E-Commerce Buchhaltung 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Online-Händler stehen vor besonderen buchhalterischen Herausforderungen: Multichannel-Vertrieb, grenzüberschreitende Umsätze, Plattformprovisionen und Retouren erfordern präzise Erfassung. Einen umfassenden Überblick zu allen Aspekten bietet unser Ratgeber zur Buchhaltung für E-Commerce, der die wichtigsten Pflichten und praktischen Anforderungen für Online-Händler im Jahr 2026 erläutert. Zudem ist der Zusammenhang zwischen Buchhaltung und Jahresabschluss in der Praxis von zentraler Bedeutung.
Kurzantwort
E-Commerce-Unternehmen müssen je nach Rechtsform doppelte Buchführung führen. GmbH und UG sind immer buchführungspflichtig nach § 238 HGB. Besonderheiten sind Multichannel-Umsätze, internationale Umsatzsteuer, Retouren und Plattformprovisionen. Der Jahresabschluss muss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
Was macht die E-Commerce Buchhaltung besonders?
Die Buchhaltung im Online-Handel unterscheidet sich erheblich von klassischen Geschäftsmodellen. E-Commerce-Unternehmen verkaufen über mehrere Kanäle gleichzeitig: eigener Webshop, Amazon, eBay, Kaufland.de oder Social-Media-Plattformen. Jeder Kanal erzeugt eigene Abrechnungsdokumente und Zahlungsströme.
Internationale Geschäftstätigkeit ist im E-Commerce die Regel, nicht die Ausnahme. Verkäufe ins EU-Ausland und in Drittländer unterliegen unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Regelungen. Seit Juli 2021 gelten zudem neue EU-Schwellenwerte für den Versandhandel nach § 3c UStG.
Retouren gehören zum E-Commerce-Alltag. Nach § 312g BGB haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Diese Stornierungen müssen buchhalterisch korrekt als Erlösschmälerungen erfasst werden, nicht als Betriebsausgaben.
15-20%
Retourenquote im Textilhandel
3-5%
Plattformprovisionen durchschnittlich
10.000 €
OSS-Schwellenwert EU-weit
Hinweis
E-Commerce-Buchhaltung erfordert eine durchgängige digitale Belegerfassung. Rechnungen, Gutschriften, Plattformabrechnungen und Zahlungseingänge müssen nach § 257 HGB zehn Jahre revisionssicher archiviert werden.
Welche Buchführungspflichten gelten für Online-Händler?
Die Buchführungspflicht hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG sind nach § 238 HGB immer zur doppelten Buchführung verpflichtet – unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden nach § 141 AO buchführungspflichtig, wenn sie die gesetzlichen Schwellenwerte überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Kalenderjahr. Diese Werte gelten für Wirtschaftsjahre ab 2024.
| Rechtsform | Buchführungspflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| GmbH, UG, AG | Immer doppelte Buchführung und Bilanz | § 238 HGB |
| Einzelunternehmen > 800.000 € Umsatz | Doppelte Buchführung und Bilanz | § 141 AO |
| Einzelunternehmen < 800.000 € Umsatz | EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG möglich | § 4 Abs. 3 EStG |
| OHG, KG über Schwellenwerten | Doppelte Buchführung und Bilanz | § 238 HGB, § 141 AO |
| GbR unter Schwellenwerten | EÜR möglich | § 4 Abs. 3 EStG |
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Abschluss also bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Achtung
Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
„Viele E-Commerce-Gründer unterschätzen die Buchführungspflicht. Wer als GmbH oder UG startet, muss vom ersten Tag an doppelte Buchführung führen – auch wenn noch keine Umsätze fließen. Eine saubere Buchhaltung von Anfang an vermeidet teure Nacharbeiten.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Umsatzsteuer im E-Commerce: Inland, EU und Drittländer
Die Umsatzsteuer ist die größte Herausforderung in der E-Commerce-Buchhaltung. Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob Sie an Privatpersonen (B2C) oder Unternehmen (B2B) verkaufen und in welchem Land der Kunde sitzt.
Inlandsumsätze (Deutschland)
Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent nach § 12 Abs. 1 UStG. Für bestimmte Waren wie Bücher, Lebensmittel oder Zeitschriften gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent nach § 12 Abs. 2 UStG.
EU-Versandhandel (B2C)
Seit Juli 2021 gilt für grenzüberschreitende Warenlieferungen an Privatpersonen in der EU eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro Jahresumsatz. Bis zu diesem Wert versteuern Sie im Ursprungsland. Ab Überschreiten der Schwelle müssen Sie im jeweiligen Bestimmungsland versteuern.
Für die Abwicklung können Sie das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach § 18i UStG nutzen. Dabei melden Sie alle EU-Umsätze gebündelt beim Bundeszentralamt für Steuern, das die Beträge an die zuständigen Mitgliedstaaten weiterleitet.
Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B)
Verkäufe an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in anderen EU-Staaten sind nach § 4 Nr. 1b UStG umsatzsteuerfrei. Sie müssen die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern deklarieren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer in seinem Land (Reverse-Charge).
Drittländer (Export)
Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU sind nach § 4 Nr. 1a UStG steuerfrei, wenn Sie den Ausfuhrnachweis erbringen können. Dafür benötigen Sie einen Ausfuhrbeleg mit Ausgangsvermerk der Zollbehörde oder eine entsprechende Versandbestätigung.
Inland (DE)
- Reguläre Besteuerung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Vorsteuerabzug möglich
EU (B2C)
- Schwellenwert 10.000 €
- Besteuerung im Zielland
- OSS-Verfahren möglich
Drittland
- § 4 Nr. 1a UStG
- Ausfuhrnachweis erforderlich
- 0% Umsatzsteuer
Hinweis
Wenn Sie Waren über Amazon FBA oder andere Fulfillment-Dienstleister lagern lassen, kann ein umsatzsteuerliches Konsignationslager vorliegen. In diesem Fall müssen Sie sich möglicherweise im jeweiligen EU-Land registrieren. Lassen Sie sich hierzu steuerlich beraten.
Plattformerlöse richtig verbuchen
Verkäufe über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Kaufland.de erfordern besondere Aufmerksamkeit in der Buchführung. Die Plattformen ziehen Provisionen, Versandkosten und weitere Gebühren direkt vom Verkaufserlös ab. Was auf Ihrem Bankkonto ankommt, ist der Nettoerlös – nicht der Bruttoverkaufspreis.
Buchhalterisch müssen Sie trotzdem den Bruttoverkaufspreis als Umsatzerlös erfassen. Die Plattformgebühren sind Betriebsausgaben und werden separat gebucht. Nur so ergibt sich ein korrektes Bild Ihrer Ertragslage.
Beispiel: Amazon-Verkauf
Sie verkaufen einen Artikel für 119,00 Euro (brutto inkl. 19% USt). Amazon berechnet 15% Provision (17,85 Euro) und 3,50 Euro Versandgebühr. Auf Ihrem Konto kommen 97,65 Euro an.
| Buchungsvorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlös buchen | Forderung Amazon | Umsatzerlöse 19% USt | 100,00 € |
| Umsatzsteuer buchen | Forderung Amazon | Umsatzsteuer 19% | 19,00 € |
| Provision buchen | Vertriebskosten | Forderung Amazon | 17,85 € |
| Versandgebühr buchen | Versandkosten | Forderung Amazon | 3,50 € |
| Zahlungseingang | Bank | Forderung Amazon | 97,65 € |
Die meisten Plattformen stellen monatliche Abrechnungsberichte zur Verfügung. Diese müssen Sie nach § 147 AO aufbewahren und als Buchungsgrundlage verwenden. Eine nachvollziehbare Verknüpfung zwischen Plattformauszug und Buchführung ist bei Betriebsprüfungen entscheidend.
Achtung
Buchen Sie niemals nur den Nettoerlös als Umsatz. Das führt zu einer Untererfassung Ihrer Betriebsausgaben und verfälscht Ihre Gewinn- und Verlustrechnung. Bei einer Betriebsprüfung kann dies als Buchführungsmangel gewertet werden.
-
Bruttoverkaufspreise als Umsatzerlöse erfassen
-
Plattformprovisionen als Vertriebskosten buchen
-
Versandgebühren separat als Betriebsausgaben erfassen
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Monatliche Plattformabrechnungen archivieren
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Zahlungseingänge mit Abrechnungen abgleichen
Retouren und Gutschriften korrekt erfassen
Retouren sind im E-Commerce unvermeidlich. Verbraucher haben nach § 312g BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Fernabsatzverträgen. In manchen Branchen – besonders Mode und Schuhe – liegt die Retourenquote bei 20 bis 40 Prozent.
Buchhalterisch werden Retouren als Erlösschmälerungen behandelt, nicht als Betriebsausgaben. Sie mindern den ursprünglichen Umsatz und korrigieren die bereits verbuchte Umsatzsteuer.
Buchung einer Retoure
Wenn ein Kunde eine Ware zurücksendet, stornieren Sie die ursprüngliche Rechnung oder erstellen eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 UStG. Die Gutschrift muss alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten und die Umsatzsteuer separat ausweisen.
| Buchungsvorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Ursprüngliche Rechnung | Forderung | Umsatzerlöse 19% | 100,00 € |
| Umsatzsteuer | Forderung | Umsatzsteuer 19% | 19,00 € |
| Gutschrift Retoure | Umsatzerlöse 19% | Forderung | 100,00 € |
| USt-Korrektur | Umsatzsteuer 19% | Forderung | 19,00 € |
Wenn der Kunde bereits bezahlt hat, entsteht durch die Gutschrift eine Verbindlichkeit. Der Betrag muss an den Kunden zurückerstattet werden. Diese Rückzahlung buchen Sie gegen die Verbindlichkeit.
Versandkosten für Retouren sind hingegen echte Betriebsausgaben. Sie können diese als Versandkosten Retouren auf einem separaten Konto erfassen, um die Retourenquote besser analysieren zu können.
Hinweis
Erstellen Sie Gutschriften zeitnah. Die Umsatzsteuerkorrektur muss in dem Voranmeldungszeitraum erfolgen, in dem die Retoure eingeht. Bei verspäteter Korrektur kann das Finanzamt Säumniszuschläge festsetzen.
Erlösschmälerung
- Gutschrift an Kunden
- Minderung Umsatzerlöse
- Korrektur Umsatzsteuer
- Rückzahlung an Kunden
Betriebsausgabe
- Versandkosten Rücksendung
- Prüfkosten Wareneingang
- Wiederaufbereitung
- Entsorgung defekter Ware
Typische Betriebsausgaben im E-Commerce
E-Commerce-Unternehmen haben spezifische Kostenstrukturen. Neben den klassischen Betriebsausgaben wie Wareneinkauf, Miete und Personal fallen besondere Kosten an, die in anderen Branchen weniger relevant sind.
Versand und Logistik
Versandkosten sind meist der größte Einzelposten. Dazu gehören Paketgebühren, Verpackungsmaterial, Etiketten und eventuell Versandversicherungen. Wenn Sie Fulfillment-Dienstleister wie Amazon FBA nutzen, kommen Lagergebühren und Kommissionierungskosten hinzu.
Plattform- und Transaktionsgebühren
Marktplätze wie Amazon, eBay oder Otto berechnen Provisionen zwischen 3 und 15 Prozent. Payment-Anbieter wie PayPal, Stripe oder Klarna erheben Transaktionsgebühren von 1,5 bis 3 Prozent plus Fixbeträge. Diese Kosten sind als Vertriebskosten bzw. Bankgebühren abzugsfähig.
Online-Marketing
Google Ads, Facebook Ads, Influencer-Marketing und SEO-Dienstleistungen sind typische Werbekosten. Auch Kosten für Newsletter-Tools, Marketing-Automation und Affiliate-Provisionen gehören dazu. Alle Werbekosten sind nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Software und Tools
Shopsysteme (Shopify, Shopware, WooCommerce), ERP-Systeme, Buchhaltungssoftware, CRM-Tools und Analyse-Software verursachen laufende Kosten. Diese sind als Aufwendungen für IT und Software zu erfassen.
| Kostenart | Kontenbezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| Versandkosten | Versandkosten / Frachtkosten | DHL, Hermes, UPS, Verpackung |
| Plattformgebühren | Vertriebskosten | Amazon-Provision, eBay-Gebühren |
| Zahlungsgebühren | Bankgebühren | PayPal, Stripe, Klarna |
| Werbung | Werbekosten | Google Ads, Facebook Ads, Influencer |
| Software | IT-Kosten / Software | Shopify, ERP, Buchhaltung |
| Retouren | Versandkosten Retouren | Rücksendekosten, Wiederaufbereitung |
„Eine saubere Kostenzuordnung ist im E-Commerce erfolgskritisch. Nur wenn Sie Versandkosten, Plattformgebühren und Marketingausgaben getrennt erfassen, können Sie Ihre Profitabilität pro Vertriebskanal berechnen. Das ist die Grundlage für strategische Entscheidungen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Bewahren Sie alle Belege nach § 147 AO zehn Jahre auf. Dazu gehören Versandrechnungen, Plattformabrechnungen, Zahlungsbestätigungen und Werbebelege. Eine durchgängige digitale Belegerfassung erleichtert Betriebsprüfungen erheblich.
Jahresabschluss für E-Commerce-Unternehmen
Kapitalgesellschaften im E-Commerce müssen nach § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die Buchhaltung bildet dabei die Grundlage für die Bilanz, deren Aufstellung besonderen Pflichten und Fristen unterliegt. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang nach § 284 HGB erstellen.
Der Jahresabschluss muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beachten. Dazu gehören Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Einzelbewertung nach § 252 HGB. Besondere Bedeutung hat die korrekte Bewertung von Vorräten und Forderungen.
Bewertung von Vorräten
Warenbestände sind nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei gesunkenen Marktpreisen müssen Sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abschreiben (Niederstwertprinzip). Im E-Commerce ist dies besonders bei Saisonware und Elektroartikeln relevant.
Für die Bewertung können Sie verschiedene Verfahren nutzen: FIFO (First In First Out), LIFO (Last In First Out) oder gewogener Durchschnitt. Das gewählte Verfahren muss nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB stetig angewendet werden.
Forderungen und Wertberichtigungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen müssen zum Nennwert angesetzt werden. Für zweifelhafte Forderungen bilden Sie nach § 253 Abs. 4 HGB Einzelwertberichtigungen. Bei E-Commerce-Unternehmen empfiehlt sich zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko.
Feststellung und Offenlegung
Der Jahresabschluss einer GmbH muss nach § 42a GmbHG von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften haben dafür elf Monate Zeit nach dem Bilanzstichtag, mittelgroße und große acht Monate.
Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße GmbH), Offenlegung bis 31.12.2026.
| Unternehmensgröße | Feststellungsfrist | Offenlegungsfrist | Umfang |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) | 11 Monate | 12 Monate | Bilanz, Anhang |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) | 8 Monate | 12 Monate | Bilanz, GuV, Anhang |
| Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) | 8 Monate | 12 Monate | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht |
Achtung
Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.
Hinweis
Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihren Jahresabschluss digital und rechtskonform. Die Software unterstützt Sie bei der Bilanzierung nach HGB, prüft formale Anforderungen und bereitet die Daten für die Offenlegung beim Unternehmensregister auf.
Software-Lösungen für E-Commerce-Buchhaltung
Die Komplexität der E-Commerce-Buchhaltung erfordert professionelle Softwarelösungen. Manuelle Buchführung in Excel ist bei mehreren hundert Transaktionen pro Monat nicht mehr praktikabel und fehleranfällig.
Anforderungen an E-Commerce-Buchhaltungssoftware
Eine geeignete Software sollte Schnittstellen zu Ihren Vertriebskanälen haben. Idealerweise importiert sie Verkaufsdaten automatisch von Amazon, eBay, Shopify und anderen Plattformen. Auch Payment-Provider wie PayPal, Stripe oder Klarna sollten anbindbar sein.
Die Software muss GoBD-konform sein. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) verlangen nach § 146 AO Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Revisionssicherheit.
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Automatischer Import von Plattformdaten (Amazon, eBay, Shopify)
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Anbindung an Payment-Provider (PayPal, Stripe, Klarna)
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GoBD-konforme Belegarchivierung
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Automatische Umsatzsteuerzuordnung nach Lieferland
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OSS-Meldungen für EU-Versandhandel
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Mehrwährungsfähigkeit für internationale Geschäfte
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Export für DATEV oder Steuerberater
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Jahresabschluss-Funktion nach HGB
Jahresabschluss mit OnlineBilanz
OnlineBilanz ist spezialisiert auf die Jahresabschlusserstellung für Kapitalgesellschaften. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch Bilanz, GuV und Anhang nach HGB. Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt direkt aus der Anwendung.
Für E-Commerce-Unternehmen bietet OnlineBilanz die Möglichkeit, Daten aus gängigen Buchhaltungsprogrammen zu importieren. Nach Prüfung und Ergänzung erstellen Sie den vollständigen Jahresabschluss rechtssicher und formatgerecht.
Laufende Buchhaltung
- Automatischer Datenimport
- Multichannel-Verwaltung
- Umsatzsteuer-Automation
- Belegarchivierung
Jahresabschluss
- HGB-konforme Bilanzierung
- Anhang-Erstellung
- Offenlegung Unternehmensregister
- Fristenkontrolle
„Die Kombination aus spezialisierter Buchhaltungssoftware für den laufenden Betrieb und OnlineBilanz für den Jahresabschluss ist für E-Commerce-Unternehmen optimal. So nutzen Sie die Stärken beider Systeme: Automatisierung im Tagesgeschäft und rechtssichere Abschlusserstellung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Häufig gestellte Fragen
Sind E-Commerce-Unternehmen immer buchführungspflichtig?
Das hängt von der Rechtsform ab. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 238 HGB immer zur doppelten Buchführung verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden nach § 141 AO buchführungspflichtig, wenn sie mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen. Kleinere Einzelunternehmen können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen.
Wie buche ich Retouren in der E-Commerce-Buchhaltung?
Retouren werden als Erlösschmälerungen behandelt, nicht als Betriebsausgaben. Sie erstellen eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 UStG, die den ursprünglichen Umsatzerlös und die Umsatzsteuer korrigiert. Die Gutschrift muss alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten. Versandkosten für die Rücksendung sind hingegen echte Betriebsausgaben und werden separat gebucht.
Ab wann muss ich im EU-Ausland Umsatzsteuer abführen?
Seit Juli 2021 gilt eine EU-weite Schwelle von 10.000 Euro Jahresumsatz für grenzüberschreitende Warenlieferungen an Privatpersonen. Bis zu diesem Betrag versteuern Sie in Deutschland. Ab Überschreiten der Schwelle müssen Sie im jeweiligen Bestimmungsland versteuern. Für die Abwicklung können Sie das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach § 18i UStG nutzen, bei dem Sie alle EU-Umsätze gebündelt beim Bundeszentralamt für Steuern melden.
Wo muss ich als E-Commerce-GmbH den Jahresabschluss offenlegen?
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.
Wie verbuche ich Plattformprovisionen von Amazon oder eBay?
Buchen Sie immer den Bruttoverkaufspreis als Umsatzerlös, nicht den Nettoerlös nach Abzug der Provision. Die Plattformgebühren erfassen Sie separat als Betriebsausgaben auf einem Konto für Vertriebskosten oder Provisionen. Nur so zeigt Ihre Gewinn- und Verlustrechnung ein korrektes Bild. Die monatlichen Plattformabrechnungen dienen als Buchungsgrundlage und müssen nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für E-Commerce-Belege?
Nach § 147 AO müssen Sie Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere zehn Jahre aufbewahren. Dazu gehören Rechnungen, Gutschriften, Plattformabrechnungen, Zahlungsbelege und Versanddokumente. Die Aufbewahrung muss nach den GoBD revisionssicher erfolgen. Das bedeutet: Digitale Belege dürfen nicht nachträglich veränderbar sein und müssen jederzeit maschinell auswertbar bleiben.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


