hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema einer KI, die ausschließlich für deutsches Steuerrecht entwickelt wurde — mit Gesetzestexten, Rechtsprechung und 70.000 Stellungnahmen trainiert. Kostenlos, sofort und auf Ihren Fall zugeschnitten.

Trainiert von Steuerberatern & WirtschaftsprüfernNamentlich benannt — bei Bedarf jederzeit erreichbar.

Kostenlos anmelden & Frage klären
0 € Anmeldung, Antwort in Sekunden Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Rechtsform, Zahlen und Ziel entscheiden über die richtige Antwort.
Antwort mit Gesetzes- und Rechtsprechungsbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
EU-KI-Verordnung konform Hosting in Deutschland

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanz Wissensdatenbank Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Darf ich meine Bilanz selbst erstellen? Die ehrliche Antwort für GmbH-Geschäftsführer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die direkte Antwort

Ja — auch die Einreichung. Als GmbH-Geschäftsführer dürfen Sie Ihre Bilanz intern aufstellen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen externen Steuerberater mit der Aufstellung zu beauftragen. Auch die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz via ELSTER, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung — dürfen Sie über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto Ihrer GmbH selbst vornehmen. Die Steuerberater-Vorbehaltsaufgabe nach § 2 StBerG betrifft nur die Hilfeleistung in fremden Angelegenheiten — nicht die eigene Gesellschaft. Wer selbst einreicht, trägt die fachliche Verantwortung dafür allerdings allein.

Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?“ — die Antwort ist differenzierter als ein einfaches Ja oder Nein. Was genau erlaubt ist, wo das eigentliche Risiko liegt und welche smarte Alternative es gibt, erklärt dieser Artikel vollständig.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

Servet Gündogan beantwortet täglich die Frage „Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?“ — und erklärt, was GmbH-Geschäftsführer intern erledigen dürfen und wo ein Steuerberater das fachliche Risiko absichert.

§ 242

HGB — erlaubt die interne Aufstellung der Bilanz durch den Geschäftsführer

§ 2 Abs. 2

StBerG — beschränkt nur Hilfeleistung in fremden Angelegenheiten, nicht die eigene Gesellschaft

499,95 €

Festpreis netto (zzgl. USt.) — OnlineBilanz verbindet Eigenleistung mit Steuerberater-Haftung

1. Was bedeutet „Bilanz selbst erstellen“ genau?

Bevor die Frage beantwortet werden kann, muss klar sein, was mit „Bilanz selbst erstellen“ gemeint ist. Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus zwei verschiedenen Teilen:

Handelsrechtliche Aufstellung (§ 242 HGB)

Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang — der Abschluss als Dokument. Dieser Teil darf intern vom Geschäftsführer vorgenommen werden.

Steuerrechtliche Einreichung

Übermittlung als E-Bilanz via ELSTER, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung — auch dieser Teil darf die GmbH über ihr eigenes ELSTER-Unternehmenskonto selbst vornehmen. Ein Steuerberater ist dafür nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die entscheidende Unterscheidung

Aufstellen und Einreichen darf die GmbH für ihre eigenen Angelegenheiten selbst erledigen. Was ein Steuerberater tatsächlich exklusiv darf: geschäftsmäßig fremde Angelegenheiten übernehmen — also für andere Unternehmen Bilanzen erstellen oder deren Steuererklärungen einreichen (§ 2 Abs. 2, § 3 StBerG). Für die eigene GmbH gilt diese Beschränkung nicht. Wer selbst einreicht, trägt dafür die fachliche Verantwortung allein — ohne Berufshaftpflicht im Rücken.

2. Was darf ich als GmbH-Geschäftsführer selbst machen?

Diese Arbeiten dürfen Sie intern erledigen — ohne gesetzliche Einschränkung:

  • Laufende Buchführung führen — Belege erfassen, Bankabgleich, Kontenführung in Lexoffice, sevdesk, DATEV oder anderer Software
  • Abschreibungen berechnen — AfA für alle Anlagegüter nach den BMF-AfA-Tabellen berechnen und verbuchen
  • Rückstellungen bilden — Steuer-, Urlaubs- und sonstige Rückstellungen schätzen und buchen
  • Bilanz und GuV aufstellen — alle Konten zum 31.12. saldieren, Bilanz und GuV fertigstellen
  • Jahresinventur durchführen — Inventurliste zum 31.12. für alle Vorräte und Anlagegüter
  • E-Bilanz und Steuererklärungen einreichen — über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto der GmbH, ohne fremdes Steuerberater-Zertifikat
  • Umsatzsteuervoranmeldungen — monatlich oder quartalsweise direkt über ELSTER oder die Buchhaltungssoftware einreichen

3. Wo ein Steuerberater trotzdem sinnvoll ist

Rechtlich dürfen Sie Bilanz, E-Bilanz und Steuererklärungen Ihrer eigenen GmbH vollständig selbst erstellen und einreichen — dafür braucht es keine Steuerberater-Zulassung. Vorbehalten sind Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten nach § 3 StBerG nur zwei Dinge:

  • Geschäftsmäßige Hilfe für fremde Unternehmen — wer für andere Gesellschaften gewerblich Bilanzen erstellt oder Steuererklärungen einreicht, braucht eine Zulassung als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt
  • Unterzeichnung mit Berufshaftpflicht — nur ein zugelassener Berufsträger kann den Abschluss mit persönlicher Berufshaftpflichtversicherung zeichnen

§ 2 Abs. 2 StBerG — der entscheidende Satz

Das Gesetz definiert die vorbehaltene Tätigkeit so: „Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“ Die eigene GmbH zu vertreten ist keine fremde Angelegenheit — deshalb greift die Beschränkung hier nicht. Sie gilt nur, wenn jemand geschäftsmäßig für Dritte tätig wird.

4. Warum sich Geschäftsführer trotzdem meist für einen Steuerberater entscheiden

Wenn die Einreichung rechtlich auch in Eigenregie möglich ist — warum beauftragen die meisten GmbHs trotzdem einen Steuerberater? Drei Gründe:

Fachkenntnisse

Steuerbilanzrecht ist komplex — Bewertungswahlrechte, latente Steuern, Abgrenzungen, XBRL-Mapping der E-Bilanz. Fehler bei der Selbsteinreichung fallen oft erst bei einer Betriebsprüfung auf.

Berufshaftpflicht

Der Steuerberater haftet mit seiner persönlichen Berufshaftpflichtversicherung für Fehler. Reicht die GmbH selbst ein, haftet stattdessen der Geschäftsführer persönlich nach § 43 GmbHG.

Zeitersparnis

Bewertung, Rückstellungsbildung, XBRL-Mapping und die Steuererklärungen selbst korrekt zu erstellen kostet Zeit — Zeit, die im Tagesgeschäft oft fehlt.

5. Risiken, wenn man zu viel selbst macht

Wer den Versuch unternimmt, die Bilanz vollständig ohne Steuerberater abzuschließen und einzureichen, geht erhebliche Risiken ein — auch wenn die Selbsteinreichung rechtlich zulässig ist:

RisikoMögliche Konsequenz
Fehler bei BewertungsansätzenZu hoher oder zu niedriger Gewinn — Steuernachforderungen oder Betriebsprüfungsrisiko
Fehlerhaftes XBRL-Mapping der E-BilanzRückfragen oder Zurückweisung durch das Finanzamt, Verzögerungen
Nicht genutzte SteuerwahlrechteVerschenkte Steueroptimierungspotenziale — oft tausende Euro pro Jahr
Falsche RückstellungenÜbersteuern oder Beanstandung bei Betriebsprüfung
Fehlende Unternehmensregister-OffenlegungAutomatisches Ordnungsgeld ab 2.500 €
Persönliche HaftungDer Geschäftsführer haftet persönlich für alle Fehler — ohne Berufshaftpflicht im Rücken

„Die Frage ‚Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?‘ beantworte ich immer mit: Ja, auch die Einreichung. Aber dürfen und sollten sind zwei verschiedene Dinge. Der Aufwand für die Vorbereitung ist begrenzt — der Schaden durch Fehler bei der Einreichung kann erheblich sein. Deshalb ist die kluge Arbeitsteilung: maximal selbst vorbereiten, mit Steuerberater-Haftung einreichen lassen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Die smarte Lösung: OnlineBilanz

OnlineBilanz wurde entwickelt, um genau diese Arbeitsteilung zu ermöglichen: Sie erledigen die Buchführung intern und übergeben strukturierte Daten — OnlineBilanz übernimmt alles andere, geprüft und auf Wunsch gezeichnet von einem bestellten Steuerberater. Das Ergebnis: minimaler eigener Aufwand, maximale Kosteneinsparung, Steuerberater-Haftung statt persönlichem Risiko.

Was ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) beinhalten

Bilanz · GuV · Anlagespiegel · E-Bilanz via ELSTER · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Unternehmensregister-Offenlegung · auf Wunsch StB-Signatur mit Berufshaftpflicht (Aufpreis) · 12 Monate Finanzamtsvertretung · 1 Jahr kostenlose Steuerberatung · Eröffnungsbilanz für Neugründungen inklusive

Als offizieller DATEV-Export Kompatibel verarbeitet OnlineBilanz alle gängigen Buchführungsexporte direkt — DATEV, Lexoffice, sevdesk, FastBill, Lexware und über 12 weitere. Kein Kanzleitermin, kein offener Stundensatz, transparenter Festpreis. Den Preis vorab berechnen: Kostenrechner.

7. Häufige Fragen: Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer meine Bilanz selbst erstellen?

Ja — die interne Aufstellung der Bilanz ist erlaubt. § 242 HGB verpflichtet zur Erstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor. Auch die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung — dürfen Sie über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto der GmbH selbst vornehmen; § 2 Abs. 2 StBerG beschränkt nur die Hilfeleistung in fremden Angelegenheiten.

Muss jede GmbH zwingend einen Steuerberater haben?

Nein — weder für das interne Aufstellen der Bilanz noch für die steuerrechtliche Einreichung schreibt das Gesetz einen Steuerberater vor. Ohne Steuerberater trägt der Geschäftsführer die fachliche Verantwortung und die persönliche Haftung nach § 43 GmbHG jedoch allein. OnlineBilanz bietet den Steuerberater-Service zum Festpreis von ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)

Was passiert, wenn ich die Bilanz ganz ohne Steuerberater einreiche?

Die Einreichung über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto ist technisch möglich und rechtlich zulässig — ein Steuerberater-Zertifikat ist dafür nicht erforderlich. Das Risiko liegt in der fachlichen Richtigkeit: Fehler bei Bewertung oder XBRL-Mapping führen zu Rückfragen des Finanzamts, verspätete oder fehlerhafte Erklärungen zu Schätzungen, Verspätungszuschlägen und persönlicher Haftung des Geschäftsführers.

Was kostet es, die Bilanz selbst vorzubereiten und OnlineBilanz den Rest erledigen zu lassen?

Die eigene Vorbereitung (Buchführung, Export) kostet nur Ihre Zeit. OnlineBilanz übernimmt den vollständigen Rest — Bilanz, E-Bilanz, alle Steuererklärungen, Bundesanzeiger — für ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) Das ist deutlich günstiger als eine klassische Kanzlei (typisch 2.000–5.000 € netto) und deutlich sicherer als ein Alleingang ohne Berufshaftpflicht.

Gilt das auch für eine UG oder GmbH & Co. KG?

Ja. Dieselbe Regelung gilt für UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG und Holdings — interne Aufstellung und die steuerrechtliche Einreichung über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto sind erlaubt; ein Steuerberater ist rechtlich nicht vorgeschrieben, sichert aber Fachwissen und Haftung ab.

8. Fazit: Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Die Antwort bleibt: Ja — auch die Einreichung. Die Buchführung, die Jahresabschlussvorbereitung, die Rohbilanz und die steuerrechtliche Einreichung über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto dürfen Sie intern erledigen. Ein Steuerberater ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben — er übernimmt aber die fachliche Verantwortung und die Berufshaftpflicht, die ein Geschäftsführer im Alleingang nicht hat.

Die kluge Strategie ist nicht, sich zwischen „alles selbst“ und „alles auslagern“ zu entscheiden. Die kluge Strategie ist Arbeitsteilung: intern buchen, strukturiert exportieren, OnlineBilanz den Rest mit Steuerberater-Haftung erledigen lassen. Günstiger als jede Kanzlei. Rechtssicherer als jeder Alleingang.

  • Bilanz aufstellen: intern erlaubt — § 242 HGB
  • E-Bilanz einreichen: auch selbst über eigenes ELSTER-Konto möglich — kein Steuerberater gesetzlich vorgeschrieben
  • Smarte Lösung: intern vorbereiten + OnlineBilanz mit Steuerberater-Haftung einreichen lassen
  • Festpreis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) — alles inklusive, kein Stundensatz

Sie bereiten vor. Wir reichen ein. Steuerberater haftet.

GmbH-Bilanzerstellung mit OnlineBilanz — ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) Vollständig, rechtssicher, ohne Kanzleitermin.
GmbH · UG · GmbH & Co. KG · Holdings · inkl. E-Bilanz, aller Steuererklärungen & Unternehmensregister Jetzt beauftragen →

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerrechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB, § 2 StBerG, § 3 StBerG, § 5b EStG. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder nutzen Sie den Kontakt zu OnlineBilanz.

Ben
Ben
KI-Assistenz