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Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss GmbH

Jahresabschluss GmbH 2026: Pflichten, Fristen & Größenklassen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer GmbH ist gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB – unabhängig von Größe oder Umsatz. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Fristen, Größenklassen nach § 267 HGB, Offenlegungspflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführer im Jahr 2026. Eine detaillierte Übersicht dazu, ab wann ein Jahresabschluss für verschiedene Unternehmensformen verpflichtend wird, hilft bei der Einordnung der eigenen Pflichten. Besondere Erleichterungen gelten für den Jahresabschluss kleiner GmbH, die von reduzierten Anforderungen profitieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jede GmbH muss gemäß § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen, der je nach Größenklasse unterschiedliche Anforderungen erfüllt. Die Feststellung erfolgt spätestens 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittlere/große GmbH) nach Bilanzstichtag, die Offenlegung im Unternehmensregister binnen 12 Monaten. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro sowie persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Gesetzliche Grundlagen des GmbH-Jahresabschlusses

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich für GmbHs aus mehreren Rechtsgrundlagen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG).

Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen. Da die GmbH als Kapitalgesellschaft grundsätzlich Kaufmann ist, trifft diese Verpflichtung jede GmbH ohne Ausnahme – unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl.

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die verschärften Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, die spezielle Anforderungen an Form, Inhalt und Offenlegung des Jahresabschlusses stellen.

Hinweis

Wichtig: Die Jahresabschlusspflicht besteht auch bei Verlust, Insolvenz oder Ruhendstellung der GmbH. Eine Befreiung gibt es nicht.

Rechtsgrundlage Regelungsinhalt
§ 242 HGB Grundsätzliche Pflicht zur Jahresabschlusserstellung
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung für Kapitalgesellschaften
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 284 HGB Erläuterung im Anhang
§ 42a GmbHG Feststellungsfristen für GmbH
§ 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister

Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt maßgeblich von der Größenklasse der GmbH ab. Während kleine Kapitalgesellschaften mit einem verkürzten Abschluss auskommen, müssen mittelgroße und große GmbHs umfangreichere Unterlagen erstellen.

Pflichtbestandteile für alle GmbHs

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang.

  • Bilanz – Darstellung von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag (§ 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung – Darstellung von Erträgen und Aufwendungen (§ 275 HGB)
  • Anhang – Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV (§ 284 HGB)

Zusätzliche Bestandteile für mittelgroße und große GmbHs

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zusätzlich einen Lagebericht erstellen, der die Geschäftsentwicklung, Risiken und Chancen der Gesellschaft darstellt.

Kleine GmbH

Bilanz, GuV, Anhang

Mittelgroße/große GmbH

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einstufung einer GmbH in eine Größenklasse erfolgt anhand von drei quantitativen Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Maßgeblich ist § 267 HGB.

Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- bzw. unterschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Hinweis

Zwei-aus-drei-Regel: Es müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- bzw. unterschritten werden, damit eine Größenänderung eintritt.

Kleinstkapitalgesellschaften

Nach § 267a HGB gelten GmbHs als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme: 350.000 €
  • Umsatzerlöse: 700.000 €
  • Arbeitnehmer: 10

Kleinstkapitalgesellschaften können Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung in Anspruch nehmen, müssen aber dennoch einen vollständigen Jahresabschluss erstellen.

Fristen und Termine 2026 im Überblick

Die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses einer GmbH unterliegen gesetzlich festgelegten Fristen. Verstöße können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen.

Bilanzstichtag 31.12.2025

Für GmbHs, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, ist der Bilanzstichtag der 31. Dezember 2025. Alle nachfolgenden Fristen berechnen sich ab diesem Datum.

3 Monate

Aufstellungsfrist (üblich)

11/8 Monate

Feststellungsfrist

12 Monate

Offenlegungsfrist

Frist Kleine GmbH Mittelgroße/große GmbH Rechtsgrundlage
Aufstellung 31.03.2026 (üblich) 31.03.2026 (üblich) § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung 30.11.2026 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung 31.12.2026 31.12.2026 § 325 Abs. 1 HGB

Achtung

Achtung: Die Feststellungsfrist beträgt für kleine GmbHs 11 Monate, für mittelgroße und große GmbHs nur 8 Monate nach Bilanzstichtag. Eine Fristverlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt in zwei rechtlich getrennten Schritten: der Aufstellung durch den Geschäftsführer und der Feststellung durch die Gesellschafter.

Aufstellung durch den Geschäftsführer

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft – bei der GmbH also der oder die Geschäftsführer – den Jahresabschluss aufzustellen.

Die Aufstellung umfasst die Erarbeitung aller Abschlussbestandteile (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) und deren Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer. Eine konkrete gesetzliche Frist für die Aufstellung existiert nicht, üblich sind jedoch drei Monate nach Bilanzstichtag.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Der aufgestellte Jahresabschluss muss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Erst durch die Feststellung wird der Jahresabschluss rechtlich verbindlich.

Die Feststellungsfrist beträgt:

  • 11 Monate nach Bilanzstichtag für kleine GmbHs
  • 8 Monate nach Bilanzstichtag für mittelgroße und große GmbHs

„Viele GmbH-Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung der rechtzeitigen Feststellung. Auch wenn der Jahresabschluss fachlich korrekt aufgestellt wurde, ist er rechtlich unwirksam, wenn die Gesellschafter ihn nicht fristgerecht feststellen. Dies kann erhebliche Haftungsrisiken auslösen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offenzulegen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Größenklasse.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr.

Offenlegungsfrist

Die Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 Abs. 1 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist am 31.12.2026 ab.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Je nach Größenklasse gelten unterschiedliche Erleichterungen beim Umfang der offenzulegenden Unterlagen:

Kleine GmbH

  • § 326 Abs. 1 HGB

Mittelgroße GmbH

  • § 325 HGB

Große GmbH

  • § 325 HGB

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 2 HGB von der Offenlegung der GuV befreit werden, wenn bestimmte Angaben in den Anhang aufgenommen werden.

Haftung des Geschäftsführers bei Pflichtverletzung

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss. Diese Haftung ergibt sich aus § 43 Abs. 2 GmbHG und kann sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten bestehen.

Innenhaftung gegenüber der GmbH

Verletzt der Geschäftsführer seine Pflichten zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Aufstellung des Jahresabschlusses, haftet er der GmbH auf Schadensersatz. Dies kann insbesondere bei verhängten Ordnungsgeldern relevant werden.

Die Beweislast liegt beim Geschäftsführer: Er muss nachweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat (§ 43 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).

Außenhaftung gegenüber Dritten

In bestimmten Fällen kann der Geschäftsführer auch persönlich gegenüber Gläubigern oder Gesellschaftern haften, etwa wenn durch fehlerhafte oder verspätete Jahresabschlüsse falsche Unternehmensinformationen vermittelt werden.

Achtung

Haftungsfalle Insolvenz: Ergibt sich aus dem Jahresabschluss eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, muss der Geschäftsführer unverzüglich die Insolvenz anmelden (§ 15a InsO). Unterlässt er dies, droht persönliche Haftung für alle Zahlungen nach Insolvenzreife.

  • Rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses sicherstellen
  • Fristgerechte Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung
  • Überwachung der Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister
  • Bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit: Sofortige Insolvenzanmeldung prüfen

Sanktionen und Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wird nach § 335 HGB als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder.

Höhe des Ordnungsgeldes

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie der Größe der Gesellschaft.

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und gegen die verantwortlichen Geschäftsführer persönlich verhängt werden. Kommt die Gesellschaft auch nach Androhung ihrer Pflicht nicht nach, kann das Ordnungsgeld wiederholt festgesetzt werden.

Verstoß Sanktion
Erstmalige Fristüberschreitung Ordnungsgeldandrohung
Nichtreaktion auf Androhung Festsetzung Ordnungsgeld (500–25.000 €)
Wiederholte Pflichtverletzung Erneute Festsetzung möglich
Vorsätzliche Nichtoffenlegung Höheres Ordnungsgeld + ggf. Strafverfahren

Verfahrensablauf

Das Bundesamt für Justiz prüft regelmäßig, welche Gesellschaften ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind. Der typische Ablauf:

  1. Automatische Prüfung durch das BfJ nach Ablauf der 12-Monats-Frist
  2. Ordnungsgeldandrohung per Post an die Gesellschaft und den/die Geschäftsführer
  3. Nachfrist von in der Regel 6 Wochen zur Offenlegung
  4. Festsetzung des Ordnungsgeldes, wenn keine Offenlegung erfolgt
  5. Wiederholte Festsetzung bei andauernder Pflichtverletzung möglich

Achtung

Verjährung schützt nicht: Die Offenlegungspflicht besteht zeitlich unbegrenzt. Auch Jahre nach Ablauf der Frist können noch Ordnungsgelder verhängt werden. Die Pflicht erlischt erst mit der Offenlegung oder Löschung der Gesellschaft.

Praxistipps für GmbH-Geschäftsführer

Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses erfordert strukturiertes Vorgehen und sorgfältige Planung. Folgende Empfehlungen helfen, Fristen einzuhalten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Frühe Vorbereitung der Buchhaltung

Eine gut geführte laufende Buchhaltung ist die Basis für einen schnellen Jahresabschluss. Belege sollten zeitnah gebucht, offene Posten regelmäßig geklärt und Konten monatlich abgestimmt werden.

Rechtzeitige Einbindung des Steuerberaters

Steuerberater benötigen Vorlaufzeit für die Erstellung. Eine Beauftragung erst im November für einen Jahresabschluss zum 31.12. des Vorjahres ist in der Regel zu spät, um die Feststellungsfrist einzuhalten.

  • Buchhaltung spätestens bis Ende Januar abschließen
  • Steuerberater bis spätestens Februar beauftragen
  • Gesellschafterversammlung frühzeitig terminieren (kleine GmbH: bis Oktober, mittelgroße/große: bis Juli)
  • Offenlegung direkt nach Feststellung vornehmen – nicht bis Jahresende warten

Digitale Tools nutzen

Moderne Buchhaltungssoftware und digitale Jahresabschluss-Tools wie OnlineBilanz beschleunigen den Prozess erheblich und minimieren Fehlerquellen. Die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister ist seit DiRUG ohnehin verpflichtend.

„In der Praxis scheitern viele GmbHs nicht an der fachlichen Komplexität, sondern an mangelnder Organisation. Wer frühzeitig plant, die Buchhaltung zeitnah führt und den Steuerberater rechtzeitig einbindet, kann alle Fristen problemlos einhalten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH einen Jahresabschluss erstellen?

Ja, ausnahmslos jede GmbH ist nach § 242 HGB und § 264 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet – unabhängig von Größe, Umsatz, Gewinn oder wirtschaftlicher Situation. Auch ruhende, verlustreiche oder insolvente GmbHs müssen einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Aufstellung durch den Geschäftsführer üblicherweise bis 31.03.2026, Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) und Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen den Geschäftsführer verhängt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Ordnungsgeld mehrfach festgesetzt werden.

Wo muss der Jahresabschluss einer GmbH offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 (Inkrafttreten des DiRUG) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr, veröffentlicht aber weiterhin die beim Unternehmensregister eingereichten Daten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht für Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater