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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten
Darf ich meine Bilanz selbst erstellen? GmbH & UG erklärt | OnlineBilanz

OnlineBilanz Wissensdatenbank Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Darf ich meine Bilanz selbst erstellen? Die ehrliche Antwort für GmbH-Geschäftsführer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die direkte Antwort

Ja — aber nur teilweise. Als GmbH-Geschäftsführer dürfen Sie Ihre Bilanz intern aufstellen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen externen Steuerberater mit der Aufstellung zu beauftragen. Für die steuerrechtlich verbindliche Einreichung — E-Bilanz, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung — ist jedoch ein zugelassener Steuerberater mit persönlicher ELSTER-Signatur gesetzlich erforderlich.

Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?“ — die Antwort ist differenzierter als ein einfaches Ja oder Nein. Was genau erlaubt ist, wo die gesetzliche Grenze liegt und welche smarte Alternative es gibt, erklärt dieser Artikel vollständig.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

Servet Gündogan beantwortet täglich die Frage „Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?“ — und erklärt, was GmbH-Geschäftsführer intern erledigen dürfen und wo der Steuerberater nicht optional ist.

§ 242

HGB — erlaubt die interne Aufstellung der Bilanz durch den Geschäftsführer

§ 2

StBerG — macht die steuerrechtliche Einreichung zur vorbehaltenen Tätigkeit des Steuerberaters

499,95 €

Festpreis inkl. MwSt. — OnlineBilanz verbindet Eigenleistung mit Steuerberater-Haftung

1. Was bedeutet „Bilanz selbst erstellen“ genau?

Bevor die Frage beantwortet werden kann, muss klar sein, was mit „Bilanz selbst erstellen“ gemeint ist. Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus zwei verschiedenen Teilen, die rechtlich unterschiedlich behandelt werden:

Handelsrechtliche Aufstellung (§ 242 HGB)

Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang — der Abschluss als Dokument. Dieser Teil darf intern vom Geschäftsführer vorgenommen werden.

Steuerrechtliche Einreichung (§ 5b EStG)

Übermittlung als E-Bilanz via ELSTER, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung — dieser Teil erfordert zwingend einen Steuerberater mit ELSTER-Zertifikat.

Die entscheidende Unterscheidung

Aufstellen darf intern erfolgen. Steuerrechtlich einreichen und unterzeichnen darf nur ein zugelassener Steuerberater. Wer diese Unterscheidung versteht, weiß genau, wie viel er selbst erledigen kann — und wo er einen Steuerberater braucht.

2. Was darf ich als GmbH-Geschäftsführer selbst machen?

Diese Arbeiten dürfen Sie intern erledigen — ohne gesetzliche Einschränkung:

  • Laufende Buchführung führen — Belege erfassen, Bankabgleich, Kontenführung in Lexoffice, sevdesk, DATEV oder anderer Software
  • Abschreibungen berechnen — AfA für alle Anlagegüter nach den BMF-AfA-Tabellen berechnen und verbuchen
  • Rückstellungen bilden — Steuer-, Urlaubs- und sonstige Rückstellungen schätzen und buchen
  • Rohbilanz aufstellen — alle Konten zum 31.12. saldieren, Bilanz und GuV-Entwurf aufstellen
  • Jahresinventur durchführen — Inventurliste zum 31.12. für alle Vorräte und Anlagegüter
  • DATEV-Export oder CSV erstellen — Buchführungsdaten für die Übergabe an OnlineBilanz aufbereiten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen — monatlich oder quartalsweise direkt über ELSTER oder die Buchhaltungssoftware einreichen

3. Was darf ich nicht ohne Steuerberater?

Diese Leistungen sind nach dem Steuerberatungsgesetz (§ 2 StBerG) vorbehaltene Tätigkeiten — nur zugelassene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte dürfen sie erbringen:

  • E-Bilanz via ELSTER einreichen — erfordert das persönliche ELSTER-Zertifikat des Steuerberaters nach § 5b EStG
  • Körperschaftsteuererklärung einreichen — vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG
  • Gewerbesteuererklärung einreichen — vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG
  • Den Jahresabschluss mit Steuerberater-Haftung unterzeichnen — nur zugelassene Berufsträger können mit persönlicher Berufshaftpflicht haften

§ 2 StBerG — was Verstöße bedeuten

Wer ohne Zulassung geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringt, macht sich nach § 2 StBerG strafbar. Das gilt nicht für die interne Buchführung der eigenen GmbH — aber für jede Form der steuerrechtlichen Einreichung im Auftrag Dritter. Der Geschäftsführer darf seine eigene GmbH intern führen — aber nicht deren Steuererklärungen als Steuerberater gegenüber dem Finanzamt vertreten.

4. Warum ist der Steuerberater bei der Einreichung gesetzlich Pflicht?

Drei Gründe erklären, warum der Gesetzgeber die steuerrechtliche Einreichung den Steuerberatern vorbehält:

Fachkenntnisse

Steuerbilanzrecht ist komplex — Bewertungswahlrechte, latente Steuern, Abgrenzungen. Ein Steuerberater hat die Ausbildung und Berufserfahrung, die gesetzlichen Anforderungen korrekt zu erfüllen.

Berufshaftpflicht

Der Steuerberater haftet mit seiner persönlichen Berufshaftpflichtversicherung für Fehler. Das gibt dem Finanzamt und den Gesellschaftern eine rechtliche Absicherung, die ein Geschäftsführer ohne StB nicht bieten kann.

ELSTER-Zertifikat

Die ELSTER-Übermittlung der E-Bilanz und Steuererklärungen erfordert ein persönliches Steuerberater-ELSTER-Zertifikat. Ohne dieses Zertifikat lehnt ELSTER die Einreichung technisch ab.

5. Risiken, wenn man zu viel selbst macht

Wer den Versuch unternimmt, die Bilanz vollständig ohne Steuerberater abzuschließen und einzureichen, geht erhebliche Risiken ein:

RisikoMögliche Konsequenz
Fehler bei BewertungsansätzenZu hoher oder zu niedriger Gewinn — Steuernachforderungen oder Betriebsprüfungsrisiko
Fehlende E-Bilanz-EinreichungSteuerschätzung durch Finanzamt — fast immer nachteilig
Nicht genutzte SteuerwahlrechteVerschenkte Steueroptimierungspotenziale — oft tausende Euro pro Jahr
Falsche RückstellungenÜbersteuern oder Beanstandung bei Betriebsprüfung
Fehlende Bundesanzeiger-OffenlegungAutomatisches Ordnungsgeld ab 2.500 €
Persönliche HaftungDer Geschäftsführer haftet persönlich für alle Fehler

„Die Frage ‚Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?‘ beantworte ich immer mit: Ja, die Vorbereitung. Nein, die Einreichung. Der Aufwand für die Vorbereitung ist begrenzt — der Schaden durch Fehler bei der Einreichung kann erheblich sein. Deshalb ist die kluge Arbeitsteilung: maximal selbst vorbereiten, professionell einreichen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Die smarte Lösung: OnlineBilanz

OnlineBilanz wurde entwickelt, um genau diese Arbeitsteilung zu ermöglichen: Sie erledigen die Buchführung intern und übergeben strukturierte Daten — OnlineBilanz übernimmt alles andere. Das Ergebnis: minimaler eigener Aufwand, maximale Kosteneinsparung, vollständige Steuerberater-Haftung.

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7. Häufige Fragen: Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer meine Bilanz selbst erstellen?

Ja — die interne Aufstellung der Bilanz ist erlaubt. § 242 HGB verpflichtet zur Erstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor. Für die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung — ist ein zugelassener Steuerberater nach § 2 StBerG gesetzlich Pflicht.

Muss jede GmbH zwingend einen Steuerberater haben?

Für das interne Aufstellen der Bilanz nicht. Für die steuerrechtliche Einreichung — E-Bilanz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer — ja. Ohne Steuerberater kann keine GmbH ihre Jahressteuererklärungen rechtssicher beim Finanzamt einreichen. OnlineBilanz bietet diesen Steuerberater-Service zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.

Was passiert, wenn ich die Bilanz ganz ohne Steuerberater einreiche?

Ohne Steuerberater-ELSTER-Zertifikat ist die Einreichung der E-Bilanz technisch nicht möglich — ELSTER lehnt sie ab. Fehlende Steuererklärungen führen zu Schätzungen durch das Finanzamt, Verspätungszuschlägen und persönlicher Haftung des Geschäftsführers.

Was kostet es, die Bilanz selbst vorzubereiten und OnlineBilanz den Rest erledigen zu lassen?

Die eigene Vorbereitung (Buchführung, Export) kostet nur Ihre Zeit. OnlineBilanz übernimmt den vollständigen Rest — Bilanz, E-Bilanz, alle Steuererklärungen, Bundesanzeiger — für 499,95 € inkl. MwSt. Das ist deutlich günstiger als eine klassische Kanzlei (typisch 2.000–5.000 € netto) und deutlich sicherer als ein Alleingang.

Gilt das auch für eine UG oder GmbH & Co. KG?

Ja. Dieselbe Regelung gilt für UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG und Holdings — interne Aufstellung erlaubt, steuerrechtliche Einreichung nur mit Steuerberater.

8. Fazit: Darf ich meine Bilanz selbst erstellen?

Die Antwort bleibt: Ja — aber nur teilweise. Die Buchführung, die Jahresabschlussvorbereitung und die Rohbilanz dürfen Sie intern erledigen. Für die steuerrechtlich verbindliche Einreichung brauchen Sie einen Steuerberater — daran führt kein Weg vorbei.

Die kluge Strategie ist nicht, sich zwischen „alles selbst“ und „alles auslagern“ zu entscheiden. Die kluge Strategie ist Arbeitsteilung: intern buchen, strukturiert exportieren, OnlineBilanz den Rest erledigen lassen. Günstiger als jede Kanzlei. Rechtssicherer als jeder Alleingang.

  • Bilanz aufstellen: intern erlaubt — § 242 HGB
  • E-Bilanz einreichen: nur mit Steuerberater — § 5b EStG, § 2 StBerG
  • Smarte Lösung: intern vorbereiten + OnlineBilanz einreichen lassen
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerrechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB, § 2 StBerG, § 5b EStG. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder nutzen Sie den Kontakt zu OnlineBilanz.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

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Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

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Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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