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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogCheckliste Jahresabschluss

Checkliste Jahresabschluss Buchhaltung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine vollständige Buchhaltung ist die Grundlage für einen rechtssicheren Jahresabschluss. Fehler führen zu Nachzahlungen, Ordnungsgeldern und Problemen bei Betriebsprüfungen. Um alle erforderlichen Schritte systematisch umzusetzen, hilft eine Checkliste Jahresabschluss 2026 bei der strukturierten Vorbereitung für Kapitalgesellschaften nach HGB – dabei ist auch die Lohnbuchhaltung im Jahresabschluss ein wichtiger Teilbereich, der korrekt abgeschlossen werden muss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine strukturierte Checkliste für Jahresabschluss und Buchhaltung umfasst vier Phasen: laufende Buchhaltung (monatliche Belegerfassung, Kontenabstimmung), Vorbereitung (Inventur, Abstimmung offener Posten), Erstellung (Abschreibungen, Rückstellungen, Bilanz nach § 266 HGB) und Abschluss (Feststellung nach § 42a GmbHG, Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB).

Warum eine Checkliste für Jahresabschluss und Buchhaltung unverzichtbar ist

Die Buchhaltung ist die Grundlage des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Eine sorgfältige, lückenlose Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres reduziert den Aufwand zum Bilanzstichtag erheblich.

Eine strukturierte Checkliste stellt sicher, dass alle Schritte in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet werden. Nur so können Sie gesetzliche Fristen einhalten und Fehler vermeiden, die zu steuerlichen Nachteilen führen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH nach § 42a GmbHG

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind nach § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser umfasst mindestens Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Hinweis

Eine vollständige, ordnungsgemäße Buchhaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht nach § 238 HGB, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll: Sie ermöglicht fundierte Entscheidungen und vermeidet teure Korrekturen.

Folgen fehlerhafter Buchhaltung und unvollständiger Jahresabschlüsse

Fehler in der Buchhaltung führen unmittelbar zu fehlerhaften Jahresabschlüssen. Die Konsequenzen reichen von falschen Steuerberechnungen über Nachzahlungen bis zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Achtung

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung beim Unternehmensregister droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz setzt diese Sanktion konsequent durch.

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt werden Buchhaltungsfehler aufgedeckt. Dies kann zu Hinzuschätzungen, Zinsen nach § 233a AO und im schlimmsten Fall zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen.

  • Falsche Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Nachzahlungen inklusive Zinsen nach § 233a AO
  • Ordnungsgelder bei verspäteter Offenlegung nach § 335 HGB
  • Verlust der Haftungsbeschränkung bei grob fehlerhafter Buchführung
  • Probleme bei Kreditanträgen durch unrealistische Bilanzkennzahlen

„Viele GmbH-Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung der laufenden Buchhaltung. Wer erst zum Jahresende alle Belege sortiert, riskiert nicht nur Fehler, sondern verletzt auch seine Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Phase 1: Laufende Buchhaltung während des gesamten Geschäftsjahres

Die laufende Buchhaltung nach § 238 HGB ist die Basis für einen fehlerfreien Jahresabschluss. Wer monatlich alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst, vermeidet Stress zum Jahresende.

  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen vollständig erfassen
  • Bankkonten monatlich abstimmen und Differenzen klären
  • Kassenbuch täglich führen (bei Bargeschäften)
  • Offene Posten regelmäßig prüfen und Mahnwesen pflegen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht einreichen
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung korrekt abwickeln
  • Privatentnahmen und Privateinlagen dokumentieren
  • Belege ordnungsgemäß archivieren (§ 257 HGB: 10 Jahre)

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nach § 18 UStG ist nicht nur eine steuerliche Pflicht, sondern auch ein Kontrollinstrument. Unstimmigkeiten fallen so frühzeitig auf und können zeitnah korrigiert werden.

Hinweis

Moderne Buchhaltungssoftware hilft bei der automatischen Erfassung von Banktransaktionen und der digitalen Belegarchivierung. Dies reduziert den manuellen Aufwand erheblich und minimiert Fehlerquellen.

Achten Sie besonders auf die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Diese sind bei Betriebsprüfungen entscheidend.

Phase 2: Vorbereitung des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag

Die Vorbereitungsphase beginnt unmittelbar nach dem Bilanzstichtag (meist 31.12.2025). Hier werden alle Grundlagen für die Bilanzerstellung geschaffen.

Inventur nach § 240 HGB durchführen

Die körperliche Bestandsaufnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag erfassen und bewerten.

  • Warenbestand zählen und bewerten (Anschaffungskosten oder niedrigerer Marktwert)
  • Anlagevermögen prüfen (sind alle Anlagen noch vorhanden?)
  • Forderungen auf Werthaltigkeit prüfen
  • Verbindlichkeiten vollständig erfassen
  • Kassenbestand zählen und dokumentieren

Kontenabstimmung und offene Posten

Alle Konten müssen zum Bilanzstichtag abgestimmt sein. Dies betrifft besonders Bankkonten, Debitoren- und Kreditorenkonten sowie Sachkonten.

  • Bankauszüge zum 31.12.2025 anfordern und abstimmen
  • Kreditkartenabrechnungen prüfen
  • Offene Forderungen mit Kundenbuchhaltung abgleichen
  • Offene Verbindlichkeiten mit Lieferanten abstimmen
  • Darlehenskonten und Restlaufzeiten prüfen
  • Steuerkonten (USt, KSt, GewSt) abstimmen

Achtung

Differenzen zwischen Buchhaltung und Bankauszug müssen zwingend geklärt werden. Unabgestimmte Konten führen zu fehlerhaften Bilanzen und können bei Prüfungen Probleme verursachen.

Phase 3: Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten erfolgt die eigentliche Jahresabschlusserstellung. Kapitalgesellschaften müssen Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB aufstellen.

Abschreibungen berechnen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind planmäßig abzuschreiben. Grundlage bilden die amtlichen AfA-Tabellen und die tatsächliche Nutzungsdauer.

  • Planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB berechnen
  • Außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung vornehmen
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € sofort abschreiben
  • Sammelposten für GWG zwischen 250 € und 1.000 € bilden (§ 6 Abs. 2a EStG)

Rückstellungen bilden

Rückstellungen sind nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dies betrifft typischerweise Jahresabschlusskosten, Steuern und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Rückstellungen Passivseite

  • Steuerrückstellungen (KSt, GewSt)
  • Rückstellung für Jahresabschlusskosten
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellung für ausstehende Rechnungen
  • Prozessrückstellungen
  • Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen

Aktive Rechnungsabgrenzung

  • Vorauszahlungen für Miete, Versicherungen
  • Wartungsverträge über Jahreswechsel
  • Lizenzgebühren für Folgejahre
  • Leasingraten im Voraus gezahlt

Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB

Ausgaben und Einnahmen, die das aktuelle und das folgende Geschäftsjahr betreffen, sind abzugrenzen. Dies gewährleistet die periodengerechte Erfolgsermittlung.

„Die korrekte Bildung von Rückstellungen ist eine der häufigsten Fehlerquellen. Viele Unternehmen vergessen Steuerrückstellungen oder bewerten Urlaubsrückstellungen falsch. Eine systematische Checkliste verhindert solche Versäumnisse.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanz und GuV aufstellen

Nach allen Vorarbeiten wird die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB aufgestellt. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen verkürzte Schemata verwenden.

Phase 4: Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach der Erstellung muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Hier gelten strenge gesetzliche Fristen.

Feststellung durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss förmlich feststellen. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten folgende Fristen:

Größenklasse Feststellungsfrist Späteste Feststellung für Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB 11 Monate nach Bilanzstichtag 30. November 2026
Mittelgroße GmbH nach § 267 Abs. 2 HGB 8 Monate nach Bilanzstichtag 31. August 2026
Große GmbH nach § 267 Abs. 3 HGB 8 Monate nach Bilanzstichtag 31. August 2026

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Dieser muss protokolliert und zum Handelsregister eingereicht werden, wenn eine Gewinnverwendung beschlossen wird.

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Achtung

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2026. Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse unterschiedliche Unterlagen:

  • Kleine GmbH: Bilanz (verkürzt möglich), ggf. Anhang mit Erleichterungen
  • Mittelgroße GmbH: Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht
  • Große GmbH: Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Einreichung beim Finanzamt

Parallel zur Offenlegung muss die Steuerbilanz samt Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Frist richtet sich nach § 149 AO und dem Datum der Bestellung des Steuerberaters.

Vollständige Checkliste Jahresabschluss Buchhaltung im Überblick

Die folgende Tabelle fasst alle Schritte chronologisch zusammen. Sie können diese Checkliste als Arbeitsgrundlage für Ihre Jahresabschlusserstellung 2026 verwenden.

Phase Aufgabe Zeitpunkt Rechtliche Grundlage
Laufende Buchhaltung Alle Belege vollständig erfassen Monatlich laufend § 238, § 257 HGB
Laufende Buchhaltung Bankkonten monatlich abstimmen Monatlich § 239 HGB
Laufende Buchhaltung Offene Posten regelmäßig prüfen Monatlich § 246 HGB
Laufende Buchhaltung Umsatzsteuervoranmeldungen Monatlich/quartalsweise § 18 UStG
Vorbereitung Inventur durchführen Zum Bilanzstichtag § 240 HGB
Vorbereitung Alle offenen Posten abstimmen Vor Jahresabschluss § 246 HGB
Vorbereitung Bankkonten zum Jahresende abstimmen Zum 31.12.2025 § 239 HGB
Erstellung Abschreibungen berechnen Nach Inventur § 253 HGB
Erstellung Rückstellungen bilden Vor Bilanzerstellung § 249 HGB
Erstellung Rechnungsabgrenzungen vornehmen Vor Bilanzerstellung § 250 HGB
Erstellung Bilanz nach § 266 HGB aufstellen Nach allen Vorarbeiten § 266 HGB
Erstellung GuV nach § 275 HGB aufstellen Nach allen Vorarbeiten § 275 HGB
Erstellung Anhang erstellen Nach Bilanz und GuV § 284 HGB
Abschluss Jahresabschluss feststellen Innerhalb 8–11 Monate § 42a GmbHG
Abschluss Offenlegung Unternehmensregister Bis 31.12.2026 § 325 HGB
Abschluss Steuererklärungen einreichen Nach Feststellung § 149 AO

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt Sie bei der systematischen Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach HGB. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Positionen und prüft Ihre Eingaben auf Plausibilität.

Typische Fehlerquellen bei Jahresabschluss und Buchhaltung vermeiden

Aus der Praxis kennen wir wiederkehrende Fehler, die zu Korrekturen, Nachfragen des Finanzamts oder Ordnungsgeldern führen. Mit dieser Übersicht können Sie die häufigsten Probleme vermeiden.

Buchführungsfehler

  • Unvollständige Belegerfassung
  • Fehlende Kontenabstimmung
  • Privatentnahmen nicht gebucht
  • Umsatzsteuer falsch verbucht
  • Belege nicht GoBD-konform archiviert

Bilanzierungsfehler

  • Inventur unvollständig oder fehlerhaft
  • Abschreibungen falsch berechnet
  • Rückstellungen vergessen
  • Rechnungsabgrenzungen fehlen
  • Falsche Größenklasse angewendet

Fristversäumnisse

  • Feststellung zu spät (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung verspätet (§ 325 HGB)
  • Steuererklärungen zu spät
  • Umsatzsteuervoranmeldungen versäumt

„Die meisten Fehler entstehen nicht durch mangelndes Fachwissen, sondern durch fehlende Systematik. Eine durchgängige Checkliste und regelmäßige Kontrollen sind der beste Schutz vor teuren Korrekturen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonders kritisch sind unvollständige Inventuren. Fehlende oder falsch bewertete Positionen führen zu fehlerhaften Bilanzen, die bei Betriebsprüfungen zwingend korrigiert werden müssen.

Achtung

Achten Sie auf die korrekte Anwendung der Größenklassen nach § 267 HGB. Falsche Zuordnungen führen zu unzulässigen Erleichterungen und können als Verstoß gegen das Publizitätsgesetz gewertet werden.

Wichtige Kontrollpunkte vor Abschluss

  • Alle Konten abgestimmt und Differenzen geklärt
  • Inventurlisten vollständig und nachvollziehbar dokumentiert
  • Abschreibungslisten geprüft und plausibilisiert
  • Rückstellungen vollständig und korrekt bewertet
  • Bilanz und GuV nach korrektem Schema gegliedert
  • Anhangangaben vollständig (soweit erforderlich)
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung vorhanden
  • Offenlegungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 festgestellt werden (§ 42a GmbHG: 11 Monate), bei mittelgroßen und großen GmbHs bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB: 12 Monate). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Einreichung erfolgt über das elektronische Portal www.unternehmensregister.de gemäß § 325 HGB.

Welche Unterlagen umfasst die Checkliste für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH?

Kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB müssen mindestens eine Bilanz nach § 266 HGB (verkürzte Form möglich) und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellen. Der Anhang nach § 284 HGB ist erforderlich, kann aber nach § 288 HGB verkürzt werden. Zusätzlich sind Inventurlisten, Abschreibungstabellen, Rückstellungsübersichten und der Gesellschafterbeschluss zur Feststellung notwendig.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Jahresabschlusserstellung?

Die häufigsten Fehler sind: unvollständige oder fehlerhafte Inventuren nach § 240 HGB, vergessene oder falsch bewertete Rückstellungen nach § 249 HGB, fehlende Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB, nicht abgestimmte Konten, falsch berechnete Abschreibungen nach § 253 HGB und Fristversäumnisse bei Feststellung (§ 42a GmbHG) oder Offenlegung (§ 325 HGB). Eine strukturierte Checkliste verhindert diese Versäumnisse.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB Buchführungspflicht, § 264 HGB Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB Gliederung der Bilanz, § 325 HGB Offenlegung, § 335 HGB Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Checkliste Jahresabschluss: Alle Aufgaben, Fristen und Schritte…

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz