Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogBetriebsrat Einsichtsrecht

Betriebsrat Einsichtsrecht Jahresabschluss 2026: Rechte & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz das Recht, den Jahresabschluss einzusehen. Doch welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, welche Grenzen gelten und wie schützen Unternehmen sensible Daten? Die Rechte und Pflichten bei der Betriebsrat-Einsicht in den Jahresabschluss ergeben sich aus § 80 Abs. 2 BetrVG und erfordern eine rechtssichere Vorgehensweise seitens des Arbeitgebers. Das allgemeine Einsichtsrecht in den Jahresabschluss umfasst verschiedene Personengruppen und Anspruchsgrundlagen, wobei eine ordnungsgemäße Jahresabschlusserstellung stets die Grundlage für transparente Betriebsratsarbeit bildet. Gerade für kleinere Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass auch bei UG-Jahresabschlüssen alle gesetzlichen Pflichten im Jahresabschluss der UG erfüllt sein müssen, bevor diese dem Betriebsrat zur Einsicht vorgelegt werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 BetrVG das Recht, den vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) einzusehen. Das Einsichtsrecht dient der wirtschaftlichen Mitbestimmung und umfasst alle Unterlagen, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind. Arbeitgeber müssen die Unterlagen vorlegen, dürfen aber einzelne sensible Informationen unter bestimmten Voraussetzungen schützen.

Grundlagen: Was bedeutet Einsichtsrecht des Betriebsrats?

Das Einsichtsrecht des Betriebsrats in den Jahresabschluss ist ein zentrales Element der betrieblichen Mitbestimmung. Es ermöglicht dem Betriebsrat, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verstehen und seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen.

Der Jahresabschluss zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Nur mit Kenntnis dieser Daten kann der Betriebsrat verantwortungsvoll bei Entscheidungen mitwirken, die Beschäftigte betreffen – etwa bei Personalplanung, Sozialplänen oder Betriebsänderungen.

Hinweis

Das Einsichtsrecht dient nicht der Kontrolle des Arbeitgebers, sondern der Informationsgrundlage für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat muss die wirtschaftliche Situation verstehen können, um seine Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen zu können.

§ 80 Abs. 2

BetrVG regelt Einsichtsrecht

§ 106 Abs. 2

BetrVG für Wirtschaftsausschuss

100%

Vollständiger Jahresabschluss

Rechtsgrundlagen im Betriebsverfassungsgesetz

Das Einsichtsrecht des Betriebsrats ergibt sich aus mehreren Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die zentrale Norm ist § 80 Abs. 2 BetrVG, der den allgemeinen Unterrichtungsanspruch regelt.

§ 80 Abs. 2 BetrVG: Allgemeine Unterrichtungspflicht

Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Dies umfasst auch die Vorlage des Jahresabschlusses mit allen erforderlichen Erläuterungen.

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat auf Verlangen die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere wirtschaftliche Dokumente wie der Jahresabschluss.

§ 106 BetrVG: Wirtschaftsausschuss

In Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 BetrVG). Nach § 106 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten und ihm den Jahresabschluss im Einzelnen zu erläutern.

Norm Anwendungsbereich Inhalt
§ 80 Abs. 2 BetrVG Alle Betriebe mit Betriebsrat Allgemeine Unterrichtungspflicht über betriebliche Angelegenheiten
§ 106 Abs. 2 BetrVG Unternehmen ab 100 Beschäftigten Erläuterung des Jahresabschlusses gegenüber Wirtschaftsausschuss
§ 108 Abs. 5 BetrVG Bei Konzernstrukturen Unterrichtung über Konzernangelegenheiten

Umfang der vorzulegenden Unterlagen

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat den vollständigen Jahresabschluss vorlegen. Der Umfang richtet sich nach den handelsrechtlichen Vorgaben der §§ 242 ff. HGB und der Größenklasse des Unternehmens nach § 267 HGB.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Für alle Kapitalgesellschaften umfasst der Jahresabschluss nach § 242 HGB mindestens die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 HGB zwingend der Anhang hinzu.

  • Bilanz nach § 266 HGB (Aktiva und Passiva)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (GuV)
  • Anhang nach § 284 HGB (Erläuterungen und Zusatzangaben)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)
  • Ggf. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (bei Konzernabschlüssen)

Weitere wirtschaftliche Unterlagen

Neben dem formellen Jahresabschluss können auch weitere Unterlagen einsichtsrelevant sein, wenn sie für das Verständnis der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Wirtschaftspläne, Investitionspläne oder Liquiditätsplanungen.

Immer vorzulegen

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht (ab mittlerer Größenklasse)

Bei Bedarf vorzulegen

  • Wirtschaftspläne und Budgets
  • Investitionsplanungen
  • Finanzierungsübersichten
  • Erläuterungen zu Sonderposten

„Der Betriebsrat hat Anspruch auf den vollständigen Jahresabschluss in der Form, wie er auch zur Offenlegung beim Unternehmensregister eingereicht wird. Zusätzlich muss der Arbeitgeber alle Fragen beantworten, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Grenzen des Einsichtsrechts und Datenschutz

Das Einsichtsrecht des Betriebsrats ist nicht unbegrenzt. Der Arbeitgeber kann sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen, wenn die Offenlegung bestimmter Informationen dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen würde.

Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Nach § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitgeber die Unterrichtung verweigern, soweit dadurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet würden. Dies ist jedoch restriktiv auszulegen – der Jahresabschluss als Ganzes ist in der Regel vorzulegen.

Einzelne besonders sensible Informationen (z. B. Gehälter einzelner Geschäftsführer, Namen einzelner Großkunden, spezifische Kalkulationsgrundlagen) können unter Umständen geschwärzt oder aggregiert werden, wenn dies sachlich begründet ist.

Achtung

Wichtig: Die Berufung auf Geschäftsgeheimnisse ist nur bei konkreter Gefährdung zulässig. Eine pauschale Verweigerung des Einsichtsrechts ist rechtswidrig und kann zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats

Nach § 79 BetrVG sind die Mitglieder des Betriebsrats verpflichtet, über ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Amtszeit.

Der Arbeitgeber kann vom Betriebsrat ausdrücklich die Einhaltung der Verschwiegenheit einfordern und bei Bedarf schriftlich auf die gesetzliche Pflicht nach § 79 BetrVG hinweisen.

Vollständige Einsicht

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht – ohne Einschränkung

Teilweise schützbar

Einzelne Positionen bei nachgewiesener Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen

Verschwiegenheit

Betriebsrat unterliegt § 79 BetrVG – Stillschweigen über sensible Daten

Praktische Umsetzung: So gewähren Sie das Einsichtsrecht rechtssicher

Die Gewährung des Einsichtsrechts sollte strukturiert und dokumentiert erfolgen, um Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen. Eine klare Vorgehensweise vermeidet Konflikte und schafft Vertrauen.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

  1. Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss muss zunächst durch die Gesellschafter festgestellt sein (§ 42a GmbHG). Erst danach besteht die Pflicht zur Vorlage.
  2. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie mit dem Betriebsrat einen Termin zur Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses.
  3. Vollständige Unterlagen bereitstellen: Stellen Sie Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht in lesbarer Form bereit – digital oder in Papierform.
  4. Erläuterung und Beantwortung von Fragen: Der Arbeitgeber oder ein beauftragter Vertreter (z. B. Steuerberater, Geschäftsführer) erläutert den Abschluss und beantwortet Rückfragen.
  5. Dokumentation: Halten Sie schriftlich fest, welche Unterlagen vorgelegt und welche Fragen beantwortet wurden.

Form der Einsichtgewährung

Der Betriebsrat hat grundsätzlich das Recht, Kopien der Unterlagen zu erhalten. Die Vorlage kann in Papierform oder digital erfolgen. Eine bloße Einsichtnahme vor Ort ohne Mitnahmemöglichkeit ist in der Regel nicht ausreichend.

Hinweis

Eine digitale Bereitstellung über sichere Plattformen (z. B. Datenraum, geschützter Download) ist zulässig und wird zunehmend üblich. Wichtig ist, dass der Betriebsrat die Unterlagen dauerhaft zur Verfügung hat.

  • Jahresabschluss ist festgestellt (§ 42a GmbHG)
  • Termin mit Betriebsrat vereinbart
  • Vollständige Unterlagen bereitgestellt (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht)
  • Erläuterung durch sachkundige Person erfolgt
  • Fragen des Betriebsrats beantwortet
  • Dokumentation der Vorlage erstellt
  • Ggf. Hinweis auf Verschwiegenheitspflicht nach § 79 BetrVG gegeben

Haftung und Konsequenzen bei Verstößen

Die Verweigerung des Einsichtsrechts kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Der Betriebsrat kann seine Rechte vor dem Arbeitsgericht durchsetzen und im Extremfall drohen sogar Ordnungsgelder.

Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Vorlage der erforderlichen Unterlagen verlangen. Bei Verweigerung kann der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG die Vorlage erzwingen.

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber zur Vorlage verpflichten. Bei fortgesetzter Weigerung kann ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO festgesetzt werden.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Nach § 121 BetrVG kann die vorsätzliche oder grob fahrlässige Behinderung der Tätigkeit des Betriebsrats als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Achtung

Achtung: Eine dauerhafte Verweigerung des Einsichtsrechts kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch das Betriebsklima nachhaltig belasten und das Vertrauen zwischen Geschäftsführung und Belegschaft beschädigen.

§ 121 BetrVG

Bußgeld bis 10.000 Euro

§ 2a ArbGG

Beschlussverfahren möglich

§ 888 ZPO

Zwangsgeld bei Weigerung

Digitale Jahresabschlusserstellung als Grundlage für Transparenz

Eine ordnungsgemäße und vollständige Jahresabschlusserstellung ist die Voraussetzung für eine transparente Information des Betriebsrats. Moderne digitale Tools wie OnlineBilanz.de ermöglichen eine strukturierte Erstellung nach HGB und schaffen die Grundlage für eine rechtssichere Vorlage.

Vorteile digitaler Jahresabschlusserstellung

OnlineBilanz.de unterstützt Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) bei der vollständigen Erstellung des Jahresabschlusses nach den Vorgaben der §§ 242 ff., 264 ff. HGB. Das System führt durch alle erforderlichen Schritte und stellt sicher, dass alle Pflichtbestandteile enthalten sind.

Nach der digitalen Erstellung wird der Jahresabschluss durch erfahrene Steuerberater geprüft und freigegeben. Dies gewährleistet Rechtssicherheit sowohl für die Offenlegung beim Unternehmensregister als auch für die Vorlage beim Betriebsrat.

Vollständigkeit garantiert

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Steuerberaterprüfung inklusive

Rechtssichere Vorlage

  • HGB-konforme Struktur
  • Digitale Bereitstellung möglich
  • Offenlegung ans Unternehmensregister
  • Dokumentation vollständig

„Die digitale Jahresabschlusserstellung mit OnlineBilanz.de schafft nicht nur Rechtssicherheit bei der Offenlegung, sondern auch bei der Vorlage gegenüber dem Betriebsrat. Alle erforderlichen Unterlagen sind vollständig, strukturiert und jederzeit verfügbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen beachten: Feststellung und Offenlegung

Für den Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)

Die Vorlage beim Betriebsrat sollte zeitnah nach der Feststellung erfolgen. Eine Verweigerung mit dem Argument, der Abschluss sei noch nicht offengelegt, ist nicht zulässig.

Besondere Situationen und Sonderfälle

In bestimmten Unternehmenskonstellationen gelten besondere Regelungen für das Einsichtsrecht des Betriebsrats. Diese Sonderfälle erfordern eine differenzierte rechtliche Betrachtung.

Konzernstrukturen und Holdinggesellschaften

Bei Konzernstrukturen hat der Betriebsrat nach § 108 Abs. 5 BetrVG das Recht, über Konzernangelegenheiten unterrichtet zu werden. Dies umfasst auch den Konzernabschluss nach § 290 HGB, soweit dieser für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der eigenen Gesellschaft erforderlich ist.

Der Betriebsrat der Tochtergesellschaft kann verlangen, über wirtschaftliche Vorgänge im Konzern informiert zu werden, wenn diese Auswirkungen auf seinen Betrieb haben. Dies betrifft insbesondere Umstrukturierungen, Verlagerungen oder Finanzierungsfragen.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Auch bei Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelunternehmen besteht das Einsichtsrecht nach § 80 Abs. 2 BetrVG, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist. Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach den handelsrechtlichen Pflichten der jeweiligen Rechtsform.

Krisensituationen und Insolvenzverfahren

In Krisensituationen und bei drohender Insolvenz ist das Informationsrecht des Betriebsrats besonders wichtig. Der Arbeitgeber muss auch in dieser Situation den Jahresabschluss und weitere wirtschaftliche Unterlagen vorlegen, damit der Betriebsrat seine Aufgaben wahrnehmen kann.

Bei Insolvenzverfahren tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers und ist zur Information verpflichtet. Der Betriebsrat hat auch im Insolvenzverfahren das Recht auf Einsicht in wirtschaftliche Unterlagen.

Hinweis

Bei Unternehmensverkäufen (Asset Deal, Share Deal) oder Betriebsübergängen nach § 613a BGB ist der Betriebsrat frühzeitig zu informieren. Das Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf wirtschaftliche Unterlagen des Erwerbers, soweit diese für die Beurteilung der Folgen des Übergangs erforderlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Betriebsrat den vollständigen Jahresabschluss einsehen dürfen?

Ja. Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht, den vollständigen Jahresabschluss einzusehen. Dies umfasst Bilanz, GuV, Anhang und bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften auch den Lagebericht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Unterlagen vorzulegen und Fragen zu beantworten, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind.

Kann der Arbeitgeber die Vorlage mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse verweigern?

Nur in sehr engen Grenzen. Der Jahresabschluss als Ganzes muss vorgelegt werden. Einzelne besonders sensible Informationen können unter Umständen geschwärzt werden, wenn konkret nachgewiesen wird, dass deren Offenlegung dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen würde. Eine pauschale Verweigerung ist rechtswidrig und kann arbeitsgerichtlich bekämpft werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verweigerung des Einsichtsrechts?

Der Betriebsrat kann die Vorlage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG erzwingen. Bei fortgesetzter Weigerung kann ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO festgesetzt werden. Zudem kann die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 121 BetrVG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Wann muss der Jahresabschluss dem Betriebsrat vorgelegt werden?

Die Vorlage sollte zeitnah nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter erfolgen (§ 42a GmbHG). Für den Jahresabschluss 2025 gelten je nach Größenklasse Feststellungsfristen von 8 bzw. 11 Monaten. Eine Verweigerung mit dem Argument, der Abschluss sei noch nicht beim Unternehmensregister offengelegt, ist nicht zulässig.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz