Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–11 Minuten
OSS-Verfahren: EU-Meldungen für Online-Händler einfach erklärt | OnlineBilanz

OnlineBilanzBlogEU-Meldungen / OSS

OSS-Verfahren: EU-Meldungen für Online-Händler einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 7 Minuten

Seit Juli 2021 müssen Online-Händler, die Waren an Endverbraucher in anderen EU-Ländern liefern, keine separate Umsatzsteuerregistrierung mehr in jedem Land vornehmen. Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) bündelt alles in einer zentralen Quartalsmeldung. Was dahintersteckt, wer es nutzen muss und wie es funktioniert — kompakt erklärt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Verfasst von Servet Gündogan · April 2025⏱ ca. 7 Minuten

10.000 €

EU-weiter Schwellenwert für B2C-Fernverkäufe — darüber gilt OSS-Pflicht

Juli 2021

Einführungsdatum des OSS-Verfahrens in allen EU-Mitgliedstaaten

31. Jan./Apr./Jul./Okt.

Abgabefristen für die vierteljährliche OSS-Meldung beim BZSt

1. Was ist das OSS-Verfahren?

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist ein vereinfachtes Umsatzsteuerverfahren für grenzüberschreitende B2C-Umsätze innerhalb der EU. Es wurde am 1. Juli 2021 als Nachfolger des MOSS-Verfahrens (Mini-One-Stop-Shop) eingeführt und gilt für deutlich mehr Umsatzarten als sein Vorgänger.

Das Grundprinzip: Wer in Deutschland registriert ist und an Endverbraucher (Privatpersonen) in anderen EU-Ländern liefert, muss die dort anfallende Umsatzsteuer nicht mehr in jedem einzelnen Land erklären. Stattdessen meldet er alle EU-Umsätze zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — einmal pro Quartal, in einer einzigen Erklärung. Das BZSt leitet die Steuerbeträge an die jeweiligen Mitgliedstaaten weiter.

Was das OSS ersetzt

Ohne OSS müsste sich ein deutscher Online-Händler, der an Kunden in Frankreich, Polen, Spanien, Italien und Schweden liefert, in allen fünf Ländern umsatzsteuerlich registrieren, dort Erklärungen abgeben und die jeweilige Umsatzsteuer abführen. Mit OSS ersetzt eine einzige deutsche Quartalsmeldung alle fünf nationalen Pflichten.

2. Wer muss das OSS-Verfahren nutzen?

Das OSS ist kein Zwang — es ist eine Option. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann es nutzen. Wer es nicht nutzt, muss sich alternativ in jedem Bestimmungsland registrieren. In der Praxis ist das OSS für alle, die über dem Schwellenwert liegen, die bei weitem einfachere Lösung.

UmsatzartOSS anwendbar?Variante
Fernverkäufe von Waren an EU-Endverbraucher (B2C)JaEU-OSS (§ 18j UStG)
Elektronische Dienstleistungen an EU-Endverbraucher (B2C)JaEU-OSS (§ 18i UStG)
Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen an B2CJaEU-OSS
Warensendungen aus Drittland bis 150 € an EU-EndverbraucherJa — aber IOSSImport-OSS (§ 18k UStG)
B2B-Lieferungen oder Leistungen an EU-UnternehmerNeinReverse Charge + ZM
Inlandslieferungen (innerhalb Deutschland)NeinNormale UStVA

OSS gilt nur für B2C — nicht für B2B

Das OSS-Verfahren gilt ausschließlich für Leistungen an Endverbraucher (B2C). Lieferungen oder Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten (B2B) werden weiterhin über das Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt und müssen in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gemeldet werden. Beide Verfahren können gleichzeitig angewendet werden — für unterschiedliche Kundengruppen.

3. Der 10.000-€-Schwellenwert

Bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 € netto aus allen grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen in der EU pro Kalenderjahr darf ein deutsches Unternehmen weiterhin die deutsche Umsatzsteuer auf diese Umsätze anwenden und sie in der normalen deutschen Umsatzsteuervoranmeldung erklären — ohne OSS-Registrierung.

Wichtig: Der Schwellenwert gilt EU-weit gesamt, nicht je Zielland. Ein Händler, der 3.000 € nach Frankreich, 4.000 € nach Polen und 4.000 € nach Spanien verkauft, hat den Schwellenwert von 10.000 € überschritten — auch wenn er in keinem der einzelnen Länder über 10.000 € liegt.

Überschreitung im laufenden Jahr: sofortige Registrierungspflicht

Sobald der Schwellenwert im laufenden Jahr überschritten wird, gilt ab dem nächsten Umsatz der Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes. Die Registrierung beim BZSt für das OSS muss dann unverzüglich erfolgen. Eine rückwirkende Anpassung aller bisherigen Umsätze im Überschreitungsjahr ist nicht erforderlich — nur die ab Überschreitung getätigten Umsätze fallen unter das OSS.

4. Die OSS-Quartalsmeldung: Fristen und Ablauf

Die OSS-Meldung wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht — nicht beim lokalen Finanzamt. Sie erfolgt elektronisch über das BZSt-Online-Portal und enthält für jedes Zielland die Umsätze und die angewendeten Mehrwertsteuersätze.

QuartalMeldezeitraumAbgabefrist
Q1Januar – März30. April
Q2April – Juni31. Juli
Q3Juli – September31. Oktober
Q4Oktober – Dezember31. Januar (des Folgejahres)

Gleichzeitig mit der Meldung ist die gemeldete Steuer zu überweisen — auf ein gesondertes Konto des BZSt, das die Beträge an die jeweiligen Mitgliedstaaten weiterleitet. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Keine Nullmeldung — aber Abmeldepflicht

Wer in einem Quartal keine OSS-pflichtigen Umsätze hatte, muss keine Nullmeldung einreichen. Wer dauerhaft keine solchen Umsätze mehr hat, muss sich beim BZSt abmelden — spätestens bis zum 15. des Monats vor Beginn des Quartals, ab dem das OSS nicht mehr genutzt werden soll. Eine automatische Abmeldung findet nicht statt.

5. OSS, IOSS und das nationale Verfahren

EU-OSS — für Händler in der EU
B2C-Warenlieferungen innerhalb der EU
Elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden
Einmalige Registrierung beim BZSt
Quartalsmeldung ersetzt alle Landesregistrierungen
Kein Vorsteuerabzug über OSS möglich
Gilt nicht für B2B-Umsätze
IOSS — für Importe aus Drittländern
Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern bis 150 €
Einfuhrumsatzsteuer zentral abwickelbar
Ware kann zollfrei importiert werden
Nur für Warenwert unter 150 € je Sendung
Separate Registrierung — nicht mit EU-OSS identisch
Monatliche Meldung (nicht quartalsweise)

Was OSS nicht kann: kein Vorsteuerabzug

Ein wichtiges Limit des OSS-Verfahrens: Vorsteuer aus Eingangsrechnungen in anderen EU-Ländern kann nicht über das OSS geltend gemacht werden. Wer z. B. in Frankreich Lagerkosten hat und dort Vorsteuer gezahlt hat, muss diese weiterhin über das EU-Vorsteuererstattungsverfahren (§ 21a UStG, RL 2008/9/EG) beantragen — separat, über das BZSt-Online-Portal, bis 30. September des Folgejahres.

6. Typische Fehler beim OSS-Verfahren

FehlerKonsequenzLösung
Schwellenwert überschritten, keine OSS-RegistrierungSteuerpflicht im Zielland entsteht; Nachzahlung + Bußgeld möglichUmsätze je Quartal überwachen; bei Überschreitung sofort registrieren
Falscher Mehrwertsteuersatz des Ziellandes angewendetFalsche Steuermeldung — muss korrigiert werden; mögliche NachforderungenMwSt-Sätze je Produktkategorie je Land sorgfältig prüfen (z. B. ermäßigte Sätze)
B2B-Umsätze fälschlicherweise über OSS gemeldetFehlerhafte Meldung; B2B-Umsätze gehören in ZM, nicht OSSKundenstatus (B2B vs. B2C) bei jeder Transaktion prüfen
Frist versäumt (nach 31. des Folgemonats)Verspätungszuschlag; im Wiederholungsfall Ausschluss vom OSS möglichFristkalender: Q1 → 30. April usw. — keine Verlängerung möglich
Inlandslieferungen im OSS erfasstFehler in der Meldung; Inlandsumsätze gehören in die normale UStVALieferkette klar trennen: Herkunfts- und Bestimmungsland prüfen
Das OSS ist eine der größten Vereinfachungen im europäischen Mehrwertsteuerrecht seit Jahren — aber nur für wen, der seine B2C- von seinen B2B-Umsätzen sauber trennt.

7. Häufige Fragen zum OSS-Verfahren

Was ist das OSS-Verfahren?

Ein EU-weites vereinfachtes Mehrwertsteuerverfahren für B2C-Umsätze seit Juli 2021. Deutsche Händler melden alle grenzüberschreitenden Verkäufe an EU-Endverbraucher in einer Quartalsmeldung beim BZSt — statt sich in jedem Zielland separat zu registrieren.

Ab wann gilt die OSS-Pflicht?

Ab Überschreitung des EU-weiten Schwellenwerts von 10.000 € netto aus grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen pro Kalenderjahr (alle Zielländer zusammen). Unterhalb dieser Grenze kann weiterhin deutsche Umsatzsteuer angewendet werden.

Kann ich über OSS auch Vorsteuer aus anderen EU-Ländern zurückbekommen?

Nein — das OSS kennt keinen Vorsteuerabzug. Vorsteuer aus anderen EU-Ländern muss über das separate EU-Vorsteuererstattungsverfahren beim BZSt beantragt werden (Frist: 30. September des Folgejahres).

Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?

OSS gilt für EU-Händler mit B2C-Verkäufen innerhalb der EU. IOSS gilt für Verkäufe von Waren aus Drittländern (z. B. China, USA) an EU-Privatkunden mit einem Warenwert bis 150 € je Sendung. IOSS ist monatlich zu melden, nicht quartalsweise.

Muss ich eine Nullmeldung abgeben, wenn ich in einem Quartal keine OSS-Umsätze hatte?

Nein — keine Nullmeldungspflicht. Aber: Wer dauerhaft keine OSS-Umsätze mehr hat, muss sich aktiv beim BZSt abmelden — bis zum 15. des Monats vor Beginn des Quartals.

Jahresabschluss, Steuererklärungen und digitale Buchführung — vollständig aus einer Hand.

OnlineBilanz: GmbH-Jahresabschluss ab 499,95 € inkl. MwSt. — DATEV-Digitalpartner, StB mit Berufshaftpflicht.
GmbH · UG · GmbH & Co. KG · 12 Monate Finanzamtsvertretung inklusive Jetzt beauftragen →

Hinweis: Allgemeine Information, kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Rechtsstand April 2025. § 18j UStG, BZSt.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater