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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchhaltungssoftware Gastronomie

Buchhaltungssoftware Gastronomie 2026 – Anforderungen & Auswahl

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gastronomie stellt besondere Anforderungen an die Buchhaltung: Kassendaten, zwei Umsatzsteuersätze, Wareneinsatz und GoBD-Konformität müssen zusammenspielen. Einen umfassenden Überblick über alle Pflichten in der Gastronomie Buchhaltung finden Sie in unserem Leitfaden. Neben der Finanzbuchhaltung ist auch die Lohnbuchhaltung in der Gastronomie mit ihren besonderen Anforderungen wie Trinkgeldregelungen und Minijobs ein wichtiger Aspekt. Eine spezialisierte Buchhaltungssoftware spart Zeit und schützt vor Fehlern bei der Betriebsprüfung. Dieser Leitfaden zeigt, welche Funktionen und gesetzlichen Anforderungen 2026 gelten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Buchhaltungssoftware für die Gastronomie muss GoBD-konform sein, Kassendaten automatisch importieren und zwei Umsatzsteuersätze korrekt trennen. Zusätzlich sollte sie TSE-Anbindung, revisionssichere Archivierung und Schnittstellen zu Warenwirtschaft und Lohnsystem bieten. Kapitalgesellschaften benötigen eine Lösung, die auch den Jahresabschluss nach HGB ermöglicht.

Warum Gastronomiebetriebe spezialisierte Buchhaltungssoftware benötigen

Die Gastronomie unterscheidet sich buchhalterisch deutlich von anderen Branchen. Während ein Handwerksbetrieb wenige große Rechnungen pro Tag verarbeitet, fallen in einem Restaurant oder Café hunderte kleine Transaktionen an. Diese müssen korrekt erfasst, gespeichert und mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen verbucht werden.

Eine allgemeine Buchhaltungssoftware stößt dabei schnell an ihre Grenzen. Sie bietet keine direkte Anbindung an Kassensysteme, keine automatische Trennung von Speisen (7% USt) und Getränken (19% USt) und keine Integration von Warenwirtschaft oder Personalplanung. Das Ergebnis: manuelle Nacharbeit, Fehlerquellen und Zeitverlust.

Hinzu kommt die erhöhte Prüfungsintensität durch die Finanzverwaltung. Gastronomiebetriebe werden nach § 147a AO besonders häufig kontrolliert, da Bargeldgeschäfte statistisch anfälliger für Manipulationen sind. Eine lückenlose, revisionssichere digitale Buchführung ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz.

200+

Kassenbons täglich im Schnitt

2

Umsatzsteuersätze (7% / 19%)

30%

Anteil Wareneinsatz am Umsatz

„Viele Gastronomen unterschätzen die Komplexität ihrer Buchhaltung. Wer täglich mit Bargeld arbeitet und zwei Steuersätze verbucht, braucht eine Software, die diese Prozesse automatisiert und rechtssicher dokumentiert. Spätestens bei der Betriebsprüfung zahlt sich diese Investition aus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Anforderungen an Buchhaltungssoftware in der Gastronomie 2026

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Buchhaltung sind streng geregelt. Verstöße können zu Ordnungsgeldern, Steuernachzahlungen und im Extremfall zur Schätzung des Umsatzes durch das Finanzamt führen. Deshalb muss jede Buchhaltungssoftware bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)

Die GoBD regeln, wie digitale Buchführungsdaten zu erfassen, zu verarbeiten und aufzubewahren sind. Sie gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen und werden vom BMF in einem Schreiben konkretisiert. Die Kernprinzipien sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit.

Eine GoBD-konforme Software muss Buchungen revisionssicher speichern, sodass nachträgliche Änderungen protokolliert werden. Alle Belege müssen in digitaler oder digitalisierter Form archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 147 AO zehn Jahre für Buchungsbelege und Jahresabschlüsse.

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die TSE erstellt für jede Transaktion einen kryptografischen Beleg, der nachträglich nicht veränderbar ist. Die Kasse muss beim Finanzamt angemeldet werden.

Ihre Buchhaltungssoftware muss in der Lage sein, die TSE-Daten zu importieren und korrekt zu verarbeiten. Außerdem muss sie die Meldepflichten nach § 146a AO unterstützen, insbesondere die elektronische Aufzeichnung und Aufbewahrung aller Kassendaten.

Achtung

Fehlende TSE oder nicht gemeldete Kassensysteme können zu Bußgeldern bis 25.000 Euro führen. Bei schwerwiegenden Mängeln darf das Finanzamt den Gewinn schätzen – oft zum Nachteil des Unternehmens.

Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO und § 257 HGB

Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse müssen nach § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege unterliegen ebenfalls der zehnjährigen Frist. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Die Software muss diese Dokumente revisionssicher archivieren und im Prüfungsfall schnell auffindbar machen. Eine Exportfunktion nach GoBD-Standard ist zwingend erforderlich, damit Betriebsprüfer die Daten auswerten können.

Kernfunktionen einer Buchhaltungssoftware für Gastronomiebetriebe

Eine spezialisierte Buchhaltungssoftware für die Gastronomie muss mehr leisten als reine Belegerfassung. Sie muss die gesamte Prozesskette von der Kasse über die Warenwirtschaft bis zum Jahresabschluss abbilden. Die folgenden Funktionen sind dabei unverzichtbar.

  • Automatischer Import von Kassendaten (TSE-konform)
  • Trennung von Umsatzsteuersätzen 7% (Speisen) und 19% (Getränke)
  • Schnittstelle zur Warenwirtschaft für Wareneinsatz-Kontrolle
  • Integration von Lohn- und Personalabrechnung
  • Revisionssichere Belegarchivierung nach GoBD
  • DATEV-Export für Steuerberater
  • Mahnwesen und Forderungsmanagement
  • Liquiditätsplanung und Controlling-Reports

Automatisierte Kassenanbindung

Die tägliche Kassenabrechnung bindet in vielen Gastronomiebetrieben erhebliche Personalressourcen. Eine moderne Buchhaltungssoftware importiert die Kassendaten automatisch per Schnittstelle und ordnet sie den richtigen Konten zu. Dabei werden Steuersätze getrennt, Trinkgelder separat erfasst und Gutscheine korrekt verbucht.

Die Software sollte mit gängigen Kassensystemen wie Gastrofix, Orderbird, Lightspeed oder ready2order kompatibel sein. Idealerweise erfolgt der Import vollautomatisch im Hintergrund, sodass kein manueller Aufwand entsteht.

Wareneinsatz und Kalkulation

Der Wareneinsatz ist in der Gastronomie die wichtigste Kostenkennzahl. Eine gute Buchhaltungssoftware erfasst nicht nur Einkaufsrechnungen, sondern verknüpft sie mit Rezepturen und Verkaufspreisen. So erkennen Sie sofort, wenn sich Rohstoffpreise ändern oder die Kalkulation nicht mehr stimmt.

Idealerweise bietet die Software ein integriertes Warenwirtschaftssystem oder eine direkte Schnittstelle zu Warenwirtschaftslösungen. So behalten Sie Bestände, Mindesthaltbarkeitsdaten und Lieferantenkonditionen im Blick.

Personalkosten und Lohnintegration

Personalkosten machen in der Gastronomie oft 30-40% des Umsatzes aus. Viele Mitarbeiter arbeiten auf Minijob-Basis, in Teilzeit oder mit wechselnden Stundenplänen. Eine integrierte Lohnbuchhaltung oder eine Schnittstelle zu Lohnsoftware erleichtert die korrekte Abrechnung erheblich.

Die Software sollte Arbeitszeiterfassung unterstützen und automatisch mit den Lohndaten abgleichen. So vermeiden Sie Fehler bei der Sozialversicherung und Lohnsteuer.

Kassensystem-Integration und TSE-Anbindung

Die Kassensicherungsverordnung schreibt seit 2020 den Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor. Diese Hardware- oder Cloud-Lösung signiert jeden Kassenvorgang kryptografisch und verhindert nachträgliche Manipulation. Die TSE muss vom BSI zertifiziert sein.

Ihre Buchhaltungssoftware muss die TSE-Daten verarbeiten können. Dazu gehört der Import der signierten Kassenbons, die Archivierung der DSFinV-K-Exporte (Datenschnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) und die Bereitstellung der Daten für Betriebsprüfungen.

Hinweis

Die DSFinV-K ist ein einheitliches Datenformat, mit dem Kassendaten an das Finanzamt übermittelt werden. Jede Buchhaltungssoftware für die Gastronomie sollte diesen Export unterstützen.

Meldepflichten beim Finanzamt

Nach § 146a AO müssen elektronische Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Gemeldet werden müssen: Name und Anschrift des Unternehmens, Steuernummer, Standort der Kasse, Anschaffungsdatum, Art und Marke des Kassensystems sowie die Seriennummer der TSE.

Eine gute Buchhaltungssoftware erinnert Sie an diese Meldepflicht und stellt alle notwendigen Daten strukturiert bereit. Änderungen am Kassensystem – etwa beim Austausch der TSE – müssen ebenfalls gemeldet werden.

Kassensystem TSE-Typ Schnittstelle Buchhaltung
Orderbird Cloud-TSE (fiskaly) API / CSV-Export
ready2order Cloud-TSE Automatischer Import
Gastrofix Hardware-TSE DATEV-Export
Lightspeed Cloud-TSE API / JSON

Auswahlkriterien: So finden Sie die passende Software

Der Markt für Buchhaltungssoftware ist unübersichtlich. Viele Anbieter werben mit ähnlichen Funktionen, unterscheiden sich aber in Details, die im Alltag entscheidend sind. Die folgenden Kriterien helfen Ihnen, die richtige Lösung für Ihren Gastronomiebetrieb zu finden.

Rechtsform und Größenklasse

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG) haben andere Anforderungen als Kapitalgesellschaften (GmbH, UG). Kapitalgesellschaften sind nach § 242 HGB zur Buchführung verpflichtet und müssen einen Jahresabschluss nach § 264 HGB erstellen. Die HGB Jahresabschluss Pflicht sieht vor, dass dieser bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB binnen zwölf Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden muss.

Die Software sollte die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB und § 275 HGB unterstützen. Für Einzelunternehmen genügt oft eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Cloud oder Desktop?

Cloud-Lösungen bieten den Vorteil, dass Sie von jedem Ort auf Ihre Buchhaltung zugreifen können. Updates erfolgen automatisch, Backups laufen im Hintergrund. Desktop-Software hingegen läuft lokal auf Ihrem Rechner, was manche Unternehmer aus Datenschutzgründen bevorzugen.

Beide Varianten können GoBD-konform sein, sofern sie revisionssichere Archivierung und Versionierung gewährleisten. Cloud-Anbieter sollten ihre Server in Deutschland oder der EU betreiben und DSGVO-konform arbeiten.

Cloud-Software

  • Zugriff von überall
  • Automatische Updates
  • Keine lokale Installation nötig
  • Monatliche Abo-Kosten

Desktop-Software

  • Lokale Datenhaltung
  • Einmalige Lizenzkosten
  • Keine Internetverbindung nötig
  • Manuelle Updates erforderlich

Benutzerfreundlichkeit und Support

Die beste Software nützt nichts, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht damit zurechtkommen. Achten Sie auf eine intuitive Bedienung, klare Menüführung und aussagekräftige Fehlermeldungen. Viele Anbieter bieten kostenlose Testversionen an – nutzen Sie diese, um die Software im Alltag zu testen.

Wichtig ist auch ein kompetenter Support. Prüfen Sie, ob telefonische Hotline, E-Mail-Support oder Live-Chat angeboten werden und wie schnell Anfragen beantwortet werden. Gerade in der Anfangsphase oder bei Problemen vor dem Jahresabschluss ist schnelle Hilfe entscheidend.

DATEV-Schnittstelle und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Viele Gastronomiebetriebe arbeiten mit einem Steuerberater zusammen, der den Jahresabschluss erstellt und die Steuererklärungen einreicht. Damit die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, sollte Ihre Buchhaltungssoftware einen DATEV-Export unterstützen.

DATEV ist der Standard in der deutschen Steuerberatung. Die meisten Kanzleien arbeiten mit DATEV-Software und erwarten Buchungsdaten im DATEV-Format. Ein korrekter Export spart Ihrem Steuerberater Zeit und Ihnen Kosten, da weniger Nacharbeit erforderlich ist.

Was ist ein DATEV-Export?

Der DATEV-Export ist ein standardisiertes Dateiformat, das alle Buchungen, Belege und Stammdaten strukturiert überträgt. Die Datei enthält Informationen zu Konten, Buchungssätzen, Steuerschlüsseln und Belegnummern. Sie wird in der Regel als CSV- oder ASCII-Datei exportiert.

Achten Sie darauf, dass Ihre Software nicht nur einen einfachen Export, sondern einen vollständigen DATEV-kompatiblen Export bietet. Dieser muss den DATEV-Formatstandards entsprechen und alle notwendigen Informationen enthalten.

Hinweis

Fragen Sie Ihren Steuerberater, welches DATEV-Format er benötigt. Manche Kanzleien arbeiten mit DATEV Unternehmen Online, andere mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Die Exportformate können sich unterscheiden.

Vorbereitende Buchhaltung vs. Vollbuchhaltung

In der vorbereitenden Buchhaltung erfassen Sie Belege, ordnen sie zu und exportieren die Daten regelmäßig an Ihren Steuerberater. Dieser kontiert die Buchungen endgültig und erstellt den Jahresabschluss. Dieses Modell ist für viele Gastronomen sinnvoll, da sie keine tiefgehenden Buchhaltungskenntnisse benötigen.

Bei der Vollbuchhaltung führen Sie die gesamte Buchhaltung selbst und erstellen auch den Jahresabschluss in der Software. Das setzt fundierte Kenntnisse in Rechnungswesen und Handelsrecht voraus, kann aber Steuerberatungskosten deutlich senken.

„Die meisten Gastronomiebetriebe fahren mit einer vorbereitenden Buchhaltung gut. Sie erfassen Belege selbst, sparen dadurch Steuerberatungskosten und übergeben die Daten strukturiert an die Kanzlei. Der Steuerberater prüft, kontiert nach und erstellt den Jahresabschluss – das ist eine sinnvolle Arbeitsteilung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss für Gastronomiebetriebe: Digital und rechtssicher

Kapitalgesellschaften in der Gastronomie – also GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG – sind nach § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können auf einen Anhang verzichten.

Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Die Gliederung von Bilanz und GuV ist in § 266 HGB und § 275 HGB detailliert vorgeschrieben.

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften haben nach § 42a Abs. 2 GmbHG elf Monate Zeit zur Feststellung des Jahresabschlusses, also bis zum 30.11.2026. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten feststellen, also bis zum 31.08.2026.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Der Jahresabschluss muss also bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister eingereicht werden. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt und auch bei erstmaligen Verstößen konsequent durchgesetzt.

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)

Digitale Jahresabschlusserstellung

Eine moderne Buchhaltungssoftware sollte die Erstellung des Jahresabschlusses direkt unterstützen. Sie übernimmt Buchungsdaten automatisch, generiert Bilanz und GuV nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften und erstellt die erforderlichen Nachweise. Bei kleinen Kapitalgesellschaften genügt oft eine verkürzte Bilanz.

Achten Sie darauf, dass die Software die Offenlegung im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) unterstützt. Seit 2022 müssen Jahresabschlüsse im strukturierten XBRL-Format beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Software sollte diesen Export direkt anbieten oder eine Schnittstelle zu einem entsprechenden Dienstleister bereitstellen.

Implementierung und Umstellung: So gelingt der Start

Die Einführung einer neuen Buchhaltungssoftware ist ein Projekt, das sorgfältig geplant werden sollte. Eine überstürzte Umstellung führt oft zu Fehlern, Doppelarbeit und Frust im Team. Mit einem strukturierten Vorgehen gelingt der Wechsel reibungslos.

Vorbereitung und Datenmigration

Bevor Sie die neue Software produktiv nutzen, sollten Sie alle Stammdaten übertragen. Dazu gehören Kontenplan, Lieferanten, Kunden, Artikel und Mitarbeiterdaten. Viele Softwareanbieter bieten einen Migrationsdienst an, der Daten aus Altsystemen importiert.

Prüfen Sie die migrierten Daten sorgfältig. Fehlerhafte Stammdaten führen später zu falschen Buchungen und aufwendigen Korrekturen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um veraltete oder doppelte Einträge zu bereinigen.

  • Kontenplan vollständig anlegen (SKR 03 oder SKR 04)
  • Lieferanten- und Kundenstammdaten importieren
  • Artikelstamm mit Umsatzsteuersätzen hinterlegen
  • Mitarbeiterdaten für Lohnintegration erfassen
  • Bankkonten und Zahlungsverbindungen einrichten
  • Kassensystem-Schnittstelle konfigurieren
  • DATEV-Export mit Steuerberater testen

Schulung und Einarbeitung

Schulen Sie alle Mitarbeiter, die mit der Software arbeiten werden. Viele Anbieter bieten Webinare, Video-Tutorials oder persönliche Schulungen an. Investieren Sie Zeit in die Einarbeitung – das zahlt sich durch weniger Fehler und höhere Effizienz schnell aus.

Beginnen Sie die produktive Nutzung idealerweise zu Beginn eines Geschäftsjahres oder Quartals. So vermeiden Sie, dass Buchungen über zwei Systeme verteilt sind. Führen Sie in den ersten Wochen parallele Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass alle Prozesse korrekt abgebildet werden.

Laufende Pflege und Updates

Buchhaltungssoftware muss regelmäßig aktualisiert werden, um gesetzliche Änderungen abzubilden. Dazu gehören neue Steuersätze, geänderte Meldepflichten oder aktualisierte GoBD-Vorgaben. Cloud-Software wird meist automatisch aktualisiert, bei Desktop-Software müssen Sie Updates manuell einspielen.

Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig. Auch wenn Cloud-Anbieter Backups erstellen, sollten Sie in kritischen Phasen – etwa vor dem Jahresabschluss – zusätzliche Sicherungen anlegen. So sind Sie gegen Datenverlust oder technische Probleme abgesichert.

Hinweis

Planen Sie die Umstellung auf neue Software mindestens drei Monate vor dem Jahresabschluss ab. So haben Sie genug Zeit, alle Prozesse einzuspielen und Fehlerquellen zu beseitigen, bevor es auf die Frist ankommt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für kleine Gastronomiebetriebe?

Für kleine Gastronomiebetriebe (Cafés, Imbisse, kleine Restaurants) eignen sich Cloud-Lösungen mit automatischer Kassenanbindung und DATEV-Export. Wichtig sind GoBD-Konformität, TSE-Anbindung und die Trennung der Umsatzsteuersätze 7% und 19%. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) benötigen zusätzlich eine Funktion zur Jahresabschlusserstellung nach HGB. Achten Sie auf einfache Bedienung und guten Support.

Muss jede Gastronomie-Buchhaltungssoftware TSE-konform sein?

Die Software selbst muss nicht TSE-konform sein, aber sie muss die Daten von TSE-gesicherten Kassensystemen importieren und verarbeiten können. Seit 2020 sind elektronische Kassensysteme in der Gastronomie verpflichtet, eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen. Die Buchhaltungssoftware muss diese signierten Kassendaten korrekt übernehmen und die DSFinV-K-Exporte archivieren können.

Wie erstelle ich als GmbH in der Gastronomie den Jahresabschluss?

Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und GuV zu erstellen. Kleine GmbHs haben dafür 11 Monate Zeit (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss binnen 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB). Eine geeignete Buchhaltungssoftware generiert Bilanz und GuV nach den Gliederungsvorschriften des § 266 und § 275 HGB und erstellt den XBRL-Export für die Offenlegung.

Was kostet eine professionelle Buchhaltungssoftware für Gastronomiebetriebe?

Die Kosten variieren je nach Funktionsumfang und Nutzeranzahl. Einfache Cloud-Lösungen für Einzelunternehmen starten bei etwa 15-30 Euro monatlich. Professionelle Software mit Kassensystem-Integration, Warenwirtschaft und Jahresabschlussfunktion kostet zwischen 50 und 150 Euro monatlich. Desktop-Software wird oft als Einzellizenz ab 300 Euro verkauft. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Schulung, Support und DATEV-Export-Module.

Welche Schnittstellen braucht eine Gastronomie-Buchhaltungssoftware?

Unverzichtbar sind Schnittstellen zum Kassensystem (für automatischen Tagesumsatz-Import), zur Warenwirtschaft (für Wareneinsatz-Controlling) und zum Steuerberater (DATEV-Export). Sinnvoll sind außerdem Anbindungen zur Lohnsoftware, Online-Banking (für automatischen Kontoauszugsimport) und zum Unternehmensregister (für die Offenlegung des Jahresabschlusses). Je mehr Prozesse automatisiert ablaufen, desto weniger Zeit kostet die tägliche Buchhaltung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
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F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
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Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater