Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFreiwillige Prüfung Jahresabschluss

Freiwillige Prüfung Jahresabschluss 2026 – Vorteile & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Nicht jedes Unternehmen ist gesetzlich zur Abschlussprüfung verpflichtet. Während viele Gesellschaften aufgrund ihrer Größe oder Rechtsform eine Pflichtprüfung des Jahresabschlusses durchführen müssen, kann auch eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB das Vertrauen von Banken und Investoren stärken – und interne Schwachstellen aufdecken. Bevor Sie eine solche Prüfung in Auftrag geben, lohnt es sich, zunächst den Jahresabschluss anderer Firmen einzusehen, um branchenübliche Standards und Vergleichswerte zu kennen. Wann sich eine freiwillige Prüfung lohnt, wer sie durchführen darf und wie der Ablauf konkret aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses können Unternehmen ohne gesetzliche Prüfungspflicht beauftragen, um Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Investoren zu erhöhen. Sie orientiert sich an denselben Standards wie die Pflichtprüfung nach §§ 316 ff. HGB und wird von Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Besonders kleine GmbHs profitieren bei Finanzierungen, M&A-Prozessen oder internationalen Geschäftsbeziehungen von einer geprüften Bilanz.

Was ist die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB?

Die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses ist eine Abschlussprüfung, die ein Unternehmen eigenständig beauftragt – ohne dass eine gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht. Sie orientiert sich an denselben fachlichen Standards wie die gesetzliche Pflichtprüfung und wird in der Regel von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüferin durchgeführt.

Das Handelsgesetzbuch enthält in den §§ 316 ff. HGB die Vorschriften zur gesetzlichen Abschlussprüfung. Diese Regelungen gelten unmittelbar für prüfungspflichtige Gesellschaften. Wer freiwillig prüfen lässt, kann sich ebenfalls an diesen Maßstäben orientieren – und das Ergebnis nach außen hin transparent kommunizieren.

Der wesentliche Unterschied zur Pflichtprüfung liegt allein im Auslöser: Bei der Pflichtprüfung schreibt das Gesetz die Prüfung vor. Bei der freiwilligen Prüfung entscheidet das Unternehmen selbst – etwa um die Bonität zu belegen oder interne Prozesse zu verbessern.

Hinweis

Die freiwillige Prüfung kann in vollem Umfang nach den Standards der §§ 316 ff. HGB erfolgen oder als eingeschränkte Prüfung (Review) durchgeführt werden. Unternehmen bestimmen den Prüfungsumfang selbst.

Wer ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet – und wer nicht?

Um zu verstehen, warum eine freiwillige Prüfung sinnvoll sein kann, hilft zunächst ein Blick auf die gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Diese gilt nicht für alle Unternehmen, sondern hängt von Rechtsform und Größenklasse ab.

Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als klein, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreitet: Bilanzsumme bis 6 Millionen Euro, Umsatzerlöse bis 12 Millionen Euro, durchschnittlich bis zu 50 Mitarbeitende.

Rechtsform und Größe Prüfungspflicht nach HGB
Kleine GmbH (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 MA) Keine Pflichtprüfung
Mittelgroße GmbH Ja – Pflichtprüfung nach § 316 HGB
Große GmbH Ja – Pflichtprüfung nach § 316 HGB
Kleine AG Ja – unabhängig von der Größe
OHG / KG ohne Kapitalgesellschaft als Vollhafter In der Regel keine Pflichtprüfung
GmbH & Co. KG (mittelgroß / groß) Ja – Pflichtprüfung nach § 316 HGB

Kleine Gesellschaften, die keine Pflichtprüfung benötigen, können also gezielt eine freiwillige Prüfung in Auftrag geben – und damit von deren Vorteilen profitieren, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Welche Vorteile hat die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses?

Die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB bietet Unternehmen mehrere handfeste Vorteile. Diese gehen weit über die reine Kontrollfunktion hinaus und betreffen sowohl externe Stakeholder als auch interne Prozesse.

Höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Finanzierungspartnern

Banken und Kreditgeber verlangen häufig geprüfte Abschlüsse, bevor sie Finanzierungen zusagen. Ein testierter Jahresabschluss signalisiert Seriosität und reduziert das wahrgenommene Risiko. Das kann zu besseren Konditionen oder schnelleren Kreditentscheidungen führen.

Vertrauensbasis für Investoren und Gesellschafter

Im Rahmen von M&A-Prozessen, Gesellschaftereintritte oder Due-Diligence-Prüfungen erwarten Investoren zuverlässige Zahlen. Eine freiwillige Prüfung schafft Transparenz und beschleunigt Verhandlungen. Auch bei internen Gesellschafterkonflikten kann eine unabhängige Prüfung Klarheit schaffen.

Aufdeckung interner Schwachstellen und Verbesserungspotenziale

Wirtschaftsprüfer prüfen nicht nur die Zahlen, sondern analysieren auch das interne Kontrollsystem (IKS) und die Buchführungsprozesse. Fehler, Risiken oder Ineffizienzen werden frühzeitig erkannt – bevor sie zu größeren Problemen führen.

Erfüllung internationaler Anforderungen

Unternehmen mit ausländischen Geschäftspartnern oder Tochtergesellschaften werden oft gebeten, geprüfte Abschlüsse vorzulegen – auch wenn im Inland keine Pflicht besteht. Eine freiwillige Prüfung erleichtert internationale Geschäftsbeziehungen erheblich.

„Viele kleine GmbHs unterschätzen den Signaleffekt eines testierten Abschlusses. Gerade bei Finanzierungen oder Verhandlungen mit größeren Partnern verschafft eine freiwillige Prüfung einen klaren Wettbewerbsvorteil.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer darf die freiwillige Prüfung durchführen?

Die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sollte von einem qualifizierten Berufsträger durchgeführt werden, um die gewünschte Außenwirkung zu erzielen. In der Praxis kommen vor allem Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer infrage.

Nach § 319 HGB gelten für die gesetzliche Pflichtprüfung strenge Anforderungen an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Prüfers. Diese Maßstäbe sind auch bei der freiwilligen Prüfung empfehlenswert, um die Glaubwürdigkeit des Prüfungsergebnisses zu sichern.

Wirtschaftsprüfer (WP)

Führen Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB durch. Sie sind zur Erteilung eines uneingeschränkten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerks berechtigt. Ihre Bestellung erfolgt durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Vereidigte Buchprüfer

Dürfen Jahresabschlüsse kleiner und mittelgroßer Gesellschaften prüfen. Sie sind ebenfalls zur Erteilung eines Bestätigungsvermerks berechtigt, wenn der Prüfungsumfang den gesetzlichen Standards entspricht.

Achtung

Steuerberater dürfen keine Abschlussprüfungen nach HGB durchführen, es sei denn, sie verfügen zusätzlich über die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer. Eine reine steuerliche Beratung ersetzt keine Jahresabschlussprüfung.

Die Unabhängigkeit des Prüfers ist entscheidend für die Anerkennung der Prüfung. Gemäß § 319 HGB dürfen Prüfer keine eigenwirtschaftlichen Interessen am Unternehmen haben und dürfen nicht an der Buchführung oder Erstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt haben.

Wie läuft die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses ab?

Die freiwillige Prüfung folgt in der Regel denselben Schritten wie eine gesetzliche Pflichtprüfung nach §§ 316 ff. HGB. Der Umfang kann jedoch individuell mit dem Prüfer vereinbart werden – von einer Vollprüfung bis hin zu einer prüferischen Durchsicht (Review).

Phase 1: Planung und Auftragsklärung

Zunächst wird der Prüfungsauftrag schriftlich fixiert. Dabei werden Prüfungsumfang, Prüfungsziele, Termine und Honorar vereinbart. Der Prüfer verschafft sich einen Überblick über das Unternehmen, die Branche und wesentliche Risiken.

Phase 2: Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses

Der Prüfer untersucht die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach § 238 HGB und prüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB sowie der Anhang nach § 284 HGB.

Die Prüfung umfasst unter anderem: Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchungen, Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden nach §§ 252 ff. HGB, Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze, Angemessenheit der Rückstellungen und Abgrenzungen.

Phase 3: Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)

Ein wichtiger Bestandteil der Prüfung ist die Beurteilung des internen Kontrollsystems. Der Prüfer analysiert, ob Prozesse zur Fehlerprävention und -erkennung vorhanden sind und ob diese wirksam funktionieren.

Phase 4: Berichterstattung und Bestätigungsvermerk

Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsbericht und – bei positivem Ergebnis – einen Bestätigungsvermerk. Der Bestätigungsvermerk kann uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt werden, je nach Prüfungsergebnis.

  • Prüfungsauftrag schriftlich erteilen und Umfang festlegen
  • Alle Buchführungsunterlagen, Konten und Belege bereitstellen
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) vollständig vorlegen
  • Zugang zu relevanten Verträgen, Gesellschafterbeschlüssen und Nachweisen gewähren
  • Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk entgegennehmen

Kosten und Aufwand der freiwilligen Prüfung

Die Kosten einer freiwilligen Prüfung hängen von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Qualität der Buchführung und gewünschter Prüfungsumfang. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da jede Prüfung individuell kalkuliert wird.

Wirtschaftsprüfer rechnen in der Regel nach Zeitaufwand ab. Die Stundensätze variieren je nach Qualifikation und Region. Bei einer kleinen GmbH mit einfacher Geschäftstätigkeit kann eine Prüfung im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich liegen. Komplexere Strukturen können höhere Kosten verursachen.

Kleine GmbH

Einfache Geschäftstätigkeit, wenige Buchungen, klare Strukturen. Prüfungsaufwand überschaubar.

Mittelgroße GmbH

Mehrere Geschäftsbereiche, höheres Buchungsvolumen, komplexere Bilanzierung. Erhöhter Prüfungsaufwand.

Internationale Strukturen

Konzernverflechtungen, Fremdwährungen, komplexe Verträge. Deutlich höherer Prüfungsaufwand und Spezialisierung erforderlich.

Unternehmen können den Aufwand reduzieren, indem sie eine vollständige und ordnungsgemäße Buchführung sicherstellen, alle Unterlagen strukturiert bereitstellen und vorab offene Fragen mit dem Steuerberater klären. Eine gut vorbereitete Prüfung spart Zeit und Kosten.

Hinweis

Die Kosten einer freiwilligen Prüfung sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern den Gewinn. Im Verhältnis zu den Vorteilen – etwa besseren Kreditkonditionen – kann sich die Investition schnell amortisieren.

Alternativen zur Vollprüfung: Review und prüferische Durchsicht

Neben der vollständigen Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB gibt es auch abgestufte Prüfungsformen, die weniger umfangreich und kostengünstiger sind. Diese Alternativen können für Unternehmen interessant sein, die keine vollständige Prüfung benötigen, aber dennoch eine externe Bestätigung wünschen.

Prüferische Durchsicht (Review)

Bei der prüferischen Durchsicht handelt es sich um eine eingeschränkte Prüfung. Der Prüfer führt keine detaillierten Einzelprüfungen durch, sondern beschränkt sich auf analytische Beurteilungen und Plausibilitätsprüfungen. Das Ergebnis ist eine negative Aussage: Der Prüfer bestätigt, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit sprechen.

Diese Form der Prüfung ist deutlich weniger aufwendig und damit kostengünstiger als eine Vollprüfung. Sie eignet sich für Unternehmen, die eine grundlegende externe Absicherung wünschen, ohne den vollen Prüfungsumfang zu benötigen.

Agreed-upon-Procedures (vereinbarte Untersuchungshandlungen)

Hierbei werden spezifische Prüfungshandlungen individuell vereinbart – etwa die Prüfung einzelner Bilanzposten, die Bewertung von Forderungen oder die Kontrolle des Warenlagers. Der Prüfer gibt kein Gesamturteil ab, sondern berichtet nur über die konkret untersuchten Sachverhalte.

Vollprüfung nach HGB

Umfassende Prüfung nach §§ 316 ff. HGB. Uneingeschränkter oder eingeschränkter Bestätigungsvermerk. Höchste Glaubwürdigkeit, höchster Aufwand.

Review / Prüferische Durchsicht

Eingeschränkte Prüfung mit negativer Aussage. Geringerer Aufwand, niedrigere Kosten. Für interne Zwecke oder weniger anspruchsvolle externe Anforderungen geeignet.

Wann lohnt sich die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses?

Die Entscheidung für eine freiwillige Prüfung sollte strategisch getroffen werden. Es gibt typische Situationen, in denen eine Prüfung besonders sinnvoll ist – und solche, in denen sie verzichtbar bleibt.

Typische Anlässe für eine freiwillige Prüfung

  • Vorbereitung auf Finanzierungen: Banken verlangen häufig geprüfte Abschlüsse, bevor sie Kredite zusagen. Eine freiwillige Prüfung kann die Verhandlungsposition stärken.
  • M&A-Transaktionen: Bei Unternehmensverkäufen oder Gesellschaftereintritten erwarten Käufer und Investoren verlässliche, geprüfte Zahlen.
  • Internationale Geschäftsbeziehungen: Ausländische Partner verlangen oft geprüfte Abschlüsse, auch wenn im Inland keine Pflicht besteht.
  • Interne Kontrolle und Risikomanagement: Unternehmen, die ihre Prozesse professionalisieren wollen, nutzen die Prüfung als Analyse-Instrument.
  • Gesellschafterkonflikte: Eine unabhängige Prüfung schafft Transparenz und kann Streitigkeiten versachlichen.

Wann ist eine freiwillige Prüfung weniger sinnvoll?

Für sehr kleine Unternehmen ohne Finanzierungsbedarf, ohne externe Stakeholder und mit einfacher Geschäftstätigkeit ist eine Vollprüfung oft unverhältnismäßig. In solchen Fällen kann eine solide Buchhaltung und steuerliche Beratung ausreichen.

„Eine freiwillige Prüfung ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn sie konkrete strategische Ziele unterstützt – etwa eine Finanzierung, einen Unternehmensverkauf oder die Verbesserung interner Prozesse.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

§ 316 HGB

Regelung zur Abschlussprüfung

§ 267 HGB

Größenklassen von Kapitalgesellschaften

§ 319 HGB

Anforderungen an den Abschlussprüfer

Häufig gestellte Fragen

Wer darf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses durchführen?

Die freiwillige Prüfung sollte von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt werden. Diese sind nach § 319 HGB zur Erteilung eines Bestätigungsvermerks berechtigt. Steuerberater dürfen keine Abschlussprüfungen nach HGB durchführen, es sei denn, sie verfügen zusätzlich über die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer.

Was kostet eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses?

Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und dem Prüfungsumfang ab. Bei einer kleinen GmbH mit einfacher Geschäftstätigkeit kann eine Prüfung im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich liegen. Komplexere Strukturen verursachen höhere Kosten. Wirtschaftsprüfer rechnen in der Regel nach Zeitaufwand ab.

Welche Unternehmen sind gesetzlich zur Prüfung verpflichtet?

Nach § 316 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie alle Aktiengesellschaften unabhängig von ihrer Größe prüfungspflichtig. Kleine GmbHs, die mindestens zwei der drei Kriterien nach § 267 HGB nicht überschreiten (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 MA), sind von der Prüfungspflicht befreit.

Welche Vorteile bietet eine freiwillige Prüfung für kleine GmbHs?

Eine freiwillige Prüfung erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Investoren, verbessert die Chancen bei Kreditverhandlungen, schafft Transparenz bei M&A-Prozessen, deckt interne Schwachstellen frühzeitig auf und erfüllt internationale Anforderungen. Besonders bei Finanzierungen oder Gesellschafterwechseln verschafft eine geprüfte Bilanz einen Wettbewerbsvorteil.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 316 HGB – Pflicht zur Prüfung, § 267 HGB – Größenklassen, § 319 HGB – Abschlussprüfer. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater