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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

8–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss GmbH

Jahresabschluss GmbH 2026: Bestandteile, Fristen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist die jährliche Zusammenfassung der wirtschaftlichen Lage einer GmbH und bildet die Grundlage für Steuererklärungen und Offenlegungspflichten. Weil er gesetzlich verpflichtend ist, müssen GmbH-Geschäftsführer die Bestandteile, Fristen und formalen Anforderungen genau kennen. Dieser Artikel erklärt, was ein Jahresabschluss enthält, welche Pflichten für welche Unternehmensgrößen gelten und wie Sie ihn rechtssicher erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss ist die jährliche Zusammenfassung aller Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse einer GmbH nach § 242 HGB. Er besteht mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Kapitalgesellschaften müssen ihn nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist nach § 242 HGB die jährliche Zusammenfassung aller Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er bildet den rechnerischen Abschluss der Buchführung und stellt die wirtschaftliche Lage strukturiert dar.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB. Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Hinweis

Der Jahresabschluss dient mehreren Zwecken: Er ist Grundlage für die Steuererklärung, dokumentiert die Verwendung des Gesellschaftsvermögens, informiert Gesellschafter und Gläubiger und erfüllt die gesetzliche Publizitätspflicht nach § 325 HGB.

Anders als die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zeigt der Jahresabschluss nicht nur Gewinn oder Verlust, sondern auch die vollständige Vermögensstruktur. Dies macht ihn zum wichtigsten Instrument für die Beurteilung der Unternehmensgesundheit.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus der Rechtsform des Unternehmens. Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Aufstellung verpflichtet, für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Anforderungen nach § 264 HGB.

Unternehmensform Jahresabschluss Offenlegungspflicht
GmbH (alle Größen) Ja (§ 264 HGB) Ja (§ 325 HGB)
UG (haftungsbeschränkt) Ja (§ 264 HGB) Ja (§ 325 HGB)
AG Ja (§ 264 HGB) Ja (§ 325 HGB)
Einzelkaufmann (im HR) Ja (§ 242 HGB) Nein
Freiberufler Nein (EÜR) Nein
GbR / Kleinunternehmer Nein (EÜR) Nein

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen einen Jahresabschluss erstellen – unabhängig von ihrer Größe. Die Größe bestimmt lediglich den Umfang der Bestandteile und die Offenlegungstiefe.

Achtung

Auch Kleinstgesellschaften sind zur Erstellung und Offenlegung verpflichtet. Die einzige Erleichterung: Sie dürfen nach § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz einreichen und die GuV komplett weglassen.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. § 264 Abs. 1 HGB schreibt für alle GmbHs mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang vor.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist die strukturierte Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Sie zeigt, was das Unternehmen besitzt und wie dieses Vermögen finanziert wurde.

Aktiva

Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben)

Passiva

Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen)

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt das Jahresergebnis. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten und weitere Pflichtangaben nach § 284 bis § 288 HGB.

Lagebericht nach § 289 HGB

Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage, Risiken, Chancen und die voraussichtliche Entwicklung.

Hinweis

Mittelgroße und große GmbHs benötigen außerdem einen Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB. Dieser wird vom Wirtschaftsprüfer nach der Jahresabschlussprüfung erteilt.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Pflichten einer GmbH hängen von ihrer Größenklasse ab. Diese wird nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine GmbH ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße GmbH ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große GmbH > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien nicht überschreitet (§ 267 Abs. 1 HGB). Gleiches gilt für die Einordnung als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft.

Größenklasse Pflichtbestandteile Prüfungspflicht Offenlegungsumfang
Kleinstgesellschaft Bilanz (verkürzt) Nein Nur Bilanz
Kleine GmbH Bilanz, GuV, Anhang Nein Bilanz, Anhang
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang Ja Bilanz, GuV, Anhang
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht Ja Vollständig

„Viele GmbHs schätzen ihre Größenklasse falsch ein und legen zu viel oder zu wenig offen. Eine korrekte Einordnung nach § 267 HGB ist entscheidend, um weder gegen Publizitätspflichten zu verstoßen noch unnötig viele Informationen preiszugeben.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Erstellung und Offenlegung 2026

Für den Jahresabschluss gelten zwei zentrale Fristen: die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Beide Fristen sind zwingend einzuhalten.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse:

Größenklasse Feststellungsfrist Beispiel für 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

31.12.2026

Frist für Bilanzstichtag 31.12.2025

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 € und 25.000 €.

Die Offenlegung muss elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF erfolgen. Eine einfache Papiereinreichung ist nicht mehr zulässig.

Erstellung des Jahresabschlusses: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Fehler in der Reihenfolge oder bei der Dokumentation führen häufig zu Nacharbeit oder Prüfungsbeanstandungen.

  • Inventur durchführen und Inventar erstellen (§ 240 HGB)
  • Buchführung abschließen und Konten abstimmen
  • Bilanz nach § 266 HGB aufstellen (Aktiva und Passiva)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang nach § 284 ff. HGB formulieren
  • Bei Prüfungspflicht: Jahresabschlussprüfung durchführen lassen
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monaten

Inventur und Inventar

Nach § 240 HGB muss zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt werden. Sie erfasst mengenmäßig alle Vermögensgegenstände und Schulden. Das daraus resultierende Inventar ist die Grundlage für die Bilanzwerte.

Bilanzierung und Bewertung

Bei der Bilanzierung sind die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246–256 HGB einzuhalten. Besonders wichtig: das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), das Imparitätsprinzip und das Realisationsprinzip.

Hinweis

Viele GmbHs nutzen externe Steuerberater oder spezialisierte Software wie OnlineBilanz.de, um den Jahresabschluss zu erstellen. Dies reduziert Fehlerquellen und stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicher.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 ist dies die einzige zulässige Offenlegungsstelle.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Je nach Größenklasse sind unterschiedliche Dokumente einzureichen:

Größenklasse Einzureichende Unterlagen
Kleinstgesellschaft Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB)
Kleine GmbH Bilanz, Anhang (GuV nicht offenlegungspflichtig)
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Bestätigungsvermerk
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Technische Anforderungen

Die Einreichung muss in einem strukturierten Format erfolgen. Zugelassen sind XBRL (eXtensible Business Reporting Language) oder strukturierte PDF-Dateien. Einfache Scans oder Word-Dokumente werden nicht akzeptiert.

Achtung

Bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 € und 25.000 € – auch bei erstmaligem Verstoß.

Nach erfolgreicher Einreichung ist der Jahresabschluss öffentlich einsehbar. Jeder kann gegen Gebühr die Unterlagen abrufen, was die Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Wettbewerbern erhöht.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung

In der Praxis treten immer wieder dieselben Fehler auf, die zu Nacharbeit, Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen. Die häufigsten Probleme lassen sich durch sorgfältige Planung vermeiden.

Fristversäumnisse

Der häufigste Fehler ist die Überschreitung der Offenlegungsfrist. Viele Geschäftsführer unterschätzen den zeitlichen Aufwand oder verwechseln Feststellungs- und Offenlegungsfrist.

Falsche Größenklassenzuordnung

Eine fehlerhafte Einordnung nach § 267 HGB führt dazu, dass entweder zu wenig offengelegt wird (Rechtsverstoß) oder zu viel (unnötige Transparenz gegenüber Wettbewerbern).

Unvollständiger Anhang

Der Anhang nach § 284 HGB enthält zahlreiche Pflichtangaben. Fehlen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen oder der Mitarbeiteranzahl, ist der Jahresabschluss unvollständig.

Fehlerhafte Bewertung

Verstöße gegen die Bewertungsvorschriften der §§ 252–256 HGB (z. B. fehlende Abschreibungen, falsche Rückstellungsbildung) verfälschen das Jahresergebnis und können steuerliche Konsequenzen haben.

„Die meisten Fehler entstehen durch Zeitdruck in den letzten Wochen vor Fristablauf. Wer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnt und systematisch vorgeht, vermeidet Stress, Fehler und Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Fristen für Feststellung und Offenlegung frühzeitig im Kalender notieren
  • Größenklasse nach § 267 HGB korrekt bestimmen
  • Vollständigkeit des Anhangs anhand der Checkliste § 284 ff. HGB prüfen
  • Bewertungsmethoden dokumentieren und konsistent anwenden
  • Bei Unsicherheit: Steuerberater oder spezialisierte Software nutzen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuerbilanz?

Der Jahresabschluss (Handelsbilanz) wird nach HGB erstellt und dient der Information von Gesellschaftern und Gläubigern. Die Steuerbilanz folgt den steuerrechtlichen Vorschriften und ist Grundlage für die Steuerberechnung. Beide können identisch sein, weichen aber häufig bei Bewertungsmethoden ab.

Muss eine kleine GmbH einen Lagebericht erstellen?

Nein. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind nur große Kapitalgesellschaften zur Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB verpflichtet. Kleine und mittelgroße GmbHs müssen lediglich Bilanz, GuV und Anhang aufstellen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 € und 25.000 €. Zusätzlich bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Rechtlich darf der Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Unterstützung durch einen Steuerberater oder spezialisierte Software, um Fehler bei Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater