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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogGmbH & Co. KG Jahresabschluss

GmbH & Co. KG Jahresabschluss 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH & Co. KG kombiniert Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft – mit besonderen Anforderungen an den Jahresabschluss. Welche Pflichten gelten für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung? Dieser Fachartikel erklärt die rechtlichen Grundlagen nach HGB, Größenklassen, Fristen und praktische Besonderheiten für Unternehmer im Jahr 2026. Da die Komplementär-GmbH als Kapitalgesellschaft integraler Bestandteil der Struktur ist, sollten Unternehmer auch die spezifischen Anforderungen an den Jahresabschluss einer GmbH sowie die Fristen Jahresabschluss GmbH kennen.

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Servet Gündogan

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Kurzantwort

Die GmbH & Co. KG muss als Kommanditgesellschaft gemäß § 264a HGB einen Jahresabschluss aufstellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH & Co. KG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große), die Offenlegung binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Rechtsgrundlagen und Pflichten

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die Komplementärstellung von einer GmbH übernommen wird. Nach § 264a HGB unterliegen Kapitalgesellschaften & Co. – also Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter – den gleichen Rechnungslegungspflichten wie Kapitalgesellschaften.

Daraus folgt: Die GmbH & Co. KG muss einen Jahresabschluss nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufstellen (§§ 264 ff. HGB), festellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Hinweis

Die Rechnungslegungspflicht gilt für die GmbH & Co. KG als Ganzes, nicht für die Komplementär-GmbH gesondert. Die GmbH als Komplementärin hat jedoch eigene Offenlegungspflichten für ihren eigenen Jahresabschluss.

Die zentralen Rechtsgrundlagen sind § 264a HGB in Verbindung mit den allgemeinen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 238-335 HGB) sowie das GmbHG für die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG.

Struktur der GmbH & Co. KG

Um die Rechnungslegungspflichten richtig einzuordnen, ist die gesellschaftsrechtliche Struktur der GmbH & Co. KG entscheidend. Sie ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) mit zwei unterschiedlichen Gesellschaftertypen.

Komplementär (GmbH)

  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Haftung nur mit GmbH-Vermögen
  • Keine persönliche Haftung der GmbH-Gesellschafter

Kommanditisten

  • Haftung beschränkt auf Einlage
  • Keine Geschäftsführungsbefugnis
  • Kontroll- und Informationsrechte nach § 166 HGB

Diese Struktur führt dazu, dass faktisch keine natürliche Person unbeschränkt haftet – weshalb der Gesetzgeber die strengeren Rechnungslegungspflichten der Kapitalgesellschaften für anwendbar erklärt hat.

Größenklassen nach § 267 HGB

Der Umfang der Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Ein Unternehmen gilt als klein, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Größenmerkmale nicht überschreitet. Die Einordnung wirkt sich auf Umfang des Jahresabschlusses, Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang aus.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können von weiteren Erleichterungen profitieren. Grenzen: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter. Diese Erleichterungen gelten jedoch nicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der GmbH & Co. KG besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Größere Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Kapital und Schulden). Sie muss nach dem in § 266 HGB vorgegebenen Gliederungsschema erstellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz veröffentlichen.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Sie zeigt die Ertragslage des Unternehmens. Auch hier bestehen Erleichterungen für kleinere Gesellschaften bei der Offenlegung.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen und weiteren Pflichtangaben. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Chancen und Risiken.

  • Bilanz gemäß § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB
  • Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB
  • Lagebericht (ab mittelgroß) gemäß § 289 HGB
  • Ggf. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (freiwillig oder bei Konzernabschluss)

Aufstellung und Feststellung

Der Jahresabschluss durchläuft mehrere Stufen: Aufstellung durch die Geschäftsführung, Prüfung (falls erforderlich) und Feststellung durch die Gesellschafter. Diese Schritte unterliegen gesetzlichen Fristen.

Aufstellung durch die Geschäftsführung

Die gesetzlichen Vertreter (bei der GmbH & Co. KG: die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH) sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufgestellt werden.

Achtung

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026. Bei verspäteter Aufstellung drohen gesellschaftsrechtliche Konsequenzen und im Extremfall Schadensersatzansprüche.

Feststellung durch Gesellschafterbeschluss

Nach § 42a GmbHG sind die Gesellschafter verpflichtet, den Jahresabschluss festzustellen. Die Fristen richten sich nach der Größenklasse:

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag für Bilanzstichtag 31.12.2025
Klein 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroß 8 Monate 31.08.2026
Groß 8 Monate 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtswirksam.

Prüfungspflicht

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften & Co. sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Der Abschlussprüfer muss von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Kleine Gesellschaften sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig, können aber freiwillig einen Abschlussprüfer beauftragen.

Offenlegung und Fristen

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften & Co. ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, unabhängig von der Größenklasse. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

12

Monate Offenlegungsfrist

31.12.2026

Deadline für Bilanzstichtag 31.12.2025

§ 325 HGB

Rechtsgrundlage Offenlegung

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen variiert je nach Größenklasse erheblich:

Größe Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Verkürzt Nicht erforderlich Verkürzt Nein
Mittelgroß Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Groß Vollständig Vollständig Vollständig Ja

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen nach § 326 HGB: Sie müssen die GuV nicht offenlegen und können eine verkürzte Bilanz sowie einen verkürzten Anhang einreichen.

„Viele Mandanten unterschätzen die Offenlegungspflicht. Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister ist technisch anspruchsvoll und erfordert eine strukturierte Vorbereitung. Wer die Frist versäumt, riskiert nicht nur Ordnungsgelder, sondern auch Reputationsschäden durch öffentliche Mahnung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG weist einige bilanztechnische Besonderheiten auf, die aus ihrer Hybrid-Struktur resultieren. Diese betreffen insbesondere die Darstellung des Eigenkapitals und die Behandlung von Entnahmen und Einlagen.

Eigenkapitalausweis

Das Eigenkapital der GmbH & Co. KG gliedert sich in die Kapitalanteile der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten. Anders als bei reinen Kapitalgesellschaften erfolgt keine Unterteilung in gezeichnetes Kapital, Rücklagen und Gewinnvortrag, sondern in Gesellschafterkonten.

Typische Gliederung auf der Passivseite unter Eigenkapital:

  • Kapitalanteil Komplementär-GmbH (Festkapital)
  • Kapitalanteile Kommanditisten (Festkapital)
  • Variable Kapitalkonten (Gewinnvortrag, laufendes Ergebnis, Entnahmen)
  • Rücklagen

Gewinnverteilung

Die Gewinnverteilung erfolgt nach Gesellschaftsvertrag. Üblich ist eine Vorabvergütung für die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH sowie eine Verzinsung der Kapitalanteile. Der verbleibende Gewinn wird nach Köpfen oder nach Beteiligungsquote verteilt.

Zwei separate Jahresabschlüsse

Wichtig: Die Komplementär-GmbH muss als eigenständige Kapitalgesellschaft ebenfalls einen eigenen Jahresabschluss aufstellen und offenlegen. Es sind also zwei getrennte Jahresabschlüsse erforderlich:

Jahresabschluss der GmbH & Co. KG

Bildet die wirtschaftliche Tätigkeit der KG ab. Offenlegung nach § 325 HGB beim Unternehmensregister.

Jahresabschluss der Komplementär-GmbH

Bildet die (meist geringe) eigene Tätigkeit der GmbH ab. Separate Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht.

500 €

Mindestbetrag Ordnungsgeld

25.000 €

Höchstbetrag Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und Dauer der Fristüberschreitung. Bei wiederholter Pflichtverletzung können mehrere Ordnungsgelder nacheinander festgesetzt werden.

Achtung

Das Ordnungsgeld wird gegenüber den gesetzlichen Vertretern persönlich festgesetzt – also gegenüber den Geschäftsführern der Komplementär-GmbH. Eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht automatisch vom Ordnungsgeld.

Zusätzlich zum Ordnungsgeld drohen weitere Konsequenzen: Das BfJ veröffentlicht säumige Unternehmen in einer öffentlichen Liste. Dies kann zu erheblichen Reputationsschäden führen, insbesondere im Geschäftsverkehr mit Banken, Lieferanten und Kunden.

Praktische Umsetzung

Die termingerechte Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses erfordert eine strukturierte Vorbereitung. Folgende Schritte sind zu beachten:

1. Buchhaltung vorbereiten

Grundlage jedes Jahresabschlusses ist eine ordnungsgemäße, laufende Buchführung nach § 238 HGB. Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. Vor Abschlusserstellung sollten offene Posten geklärt und alle Belege vollständig sein.

2. Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist zum Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Das Vermögen und die Schulden sind nach Art, Menge und Wert zu erfassen. Dies umfasst Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und liquide Mittel.

3. Bewertung vornehmen

Die Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 252-256 HGB. Anzuwenden sind insbesondere das Vorsichtsprinzip, das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip. Abschreibungen auf Anlagevermögen sind nach § 253 HGB vorzunehmen.

4. Jahresabschluss erstellen

Auf Basis der bewerteten Inventur werden Bilanz, GuV und Anhang erstellt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata nach §§ 266, 275 HGB sind einzuhalten. Steuerberater oder spezialisierte Software unterstützen bei der korrekten Umsetzung.

5. Prüfung (falls erforderlich)

Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lassen (§ 316 HGB). Der Prüfungsauftrag sollte frühzeitig erteilt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

6. Feststellung durch Gesellschafter

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss förmlich feststellen. Dies erfolgt durch Beschluss, der zu protokollieren ist. Die gesetzlichen Fristen (11 bzw. 8 Monate) sind strikt einzuhalten.

7. Elektronische Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister. Hierfür ist eine elektronische Signatur oder ein Unternehmenskonto erforderlich. Die Dokumente müssen im XHTML- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen) eingereicht werden.

  • Buchhaltung vollständig und geprüft
  • Inventur zum Bilanzstichtag durchgeführt
  • Bewertung nach HGB-Grundsätzen
  • Jahresabschluss aufgestellt (bis 31.03.2026)
  • Prüfung beauftragt und durchgeführt (falls erforderlich)
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung (bis 30.11./31.08.2026)
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister (bis 31.12.2026)

„Die größte Herausforderung ist oft die Koordination der verschiedenen Beteiligten: Geschäftsführung, Buchhaltung, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter. Ein klar definierter Zeitplan mit Meilensteinen hilft, alle Fristen sicher einzuhalten und böse Überraschungen zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools nutzen

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen bei der strukturierten Erstellung und elektronischen Einreichung des Jahresabschlusses. Sie führen durch alle erforderlichen Schritte, prüfen Plausibilitäten und generieren die Dokumente in den gesetzlich vorgeschriebenen Formaten.

Der Einsatz digitaler Tools reduziert Fehlerquellen, spart Zeit und gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen – von der Gliederung nach HGB über die Größenklassenprüfung bis zur elektronischen Signatur für die Offenlegung.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH & Co. KG einen Jahresabschluss offenlegen?

Ja, nach § 264a HGB unterliegt die GmbH & Co. KG als Kapitalgesellschaft & Co. den gleichen Rechnungslegungspflichten wie eine GmbH. Sie muss unabhängig von ihrer Größe einen Jahresabschluss aufstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Aufstellung bis 31.03.2026 (§ 264 Abs. 1 HGB), Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH & Co. KG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große nach § 42a GmbHG), Offenlegung bis 31.12.2026 (§ 325 HGB). Die Feststellungsfrist ist abhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB.

Wer haftet bei verspäteter Offenlegung?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB wird gegenüber den gesetzlichen Vertretern persönlich festgesetzt – also gegenüber den Geschäftsführern der Komplementär-GmbH. Sie haften persönlich für die Einhaltung der Offenlegungspflicht. Eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht automatisch vom Ordnungsgeld. Zusätzlich kann das Bundesamt für Justiz säumige Unternehmen in einer öffentlichen Liste veröffentlichen.

Welche Besonderheiten gelten für kleine GmbH & Co. KG?

Kleine Kapitalgesellschaften & Co. profitieren von erheblichen Erleichterungen: Sie müssen die GuV nicht offenlegen (§ 326 HGB), dürfen eine verkürzte Bilanz einreichen, haben einen reduzierten Anhang und sind nicht prüfungspflichtig (§ 316 HGB). Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate statt 8 Monate. Als klein gilt eine GmbH & Co. KG, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Größenmerkmale nach § 267 HGB nicht überschreitet.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264a HGB – Kapitalgesellschaften & Co., § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater