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Rechtsberatung: Was sie ist, wer sie darf und wann sie sich lohnt
Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 7 Minuten
Rechtsberatung ist in Deutschland ein geschützter Bereich — nicht jeder darf sie anbieten. Wer einen Rechtsstreit hat, einen Vertrag prüfen lassen will oder rechtliche Fragen zu seinem Unternehmen hat, sollte wissen: Was darf ein Rechtsanwalt, was kostet er, wann lohnt er sich — und wann übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Inhaltsverzeichnis
~165.000
Zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland (BRAK 2024)
RVG
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz — regelt gesetzliche Gebühren nach Streitwert
RDG
Rechtsdienstleistungsgesetz — regelt, wer Rechtsberatung erbringen darf
1. Was ist Rechtsberatung?
Rechtsberatung umfasst jede Tätigkeit, bei der eine konkrete rechtliche Frage einer bestimmten Person geprüft, bewertet oder beantwortet wird. Das Geben allgemeiner Rechtsinformationen — wie dieser Artikel es tut — ist keine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne. Rechtsberatung beginnt dort, wo ein konkreter Sachverhalt einer konkreten Person rechtlich eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung verbunden wird.
In Deutschland ist die geschäftsmäßige Rechtsberatung dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) unterworfen. Nur wer die Voraussetzungen des RDG erfüllt, darf rechtliche Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen.
2. Wer darf rechtlich beraten?
Die Befugnis zur Rechtsberatung ist in Deutschland nach Berufsgruppen geregelt:
| Berufsgruppe | Beratungsumfang | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Rechtsanwälte | Unbeschränkt — alle Rechtsgebiete, alle Rechtssubjekte | § 3 BRAO |
| Notare | Im Rahmen der Beurkundungs- und Beratungstätigkeit | § 24 BNotO |
| Steuerberater | Steuerrecht — unbeschränkt; allgemeines Zivilrecht nur als Nebenleistung | § 33 StBerG |
| Wirtschaftsprüfer | Im Zusammenhang mit ihrer Prüfungstätigkeit | § 2 WPO |
| Unternehmen (Nebenleistung) | Rechtliche Beratung als Nebentätigkeit zur Hauptleistung erlaubt | § 5 RDG |
| Inkassounternehmen | Forderungseinzug — registrierungspflichtig | § 10 RDG |
Rechtsberatung ohne Befugnis ist verboten und strafbar
Wer geschäftsmäßig Rechtsberatung anbietet, ohne dazu befugt zu sein, begeht nach § 8 Abs. 1 RDG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Das gilt auch für gut gemeinte „Freundschaftsdienste“ auf gewerblicher Basis. Im Internet kursierende Anbieter ohne erkennbare Zulassung sollten kritisch geprüft werden.
3. Was macht ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und gleichzeitig ein parteiischer Interessenvertreter seines Mandanten. Er darf in allen Rechtsgebieten beraten und vor allen deutschen Gerichten auftreten. Typische Aufgaben:
Beratung und Prüfung
Prüfung von Verträgen, Kündigungen, Mietrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Kaufrecht. Erstberatung zur Einschätzung der Rechtslage und Handlungsoptionen. Erstellung von Verträgen und Rechtsdokumenten.
Außergerichtliche Vertretung
Schreiben an Gegenseite, Verhandlungsführung, Abmahnung, Unterlassungserklärungen, Vergleichsverhandlungen. Ziel: Streit ohne Gerichtsverfahren lösen — kostengünstiger und schneller.
Gerichtliche Vertretung
Klageerhebung, Verteidigung in Zivilverfahren, Strafverfahren und Verwaltungsverfahren. Ab Landgericht besteht in Zivilsachen Anwaltszwang — ohne Rechtsanwalt kann nicht prozessiert werden.
Fachanwaltstitel
Rechtsanwälte können bis zu drei Fachanwaltstitel führen (z. B. Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht). Ein Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse voraus und erfordert regelmäßige Fortbildung.
4. Was kostet Rechtsberatung?
Die gesetzliche Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren werden aus dem Streit- oder Gegenstandswert nach gesetzlichen Gebührentabellen berechnet. Daneben sind Stundenhonorare per Honorarvereinbarung zulässig.
| Gegenstand / Leistung | Streitwert | Orientierungsgröße |
|---|---|---|
| Erstberatung (einmalig) | — | Max. 190 € netto (§ 34 RVG, für Verbraucher) |
| Außergerichtliche Tätigkeit (Geschäftsgebühr 1,3-fach) | 5.000 € | Ca. 474 € netto |
| Außergerichtliche Tätigkeit (Geschäftsgebühr 1,3-fach) | 10.000 € | Ca. 725 € netto |
| Klage beim Amtsgericht (Verfahrens- + Terminsgebühr) | 3.000 € | Ca. 650–800 € netto gesamt |
| Stundenhonorar (variiert stark) | — | 150–500 €/Stunde je nach Kanzlei und Rechtsgebiet |
Bei Unterliegen im Prozess: Kostentragung
Im deutschen Zivilprozess gilt das Unterliegensprinzip (§ 91 ZPO): Wer verliert, trägt die Kosten des Verfahrens — also eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Bei einem Streitwert von 10.000 € und verlorenem Prozess können Gesamtkosten von 2.000–4.000 € entstehen. Das ist einer der wichtigsten Gründe, die Erfolgsaussichten vor Klageerhebung sorgfältig zu prüfen.
5. Anwaltskosten von der Steuer absetzen
Ob Anwaltskosten steuerlich absetzbar sind, hängt vom Anlass ab:
Betrieblich veranlasst — absetzbar
Anwaltskosten für Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Schutzrechte oder Streitigkeiten mit Geschäftspartnern sind Betriebsausgaben — vollständig und ohne Begrenzung steuerlich absetzbar. Sie mindern den steuerlichen Gewinn direkt.
Privat veranlasst — grundsätzlich nicht absetzbar
Kosten für rein private Rechtsstreitigkeiten (Scheidung, Nachbarschaftsstreit ohne Bezug zu Einkünften) sind nicht absetzbar. Ausnahme: Mietrechtsstreit bei Vermietungseinkünften → Werbungskosten. Arbeitsrechtsstreit → Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit.
6. Rechtsschutzversicherung: was sie leistet und was nicht
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten innerhalb des versicherten Bereichs. Typische Versicherungsbereiche sind Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz. Wesentliche Merkmale:
- Selbstbeteiligung: Meist 150–300 € je Versicherungsfall
- Wartezeit: Üblicherweise 3 Monate nach Versicherungsbeginn
- Deckungszusage: Vor Beauftragung eines Anwalts sollte immer eine Deckungszusage eingeholt werden
- Keine Deckung rückwirkend: Ereignisse vor Versicherungsbeginn sind nicht versichert
Familienrecht und Steuerrecht: häufig ausgeschlossen
Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Familienrecht (Scheidung, Unterhalt) und Steuerrecht explizit aus ihrem Deckungsumfang aus. Wer für steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt eine Deckung benötigt, sollte auf einen Tarif mit explizitem Steuerrechtsschutz achten — oder sich auf den zugelassenen Steuerberater verlassen, der Finanzamtsvertretung in seiner Berufshaftpflicht eingeschlossen hat.
Rechtliche Probleme werden teurer, je länger man wartet. Ein Erstberatungsgespräch kostet max. 190 € — und gibt Klarheit darüber, ob ein Problem lösbar ist oder ein Prozess droht.
Gesetzliche Grundlagen
7. Häufige Fragen zur Rechtsberatung
Wer darf in Deutschland rechtlich beraten?
Rechtsanwälte (unbeschränkt), Notare (im Beurkundungsbereich), Steuerberater (Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer (Prüfungsbereich) sowie Unternehmen als Nebenleistung (§ 5 RDG). Gewerbsmäßige Rechtsberatung ohne Befugnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 8 RDG).
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
Für Verbraucher maximal 190 € netto (§ 34 RVG). Viele Kanzleien bieten Erstberatungen auch zu günstigeren Pauschalpreisen an. Für Unternehmen gilt das RVG-Limit nicht — hier kann der Stundensatz frei vereinbart werden.
Kann ich Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Betrieblich veranlasste Anwaltskosten: vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Private Streitigkeiten: grundsätzlich nicht. Ausnahmen: Mietrecht (Werbungskosten bei Vermietungseinkünften), Arbeitsrecht (Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit).
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Notar?
Rechtsanwalt = parteiischer Interessenvertreter des Mandanten. Notar = unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der neutral für beide Seiten beurkundet. Notarielle Beurkundung ist u. a. für GmbH-Gründungen, Grundstückskäufe und Erbverträge zwingend vorgeschrieben.
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung?
Anwalts- und Gerichtskosten im versicherten Bereich. Typische Ausschlüsse: Familienrecht, Steuerrecht (außer bei speziellem Tarif), Vorgänge vor Versicherungsbeginn. Vor Anwaltsbeauftragung immer Deckungszusage einholen. Selbstbeteiligung: meist 150–300 €.
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