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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogCheckliste Jahresabschluss EÜR

Checkliste Jahresabschluss EÜR 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt als einfache Methode zur Gewinnermittlung – doch am Jahresende fehlt vielen Unternehmern die systematische Vorgehensweise. Mit der richtigen Checkliste für den Jahresabschluss EÜR vermeiden Sie typische Fehler, sparen Zeit und behalten die Kontrolle über Ihre Finanzen. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, gehören die Lohnunterlagen für den Jahresabschluss zu den zentralen Pflichtdokumenten, die vollständig vorliegen müssen. Wer mit DATEV arbeitet, findet in der Checkliste Jahresabschluss DATEV zusätzliche Hinweise zur Vorbereitung, zum Datenexport und zur digitalen Übermittlung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss für Firmen reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Checkliste für den Jahresabschluss EÜR umfasst: vollständige Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben, systematische Belegprüfung, korrekte Zuordnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, Kontrolle von Betriebsausgaben und Investitionen sowie die abschließende Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit der Anlage EÜR. Für buchführungspflichtige Unternehmen wie GmbHs gelten weitergehende Anforderungen – diese finden Sie in unserer Buchhaltung Jahresabschluss Checkliste für GmbH.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Anders als bei der Bilanzierung müssen Sie keine doppelte Buchführung führen.

Das Grundprinzip ist simpel: Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn. Dabei gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG – entscheidend ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung, nicht der Rechnungsstellung.

Hinweis

Wer darf die EÜR nutzen? Freiberufler nach § 18 EStG, Gewerbetreibende unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 141 AO), sowie Land- und Forstwirte. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind ausgeschlossen – sie unterliegen der Bilanzierungspflicht nach § 264 HGB.

Vorteile der EÜR

  • Kein kaufmännisches Fachwissen erforderlich
  • Keine Inventur notwendig
  • Geringerer Zeitaufwand
  • Einfache Software-Unterstützung
  • Keine Rückstellungen oder Abgrenzungen

Nachteile der EÜR

  • Keine unterjährige Gewinnübersicht
  • Liquidität wird mit Erfolg verwechselt
  • Eingeschränkte Aussagekraft für Banken
  • Strenge Formvorschriften bei Anlage EÜR
  • Begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Unternehmer die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Eine formlose Gewinnermittlung ist nicht mehr zulässig.

Vorbereitung: Die Basis für einen fehlerfreien Abschluss

Die häufigsten Fehler bei der EÜR entstehen durch mangelnde Vorbereitung. Wer erst am Jahresende mit der Sortierung beginnt, arbeitet unter Zeitdruck und übersieht kritische Details.

„Unternehmer unterschätzen regelmäßig den Vorbereitungsaufwand für die EÜR. Wer seine Belege und Kontoauszüge kontinuierlich pflegt, spart am Jahresende mehrere Tage Arbeit und vermeidet kostspielige Fehler bei der Steuererklärung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Alle Bankkontoauszüge des Geschäftsjahres vollständig vorliegen
  • Eingangsrechnungen chronologisch sortiert und abgelegt
  • Ausgangsrechnungen mit Zahlungsnachweis dokumentiert
  • Bar-Belege und Kassenbelege gesammelt und nummeriert
  • PayPal, Kreditkarten und digitale Zahlungen erfasst
  • Fahrtenbuch bei Kfz-Nutzung vollständig geführt
  • Private Einlagen und Entnahmen dokumentiert
  • Vorjahreswerte zur Plausibilitätsprüfung bereithalten

Besonders wichtig: Prüfen Sie bereits jetzt, ob alle Belege GoBD-konform aufbewahrt sind. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern gelten auch bei der EÜR.

Achtung

Aufbewahrungsfrist beachten: Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Bei elektronischen Rechnungen gilt: Original-Format speichern, nicht nur Ausdrucke. Verstöße können zu Schätzungen durch das Finanzamt führen.

Einnahmen vollständig und korrekt erfassen

Alle Betriebseinnahmen sind in dem Kalenderjahr zu erfassen, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 EStG). Das Datum der Rechnung ist irrelevant – entscheidend ist der Zahlungseingang.

Welche Einnahmen müssen erfasst werden?

  • Alle Zahlungen von Kunden (Überweisungen, Lastschriften, Bar)
  • Umsatzsteuer aus vereinnahmten Entgelten (bei Ist-Versteuerung)
  • Einnahmen aus Nebenleistungen oder Provisionen
  • Erhaltene Anzahlungen im Jahr des Zuflusses
  • Entnahmen von Waren oder Leistungen (Eigenverbrauch nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
  • Rückvergütungen, Skonti, Boni vom Lieferanten
  • Versicherungsentschädigungen für Betriebsvermögen
  • Steuererstattungen mit betrieblichem Bezug

Hinweis

Besonderheit Ist-Versteuerung: Kleinunternehmer und Unternehmer mit Ist-Versteuerung nach § 20 UStG müssen die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang erfassen. Bei Soll-Versteuerung entsteht die Steuerschuld bereits bei Rechnungsstellung – unabhängig vom Geldeingang.

Typische Fehlerquellen bei Einnahmen

Fehler Folge Lösung
Nicht verbuchte Bareinnahmen Gewinn zu niedrig, Steuernachzahlung Kassenbuch führen, tägliche Erfassung
Doppelt erfasste Zahlungen Gewinn zu hoch, zu viel Steuer Kontenabgleich mit Buchhaltung
Vermischung privat/betrieblich Schätzung durch Finanzamt Getrennte Konten nutzen
Fremdwährung falsch umgerechnet Fehlerhafte Gewinnermittlung Tageskurs bei Zahlung anwenden
PayPal-Gebühren nicht abgezogen Einnahmen zu hoch erfasst Nettoeinnahmen nach Gebühren buchen

Prüfen Sie systematisch alle Kontoauszüge auf Zahlungseingänge. Gleichen Sie diese mit Ihren Ausgangsrechnungen ab. Offene Forderungen zum 31.12. wirken sich bei der EÜR nicht auf den Gewinn aus – erst der tatsächliche Zahlungseingang im Folgejahr ist relevant.

Betriebsausgaben systematisch dokumentieren

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Auch hier gilt das Abflussprinzip: Ausgaben wirken sich in dem Jahr aus, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden.

Kategorien von Betriebsausgaben

Laufende Kosten

  • Miete Geschäftsräume
  • Strom, Wasser, Heizung
  • Telefon und Internet
  • Versicherungen
  • Büromaterial
  • Software-Lizenzen

Variable Kosten

  • Wareneinkauf
  • Fremdleistungen
  • Porto und Versand
  • Werbekosten
  • Fortbildungen
  • Reisekosten

Sonderposten

  • Abschreibungen (AfA)
  • Kfz-Kosten
  • Bewirtung (70%)
  • Geschenke (bis 50 €)
  • Arbeitszimmer
  • Rechts-/Steuerberatung

Achtung

Nicht abzugsfähige Ausgaben: Lebenshaltungskosten, Geldbußen und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG), Aufwendungen für Geschenke über 35 € pro Person (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG), unangemessene Bewirtungsaufwendungen. Diese Ausgaben dürfen nicht als Betriebsausgaben erfasst werden.

Besondere Nachweispflichten

  • Bewirtungskosten: Formular mit Anlass, Teilnehmern, Ort und Datum erforderlich (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) – nur 70 % abzugsfähig
  • Geschenke: Empfängerliste führen, Freigrenze 35 € netto pro Person und Jahr beachten
  • Fahrtkosten: Bei 1%-Regelung oder Fahrtenbuch, bei Einzelfahrten Reisekostenabrechnung
  • Häusliches Arbeitszimmer: Nur bei Mittelpunkt der Tätigkeit oder fehlendem Arbeitsplatz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
  • Reisekosten: Nachweise über Übernachtung, Verpflegungspauschalen nach Reisedauer

Achten Sie darauf, dass alle Belege die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten: vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuerbetrag.

Hinweis

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: Bei Rechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen (§ 33 UStDV). Name und Anschrift des Empfängers können entfallen. Dennoch müssen Betrag, Steuersatz und Leistungsbeschreibung erkennbar sein.

Besonderheiten und Sonderfälle prüfen

Einige Geschäftsvorfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie von den Standardregeln abweichen oder häufig zu Fehlern führen.

Abschreibungen (AfA) korrekt ermitteln

Bei Anschaffungen über 800 € netto (Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG) muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Abschreibung ist bei der EÜR als Betriebsausgabe anzusetzen, nicht die Anschaffungskosten.

Anlagenart Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) Beispiel Berechnung
Computer, Laptop 3 Jahre 3.000 € : 3 Jahre = 1.000 € pro Jahr
Büromöbel 13 Jahre 5.200 € : 13 Jahre = 400 € pro Jahr
Pkw (betrieblich) 6 Jahre 30.000 € : 6 Jahre = 5.000 € pro Jahr
Software (Kauf) 3 Jahre 1.200 € : 3 Jahre = 400 € pro Jahr
Maschinen 5-10 Jahre Je nach AfA-Tabelle individuell

Hinweis

Sofortabschreibung bis 800 € netto: Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ kann ein Sammelposten für Güter zwischen 250 € und 1.000 € gebildet werden (§ 6 Abs. 2a EStG).

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen richtig behandeln

Die gezahlte Umsatzsteuer an das Finanzamt ist keine Betriebsausgabe. Sie wird bereits bei den Einnahmen und Ausgaben als durchlaufender Posten behandelt. Nur bei Ist-Versteuerung nach § 20 UStG kann es zu zeitlichen Verschiebungen kommen.

Private Nutzung von Betriebsvermögen

  • Kfz-Nutzung: 1%-Regelung (monatlich 1% des Bruttolistenpreises als Entnahme) oder Fahrtenbuch
  • Telefon/Internet: Schätzung des privaten Anteils (oft 20-30%), nicht abzugsfähig
  • Arbeitszimmer: Private Nutzung ist herauszurechnen, Aufteilung nach Quadratmetern
  • Computer: Bei gemischter Nutzung nur betrieblicher Anteil abzugsfähig

Private Nutzung von Betriebsvermögen erhöht als Entnahme den Gewinn. Umgekehrt mindern private Einlagen (z.B. Überweisung vom Privatkonto) den Gewinn nicht – sie sind neutral.

Gewinnermittlung mit der Anlage EÜR

Nach vollständiger Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben erfolgt die Gewinnermittlung über die Anlage EÜR. Diese ist elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.

Aufbau der Anlage EÜR

Die Anlage EÜR gliedert sich in mehrere Bereiche, die systematisch ausgefüllt werden müssen:

  • Zeilen 11-20: Betriebseinnahmen (Umsatzerlöse, sonstige Erlöse, Vereinnahmte Umsatzsteuer)
  • Zeilen 21-77: Betriebsausgaben (nach Kostenarten gegliedert)
  • Zeilen 78-88: Abschreibungen auf Anlagegüter
  • Zeilen 89-93: Sonstige Angaben (Investitionsabzugsbetrag, Rücklagen)
  • Zeile 94: Gewinn/Verlust (Saldo aus Einnahmen und Ausgaben)
  • Anlagenverzeichnis: Alle Wirtschaftsgüter über 800 € mit AfA

„Die Anlage EÜR wirkt auf den ersten Blick komplex, folgt aber einer klaren Logik. Entscheidend ist die präzise Zuordnung der Geschäftsvorfälle zu den richtigen Zeilen. Software-Lösungen übernehmen diese Zuordnung meist automatisch und reduzieren Fehlerquellen erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewinnberechnung Schritt für Schritt

1

Betriebseinnahmen summieren

2

Betriebsausgaben summieren

3

Differenz bilden

4

Ergebnis prüfen

Der ermittelte Gewinn ist die Grundlage für die Einkommensteuer. Bei Gewerbetreibenden kommt zusätzlich die Gewerbesteuer hinzu (Freibetrag 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG).

Position Beispiel Betrag Erläuterung
Betriebseinnahmen 85.000 € Alle Zahlungseingänge des Jahres
./. Betriebsausgaben 52.000 € Alle betrieblichen Zahlungsausgänge
./. Abschreibungen 3.000 € AfA auf Anlagegüter
+ Privateinlagen 0 € Zuführung privater Mittel
./. Privatentnahmen 0 € Private Kfz-Nutzung, Entnahmen
= Gewinn 30.000 € Steuerpflichtiger Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG

Abschlusskontrolle und fristgerechte Abgabe

Vor der Übermittlung sollten Sie eine systematische Plausibilitätsprüfung durchführen. Fehler bei der EÜR fallen oft erst bei der Betriebsprüfung auf – dann wird es teuer.

  • Stimmen die Summen der Einnahmen mit den Kontoauszügen überein?
  • Sind alle Ausgaben durch ordnungsgemäße Belege nachgewiesen?
  • Wurden Abschreibungen korrekt berechnet und erfasst?
  • Ist die Umsatzsteuer korrekt behandelt (Ist- oder Soll-Versteuerung)?
  • Sind private Anteile (Kfz, Telefon) herausgerechnet?
  • Wurde das Anlagenverzeichnis vollständig ausgefüllt?
  • Plausibilitätsprüfung: Weicht der Gewinn stark vom Vorjahr ab?
  • Sind alle Pflichtangaben in der Anlage EÜR ausgefüllt?

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2026

Hinweis

Abgabefrist für Steuerjahr 2025: Für Steuerpflichtige ohne steuerlichen Berater endet die Frist am 31. Juli 2026. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO.

Die Anlage EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht. Eine Papierform ist nicht mehr zulässig.

Nach der Abgabe: Aufbewahrung und Dokumentation

  • Alle Belege 10 Jahre aufbewahren (§ 147 Abs. 1 AO)
  • EÜR und Steuerbescheid archivieren
  • Anlagenverzeichnis für Folgejahre bereithalten
  • Kontoauszüge vollständig und chronologisch ablegen
  • Bei elektronischen Rechnungen: Original-Dateien speichern (GoBD)
  • Fahrtenbücher und Bewirtungsbelege gesondert aufbewahren

Achtung

Achtung bei Betriebsprüfung: Das Finanzamt kann Belege und Aufzeichnungen jederzeit anfordern. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen drohen Schätzungen (§ 162 AO), Zuschläge und im Extremfall der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Die 10 häufigsten Fehler bei der EÜR vermeiden

Aus der Beratungspraxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Steuernachzahlungen oder Ärger mit dem Finanzamt führen.

Fehler Konsequenz Vermeidung
Privatentnahmen nicht erfasst Gewinn zu niedrig Alle Überweisungen vom Geschäftskonto prüfen
Umsatzsteuer als Ausgabe gebucht Doppelte Berücksichtigung USt nur bei Ausgaben/Einnahmen erfassen
Keine Abschreibung bei Anlagegütern Gewinn zu niedrig oder zu hoch Anlagenverzeichnis führen, AfA berechnen
Bewirtung ohne Formular Nicht abzugsfähig Bewirtungsbeleg mit allen Pflichtangaben
Geschenke über 35 € abgesetzt Verstoß gegen § 4 Abs. 5 EStG Empfängerliste führen, Grenze beachten
Privatnutzung Kfz nicht versteuert Steuerhinterziehung 1%-Regelung oder Fahrtenbuch konsequent
Einnahmen im falschen Jahr Periodenfehler Zufluss-Abfluss-Prinzip strikt beachten
Belege unvollständig Schätzung durch Finanzamt Nur Rechnungen mit Pflichtangaben akzeptieren
Anlagen-EÜR nicht ausgefüllt Formfehler, Rückfrage FA Alle Pflichtfelder in ELSTER prüfen
Keine Sicherung der Daten Bei Verlust keine Nachweise Digitale und physische Backup-Strategie

Vermeidungsstrategien für Unternehmer

Organisatorische Maßnahmen

  • Monatliche Belegerfassung statt Jahresendstress
  • Getrennte Konten für Privat und Geschäftlich
  • Digitale Belegverwaltung mit Backup
  • Checkliste für wiederkehrende Vorgänge
  • Steuerberater frühzeitig einbinden

Technische Unterstützung

  • Buchhaltungssoftware mit EÜR-Funktion
  • Automatischer Kontoauszugsimport
  • DATEV-Schnittstelle für Steuerberater
  • Cloud-Lösung für Zugriff von überall
  • Plausibilitätsprüfung durch Software

„Die meisten Fehler bei der EÜR sind vermeidbar. Entscheidend ist eine kontinuierliche Buchhaltung statt Jahresendaktionismus. Wer monatlich 2-3 Stunden in seine Belege investiert, spart nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld durch vermiedene Fehler und optimierte Steuergestaltung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten sollten Sie frühzeitig einen Steuerberater einschalten. Die Kosten für die Beratung sind als Betriebsausgaben absetzbar und rechnen sich durch vermiedene Fehler meist schnell.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss die Anlage EÜR abgeben?

Alle Gewerbetreibenden und Selbstständigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln und deren Umsatz über 22.000 € liegt, müssen die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER einreichen. Freiberufler unter dieser Grenze können eine formlose Gewinnermittlung abgeben. Die Anlage EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung und seit 2017 verpflichtend in elektronischer Form zu übermitteln.

Wie unterscheidet sich die EÜR vom Jahresabschluss einer GmbH?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Eine GmbH ist dagegen zur Bilanzierung nach § 264 HGB verpflichtet – mit Bilanz, GuV, Anhang und Offenlegung beim Unternehmensregister. Die EÜR kennt keine Rückstellungen, Abgrenzungen oder Forderungen – nur tatsächliche Zahlungen zählen. Der Jahresabschluss einer GmbH folgt dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Kann ich von der EÜR zur Bilanzierung wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich und wird sogar verpflichtend, wenn die Grenzen des § 141 AO überschritten werden (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn). Der Wechsel muss zum Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgen. Beim Übergang müssen alle offenen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie das Anlagevermögen erfasst werden. Der umgekehrte Wechsel von Bilanzierung zur EÜR ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind – eine Rücksprache mit dem Finanzamt ist empfehlenswert.

Was passiert bei verspäteter Abgabe der EÜR?

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO in Höhe von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 € pro Monat. Bei schuldhafter Verzögerung kann das Finanzamt zusätzlich ein Zwangsgeld festsetzen. In schweren Fällen kann eine Schätzung nach § 162 AO erfolgen, die meist zu höheren Steuern führt. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 endet am 31. Juli 2026 bzw. bei Steuerberater-Mandaten am 28. Februar 2027.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 4 EStG – Gewinnermittlung, § 147 AO – Aufbewahrungsfristen, § 267 HGB – Größenklassen, Bundesfinanzministerium. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater