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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

19–29 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Beratung

Buchhaltung Beratung GmbH 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung Beratung durch einen Steuerberater sichert Rechtskonformität, optimiert Steuerlasten und schafft fundierte Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen. Gerade für GmbH gelten umfassende gesetzliche Pflichten nach HGB und GmbHG, die eine professionelle Betreuung erfordern. Dieser Artikel erklärt Leistungsumfang, Kosten, digitale Lösungen und zeigt, wann sich externe Unterstützung lohnt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Buchhaltung Beratung umfasst die laufende Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertungen durch einen Steuerberater. Für GmbH ist sie aufgrund gesetzlicher Pflichten nach §§ 238 ff. HGB, § 41 GmbHG und komplexer Steuervorschriften besonders wichtig. Eine externe Beratung durch zugelassene Steuerberater sichert Rechtssicherheit, minimiert Fehlerrisiken und optimiert die Steuerlast. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und effizienten Prozessen – sowohl bundesweit als auch regional, etwa durch einen Steuerberater in Tübingen.

Was ist Buchhaltung-Beratung und wann ist sie notwendig?

Unter Buchhaltung-Beratung versteht man die fachliche Unterstützung von Unternehmen bei der Erfassung, Verbuchung und Auswertung von Geschäftsvorfällen gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Die Beratung umfasst sowohl laufende Buchführungsprozesse als auch die Vorbereitung des Jahresabschlusses nach § 242 ff. HGB. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH ist eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB verpflichtend.

Buchhaltung-Beratung wird notwendig, wenn interne Kapazitäten fehlen, komplexe Geschäftsvorfälle wie Rückstellungen oder latente Steuern zu buchen sind, oder wenn die Einhaltung der GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) sichergestellt werden muss. Besonders GmbH-Geschäftsführer stehen in der Haftung nach § 43 GmbHG, weshalb eine fehlerfreie Buchführung keine Option, sondern Pflicht ist.

Praxishinweis

Die Buchhaltung-Beratung endet nicht bei der reinen Verbuchung: Sie umfasst auch die Prüfung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Vorbereitung der E-Bilanz nach § 5b EStG und die rechtzeitige Aufbereitung für den Jahresabschluss. Wer diese Prozesse frühzeitig organisiert, vermeidet Zeitdruck vor Ablauf der Feststellungsfrist.

Abgrenzung: Buchhaltung-Beratung vs. Steuerberatung

Buchhaltung-Beratung ist Teil der steuerberatenden Tätigkeiten nach § 33 StBerG. Sie darf nur durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder entsprechend zugelassene Buchstellen erbracht werden. Reine IT-Dienstleister oder Softwareanbieter ohne Zulassung dürfen keine Beratung im rechtlichen Sinne leisten — sie bieten lediglich Werkzeuge an.

Gesetzliche Grundlagen der Buchhaltung für die GmbH

Die GmbH ist nach § 238 Abs. 1 HGB zur Führung von Büchern verpflichtet. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Ergänzend gelten die GoB (§ 243 HGB) sowie die Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB (10 Jahre für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse).

Pflicht zur doppelten Buchführung und Inventur

Nach § 242 HGB muss die GmbH zu Beginn ihres Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen, das Vermögen und Schulden verzeichnet. Die Buchführung erfolgt nach dem System der doppelten Buchführung (Soll/Haben), ergänzt durch das Kassenbuch, Kontenpläne nach DATEV-Standard oder individueller Anpassung sowie Belegerfassung gemäß § 239 HGB.

Pflicht Rechtsgrundlage Frist / Turnus
Buchführung § 238 HGB laufend
Inventur § 240 HGB jährlich
Jahresabschluss § 242 Abs. 3 HGB 12 Monate (§ 264 Abs. 1 HGB)
Feststellung § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate (klein) / 8 Monate (mittel/groß)
Offenlegung § 325 HGB 12 Monate nach Bilanzstichtag

„Viele Mandanten unterschätzen die Tragweite der GoB: Eine unvollständige oder fehlerhafte Buchführung kann nicht nur zu Steuernachzahlungen führen, sondern auch zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts nach § 162 AO. Die Buchhaltung-Beratung durch einen Steuerberater stellt sicher, dass alle Pflichten aus HGB und AO fristgerecht erfüllt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Leistungen umfasst eine professionelle Buchhaltung-Beratung?

Eine professionelle Buchhaltung-Beratung bietet weit mehr als die reine Verbuchung von Belegen. Sie umfasst die strategische Gestaltung von Prozessen, die Einhaltung steuerlicher und handelsrechtlicher Vorgaben sowie die Vorbereitung von Jahresabschluss und Steuererklärungen. Steuerberater koordinieren dabei alle relevanten Schritte — von der Kontenrahmenanpassung bis zur E-Bilanz-Übermittlung. Besonders die Beratung rund um die Bilanz erfordert fundiertes Fachwissen, um handels- und steuerrechtliche Anforderungen korrekt zu erfüllen.

Laufende Finanzbuchhaltung (FIBU)

  • Verbuchung sämtlicher Geschäftsvorfälle nach DATEV oder individueller Systematik
  • Kontenabstimmung (Bankkonten, Kasse, Debitoren, Kreditoren)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG (monatlich oder quartalsweise)
  • Überwachung von Fristen und Zahlungsflüssen
  • Vorbereitung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) zur Liquiditäts- und Rentabilitätskontrolle

Jahresabschluss und Bilanzierung

  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Durchführung aller erforderlichen Abschlussbuchungen (Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen nach § 253 HGB)
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB (bei mittelgroßen und großen GmbH)
  • Erstellung des Lageberichts nach § 289 HGB (bei mittelgroßen und großen GmbH)
  • E-Bilanz-Übermittlung nach § 5b EStG und § 51 Abs. 4 EStG

Steuerliche Beratung und Deklaration

Inhouse-Buchhaltung

Eigenes Personal, volle Kontrolle, hohe Fixkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung notwendig, Schulungsbedarf bei Gesetzesänderungen.

Externe Buchhaltung-Beratung

Festpreis oder Pauschalhonorar, keine Ausfallzeiten, laufende Weiterbildung durch Steuerberater, Haftung über Berufshaftpflicht, digitale Zusammenarbeit möglich.

Warum Buchhaltung-Beratung durch einen Steuerberater?

Die Beauftragung eines Steuerberaters für die Buchhaltung-Beratung sichert nicht nur die rechtliche Korrektheit, sondern schafft auch wirtschaftliche Planbarkeit. Steuerberater unterliegen der Berufspflicht nach § 57 StBerG, verfügen über Berufshaftpflichtversicherung und sind zur Verschwiegenheit nach § 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet. Fehler in der Buchführung oder im Jahresabschluss können für die GmbH existenzbedrohend sein — nicht nur durch Steuernachzahlungen, sondern auch durch Ordnungsgelder nach § 335 HGB (bis zu 25.000 Euro bei verspäteter Offenlegung).

Haftungsrechtliche Absicherung

Der Geschäftsführer haftet persönlich für Pflichtverletzungen nach § 43 Abs. 2 GmbHG. Wer die Buchführung oder den Jahresabschluss fehlerhaft erstellt, riskiert Schadensersatzansprüche der Gesellschaft oder der Gesellschafter. Durch die Beauftragung eines Steuerberaters wird die fachliche Verantwortung übertragen — der Steuerberater haftet für seine Arbeit im Rahmen seiner Berufshaftpflicht.

Achtung

Auch bei Delegation bleibt der Geschäftsführer in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Er muss sicherstellen, dass der beauftragte Steuerberater die Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. Eine vollständige Haftungsfreistellung gibt es nicht — die Zusammenarbeit muss dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.

Aktualität und Rechtskonformität

Das Steuerrecht ändert sich jährlich durch Gesetzesreformen (z. B. Wachstumschancengesetz, DiRUG). Steuerberater sind verpflichtet, sich fortzubilden (§ 57 Abs. 2 StBerG: 40 Stunden pro Jahr). Sie kennen die aktuellen Schwellenwerte nach § 267 HGB, die ab 2024 geändert wurden, und wissen, welche Erleichterungen kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen dürfen (z. B. vereinfachte Offenlegung nach § 326 HGB).

§ 57 StBerG

Fortbildungspflicht Steuerberater

40 h/Jahr

Mindestfortbildung

§ 43 GmbHG

Geschäftsführerhaftung

Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei der Buchhaltung ab?

Die Zusammenarbeit zwischen GmbH und Steuerberater in der Buchhaltung-Beratung ist heute weitgehend digital organisiert. Belege werden per DATEV Unternehmen online, per Scan oder direkt aus dem Bankkonto übermittelt. Der Steuerberater verbucht, erstellt monatliche oder quartalsweise Auswertungen und übermittelt Umsatzsteuer-Voranmeldungen direkt an das Finanzamt. Der Geschäftsführer behält jederzeit Zugriff auf die Zahlen und erhält regelmäßige Reportings.

Phase 1: Aufnahme und Mandatsvereinbarung

  1. Erstgespräch: Klärung der Anforderungen (laufende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss)
  2. Festlegung der Leistungen und Honorarvereinbarung (Pauschalhonorar oder Vergütung nach StBVV)
  3. Zugang zu digitalen Systemen (DATEV, Banking, Kasse)
  4. Übergabe bestehender Unterlagen (Vorjahresabschluss, Steuerbescheide, Buchführungsdaten)

Phase 2: Laufende Betreuung

  • Monatliche oder quartalsweise Verbuchung der Belege
  • Erstellung der BWA und Abstimmung der Konten
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG
  • Laufende steuerliche Beratung bei Fragen zu Investitionen, Verträgen, Personalkosten
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen (z. B. zur Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG)

Phase 3: Jahresabschluss und Steuererklärungen

Nach Ende des Geschäftsjahres (meist 31.12.) beginnt die Phase der Abschlussbuchungen und der Erstellung des Jahresabschlusses. Der Steuerberater prüft alle offenen Posten, erstellt Rückstellungen (z. B. für Urlaubsansprüche oder drohende Prozesse), berechnet Abschreibungen nach § 253 HGB und erstellt die Bilanz sowie die GuV. Parallel werden die Steuererklärungen vorbereitet und elektronisch übermittelt.

„Wir koordinieren alle Schritte zwischen Mandant und unseren Steuerberatern digital — vom ersten Upload der Belege bis zur rechtsverbindlichen Unterschrift unter den Jahresabschluss. Der Mandant hat jederzeit Einblick in den Status und erhält alle Unterlagen strukturiert und fristgerecht. So bleibt alles transparent und planbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Belege digital übermitteln (DATEV, Scan, API-Anbindung)
  • Monatliche Kontenabstimmung durch Steuerberater
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht abgeben
  • BWA und Liquiditätsplanung regelmäßig prüfen
  • Jahresabschluss rechtzeitig beauftragen (mind. 3–4 Monate vor Fristablauf)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb der Frist nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung im Unternehmensregister innerhalb 12 Monaten nach § 325 HGB

Was kostet Buchhaltung-Beratung durch einen Steuerberater?

Die Kosten für Buchhaltung-Beratung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder werden als Pauschalhonorar vereinbart. Die StBVV sieht Gebührenrahmen vor, die sich am Gegenstandswert orientieren (z. B. Umsatzerlöse, Bilanzsumme). In der Praxis haben sich Festpreismodelle durchgesetzt, die Planbarkeit schaffen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Honorarmodelle im Überblick

Leistung Typische Gebühr (StBVV) Pauschalhonorar (Beispiel)
Laufende Buchhaltung (monatlich) 1/10 bis 6/10 nach § 33 StBVV 150–600 € / Monat
Umsatzsteuer-Voranmeldung 1/10 bis 6/10 nach § 24 StBVV Im Pauschalhonorar enthalten
Jahresabschluss (kleine GmbH) 10/10 bis 40/10 nach § 35 StBVV 1.200–3.500 €
Körperschaftsteuererklärung 1/10 bis 8/10 nach § 24 StBVV 400–1.200 €
Gewerbesteuererklärung 1/10 bis 8/10 nach § 24 StBVV 300–800 €

Viele Steuerberater bieten Komplettpaket-Preise an, die Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen umfassen. Für eine kleine GmbH (Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatz bis 12 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter nach § 267 Abs. 1 HGB) liegt das Jahreshonorar typischerweise zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Wer digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz nutzt, erhält transparente Festpreise ohne versteckte Gebühren und kann den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater koordiniert und effizient abwickeln lassen.

Tipp

Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch den Leistungsumfang: Sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen enthalten? Wird die E-Bilanz übermittelt? Ist die Offenlegung im Unternehmensregister Bestandteil? Festpreismodelle schaffen Klarheit und vermeiden Überraschungen bei der Abrechnung.

Kostenfaktoren und Einsparpotenziale

  • Beleganzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle (z. B. Import/Export, Anzahlungen, Rückstellungen)
  • Qualität der Vorbereitung: Gut sortierte, digitale Belege reduzieren den Aufwand erheblich
  • Größenklasse nach § 267 HGB: Mittelgroße und große GmbH müssen Anhang und Lagebericht erstellen — das erhöht die Kosten
  • Branche und Besonderheiten (z. B. Baugewerbe mit § 13b UStG, Handel mit Waren im EU-Ausland)
  • Digitalisierungsgrad: DATEV-Anbindung, automatisierte Belegerfassung und OCR-Technologie senken den manuellen Aufwand

Digitale Buchhaltung-Beratung: Vorteile und Tools

Die Digitalisierung hat die Buchhaltung-Beratung grundlegend verändert. Statt Papierordnern und Faxgeräten dominieren heute Cloud-Lösungen, automatisierte Belegerfassung und digitale Schnittstellen zu Banken und Finanzbehörden. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das: kürzere Durchlaufzeiten, weniger Medienbrüche und jederzeit Zugriff auf aktuelle Zahlen — von jedem Ort aus.

DATEV und die digitale Zusammenarbeit

DATEV ist in Deutschland der De-facto-Standard für die digitale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern. Die Plattform DATEV Unternehmen online ermöglicht den automatischen Import von Bankbuchungen, die digitale Belegablage sowie die Freigabe von Belegen durch den Mandanten. Der Steuerberater hat direkten Zugriff auf die Daten und kann in Echtzeit verbuchen. Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden per ELSTER direkt übermittelt.

DATEV Unternehmen online

Standardlösung für Mandanten: Belegablage, Bankanbindung, Freigabeworkflow, Zugriff auf BWA und Auswertungen.

Lexoffice / sevDesk

Cloud-Buchhaltungssoftware für Selbstbucher mit DATEV-Schnittstelle. Steuerberater kann Daten übernehmen und prüfen.

E-Bilanz & ELSTER

Übermittlung der Jahresabschlüsse nach § 5b EStG und der Steuererklärungen an das Finanzamt — vollständig digital.

Automatisierung und KI-gestützte Belegerfassung

Moderne Systeme nutzen OCR (Optical Character Recognition) und Machine Learning, um Rechnungen automatisch auszulesen und vorzukontieren. Der Steuerberater prüft lediglich die Vorschläge und gibt die Buchungen frei. Das spart Zeit, reduziert Fehler und senkt die Kosten. Besonders bei hohen Belegzahlen (z. B. im Handel oder Gastronomie) lohnt sich der Einsatz solcher Technologien.

Praxistipp

Nutzen Sie bereits bei der Belegerfassung strukturierte Prozesse: Belege sollten sofort digital erfasst, mit Kostenstellen oder Projekten versehen und freigegeben werden. Das beschleunigt die Verbuchung und erhöht die Qualität der BWA. Viele Steuerberater bieten Schulungen oder Onboarding-Sessions an, um die digitalen Werkzeuge optimal zu nutzen.

Vorteile der digitalen Buchhaltung-Beratung

  • Echtzeitdaten: Aktuelle BWA und Liquiditätsübersicht jederzeit abrufbar
  • Ortsunabhängigkeit: Geschäftsführer und Steuerberater arbeiten dezentral zusammen
  • Automatisierung: Bankbuchungen, Belegerfassung und Kontierung werden teilautomatisiert
  • Revisionssicherheit: Digitale Belege erfüllen die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)
  • Kosteneffizienz: Weniger manueller Aufwand bedeutet niedrigere Honorare oder mehr Leistung zum gleichen Preis

Häufige Fehler in der Buchhaltung und wie Sie diese vermeiden

Auch in der laufenden Buchhaltung schleichen sich immer wieder Fehler ein, die später im Jahresabschluss zu aufwendigen Korrekturen oder steuerlichen Nachteilen führen. Viele Fehler sind vermeidbar, wenn von Anfang an auf Systematik, Belegdisziplin und fachliche Beratung gesetzt wird. Im Folgenden die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese umgehen.

1. Fehlende oder unvollständige Belege

Nach § 238 Abs. 1 HGB müssen alle Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. Fehlt ein Beleg, kann die Betriebsausgabe nicht anerkannt werden. Besonders kritisch: Bewirtungsbelege (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) müssen auf der Rückseite Anlass und Teilnehmer vermerken. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 € müssen die Pflichtangaben nach § 33 UStDV enthalten.

2. Falsche Kontoführung und Privatentnahmen

Private Ausgaben des Geschäftsführers dürfen nicht über betriebliche Konten laufen — sonst liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG vor, die steuerlich korrigiert wird. Privatentnahmen müssen klar als solche gebucht werden. Ebenso kritisch: Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer müssen fremdüblich verzinst und dokumentiert sein (§ 8 Abs. 3 KStG, § 1 AStG).

3. Umsatzsteuer falsch ausgewiesen oder nicht abgeführt

Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, schuldet diese nach § 14c UStG — auch wenn er gar nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Umgekehrt dürfen Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) oder Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) gelten besondere Regeln. Fehler führen zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Achtung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine Steueranmeldung im Sinne des § 150 AO. Falsche Angaben können als leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO) geahndet werden. Lassen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch einen Steuerberater erstellen und prüfen — das schützt vor teuren Fehlern.

4. Rückstellungen und Abgrenzungen fehlen

Am Jahresende müssen alle offenen Verpflichtungen (z. B. ausstehende Rechnungen, Urlaubsansprüche, drohende Prozesse) als Rückstellungen nach § 249 HGB gebildet werden. Werden diese vergessen, ist die Bilanz fehlerhaft und der Gewinn zu hoch ausgewiesen. Auch Abgrenzungen nach § 250 HGB (z. B. vorausgezahlte Versicherungen oder Mieten) müssen berücksichtigt werden.

5. Abschreibungen falsch berechnet

Die Abschreibung von Anlagevermögen erfolgt nach § 253 HGB und richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (amtliche AfA-Tabellen). Wird die Abschreibung falsch berechnet oder vergessen, stimmen Bilanz und Steuererklärung nicht überein. Auch Sonderabschreibungen (z. B. § 7g EStG) müssen korrekt beantragt und gebucht werden.

  • Belege vollständig erfassen und GoBD-konform archivieren
  • Privatentnahmen klar trennen und buchen
  • Umsatzsteuer korrekt ausweisen und fristgerecht abführen
  • Rückstellungen und Abgrenzungen am Jahresende bilden
  • Abschreibungen nach amtlichen Tabellen berechnen
  • Regelmäßige Kontenabstimmung (Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren)
  • Fachliche Beratung durch Steuerberater in Anspruch nehmen

Buchhaltung-Beratung speziell für kleine GmbH: Erleichterungen und Pflichten

Die kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB genießt zahlreiche Erleichterungen bei Jahresabschluss und Offenlegung. Dennoch bleibt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, zur Erstellung eines Jahresabschlusses und zur Offenlegung im Unternehmensregister bestehen. Für kleine GmbH ist die Buchhaltung-Beratung besonders wichtig, da interne Kapazitäten meist begrenzt sind und Fehler schnell teuer werden können.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB). Für kleine GmbH gelten folgende Erleichterungen:

  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB (nur wenige Pflichtangaben)
  • Verkürzte Bilanz und GuV bei Offenlegung nach § 326 HGB (nur grobe Gliederung)
  • Feststellungsfrist von 11 Monaten nach § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG (statt 8 Monate bei mittelgroßen/großen GmbH)

Offenlegung im Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

„Viele unserer Mandanten sind kleine GmbH, die von den Erleichterungen profitieren. Trotzdem darf man die Offenlegungspflicht nicht unterschätzen: Das Unternehmensregister prüft automatisiert und mahnt bei Fristversäumnis ab. Wer den Jahresabschluss rechtzeitig durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat genug Zeit für Feststellung und Offenlegung — und vermeidet teure Ordnungsgelder.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Typische Leistungen für kleine GmbH

  • Laufende Finanzbuchhaltung (monatlich oder quartalsweise)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, verkürzter Anhang) nach § 266, § 275, § 288 HGB
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
  • E-Bilanz-Übermittlung nach § 5b EStG
  • Vorbereitung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB

Tipp für kleine GmbH

Nutzen Sie die Erleichterungen konsequent: Verkürzte Offenlegung nach § 326 HGB spart Kosten und schützt sensible Daten. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, welche Angaben zwingend sind und welche Sie weglassen können. Auch die Feststellungsfrist von 11 Monaten verschafft Ihnen mehr Zeit — aber planen Sie trotzdem frühzeitig, um Stress zu vermeiden.

Wann lohnt sich externe Buchhaltung-Beratung statt Inhouse-Lösung?

Die Entscheidung zwischen interner und externer Buchhaltung ist eine strategische Frage. Inhouse-Buchhaltung bietet volle Kontrolle und direkten Zugriff — erfordert aber qualifiziertes Personal, laufende Weiterbildung und Vertretungsregelungen. Externe Buchhaltung-Beratung durch einen Steuerberater bringt Fachwissen, Haftungsschutz und Skalierbarkeit — ist aber mit laufenden Kosten verbunden. Die richtige Wahl hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und Wachstumsplänen ab.

Wann ist Inhouse-Buchhaltung sinnvoll?

  • Hohe Belegzahlen und tägliche Buchungen (z. B. Einzelhandel, Gastronomie)
  • Komplexe, branchenspezifische Prozesse (z. B. Projektcontrolling im Anlagenbau)
  • Eigenes Controlling und Treasury-Funktionen notwendig
  • Strategische Steuerungsnotwendigkeit in Echtzeit
  • Größeres Team vorhanden, das Vertretungen sicherstellt

Aber: Auch bei Inhouse-Buchhaltung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater — für Jahresabschluss, Steuererklärungen und fachliche Beratung. Viele Unternehmen fahren eine Hybridlösung: Laufende Buchhaltung intern, Jahresabschluss und Steuern extern.

Wann lohnt sich externe Buchhaltung-Beratung?

  • Kleine bis mittelgroße GmbH ohne eigene Buchhaltungsabteilung
  • Wachstumsphasen, in denen interne Kapazitäten knapp sind
  • Wunsch nach Festpreisen und planbaren Kosten
  • Fehlende Expertise bei komplexen Sachverhalten (z. B. internationale Geschäfte, Konzernverflechtungen)
  • Haftungsabsicherung durch Berufshaftpflicht des Steuerberaters
  • Kein Aufwand für Urlaubs-/Krankheitsvertretung oder Weiterbildung

60–70 %

GmbH nutzen externe Steuerberater für Buchhaltung

3.000–8.000 €

Typisches Jahreshonorar kleine GmbH

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

Hybrid-Modelle: Das Beste aus beiden Welten

Viele GmbH entscheiden sich für eine Mischform: Die laufende Buchhaltung wird intern vorbereitet (Belegerfassung, Vorkontierung, Zahlungsverkehr), der Steuerberater übernimmt Plausibilitätsprüfung, Kontenabstimmung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschluss. So bleibt die interne Kontrolle erhalten, während fachliche Verantwortung und Haftung beim Steuerberater liegen. Digitale Tools wie DATEV Unternehmen online ermöglichen dabei einen nahtlosen Austausch.

Entscheidungshilfe

Berechnen Sie die Vollkosten: Ein interner Buchhalter kostet mit Gehalt, Lohnnebenkosten, Weiterbildung, Urlaubs-/Krankheitsvertretung und Softwarelizenzen schnell 50.000–70.000 Euro pro Jahr. Externe Buchhaltung-Beratung durch einen Steuerberater liegt oft deutlich darunter — und bringt zusätzlich Fachwissen, Haftungsschutz und Flexibilität.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform, die digitale Zusammenarbeit, transparente Festpreise und Steuerberater-Qualität verbindet. Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater — koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, und fachlich erstellt durch das OnlineBilanz Steuerberater-Team. Die Plattform richtet sich an GmbH-Geschäftsführer, die Steuerberater-Leistungen ohne lange Wartezeiten und mit klarer Kostenstruktur suchen.

Leistungen von OnlineBilanz

  • Laufende Finanzbuchhaltung (FIBU) mit monatlichen oder quartalsweisen Auswertungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG (ELSTER-Übermittlung inklusive)
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) nach § 264 ff. HGB — erstellt und gezeichnet durch zugelassene Steuerberater
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
  • E-Bilanz-Übermittlung nach § 5b EStG
  • Vorbereitung der Feststellung nach § 42a GmbHG und Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Laufende steuerliche Beratung bei Fragen zu Investitionen, Verträgen, Personalkosten

Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

  1. Erstgespräch mit Servet Gündogan: Klärung der Anforderungen, Festlegung der Leistungen, Festpreis-Angebot
  2. Digitale Mandatsaufnahme: Zugang zu DATEV Unternehmen online, Übergabe bestehender Unterlagen
  3. Laufende Betreuung: Belege digital übermitteln, monatliche Verbuchung, BWA und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  4. Jahresabschluss: Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Steuererklärungen, koordiniert durch Servet Gündogan
  5. Feststellung und Offenlegung: Vorbereitung der Gesellschafterversammlung, Offenlegung im Unternehmensregister

„Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus digitaler Effizienz und persönlicher Betreuung. Sie haben jederzeit Zugriff auf ihre Zahlen, kommunizieren über moderne Kanäle und wissen genau, was sie bezahlen. Das Steuerberater-Team bringt die fachliche Expertise, ich koordiniere die Prozesse — so bleibt alles transparent und planbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile von OnlineBilanz

Transparente Festpreise

Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet — unabhängig von der StBVV.

Steuerberater-Qualität

Ihr Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Volle Berufshaftung und Verschwiegenheit nach § 57 StBerG.

Digitale Zusammenarbeit

Belege per DATEV Unternehmen online übermitteln, jederzeit Zugriff auf BWA und Auswertungen, keine Papierakten, keine Postlaufzeiten.

Persönliche Koordination

Servet Gündogan ist Ihr erster Ansprechpartner. Er koordiniert alle Schritte zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team — schnell, direkt, verständlich.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne versteckte Kosten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Plattform verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Software — für GmbH-Geschäftsführer, die Wert auf Effizienz, Rechtssicherheit und planbare Kosten legen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Buchhaltung selbst machen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Buchhaltung selbst führen. Allerdings sind Sie nach § 43 Abs. 1 GmbHG persönlich für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Bei Fehlern drohen Ihnen Schadensersatzansprüche der Gesellschaft und im Insolvenzfall strafrechtliche Konsequenzen nach § 283 StGB. Zudem dürfen steuerliche Beratungsleistungen nach § 3 StBerG nur Steuerberater erbringen. Die laufende Buchhaltung ohne steuerliche Beratung ist zulässig, bei komplexen steuerlichen Fragen müssen Sie jedoch einen Steuerberater hinzuziehen.

Wie oft muss ich Belege an meinen Steuerberater übermitteln?

Die Häufigkeit hängt von Ihrer individuellen Vereinbarung ab. Üblich sind monatliche oder quartalsweise Übermittlungen. Bei monatlicher Übermittlung können Umsatzsteuervoranmeldungen zeitnah erstellt und betriebswirtschaftliche Auswertungen aktuell gehalten werden. Viele Steuerberater bieten heute digitale Belegerfassungssysteme an, bei denen Sie Belege per App fotografieren und sofort hochladen können. Dies beschleunigt die Verarbeitung und verbessert die Datenaktualität erheblich.

Was passiert, wenn ich die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß führe?

Bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung drohen mehrere Konsequenzen: Das Finanzamt kann Ihren Gewinn schätzen nach § 162 AO, meist zu Ihrem Nachteil. Sie verlieren das Recht auf Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Bei der GmbH haften Geschäftsführer persönlich für Steuerschulden nach § 69 AO, wenn diese aus Pflichtverletzungen resultieren. Im Insolvenzfall kann unvollständige Buchführung zur Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO führen und strafrechtliche Konsequenzen nach § 283 StGB haben. Zudem können Banken Kredite kündigen, wenn Sie keine ordnungsgemäßen Unterlagen vorlegen können.

Benötige ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auch Buchhaltung-Beratung?

Auch Kleinunternehmer sind nach § 238 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, wenn sie nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Unterhalb dieser Schwelle reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Dennoch empfiehlt sich auch hier professionelle Beratung: Die Kleinunternehmerregelung muss bewusst gewählt werden, bei Überschreiten der Umsatzgrenze (25.000 Euro 2025, 22.000 Euro ab 2026) entfällt sie automatisch, und auch Kleinunternehmer müssen Fristen für Steuererklärungen einhalten. Ein Steuerberater prüft, ob die Kleinunternehmerregelung tatsächlich vorteilhaft ist oder ob der Regelfall günstiger wäre.

Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen regelt § 257 HGB: Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Konzernabschlüsse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege gilt ebenfalls die 10-Jahres-Frist. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte bzw. der Beleg entstanden ist. Für steuerliche Zwecke gelten nach § 147 AO identische Fristen. Seit 2020 gilt für vor dem 01.01.2015 entstandene Unterlagen eine verkürzte Aufbewahrungsfrist. Digitale Aufbewahrung ist nach den GoBD zulässig, wenn die Unveränderbarkeit und jederzeitige Verfügbarkeit gewährleistet sind.

Kann ich während des Jahres den Steuerberater wechseln?

Ja, ein Steuerberaterwechsel ist jederzeit möglich. Sie sollten jedoch den bestehenden Vertrag ordnungsgemäß kündigen und offene Leistungen abrechnen. Der bisherige Steuerberater muss Ihnen nach § 66 StBerG alle Unterlagen herausgeben, darf diese aber zurückhalten, bis seine Honorarforderungen beglichen sind. Planen Sie den Wechsel sorgfältig: Idealerweise sollte der neue Steuerberater zum Jahresbeginn übernehmen, um die laufende Buchhaltung nicht zu unterbrechen. Informieren Sie das Finanzamt über den Wechsel und erteilen Sie dem neuen Steuerberater eine Vollmacht. Bei OnlineBilanz können Sie auch unterjährig einsteigen – unser Team übernimmt die Koordination mit dem bisherigen Berater.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Für eine professionelle Umsetzung Ihrer Buchhaltungspflichten empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater. Unsere umfassende Buchhaltung Beratung unterstützt Sie bei allen Aspekten der ordnungsgemäßen Buchführung und sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
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F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
Beratung · USt
Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
FK
F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
Top, danke! ? 9:16
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Vertretung gegenüber dem Finanzamt – inklusive.

Ihr Team

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die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
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Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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