. Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart koordiniert den gesamten Prozess zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
Die Wahl zwischen einem klassischen Steuerberater in Neu-Ulm und einer digitalen Steuerberater-Plattform hängt von individuellen Präferenzen ab. Wer Wert auf persönliche Treffen vor Ort legt, wird eher in Neu-Ulm oder Ulm suchen. Geschäftsführer, die Effizienz, Transparenz und planbare Kosten priorisieren, setzen zunehmend auf digitale Lösungen mit Festpreis-Struktur.
Fristen und Pflichten für den GmbH-Jahresabschluss 2026 in Bayern
Das bayerische Handelsrecht gilt unverändert nach den Vorgaben des HGB und GmbHG. Für Geschäftsführer einer GmbH in Neu-Ulm gelten folgende verbindliche Fristen für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025):
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Frist (Stichtag 31.12.2025) | Sanktion bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Aufstellung Jahresabschluss | § 264 Abs. 1 HGB | Angemessene Zeit (i.d.R. 3 Monate) | Haftungsrisiko Geschäftsführer |
| Feststellung durch Gesellschafterversammlung | § 42a Abs. 2 GmbHG | 11 Monate (klein) / 8 Monate (mittel/groß) | Ordnungsgeld, Haftung |
| Offenlegung Unternehmensregister | § 325 HGB | 12 Monate (31.12.2026) | 500–25.000 € Ordnungsgeld |
| Einreichung Steuererklärungen | § 149 AO | 31.07.2026 (mit StB-Verlängerung) | Verspätungszuschlag, Schätzung |
Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt sowohl die Feststellungsfrist als auch den Umfang der Offenlegungspflichten. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen verkürzte Bilanzen offenlegen, mittelgroße müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen, große Kapitalgesellschaften unterliegen erweiterten Publizitätspflichten und gegebenenfalls der Prüfungspflicht nach § 316 HGB.
Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister
Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist das Unternehmensregister die alleinige Offenlegungsstelle. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Geschäftsführer, die ihre Unterlagen an die falsche Stelle übermitteln, erfüllen die gesetzliche Pflicht nicht und riskieren Ordnungsgelder.
„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitbedarf zwischen Erstellung, Feststellung und Offenlegung. Wer erst im November mit der Jahresabschluss-Erstellung beginnt, riskiert bei einer mittelgroßen GmbH bereits das Versäumen der Feststellungsfrist. Frühzeitige Planung und klare Prozesse sind entscheidend.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Lokale Steuerberater in Neu-Ulm oder digitale Steuerberater-Plattform?
Die Entscheidung zwischen einem klassischen Steuerberater in Neu-Ulm und einer digitalen Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz hängt von mehreren Faktoren ab. Beide Modelle bieten fachlich qualifizierte Steuerberater-Leistungen – der Unterschied liegt in der Arbeitsweise, Kommunikation und Preisgestaltung.
Klassischer Steuerberater vor Ort
Vorteile
- Persönlicher Kontakt in der Kanzlei
- Eingewachsene Mandatsbeziehung über Jahre
- Regionale Netzwerke und Branchenkenntnisse
- Vor-Ort-Beratung bei komplexen Sachverhalten
Nachteile
- Wartezeiten für Termine oft mehrere Wochen
- Intransparente Honorargestaltung nach StBVV
- Begrenzte Kapazitäten, insbesondere zur Hochsaison
- Hohe Stundensätze bei kurzfristigem Beratungsbedarf
Digitale Steuerberater-Plattform
Vorteile
- Transparente Festpreise (z. B. 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss)
- Keine Wartezeiten – digitaler Onboarding-Prozess
- Nahtlose Integration mit DATEV, lexoffice, sevDesk
- Zugelassene Steuerberater mit rechtsverbindlicher Unterschrift
- Koordination durch festen Ansprechpartner (z. B. Servet Gündogan)
Nachteile
- Kein persönliches Treffen vor Ort
- Kommunikation primär digital (E-Mail, Videocall)
- Möglicherweise weniger Flexibilität bei sehr individuellen Sonderfällen
Für standardisierte GmbH-Jahresabschlüsse ohne außergewöhnliche Geschäftsvorfälle bieten digitale Steuerberater-Plattformen einen klaren Effizienz- und Kostenvorteil. Die fachliche Qualität bleibt dabei unangetastet – OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss gemäß § 264 HGB erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen.
Was kostet ein Steuerberater in Neu-Ulm für den Jahresabschluss?
Die Honorargestaltung für Steuerberater-Leistungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die tatsächlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB, Komplexität der Buchführung, Anzahl der Geschäftsvorfälle und individuellem Beratungsaufwand. In Neu-Ulm bewegen sich die Honorare für einen GmbH-Jahresabschluss typischerweise in folgenden Bandbreiten:
| GmbH-Größenklasse | Jahresumsatz | Typisches Honorar (Neu-Ulm) | OnlineBilanz Festpreis |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) | bis 12 Mio. € | 800–2.500 € | 499,95 € |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) | 12–40 Mio. € | 2.500–6.000 € | Auf Anfrage |
| Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) | über 40 Mio. € | ab 6.000 € | Auf Anfrage |
Zusätzlich zum Jahresabschluss fallen oft weitere Kosten an: laufende Finanzbuchhaltung (monatlich 150–500 €), Lohnbuchhaltung (pro Mitarbeiter 15–40 € monatlich), Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und Ad-hoc-Beratung. Diese Positionen werden meist nach Zeitaufwand abgerechnet, was die Gesamtkosten schwer planbar macht.
Festpreis-Transparenz bei OnlineBilanz
OnlineBilanz bietet den GmbH-Jahresabschluss für kleine Kapitalgesellschaften zum Festpreis von 499,95 Euro – inklusive Erstellung durch zugelassene Steuerberater, Prüfung, rechtsverbindlicher Unterzeichnung und digitaler Bereitstellung. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
„Mandanten schätzen vor allem die Planbarkeit. Gerade bei kleinen GmbHs mit standardisierten Geschäftsvorfällen gibt es keinen Grund, warum das Honorar nicht transparent und im Voraus feststehen sollte. Wir koordinieren den gesamten Prozess so, dass der Geschäftsführer jederzeit den Überblick behält.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Digitale Zusammenarbeit mit DATEV, lexoffice und sevDesk
Die moderne Jahresabschluss-Erstellung setzt auf nahtlose digitale Prozesse. Viele Geschäftsführer in Neu-Ulm nutzen bereits cloudbasierte Buchhaltungssoftware wie lexoffice oder sevDesk für die laufende Belegerfassung und Rechnungsstellung. OnlineBilanz bindet diese Systeme direkt an und arbeitet zudem mit DATEV, dem Branchenstandard unter Steuerberatern, zusammen.
Vorteile der digitalen Datenübergabe
- DATEV-Integration: Direkte Übernahme der Finanzbuchhaltungsdaten ohne manuelle Erfassung, minimiert Fehlerquellen und Zeitaufwand.
- lexoffice-Anbindung: Automatischer Export von Buchungsdaten, Belegen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen – ideal für kleine GmbHs mit schlanker Buchhaltung.
- sevDesk-Schnittstelle: Nahtlose Übertragung von Rechnungen, Banktransaktionen und Belegen – besonders bei GmbHs mit E-Commerce- oder Dienstleistungsgeschäft verbreitet.
- Digitale Belegablage: Alle Unterlagen werden revisionssicher nach GoBD archiviert, jederzeit abrufbar für Betriebsprüfungen nach § 147 AO.
Durch die digitale Datenübergabe entfällt das aufwändige Zusammenstellen von Ordnern, das Scannen von Belegen und die physische Übergabe beim Steuerberater. Der gesamte Prozess läuft digital ab – von der Buchführung über die Jahresabschluss-Erstellung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.
DATEV
Branchenstandard, höchste Sicherheit, direkte StB-Integration
lexoffice
Cloudbasiert, intuitive Bedienung, ideal für kleine GmbHs
sevDesk
Moderne UX, E-Commerce-Fokus, automatisierte Workflows
OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme vollständig. Der Geschäftsführer arbeitet mit der Software seiner Wahl, das Steuerberater-Team übernimmt die Daten nahtlos und erstellt den Jahresabschluss gemäß § 264 HGB – rechtsverbindlich unterzeichnet und prüfungssicher.
Offenlegung beim Unternehmensregister – So vermeiden Sie Ordnungsgelder
Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gemäß § 325 HGB verpflichtend. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Geschäftsführer, die ihre Unterlagen an die falsche Stelle übermitteln, erfüllen die gesetzliche Pflicht nicht.
Offenlegungsumfang nach Größenklasse
| Größenklasse | Offenlegungspflichtige Unterlagen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | Bilanz (verkürzt möglich), Anhang, ggf. Lagebericht | § 326 HGB |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht | § 325 HGB |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk | § 325 HGB |
Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen nach § 326 HGB Gebrauch machen und eine verkürzte Bilanz offenlegen, bei der bestimmte Positionen zusammengefasst werden dürfen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss bei kleinen GmbHs nicht offengelegt werden, sofern im Anhang Angaben zu Umsatzerlösen und Jahresergebnis gemacht werden.
Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro bei Versäumnis
Das Bundesamt für Justiz überwacht die fristgerechte Offenlegung systematisch. Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von mindestens 500 Euro, bei wiederholten Verstößen bis zu 25.000 Euro. Die Zahlung befreit nicht von der Offenlegungspflicht – diese bleibt bestehen.
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Jahresabschluss fristgerecht aufstellen (§ 264 HGB)
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Feststellung durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG) – 11 bzw. 8 Monate
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Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monaten (§ 325 HGB)
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Prüfung der Größenklasse nach § 267 HGB – bestimmt Offenlegungsumfang
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Bei kleinen GmbHs: Nutzung der Erleichterungen nach § 326 HGB prüfen
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Einreichung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger)
OnlineBilanz übernimmt nicht nur die Erstellung des Jahresabschlusses, sondern bereitet alle Unterlagen offenlegungsfertig auf. Der Geschäftsführer erhält die Dokumente digital und kann sie direkt beim Unternehmensregister einreichen – oder diese Aufgabe ebenfalls delegieren.
Steuerberater wechseln – Von Neu-Ulm zu OnlineBilanz
Der Wechsel des Steuerberaters ist für Geschäftsführer oft mit Unsicherheit verbunden. Wie läuft die Übergabe der Mandantendaten? Welche Fristen müssen beachtet werden? Welche Rechte hat der bisherige Steuerberater? Tatsächlich ist der Wechsel rechtlich unkompliziert – der Mandant hat jederzeit das Recht, das Mandat zu kündigen, sofern keine vertraglichen Bindungsfristen bestehen.
Ablauf des Steuerberater-Wechsels
- Kündigung des Mandats: Schriftliche Kündigung an den bisherigen Steuerberater – üblicherweise ohne Frist möglich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Anforderung der Mandantendaten: Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben (§ 66 StBerG). Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei offenen Honorarforderungen aus demselben Auftrag.
- Datenübergabe an neuen Steuerberater: DATEV-Daten, Buchführungsunterlagen, Steuerbescheide und Jahresabschlüsse werden digital oder physisch übergeben.
- Onboarding beim neuen Steuerberater: OnlineBilanz koordiniert die Übernahme der Daten, prüft die Vollständigkeit und stellt sicher, dass keine Fristen versäumt werden.
Ein häufiger Grund für den Wechsel ist mangelnde Transparenz bei Honoraren, lange Wartezeiten oder unzureichende Erreichbarkeit. Geschäftsführer erwarten zunehmend eine moderne, digitale Zusammenarbeit – genau hier setzen Plattformen wie OnlineBilanz an.
„Wir begleiten regelmäßig Mandanten beim Wechsel von einem klassischen Steuerberater zu OnlineBilanz. Die häufigsten Motive: Wunsch nach Festpreis-Transparenz, schnellere Reaktionszeiten und digitale Prozesse. Die Übergabe läuft in der Regel reibungslos – wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem bisherigen Steuerberater und die vollständige Datenübernahme.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Nahtloser Übergang ohne Fristversäumnis
OnlineBilanz übernimmt die Koordination des Steuerberater-Wechsels vollständig. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der die Datenübergabe organisiert, Fristen überwacht und sicherstellt, dass der Jahresabschluss 2025 rechtzeitig erstellt und offengelegt wird – ohne Lücken, ohne Stress.
Wer mit dem bisherigen Steuerberater in Neu-Ulm unzufrieden ist, muss nicht aus Gewohnheit oder Unsicherheit an der Mandatsbeziehung festhalten. Ein Wechsel zu einer digitalen Steuerberater-Plattform ist rechtlich problemlos möglich und organisatorisch durch klare Prozesse abgesichert.
Warum Geschäftsführer in Neu-Ulm OnlineBilanz wählen
OnlineBilanz verbindet die fachliche Kompetenz zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen digitaler Prozesse. Geschäftsführer von GmbHs und UGs in Neu-Ulm profitieren von transparenten Festpreisen, kurzen Reaktionszeiten und einem strukturierten Ablauf – ohne auf die rechtssichere Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB verzichten zu müssen.
Die wichtigsten Vorteile im Überblick
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss
0 Tage
Wartezeit auf Erstgespräch
100%
Zugelassene Steuerberater
- Transparente Festpreise: Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten – der Preis steht von Anfang an fest.
- Digitale Prozesse: Nahtlose Integration mit DATEV, lexoffice, sevDesk – keine Papierordner, keine Postlaufzeiten.
- Fester Ansprechpartner: Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
- Zugelassene Steuerberater: Jeder Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – mit voller Berufshaftung.
- Fristsicherheit: Automatisierte Erinnerungen und klare Meilensteine stellen sicher, dass Feststellungs- und Offenlegungsfristen eingehalten werden.
- Bundesweite Verfügbarkeit: Standortunabhängig – OnlineBilanz arbeitet mit Mandanten in ganz Deutschland, von Neu-Ulm bis Hamburg.
„Viele Geschäftsführer suchen nicht zwingend einen Steuerberater vor Ort, sondern eine verlässliche, professionelle Lösung für den Jahresabschluss. OnlineBilanz bietet genau das: Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz, zu einem fairen Festpreis. Die Mandanten schätzen vor allem die klare Kommunikation und die Planbarkeit.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer als Geschäftsführer in Neu-Ulm einen Steuerberater sucht, muss nicht zwingend auf lokale Anbieter beschränkt bleiben. OnlineBilanz ist eine vollwertige Alternative – mit allen Vorteilen einer digitalen Plattform, aber ohne Abstriche bei der fachlichen Qualität oder rechtlichen Verbindlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Muss jede GmbH in Neu-Ulm einen Steuerberater beauftragen?
Nein, rechtlich besteht keine Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. § 264 HGB verpflichtet alle Kapitalgesellschaften zur Aufstellung, Prüfung (sofern prüfungspflichtig) und Offenlegung des Jahresabschlusses – die Erstellung kann auch intern erfolgen. In der Praxis beauftragen jedoch die meisten Geschäftsführer einen Steuerberater, da dieser die fachliche Sicherheit und rechtsverbindliche Unterzeichnung übernimmt.
Kann ich meinen Steuerberater auch während des laufenden Geschäftsjahres wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. § 627 BGB regelt die jederzeitige Kündigung von Dienstverträgen, sofern keine besonderen Kündigungsfristen im Mandatsvertrag vereinbart sind. Wichtig ist die ordnungsgemäße Übergabe aller Unterlagen (Arbeitspapiere, DATEV-Daten) an den neuen Steuerberater. Bei OnlineBilanz übernimmt das Team die gesamte Koordination.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?
Das Bundesamt für Justiz leitet nach Ablauf der 12-Monatsfrist (§ 325 HGB) ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt gemäß § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen den Jahresabschluss zusätzlich nachreichen. Wiederholte Versäumnisse führen zu höheren Ordnungsgeldern.
Sind digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz genauso sicher wie lokale Kanzleien?
Ja. OnlineBilanz arbeitet ausschließlich mit zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnen und die volle Berufshaftung tragen. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und nach DSGVO verarbeitet. Der einzige Unterschied: Die Koordination erfolgt digital, ohne Vor-Ort-Termine – die fachliche und rechtliche Qualität bleibt identisch.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss 2026?
Erforderlich sind: Buchhaltungsdaten (DATEV-Export, lexoffice- oder sevDesk-Zugang), Kontoauszüge, Kassenbuch, Rechnungen, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, Personaldaten (Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen) sowie Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. OnlineBilanz stellt eine Checkliste bereit und koordiniert die digitale Übermittlung.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


