Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogErstellungsbericht Muster

Erstellungsbericht Jahresabschluss Muster 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Erstellungsbericht dokumentiert nachvollziehbar, wie Ihr Jahresabschluss entstanden ist. Er schafft Transparenz gegenüber Banken, Gesellschaftern und Behörden. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie einen professionellen Erstellungsbericht nach HGB-Vorgaben erstellen – inklusive Musteraufbau und Checkliste. Für den grundlegenden Aufbau und die Struktur eines vollständigen Jahresabschluss mit Beispiel und Muster stehen Ihnen zusätzliche Vorlagen zur Verfügung. International tätige Unternehmen finden außerdem einen Jahresabschluss-Beschluss auf Englisch als Muster.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Erstellungsbericht dokumentiert die Vorgehensweise und Datengrundlagen bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Er ist kein Pflichtbestandteil nach HGB, schafft aber Transparenz und rechtliche Sicherheit. Der Bericht erläutert angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, verwendete Unterlagen und besondere Sachverhalte, was besonders bei Prüfungen und Finanzierungsanfragen von Bedeutung ist.

Was ist ein Erstellungsbericht beim Jahresabschluss?

Der Erstellungsbericht ist ein internes Dokument, das den Prozess der Jahresabschlusserstellung dokumentiert und erläutert. Während Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB sowie § 264 HGB die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen, liefert der Erstellungsbericht den methodischen Kontext.

Er beantwortet die Frage: Wie sind die Zahlen im Jahresabschluss entstanden? Damit bildet er die Brücke zwischen buchhalterischen Daten und dem fertigen Abschluss. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG ist er besonders wertvoll, auch wenn er nicht zu den Pflichtbestandteilen nach § 264 Abs. 1 HGB zählt.

Hinweis

Abgrenzung zum Lagebericht: Der Erstellungsbericht dokumentiert die Methodik der Erstellung, während der Lagebericht nach § 289 HGB die wirtschaftliche Entwicklung und Risiken analysiert. Beide Dokumente haben unterschiedliche Funktionen und Adressaten.

Zentrale Funktionen des Erstellungsberichts

  • Dokumentation der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 252 HGB
  • Nachvollziehbarkeit der verwendeten Datenquellen und Unterlagen
  • Erläuterung von Schätzungen, Einzelbewertungen und Abweichungen
  • Absicherung bei Rückfragen von Gesellschaftern, Banken oder Finanzbehörden
  • Grundlage für Anschlussprüfungen und interne Kontrollen

„In meiner täglichen Beratungspraxis erlebe ich immer wieder, dass Unternehmer den Erstellungsbericht unterschätzen. Dabei ist er gerade bei komplexen Bewertungsfragen oder Finanzierungsverhandlungen ein entscheidender Nachweis professioneller Rechnungslegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtliche Einordnung und Relevanz

Der Erstellungsbericht ist keine gesetzliche Pflicht nach HGB. Weder § 264 HGB noch § 325 HGB fordern ihn als Bestandteil des offenzulegenden Jahresabschlusses. Dennoch hat er erhebliche praktische Bedeutung für Dokumentations- und Nachweispflichten.

Nach § 238 Abs. 1 HGB muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Der Erstellungsbericht trägt zur Erfüllung dieser Anforderung bei.

Freiwillige Dokumentation

Der Erstellungsbericht wird nicht beim Unternehmensregister offengelegt und unterliegt keiner Prüfpflicht nach § 316 HGB. Er dient primär der internen Dokumentation und kann bei Bedarf Dritten vorgelegt werden.

Praktische Notwendigkeit

Banken verlangen bei Kreditanträgen oft Nachweise zur Entstehung der Zahlen. Auch bei steuerlichen Betriebsprüfungen oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ist der Bericht hilfreich.

Wann ist ein Erstellungsbericht besonders empfehlenswert?

  • Bei erstmaliger Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB
  • Bei komplexen Bewertungsfragen (z.B. Rückstellungen, Forderungsabschreibungen)
  • Wenn mehrere Personen an der Erstellung beteiligt waren
  • Bei Gesellschafterwechseln oder Finanzierungsrunden
  • Zur Vorbereitung auf freiwillige oder gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB

Achtung

Achtung bei Größenklassenwechsel: Wenn Ihr Unternehmen von der Kleinst- zur Kleinkapitalgesellschaft nach § 267a bzw. § 267 HGB aufsteigt, ändern sich die Offenlegungspflichten. Ein Erstellungsbericht hilft, den Übergang sauber zu dokumentieren.

Struktureller Aufbau eines Erstellungsberichts

Ein professioneller Erstellungsbericht folgt einer klaren Gliederung. Diese Struktur erleichtert sowohl die Erstellung als auch das spätere Auffinden relevanter Informationen. Die nachfolgende Übersicht zeigt den empfohlenen Aufbau.

Abschnitt Inhalt Umfang
Deckblatt Firmenname, Geschäftsjahr, Datum der Erstellung, Ersteller 1 Seite
Auftragsgrundlage Beschluss zur Aufstellung, beteiligte Personen, Verantwortlichkeiten 0,5–1 Seite
Datengrundlagen Verwendete Unterlagen (FIBU, Belege, Verträge, Inventur) 1–2 Seiten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angewandte Grundsätze nach § 252, § 253 HGB 2–3 Seiten
Besondere Sachverhalte Schätzungen, Einzelfallentscheidungen, Abweichungen 1–2 Seiten
Anlagen Checklisten, Bewertungsnachweise, Korrespondenz variabel

Formale Anforderungen

Auch wenn der Erstellungsbericht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte er formalen Standards genügen. Er muss datiert und vom Ersteller unterschrieben sein. Bei GmbH und UG empfiehlt sich zusätzlich die Kenntnisnahme durch die Geschäftsführung.

  • Vollständiges Deckblatt mit Firmenbezeichnung nach § 17 HGB
  • Geschäftsjahr (z.B. 01.01.2025–31.12.2025)
  • Datum der Erstellung und Unterschrift
  • Klare Kapitelnummerierung und Seitenangaben
  • Verweis auf zugrunde liegende Unterlagen mit Aktenzeichen oder Dateinamen

Hinweis

Digitale Archivierung: Bewahren Sie den Erstellungsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss auf. Nach § 257 Abs. 4 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse 10 Jahre. Für den Erstellungsbericht gilt die gleiche Frist analog. Beachten Sie dabei auch die Fristen für den Jahresabschluss 2024, um alle gesetzlichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen.

Inhaltliche Anforderungen im Detail

Die inhaltliche Tiefe des Erstellungsberichts hängt von der Komplexität Ihres Unternehmens ab. Für eine GmbH mit einfacher Geschäftstätigkeit genügen wenige Seiten, während komplexe Sachverhalte detaillierte Erläuterungen erfordern.

1. Datengrundlagen und verwendete Unterlagen

Dokumentieren Sie präzise, welche Quellen Sie für die Jahresabschlusserstellung herangezogen haben. Dies umfasst insbesondere:

  • Finanzbuchhaltung (FIBU-System, Kontenrahmen nach SKR03/SKR04)
  • Inventurlisten zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB
  • Bankkontoauszüge und Kassenberichte
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Versicherungspolicen und Wertgutachten

2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Nach § 252 Abs. 1 HGB gelten allgemeine Bewertungsgrundsätze. Erläutern Sie, wie Sie diese konkret angewandt haben. Besondere Aufmerksamkeit verdienen:

Anlagevermögen

Bewertung nach § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB, Nutzungsdauern nach AfA-Tabellen.

Umlaufvermögen

Vorräte nach § 253 Abs. 4 HGB zu Anschaffungskosten oder niedrigerem Tageswert, Forderungen abzüglich Einzelwertberichtigungen und pauschaler Abschläge.

Rückstellungen

Bildung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags, inklusive künftiger Preis- und Kostensteigerungen.

3. Besondere Sachverhalte und Schätzungen

Dokumentieren Sie alle wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Dazu gehören etwa Rückstellungen für drohende Prozesse, Gewährleistungen oder Pensionsverpflichtungen. Legen Sie die Berechnungsgrundlage offen und verweisen Sie auf externe Gutachten, sofern vorhanden.

„Gerade bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Schätzgrundlagen unverzichtbar. Im Prüfungsfall können Sie so jederzeit belegen, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Musterbeispiel aus der Praxis

Das folgende Muster zeigt exemplarisch, wie ein Erstellungsbericht für eine typische kleine GmbH strukturiert sein kann. Es dient als Orientierung und kann an Ihre individuellen Verhältnisse angepasst werden.

Hinweis

Musterfirma: Beispiel-GmbH, Kleinkapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB, Geschäftsjahr 01.01.2025–31.12.2025, Tätigkeit: Handel mit Büromöbeln, keine prüfungspflichtig nach § 316 HGB.

Auftragsgrundlage

„Auf Grundlage des Gesellschafterbeschlusses vom 15.01.2026 wurde die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 durch die Geschäftsführung veranlasst. Die Erstellung erfolgte durch [Name, Funktion]. Die Buchhaltung wurde laufend durch [Steuerkanzlei/interner Mitarbeiter] geführt. Die Inventur wurde am 31.12.2025 durchgeführt und durch die Geschäftsführung überwacht.“

Verwendete Unterlagen

  • Finanzbuchhaltung (DATEV-System, Kontenrahmen SKR03)
  • Inventurliste Warenbestand per 31.12.2025 (siehe Anlage 1)
  • Bankkontoauszüge aller Geschäftskonten bis 31.12.2025
  • Lohnkonten und Gehaltsabrechnungen 2025
  • Mietvertrag Geschäftsräume (gültig seit 01.01.2020)
  • Leasingverträge für Firmen-PKW (2 Fahrzeuge)

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzposten Bewertungsmethode Rechtsgrundlage
Geschäftsausstattung Lineare Abschreibung über 13 Jahre § 253 Abs. 3 HGB, AfA-Tabelle
PKW (Leasing) Zurechnung beim Leasinggeber, keine Aktivierung § 246 Abs. 1 HGB
Warenbestand Durchschnittsbewertung zu AK, Abschlag 5% für Ladenhüter § 253 Abs. 4 HGB
Forderungen Nennwert abzgl. 2% Pauschalwertberichtigung § 253 Abs. 4 HGB
Rückstellung Jahresabschluss Geschätzte Steuerberaterkosten 3.500 € § 249 Abs. 1 HGB

Besondere Sachverhalte

„Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Forderung in Höhe von 8.200 € vollständig abgeschrieben, da der Kunde Insolvenz angemeldet hat. Die Insolvenzquote wird auf 0% geschätzt. Die Abschreibung erfolgte erfolgswirksam unter ‚Sonstige betriebliche Aufwendungen‘.“

Achtung

Hinweis: Dieses Muster dient ausschließlich der Veranschaulichung. Passen Sie Ihren Erstellungsbericht stets an die konkreten Verhältnisse Ihres Unternehmens an und lassen Sie ihn durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer prüfen.

Erstellung Schritt für Schritt

Die systematische Erstellung eines Erstellungsberichts erfordert sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation. Mit der folgenden Anleitung können Sie den Prozess strukturiert angehen – auch ohne umfangreiche buchhalterische Vorkenntnisse.

Schritt 1: Unterlagen zusammentragen

Beginnen Sie mit der systematischen Sammlung aller relevanten Dokumente. Erstellen Sie eine Checkliste und prüfen Sie die Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen sollten Sie frühzeitig anfordern, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Vollständige FIBU-Daten für das Geschäftsjahr (inklusive Nebenbücher)
  • Inventurlisten mit Unterschrift des Verantwortlichen
  • Verträge mit Laufzeit über den Bilanzstichtag hinaus
  • Bankbestätigungen zum Stichtag
  • Versicherungsnachweise und Wertgutachten für Anlagevermögen
  • Offene Posten-Listen (Debitoren und Kreditoren)

Schritt 2: Bewertungsmethoden definieren

Legen Sie für jede Bilanzposition fest, nach welcher Methode Sie bewerten. Orientieren Sie sich dabei an § 252 und § 253 HGB sowie an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Wichtig ist die Stetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB – Methodenwechsel müssen begründet werden.

Schritt 3: Bericht strukturiert verfassen

Nutzen Sie die im Abschnitt ‚Struktureller Aufbau‘ dargestellte Gliederung. Beginnen Sie mit dem Deckblatt und arbeiten Sie sich Kapitel für Kapitel vor. Schreiben Sie sachlich und präzise – vermeiden Sie unklare Formulierungen.

Schritt 4: Besondere Sachverhalte dokumentieren

Widmen Sie allen außergewöhnlichen Vorgängen einen eigenen Abschnitt. Dazu gehören etwa Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB, außerordentliche Abschreibungen, Änderungen der Rechtsform oder Umstrukturierungen. Je transparenter Sie dokumentieren, desto geringer ist das Risiko späterer Rückfragen.

Schritt 5: Anlagen beifügen

Fügen Sie alle Nachweise als nummerierte Anlagen bei. Verweisen Sie im Text jeweils auf die entsprechende Anlage (z.B. „siehe Anlage 3: Inventurliste Warenbestand“). Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit erheblich.

5–7

Tage durchschnittliche Bearbeitungszeit

8–15

Seiten typischer Umfang (KG)

10

Jahre Aufbewahrungspflicht

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Schwachstellen bei der Erstellung von Jahresabschlussberichten. Die Kenntnis dieser Fehlerquellen hilft Ihnen, Qualität und Rechtssicherheit Ihres Berichts deutlich zu erhöhen.

Fehler 1: Unvollständige Datengrundlage

Einer der häufigsten Fehler ist die unzureichende Dokumentation der verwendeten Unterlagen. Wenn Sie etwa nur allgemein von „der Buchhaltung“ sprechen, ohne das System, den Kontenrahmen oder die verantwortlichen Personen zu benennen, fehlt die notwendige Nachprüfbarkeit.

❌ Falsch

„Die Bilanzierung erfolgte auf Grundlage der vorliegenden Buchhaltungsdaten.“

✓ Richtig

„Die Bilanzierung erfolgte auf Grundlage der Finanzbuchhaltung (DATEV, SKR03), geführt durch Steuerkanzlei Müller & Partner, für den Zeitraum 01.01.–31.12.2025.“

Fehler 2: Fehlende Begründung von Schätzungen

Rückstellungen und Wertberichtigungen beruhen oft auf Schätzungen. Wenn Sie diese nicht transparent begründen, entsteht der Eindruck willkürlicher Bewertung. Dokumentieren Sie die Schätzgrundlage, Vergleichswerte oder Gutachten.

Fehler 3: Verstoß gegen das Stetigkeitsgebot

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB sind Bewertungsmethoden stetig anzuwenden. Ein Wechsel – etwa von linearer zu degressiver Abschreibung – muss im Anhang nach § 284 HGB erläutert werden. Im Erstellungsbericht sollten Sie auf solche Änderungen explizit hinweisen.

Achtung

Achtung: Methodenwechsel ohne sachlichen Grund können als Bilanzmanipulation ausgelegt werden. Dokumentieren Sie jeden Wechsel nachvollziehbar und lassen Sie ihn durch Ihren Steuerberater prüfen.

Fehler 4: Unklare Verantwortlichkeiten

Wenn nicht eindeutig ist, wer den Jahresabschluss erstellt hat, wer die Inventur durchgeführt hat und wer die Freigabe erteilt hat, fehlt die notwendige Verbindlichkeit. Benennen Sie alle beteiligten Personen mit Namen und Funktion.

Fehler 5: Fehlende Unterschrift und Datum

Ein Erstellungsbericht ohne Datum und Unterschrift hat keinen Beweiswert. Achten Sie darauf, dass der Bericht vom Ersteller unterschrieben ist. Bei GmbH und UG sollte zusätzlich die Geschäftsführung die Kenntnisnahme bestätigen.

  • Alle verwendeten Unterlagen mit Datum und Quelle dokumentiert
  • Schätzungen und Bewertungsmethoden nachvollziehbar begründet
  • Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert
  • Verantwortlichkeiten klar benannt
  • Bericht datiert und unterschrieben
  • Anlagen vollständig und nummeriert beigefügt

Qualitätssicherung und professionelle Prüfung

Auch wenn Sie den Erstellungsbericht selbst verfasst haben, ist eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dringend zu empfehlen. Dies gilt besonders, wenn der Jahresabschluss prüfungspflichtig nach § 316 HGB ist oder für Finanzierungszwecke dient.

Interne Qualitätssicherung

Bevor Sie den Bericht an externe Berater oder Prüfer weitergeben, sollten Sie eine interne Kontrolle durchführen. Nutzen Sie dazu eine systematische Checkliste und lassen Sie nach Möglichkeit eine zweite Person Korrektur lesen.

  • Sind alle Zahlenangaben mit den Unterlagen abgestimmt?
  • Stimmen die Verweise auf Anlagen?
  • Ist die Gliederung logisch und vollständig?
  • Sind alle Fachbegriffe korrekt verwendet?
  • Gibt es Widersprüche zwischen verschiedenen Abschnitten?

Rolle des Steuerberaters

Der Steuerberater prüft insbesondere die steuerliche Konformität der angewandten Bewertungsmethoden. Er achtet darauf, dass die handelsrechtliche Bilanz nach § 264 HGB und die steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 EStG korrekt abgegrenzt sind. Zudem kann er offene Fragen zu Ansatz- und Bewertungswahlrechten klären.

Rolle des Wirtschaftsprüfers

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften nach § 316 HGB ist die Einbindung eines Wirtschaftsprüfers obligatorisch. Dieser prüft die Ordnungsmäßigkeit des gesamten Jahresabschlusses und bewertet dabei auch die Qualität der Dokumentation im Erstellungsbericht.

„Ein gut strukturierter Erstellungsbericht erleichtert die Abschlussprüfung erheblich. Er reduziert Rückfragen, verkürzt die Prüfungsdauer und trägt damit zur Kostensenkung bei. Aus meiner Sicht ist er eine Investition, die sich mehrfach auszahlt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools zur Unterstützung

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz bieten integrierte Funktionen zur Erstellung und Verwaltung von Erstellungsberichten. Sie können Vorlagen nutzen, Unterlagen digital hinterlegen und den Bericht gemeinsam mit Ihrem Steuerberater bearbeiten.

Hinweis

Offenlegung beim Unternehmensregister: Der Erstellungsbericht selbst wird nicht offengelegt. Offenlegungspflichtig nach § 325 HGB sind nur Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag (für 31.12.2025: bis 31.12.2026).

Bewahren Sie den Erstellungsbericht zusammen mit allen Anlagen und Unterlagen gemäß § 257 Abs. 4 HGB für mindestens 10 Jahre auf. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Erstellungsbericht für den Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, der Erstellungsbericht ist nach HGB nicht verpflichtend. Weder § 264 HGB noch § 325 HGB fordern ihn als Bestandteil des Jahresabschlusses. Er dient jedoch der internen Dokumentation und schafft Transparenz bei Prüfungen oder Finanzierungsanfragen. Besonders empfehlenswert ist er bei komplexen Bewertungsfragen oder wenn mehrere Personen an der Erstellung beteiligt waren.

Welche Unterlagen muss ich für den Erstellungsbericht zusammenstellen?

Sie benötigen die vollständige Finanzbuchhaltung (mit Angabe des Systems und Kontenrahmens), Inventurlisten zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB, Bankbestätigungen, alle relevanten Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise für besondere Bewertungen (z.B. Gutachten, Versicherungspolicen). Je vollständiger die Dokumentation, desto höher die Rechtssicherheit.

Wie lange muss ich den Erstellungsbericht aufbewahren?

Nach § 257 Abs. 4 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse und zugehörige Unterlagen 10 Jahre. Diese Frist gilt analog für den Erstellungsbericht. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Für einen zum 31.12.2025 aufgestellten Abschluss endet die Frist am 31.12.2036.

Muss der Erstellungsbericht beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Nein, der Erstellungsbericht unterliegt nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Offenlegungspflichtig sind ausschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. Lagebericht. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Der Erstellungsbericht verbleibt als internes Dokument im Unternehmen.

Was kostet die Prüfung eines Erstellungsberichts durch einen Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Berichts und der Komplexität des Jahresabschlusses. Bei kleinen GmbH können Sie mit 300–800 Euro rechnen, bei mittelgroßen Gesellschaften mit 800–2.000 Euro. Die Vergütung orientiert sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine vorherige Kostenabsprache ist empfehlenswert. Die Investition lohnt sich, da Fehler im Jahresabschluss deutlich teurer werden können.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung, Unternehmensregister – Offenlegung von Jahresabschlüssen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater