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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBeratung Steuererklärung

Beratung Steuererklärung GmbH 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Beratung zur Steuererklärung gehört für GmbH und Geschäftsführer zu den zentralen steuerlichen Pflichten. Steuererklärungen müssen fristgerecht, vollständig und rechtssicher beim Finanzamt eingereicht werden – bei falscher oder verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen. Dieser Artikel erklärt, wer beraten darf, welche Leistungen zur Steuerberatung gehören, welche Fristen 2026 gelten und was eine professionelle Beratung kostet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Beratung zur Steuererklärung umfasst die Erstellung, Prüfung und Einreichung der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und weiterer Steuererklärungen für GmbH und Geschäftsführer. Nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigter Buchprüfer dürfen nach § 3 StBerG rechtsgeschäftlich beraten – bereits bei der Beratung zur GmbH-Gründung ist die Wahl des richtigen Beraters entscheidend. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gilt die Abgabefrist bis 31.07.2027 bei Steuerberatervertretung. Die Kosten richten sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) und dem Gegenstandswert.

Was bedeutet Beratung zur Steuererklärung für GmbH und Geschäftsführer?

Die Beratung zur Steuererklärung umfasst weit mehr als das bloße Ausfüllen von Formularen. Für GmbH-Geschäftsführer geht es um die steueroptimale Gestaltung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und der persönlichen Einkommensteuererklärung. Nach § 4 Nr. 11 StBerG ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Steuerberatern vorbehalten – eine Regelung, die den Mandanten vor Fehlberatung schützt und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sichert.

Die Beratung umfasst typischerweise die Analyse der Geschäftsvorfälle, die Identifikation steuerlicher Gestaltungsspielräume, die Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt. Für die GmbH als juristische Person gelten besondere Anforderungen nach § 31 KStG und § 14 GewStG, die ohne fachkundige Beratung schnell zu Fehlern und Nachzahlungen führen können.

Praxis-Hinweis

Die Steuererklärung der GmbH besteht aus mehreren Komponenten: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie ggf. die persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers. Alle müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt sein – Unstimmigkeiten führen zu Rückfragen und verzögern den Bescheid.

  • Körperschaftsteuer: 15 % auf den zu versteuernden Gewinn nach § 23 KStG, zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 %
  • Gewerbesteuer: Variable Hebesätze je nach Gemeinde, Berechnung nach § 11 GewStG
  • Umsatzsteuer: Voranmeldungen und Jahreserklärung nach § 18 UStG
  • Geschäftsführer-Einkommensteuer: Persönliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt) und ggf. Kapitalerträge (Dividenden)

Wer darf rechtlich zur Steuererklärung beraten?

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt in § 2 klar, wer zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Alle anderen Personen – etwa Buchhalter, Controller oder Online-Portale ohne Steuerberater-Zulassung – dürfen keine umfassende Steuerberatung leisten. Nach § 5 StBerG ist unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Die Abgrenzung zwischen erlaubter Buchhaltung und unerlaubter Steuerberatung ist in der Praxis oft unklar. Nach § 6 Nr. 4 StBerG darf ein Buchhalter Geschäftsvorfälle buchen und Konten führen – sobald jedoch steuerliche Gestaltungsempfehlungen gegeben werden (z. B. zur optimalen Gewinnausschüttung oder zur Abschreibungsmethode), liegt Steuerberatung vor, die nur durch zugelassene Personen erfolgen darf.

Haftungsrisiko

Wer einen nicht zugelassenen Berater beauftragt, trägt das volle Haftungsrisiko selbst. Fehlerhafte Steuererklärungen können zu Steuernachzahlungen, Zinsen nach § 233a AO und im schlimmsten Fall zu Steuerhinterziehungsvorwürfen nach § 370 AO führen. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters nach § 67 StBerG schützt den Mandanten vor solchen Risiken.

Zulässig ohne StB-Zulassung

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Erstellen von BWA und Auswertungen
  • Vorbereitung von Belegen
  • Mahnwesen und Zahlungsverkehr

Nur mit StB-Zulassung

  • Erstellen der Steuererklärungen
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Vertretung vor Finanzamt
  • Prüfung von Steuerbescheiden

Welche Leistungen umfasst die Steuerberatung für GmbH?

Die Steuerberatung für eine GmbH ist umfassend und geht weit über die reine Steuererklärung hinaus. Nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) lassen sich die Leistungen in laufende Beratung (§ 33 StBVV), Erstellung von Steuererklärungen (§§ 24, 25 StBVV), Jahresabschlussarbeiten (§ 35 StBVV) und Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren (§ 40 StBVV) unterteilen. Insbesondere die Buchhaltung und laufende Beratung bilden dabei häufig den Kern der steuerlichen Betreuung einer GmbH.

Laufende steuerliche Betreuung

  • Monatliche oder quartalsweise Beratungsgespräche zu aktuellen steuerlichen Fragestellungen
  • Steuerliche Erstbeurteilung von Geschäftsvorfällen (z. B. Investitionen, Gesellschafter-Darlehen, Gewinnausschüttungen)
  • Lohnsteuer-Compliance: Prüfung der Lohnabrechnungen und geldwerter Vorteile bei Geschäftsführerbezügen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Fristgerechte Abgabe nach § 18 UStG, Prüfung von Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
  • Betriebsprüfungs-Begleitung: Vorbereitung und Vertretung bei Außenprüfungen nach § 193 AO

Erstellung der Steuererklärungen

Für die GmbH müssen jährlich mehrere Steuererklärungen erstellt werden. Die Körperschaftsteuererklärung basiert auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss, der nach § 242 HGB und § 264 HGB aufzustellen ist. Steuerliche Korrekturen (z. B. nach § 8b KStG für Beteiligungserträge oder § 8a KStG für verdeckte Gewinnausschüttungen) werden außerbilanziell vorgenommen. Die Gewerbesteuererklärung knüpft an den körperschaftsteuerlichen Gewinn an und wendet die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) an.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Koordinationsaufwand zwischen Buchhaltung, Jahresabschluss und den verschiedenen Steuererklärungen. Fehler in der Abstimmung kosten Zeit und Geld – die Fristen sind unerbittlich. Unsere Steuerberater übernehmen die vollständige Koordination und sorgen dafür, dass alle Erklärungen fristgerecht und inhaltlich korrekt beim Finanzamt eingehen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuererklärung Grundlage Frist (2026) Rechtsgrundlage
Körperschaftsteuer Jahresabschluss 31.07.2027 (mit StB) § 31 KStG, § 149 AO
Gewerbesteuer KSt-Gewinn 31.07.2027 (mit StB) § 14 GewStG
Umsatzsteuer Umsätze des Jahres 31.07.2027 (mit StB) § 18 UStG
Geschäftsführer-ESt Einkünfte 31.07.2027 (mit StB) § 25 EStG

Welche Fristen gelten für Steuererklärungen 2026?

Die Abgabefristen für Steuererklärungen sind in § 149 AO geregelt und wurden in den letzten Jahren mehrfach verlängert. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen: Ohne steuerlichen Berater muss die Steuererklärung bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt eingehen. Wird die Erstellung durch einen Steuerberater vorgenommen, verlängert sich die Frist automatisch auf den 31.07.2027 – also um volle 12 Monate.

Diese Fristverlängerung ist ein erheblicher Vorteil, denn sie schafft zeitlichen Spielraum für die sorgfältige Aufbereitung aller Unterlagen und die steueroptimale Gestaltung. Wichtig: Die Fristverlängerung gilt nur, wenn der Steuerberater tatsächlich beauftragt ist – eine bloße Ankündigung reicht nicht. Nach § 152 AO kann das Finanzamt bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat festsetzen.

31.07.2026

Abgabefrist ohne Steuerberater

31.07.2027

Abgabefrist mit Steuerberater

min. 25 €/Monat

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Zusammenhang mit Jahresabschluss-Fristen

Für die GmbH gilt zusätzlich die handelsrechtliche Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB. Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden – für den Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.

Verkettete Fristen beachten

Die Steuererklärung kann erst erstellt werden, wenn der Jahresabschluss vorliegt. Wer die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG verpasst, riskiert nicht nur ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (bis zu 25.000 Euro), sondern verzögert auch die Steuererklärung – und damit die steuerliche Planungssicherheit für Ausschüttungen und Investitionen.

Was kostet die Beratung zur Steuererklärung?

Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren sind nicht fix, sondern richten sich nach dem Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme, Umsatz, Gewinn) und werden in zehntel Gebühren ausgedrückt. Der Steuerberater kann innerhalb einer Spanne von 1/10 bis 6/10 (in Ausnahmefällen bis 10/10) abrechnen, je nach Schwierigkeit und Umfang.

Gebühren nach StBVV (Auswahl)

Leistung Rechtsgrundlage Gebührenrahmen Bemessungsgrundlage
Körperschaftsteuererklärung § 24 StBVV 1/10 bis 6/10 Summe pos. Einkünfte
Gewerbesteuererklärung § 24 StBVV 1/10 bis 6/10 Gewinn (Gewerbeertrag)
Umsatzsteuererklärung § 25 StBVV 1/10 bis 6/10 Bemessungsgrundlage USt
Jahresabschluss § 35 StBVV 10/10 bis 40/10 Bilanzsumme + Umsatz/2

Konkret bedeutet das: Für eine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro und einem Jahresgewinn von 100.000 Euro können die Steuerberaterkosten für Jahresabschluss und alle Steuererklärungen zwischen 3.000 und 8.000 Euro liegen – je nach Komplexität, Belegvolumen und Abstimmungsaufwand. Hinzu kommen ggf. Auslagen (Kopien, Porto) und die gesetzliche Umsatzsteuer (19 %).

„Transparenz bei den Kosten ist uns wichtig. Unsere Mandanten erhalten vorab einen klaren Festpreis für Jahresabschluss und alle Steuererklärungen – ohne versteckte Gebühren oder Überraschungen. Das schafft Planungssicherheit und ermöglicht es Geschäftsführern, die Kosten zu budgetieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Steuerberater-Plattformen

Wer die Steuerberatung digital und zu transparenten Festpreisen organisieren möchte, kann Plattformen wie OnlineBilanz nutzen. Dort koordinieren zugelassene Steuerberater die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen – ohne Wartezeiten, mit modernem Dokumentenaustausch und fixem Honorar.

Steuererklärung selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Rechtlich ist es grundsätzlich möglich, die Steuererklärung der GmbH selbst zu erstellen – die Geschäftsführung ist nach § 31 KStG verpflichtet, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. In der Praxis stoßen Geschäftsführer jedoch schnell an Grenzen: Die steuerliche Gewinnermittlung nach § 8 KStG erfordert detaillierte Kenntnisse im Steuerrecht, die korrekte Anwendung von § 8a KStG (verdeckte Gewinnausschüttung) ist hochkomplex, und die Abstimmung mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 264 HGB erfordert bilanzielles Fachwissen.

Gründe für Steuerberater

  • Rechtssichere Erstellung und Haftungsschutz
  • Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
  • Zeitersparnis (12 Monate längere Abgabefrist)
  • Vertretung bei Rückfragen des Finanzamts
  • Aktuelle Kenntnis von Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Risiken bei Selbsterstellung

  • Fehler führen zu Steuernachzahlungen und Zinsen
  • Versäumte Gestaltungschancen kosten Geld
  • Kurze Abgabefrist (31.07. statt 31.07. Folgejahr)
  • Keine Vertretung bei Betriebsprüfung
  • Hoher Zeitaufwand für Recherche und Abstimmung

Besonders kritisch wird es bei komplexeren Sachverhalten: Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträge müssen nach § 8 Abs. 3 KStG dem Fremdvergleich standhalten, Gewinnausschüttungen sind nach § 20 EStG und § 8b KStG zu behandeln, und bei grenzüberschreitenden Geschäften greifen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Fehler in diesen Bereichen werden bei Betriebsprüfungen regelmäßig aufgedeckt und können erhebliche Nachzahlungen auslösen.

  • Jahresabschluss liegt vor und ist nach § 42a GmbHG festgestellt
  • Alle Geschäftsvorfälle sind steuerlich zutreffend erfasst (keine verdeckten Gewinnausschüttungen)
  • Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträge entsprechen dem Fremdvergleich
  • Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ist korrekt dokumentiert
  • Beteiligungserträge sind nach § 8b KStG behandelt
  • Abgabefrist ist eingehalten (31.07. oder 31.07. Folgejahr mit StB)

Für die meisten GmbH ist die Beauftragung eines Steuerberaters wirtschaftlich sinnvoll: Die eingesparte Zeit, die vermiedenen Fehler und die optimierte Steuerlast übersteigen in der Regel die Beratungskosten deutlich. Wer die Steuerberatung digital und effizient organisieren möchte, findet auf Plattformen wie OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater, die Jahresabschluss und Steuererklärungen zu transparenten Festpreisen erstellen.

Wie funktioniert die digitale Beratung zur Steuererklärung?

Die Digitalisierung hat auch die Steuerberatung grundlegend verändert. Nach § 87a AO müssen Steuererklärungen für Körperschaften ohnehin elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) beim Finanzamt eingereicht werden – eine Papierform ist nicht mehr zulässig. Moderne Steuerberater-Plattformen gehen noch einen Schritt weiter und digitalisieren den gesamten Beratungsprozess: von der Belegerfassung über den Jahresabschluss bis zur finalen Steuererklärung.

Ablauf der digitalen Steuerberatung

  1. Dokumentenupload: Belege, Kontoauszüge, Verträge werden über eine sichere Plattform hochgeladen (DSGVO-konform, verschlüsselt)
  2. Buchhaltung: Die laufende Buchhaltung wird digital erfasst – entweder durch den Mandanten selbst oder durch den Steuerberater
  3. Jahresabschluss: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, stimmt ihn mit der Buchhaltung ab
  4. Steuererklärungen: Auf Basis des Jahresabschlusses werden Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung erstellt
  5. Prüfung und Freigabe: Der Mandant erhält die Entwürfe digital zur Freigabe, kann Rückfragen stellen
  6. ELSTER-Übermittlung: Der Steuerberater übermittelt die Erklärungen elektronisch ans Finanzamt
  7. Bescheidprüfung: Nach Erhalt des Steuerbescheids prüft der Steuerberater diesen und informiert über etwaige Einspruchsmöglichkeiten

Der Vorteil: Der gesamte Prozess ist nachvollziehbar dokumentiert, Fristen werden automatisch überwacht, und der Mandant spart sich zeitaufwändige Termine in der Steuerberaterkanzlei. Gleichzeitig bleibt die volle rechtliche Absicherung erhalten – die Steuererklärung wird durch einen zugelassenen Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich eingereicht.

„Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus digitaler Effizienz und Steuerberater-Qualität. Alle Unterlagen sind jederzeit online einsehbar, Rückfragen werden schnell beantwortet, und trotzdem steht ein zugelassener Steuerberater mit vollem Namen und Berufshaftpflicht dahinter. Das ist der Standard, den GmbH-Geschäftsführer heute erwarten dürfen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitersparnis

Keine Fahrt zur Kanzlei, keine Wartezeiten. Upload der Unterlagen jederzeit möglich, Bearbeitung innerhalb weniger Tage.

Transparente Kosten

Festpreise statt unklarer Gebührenrahmen. Der Mandant weiß vorab, was Jahresabschluss und Steuererklärungen kosten.

Rechtssicherheit

Erstellung durch zugelassene Steuerberater, vollständige Dokumentation, Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG.

Welche häufigen Fehler sollten bei Steuererklärungen vermieden werden?

Auch mit steuerlicher Beratung passieren Fehler – meist dann, wenn die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater nicht optimal läuft oder wichtige Informationen zu spät übermittelt werden. Die häufigsten Fehlerquellen bei GmbH-Steuererklärungen lassen sich jedoch durch strukturierte Vorbereitung und rechtzeitige Abstimmung weitgehend vermeiden.

Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG)

Eine der häufigsten und teuersten Fehlerquellen ist die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG. Sie liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, der einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre. Typische Fälle: überhöhte Geschäftsführergehälter, unangemessene Mieten für Gesellschafter-Immobilien, unverzinsliche oder zu niedrig verzinste Gesellschafterdarlehen, private Nutzung von Firmenwagen ohne angemessene Versteuerung.

Doppelbesteuerung droht

Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird steuerlich wie eine offene Gewinnausschüttung behandelt: Sie erhöht den Gewinn der GmbH (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) und führt beim Gesellschafter zu Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ohne Korrektur droht faktisch eine Doppelbesteuerung plus Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.

Fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 UStG müssen monatlich oder quartalsweise abgegeben werden. Fehler beim Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) – etwa wenn Rechnungen nicht den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen – führen zu Nachzahlungen. Besonders kritisch: fehlende oder fehlerhafte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG), was zur Versagung der Steuerbefreiung führt.

Fristversäumnisse und ihre Folgen

Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung nach § 149 AO versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag nach § 152 AO rechnen – mindestens 25 Euro pro Monat. Bei größeren Beträgen kann der Verspätungszuschlag auf 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat steigen. Hinzu kommen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO in Höhe von 0,15 % pro Monat (entspricht 1,8 % p. a.).

  • Alle Geschäftsführerverträge und Gesellschafterbeschlüsse dem Steuerberater vorlegen
  • Privatnutzung von Firmenwagen korrekt dokumentieren (Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung)
  • Rechnungen auf Vollständigkeit prüfen (§ 14 UStG: Steuernummer, Leistungsbeschreibung, USt-Ausweis)
  • Gesellschafterdarlehen marktüblich verzinsen oder als verdeckte Einlage behandeln
  • Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) parallel überwachen
  • Bei Unsicherheiten frühzeitig Rücksprache mit dem Steuerberater halten

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unkenntnis der komplexen Regelungen. Ein guter Steuerberater klärt proaktiv über kritische Punkte auf und fordert die relevanten Unterlagen rechtzeitig an. So lassen sich teure Korrekturen und Betriebsprüfungs-Feststellungen vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Steuererklärung auch ohne Steuerberater einreichen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Steuererklärungen für Ihre GmbH selbst erstellen und einreichen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. Allerdings sind Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften komplex und erfordern fundierte Kenntnisse im Steuerrecht. Fehler können zu Steuernachzahlungen, Verspätungszuschlägen oder sogar steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Viele Geschäftsführer nutzen daher die Expertise eines Steuerberaters, um Risiken zu minimieren und Gestaltungspotenziale zu nutzen.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasse?

Bei Fristversäumnis kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung, bei einer Körperschaftsteuererklärung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Zusätzlich kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen oder die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), was meist zu ungünstigen Ergebnissen führt. Bei dauerhafter Verweigerung drohen steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach § 370 AO.

Muss ich als Geschäftsführer einer GmbH eine private Einkommensteuererklärung abgeben?

Ja, als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, da Ihr Gehalt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zählt und weitere Einkünfte (z. B. aus Vermietung, Kapitalvermögen oder Beteiligungen) hinzukommen können. Die Abgabepflicht ergibt sich aus § 25 EStG und § 46 EStG. Die Frist beträgt ohne Steuerberater bis 31.07. des Folgejahres, mit Steuerberater bis 31.07. übernächstes Jahr (für Veranlagungszeitraum 2025 also bis 31.07.2027).

Kann ich meinen Steuerberater wechseln, während die Steuererklärung läuft?

Grundsätzlich ja, Sie können den Steuerberater jederzeit wechseln. Allerdings sollten Sie das bestehende Mandatsverhältnis ordentlich beenden und offene Honorare begleichen. Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben (§ 66 StBerG). Der neue Steuerberater benötigt eine vollständige Vollmacht und alle relevanten Unterlagen, um die Steuererklärung fortzuführen. Ein Wechsel während laufender Fristen kann zu Verzögerungen führen, daher ist eine rechtzeitige Planung wichtig.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärung der GmbH?

Für die Erstellung der Steuererklärungen benötigt der Steuerberater mindestens: den Jahresabschluss (Bilanz, GuV), die Finanzbuchhaltung (DATEV oder anderes System), Kontoauszüge, Belege zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen, Verträge mit Gesellschaftern und Geschäftsführern (Anstellungsvertrag, Darlehen, Mietverträge), Nachweise zu Vorauszahlungen, Bescheide des Vorjahres, Investitionsverzeichnisse und ggf. Unterlagen zu Beteiligungen oder Auslandsbeziehungen. Je vollständiger die Unterlagen, desto effizienter und kostengünstiger die Beratung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
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Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
FK
F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
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Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater