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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogLohnbuchhaltung Jahresabschluss

Lohnbuchhaltung Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung ist weit mehr als der letzte Lohnlauf. Urlaubsrückstellungen, Sozialversicherung und Lohnsteuerabschluss müssen korrekt erfasst werden, um eine handelsrechtlich korrekte Bilanz zu erstellen. Fehler führen zu falschen Aufwandspositionen, fehlerhaften Rückstellungen und steuerlichen Problemen. Eine strukturierte Jahresabschluss Checkliste hilft dabei, alle erforderlichen Schritte systematisch abzuarbeiten und keine wichtigen Punkte zu übersehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Lohnbuchhaltung liefert wesentliche Daten für den Jahresabschluss. Neben dem letzten Lohnlauf müssen Urlaubsrückstellungen nach § 249 HGB, ausstehende Lohnnebenkosten und Überstundenverpflichtungen erfasst werden. Fehlende oder fehlerhafte Rückstellungen verfälschen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Warum die Lohnbuchhaltung für den Jahresabschluss relevant ist

Die Lohnbuchhaltung ist unmittelbar mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB verzahnt. Personalkosten gehören in den meisten Unternehmen zu den größten Aufwandspositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Fehler in der Lohnbuchhaltung führen direkt zu fehlerhaften Jahresabschlüssen. Fehlende oder falsch berechnete Rückstellungen verfälschen das Jahresergebnis und können bei Offenlegung im Unternehmensregister zu rechtlichen Problemen führen.

§ 249 HGB

Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten

§ 253 HGB

Bewertung von Rückstellungen

§ 275 HGB

Gliederung der GuV

Zum Jahresabschluss entstehen spezifische Buchungspositionen aus der Lohnbuchhaltung: Urlaubsrückstellungen für nicht genommenen Urlaub, Überstundenrückstellungen, ausstehende Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese müssen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erfasst werden.

Hinweis

Die Lohnbuchhaltung ist keine isolierte Nebenbuchhaltung. Ihre Daten fließen direkt in Bilanz und GuV ein und sind prüfungsrelevant für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfer.

Der letzte Lohnlauf des Jahres korrekt durchführen

Der letzte Lohnlauf des Geschäftsjahres ist die Basis für alle weiteren Abschlussarbeiten. Er muss vollständig, korrekt und fristgerecht durchgeführt sein. Alle im Dezember 2025 fälligen Löhne und Gehälter müssen abgerechnet sein.

  • Alle laufenden Löhne und Gehälter für Dezember 2025 abrechnen
  • Einmalige Jahresleistungen berücksichtigen (Weihnachtsgeld, Jahresprämien)
  • Sachbezüge und geldwerte Vorteile korrekt erfassen (Firmenwagen, Essensgutscheine)
  • Lohnsteuer und Sozialversicherung korrekt berechnen
  • Auszahlungsbeträge und Abzüge kontrollieren

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jahresprämien, die im Dezember 2025 arbeitsrechtlich fällig werden, müssen im letzten Lohnlauf 2025 verarbeitet sein. Sie sind periodengerecht dem Geschäftsjahr 2025 zuzuordnen.

Geldwerte Vorteile wie die private Nutzung eines Firmenwagens müssen nach § 8 EStG korrekt bewertet und als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug erfasst sein. Fehlerhafte Sachbezüge führen zu Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Achtung

Der letzte Lohnlauf muss bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein. Nachträgliche Korrekturen im Januar 2026 können zu periodenübergreifenden Abgrenzungsproblemen führen.

Urlaubsrückstellung nach § 249 HGB berechnen und buchen

Die Urlaubsrückstellung ist eine der wichtigsten Abschlussbuchungen aus der Lohnbuchhaltung. Sie erfasst die Verpflichtung des Unternehmens gegenüber Mitarbeitern, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch Resturlaubsansprüche haben.

Nach § 249 Abs. 1 HGB müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Resturlaub ist eine solche Verbindlichkeit, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Urlaub zu gewähren oder im Einzelfall abzugelten.

Berechnung der Urlaubsrückstellung

Die Höhe der Rückstellung ergibt sich aus den ausstehenden Urlaubstagen multipliziert mit dem durchschnittlichen Bruttotagesentgelt des Mitarbeiters zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Position Beispielrechnung
Resturlaubstage 5 Tage
Bruttotagesentgelt 150,00 €
Arbeitgeberanteil SV (ca. 20%) 30,00 €
Tagesentgelt inkl. SV 180,00 €
Urlaubsrückstellung gesamt 900,00 €

Die Urlaubsrückstellung ist nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Das bedeutet: Bruttoentgelt plus Arbeitgeberanteile, aber ohne Lohnsteuer.

Hinweis

Urlaubsrückstellungen müssen für jeden Mitarbeiter einzeln berechnet werden. Pauschalierungen sind nur bei kleinen Resturlaubsbeständen und homogenen Gehaltsstrukturen zulässig.

Überstunden und ausstehende Sonderzahlungen erfassen

Überstunden, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 noch nicht ausgeglichen oder ausbezahlt wurden, müssen als Rückstellung erfasst werden. Dies gilt insbesondere für Gleitzeitkonten und Arbeitszeitkonten mit positivem Saldo.

Nach § 249 Abs. 1 HGB besteht eine Rückstellungspflicht für alle ausstehenden Vergütungsverpflichtungen. Die Bewertung erfolgt analog zur Urlaubsrückstellung: Bruttostundensatz multipliziert mit den Überstunden zuzüglich Arbeitgeberanteilen.

  • Überstundensalden aller Mitarbeiter zum 31.12.2025 erfassen
  • Gleitzeitkonten und Arbeitszeitkonten auswerten
  • Bruttostundensatz inklusive Sozialversicherung berechnen
  • Rückstellung für ausstehende Überstunden buchen

Sonderzahlungen und variable Vergütungen

Variable Vergütungen wie Boni, Provisionen oder erfolgsabhängige Prämien, die sich auf das Jahr 2025 beziehen, aber erst 2026 ausbezahlt werden, müssen als Rückstellung oder sonstige Verbindlichkeit zum 31.12.2025 erfasst werden.

Entscheidend ist die wirtschaftliche Verursachung: Wurde die Leistung im Jahr 2025 erbracht, muss die Vergütung auch 2025 als Aufwand erfasst werden – unabhängig vom Auszahlungstermin.

„Viele Unternehmen vergessen die Rückstellung für Überstunden und variable Vergütungen. Das führt zu einer Unterbewertung der Verbindlichkeiten und einer Überbewertung des Jahresergebnisses – ein klassischer Bilanzierfehler.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sozialversicherung und Lohnsteuer abschließen

Die Lohnsteueranmeldung für Dezember 2025 muss bis zum 10.01.2026 beim Finanzamt eingereicht sein. Die Zahlung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags muss ebenfalls bis zu diesem Termin erfolgen.

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 ist entscheidend: Wurde die Lohnsteuer für Dezember 2025 bereits vor dem Bilanzstichtag bezahlt, besteht keine Verbindlichkeit. Wurde sie erst im Januar 2026 gezahlt, muss sie als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt passiviert werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember 2025 sind bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats Dezember 2025 fällig. Wurden sie bis zum 31.12.2025 nicht bezahlt, müssen sie als Verbindlichkeit gegenüber den Sozialversicherungsträgern ausgewiesen werden.

Lohnsteuer Dezember 2025

Fälligkeit 10.01.2026. Wurde bis 31.12.2025 nicht bezahlt? Dann Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt buchen.

Sozialversicherung Dezember 2025

Fälligkeit drittletzter Bankarbeitstag. Nicht bezahlt? Verbindlichkeit gegenüber Krankenkassen buchen.

Die korrekte Abgrenzung von Lohnsteuer und Sozialversicherung ist prüfungsrelevant. Wirtschaftsprüfer kontrollieren diese Positionen regelmäßig, da hier häufig Fehler bei der periodengerechten Zuordnung auftreten.

Rückstellungen richtig buchen und bewerten

Rückstellungen aus der Lohnbuchhaltung müssen nach § 253 Abs. 1 HGB bewertet werden. Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, im Lohnbereich also das Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Die Bewertung muss den tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwand des Unternehmens abbilden. Lohnsteuer wird nicht in die Rückstellung einbezogen, da sie keine Belastung des Arbeitgebers darstellt.

Typische Rückstellungen aus der Lohnbuchhaltung

Rückstellungsart Rechtsgrundlage Bewertung
Urlaubsrückstellung § 249 Abs. 1 HGB Resturlaubstage × (Brutto + AG-Anteil SV)
Überstundenrückstellung § 249 Abs. 1 HGB Überstunden × (Bruttostundensatz + AG-Anteil SV)
Rückstellung für ausstehende Boni § 249 Abs. 1 HGB Bonusanspruch brutto + AG-Anteil SV
Rückstellung für Altersteilzeit § 249 Abs. 1 HGB Barwert der künftigen Verpflichtungen

Die Buchung erfolgt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und als Rückstellung in der Passivseite der Bilanz. Die Kontenbezeichnung lautet üblicherweise Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen oder Sonstige Rückstellungen.

Hinweis

Rückstellungen dürfen nicht pauschal geschätzt werden. Sie müssen auf Basis konkreter Arbeitszeitkonten, Urlaubskonten und Vergütungsvereinbarungen berechnet werden.

Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung liefert Daten an die Finanzbuchhaltung. Diese Schnittstelle muss am Jahresende sauber abgestimmt werden. Alle Lohnbuchungen des Jahres 2025 müssen in der Finanzbuchhaltung erfasst und mit den Lohnsummen abgeglichen sein.

Typische Abstimmungspositionen sind: Lohnsummen, Lohnnebenkosten, Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Krankenkassen, Rückstellungen und Abgrenzungen. Differenzen müssen aufgeklärt und vor dem Jahresabschluss bereinigt werden.

  • Lohnsummen aus Lohnbuchhaltung mit Finanzbuchhaltung abgleichen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung kontrollieren
  • Rückstellungen in der Bilanz prüfen
  • Personalkostenkonten in der GuV nachvollziehen
  • Belege und Journale archivieren

Die Abstimmung sollte spätestens im Januar 2026 abgeschlossen sein, damit der Jahresabschluss zeitnah erstellt werden kann. Bei GmbHs gilt nach § 42a GmbHG eine Feststellungsfrist von 11 Monaten für kleine Gesellschaften.

„Die fehlende Abstimmung zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung ist eine der häufigsten Ursachen für fehlerhafte Jahresabschlüsse. Besonders Rückstellungen werden oft vergessen oder falsch gebucht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Termine 2026 für die Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung unterliegt strengen gesetzlichen Fristen. Versäumnisse führen zu Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Termin Aufgabe Rechtsgrundlage
10.01.2026 Lohnsteueranmeldung Dezember 2025 § 41a EStG
31.01.2026 Beitragsnachweise Sozialversicherung § 28f SGB IV
28.02.2026 Lohnsteuerbescheinigungen an Mitarbeiter § 41b EStG
28.02.2026 Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt § 41b EStG
31.12.2026 Offenlegung Jahresabschluss 2025 im Unternehmensregister § 325 HGB

Die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 muss bis zum 31.12.2026 im Unternehmensregister erfolgen. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren mit Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Achtung

Die Lohnsteuerbescheinigungen müssen seit 2019 ausschließlich elektronisch über die ELStAM-Datenbank an das Finanzamt übermittelt werden. Papierbelege sind nicht mehr zulässig.

Für die Feststellung des Jahresabschlusses gelten nach § 42a GmbHG folgende Fristen: Kleine GmbHs haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten feststellen.

Häufige Fehler in der Lohnbuchhaltung zum Jahresende vermeiden

Viele Unternehmen machen beim Jahresabschluss typische Fehler in der Lohnbuchhaltung. Diese Fehler führen zu fehlerhaften Bilanzen, Nachforderungen des Finanzamts und Problemen bei Betriebsprüfungen.

Fehlende Urlaubsrückstellungen

Resturlaub wird nicht erfasst. Das Jahresergebnis wird überhöht ausgewiesen, die Bilanz ist fehlerhaft.

Falsche Bewertung von Rückstellungen

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden vergessen. Die Rückstellung ist zu niedrig.

Periodenübergreifende Zahlungen

Lohnsteuer und Sozialversicherung werden nicht korrekt abgegrenzt. Verbindlichkeiten fehlen in der Bilanz.

Weitere typische Fehlerquellen

  • Geldwerte Vorteile werden nicht als Sachbezug erfasst
  • Sonderzahlungen werden dem falschen Geschäftsjahr zugeordnet
  • Überstunden aus Arbeitszeitkonten werden nicht rückgestellt
  • Lohnsteuer wird in Rückstellungen einbezogen (rechtlich falsch)
  • Abstimmung zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung fehlt

Um diese Fehler zu vermeiden, sollten Unternehmen einen vollständigen Leitfaden für den Jahresabschluss nutzen und alle Positionen systematisch prüfen. Die Zusammenarbeit zwischen Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Steuerberater ist dabei essenziell.

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt Sie bei der korrekten Erfassung von Rückstellungen und der Erstellung eines handelsrechtlich korrekten Jahresabschlusses. Alle Positionen werden nach HGB geprüft und können direkt ans Unternehmensregister übermittelt werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rückstellungen müssen in der Lohnbuchhaltung zum Jahresabschluss gebildet werden?

Nach § 249 Abs. 1 HGB müssen Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Überstunden, ausstehende Boni und Sonderzahlungen gebildet werden. Die Bewertung erfolgt mit dem Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Lohnsteuer wird nicht einbezogen.

Wie wird die Urlaubsrückstellung berechnet?

Die Urlaubsrückstellung ergibt sich aus den Resturlaubstagen zum 31.12.2025 multipliziert mit dem durchschnittlichen Bruttotagesentgelt des Mitarbeiters zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 20%). Die Berechnung muss für jeden Mitarbeiter einzeln erfolgen.

Bis wann muss die Lohnsteueranmeldung für Dezember 2025 erfolgen?

Die Lohnsteueranmeldung für Dezember 2025 muss bis zum 10.01.2026 beim Finanzamt eingereicht sein. Die Zahlung der Lohnsteuer muss ebenfalls bis zu diesem Termin erfolgen. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge.

Müssen Überstunden zum Jahresabschluss berücksichtigt werden?

Ja. Überstunden, die zum 31.12.2025 noch nicht ausgeglichen oder ausbezahlt wurden, müssen als Rückstellung erfasst werden. Dies gilt für Gleitzeitkonten und Arbeitszeitkonten mit positivem Saldo. Die Bewertung erfolgt mit dem Bruttostundensatz zuzüglich Arbeitgeberanteilen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Jahresabschluss offenlegen, Rückstellungen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

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    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater