Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Würzburg

Steuerberater Würzburg: Jahresabschluss 2026 digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Würzburg für Ihren GmbH-Jahresabschluss 2026? Dieser Leitfaden zeigt, welche Leistungen erforderlich sind, welche Fristen gelten und wie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz eine moderne Alternative zum klassischen Steuerbüro bieten – mit transparenten Festpreisen und zugelassenen Steuerberatern.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Steuerberater in Würzburg bieten für GmbHs Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung an. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen von Umsatz und Komplexität ab. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit moderner Software, transparenten Festpreisen und deutschlandweiter Verfügbarkeit – eine zeitgemäße Alternative zum lokalen Steuerbüro.

Steuerberater in Würzburg für GmbH-Jahresabschluss: Welche Leistungen sind wirklich erforderlich?

Geschäftsführer einer GmbH oder UG in Würzburg stehen jedes Jahr vor derselben Aufgabe: Der Jahresabschluss muss erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern – kleine Kapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen Lagebericht verzichten. Die Frage, ob ein Steuerberater zwingend notwendig ist, stellt sich regelmäßig.

Rechtlich ist kein Steuerberater vorgeschrieben – die Erstellung kann grundsätzlich auch durch den Geschäftsführer oder einen Buchhalter erfolgen. In der Praxis jedoch übernehmen Steuerberater in Würzburg diese Aufgabe, da sie nicht nur die Bilanzierung nach HGB beherrschen, sondern auch die steuerliche Überleitungsrechnung, die Körperschaftsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung parallel erstellen. Wer auf einen Steuerberater verzichtet, trägt das volle Haftungsrisiko für Fehler in der Bilanz oder im Steuerrecht.

Typische Leistungen eines Steuerberaters beim GmbH-Jahresabschluss

  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB (bzw. § 288 HGB bei Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften)
  • Steuerliche Überleitungsrechnung und Erstellung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Prüfung der Größenklasse nach § 267 HGB und Ermittlung der Offenlegungspflichten
  • Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Praxis-Hinweis

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Digitale Steuerberater-Leistungen: OnlineBilanz als Alternative zum klassischen Steuerbüro in Würzburg

Viele Geschäftsführer in Würzburg kennen die Herausforderung: Das lokale Steuerbüro ist ausgelastet, Termine sind erst in Wochen verfügbar, und die Preisgestaltung bleibt oft intransparent bis zur Rechnung. Gerade für standardisierte Leistungen wie den GmbH-Jahresabschluss stellt sich die Frage, ob ein persönliches Treffen vor Ort wirklich notwendig ist – oder ob eine digitale Abwicklung nicht effizienter und kostengünstiger sein kann.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform, die genau hier ansetzt: Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten. Der Jahresabschluss für eine GmbH kostet beispielsweise 499,95 Euro pauschal. Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, prüft ihn fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich – wie bei einem klassischen Steuerbüro in Würzburg, nur schneller und transparenter.

Wie funktioniert die digitale Steuerberater-Leistung?

  1. Daten bereitstellen: Buchhaltungsdaten aus DATEV, lexoffice, sevDesk oder anderen Systemen werden digital übermittelt – keine Papierordner nötig.
  2. Abstimmung: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und dem Steuerberater-Team.
  3. Erstellung: Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach HGB und prüft ihn fachlich.
  4. Unterzeichnung: Der fertige Jahresabschluss wird rechtsverbindlich durch den zugelassenen Steuerberater unterzeichnet.
  5. Offenlegung: Optional unterstützt OnlineBilanz auch bei der Offenlegung beim Unternehmensregister.

„Viele Mandanten aus Würzburg und Umgebung schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Effizienz. Wir koordinieren den gesamten Prozess, das Steuerberater-Team liefert die fachliche Expertise – ohne dass der Geschäftsführer Termine in einem Steuerbüro wahrnehmen muss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet ein Steuerberater in Würzburg für den Jahresabschluss?

Die Kosten für einen Jahresabschluss durch einen Steuerberater in Würzburg richten sich üblicherweise nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die konkrete Gebühr hängt vom Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz) und dem gewählten Gebührensatz ab. Die StBVV sieht Rahmengebühren vor – zwischen 10/10 und 40/10 der Tabellenwerte –, sodass die tatsächliche Rechnung je nach Steuerberater stark variieren kann.

Typische Preisspanne für GmbH-Jahresabschluss in Würzburg

Gegenstandswert Tabelle A (§ 24 StBVV) Mittelsatz (25/10) Niedriger Satz (15/10)
50.000 € 199 – 796 € ca. 497 € ca. 298 €
100.000 € 281 – 1.124 € ca. 702 € ca. 421 €
250.000 € 459 – 1.836 € ca. 1.147 € ca. 688 €
500.000 € 695 – 2.780 € ca. 1.737 € ca. 1.042 €

In der Praxis liegen die Kosten für einen standardisierten GmbH-Jahresabschluss (ohne Besonderheiten wie Konzernverflechtungen oder internationale Sachverhalte) häufig zwischen 800 und 2.000 Euro – abhängig vom Gegenstandswert und dem Steuerbüro. Hinzu kommen oft noch Kosten für die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung sowie eventuelle Beratungsgespräche.

Festpreis bei OnlineBilanz

OnlineBilanz bietet für GmbH-Jahresabschlüsse einen transparenten Festpreis von 499,95 Euro – unabhängig vom Gegenstandswert. Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, prüft ihn und unterzeichnet rechtsverbindlich. Keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Überraschungen.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung?

Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen mehrere gesetzliche Fristen beachten. Ein Verstoß kann zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen – zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Fristen unterscheiden sich je nach Größenklasse der Gesellschaft nach § 267 HGB.

1. Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB)

Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des folgenden Geschäftsjahres aufstellen. Eine konkrete gesetzliche Frist gibt es nicht – die Aufstellung muss jedoch rechtzeitig erfolgen, damit die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG eingehalten werden kann.

2. Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Fristen sind:

  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): 11 Monate nach Bilanzstichtag
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2, 3 HGB): 8 Monate nach Bilanzstichtag

Beispiel: Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss spätestens bis zum 30.11.2026 feststellen, eine mittelgroße GmbH bis zum 31.08.2026.

3. Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist das Unternehmensregister die einzige zuständige Stelle – nicht mehr der Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld droht

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB – zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Verfahren ist automatisiert und betrifft sowohl Geschäftsführer als auch die Gesellschaft selbst.

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Mon.

Feststellung mittel/groß (§ 42a GmbHG)

12 Mon.

Offenlegung (§ 325 HGB)

Welche Größenklasse hat meine GmbH und was muss offengelegt werden?

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Offenlegungspflichten. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei von drei Merkmalen erfüllt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Offenlegungsumfang je Größenklasse

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Bilanz, Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB). Kein Lagebericht, keine GuV-Offenlegung erforderlich. Offenlegungserleichterungen nach § 288 HGB möglich.
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (§ 325 Abs. 1 HGB). GuV kann in verkürzter Form offengelegt werden (§ 327 HGB).
  • Große Kapitalgesellschaften: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Bestätigungsvermerk nach § 316 HGB (Prüfungspflicht).

Die meisten GmbHs in Würzburg sind nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaften einzustufen und profitieren von den Erleichterungen. Entscheidend ist, dass die Größenklasse jedes Jahr neu geprüft wird – bei Überschreiten der Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen ändert sich die Größenklasse.

„Die Größenklassifizierung wird häufig unterschätzt. Wer erstmals die Schwellenwerte überschreitet, muss im Folgejahr bereits erweiterte Pflichten erfüllen – etwa die Offenlegung der GuV oder die Pflicht zur Abschlussprüfung. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater hilft, Überraschungen zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie arbeitet ein Steuerberater mit DATEV, lexoffice oder sevDesk zusammen?

Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice oder sevDesk erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater erheblich. Die laufende Buchhaltung wird digital erfasst, Belege werden per App fotografiert und hochgeladen, Bankumsätze automatisch importiert. Der Steuerberater erhält Zugriff auf die Daten und kann den Jahresabschluss ohne Medienbrüche erstellen.

DATEV: Der Standard für Steuerberater

DATEV ist die meistgenutzte Software in deutschen Steuerkanzleien. Viele Steuerbüros in Würzburg arbeiten ausschließlich mit DATEV. Die Software deckt Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen ab. Der Mandant kann entweder selbst in DATEV Unternehmen online buchen oder die Buchhaltung vollständig dem Steuerberater überlassen.

lexoffice und sevDesk: Cloud-Lösungen für Selbstbucher

lexoffice (von Lexware) und sevDesk sind Cloud-basierte Buchhaltungslösungen, die sich besonders für Selbstbucher eignen. Die Bedienung ist intuitiver als DATEV, die Kosten sind niedriger. Beide Systeme bieten Schnittstellen zum Steuerberater – entweder per Export (z. B. DATEV-Format) oder per direktem Zugriff. Nicht alle Steuerbüros akzeptieren jedoch Daten aus lexoffice oder sevDesk – hier lohnt sich die vorherige Abstimmung.

OnlineBilanz-Anbindung

OnlineBilanz arbeitet mit DATEV, lexoffice, sevDesk und weiteren Systemen. Mandanten können ihre Buchhaltungsdaten digital bereitstellen – unabhängig vom eingesetzten System. Das Steuerberater-Team übernimmt die Daten, prüft die Buchungen und erstellt den Jahresabschluss.

DATEV

Branchenstandard in Steuerkanzleien, umfassende Funktionen, hohe Integrationsdichte – aber auch höhere Kosten und steilere Lernkurve.

lexoffice / sevDesk

Cloud-nativ, einfache Bedienung, günstigere Preise – ideal für Selbstbucher. Export zu DATEV oder direkter Zugriff für Steuerberater möglich.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für GmbHs in Würzburg und Bayern?

GmbHs in Würzburg unterliegen wie alle Kapitalgesellschaften in Deutschland der Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird jedoch auf kommunaler Ebene erhoben – die Höhe hängt vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. In Würzburg liegt der Hebesatz bei 420 % (Stand 2026).

Berechnung der Gewerbesteuer in Würzburg

Die Gewerbesteuer berechnet sich nach folgender Formel:

Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz (420 %) = Gewerbesteuer

Beispiel: Ein Gewerbeertrag von 100.000 Euro führt zu einer Gewerbesteuer von 100.000 € × 3,5 % × 420 % = 14.700 Euro.

Im Vergleich zu anderen bayerischen Städten liegt Würzburg im mittleren Bereich. München hat einen Hebesatz von 490 %, Nürnberg 460 %, kleinere Gemeinden teils unter 300 %. Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein wichtiger Standortfaktor, gerade für GmbHs mit hohen Gewinnen.

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer – somit effektiv 15,825 %. Die Gesamtsteuerbelastung (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) liegt in Würzburg bei rund 30,5 % – abhängig vom konkreten Gewerbeertrag und möglichen Freibeträgen.

420 %

Gewerbesteuerhebesatz Würzburg

15,825 %

Körperschaftsteuer inkl. Soli

~30,5 %

Gesamtsteuerbelastung GmbH

Der Steuerberater erstellt die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung parallel zum Jahresabschluss. Die steuerliche Überleitungsrechnung berücksichtigt außerbilanzielle Korrekturen (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und ermittelt das zu versteuernde Einkommen.

Welche häufigen Fehler sollten Geschäftsführer beim Jahresabschluss vermeiden?

Der Jahresabschluss einer GmbH ist eine komplexe Aufgabe, bei der Fehler nicht nur zu steuerlichen Nachteilen, sondern auch zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer führen können. Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haftet der Geschäftsführer für Pflichtverletzungen – dazu gehört auch die ordnungsgemäße Erstellung und rechtzeitige Offenlegung des Jahresabschlusses.

Die häufigsten Fehler im Überblick

  • Fristen versäumen: Feststellung nach § 42a GmbHG und Offenlegung nach § 325 HGB werden häufig übersehen. Ordnungsgelder nach § 335 HGB sind die Folge.
  • Falsche Größenklasse: Die Prüfung nach § 267 HGB wird unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt – mit der Folge, dass Offenlegungspflichten nicht erfüllt werden.
  • Anhang unvollständig: Kleine Kapitalgesellschaften nutzen die Erleichterungen nach § 288 HGB nicht oder lassen Pflichtangaben nach § 284 HGB weg.
  • Keine Rückstellungen gebildet: Drohende Verbindlichkeiten, Urlaubsrückstellungen oder Steuerrückstellungen werden nicht passiviert – die Bilanz ist unvollständig.
  • Offenlegung beim falschen Register: Seit DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig – nicht mehr der Bundesanzeiger.
  • Keine steuerliche Überleitungsrechnung: Die handelsrechtliche Bilanz wird nicht um außerbilanzielle Korrekturen ergänzt – die Steuererklärungen sind fehlerhaft.
  • Geschäftsführergehalt nicht angemessen: Unangemessen hohe oder niedrige Gehälter führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG) oder Nachfragen des Finanzamts.

Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 1 GmbHG persönlich für Pflichtverletzungen. Dazu gehören Verstöße gegen Offenlegungspflichten, fehlerhafte Jahresabschlüsse oder verspätete Steuererklärungen. Ein Steuerberater kann das Haftungsrisiko erheblich reduzieren – durch fachlich korrekte Erstellung und Einhaltung aller Fristen.

„Viele Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis oder Zeitdruck. Wer den Jahresabschluss an einen Steuerberater delegiert, reduziert nicht nur das Haftungsrisiko, sondern gewinnt auch Zeit für das operative Geschäft. Die Investition rechnet sich – gerade im Vergleich zu Ordnungsgeldern oder Nachzahlungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann lohnt sich OnlineBilanz als Alternative zum Steuerbüro in Würzburg?

Nicht jede GmbH benötigt ein lokales Steuerbüro in Würzburg mit persönlichen Terminen vor Ort. Gerade für standardisierte Leistungen wie den Jahresabschluss, die Offenlegung oder die Steuererklärungen kann eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz eine effiziente und kostengünstigere Alternative sein.

OnlineBilanz eignet sich besonders für:

  • Standardisierte GmbHs/UGs: Keine Konzernverflechtungen, keine internationalen Sachverhalte, keine Sonderbilanzierung (z. B. Versicherungen, Banken).
  • Selbstbucher: Mandanten, die ihre Buchhaltung selbst führen (DATEV, lexoffice, sevDesk) und nur den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten.
  • Transparente Preise: Geschäftsführer, die vorab wissen möchten, was der Jahresabschluss kostet – ohne überraschende Rechnungen nach StBVV.
  • Zeitersparnis: Mandanten, die keine Termine im Steuerbüro wahrnehmen möchten und die digitale Abwicklung bevorzugen.
  • Schnelle Abwicklung: GmbHs, die den Jahresabschluss zügig benötigen – ohne Wartezeiten durch ausgelastete Steuerkanzleien.

Wann ist ein lokales Steuerbüro in Würzburg sinnvoller?

Komplexe Sachverhalte (Konzernabschlüsse, internationale Verflechtungen, Umstrukturierungen) erfordern oft intensive Beratung und persönlichen Austausch. Auch Mandanten, die eine umfassende steuerliche Beratung (Steueroptimierung, Nachfolgeplanung, Vermögensstrukturierung) wünschen, profitieren von einem lokalen Steuerberater mit langjähriger Mandantenbeziehung.

Festpreis

499,95 € für GmbH-Jahresabschluss – unabhängig vom Gegenstandswert. Keine versteckten Kosten.

Digital & schnell

Buchhaltungsdaten aus DATEV, lexoffice, sevDesk hochladen. Jahresabschluss ohne Vor-Ort-Termine.

StB-Qualität

Zugelassene Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen rechtsverbindlich – wie beim klassischen Steuerbüro.

„OnlineBilanz ist kein Ersatz für umfassende steuerliche Beratung, sondern eine Lösung für standardisierte Leistungen. Mandanten aus Würzburg schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität, digitaler Effizienz und transparenter Preisgestaltung. Wer den Jahresabschluss schnell und rechtssicher benötigt, ist bei uns richtig.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als GmbH zwingend einen Steuerberater beauftragen?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Sie dürfen den Jahresabschluss selbst erstellen, wenn Sie über die nötige Fachkenntnis verfügen. Allerdings empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler zu vermeiden, Gestaltungsspielräume zu nutzen und alle Fristen einzuhalten. Zudem haften Steuerberater für ihre Arbeit und bringen die erforderliche Expertise im Handels- und Steuerrecht mit.

Kann ich den Steuerberater während des Jahres wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie sollten jedoch bestehende Verträge prüfen, eventuell vereinbarte Kündigungsfristen beachten und den Übergang sorgfältig koordinieren. Der neue Steuerberater benötigt alle relevanten Unterlagen und DATEV-Daten vom bisherigen Berater. Ein Wechsel empfiehlt sich idealerweise zum Jahreswechsel, um den laufenden Jahresabschluss nicht zu unterbrechen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet nach Ablauf der 12-Monats-Frist gemäß § 325 HGB automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Es wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Zudem kann das Versäumnis die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und bei wiederholter Säumnis zu höheren Ordnungsgeldern führen.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Für den Jahresabschluss benötigt der Steuerberater die vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV-Export oder vergleichbare Software), Kontoauszüge, Bankauszüge zum Bilanzstichtag, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Inventurlisten, Angaben zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten, Gesellschafterbeschlüsse sowie gegebenenfalls Nachweise über Anlagevermögen und Abschreibungen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und kostengünstiger wird die Erstellung.

Kann ein Steuerberater auch rückwirkend Jahresabschlüsse erstellen?

Ja, Steuerberater können auch für vergangene Jahre Jahresabschlüsse erstellen, sofern die Buchhaltung nachvollziehbar ist. Allerdings drohen bei verspäteter Offenlegung Ordnungsgelder, und die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG kann bereits abgelaufen sein, was zu steuerlichen Nachteilen führt. Rückwirkende Erstellung ist daher immer mit höherem Aufwand und oft mit Sanktionen verbunden. Eine zeitnahe Beauftragung ist deshalb dringend zu empfehlen.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?

Der Jahresabschluss ist ein handelsrechtliches Dokument nach § 242 ff. HGB, das Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung umfasst und die wirtschaftliche Lage der GmbH darstellt. Die Steuererklärung (Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung) basiert auf dem Jahresabschluss, folgt jedoch steuerrechtlichen Vorschriften und wird beim Finanzamt eingereicht. Der Jahresabschluss muss zudem beim Unternehmensregister offengelegt werden, während Steuererklärungen vertraulich bleiben.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz