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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchhaltung Jahresabschluss

Buchhaltung Jahresabschluss 2026: Zusammenhang & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung ist die Grundlage für jeden Jahresabschluss – ohne ordnungsgemäße Buchführung ist kein rechtssicherer Abschluss möglich. Wer die laufende Buchhaltung vernachlässigt, riskiert Fehler im Jahresabschluss, Nachforderungen vom Finanzamt und sogar Ordnungsgelder. Dieser Artikel erklärt den direkten Zusammenhang zwischen Buchhaltung und Jahresabschluss und zeigt, welche gesetzlichen Pflichten für Kapitalgesellschaften gelten. Dabei spielt auch die Entgeltabrechnung im Jahresabschluss eine wichtige Rolle, da Lohn- und Gehaltsbuchungen korrekt erfasst und abgegrenzt werden müssen. Eine detaillierte Übersicht zu den konkreten Aufgaben im Jahresabschluss der Buchhaltung hilft dabei, alle notwendigen Schritte strukturiert umzusetzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss basiert vollständig auf den Daten der laufenden Buchhaltung. Ohne ordnungsgemäße Buchführung nach §§ 238 ff. HGB ist kein rechtssicherer Jahresabschluss möglich. Fehler in der Buchführung führen zu Fehlern im Jahresabschluss und können Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach sich ziehen.

Was ist Buchhaltung und wozu dient sie?

Die Buchhaltung – auch Buchführung genannt – ist die systematische Aufzeichnung aller finanziellen Vorgänge eines Unternehmens. Jede Zahlung, jede Rechnung, jede Ausgabe und jede Einnahme wird erfasst und einem bestimmten Buchungskonto zugeordnet.

Die gesetzliche Grundlage für die Buchführungspflicht findet sich in den §§ 238 ff. HGB. Diese Vorschriften regeln, wie Bücher zu führen sind und welche Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit gestellt werden.

Einfache Buchführung (EÜR)

Für Freiberufler und Kleinunternehmer ohne Buchführungspflicht. Es wird nur die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Keine Bilanz erforderlich.

Doppelte Buchführung

Für Kaufleute, Kapitalgesellschaften und buchführungspflichtige Unternehmen nach § 238 HGB. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst (Soll und Haben). Grundlage für Bilanz und GuV.

Die doppelte Buchführung liefert die Datenbasis für den Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) verpflichtend.

Der direkte Zusammenhang zwischen Buchhaltung und Jahresabschluss

Der Jahresabschluss baut vollständig auf den Daten der laufenden Buchführung auf. Ohne ordnungsgemäße Buchführung ist kein ordnungsgemäßer Jahresabschluss möglich – das ist nicht nur logisch, sondern auch gesetzlich in § 243 HGB vorgeschrieben.

Stellen Sie sich die Buchführung als die laufende Dokumentation aller Geschäftsvorfälle vor. Am Ende des Geschäftsjahres werden diese Daten verdichtet, bewertet und in die standardisierten Formate Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB überführt.

„Die Qualität des Jahresabschlusses steht und fällt mit der Qualität der Buchführung. Fehler in der Buchführung – fehlende Belege, falsch zugeordnete Buchungen, nicht erfasste Zahlungen – führen direkt zu Fehlern im Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Haftungsrisiko: Fehlerhafte Jahresabschlüsse können steuerliche Nachforderungen, Rückfragen vom Finanzamt und im schlimmsten Fall Haftungsrisiken für die Geschäftsführung nach § 43 GmbHG nach sich ziehen. Bei Nichtoffenlegung drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

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Jahresabschluss verdichtet alle Daten

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Buchführungspflicht: Wer muss eine Buchhaltung führen?

Nicht jedes Unternehmen ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Pflicht hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab. Kapitalgesellschaften sind immer buchführungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe.

Unternehmensform Buchführungspflicht Jahresabschlusspflicht
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG Ja – immer nach § 238 HGB Ja – nach § 264 HGB
GmbH & Co. KG Ja – wie Kapitalgesellschaft Ja – nach § 264a HGB
OHG, KG (im Handelsregister) Ja – nach § 238 HGB Ja – nach § 242 HGB
Einzelunternehmen (Kaufmann) Ja – ab Schwellenwerten § 241a HGB Ja – nach § 242 HGB
Freiberufler, Kleingewerbetreibende Nein – EÜR ausreichend Nein

Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn erzielen.

Hinweis

Wichtig für Kapitalgesellschaften: GmbH, UG und AG sind unabhängig von Umsatz und Gewinn immer zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt nur den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflicht.

Aufbau und Struktur der Buchhaltung

Die doppelte Buchführung folgt einem klaren System: Alle Geschäftsvorfälle werden chronologisch im Journal (Grundbuch) erfasst und systematisch auf Konten (Hauptbuch) gebucht.

Die wichtigsten Bestandteile der Buchhaltung

  • Kontenrahmen: Systematisches Verzeichnis aller Konten (z.B. SKR 03 oder SKR 04 nach DATEV-Standard)
  • Bestandskonten: Bilanzkonten (Aktiva und Passiva) – zeigen den Vermögensstand
  • Erfolgskonten: GuV-Konten (Aufwendungen und Erträge) – zeigen den Erfolg
  • Journal (Grundbuch): Chronologische Aufzeichnung aller Buchungen
  • Hauptbuch: Systematische Darstellung auf Konten nach Kontenrahmen

Nach § 239 HGB muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Nachprüfbarkeit nach §§ 238, 239 HGB

Belegprinzip

Keine Buchung ohne Beleg – jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg nachgewiesen werden

Aufbewahrungspflicht

Belege 10 Jahre, Handelsbriefe 6 Jahre nach § 257 HGB aufbewahren

Vom Buchungssatz zur Bilanz: Der Weg zum Jahresabschluss

Der Weg von der laufenden Buchhaltung zum fertigen Jahresabschluss folgt einem klaren Schema. Am Jahresende werden alle Konten abgeschlossen und in die Abschlussformate überführt.

Die Schritte vom Buchungssatz zum Jahresabschluss

  1. Laufende Buchführung: Alle Geschäftsvorfälle werden chronologisch erfasst und auf Konten gebucht
  2. Kontenabstimmung: Prüfung aller Konten auf Vollständigkeit und Richtigkeit (z.B. Bankabstimmung)
  3. Inventur: Körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB
  4. Abschlussbuchungen: Abgrenzungen, Rückstellungen, Bewertungen nach § 252 ff. HGB
  5. Kontenabschluss: Erfolgskonten werden über GuV abgeschlossen, Bestandskonten über die Schlussbilanz
  6. Erstellung Bilanz: Aufstellung nach § 266 HGB mit Aktiva und Passiva
  7. Erstellung GuV: Aufstellung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  8. Anhang (bei Pflicht): Erläuterungen nach § 284 HGB

Hinweis

Bewertung nach HGB: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB. Das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Realisationsprinzip sind dabei zentral.

„Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand der Abschlussbuchungen. Rückstellungen, Abgrenzungen und Bewertungsfragen erfordern buchhalterisches und steuerliches Fachwissen. Eine saubere laufende Buchhaltung erleichtert diese Arbeiten erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler in der Buchhaltung und ihre Folgen

Fehler in der laufenden Buchhaltung wirken sich direkt auf den Jahresabschluss aus. Die häufigsten Probleme lassen sich mit systematischer Arbeitsweise vermeiden.

Die 8 häufigsten Buchhaltungsfehler

  • Fehlende oder unvollständige Belege – Verstoß gegen das Belegprinzip
  • Nicht zeitgerechte Buchungen – Verstoß gegen § 239 Abs. 2 HGB
  • Falsche Kontierung – Aufwand wird als Investition gebucht oder umgekehrt
  • Privatentnahmen nicht oder falsch erfasst – führt zu Bilanzfehlern
  • Keine regelmäßige Kontenabstimmung – Fehler werden erst am Jahresende entdeckt
  • Fehlende Abgrenzungen – Aufwendungen und Erträge werden falschem Geschäftsjahr zugeordnet
  • Umsatzsteuer falsch behandelt – Vorsteuern nicht geltend gemacht oder Umsatzsteuer falsch ausgewiesen
  • Kein Backup der Buchhaltungsdaten – Datenverlust gefährdet die gesamte Buchführung

Achtung

Konsequenzen bei fehlerhafter Buchführung: Neben Steuernachzahlungen und Verzugszinsen kann das Finanzamt bei grob fehlerhafter Buchführung die Buchführung verwerfen und Gewinne schätzen (§ 162 AO). Bei vorsätzlicher Falschbuchung droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Fristen und Pflichten 2026 für Kapitalgesellschaften

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten für Kapitalgesellschaften klare Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Prüfungspflicht
Kleinstgesellschaft (§ 267a HGB) 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026) Nein
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026) Nein
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026) Ja – § 316 HGB
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026) Ja – § 316 HGB

Die Feststellungsfristen ergeben sich aus § 42a GmbHG. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag ist in § 325 HGB geregelt.

Hinweis

Offenlegung 2026: Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die elektronische Einreichung.

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Software-Unterstützung für Buchhaltung und Jahresabschluss

Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert die laufende Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich. Die Digitalisierung reduziert Fehlerquellen und spart Zeit.

Vorteile digitaler Buchhaltung

  • Automatische Kontierung durch KI-gestützte Belegerfassung
  • Digitale Belegarchivierung – GoBD-konform nach § 239 HGB und § 257 HGB
  • Automatische Kontenabstimmung und Plausibilitätsprüfungen
  • Echtzeitübersicht über Konten und Salden
  • Direkte DATEV-Schnittstelle zum Steuerberater
  • Automatische Umsatzsteuervoranmeldung (ELSTER-Integration)
  • Revisionssichere Aufbewahrung aller Belege

OnlineBilanz für Jahresabschluss

Spezialisierte Software für die digitale Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB. Automatische Übernahme aus DATEV, Prüfung auf Vollständigkeit, digitale Offenlegung beim Unternehmensregister.

DATEV für laufende Buchhaltung

Standardsoftware für Steuerberater und Buchhaltungsabteilungen. Vollständige Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung mit direkter Schnittstelle zum Finanzamt.

„Die Investition in professionelle Buchhaltungssoftware zahlt sich schnell aus. Unternehmen sparen nicht nur Zeit, sondern minimieren auch das Risiko von Fehlern und Ordnungsgeldern. Besonders die direkte Anbindung an das Unternehmensregister vereinfacht die Offenlegung erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz bietet eine vollständige Lösung für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Software führt durch alle notwendigen Schritte – von der Datenübernahme über die Bilanzierung bis zur elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Jahresabschluss?

Die Buchhaltung ist die laufende, chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle während des Geschäftsjahres nach §§ 238 ff. HGB. Der Jahresabschluss ist die verdichtete Darstellung dieser Daten in Form von Bilanz (§ 266 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) zum Bilanzstichtag. Der Jahresabschluss baut vollständig auf den Daten der Buchhaltung auf.

Welche Kapitalgesellschaften sind zur Buchhaltung verpflichtet?

Alle Kapitalgesellschaften – GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – sind unabhängig von ihrer Größe zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB verpflichtet. Auch die GmbH & Co. KG unterliegt als kapitalistische Personengesellschaft der Buchführungspflicht nach § 264a HGB. Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt nur den Umfang der Offenlegungs- und Prüfungspflicht.

Welche Fristen gelten 2026 für den Jahresabschluss?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt für kleine Kapitalgesellschaften eine Feststellungsfrist von 11 Monaten (bis 30.11.2026) nach § 42a GmbHG. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026) feststellen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026) erfolgen nach § 325 HGB.

Was passiert bei fehlerhafter Buchhaltung?

Fehler in der Buchhaltung führen zu Fehlern im Jahresabschluss und können erhebliche Konsequenzen haben: Steuernachzahlungen, Verzugszinsen, Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB bei Nichtoffenlegung. Bei grob fehlerhafter Buchführung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Gewinne schätzen (§ 162 AO). Im schlimmsten Fall droht Haftung der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
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    KI-Steuerberater