Eröffnungsbilanz. Sauber gestartet.
Was ist die Eröffnungsbilanz? Sie ist der erste offizielle Blick des Finanzamts in Ihr Unternehmen — eine Momentaufnahme von Vermögen und Schulden am Tag Ihres Starts. Wir stellen sie HGB‑konform auf, inklusive Inventur, Bewertungsnachweisen und elektronischer Übermittlung nach § 5b EStG.
Drei Situationen, in denen die Eröffnungsbilanz Pflicht ist.
Der Auslöser ist immer derselbe — ein neuer buchhalterischer Anfangspunkt. Die konkreten Umstände unterscheiden sich jedoch von Fall zu Fall: Gründung, Rechtsformwechsel, Übergang in eine andere Gewinnermittlungsart oder der Erwerb eines Unternehmens.
Neugründung
Sie gründen eine GmbH, UG oder AG — mit der Eintragung ins Handelsregister beginnt die Buchführungspflicht, und damit die Pflicht zur Eröffnungsbilanz.
Rechtsformwechsel
Einzelunternehmen oder GbR werden in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt. Zum Umwandlungsstichtag ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Wechsel zur Bilanzierung
Überschreitung der Umsatz‑ oder Gewinngrenzen (§ 141 AO) — Wechsel von EÜR zur doppelten Buchführung erfordert eine Eröffnungsbilanz zum Jahresbeginn.
In vier Schritten von der Gründung zur fertigen Bilanz.
Wir übernehmen die komplette Aufstellung, Bewertung und elektronische Übermittlung — Sie liefern die Unterlagen und unterschreiben, wo es nötig ist.
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01
Unterlagen & Inventur
Gründungsvertrag, Eröffnungsrechnungen und Inventurliste ins Portal laden. Wir prüfen auf Vollständigkeit und Bewertbarkeit.
Tag 1–3Sie liefern -
02
Bewertung & Aufstellung
Wir bewerten Ihr Anlage‑ und Umlaufvermögen nach HGB — AfA‑Tabellen, Anschaffungskosten, Teilwerte — und stellen die Bilanz in Taxonomie‑Form auf.
Tag 4–7Wir erstellen -
03
Abstimmung per Video‑Call
60 Min. Gründungsberatung inklusive. Wir klären Ansätze, Vorsteuerabzug und offene Punkte gemeinsam mit Ihnen.
Tag 8Gemeinsam -
04
Übermittlung ans Finanzamt
Elektronische E‑Bilanz nach § 5b EStG. Sie erhalten die Übermittlungsbestätigung und ein PDF für Ihre Akten.
Tag 10Wir übermitteln
Alles, was Sie für einen sauberen Start wirklich brauchen.
Keine Stückpreise, keine Nachberechnung. Ein Festpreis von 199,95 € netto — inklusive Inventur, Bewertung, Eröffnungsbilanz, E‑Bilanz und persönlicher Gründungsberatung.
Inventurbegleitung
Aufnahme des Anfangsvermögens, Soll‑Ist‑Abgleich und prüfungssichere Dokumentation.
HGB‑Bewertung
AfA‑Tabellen, Anschaffungskosten, Teilwerte — handelsrechtlich korrekt bewertet.
E‑Bilanz‑Taxonomie
Elektronische Übermittlung nach § 5b EStG. Bestätigung & PDF für Ihre Akten.
Steuerliche Einordnung
Gründungskosten, Vorsteuerabzug und erste USt‑Voranmeldung sauber eingeordnet.
Gründungsberatung
60 Min. persönlich oder digital — inklusive. Ein fester Ansprechpartner von Anfang an.
DATEV‑Übergabe
Kompatibel mit Rewe, Unternehmen Online oder Ihrem eigenen Buchhaltungssystem.
Was Sie vorher wissen sollten.
Die Antworten auf die Fragen, die Gründer uns am häufigsten stellen. Fehlt etwas? Wir klären es im kostenfreien Telefonat.
Wie lange dauert die Erstellung der Eröffnungsbilanz?
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Muss die Eröffnungsbilanz elektronisch übermittelt werden?
Kann ich die Eröffnungsbilanz selbst erstellen?
Was kostet die Eröffnungsbilanz?
Was, wenn ich Sacheinlagen oder komplexe Bewertungen habe?
Sauber gestartet. Vom ersten Tag an.
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