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Datum

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11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Fristen

Ab wann Jahresabschluss? Fristen & Größenklassen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Jahresabschlusspflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ab Gründung. Entscheidend sind die Fristen nach § 264 HGB und § 325 HGB sowie die Größenklasse nach § 267 HGB. Dieser Leitfaden erklärt systematisch, ab wann welche Pflichten gelten und welche Konsequenzen bei Fristversäumnis drohen. Für die konkreten Abgabefristen lesen Sie auch unseren Beitrag bis wann der Jahresabschluss fertig sein muss. Details zur Jahresabschluss Offenlegung 2026 finden Sie in unserem separaten Artikel.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) muss ab Gründung einen Jahresabschluss erstellen. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große) nach Bilanzstichtag gemäß § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen.

Gesetzliche Grundlagen: Wer muss ab wann einen Jahresabschluss erstellen?

Die Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften ergibt sich unmittelbar aus § 264 HGB. Jede GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG ist ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister verpflichtet, zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Anders als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften besteht diese Pflicht unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Selbst eine ruhende GmbH ohne operative Geschäftstätigkeit muss einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen.

Hinweis

Wichtig: Die Jahresabschlusspflicht beginnt nicht erst bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte, sondern ab Gründung. Auch im Rumpfgeschäftsjahr (z. B. Gründung am 15.07.2025, Bilanzstichtag 31.12.2025) ist ein vollständiger Jahresabschluss erforderlich.

Handelsrechtlicher vs. steuerlicher Jahresabschluss

Zu unterscheiden sind zwei Ebenen: Der handelsrechtliche Jahresabschluss nach § 264 HGB dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und Öffentlichkeit. Der steuerliche Jahresabschluss (Steuerbilanz) bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG.

In der Praxis werden beide oft in einem Arbeitsgang erstellt, da die Unterschiede überschaubar sind (z. B. abweichende Bewertungswahlrechte). Maßgeblich für Offenlegungspflichten ist ausschließlich der handelsrechtliche Abschluss.

Handelsrechtlich (§ 264 HGB)

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht (mittelgroß/groß)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister

Steuerrechtlich (§ 5 EStG)

  • Steuerbilanz
  • Steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung
  • Keine Offenlegungspflicht
  • Abgabe mit Körperschaftsteuererklärung
  • Abweichende Bewertungsansätze möglich

Größenklassen nach § 267 HGB: Schwellenwerte und Auswirkungen

Der Umfang der Jahresabschlusspflichten richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Die Einstufung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegung (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), sondern auch die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

Hinweis

Zweijahresregel: Die Zuordnung zu einer Größenklasse erfolgt erst, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschritten werden. Dies verhindert kurzfristige Wechsel bei schwankenden Kennzahlen.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von zahlreichen Erleichterungen nach § 288 HGB und § 326 HGB:

  • Verkürzte Bilanz ohne detaillierte Gliederung
  • Verkürzte GuV (nur Umsatzerlöse, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen/Erträge, Steuern, Jahresüberschuss)
  • Verkürzter Anhang (weniger Pflichtangaben)
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Keine Abschlussprüfung notwendig (außer bei Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB zusätzlich auf die Offenlegung der GuV verzichten, wenn sie die Angaben zur Umsatzerlöse und zum Jahresergebnis in den Anhang aufnehmen.

Fristen für die Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG bzw. § 172 AktG. Der Jahresabschluss ist erst nach Feststellung rechtsverbindlich und bildet die Grundlage für Gewinnverwendung und Offenlegung. Welche Bestandteile des Jahresabschlusses HGB dabei konkret offenzulegen sind, richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens.

Nach § 42a GmbHG gelten folgende Feststellungsfristen (gerechnet ab Bilanzstichtag, z. B. 31.12.2025):

Größenklasse Frist nach § 42a GmbHG Stichtag 31.12.2025 Frist endet am
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 31.12.2025 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.12.2025 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.12.2025 31.08.2026

Achtung

Achtung: Diese Fristen sind gesetzliche Höchstfristen. Viele Gesellschaftsverträge sehen kürzere Fristen vor. Zudem muss die Körperschaftsteuererklärung in der Regel bereits nach 7 Monaten (bzw. mit Fristverlängerung nach 14 Monaten) beim Finanzamt eingereicht werden.

Ablauf der Feststellung bei der GmbH

  1. Aufstellung durch Geschäftsführer: Der Geschäftsführer erstellt den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) gemäß § 264 Abs. 1 HGB.
  2. Prüfung (falls erforderlich): Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften wird der Abschluss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft (§ 316 HGB).
  3. Vorlage an Gesellschafter: Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor.
  4. Feststellungsbeschluss: Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss durch Beschluss fest (§ 42a GmbHG).
  5. Gewinnverwendungsbeschluss: Gleichzeitig wird über die Ergebnisverwendung beschlossen (§ 29 GmbHG).

„In der Praxis scheitern viele Gesellschaften nicht an der Erstellung, sondern an der rechtzeitigen Einberufung der Gesellschafterversammlung. Planen Sie die Feststellung frühzeitig, insbesondere wenn Gesellschafter im Ausland leben oder Terminfindung schwierig ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für die Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Hinweis

Wichtig seit DiRUG: Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle. Alle Einreichungen erfolgen über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die frühere Praxis der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist seit August 2022 nicht mehr zulässig.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach § 325 HGB und der Größenklasse:

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Ja (verkürzt) Optional Ja (verkürzt) Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Ja (verkürzt) Ja (verkürzt) Ja (verkürzt) Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Ja (vollständig) Ja (vollständig) Ja (vollständig) Ja
Große Kapitalgesellschaft Ja (vollständig) Ja (vollständig) Ja (vollständig) Ja

Zusätzlich ist bei allen Größenklassen der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers offenzulegen, sofern eine Prüfungspflicht besteht (§ 325 Abs. 1a HGB).

Technische Anforderungen an die Offenlegung

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Erforderlich sind:

  • Elektronische Signatur (qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung)
  • XBRL-Taxonomie nach HGB (aktuelle Version für Geschäftsjahr 2025: Taxonomie 6.7)
  • Strukturierte Datenübermittlung für Bilanz und GuV
  • Anhang und Lagebericht als strukturiertes PDF möglich

OnlineBilanz.de erstellt automatisch XBRL-konforme Datensätze und übernimmt die elektronische Einreichung inklusive Signatur.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der handelsrechtliche Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Abschlussstichtag gegenüber. § 266 HGB schreibt ein verbindliches Gliederungsschema vor:

Aktiva

  • A. Anlagevermögen (I. Immaterielle Vermögensgegenstände, II. Sachanlagen, III. Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (I. Vorräte, II. Forderungen, III. Wertpapiere, IV. Kassenbestand)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag

Passiva

  • A. Eigenkapital (I. Gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklage, III. Gewinnrücklagen, IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz mit weniger Gliederungstiefe aufstellen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres. § 275 HGB erlaubt zwei Gliederungsverfahren:

  • Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB): Gliederung nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen etc.)
  • Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB): Gliederung nach Funktionsbereichen (Umsatzerlöse abzüglich Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten)

In Deutschland wird überwiegend das Gesamtkostenverfahren verwendet. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine stark verkürzte GuV offenlegen.

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz und GuV. Pflichtangaben nach § 284 HGB umfassen unter anderem:

  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten (z. B. Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
  • Anzahl der Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführung (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
  • Erläuterung außerordentlicher Posten

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang mit reduzierten Pflichtangaben erstellen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis und fehlender Offenlegung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist keine Bagatelle. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegung systematisch und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100 %

Kontrollquote durch BfJ

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeldverfahren läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Automatische Prüfung: Das Bundesamt für Justiz gleicht fortlaufend Handelsregisterdaten mit eingereichten Jahresabschlüssen ab.
  2. Anhörung: Bei fehlendem Jahresabschluss ergeht eine Anhörung mit Fristsetzung (in der Regel 6 Wochen).
  3. Ordnungsgeldfestsetzung: Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, wird ein Ordnungsgeld festgesetzt (Regelsatz: 2.500–5.000 € bei kleinen GmbH).
  4. Weitere Verfahren: Nach Zahlung des Ordnungsgeldes läuft die Offenlegungspflicht weiter. Bei anhaltender Weigerung können weitere Ordnungsgelder folgen.

Achtung

Wiederholungstäter: Bei wiederholter Versäumnis steigen die Ordnungsgelder deutlich an. In Extremfällen sind Beträge bis 25.000 € möglich. Das Ordnungsgeld ist nicht steuerlich abzugsfähig und trifft die Gesellschaft, nicht die Geschäftsführer persönlich.

Weitere Konsequenzen

Neben dem Ordnungsgeld drohen weitere Folgen bei fehlender oder verspäteter Offenlegung:

  • Reputationsschaden: Geschäftspartner, Banken und Lieferanten können im Unternehmensregister jederzeit prüfen, ob Jahresabschlüsse fristgerecht offengelegt wurden.
  • Einschränkung der Kreditwürdigkeit: Banken verlangen in der Regel aktuelle Jahresabschlüsse. Fehlende Offenlegung erschwert Finanzierungen.
  • Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Bei grober Pflichtverletzung können Geschäftsführer nach § 43 GmbHG persönlich haften.
  • Steuerliche Nachteile: Das Finanzamt kann Steuerbescheide schätzen, wenn keine Jahresabschlüsse vorgelegt werden (§ 162 AO).

„Die häufigste Ursache für Fristversäumnisse ist nicht böse Absicht, sondern Unwissenheit und fehlende Organisation. Mit digitalen Tools wie OnlineBilanz lassen sich Fristen automatisiert überwachen und Abschlüsse rechtzeitig erstellen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Jahresabschlusserstellung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz.de kombiniert seit 2018 intuitive Software mit Steuerberater-Kontrolle. Geschäftsführer ohne Buchhaltungskenntnisse erstellen rechtssichere Jahresabschlüsse – ohne klassische Kanzleikosten, aber mit fachlicher Prüfung.

So funktioniert OnlineBilanz

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Für wen ist OnlineBilanz geeignet? OnlineBilanz richtet sich an kleine und mittelgroße GmbH, UG und AG ohne komplexe Konzernstrukturen. Typische Nutzer: Dienstleister, Handwerksbetriebe, Online-Händler, Immobiliengesellschaften, Beteiligungsgesellschaften.

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Alle Pakete beinhalten die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister inklusive qualifizierter Signatur. Zusatzkosten entstehen nur bei außergewöhnlichen Sonderwünschen (z. B. nachträgliche Bilanzänderungen nach Feststellung).

Häufig gestellte Fragen

Ab wann muss eine GmbH einen Jahresabschluss erstellen?

Eine GmbH ist ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister verpflichtet, zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss nach § 264 HGB zu erstellen. Dies gilt unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Geschäftstätigkeit. Auch ruhende Gesellschaften oder Gesellschaften im ersten Rumpfgeschäftsjahr müssen einen vollständigen Jahresabschluss aufstellen und offenlegen.

Wie lange habe ich Zeit für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Nach § 325 HGB beträgt die Offenlegungsfrist 12 Monate ab Bilanzstichtag. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Einreichung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen Gesellschaften nach 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen nach 8 Monaten erfolgen (§ 42a GmbHG).

Wo muss ich den Jahresabschluss 2026 offenlegen?

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle. Die Einreichung muss im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung systematisch und leitet bei fehlenden Jahresabschlüssen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein. Bei wiederholter Versäumnis steigen die Beträge deutlich. Zudem können Reputationsschäden, Einschränkungen der Kreditwürdigkeit und steuerliche Nachteile entstehen.

Brauche ich einen Steuerberater für den Jahresabschluss?

Gesetzlich ist kein Steuerberater vorgeschrieben, sofern keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht. Allerdings erfordern die komplexen HGB-Vorschriften fundierte Fachkenntnisse. OnlineBilanz.de bietet einen Mittelweg: Sie erstellen den Jahresabschluss digital mit Assistenzsystem, ein Steuerberater prüft vor Offenlegung auf Vollständigkeit und Rechtskonformität. So verbinden Sie Kosteneffizienz mit fachlicher Sicherheit.

Welche Unterlagen gehören zum Jahresabschluss einer kleinen GmbH?

Der Jahresabschluss einer kleinen Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 HGB aus Bilanz (verkürzt nach § 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt nach § 275 HGB) und Anhang (verkürzt nach § 288 HGB). Ein Lagebericht ist nicht erforderlich. Bei der Offenlegung können kleine Gesellschaften weitere Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch nehmen, z. B. eine stark verkürzte GuV.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung), § 335 HGB (Ordnungsgeld), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater