Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogLohnbuchhaltung Jahresabschluss

Lohnbuchhaltung Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung ist weit mehr als der letzte Lohnlauf. Urlaubsrückstellungen, Sozialversicherung und Lohnsteuerabschluss müssen korrekt erfasst werden, um eine handelsrechtlich korrekte Bilanz zu erstellen. Fehler führen zu falschen Aufwandspositionen, fehlerhaften Rückstellungen und steuerlichen Problemen. Die Lohnbuchhaltung im Jahresabschluss erfordert besondere Sorgfalt bei den Abschlussbuchungen – eine strukturierte Jahresabschluss Checkliste hilft dabei, alle erforderlichen Schritte systematisch abzuarbeiten und keine wichtigen Punkte zu übersehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Lohnbuchhaltung liefert wesentliche Daten für den Jahresabschluss. Neben dem letzten Lohnlauf müssen Urlaubsrückstellungen nach § 249 HGB, ausstehende Lohnnebenkosten und Überstundenverpflichtungen erfasst werden. Fehlende oder fehlerhafte Rückstellungen verfälschen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Warum die Lohnbuchhaltung für den Jahresabschluss relevant ist

Die Lohnbuchhaltung ist unmittelbar mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB verzahnt. Personalkosten gehören in den meisten Unternehmen zu den größten Aufwandspositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Fehler in der Lohnbuchhaltung führen direkt zu fehlerhaften Jahresabschlüssen. Fehlende oder falsch berechnete Rückstellungen verfälschen das Jahresergebnis und können bei Offenlegung im Unternehmensregister zu rechtlichen Problemen führen.

§ 249 HGB

Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten

§ 253 HGB

Bewertung von Rückstellungen

§ 275 HGB

Gliederung der GuV

Zum Jahresabschluss entstehen spezifische Buchungspositionen aus der Lohnbuchhaltung: Urlaubsrückstellungen für nicht genommenen Urlaub, Überstundenrückstellungen, ausstehende Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese müssen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erfasst werden.

Hinweis

Die Lohnbuchhaltung ist keine isolierte Nebenbuchhaltung. Ihre Daten fließen direkt in Bilanz und GuV ein und sind prüfungsrelevant für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfer.

Der letzte Lohnlauf des Jahres korrekt durchführen

Der letzte Lohnlauf des Geschäftsjahres ist die Basis für alle weiteren Abschlussarbeiten. Er muss vollständig, korrekt und fristgerecht durchgeführt sein. Alle im Dezember 2025 fälligen Löhne und Gehälter müssen abgerechnet sein.

  • Alle laufenden Löhne und Gehälter für Dezember 2025 abrechnen
  • Einmalige Jahresleistungen berücksichtigen (Weihnachtsgeld, Jahresprämien)
  • Sachbezüge und geldwerte Vorteile korrekt erfassen (Firmenwagen, Essensgutscheine)
  • Lohnsteuer und Sozialversicherung korrekt berechnen
  • Auszahlungsbeträge und Abzüge kontrollieren

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jahresprämien, die im Dezember 2025 arbeitsrechtlich fällig werden, müssen im letzten Lohnlauf 2025 verarbeitet sein. Sie sind periodengerecht dem Geschäftsjahr 2025 zuzuordnen.

Geldwerte Vorteile wie die private Nutzung eines Firmenwagens müssen nach § 8 EStG korrekt bewertet und als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug erfasst sein. Fehlerhafte Sachbezüge führen zu Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Achtung

Der letzte Lohnlauf muss bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein. Nachträgliche Korrekturen im Januar 2026 können zu periodenübergreifenden Abgrenzungsproblemen führen.

Urlaubsrückstellung nach § 249 HGB berechnen und buchen

Die Urlaubsrückstellung ist eine der wichtigsten Abschlussbuchungen aus der Lohnbuchhaltung. Sie erfasst die Verpflichtung des Unternehmens gegenüber Mitarbeitern, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch Resturlaubsansprüche haben.

Nach § 249 Abs. 1 HGB müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Resturlaub ist eine solche Verbindlichkeit, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Urlaub zu gewähren oder im Einzelfall abzugelten.

Berechnung der Urlaubsrückstellung

Die Höhe der Rückstellung ergibt sich aus den ausstehenden Urlaubstagen multipliziert mit dem durchschnittlichen Bruttotagesentgelt des Mitarbeiters zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Position Beispielrechnung
Resturlaubstage 5 Tage
Bruttotagesentgelt 150,00 €
Arbeitgeberanteil SV (ca. 20%) 30,00 €
Tagesentgelt inkl. SV 180,00 €
Urlaubsrückstellung gesamt 900,00 €

Die Urlaubsrückstellung ist nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Das bedeutet: Bruttoentgelt plus Arbeitgeberanteile, aber ohne Lohnsteuer.

Hinweis

Urlaubsrückstellungen müssen für jeden Mitarbeiter einzeln berechnet werden. Pauschalierungen sind nur bei kleinen Resturlaubsbeständen und homogenen Gehaltsstrukturen zulässig.

Überstunden und ausstehende Sonderzahlungen erfassen

Überstunden, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch nicht ausgeglichen oder ausbezahlt wurden, müssen als Rückstellung erfasst werden. Dies gilt insbesondere für Gleitzeitkonten und Arbeitszeitkonten mit positivem Saldo.

Nach § 249 Abs. 1 HGB besteht eine Rückstellungspflicht für alle ausstehenden Vergütungsverpflichtungen. Die Bewertung erfolgt analog zur Urlaubsrückstellung: Bruttostundensatz multipliziert mit den Überstunden zuzüglich Arbeitgeberanteilen.

  • Überstundensalden aller Mitarbeiter zum 31.12.2025 erfassen
  • Gleitzeitkonten und Arbeitszeitkonten auswerten
  • Bruttostundensatz inklusive Sozialversicherung berechnen
  • Rückstellung für ausstehende Überstunden buchen

Sonderzahlungen und variable Vergütungen

Variable Vergütungen wie Boni, Provisionen oder erfolgsabhängige Prämien, die sich auf das Jahr 2025 beziehen, aber erst 2026 ausbezahlt werden, müssen als Rückstellung oder sonstige Verbindlichkeit zum 31.12.2025 erfasst werden.

Entscheidend ist die wirtschaftliche Verursachung: Wurde die Leistung im Jahr 2025 erbracht, muss die Vergütung auch 2025 als Aufwand erfasst werden – unabhängig vom Auszahlungstermin.

„Viele Unternehmen vergessen die Rückstellung für Überstunden und variable Vergütungen. Das führt zu einer Unterbewertung der Verbindlichkeiten und einer Überbewertung des Jahresergebnisses – ein klassischer Bilanzierfehler.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sozialversicherung und Lohnsteuer abschließen

Die Lohnsteueranmeldung für Dezember 2025 muss bis zum 10.01.2026 beim Finanzamt eingereicht sein. Die Zahlung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags muss ebenfalls bis zu diesem Termin erfolgen.

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 ist entscheidend: Wurde die Lohnsteuer für Dezember 2025 bereits vor dem Bilanzstichtag bezahlt, besteht keine Verbindlichkeit. Wurde sie erst im Januar 2026 gezahlt, muss sie als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt passiviert werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember 2025 sind bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats Dezember 2025 fällig. Wurden sie bis zum 31.12.2025 nicht bezahlt, müssen sie als Verbindlichkeit gegenüber den Sozialversicherungsträgern ausgewiesen werden.

Lohnsteuer Dezember 2025

Fälligkeit 10.01.2026. Wurde bis 31.12.2025 nicht bezahlt? Dann Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt buchen.

Sozialversicherung Dezember 2025

Fälligkeit drittletzter Bankarbeitstag. Nicht bezahlt? Verbindlichkeit gegenüber Krankenkassen buchen.

Die korrekte Abgrenzung von Lohnsteuer und Sozialversicherung ist prüfungsrelevant. Wirtschaftsprüfer kontrollieren diese Positionen regelmäßig, da hier häufig Fehler bei der periodengerechten Zuordnung auftreten.

Rückstellungen richtig buchen und bewerten

Rückstellungen aus der Lohnbuchhaltung müssen nach § 253 Abs. 1 HGB bewertet werden. Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, im Lohnbereich also das Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Die Bewertung muss den tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwand des Unternehmens abbilden. Lohnsteuer wird nicht in die Rückstellung einbezogen, da sie keine Belastung des Arbeitgebers darstellt.

Typische Rückstellungen aus der Lohnbuchhaltung

Rückstellungsart Rechtsgrundlage Bewertung
Urlaubsrückstellung § 249 Abs. 1 HGB Resturlaubstage × (Brutto + AG-Anteil SV)
Überstundenrückstellung § 249 Abs. 1 HGB Überstunden × (Bruttostundensatz + AG-Anteil SV)
Rückstellung für ausstehende Boni § 249 Abs. 1 HGB Bonusanspruch brutto + AG-Anteil SV
Rückstellung für Altersteilzeit § 249 Abs. 1 HGB Barwert der künftigen Verpflichtungen

Die Buchung erfolgt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und als Rückstellung in der Passivseite der Bilanz. Die Kontenbezeichnung lautet üblicherweise Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen oder Sonstige Rückstellungen.

Hinweis

Rückstellungen dürfen nicht pauschal geschätzt werden. Sie müssen auf Basis konkreter Arbeitszeitkonten, Urlaubskonten und Vergütungsvereinbarungen berechnet werden.

Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung liefert Daten an die Finanzbuchhaltung. Diese Schnittstelle muss am Jahresende sauber abgestimmt werden. Alle Lohnbuchungen des Jahres 2025 müssen in der Finanzbuchhaltung erfasst und mit den Lohnsummen abgeglichen sein.

Typische Abstimmungspositionen sind: Lohnsummen, Lohnnebenkosten, Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Krankenkassen, Rückstellungen und Abgrenzungen. Differenzen müssen aufgeklärt und vor dem Jahresabschluss bereinigt werden.

  • Lohnsummen aus Lohnbuchhaltung mit Finanzbuchhaltung abgleichen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung kontrollieren
  • Rückstellungen in der Bilanz prüfen
  • Personalkostenkonten in der GuV nachvollziehen
  • Belege und Journale archivieren

Die Abstimmung sollte spätestens im Januar 2026 abgeschlossen sein, damit der Jahresabschluss zeitnah erstellt werden kann. Bei GmbHs gilt nach § 42a GmbHG eine Feststellungsfrist von 11 Monaten für kleine Gesellschaften.

„Die fehlende Abstimmung zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung ist eine der häufigsten Ursachen für fehlerhafte Jahresabschlüsse. Besonders Rückstellungen werden oft vergessen oder falsch gebucht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Termine 2026 für die Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung unterliegt strengen gesetzlichen Fristen. Versäumnisse führen zu Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Termin Aufgabe Rechtsgrundlage
10.01.2026 Lohnsteueranmeldung Dezember 2025 § 41a EStG
31.01.2026 Beitragsnachweise Sozialversicherung § 28f SGB IV
28.02.2026 Lohnsteuerbescheinigungen an Mitarbeiter § 41b EStG
28.02.2026 Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt § 41b EStG
31.12.2026 Offenlegung Jahresabschluss 2025 im Unternehmensregister § 325 HGB

Die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 muss bis zum 31.12.2026 im Unternehmensregister erfolgen. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren mit Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Achtung

Die Lohnsteuerbescheinigungen müssen seit 2019 ausschließlich elektronisch über die ELStAM-Datenbank an das Finanzamt übermittelt werden. Papierbelege sind nicht mehr zulässig.

Für die Feststellung des Jahresabschlusses gelten nach § 42a GmbHG folgende Fristen: Kleine GmbHs haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten feststellen.

Häufige Fehler in der Lohnbuchhaltung zum Jahresende vermeiden

Viele Unternehmen machen beim Jahresabschluss typische Fehler in der Lohnbuchhaltung. Diese Fehler führen zu fehlerhaften Bilanzen, Nachforderungen des Finanzamts und Problemen bei Betriebsprüfungen.

Fehlende Urlaubsrückstellungen

Resturlaub wird nicht erfasst. Das Jahresergebnis wird überhöht ausgewiesen, die Bilanz ist fehlerhaft.

Falsche Bewertung von Rückstellungen

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden vergessen. Die Rückstellung ist zu niedrig.

Periodenübergreifende Zahlungen

Lohnsteuer und Sozialversicherung werden nicht korrekt abgegrenzt. Verbindlichkeiten fehlen in der Bilanz.

Weitere typische Fehlerquellen

  • Geldwerte Vorteile werden nicht als Sachbezug erfasst
  • Sonderzahlungen werden dem falschen Geschäftsjahr zugeordnet
  • Überstunden aus Arbeitszeitkonten werden nicht rückgestellt
  • Lohnsteuer wird in Rückstellungen einbezogen (rechtlich falsch)
  • Abstimmung zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung fehlt

Um diese Fehler zu vermeiden, sollten Unternehmen einen vollständigen Leitfaden für den Jahresabschluss nutzen und alle Positionen systematisch prüfen. Die Zusammenarbeit zwischen Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Steuerberater ist dabei essenziell.

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt Sie bei der korrekten Erfassung von Rückstellungen und der Erstellung eines handelsrechtlich korrekten Jahresabschlusses. Alle Positionen werden nach HGB geprüft und können direkt ans Unternehmensregister übermittelt werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rückstellungen müssen in der Lohnbuchhaltung zum Jahresabschluss gebildet werden?

Nach § 249 Abs. 1 HGB müssen Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Überstunden, ausstehende Boni und Sonderzahlungen gebildet werden. Die Bewertung erfolgt mit dem Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Lohnsteuer wird nicht einbezogen.

Wie wird die Urlaubsrückstellung berechnet?

Die Urlaubsrückstellung ergibt sich aus den Resturlaubstagen zum 31.12.2025 multipliziert mit dem durchschnittlichen Bruttotagesentgelt des Mitarbeiters zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 20%). Die Berechnung muss für jeden Mitarbeiter einzeln erfolgen.

Bis wann muss die Lohnsteueranmeldung für Dezember 2025 erfolgen?

Die Lohnsteueranmeldung für Dezember 2025 muss bis zum 10.01.2026 beim Finanzamt eingereicht sein. Die Zahlung der Lohnsteuer muss ebenfalls bis zu diesem Termin erfolgen. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge.

Müssen Überstunden zum Jahresabschluss berücksichtigt werden?

Ja. Überstunden, die zum 31.12.2025 noch nicht ausgeglichen oder ausbezahlt wurden, müssen als Rückstellung erfasst werden. Dies gilt für Gleitzeitkonten und Arbeitszeitkonten mit positivem Saldo. Die Bewertung erfolgt mit dem Bruttostundensatz zuzüglich Arbeitgeberanteilen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Jahresabschluss offenlegen, Rückstellungen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz