Steuerberater Rosenheim 2026: Jahresabschluss GmbH
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Sie suchen einen Steuerberater in Rosenheim für den Jahresabschluss 2025 Ihrer GmbH oder UG? Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche rechtlichen Pflichten bestehen, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie moderne digitale Steuerberatung eine transparente Alternative zum klassischen Vor-Ort-Steuerberater darstellt. Ob Sie die Erstellung mit professioneller Unterstützung oder den Jahresabschluss ohne Steuerberater rechtssicher durchführen möchten – erfahren Sie alles zu Kosten, DATEV-Anbindung, steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und der Offenlegung beim Unternehmensregister.
Kurzantwort
Jede GmbH und UG in Rosenheim ist nach § 264 HGB zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet. Ein Steuerberater gewährleistet die fachgerechte Erstellung, prüft steuerliche Gestaltungsspielräume und überwacht die Einhaltung der Feststellungs- und Offenlegungsfristen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten dabei bundesweit einheitliche Festpreise, DATEV-Integration und kurze Bearbeitungszeiten — ohne Abhängigkeit von lokaler Verfügbarkeit.
Inhaltsverzeichnis
- Warum benötigen GmbH und UG in Rosenheim einen Steuerberater für den Jahresabschluss?
- Digitale Steuerberatung oder klassischer Steuerberater vor Ort in Rosenheim?
- Was kostet ein Steuerberater in Rosenheim für den Jahresabschluss?
- Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 in Rosenheim?
- Wie arbeitet ein moderner Steuerberater mit DATEV, lexoffice und sevDesk?
- Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bietet der Jahresabschluss?
- Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister?
- OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität zum Festpreis — digital und transparent
Warum benötigen GmbH und UG in Rosenheim einen Steuerberater für den Jahresabschluss?
Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in Rosenheim ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen Lagebericht verzichten, mittlere und große nicht. Die handelsrechtlichen Vorschriften sind komplex und erfordern fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung — Fehler können zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) und steuerlichen Nachteilen führen.
Ein Steuerberater übernimmt nicht nur die technische Erstellung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), sondern prüft auch die steuerliche Optimierung, etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen oder der Behandlung von Wirtschaftsgütern. Zudem sichert er die Einhaltung der Feststellungs- und Offenlegungsfristen: Der Jahresabschluss muss nach § 42a GmbHG bei kleinen GmbH binnen 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen 8 Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Die Offenlegung im Unternehmensregister ist nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag fällig.
Pflichten auf einen Blick
Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß), Offenlegung bis 31.12.2026. Wer diese Fristen versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld und Einträge im Unternehmensregister.
„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand für den Jahresabschluss. Steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen, Fristen einhalten und rechtssichere Offenlegung — das alles gehört zusammen. Wir koordinieren das mit unseren Steuerberatern so, dass Mandanten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Digitale Steuerberatung oder klassischer Steuerberater vor Ort in Rosenheim?
Traditionell suchen Geschäftsführer einen Steuerberater mit Kanzlei in Rosenheim oder im Landkreis, um persönliche Beratungsgespräche führen zu können. Doch die Digitalisierung hat das Berufsbild grundlegend verändert: Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglicht eine vollständig digitale Zusammenarbeit — Belege werden gescannt oder direkt via API übertragen, Abstimmungen erfolgen per Videocall, und die Freigabe des Jahresabschlusses geschieht elektronisch.
Klassischer Steuerberater vor Ort
- Persönlicher Kontakt in der Kanzlei
- Lokale Vernetzung, Branchenkenntnisse
- Oft individuelle Honorarvereinbarung
- Wartezeiten bei voller Auslastung
- Papierbasierte oder hybride Prozesse
Digitale Steuerberater-Plattform
- Standortunabhängig, deutschlandweit verfügbar
- Transparente Festpreise (z. B. 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss)
- Integration DATEV, lexoffice, sevDesk
- Schnelle Bearbeitung ohne Wartezeiten
- Volldigitale Dokumentenverwaltung
Für viele GmbH und UG in Rosenheim, die ohnehin digital buchen, ist eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz die effizientere Lösung: Festpreise statt Überraschungen, direkte Anbindung an die vorhandene Software und zugelassene Steuerberater, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnen. Der lokale Bezug spielt dabei keine Rolle mehr — entscheidend sind fachliche Qualität, Geschwindigkeit und Transparenz.
Was kostet ein Steuerberater in Rosenheim für den Jahresabschluss?
Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sind die §§ 35, 36 StBVV maßgeblich. Die Gebühr hängt vom Gegenstandswert ab — vereinfacht ausgedrückt: Je höher Bilanzsumme oder Umsatz, desto höher die Gebühr. Bei einer kleinen GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro und einem Jahresumsatz von 800.000 Euro kann die volle Gebühr nach StBVV schnell zwischen 1.200 und 2.500 Euro liegen, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand.
| Gegenstandswert (€) | Gebühr nach StBVV (10/10 bis 40/10) | Typische Spanne (€) |
|---|---|---|
| bis 250.000 | 180 – 720 | 400 – 1.200 |
| bis 500.000 | 260 – 1.040 | 600 – 1.800 |
| bis 1.000.000 | 380 – 1.520 | 900 – 2.500 |
| bis 2.500.000 | 660 – 2.640 | 1.500 – 4.000 |
Viele Kanzleien in Rosenheim vereinbaren individuelle Honorare, die vom gesetzlichen Rahmen abweichen können. Das macht Vergleiche schwierig. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten dagegen transparente Festpreise: Der GmbH-Jahresabschluss kostet pauschal 499,95 Euro — unabhängig von Bilanzsumme oder Umsatz (sofern die Buchhaltung sauber vorliegt). Das schafft Planungssicherheit und ist besonders für kleine und mittlere GmbH attraktiv.
Vorsicht bei Nachberechnungen
Prüfen Sie Ihr Mandatsvertrag genau: Manche Kanzleien berechnen zusätzlich Nebenkosten, Zuschläge für Dringlichkeit oder separate Posten für E-Bilanz-Übermittlung. Ein Festpreis-Modell vermeidet solche Überraschungen.
Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025 in Rosenheim?
Für eine GmbH mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen:
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Frist | Stichtag 2026 |
|---|---|---|---|
| Aufstellung Jahresabschluss (Geschäftsführer) | § 264 Abs. 1 HGB | unverzüglich | in der Praxis: bis Feststellung |
| Feststellung Jahresabschluss (klein) | § 42a Abs. 2 GmbHG | 11 Monate | 30.11.2026 |
| Feststellung Jahresabschluss (mittel/groß) | § 42a Abs. 2 GmbHG | 8 Monate | 31.08.2026 |
| Offenlegung Unternehmensregister | § 325 Abs. 1 HGB | 12 Monate | 31.12.2026 |
Wird die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB — das Registergericht kann von Amts wegen ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Auch Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister — der früher genutzte Bundesanzeiger ist seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 nicht mehr zuständig.
„Die Feststellungsfrist ist oft die kritischere Hürde. Viele Geschäftsführer merken erst im November, dass die Gesellschafterversammlung noch nicht stattgefunden hat. Unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss so rechtzeitig, dass ausreichend Zeit für Prüfung und Beschlussfassung bleibt.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
-
Buchhaltung vollständig und abgestimmt bis spätestens März 2026
-
Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen bis spätestens Juni 2026 (mittel/groß) bzw. September 2026 (klein)
-
Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen
-
Offenlegung beim Unternehmensregister hochladen bis 31.12.2026
-
E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln (Frist richtet sich nach Steuererklärung)
Wie arbeitet ein moderner Steuerberater mit DATEV, lexoffice und sevDesk?
Die meisten GmbH und UG in Rosenheim nutzen digitale Buchhaltungssoftware wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk. Diese Cloud-Lösungen erfassen Belege automatisch per OCR, buchen Bankumsätze via PSD2-Schnittstelle und erstellen laufend eine Vorbuchhaltung. Ein moderner Steuerberater bindet diese Systeme direkt an — entweder über native Schnittstellen (z. B. DATEV Connect) oder Datenexport im DATEV-Format.
DATEV: Der Standard für Steuerberater-Kanzleien
DATEV ist in Deutschland Marktführer und bietet die tiefste Integration in Steuerberater-Prozesse. Viele Kanzleien arbeiten ausschließlich mit DATEV, weil dort Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, E-Bilanz und die Schnittstelle zum Finanzamt (ELSTER) in einem System vereint sind. Mandanten können über DATEV Unternehmen online oder DATEV SmartExperts ihre Belege hochladen, der Steuerberater verarbeitet sie in DATEV Kanzlei Rechnungswesen.
lexoffice und sevDesk: Einfache Cloud-Buchhaltung für KMU
lexoffice (von Lexware) und sevDesk sind speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt worden: intuitiv, webbasiert, ohne Installation. Beide Tools erlauben Belegerfassung per App, automatische Kontierung und DATEV-Export. Ein Steuerberater kann die exportierte Buchhaltung übernehmen, prüfen, korrigieren und den Jahresabschluss erstellen — entweder in DATEV oder direkt in der Cloud-Software, sofern diese Jahresabschluss-Module bietet.
DATEV
Umfassende Steuerberater-Plattform, hohe Datensicherheit, E-Bilanz, Lohn, integrierte Workflows. Etwas höhere Lernkurve.
lexoffice
Einfache Bedienung, cloudbasiert, DATEV-Export, günstig. Ideal für GmbH ohne komplexe Anforderungen.
sevDesk
Moderne Oberfläche, Belegscanner-App, API-Schnittstellen, DATEV-Export. Beliebt bei Start-ups und digitalen Unternehmen.
OnlineBilanz arbeitet mit allen drei Systemen: Mandanten können ihre Buchhaltung in DATEV, lexoffice oder sevDesk führen, unsere Steuerberater übernehmen die Daten, prüfen sie und erstellen den Jahresabschluss — ohne Medienbrüche, ohne manuelle Nacherfassung.
Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bietet der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch das zentrale Instrument für steuerliche Gestaltung. Ein erfahrener Steuerberater nutzt die handelsrechtlichen und steuerlichen Wahlrechte, um die Steuerlast zu optimieren — im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie.
Abschreibungen: AfA, GWG, Poolabschreibung
Anlagegüter können nach § 7 EStG linear oder degressiv abgeschrieben werden (degressive AfA nur zeitlich begrenzt wieder eingeführt, aktuell nicht verfügbar). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG), Güter zwischen 250 und 1.000 Euro können im Sammelposten (Pool) über 5 Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Die richtige Wahl senkt den Gewinn und damit Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf) sowie Gewerbesteuer (Hebesatz in Rosenheim: 340 %, effektiv ca. 11,9 %).
Rückstellungen: Pensionen, Jubiläen, Prozessrisiken
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB) mindern den handelsrechtlichen und steuerlichen Gewinn. Typische Beispiele: Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, Rückstellungen für drohende Prozesse, für Garantieverpflichtungen oder für Jubiläumszahlungen. Die Bewertung muss aktuariell korrekt erfolgen, insbesondere bei Pensionszusagen (Abzinsung, biometrische Wahrscheinlichkeiten). Ein Steuerberater berechnet die Rückstellungen präzise und dokumentiert die Annahmen revisionssicher.
Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG
Für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann ein Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten (maximal 200.000 € pro Jahr) gebildet werden. Der IAB mindert den Gewinn sofort, muss aber innerhalb von drei Jahren durch tatsächliche Investition aufgelöst werden. Besonders für GmbH, die in 2026 Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Hardware anschaffen wollen, ein wirksames Instrument.
15 %
Körperschaftsteuer (KSt)
~12 %
Gewerbesteuer Rosenheim (Hebesatz 340 %)
~27 %
Gesamtsteuerbelastung GmbH
„Viele Mandanten lassen Gestaltungsspielräume ungenutzt, weil der Jahresabschluss zu spät erstellt wird. Wer im Dezember noch weiß, welche Investitionen geplant sind, kann durch IAB oder Pool-Abschreibung die Steuerlast deutlich senken. Deshalb empfehlen wir, den Jahresabschluss frühzeitig vorzubereiten.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister?
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle — wer dort noch Unterlagen hochlädt, erfüllt die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht.
Schritt-für-Schritt: Offenlegung im Unternehmensregister
- Registrierung im Unternehmensregister mit Benutzerkennung und Passwort (einmalig)
- Auswahl der GmbH anhand der Registernummer (z. B. HRB 12345, Amtsgericht Rosenheim)
- Upload der Offenlegungsdokumente im XHTML- oder PDF-Format: Bilanz, GuV, Anhang (bei kleinen GmbH ohne Lagebericht)
- Prüfung durch das System auf formale Vollständigkeit (XBRL-Taxonomie bei E-Bilanz-Pflicht)
- Bestätigung und elektronische Einreichung — Offenlegung gilt als erfolgt mit Datum der Einreichung
- Veröffentlichung im Register, abrufbar für jedermann
Kleine GmbH können nach § 326 HGB Erleichterungen in Anspruch nehmen: Veröffentlichung nur von Bilanz und Anhang, verkürzte Bilanz ohne Rohergebnis. Mittlere und große GmbH müssen vollständige Unterlagen offenlegen, inklusive Lagebericht. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen — für den Abschluss zum 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026.
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Wer die Offenlegungsfrist versäumt, erhält vom Bundesamt für Justiz eine Ordnungsgeldandrohung. Bleibt die Offenlegung weiter aus, wird ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt. Das Verfahren läuft automatisiert — auch Geschäftsführer können persönlich belangt werden.
OnlineBilanz übernimmt auf Wunsch die Offenlegung im Unternehmensregister als Teil des Festpreis-Pakets — Mandanten erhalten die fertig formatierten Dokumente und können sie selbst hochladen, oder unsere Steuerberater übernehmen den kompletten Prozess.
OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität zum Festpreis — digital und transparent
OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen einer digitalen Plattform. Geschäftsführer von GmbH und UG in Rosenheim erhalten ihren Jahresabschluss zum transparenten Festpreis von 499,95 Euro — ohne versteckte Kosten, ohne Wartezeiten, ohne Papierkram. Das Steuerberater-Team von OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss nach HGB, prüft ihn steuerlich und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich.
So funktioniert OnlineBilanz
- Online-Buchung auf OnlineBilanz.de — Festpreis 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss
- Upload der Buchhaltungsdaten aus DATEV, lexoffice, sevDesk oder als DATEV-Export
- Servet Gündogan, Büroleiter Stuttgart, koordiniert die Bearbeitung und steht als Ansprechpartner zur Verfügung
- Unsere Steuerberater prüfen die Buchhaltung, erstellen Bilanz, GuV und Anhang, optimieren steuerlich
- Geschäftsführer erhält den Entwurf zur Durchsicht, Anmerkungen werden eingearbeitet
- Finaler Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet und digital bereitgestellt
- Optional: Offenlegung im Unternehmensregister und E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt
Inklusive im Festpreis
- Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) nach HGB
- Steuerliche Prüfung und Optimierung
- Rechtsverbindliche Unterschrift Steuerberater
- Digitale Bereitstellung aller Dokumente
- Integration DATEV, lexoffice, sevDesk
Optional zubuchbar
- E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt
- Offenlegung im Unternehmensregister
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Laufende Buchhaltung (monatlich)
„Viele Mandanten aus Rosenheim und ganz Bayern schätzen die Kombination: Steuerberater-Qualität mit der Geschwindigkeit und Transparenz einer digitalen Plattform. Kein langes Suchen, keine unklaren Honorare, keine Wartezeiten. Und bei Fragen bin ich als Büroleiter direkt erreichbar.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Für GmbH und UG in Rosenheim, die digital arbeiten und Wert auf Planungssicherheit legen, ist OnlineBilanz die moderne Alternative zum klassischen Steuerberater vor Ort — ohne Qualitätsverlust, dafür mit mehr Tempo und Transparenz.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH selbst erstellen oder benötige ich zwingend einen Steuerberater?
Rechtlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Der Geschäftsführer kann den Jahresabschluss nach § 264 HGB grundsätzlich selbst erstellen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da dieser die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sicher beherrscht, Haftungsrisiken minimiert und steuerliche Gestaltungsspielräume nutzt. Zudem haftet der Geschäftsführer persönlich für fehlerhafte Abschlüsse.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Erstellung des Jahresabschlusses?
Der Steuerberater benötigt die vollständige Buchführung (DATEV, lexoffice, sevDesk o. ä.), Bankauszüge, Belege für offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Verträge (Darlehen, Leasing, Miet- und Arbeitsverträge), Inventurlisten, Anlageverzeichnisse sowie Nachweise über Rückstellungen. Je strukturierter die Unterlagen digital bereitgestellt werden, desto schneller und kostengünstiger erfolgt die Erstellung.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?
Das Bundesamt für Justiz leitet nach Ablauf der 12-Monats-Frist gemäß § 325 HGB ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann bei wiederholter Säumnis mehrfach festgesetzt werden. Die Offenlegungspflicht bleibt bestehen, das Ordnungsgeld ersetzt sie nicht. Eine nachträgliche Offenlegung ist jederzeit möglich und beendet das Verfahren.
Gibt es steuerliche Unterschiede zwischen einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt) beim Jahresabschluss?
Handelsrechtlich gelten für beide Rechtsformen nach § 264 HGB dieselben Vorschriften. Steuerlich werden beide als Kapitalgesellschaften behandelt und unterliegen der Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Der Unterschied liegt vor allem im Stammkapital (UG mindestens 1 Euro, GmbH 25.000 Euro) und der Pflicht der UG, jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis 25.000 Euro erreicht sind (§ 5a GmbHG).
Kann ich für die Erstellung des Jahresabschlusses auch einen Steuerberater außerhalb von Rosenheim beauftragen?
Ja, die örtliche Zuständigkeit spielt bei der Steuerberaterbestellung keine Rolle. Sie können bundesweit jeden zugelassenen Steuerberater mandatieren. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen eine vollständig digitale Zusammenarbeit mit Steuerberatern, unabhängig vom Standort. Entscheidend sind Qualifikation, Erfahrung, Erreichbarkeit und transparente Preisgestaltung — nicht die räumliche Nähe.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


